Die IV in Zahlen. Kostenbeiträge/Geldbeträge/Preislimiten. Inhaltsverzeichnis. Herausgeberin: 2. Übrige Eingliederungsmassnahmen

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1 Die IV in Zahlen 2016 Kostenbeiträge/Geldbeträge/Preislimiten Inhaltsverzeichnis 1. Hilfsmittel Seite a) Allgemeine Bestimmungen 2 b) Amortisationsbeiträge bei Motorfahrzeugen 2 c) Hörgerätetarif 2 d) Übrige Preislimiten 3 e) Kostenbeiträge an selber angeschaffte Hilfsmittel 3 f) Selbstbehalte 3 g) Betriebs- und Unterhaltskostenbeiträge 4 h) Dienstleistungen Dritter 4 2. Übrige Eingliederungsmassnahmen a) Berufliche Massnahmen 4 b) Reisekosten 4 c) "Kleines" Taggeld 5 d) "Grosses" Taggeld 5 3. Hilflosenentschädigung Herausgeberin: a) Hilflosenentschädigung für Minderjährige 6 b) Hilflosenentschädigung für Volljährige 6 c) Assistenzbeitrag 6 4. Invaliditätsbemessung/Renten a) Invaliditätsbemessung bei Geburts- und Frühbehinderten 7 b) Ordentliche Vollrenten 7 c) Ausserordentliche Renten für Geburts- und Frühbehinderte 7 5. Ergänzungsleistungen a) Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf 8 b) Anrechenbarer Bruttomietzins 8 c) Vermögensfreibeträge 8 d) Hypothetisches jährliches Erwerbseinkommen bei Invalidität von unter 70% 8 e) Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten 8 1

2 1. Hilfsmittel a) Allgemeine Bestimmungen (HVI 2 8; KHMI 1001 ff) Erwerbstätigkeit, als Voraussetzung für die Abgabe von Hilfsmitteln, bei deren Ziffer sich ein * befindet: Jahreseinkommen mindestens Existenzsichernde Erwerbstätigkeit, als Voraussetzung für die Abgabe von Motorfahrzeugen; monatliches Einkommen mindestens Abgabe von Hilfsmitteln zu Eigentum, wenn diese wegen individueller Anpassung in Zukunft nicht weiter verwendungsfähig sind oder die Anschaffungskosten nicht höher sind als 400. b) Amortisationsbeiträge bei Motorfahrzeugen (HVI-Anhang ) Mit der Gewährung der nachfolgenden jährlichen Amortisationsbeiträge sind sämtliche Kosten wie z. B. ärztliche Untersuchung, Fahrzeugabnahme, Fahrzeugausweis, Nummernschilder, Rostschutzbehandlung und die jährlichen Reparaturkosten abgegolten. Zweirädrige Motorfahrräder 480. Drei- und vierrädrige Motorfahrräder Kleinmotorräder und Motorräder 750. Automobile mit und ohne Automat Unentgeltliche Überlassung leihweise abgegebener Hilfsmittel, wenn Verkehrswert unter 400. Vom Versicherten zu bezahlende geringfügige Kosten von Hilfsmitteln am Arbeitsplatz (HVI-Anhang ); bis 400. c) Hörgeräte (HVI-Anhang 5.07, , , ) Hörgerätepauschalen (vorbehältlich Leistungen in Härtefällen) (HVI-Anhang 5.07, ) - Reparaturen (durch den Hersteller) von Elektronikschäden - Reparaturen (durch den Hersteller) von anderen Schäden Höchstvergütungsbeiträge an Hörgeräte für Kinder (für apparative Versorgung und Nachbetreuung) (HVI-Anhang ) Knochenverankerte Hörgeräte und Mittelohrimplantate (HVI-Anhang ) Dienstleistungspauschale für Anpassung/Nachbetreuung von Minderjährigen von Minderjährigen '000. 1'500. 1'300. 1'950. 2

3 d) Übrige Preislimiten Perücken, für Anschaffungen und Reparaturen pro Kalenderjahr (HVI-Anhang 5.06) Brillengestelle (HVI-Anhang 7.01) 150. Brust-Exoprothesen (HVI-Anhang 1.03) - Bei einseitiger Versorgung, pro Kalenderjahr - Bei beidseitiger Versorgung, pro Kalenderjahr SIP-Videophone für Personen, die in Gebärdensprache Kommunizieren (HVI-Anhang 15.06) Signalanlagen (HVI-Anhang 14.04) Automatischer Garagentoröffner, Beitrag (HVI-Anhang 10.04) e) Kostenbeiträge an selber angeschaffte Hilfsmittel Beitrag an den Einbau eines Treppenlifts anstelle einer Treppensteighilfe (HVI-Anhang ) Beitrag an Gerät für das Abspielen von auf Tonträger gesprochener Literatur (HVI-Anhang 11.04) 200. Max. Beitrag an Elektrobett (HVI-Anhang 14.03) Max. Beitrag an die Mehrkosten für ein Automatikgetriebe bei Neuanschaffung eines Motorfahrzeugs (KHMI 2099) Pauschalbeitrag an die Anschaffung eines Assistenzhundes (inkl. Futter- +Tierarztkosten), maximal alle 8 Jahre (HVI-Anhang 14.06) f) Selbstbehalte Orthopädisches Schuhwerk (KHMI 2015) - nach 12. Altersjahr pro Paar - bis 12. Altersjahr pro Paar Reparaturkosten für orthopädisches Schuhwerk (KHMI 2016); pro Kalenderjahr 70. 3

4 g) Betriebs- und Unterhaltskostenbeiträge Allgemeiner Beitrag an Betrieb und Unterhalt von Hilfsmitteln (HVI 7.3); jährlich max Beitrag an die Haltung eines Blindenführhundes (HVI-Anhang 11.02); monatlich 110. Jährlicher Beitrag für Batteriekosten bei Hörgeräten (HVI-Anhang 5.07, , 13.01) - bei FM Anlagen von Kindern von Kindern Jährlicher Beitrag für Batteriekosten bei knochenverankerten Hörgeräten sowie Mittelohrimplantaten (HVI-Anhang ) Übrige Eingliederungsmassnahmen a) Berufliche Massnahmen Wirtschaftlich ausreichende Erwerbstätigkeit wird angenommen bei zu erwartendem Mindestleistungslohn von (KSBE 3008) Wesentliche Mehrkosten bei der erstmaligen beruflichen Eingliederung bei Übersteigen der Limite von (IVV 5.2; KSBE 3023) Zehrgeld (IVV 5.6, 6.4, 90.4; KSBE 3048 ff) - bei Abwesenheit von 5-8 Stunden - bei Abwesenheit von über 8 Stunden - bei auswärtiger Übernachtung 2.55 Std Jahr Kapitalhilfen (IVG 18d; IVV 7.1; KSBE 6021) Maximaler Betrag Tag 19. Tag Nacht Jährlicher Beitrag für Batteriekosten bei Cochlea-Implantaten (HVI-Anhang ) h) Dienstleistungen Dritter an Stelle eines Hilfsmittels (HVI 9; KHMI und Anhang 1) Monatlicher Höchstbeitrag (jedoch nicht mehr als monatliches Einkommen der versicherten Person) b) Reisekosten Keine Vergütung bei geringfügigen Reisekosten bis zu (IVV 90.2; KSVR 47) Kilometerentschädigungen (KSVR 39, Anhang 3) - Privatfahrzeuge: Personenwagen Motorräder Kleinmotorräder, Motorfahrräder - Fahrzeuge, an welche die IV einen Amortisationsbeitrag leistet: Personenwagen - Fahrstrecke bis 20 km/tag - Fahrstrecke über 20 km/tag Motorräder, Kleinmotorräder, Motorfahrräder 10. Monat.45 km.18 km.10 km.30 km.25 km.10 km 4

5 c) "Kleines" Taggeld d) "Grosses" Taggeld "Kleines" Taggeld für Personen unter 20 Jahren (IVG 23.2 bis, IVV 22.1) Tag Monat - Grundentschädigung: 80% des letzten Einkommens, maximal aber (IVG 23.1) 326. Tag Monat Taggeld für Personen in erstmaliger beruflicher Ausbildung, die ohne Gesundheitsschaden bereits im Erwerbsleben stünden (IVG 23.2) Zuschlag pro Kind (IVG 23bis) Abzug bei vollständiger Übernahme der Verpflegung durch die IV (IVG 24 bis; IVV 22.5b) bei Versicherten mit Unterhaltspflichten: 10%, maximal aber bei Versicherten ohne Unterhaltspflichten: 20%, maximal aber Tag 9. Tag 10. Tag 20. Tag Monat 270. Monat 300. Monat 600. Monat - Zuschlag pro Kind (IVG 23 bis ) - Maximales Taggeld (Grundentschädigung und Kindergeld) (IVG 24.1) - Kürzung bei vollständiger Übernahme der Verpflegung durch die IV (IVG 24 bis ; IVV 21 octies ) bei Versicherten mit Unterhaltspflichten: 10%, maximal aber bei Versicherten ohne Unterhaltspflichten: 20%, maximal aber - Entschädigung für Betreuungskosten für Nichterwerbstätige während der Eingliederung (IVG 11a, IVV 22quater) pro effektiven Eingliederungstag maximal 9. Tag 407. Tag 10. Tag 20. Tag 82. Tag 270. Monat Monat 300. Monat 600. Monat 5

6 3. Hilflosenentschädigung a) Hilflosenentschädigung für Minderjährige c) Assistenzbeitrag Hilflosenentschädigung für Nichtheimbewohner (IVG 42ter.1) - bei Hilflosigkeit schweren Grades - bei Hilflosigkeit mittleren Grades - bei Hilflosigkeit leichten Grades Tag Tag Tag Ordentlicher Assistenzbeitrag (IVV 39f.1) bei Bedarf an besonderer Qualifikation (IVV 39f.2) Maximaler Assistenzbeitrag für den Nachtdienst (IVV 39f.3) Stunde Stunde Nacht Hilflosenentschädigung für Heimbewohner (IVG 42bis.4) Seit dem erhalten minderjährige Heimbewohner keine Hilflosenentschädigung mehr. Intensivpflegezuschlag (IVG 42ter.3; IVV 39) - bei Betreuungsaufwand von mind. 8 Stunden/Tag - bei Betreuungsaufwand von mind. 6 Stunden/Tag - bei Betreuungsaufwand von mind. 4 Stunden/Tag Tag Tag Tag b) Hilflosenentschädigung für Volljährige Hilflosenentschädigung für Nichtheimbewohner (IVG 42ter.1) - bei Hilflosigkeit schweren Grades - bei Hilflosigkeit mittleren Grades - bei Hilflosigkeit leichten Grades Monat Monat 470. Monat Hilflosenentschädigung für Heimbewohner (IVG 42ter.2) - bei Hilflosigkeit schweren Grades - bei Hilflosigkeit mittleren Grades - bei Hilflosigkeit leichten Grades 470. Monat 294. Monat 118. Monat 6

7 4. Invaliditätsbemessung/Renten a) Invaliditätsbemessung bei Geburts- und Frühbehinderten ohne zureichende berufliche Kenntnisse (IVV 26.1; KSIH 3034 ff) c) Ausserordentliche Renten für Früh- und Geburtsbehinderte (sowie Mindestrenten bei Eintritt der Invalidität bis zum. 25. Altersjahr) (IVG 37.2, 40.3) Altersstufe Valideneinkommen Invalideneinkommen Ganze Rente 3/4 Rente 1/2 Rente 1/4 Rente Durchschnittliches jährliches Einkommen der Arbeitnehmer Maximal mögliches jährliches Einkommen für Bezüger einer Invalidenrente Zusatzrente pro Kind /1 Rente 3/4 Rente 1/2 Rente 1/4 Rente über b) Ordentliche Vollrenten (IVG 28-38; IVV 32 33; V/15) Ganze Rente 3/4 Rente 1/2 Rente 1/4 Rente Invalidenrente Zusatzrente pro Kind Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max Min Max

8 5. Ergänzungsleistungen a) Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf (für zu Hause wohnende Personen) d) Hypothetisches jährliches Erwerbseinkommen bei Invalidität von unter 70% (ELV 14a.2) - Alleinstehende - Ehepaare - Erhöhung für Kind, je - Erhöhung für Kind, je - Erhöhung für jedes weitere Kind b) Anrechenbarer Bruttomietzins (Höchstbeträge) (ELG 10.1b; ELV 16a) - Alleinstehende - Ehepaare; Personen mit Kindern - Zuschlag bei Notwendigkeit einer rollstuhlgängigen Wohnung - Nebenkostenpauschale für Personen, die eine ihnen gehörende Liegenschaft bewohnen c) Vermögensfreibeträge (ELG 11.1c und 1bis) Vom Vermögen ist 1/15 des Betrages anzurechnen, der die folgenden Freibeträge übersteigt Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr - Bei Invaliditätsgrad von 40-49% - Bei Invaliditätsgrad von 50-59% - Bei Invaliditätsgrad von 60-69% e) Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten (Höchstbeträge) (ELG 14.3 und 4; ELV 19b) - Alleinstehende, Verwitwete, Ehegatten von im Heim wohnenden Personen - Bei mittelschwerer Hilflosigkeit - Bei schwerer Hilflosigkeit - Ehepaare - Bei mittelschwerer Hilflosigkeit eines Ehegatten - Bei schwerer Hilflosigkeit eines Ehegatten - Bei mittelschwerer Hilflosigkeit beider Ehegatten - Bei mittelschwerer Hilflosigkeit eines Ehegatten und schwerer Hilflosigkeit des anderen - Bei schwerer Hilflosigkeit beider Ehegatten - Vollwaisen - Heimbewohner/innen Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr - Alleinstehende - Ehepaare - Zuschlag pro Kind - Bei selbstbewohnten Liegenschaften - Bei selbstbewohnten Liegenschaften, falls eine Hilflosenentschädigung bezogen wird oder ein Ehegatte im Heim lebt

9 Abkürzungen ELG/V Bundesgesetz/Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV HVI Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV IVG Bundesgesetz über die Invalidenversicherung IVV Verordnung über die Invalidenversicherung KSBE KS über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art KHMI KS über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die IV KSIH KS über Invalidität und Hilflosigkeit in der IV KSVR KS über die Vergütung der Reisekosten V/15 Verordnung 15 über Anpassungen an die Lohn- und Preisentwicklung bei der AHV/IV/EO 9

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