Altersvorsorgeplanung. Dr. Markus Recht. Datum: Szenario: STATUS QUO Planungsstichtag:

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1 Datum: Szenario: STATUS QUO Planungsstichtag: Dr. Markus Recht Ass. iur. Schönbergstr Stuttgart T F I. E. kontakt@hardyhamann.de Finanzmakler IHK Region Stuttgart Reg.-Nr.: D-PP5X-4I Finanzanlagenberater, Reg.-Nr.: D-F-175-II3W-39

2 Persönliche Daten Angaben zur Person Name Geburtsdatum Alter Geschlecht Familienstand Anzahl der Kinder Beruf Mandant/in Dr. Markus Recht Jahre männlich ledig keine Rechtsanwalt Einkommen und Steuern monatliches Bruttoeinkommen 7.00 jährliches Bruttoeinkommen steuerliche Veranlagung einzeln zu versteuerndes Einkommen Kirchensteuer Grenzsteuersatz 44,3 % Sozialversicherung sozialversicherungsrechtlicher / beruflicher Status alte / neue Bundesländer Krankenversicherungsstatus KV-Status im Alter KV-Status im Szenario Hinterbliebenenversorgung Arbeitnehmer/in alte Bundesländer GKV (freiwillig) GKV (freiwillig) GKV (Pflicht) Ruhestand geplanter Eintritt in den Ruhestand mit gewünschtes Nettoeinkommen im Ruhestand (monatlich) (heutige Kaufkraft, nach Steuern und Krankenversicherung) gewünschtes Reservekapital mit 97 Jahren (heutige Kaufkraft) 67,00 Jahren 7.00 Seite 2

3 Versorgungssituation - Status Quo monatlich Inflation im Jahr 2051 gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegeversicherung ,0 % Summe Alterseinkünfte Kaufkraft im Alter davon steuerpflichtig gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk n Betriebl. Altersversorgung Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital ,0 % Summe aller Einkünfte abzgl. Steuern ink. Soli u. Kirchensteuer abzgl. gesetzl. Kranken- und Pflegevers ,0 % Einnahmen nach Steuer u. Sozialvers monatliche Rentenlücke Kapital bei Rentenbeginn Rendite p.a. Rentenphase Kapital Einkommen brutto notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn 4,0 % Einkommen netto notwendige Maßnahmen Rendite p.a. Ansparphase Dynamik monatl. oder Einmalanlage 5,0 % Seite 3

4 Vergleich der Schichten Barwert des Nettoaufwands in den verschiedenen "Schichten" des Alterseinkünftegesetzes Berechnung einer monatlichen Zusatzrente von p.m. netto zu Rentenbeginn mit einer Rentendynamik von 1,5% p.a. Hinweis: Für eine bessere Vergleichbarkeit werden Förderhöchstgrenzen bei dieser Darstellung nicht berücksichtigt. Sofern eine vollständige Ausfinanzierung der errechneten individuellen Rentenlücke nicht möglich ist, beantwortet diese Darstellung die Frage, in welcher Form der Altersversorgung die ersten Sparbeiträge investiert werden sollen, um die oben genannte Rentenlücke zu schließen. BAV 3.63 EStG U-Kasse/PZ priv. Rente Fonds BAV 3.63 EStG U-Kasse/PZ priv. Rente Fonds Berechnung des notw. Kapitals zu Rentenbeginn mtl. Zusatzrente netto notw. mtl. Bruttorente notw. Kapital zu Rentenbeginn Berechnung der notw. (ohne Dynamik) Rendite in der Ansparphase in % (vor Steuern) notw. mtl. Bruttosparrate Steuererstattung / staatl. Förderung Zuschuss des Arbeitgebers notw. mtl. Nettosparrate Barwert des Nettoaufwands Seite 4

5 Verteilung der und Einkünfte im Alter Rentenlücke zum Rentenbeginn notwendiges Kapital zum Rentenbeginn Einkommen brutto Einkommen netto Auswahl Begrenzung Dynamik der brutto netto Barwert brutto Barwert der Förderung Barwert netto Rendite Ansparphase Bruttorente davon steuerpflichtig Fonds priv. Rente U-Kasse/PZ BAV 3.63 EStG Summe ja 1,5% 17,0% ja 1,5% 17,0% nein 1,5% 100,0% ja 1,5% ,0% ja 388 1,5% 100,0% ja 542 1,5% 100,0% Begrenzung der Seite 5

6 Versorgungssituation - nach Planung monatlich Inflation im Jahr 2051 gewünschtes Nettoeinkommen private Kranken- und Pflegeversicherung ,0 % Summe Alterseinkünfte Kaufkraft im Alter davon steuerpflichtig gesetzliche Rentenversicherung Beamtenversorgung Versorgungswerk n Betriebl. Altersversorgung Einkünfte aus Vermietung sonstige Einkünfte Renten aus Kapital ,0 % ,0 % Summe aller Einkünfte abzgl. Steuern ink. Soli u. Kirchensteuer abzgl. gesetzl. Kranken- und Pflegevers ,0 % Einnahmen nach Steuer u. Sozialvers monatlicher Überschuss Kapital bei Rentenbeginn Rendite p.a. Rentenphase Kapital Einkommen brutto notw. Kapital für priv. Rente zu Rentenbeginn 4,0 % Einkommen netto notwendige Maßnahmen Rendite p.a. Ansparphase Dynamik monatl. oder Einmalanlage 5,0 % Seite 6

7 Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge Merkmale / Fragen 1. Schicht Riester-Rente 2. Schicht Betriebl. AV (Entgeltum.) 2. Schicht Private Rente 3. Schicht Fondssparplan 3. Schicht Staatliche Förderung in der Ansparphase Sonderausgabenabzug bis pro Person und Jahr; steigende Absetzbarkeit von 78 % (2014) auf 100 % (ab 2025). Max. Zulage pro Person 154 p.a. und pro Kind 185 p.a. (für ab 2008 geborene Kinder: 30 p.a.). Eventuell Steuervorteile über die Gewährung von Zulagen hinaus. Max. Sonderausgabenabzug (Eigenbeitrag + Zulage) pro Person i.h.v p.a. DV/PK/PF: Steuerfreie Beiträge pro Person bis zu max. 4 % der BBG zur gesetzl. Rentenversicherung (2014: ); Erhöhung der steuerfreien Beiträge um 1.80 pro Jahr für Neuzusagen ab 2005, sofern kein pauschalbesteuerter Vertrag nach 40b EStG a.f. besteht. PZ/UK: Nahezu unbegrenzte steuerfreie Dotierung. Alle: Sozialabgabenersparnis für Beiträge bis 4 % der BBG. Beiträge steuerlich nicht absetzbar. Steuerfreiheit der Erträge in der Ansparphase, wenn im Ruhestand eine Rente bezogen wird. Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn im Ruhestand Kapitalauszahlung erfolgt (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Laufzeit, Endalter mind. 62, sonst Besteuerung mit Abgeltungssteuer). Beiträge steuerlich nicht absetzbar. Besteuerung der Kursgewinne und laufenden Erträge mit 25 % (+ Soli und KiSt.), sog. Abgeltungssteuer. Für alle Kapitaleinkünfte besteht ein Sparer-Pauschbetrag von 801 pro Person und Jahr. Steuerliche Behandlung der Leistungen in der Rentenphase Besteuerung der Rentenleistungen gemäß Renteneintritt steigend von 68 % (2014) auf 100 % (ab 2040); Kohortenprinzip. Volle Besteuerung der Renten-/Kapitalleistung. Volle Besteuerung der Renten-/ Kapitalleistung. PZ/UK: Bei Kapitalleistung ggf. Erleichterung durch sog. Fünftelungsregelung nach 34 Abs. 1 EStG. Ertragsanteilbesteuerung der Rente je nach Renteneintritt (z.b. 18 % mit 65). Hälftige Besteuerung der Erträge, wenn im Ruhestand Kapitalauszahlung erfolgt (Voraussetzung: mind. 12 Jahre Laufzeit, Endalter mind. 62, sonst Besteuerung mit Abgeltungssteuer). Besteuerung der Kursgewinne und laufenden Erträge mit 25 % (+ Soli und KiSt.), sog. Abgeltungssteuer. Für alle Kapitaleinkünfte besteht ein Sparer-Pauschbetrag von 801 pro Person und Jahr. Werden auf die Leistungen in der Rentenphase Beiträge zur gesetzlichen Kranken-/Pflegeversicherung erhoben? Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Grundsätzlich nicht (Ausnahme: freiwillig versicherte Rentner). Stand: Hinweis: Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Seite 7

8 Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Altersvorsorge Merkmale / Fragen 1. Schicht Riester-Rente 2. Schicht Betriebl. AV (Entgeltum.) 2. Schicht Private Rente 3. Schicht Fondssparplan 3. Schicht Können Sie zum Rentenbeginn eine Kapitalauszahlung wählen? Nein, das Kapital wird zwingend verrentet. Bis zu 30 % des Kapitals, der Rest wird verrentet. Bei voller Kapitalauszahlung Rückzahlung aller Fördermittel und volle Ertragsbesteuerung. Ja, je nach Ausgestaltung der Zusage kann das Kapital zu 100 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Ja, das Kapital kann zu 100 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Ja, das Kapital kann zu 100 % als Einmalzahlung ausgezahlt werden. Können Sie über Ihr Kapital auch vor dem 62. Lebensjahres verfügen? Nein. Mit Einschränkungen: Möglich ist eine förderschädliche Kündigung unter Rückzahlung gewährter Zulagen und Steuervorteile. Nein. Können Sie Ihr Kapital frei übertragen bzw. verpfänden? Nein. Nein. Nein. Können Sie Ihr Kapital im Todesfall frei vererben? Nein, möglich ist nur eine Vererbung an Ehepartner und Kinder (bis max. Alter 25) in Form einer Rente. Mit Einschränkungen: Möglich ist eine Übertragung des Kapitals auf einen Vertrag des Ehepartners, ansonsten erfolgt eine förderschädliche Vertragsaufhebung. Nein, möglich ist nur eine Vererbung an Ehepartner, unter bestimmten Voraussetzungen auch an Lebensgefährten und Kinder (bis max. Alter 25) möglich. Ausnahme: sog. Sterbegeld gegen Erbennachweis. Hartz IV -Sicherheit / Keine Anrechnung auf Arbeitslosengeld II? Nein. Nein. Ist eine freie Kapitalanlagestrategie möglich? Mit Einschränkungen, es bestehen Garantieerfordernisse. Mit Einschränkungen, es bestehen Garantieerfordernisse. Stand: Hinweis: Alle Angaben sind mit großer Sorgfalt recherchiert. Eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Seite 8

9 Beschreibung der Planungsparameter Lebenserwartung Lebenserwartung nach DAV 2004 R Lebenserwartung für Unisextarife Lebenserwartung für Kapitalverrentung 96,7 Jahre 98,5 Jahre 98,5 Jahre Dynamiken, Renditen, Inflationsraten etc. Inflationsrate Dynamik bei privater Krankenversicherung Renditen Diskontierung des Nettoaufwandes 1. bis zum Rentenbeginn: 2. in der Rentenphase: 1. bis zum Rentenbeginn: 2. in der Rentenphase: wie jeweils angegeben 4,0 % 5,0 % Steuer Steuersatz Einkommenssteuertarif Annahme: Konstanter Grenzsteuersatz bis zum Rentenbeginn Steuertarif 2014; dynamische Anpassung des Steuertarifs (Inflationsbereinigung) Sozialversicherung Beitragssatz Beitragsbemessungsgrenze Dynamik der BBG Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung Zusatzbeitrag zur KV 18,90 % 3,00 % 14,60 % 0,90 % 5.95 p.m p.m p.m p.m. Pflegeversicherung 2,05 % 4.05 p.m. Zuschlag zur PV 0,25 % 4.05 p.m. Seite 9

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