Die Strafbarkeit der Fehlallokation bei der Organvergabe

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1 Die Strafbarkeit der Fehlallokation bei der Organvergabe Korruption im Gesundheitswesen 2. Kölner Kolloquium zur Wirtschaftskriminalität Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Interdisziplinäres Zentrum Medizin Ethik Recht

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4 II. Der Göttinger Organspende- als Organallokationsskandal 1. Organallokationsskandal 2. Manipulation des MELD-Scores Aufnahme in die Warteliste ( 10 Abs. 2 Nr. 2 TPG): Nach den Stand d. Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Notwendigkeit und Erfolgsaussicht Vermittlung der Organe ( 12 Abs. 3 S. 1 TPG): Nach den Stand d. Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit 16 I S. 1 Nr. 5 TPG: Aufgabenübertragung an die Bundesärztekammer (BÄK)

5 II. Der Göttinger Organspende- als Organallokationsskandal 2. Manipulation des MELD-Scores MELD-Score: Model End Stage Liver Disease MELD-Score = 10 * (0,957 * log(kreatinin) + 0,378 log(bilirubin) + 1,12 log(inr) + 0,643) = labmeld zwischen 6 und 40 Punkten je höher der Wert, desto höher die Wahrscheinlichkeit, binnen drei Monaten ohne Transplantation zu sterben Dabei gilt: Das Serum-Kreatinin darf höchstens bei 4 md/dl liegen. Bei der Durchführung von mindestens 2 Dialysen pro Woche ist der Kreatinin Wert auf 4 mg/dl zu setzen. 3. Zurechnung der Folgen des Organallokationsskandals

6 III. Strafbarkeit der Manipulation 1. Manipulation von Gesundheitsdaten, 19 Abs. 2a TPG Aber: lex praevia, Art. 103 II GG 2. Totschlag, 212 StGB Erfolgsdelikt Kausalität Objektive Zurechenbarkeit

7 Manipulationsfall A Patient Nr. Leberan- gebote Tx am Status Tod auf Warteliste Tod am Tod nach Tx Tod auf Warteliste Überleben Tod auf Warteliste Überleben Abmeldung, nicht transplantabel Abmeldung, nicht transplantabel

8 III. Strafbarkeit der Manipulation 2. Totschlag, 212 StGB Tun: mittelbarer Täter der Organzuteilung mittels des Werkzeuges Eurotransplant (ET): 25 I 2. Alt. Unterlassen: Nichtzuteilung eines Organs durch ET Schwerpunktformel Abbruch rettender Kausalverläufe = Tun

9 III. Strafbarkeit der Manipulation 2. Totschlag, 212 StGB Kausalität beim Handlungsdelikt conditio sine qua non-formel

10 Manipulationsfall A Patient Nr. Leberan- gebote Tx am Status Tod auf Warteliste Tod am Tod nach Tx Tod auf Warteliste Überleben Tod auf Warteliste Überleben Abmeldung, nicht transplantabel Abmeldung, nicht transplantabel

11 III. Strafbarkeit der Manipulation 2. Totschlag, 212 StGB Kausalität beim Handlungsdelikt conditio sine qua non-formel Hypothetische Kausalverläufe dürfen nicht berücksichtigt werden. Kausalität beim Unterlassensdelikt Kausal ist jede Bedingung, die (hypothetisch) hinzugedacht werden kann, so dass der Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele (Quasi-Kausalität). Ablehnung der Risikoerhöhungslehre

12 Manipulationsfall B Patient Nr. Leberan- gebote Tx am Status Tod nach Tx Abmeldung, Erholung Tod nach Tx Tod nach Tx Abmeldung, nicht transplantabel Tod nach Tx Überleben Tod nach Tx Abmeldung, nicht transplantabel

13 III. Strafbarkeit der Manipulation 1. Manipulation von Gesundheitsdaten, 19 Abs. 2a TPG 2. Totschlag, 212 StGB Objektive Zurechnung

14 III. Strafbarkeit der Manipulation 3. Versuchter Totschlag, 212, 22, 23 StGB OLG BS Beschluss v Ws 49/13 NStZ 2013, 593 Tatentschluss Vorsatz a) kognitives Element: Täter erkennt die Möglichkeit des Erfolgseintrittes Kongruenz zwischen objektiven Tatbestand und Vorsatz was ex post nicht nachweisbar, musstäter ex ante nicht als möglich voraussehen können b) voluntatives Element: Täter nimmt Erfolg billigend in Kauf Gesamtschau aller Tatumstände wichtiges Indiz: Gefährlichkeit des Handelns

15 III. Strafbarkeit der Manipulation

16 III. Strafbarkeit der Manipulation 3. Versuchter Totschlag, 212, 22, 23 StGB a.a. BGHSt 57, 183 ff. Hemmschwellen- Theorie Vor dem Tötungsdelikt stehe eine höhere Hemmungsschranke 4. Urkundendelikte, 267 und 278 StGB 267: Urkundenfälschung, - verfälschung 268: Fälschung von Gesundheitszeugnissen Urteil vom Ks 4/13 5. Freispruch in Göttingen Urteil mit 1031 Seiten

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