ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2016
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- Calvin Böhm
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1 ÖIT - Österreichischer Innovationspreis Tourismus 2016 Ausschreibung
2 Vizekanzler und Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner Österreichs einzigartige Naturräume, die hohe Qualität von Service und Infrastruktur und die zahlreichen kulturellen Attraktionen machen die heimische Tourismus- und Freizeitwirtschaft nachhaltig erfolgreich. In einem schwierigen internationalen Umfeld ist der Tourismus auch eine wichtige Konjunkturstütze, wobei die Branche in einem intensiven, härter werdenden Wettbewerb mit anderen Destinationen steht. Umso wichtiger ist die ständige Weiterentwicklung der eigenen Produkte und Dienstleistungen. Gezielte Impulse für Innovationen und Produktentwicklung leisten daher einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Erfolg der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft. Um Innovationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu forcieren und herausragenden Ideen eine geeignete Bühne zu bieten, loben Bund und Bundesländer bereits zum dritten Mal den Österreichischen Innovationspreis Tourismus (ÖIT) aus. Unser gemeinsames Ziel ist es, die Innovationskultur im Tourismus auf allen Ebenen zu stärken und neue und richtungsweisende Produkte und Angebote auszuzeichnen. Beim ÖIT 2016 werden rund um die Inszenierung der Ressource Wasser innovative, buchbare Angebote gesucht, die durch ein hohes Maß an Erlebnisqualität und nachhaltige touristische Wertschöpfung gekennzeichnet sind. Innovationen schaffen nicht nur Unverwechselbarkeit, sondern erschließen auch neue Märkte und Besuchersegmente. Daher lade ich Sie sehr herzlich ein, sich mit Ihren innovativen Angeboten rund um die Inszenierung der Ressource Wasser am Wettbewerb zu beteiligen. In diesem Sinne freue mich auf zahlreiche spannende Einreichungen zum 3. Österreichischen Innovationspreis Tourismus. Dr. Reinhold Mitterlehner Vizekanzler und Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Alle Wettbewerbsunterlagen finden Sie unter Einreichschluss ist der 30. November 2015
3 Veranstalter des Wettbewerbs Im Rahmen des Aktionsplans Tourismus 2011 wurde eine von Bund und Bundesländern gemeinsam getragene Auszeichnung für Tourismusinnovation vereinbart, welche erstmals 2012 vergeben wurde. Der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft verleiht gemeinsam mit den Bundesländern alle zwei Jahre auf Basis der Entscheidung einer unabhängigen Fachjury den Österreichischen Innovationspreis Tourismus (ÖIT), um die Bedeutung des Tourismus zu unterstreichen und die wichtigen, innovativen Impulse in diesem Wirtschaftssektor zu würdigen. Der Wettbewerb ist zweistufig: Die Bundesländer ermitteln im Wege einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund. Aus den Nominierungen der Bundesländer werden die Wettbewerbssieger durch eine unabhängige Fachjury ermittelt und vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie den Landestourismusvertretern ausgezeichnet. Zielsetzung Innovationen sind ein wichtiger Erfolgsfaktor zur Sicherstellung einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus und wichtiger Motor für einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Der Österreichische Innovationspreis Tourismus 2016 wird Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sowie deren Kooperationen zb.: mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes Tourismus-Organisationen oder tourismusnahen Dienstleistern zuerkannt, die sich mit der Implementierung innovativer und erlebbarer Angebote rund um die Inszenierung der Ressource Wasser in jeglicher Form (Wasserangebote im Sommer sowie Schneeangebote im Winter) im österreichischen Tourismus außerordentlich verdient gemacht haben. Die Auszeichnung basiert insbesondere auf folgenden wirtschaftspolitischen Zielen: Stärkung der Innovationskraft im Tourismus Vorbildwirkung für andere Unternehmen Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit Nachhaltige Qualitätsverbesserung Wirtschaftliche Tragfähigkeit Steigerung der Wertschöpfung Gegenstand des Wettbewerbs Der Österreichische Innovationspreis Tourismus 2016 hat die innovative Inszenierung der Ressource Wasser zum Gegenstand. Einreichungen im Sinne dieses Wettbewerbs können all jene Aufbereitungen sein, die die Ressource Wasser in jeglicher Form als sicht-, spür- und erlebbaren Angebotsbestandteil zum Inhalt haben und klar auf eine touristische Nutzung ausgerichtet sind. Dabei ist der nachhaltige und sensible Umgang mit der Ressource Wasser ebenso von Bedeutung wie die wirtschaftliche Tragfähigkeit und die Wertschöpfung des Projektes. Der Österreichische Innovationspreis Tourismus 2016 wird in zwei Kategorien verliehen: 1. Kategorie: Einzelbetriebe der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft 2. Kategorie: überbetriebliche Kooperationen von Betrieben der österreichischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft bzw. Kooperationen mit klarer, touristischer Ausrichtung (z.b. mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern, Angebotsgruppen, etc.)
4 Einreichbedingungen Teilnahmeberechtigt zum ÖIT 2016 sind Einrichtungen und Organisationen der österreichischen Tourismusund Freizeitwirtschaft sowie deren Kooperationen zb.: mit anderen Tourismusbetrieben, Tourismusverbänden, Landes-Tourismus-Organisationen, tourismusnahen Dienstleistern oder Angebotsgruppen sowie Kooperationen mit Unternehmen oder Einrichtungen anderer Branchen, sofern das Projekt einen eindeutigen touristischen Fokus hat. Eingereicht werden können buchbare Tourismusangebote, die einen klar erkennbaren touristischen Charakter aufweisen und innovativ und nachhaltig die Ressource Wasser inszenieren und damit den Tourismus nachhaltig bereichern. Angebote, die lediglich einmalig (d.h. nicht wiederkehrend oder nicht über einen längeren Zeitraum) verfügbar sind (z.b. einmalige Veranstaltungen) und/oder deren Nachfrage bzw. Ausrichtung primär auf den lokalen Naherholungs-Markt abzielt (z.b. kommunale Freizeiteinrichtungen), sind nicht Wettbewerbsgegenstand und werden nicht berücksichtigt. Eingereicht werden können nur jene Innovationsprojekte, die ab dem Jahr 2011 implementiert wurden und bereits am Markt bestehen; reine Konzepte sind nicht einreichberechtigt. Bereits mit dem ÖIT ausgezeichnete Projekte sind von der Teilnahme ausgenommen. Bewertungskriterien Die Nominierungen der Bundesländer zum ÖIT 2016 werden von einer Fachjury in ihrer Gesamtheit beurteilt. Folgende Kriterien kommen hierbei in Übereinstimmung mit den wirtschaftspolitischen Zielen des Innovationspreises zur Anwendung: Innovationskraft bzw. Neuartigkeit des Projektes Erlebnisqualität des Projektes (Sicht- und Spürbarmachung des Themas) Touristische Vorbildwirkung und Vorzeigecharakter für andere Unternehmen (vor allem im bewussten Umgang mit der Ressource Wasser) Ökologische, ökonomische und soziale Nachhaltigkeit Wirtschaftliche Tragfähigkeit und Marktfähigkeit des Projektes (z.b. Steigerung der touristischen Wertschöpfung insbesondere in der Region, Belebung der Region, etc.) Jury Dr. Heinrich Dieter Kiener, Eigentümer und geschäftsführender Gesellschafter der Stieglbrauerei zu Salzburg. Privatbrauerei Prof. Dr. Dagmar Lund-Durlacher, Leiterin Department for Tourism and Service Management, MODUL University Vienna Ferdinand Posnik, International Consultant Dr. Christa Riffert, Riffert Communication, Direktorin & GF IBS - Institut für berufsbegleitende Studien in Kooperation mit europäischen Hochschulen KG Andrea Stifter, GF Vorderegger Reisen und Cultours Europe GmbH, Vizepräs. WK Salzburg SC Mag. Elisabeth Udolf-Strobl, Leiterin der Sektion Tourismus und historische Objekte, Juryvorsitzende Christoph Wagner, Präsident Kleinwasserkraft Österreich Die Jury hat die Gründe für die Vergabe der Platzierungen schriftlich festzuhalten. In einer gesonderten Begründung hat die Jury zu erklären, was den/die Sieger je Kategorie gegenüber den anderen Nominierungen auszeichnet. Die Jury arbeitet ehrenamtlich. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unterliegen nicht dem Rechtsweg.
5 Einreichung Die Einreichung zum ÖIT 2016 erfolgt mittels vollständig ausgefülltem Einreichbogen, der sowohl bei den Landes-Einreichstellen als auch online unter erhältlich ist. Die Projekte sind bei der zuständigen Landes-Einreichstelle einzureichen. Bundesländerübergreifende Projekte können nur einmal eingereicht werden und sind jenem Bundesland zuzuordnen, in dem die hauptsächliche Leistungserbringung erfolgt. Die Einreichungen gemäß dieser Ausschreibung müssen bis 30. November 2015 bei der Einreichstelle des jeweiligen Bundeslandes abgegeben werden bzw. per Post eingelangt sein (Datum des Poststempels). Die Bundesländer ermitteln im Wege einer Jury ihre Landessieger pro Kategorie und nominieren diese an den Bund. Aus den Nominierungen der Bundesländer werden die Wettbewerbssieger durch eine Jury auf Bundesebene ermittelt und vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie den Landestourismusvertretern ausgezeichnet. Dotierung Dem Siegerprojekt in der jeweiligen Kategorie wird ein Preisgeld in der Höhe von zuerkannt, welches zu gleichen Teilen vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und vom Bundesland des Siegerprojektes zur Verfügung gestellt wird. Die Zweit- und Drittplatzierten sowie alle Nominierungen erhalten vom Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft unterzeichnete Anerkennungsurkunden. Alle eingereichten Projekte werden zudem in einer begleitenden Wettbewerbspublikation vorgestellt. Präsentation und Preisverleihung Die öffentliche Präsentation und Ehrung der Siegerprojekte erfolgt im Rahmen der Tourismuskonferenz 2016 durch den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und die Landestourismusvertreter. Sonstige Wettbewerbsbedingungen Die Bewerber verpflichten sich zur Überlassung der Unterlagen zum Zweck der Präsentation und ggf. zur Nachreichung weiterer Unterlagen, die zu einer Bewertung notwendig sind. Projektunterlagen können ohne gesonderte Zustimmung der Bewerber veröffentlicht werden. Zudem stellen die Bewerber die Rechte am abgegebenen Bildmaterial in Druckqualität (jpeg, mindestens 300 dpi) zu Präsentationszwecken sowie zum Zwecke der Publikation im Rahmen des Wettbewerbs sicher (Pressearbeit, Wettbewerbsbroschüre, etc.). Alle Wettbewerbsunterlagen finden Sie unter Einreichschluss ist der 30. November 2015
6 LANDES-EINREICHSTELLEN Burgenland: Amt der Burgenl. Landesregierung Abteilung 5 Tourismus OAR Paul Mayerhofer Europaplatz Eisenstadt Tel.: paul.mayerhofer@bgld.gv.at Kärnten: Amt der Kärntner Landesregierung Abt. 3- Landesentwicklung und Gemeinden Dipl.-Ing. Winfried Steiner Arnulfplatz Klagenfurt am Wörthersee Tel.: winfried.steiner@ktn.gv.at Niederösterreich: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Wirtschaft, Tourismus & Technologie Mag. Christian Neuwirth Landhausplatz St. Pölten Tel.: christian.neuwirth@noel.gv.at Oberösterreich: Wirtschaftskammer Oberösterreich Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft Dr. Peter-Paul Frömmel Hessenplatz Linz Tel.: tourismus@wkooe.at Salzburg: ITG - Innovationsservice für Salzburg DI Lorenz Maschke Faberstraße Salzburg Tel.: lorenz.maschke@innovationsservice.at Tirol: Wirtschaftskammer Tirol Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Dr. Peter Trost Meinhardstraße Innsbruck Tel.: peter.trost@wktirol.at Steiermark: Wirtschaftskammer Steiermark Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Dr. Gerhard Kienzl Körblergasse Graz Tel.: gerhard.kienzl@wkstmk.at Vorarlberg: Vorarlberg Tourismus GmbH Mag. Brigitte Plemel Poststraße 11, Postfach Dornbirn Tel.: Brigitte.Plemel@vorarlberg.travel Wien: Wirtschaftskammer Wien Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft Susanne Eilmer Judenplatz Wien Tel.: susanne.eilmer@wkw.at
7 Die Jurypartnerorganisationen: Der Wettbewerb wird betreut von: Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 1010 Wien Stubenring 1
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