Dr. Michael Raupach, ZRR 1
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- Lars Bäcker
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1 Die Widerspruchskammer der Europäischen Chemikalienagentur ECHA Übersicht Einführung Grundzüge der REACH-Verordnung Entscheidungen unter REACH Formale Fragen des Widerspruchsverfahrens Der Board of Appeal Thesen Widerspruchskammern bei EU Agenturen REACH-Verordnung Einführung OHIM Office for Harmonization in the Internal Market (~1994) CPVO Community Plant Variety Office (~1994) EASA European Aviation Safety Agency (~2002) ACER Agency for the Cooperation of Energy Regulators (~2011) ECHA Europäische Chemikalienagentur (~2007) Chemikalien (REACH-Verordnung) Biozide Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 R E A CH Registration/Registrierung Evaluation/Bewertung Authorization/Zulassung Restriction/Beschränkung of Chemicals Ziel: Datenbank zu allen Stoffen, die in der Union hergestellt oder in Verkehr gebracht werden ( No data, no market ) 3 4, ZRR 1
2 REACH-Verordnung Registrierung REACH-Verordnung Bewertung Registrierungspflicht für alle Stoffe >1 t/a pro Unternehmen Dossierbewertung Stoffbewertung Datenanforderungen gestaffelt nach Produktionsmenge One Substance, one Registration Pflicht zur Kooperation Datenteilung Ziel: compliance check ; Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben Daten: Annex VII-X REACH Ziel: Aufklärung von Besorgnissen Daten: erforderliche Informationen ; Wunschliste Einreichung durch federführenden (lead) Registranten Teilnahme der anderen Registranten am gemeinsamen Dossier Adressat: Lead Registrant Adressaten: Alle Registranten eines Stoffes 5 6 REACH-Verordnung final decision Widerspruch Widerspruchsführer Draft Decision Kommentierungsphase Anpassung und Member States Committee Vorschläge Final Decision Abstimmung im Member States Committee Kommentierungsphase (limitiert) EuGH-Rechtsprechung Plaumann, C-25/62 Adressaten als Widerspruchsführer Drittwiderspruch 7 8, ZRR 2
3 Widerspruch Form und Frist Widerspruch nächste Schritte Widerspruchsfrist: 3 Monate nach Bekanntgabe der Entscheidung Kommunikation durch Informationssystem REACH-IT Innerhalb von 30 Tagen: Möglichkeit der Berichtigung Innerhalb von 30 Tagen: Zulässigkeitsprüfung Innerhalb von zwei Monaten: Verteidigungsschrift der ECHA Sehr formales Verfahren (u.a. vierfache Ausfertigung) Vorherige Zahlung der Widerspruchsgebühr (~ ) Bekanntmachung des Widerspruchs Innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntmachung: Möglichkeit der Intervention/Streithilfe 9 10 Widerspruch Streithilfe Widerspruch Verfahren Schriftliches (elektronisches) Verfahren Nur begrenzte Möglichkeit, neue Beweise vorzubringen Mündliches Verfahren auf Antrag einer Partei Lange Verfahrensdauer Mögliche Streithelfer: Andere Registranten Industrieverbände NGOs Mitgliedstaaten Rücknahme des Widerspruchs jederzeit möglich 11 12, ZRR 3
4 Widerspruch joint appeal Widerspruch Entscheidung Stoffbewertung: mehrere Adressaten einer Entscheidung Rechtsunsicherheit Gemeinsame Einreichung Höhe der Widerspruchsgebühr Aufschiebende Wirkung Konsequenzen der Entscheidung für Nicht-Widerspruchsführer Entscheidung nach Rücknahme des Widerspruchs/Erledigung Rückverweisung oder eigene Entscheidung Aufschiebende Wirkung Kostenregelung Anwaltskosten? Der Board of Appeal Mitglieder Der Board of Appeal Kompetenzen Spruchkörper REACH-Verordnung: Teil der Agentur, aber unabhängig Ein Vorsitzender, zwei weitere Mitglieder Mitglieder Verfahrensverordnung (EG) Nr. 771/2008: Technische und rechtliche Qualifikation Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit Unbefangenheit 15 16, ZRR 4
5 Der Board of Appeal Kompetenzen Keine Überprüfung der REACH-Verordnung an sich Der Board of Appeal Erfahrungen Amtsermittlungsgrundsatz, BoA, A : Relevanz fachlicher/naturwissenschaftlicher Argumente BoA, A Honeywell, para. 117: Sehr formale Argumentation Keine Zweckmäßigkeitsprüfung Aber: weiter Ermessensspielraum der ECHA Kritische Einstellung gegenüber ECHA Der Board of Appeal Fallzahlen Abschluss Thesen Schätzung 2007: Fälle pro Jahr Praxis seit 2009: 57 Fälle insgesamt, 37 Entscheidungen Entscheidungen des BoA Widerspruchskammern auf EU-Ebene als neue Erscheinungsform Technische Expertise ist für Beurteilung hilfreich Lernprozess für Behörden und Unternehmen Sehr formale Prozesse Rücknahme 57% Zugunsten ECHA 24% Zugunsten Appellant 19% Zugunsten ECHA Zugunsten Appellant Rücknahme Bereitschaft zur offenen Kommunikation Anregungen für ein europäisches Verwaltungsverfahrensrecht 19 20, ZRR 5
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