WGKK-Ratgeber 2014 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick
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- Nadja Baumhauer
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1 WGKK-Ratgeber 2014 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick
2 Herausgeber & Druck: Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße Wien Redaktion & Gestaltung: Öffentlichkeitsarbeit Stand: Jänner Auflage 2014 Nachdruck oder Vervielfältigung nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Wiener Gebietskrankenkasse gestattet. Satz- und Druckfehler vorbehalten. Bildquellen: Bilderbox, Matton Images und WGKK.
3 Liebe Leserinnen! Liebe Leser! VORWORT Mit dem jährlichen Ratgeber der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) haben Sie eine Broschüre in Händen, die einen umfassenden Überblick gibt, welche Leistungen die WGKK für Sie und Ihre Angehörigen erbringt. Diese soziale Sicherheit ist für viele Menschen in Österreich bereits zur Selbstverständlichkeit geworden: Immerhin sind 99,9 Prozent unserer Bevölkerung durch die soziale Krankenversicher ung geschützt. Ihre solidarische Ausrichtung verhindert, dass Krankheit zur Kostenfalle wird. Das bedeutet: Der Zugang zur bestmöglichen Gesundheitsversorgung steht allen offen unabhängig davon, wie hoch das Einkommen ist. In vielen Staaten, in denen das Gesundheitssystem privatisiert ist, können gesundheitliche Probleme dagegen schnell zur finanziellen Belastung werden. Leider ist den sozialen Krankenversicherungen, so auch der WGKK, durch Eingriffe von außen in den letzten Jahren viel Geld entzogen worden. Die Kassen sind dadurch unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten. Für die Versicherten hat das jedoch keine Auswirkungen: Sie können weiterhin wie gewohnt jene Leistungen in Anspruch nehmen, die sie für ihre Gesundheit brauchen. Die WGKK betreut als größter Krankenversicherungsträger Österreichs 1,2 Millionen Versicherte und rund Angehörige. Mit ihren umfangreichen Gesundheitseinrichtungen und Außenstellen leistet sie verlässlich einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung der Wiener Bevölkerung. Unser Ziel ist es, kompetent in Sachen Gesundheit zu sein und die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden durch verstärkte Information, Versichertennähe und Service zu verbessern. Einen weiteren Schritt in diese Richtung haben wir zuletzt durch die optische Neugestaltung des Ratgebers gesetzt. Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre, mit freundlichen Grüßen Hofrat Ing. Mag. Erich Sulzbacher Generaldirektor Mag. a Ingrid Reischl Obfrau 1
4 INHALTSÜBERSICHT Vorwort 1 Leistungsüberblick 4 VORSORGE 5 Gesundheitsförderung und Prävention 5 Zeckenschutzimpfung 11 Vorsorgeuntersuchung 12 Jugendlichenuntersuchung 13 MITVERSICHERUNG 14 Beitragsfreie Mitversicherung 14 Beitragspflichtige Mitversicherung 24 e-card für mitversicherte Angehörige 26 KRANKHEIT 27 Ärztliche Hilfe 27 Wahlärztinnen/Wahlärzte 30 Psychotherapie 32 Heilmittel (Medikamente) 33 Generika 36 Befreiung von der Rezeptgebühr 38 Heilbehelfe und Hilfsmittel 39 Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation 42 Anstaltspflege (Spital) 44 Medizinische Hauskrankenpflege 47 Transportkosten 48 Krankengeld 53 Ärztliche Betreuung im Urlaub 57 MUTTERSCHAFT 62 Mutterschaftsleistungen (Versicherungsfall der Mutterschaft) 62 Wochengeld 63 Kinderbetreuungsgeld 65 Mutter-Kind-Pass 68 2
5 INHALTSÜBERSICHT ZÄHNE 69 Zahnbehandlung 69 Zahnersatz und Kieferregulierung 69 BEITRÄGE 72 Beitragssätze der Sozialversicherung 72 Sozialversicherungsbeitrag ist nicht gleich Krankenkassenbeitrag 72 Wie hoch ist der Krankenversicherungsbeitrag? 73 Höchstbeitragsgrundlagen 73 Geringfügigkeitsgrenzen 73 FREIWILLIGE VERSICHERUNG 76 Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung 76 Selbstversicherung in der Krankenversicherung 78 INFORMATION UNd SERVICE 82 Ombudsmann 82 Website 83 Versichertendatenauszug 85 e-card 86 ELGA 86 Wofür wird der Krankenversicherungsbeitrag verwendet? 90 Versichertenstand 91 Leistungsinformation (LIVE) 92 WGKK-Veranstaltungen 93 WGKK-Broschürenservice 94 Zentrale und Außenstellen 97 Gesundheitszentren 100 Zahngesundheitszentren 101 Hanusch-Krankenhaus 102 WGKK-Servicestellen 103 Stichwortverzeichnis
6 LEISTUNGSÜBERBLICK VORSORGE Brustkrebsfrüherkennung Jugendlichenuntersuchung Vorsorgeuntersuchung Neu Zeckenschutzimpfung KRANKHEIT Ärztliche Hilfe Psychotherapie Heilmittel (Medikamente) Heilbehelfe und Hilfsmittel Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation Anstaltspflege (Spital) Medizinische Hauskrankenpflege Reise- und Transportkosten Krankengeld Ärztliche Betreuung im Urlaub (In- und Ausland) MUTTERSCHAFT Mutterschaftsleistungen (Versicherungsfall d. Mutterschaft/Sachleistungen) Wochengeld Mutter-Kind-Pass ZÄHNE Zahnbehandlung Zahnersatz und Kieferregulierung 4
7 VORSORGE Gesundheitsförderung und Prävention Betriebliche Gesundheitsförderung Die WGKK bietet kostenlose Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung von Gesundheitsförderungsprojekten in Betrieben. Ziel der betrieblichen Gesundheitsförderung ist es, das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und mit allen geeigneten Mitteln zu stärken. 1 Nähere Informationen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung: Telefon: Website: ð Vorsorge ð Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) Service Stelle Schule der WGKK Die Service Stelle Schule der WGKK ist eine Anlauf- und Kontaktstelle für Schulen, die Unterstützung bei gesundheitsförderlichen Aktivitäten auf Schulebene benötigen. Schulen werden bei der Planung und Durchführung beraten und begleitet und können zudem Informationsmaterialien anfordern, um eine maßgeschneiderte und individuelle Gesundheitslösung zu erarbeiten. Daneben bietet die WGKK verschiedene Workshops, unter anderem zum Thema Ernährung und Bewegung in Schulen an. Darüber hinaus ist die WGKK eine der Trägerinstitutionen des Wiener Netzwerks Gesundheitsfördernde Schulen. Nähere Informationen zur Service Stelle Schule : Telefon: Website: ð Vorsorge ð Service Stelle Schule 5
8 VORSORGE 1 Zahngesundheitsförderung in Wiener Kindergärten und Volksschulen Ziel des gemeinsam von der WGKK, den Wiener Krankenversicherungsträgern und der Wiener Gesundheitsförderung GmbH finanzierten Projektes zur Zahngesundheitsförderung in Wiener Kindergärten und Volksschulen ist es, bei Kindern, Eltern und Betreuungspersonen das Bewusstsein für die Bedeutung gesunder Zähne zu fördern und damit zu einer Verbesserung der Zahngesundheit der Wiener Kinder beizutragen. Das Projekt besteht aus einem zahnmedizinischen und einem zahnpädagogischen Teil. Der pädagogische Teil beinhaltet beispielsweise das Erlernen einer effektiven Mundhygiene mit Hilfe geschulter Zahngesundheitserzieherinnen/-erzieher in Form von Gruppenprophylaxe (gemeinsames Zähneputzen). Darüber hinaus wurde das Zahntheater Im Mund geht s rund entwickelt, das den Kindern mit spielerischen Mitteln die Grundregeln der Mundhygiene näherbringt. Nähere Informationen zur Zahngesundheitsförderung: Telefon: Website: ð Vorsorge ð Zahngesundheitsförderung 6
9 VORSORGE Raucherentwöhnung Die WGKK bietet unterschiedliche Möglichkeiten zur Raucherentwöhnung an. Das Rauchertelefon: Motivation für Menschen, die sich für Raucherentwöhnung interessieren oder rauchfrei bleiben möchten unter Anrufende erhalten Informationen zum Thema Tabakentwöhnung sowie Unterstützung bei der konkreten Planung und Umsetzung des Rauchstopps. Hier bekommen aber auch tabakentwöhnte Personen die Möglichkeit, Rückfällen durch eine Nachbetreuung vorzubeugen. Raucherberatungsstellen bieten in allen vier Gesundheitszentren nach Voranmeldung Einzelberatung oder Gruppentherapien an. In erster Linie wird die Nikotinabstinenz und in zweiter Linie die Reduktion des Tabakkonsums angestrebt. Stationäre Rauchertherapie Starken Raucherinnen und Rauchern wird eine stationäre Therapie zur Tabakentwöhnung mit entsprechender Nachbetreuung angeboten. Rauchertelefon, österreichweit zum Ortstarif Telefon: Website: WGKK-Raucherberatung (Adressen Seite 100) Gesundheitszentrum Wien-Mitte Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf Gesundheitszentrum Wien-Süd Gesundheitszentrum Wien-Nord Website: ð Vorsorge ð Raucherentwöhnung 7
10 VORSORGE 1 Brustkrebs-Früherkennung: früh erkennen - das Österreichische Brustkrebs- Früherkennungsprogramm Ab erhalten österreichweit Frauen zwischen 45 und 69 Jahren automatisch alle zwei Jahre eine persönliche Einladung zur Mammographie. Das Österreichische Brustkrebs-Früherkennungsprogramm bringt viele Vorteile für Frauen: Alle Frauen mit Wohnsitz in Österreich zwischen 45 und 69 Jahren werden alle zwei Jahre automatisch mit einem persönlichen Schreiben zu einer Mammographie-Untersuchung eingeladen und regelmäßig daran erinnert. Mit dem Einladungsschreiben kann gleich ein Termin vereinbart werden. Es ist keine ärztliche Überweisung notwendig. Nur zertifizierte Radiologinnen und Radiologen mit einem speziellen Qualitätszertifikat der österreichischen Ärztekammer führen die Untersuchungen durch. Die Mammographie wird nach dem Vier-Augen- Prinzip von zwei Radiologinnen bzw. Radiologen befundet. Das erhöht die Erkennungsrate. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Röntgeneinrichtungen sind speziell geschult und erfahren, die Geräte auf dem letzten Stand der Technik. Bei Frauen mit dichtem Brustgewebe oder zur weiteren Abklärung wird zur Absicherung des Befundes zusätzlich eine Ultraschalluntersuchung der Brust durchgeführt. Frauen von 40 bis 44 Jahren sowie von 70 bis 74 Jahren können auf eigenen Wunsch am Programm teilnehmen und über die kostenlose Telefon-Serviceline eine Einladung anfordern. Kontakt: Österreichisches Brustkrebs-Früherkennungsprogramm: Kostenlose Telefon-Serviceline: (Mo Fr von 08:00 bis 18:00 Uhr) Website: 8
11 VORSORGE Ernährungsberatung In den Gesundheitszentren und im Hanusch-Krankenhaus der WGKK werden Ernährungs- und Diätberatungen angeboten. Mit einer entsprechenden Zuweisung der betreuenden Ärztin/des betreuenden Arztes können Versicherte an Einzelberatungen oder Gruppenschulungen teilnehmen. 1 Informationen und Hilfestellungen gibt es bei generellen Fragen rund um gesunde Ernährung wie auch bei Übergewicht und Adipositas oder unterschiedlichsten Krankheitsbildern, bei denen Ernährung ein zentraler Punkt ist. Nähere Informationen zur Ernährungsberatung: Website: ð Vorsorge ð Ernährungsberatung Richtig essen von Anfang an! Wien Eine ausgewogene, bedarfsgerechte Ernährung spielt eine wichtige Rolle in der Schwangerschaft und im Säuglingsalter. Sie legt den Grundstein für ein genussvolles und gesundes Essverhalten im Jugend- und Erwachsenenalter. Im Rahmen von kostenlosen Ernährungsworkshops in ganz Wien möchte die WGKK die Entwicklung hin zu einem gesunden Ernährungsverhalten unterstützen. Workshop I: Ernährung in der Schwangerschaft für Schwangere und ihre Familien Wir sprechen über den eigenen Essalltag. Wir geben Ernährungsempfehlungen für die Schwangerschaft. Wir bereiten ein einfaches Gericht/ Getränk vor Ort zu und essen/ trinken es gemeinsam. Wir geben Ernährungstipps bei Schwangerschaftsbeschwerden. Wir informieren über Beratungsstellen zum Thema Karenz und Kinderbetreuungsgeld. Wir bieten Raum für persönliche Fragen und Diskussionen. 9
12 VORSORGE 1 Workshop II: Ernährung in der Stillzeit und Beikost für Babys (für Schwangere und Familien mit Babys) Wir sprechen über die ausgewogene Ernährung der Mutter in der Stillzeit. Wir beschäftigen uns mit der frühen Geschmacksentwicklung des Kindes. Wir geben Empfehlungen zum Einstieg in die Beikost und besprechen die wichtigsten Nährstoffe, die das Baby braucht. Wir bereiten einen Babybrei vor Ort zu und kosten ihn gemeinsam. Wir informieren über Beratungsstellen zum Thema Karenz und Kinderbetreuungsgeld. Wir bieten Raum für persönliche Fragen und Diskussionen. Anmeldung: Telefon: Informationen zum Projekt: Telefon: Website: ð Vorsorge ð Richtig essen von Anfang an! Wien Termine: Website: ð Vorsorge ð Richtig essen von Anfang an! Wien oder 10
13 VORSORGE Therapie Aktiv diabetes im Griff Therapie Aktiv Diabetes im Griff ist ein Langzeitbetreuungsprogramm für Patientinnen/Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2 Mit Therapie Aktiv Diabetes im Griff wurde ein ( Zuckerkrankheit ). Behandlungsprogramm für Patienten mit Diabetes Was ist diabetes mellitus? Die Wörter Diabetes mellitus bedeuten vermehrte Ausscheidung von zuckerhaltigem Urin wörtlich: honigsüßer Durchfluss. Diabetes mellitus, bekannt als Zuckerkrankheit, ist eine chronische Stoffwechselerkrankung, gekennzeichnet durch dauernde Erhöhung der Blutzuckerkonzentration. Der erhöhte Blutzuckerspiegel kann durch Insulinmangel und/oder durch die verminderte Wirksamkeit des vorhandenen Insulins (= Insulinresistenz) verursacht werden. mellitus Typ 2 ins Leben gerufen. diabetes im Griff information für typ-2-diabetiker Es soll Typ-2-Diabetikerinnen/ Hotline: (+43 1) Web: Diabetikern zu einer intensiveren Betreuung durch die Ärztin/den Arzt und zu mehr Wissen über die Krankheit verhelfen. hoher Blutdruck Übergewicht Bewegungsmangel Gemeinsam mit der Ärztin/dem Arzt erhöhte Blutfette (Cholesterin und Triglyceride) Rauchen Blutgerinnungsstörungen werden etc. sinnvolle und erreichbare Therapieziele festgelegt, die bei den regelmäßigen Untersuchungen IMPRESSUM: 1. Auflage 2007 geprüft, verändert und Verantwortlich aktualisiert für den Inhalt: STGKK & WGKK werden. Weiters besteht die Möglichkeit, an Schulungen in Kleingruppen teilzunehmen. Dadurch sollen die Behandlung optimiert und Begleit- und Folgeerkrankungen hinausgezögert oder verhindert werden. folgeerkrankungen Folgeerkrankungen sind die Folge ständiger oder wiederkehrender hoher Blutzuckerwerte. Diese Spätkomplikationen bedeuten Veränderungen an den Blutgefäßen und Nerven. Sie treten nicht zwangsläufig auf und können heutzutage durch eine gute ärztliche Therapie, die kompetente Begleitung durch Diabetesberater, sowie Ihre aktive Mitarbeit weitgehend vermieden werden. Wodurch können spätkomplikationen auftreten? Welche folgeerkrankungen gibt es? Allgemein kann gesagt werden, dass sowohl die großen und kleinen Gefäße (Makro- und Mikroangiopathie) als auch das Nervensystem (Neuropathie) geschädigt werden können. Gefährdete Organe/Körperteile sind dabei das Herz, das Gehirn, die Beine, die Augen, die Nieren und die Nerven. 1 Nähere Informationen zu Therapie Aktiv : Telefon: Website: ð Vorsorge ð Therapie Aktiv Diabetes im Griff Zeckenschutzimpfung Die WGKK leistet zu den Kosten der Zeckenschutzimpfung (aktive Immunisierung) gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis einen Kostenzuschuss von zwei Euro. Nähere Informationen zur Zeckenschutzimpfung: Website: ð Vorsorge ð Impfungen ð Zeckenschutzimpfung 11
14 VORSORGE 1 Vorsorgeuntersuchung Die Vorsorgeuntersuchung steht einmal jährlich allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr kostenlos zur Verfügung, die ihren Wohnsitz in Österreich haben also auch jenen, die nicht versichert sind. Gegen Vorlage der e-card oder gegen Vorlage eines Vorsorgeuntersuchungskrankenscheines (erhältlich in allen WGKK-Kundencentern/Bezirksstellen) kann die Vorsorgeuntersuchung u. a. in den Gesundheitseinrichtungen der WGKK (Adressen siehe Seite 100) oder bei Vertragsärztinnen/Vertragsärzten für Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen werden. Bei der Vorsorgeuntersuchung werden die häufigsten beeinflussbaren Gesundheitsrisiken wie Übergewicht, Bluthochdruck, Rauchen und Bewegungsmangel abgeklärt. Im Mittelpunkt stehen nicht abstrakte Zahlen, sondern das persönliche Risikoprofil der untersuchten Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die auf diese Weise erfahren, wie es um ihre Gesundheit steht. Die Patientinnen und Patienten können so selbst entscheiden, was sie für sich tun möchten z.b. mehr Bewegung, bewusste Ernährung, Verzicht auf Nikotin und maßvoller Umgang mit Alkohol. Im internationalen Vergleich steht Österreich mit dem Vorsorgeuntersuchungs-Angebot an der Spitze: Kein anderes Gesundheitssystem bietet eine derart umfassende Leistung. Informationsfolder zur Vorsorgeuntersuchung gibt es in allen WGKK-Außenstellen oder als Download im Internet unter Gehen Sie zur Vorsorgeuntersuchung Ihrer Gesundheit zuliebe! Nähere Informationen zur Vorsorgeuntersuchung: Website: ð Vorsorge ð Vorsorgeuntersuchung Hotline:
15 VORSORGE Jugendlichenuntersuchung Die Jugendlichenuntersuchung ist vorgesehen für pflichtversicherte (berufstätige) Jugendliche ( Lehrlin ge) im Alter zwischen dem 15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr. Zur Überwachung ihres Gesundheitszustandes werden die Jugendlichen mindestens einmal jährlich zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. Gleichzeitig mit der Einladung der Jugendlichen zu dieser Untersuchung wird ein schreiben an den/die Informations- Dienstgeber/in übermittelt. Das Leistungsspektrum der Jugendlichenuntersuchung umfasst eine körperliche Untersuchung sowie eine Harnkontrolle. Auf Wunsch ist zusätzlich eine Blutuntersuchung vorgesehen. Darüber hinaus wird auf gesunde Lebensweise hingewiesen, eine Raucherberatung angeboten sowie über weitere Möglichkeiten (z.b. First-Love-Ambulanz) informiert. Weiters erfolgt eine Aufklärung über die regelmäßigen Auffrischungen diverser Impfungen. 1 Jugendlichen-Untersuchungsstelle der WGKK: Gesundheitszentrum Wien-Mariahilf 6., Mariahilfer Straße Telefon: Nähere Informationen zur Jugendlichenuntersuchung: Website: ð Vorsorge ð Jugendlichenuntersuchung 13
16 MITVERSICHERUNG Beitragsfreie Mitversicherung 2 Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis der Versicherten der WGKK. Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung gebühren nicht nur den Versicherten, sondern auch für die meisten Angehörigen ohne zusätzliche Beitragsleistung für bestimmte Familienmitglieder (Angehörige). Voraussetzungen für die Angehörigeneigenschaft gewöhnlicher Aufenthalt im Inland (Ausnahme: Kinder und Enkelkinder während einer Schul- oder Berufsausbildung im Ausland) keine Krankenversicherung nach dem ASVG oder einem anderen Gesetz kein Anspruch auf Krankenfürsorge gegenüber einer Krankenfürsorgeeinrichtung eines öffentlich-rechtlichen Dienstgebers (z.b. Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien) vorgesehen Antragstellung persönlich, entweder im Kundencenter Wienerberg/ Erdgeschoß oder in jeder Außenstelle der WGKK per Post per Fax per (Adressen, Faxnummern und -Adressen ab Seite 97) Das jeweilig erforderliche Antragsformular für die Gewährung von Leistungen für Angehörige (Mitversicherung) können Kundinnen und Kunden entweder telefonisch in jeder Außenstelle der WGKK anfordern (Adressen ab Seite 97) oder auf der WGKK-Website unter Service ð Formulare herunterladen. Welche Unterlagen für die Mitversicherung von Angehörigen zusätzlich zum jeweiligen Antrag erforderlich sind, ist der nachfolgenden Übersichtstabelle zu entnehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Antragstellung für die Verlängerung der Mitversicherung von ehelichen, unehelichen, legitimierten und Wahlkindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 1. Das Kind ist bei der WGKK gemeldet 14
17 MITVERSICHERUNG 2. Für das Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, teilt das Finanzamt der WGKK auf elektronischem Weg mit, dass weiterhin ein Anspruch auf Familienbeihilfe für das Kind über das 18. Lebensjahr hinaus besteht. In diesem Fall verlängert die WGKK automatisch die Mitversicherung des Kindes. Die Vorlage des Nachweises über die Anspruchsdauer auf Familienbeihilfe ist somit nicht mehr erforderlich. 2 Wird für das Kind keine Familienbeihilfe bezogen, ist es notwendig die entsprechenden Nachweise zu übermitteln. Kriterien für die Angehörigeneigenschaft Die Übersichtstabellen auf den folgenden Seiten informieren über die Personen, die als Angehörige gelten die notwendigen Voraussetzungen die Dauer der Mitversicherung die erforderlichen Unterlagen 15
18 MITVERSICHERUNG 2 Personenkreis eheliche Kinder legitimierte Kinder Wahlkinder (Adoptivkinder) uneheliche Kinder einer weiblichen Versicherten uneheliche Kinder eines männlichen Versicherten Stiefkinder KINDER (ENKEL/INNEN) BIS ZUR keine Voraussetzungen Vaterschaft durch Urteil/ Anerkenntnis festgestellt Enkelkinder ständige Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten Pflegekinder unentgeltliche Verpflegung durch die Versicherte/den Versicherten Pflegeverhältnis beruht auf einer behördlichen Bewilligung Kinder, wenn sie mit dem Versicherten bis zum 3. Grad verwandt oder verschwägert sind und von der/vom Versicherten gepflegt und erzogen werden ständige Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten 16
19 MITVERSICHERUNG VOLLENdUNG des 18. LEBENSJAHRES dauer (Befristung) Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus siehe Rubrik: Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus siehe Rubrik: Kinder nach Vollendung des 18. Lebensjahres (Die Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Meldezettel erforderlich) Benötigte Unterlagen Geburtsurkunde (berichtigte) Geburtsurkunde (berichtigte) Geburtsurkunde Geburtsurkunde Geburtsurkunde Vaterschaftsnachweis Geburtsurkunde Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde Meldezettel des Kindes Meldezettel der/des Versicherten Geburtsurkunde der Enkelin/des Enkels Geburtsurkunde des Elternteiles Meldezettel der Enkelin/des Enkels Meldezettel der/des Versicherten Geburtsurkunde Antragsformular 2 Geburtsurkunde amtliche Pflegebewilligung Urkunde zum Nachweis des Verwandtschafts- oder Verschwägerungsverhältnisses Meldezettel des Kindes Meldezettel der/des Versicherten 17
20 MITVERSICHERUNG 2 KINDER NACH VOLLENDUNG Kinder gelten bis zur Vollendung des Unter folgenden Voraussetzungen kann sich Personenkreis Voraussetzungen wenn sich das Kind in einer Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet Schul- oder Berufsausbildung, welche die Arbeitskraft des Kindes überwiegend beansprucht Studium im ersten Studienabschnitt Studium wird ernsthaft und zielstrebig betrieben Studium im zweiten Studienabschnitt Studium wird ernsthaft und zielstrebig betrieben wenn das Kind wegen Krankheit oder Gebrechen erwerbsunfähig ist wenn das Kind erwerbslos ist seit Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung) seit Vollendung des 18. Lebensjahres (bzw. seit Ablauf der Schul- oder Berufsausbildung) 18
21 MITVERSICHERUNG des 18. LEBENSJAHRES 18. Lebensjahres als Angehörige. der Krankenversicherungsschutz verlängern Zusätzlich benötigte Unterlagen für die dauer (Befristung) Mitversicherung von Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Schulbesuchsbestätigung fällt) max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Inskriptionsbestätigung fällt) max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (Befristung: des Kalenderjahres, in welches das Ende der vorgelegten Inskriptionsbestätigung fällt) Schulbesuchsbestätigung wenn für das Kind FB*) bezogen wird, der Nachweis darüber wird keine FB*) bezogen: Fortsetzungsbestätigung als ordentlich Studierende/Studierender Bestätigung des Studienerfolges im Studienjahr 20xx (Erfolgsnachweis oder die Bestätigung über die ECTS Punkte) im ersten Studienjahr nicht erforderlich wenn für das Kind FB*) bezogen wird, der Nachweis darüber wird keine FB*) bezogen: Nachweis über positives Ablegen der ersten Diplomprüfung bzw. des ersten Rigorosums Fortsetzungsbestätigung als ordentlich Studierende/Studierender individuell aktueller ärztlicher Befundbericht 2 höchstens für 24 Monate Nachweis über die Beendigung der Schuloder Berufsausbildung *) FB = Familienbeihilfe 19
22 MITVERSICHERUNG 2 EHEGATTIN/EHEGATTE ODER EINGETRAGENE Personenkreis Voraussetzungen Ehegattin/Ehegatte oder Nichtzutreffen der eingetragene Partnerin/eingetragener Partner Aufzählung Seite 24) Ausschlussgründe (siehe HAUSHALTSFÜHRENDE ANGEHÖRIGE/ Personenkreis Voraussetzungen Eine haushaltsführende Angehörige/ein haushaltsführender Angehöriger aus dem Kreis der Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern, der Kinder, Wahl-, Stief- und Pflegekinder, der Enkelkinder oder der Geschwister seit mindestens zehn Monaten bestehende Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten unentgeltliche Haushaltsführung durch die/den Angehörigen es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner der/des Versicherten im gemeinsamen Haushalt Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe Aufzählung Seite 24) 20
23 MITVERSICHERUNG PARTNERIN/EINGETRAGENER PARTNER dauer (Befristung) unbefristet Benötigte Unterlagen Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde HAUSHALTSFÜHRENdER ANGEHÖRIGER dauer (Befristung) Benötigte Unterlagen unbefristet (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Meldezettel erforderlich) Urkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses Meldezettel der/des Angehörigen Meldezettel der/des Versicherten 2 21
24 MITVERSICHERUNG 2 Personenkreis Eine Lebensgefährtin/ ein Lebensgefährte LEBENSGEFÄHRTIN / Voraussetzungen seit mindestens zehn Monaten bestehende Hausgemeinschaft mit der/dem Versicherten unentgeltliche Haushaltsführung durch die Angehörige/den Angehörigen es lebt keine arbeitsfähige Ehegattin/kein arbeitsfähiger Ehegatte oder eingetragene Partnerin/eingetragener Partner der/des Versicherten im gemeinsamen Haushalt Nichtzutreffen der Ausschlussgründe (siehe Aufzählung Seite 24) Personenkreis Eine pflegende Angehörige/ ein pflegender Angehöriger (Ehegattin/Ehegatte oder eingetragene Partnerin/ eingetragener Partner; Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in gerader Linie oder bis zum vierten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind; Kinder, Wahl-, Stiefund Pflegekinder; Eltern, Wahl-, Stief- und Pflegeeltern; Enkelkinder; Geschwister sowie haushaltsführende Lebensgefährtin/Lebensgefährte) PFLEGENDE/R Voraussetzungen Die/der Angehörige pflegt die Versicherte/den Versicherten ð mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 nach 5 des Bundespflegegeldgesetzes oder nach den Bestimmungen der Landespflegegeldgesetze ð unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft ð nicht erwerbsmäßig ð in häuslicher Umgebung 22
25 MITVERSICHERUNG LEBENSGEFÄHRTE dauer (Befristung) unbefristet (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Meldezettel erforderlich) Benötigte Unterlagen Meldezettel der Lebensgefährtin/des Lebensgefährten Meldezettel der/des Versicherten Identitätsnachweis 2 ANGEHÖRIGE/R dauer (Befristung) unbefristet (Mitversicherung wird für die Dauer von drei Jahren vorgemerkt, danach ist die neuerliche Vorlage der Unterlagen erforderlich) Benötigte Unterlagen Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde Urkunden zum Nachweis des Verwandtschaftsoder Verschwägerungsverhältnisses Nachweis über den Bezug des Pflegegeldes 23
26 MITVERSICHERUNG Ausschlussgründe von der Angehörigeneigenschaft 2 Die Ehegattin/der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin/der eingetragene Partner, haushaltsführende oder pflegende Angehörige, andere Verwandte oder die Lebensgefährtin/der Lebensgefährte gelten nur dann als Angehörige, wenn sie nicht zu folgendem Personenkreis zählen: Personen, die dem Kreis der freiberuflich selbständig Erwerbstätigen (u. a. Ärztinnen/Ärzte, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Patentanwältinnen/ Patentanwälte, Notarinnen/Notare, selbständige Apothekerinnen/Apotheker, Wirtschaftstreuhänderinnen/Wirtschaftstreuhänder) angehören All diese Personen auch dann, wenn sie eine Pension nach dem Bundesgesetz über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger oder nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz oder nach dem Notarversicherungsgesetz beziehen oder eine Alters-, Berufsunfähigkeits- oder Todesversorgungsleistung aus einer Einrichtung ihrer gesetzlichen beruflichen Vertretung beziehen Grenzgängerinnen/Grenzgänger, d. h. Personen, die im Ausland eine Erwerbstätigkeit ausüben, die im Inland eine Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung begründen würde oder eine Pension auf Grund dieser Erwerbstätigkeit beziehen; dies gilt entsprechend für eine Beschäftigung bei einer internationalen Organisation und den Bezug einer Pension auf Grund dieser Beschäftigung Diese Regelung gilt für alle Angehörigen (d. h. über den oben angeführten Personenkreis hinaus auch für die Kinder und Enkel). Beitragspflichtige Mitversicherung Für mitversicherte Ehegattinnen/Ehegatten, eingetragene Partnerinnen/eingetragene Partner und haushaltsführende Personen ist ein Zusatzbeitrag einzuheben, wenn die mitversicherte Person nicht ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind erzieht (auch Wahl-, Stief- und Pflegekinder oder Enkel) oder 24
27 MITVERSICHERUNG in der Vergangenheit mindestens vier Jahre hindurch ein im gemeinsamen Haushalt lebendes Kind erzogen hat oder selbst Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe drei hat oder eine Versicherte/einen Versicherten pflegt, die/der Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe drei hat; weiters wenn die versicherte Person nicht Krankengeld, Wochengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezieht oder soziale Schutzbedürftigkeit festgestellt wird 2 Zusatzbeitrag Der Zusatzbeitrag beträgt 3,4 Prozent der Beitragsgrundlage. Als Beitragsgrundlage gilt bei durch eine Erwerbstätigkeit Pflichtversicherten das sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen inklusive Sonderzahlungen, das aus den in der Sozialversicherungsdatenbank des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger gespeicherten Beitragsgrundlagen zu ermitteln ist: ð heranzuziehen ist die Jahresbeitragsgrundlage des zweitvorangegangenen Kalenderjahres (für 2014 also die Jahresbeitragsgrundlage für 2012) ð liegt die Jahresbeitragsgrundlage für dieses Kalenderjahr (2012) nicht vor, ist die Jahresbeitragsgrundlage des vorhergehenden Kalenderjahres (2013) zu übernehmen ð sind solche Jahresbeitragsgrundlagen nicht vorhanden, wird das aktuelle sozialversicherungspflichtige Erwerbseinkommen (2014) berücksichtigt in der Krankenversicherung pflichtversicherten Pensionistinnen/Pensionisten der aktuelle monatliche Pensionsbezug zuzüglich der Sonderzahlungen in der Krankenversicherung Selbstversicherten die für die Selbstversicherung herangezogene Beitragsgrundlage mehrfach Pflichtversicherten die Beitragsgrundlage aus jedem einzelnen Versicherungsverhältnis 25
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wgkk.at WGKK-Ratgeber 2015 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick WGKK-Ratgeber 2015 Ihre Gebietskrankenkasse im Überblick Impressum Herausgeber & Druck: Wiener Gebietskrankenkasse Wienerbergstraße 15 19
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Begünstigungen für pflegende Angehörige Eine Information über Leistungen anderer Institutionen Folgende Maßnahmen in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung dienen der sozialversicherungsrechtlichen
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Wer bekommt eine e-card? Jede Person (Versicherte und Angehörige), die nach einem österreichischen Sozialversicherungsgesetz Allgemeines Sozialversicherungsgesetz - ASVG Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
1. SOZIALVERSICHERUNG
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1.1. KRANKENVERSICHERUNG Die Krankenversicherung trifft Vorsorge: SOZIALVERSICHERUNG für die Früherkennung von Krankheiten: Jugendlichenuntersuchungen und Vorsorge-(Gesunden-)untersuchungen; für den Versicherungsfall
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Freiwillige Versicherungen 14 PENSIONSVERSICHERUNGSANSTALT 1021 Wien, Friedrich-Hillegeist-Straße 1 Telefon: 05 03 03 Ausland: +43 / 503 03 Fax: 05 03 03-288 50 E-Mail: pva@pva.sozvers.at www.pensionsversicherung.at
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Leistungsrechtliche Werte in der Sozialversicherung 2015 Stichtag: 1. Jänner 2015 Rechtsgrundlagen ASVG in der Fassung der 83. Novelle B-KUVG in der Fassung der 41. Novelle GSVG in der Fassung der 42.
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