Aktuelle Umsatzsteuer

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1 Aktuelle Umsatzsteuer Herzlich Willkommen bei der BFS Referent: Gerald Siebel, CIA vereidigter Buchprüfer / Steuerberater Vorstellungsrunde 2 1

2 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern Folie 3 Rechtsgrundlagen Gesetze Verwaltungsanweisungen => UStG => UStDV => MwStSystRL => USt-Anwendungserlass (UStAE) ab => BMF-Schreiben => Verfügungen 4 2

3 Rechtsgrundlagen Im Rahmen einer Betriebsprüfung beruft sich ein Verein auf die Steuerbefreiung für eine soziale Leistung nach der MwStSyStRL. Der Betriebsprüfer antwortet, dass nur das deutsche Umsatzsteuergesetz gilt und dort keine Befreiung vorgesehen ist. Wer hat Recht? Folie 5 Leistungsaustausch Leistungsaustausch ( 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG): 1. Lieferung / sonstige Leistung 2. gegen Entgelt 3. durch einen Unternehmer 4. im Rahmen seines Unternehmens 5. im Inland 6 3

4 Leistungsaustausch Ausnahmen vom Leistungsaustausch Mitgliedsbeiträge Schadenersatz Zuschüsse 7 Leistungsaustausch Zuschüsse echter Zuschuss unechter Zuschuss zusätzliches Entgelt Dritter Leistungsaustausch 8 4

5 Leistungsaustausch Einheitlichkeit der Leistung - Hauptleistung und Nebenleistung(en) - Leistungen gehören wirtschaftlich zusammen - Unteilbarkeit - Nebenleistung stellt keinen eigenen Wert dar Folge - Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung - => beim Steuersatz - => bei der Steuerpflicht Beispiele: Versandkosten, Spesen Folie 9 Einheitlichkeit der Leistung A) Verkauf DVD Versand B) Verkauf Buch Versand Umsatzsteuer? Folie 10 5

6 Unternehmereigenschaft Unternehmer 2 Abs. 1 UStG Voraussetzungen - Gewerbliche / berufliche Tätigkeit nachhaltige Tätigkeit Erzielung von Einnahmen - Selbständigkeit - Gewinnerzielung nicht notwendig Folie 11 Unternehmereigenschaft Kleinunternehmer 19 UStG - Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr <= Gesamtumsatz im laufenden Jahr <= Definition Gesamtumsatz: 19 Abs. 3 - Auf Antrag: Verzicht auf Kleinunternehmerregelung 5 Jahre Bindungswirkung Folie 12 6

7 Unternehmereigenschaft Der A e.v. hat über Jahre folgende Umsätze: Altenhilfeleistungen (steuerfrei) Kiosk 10 Mio. p.a p.a. Kleinunternehmer? Folie 13 Kooperationen Unternehmereigenschaft? A B A B C C BGB-Gesellschaft Unternehmer, wenn Außengesellschaft Schuldrechtliche Verträge Kein gesonderter Unternehmer Folie 14 7

8 Kooperationen Der A e.v., der B e.v. und die C ggmbh beteiligen zusammen an einer Ausschreibung der Bundesagentur für Arbeit. Sie bilden damit eine Bietergemeinschaft. Ist die Bietergemeinschaft ein eigener Unternehmer? Welche Folgen ergeben sich daraus? Folie 15 Kooperationen Bietergemeinschaft =>Beispiel Bildungmaßnahme: Bundesagentur für Arbeit LAT ABC GbR (Bietergemeinschaft) LAT? LAT? LAT? Träger A e.v. Träger B e.v. Träger C ggmbh Folie 16 8

9 Kooperationen Wichtig: Vertragliche Regelungen! Folie 17 EU-Lieferungen Inland Binnenmarkt Drittland Innergemeinschaftliche Erwerb Einfuhrumsatzsteuer Innergemeinschaftliche Lieferung Ausfuhren in das Drittland (stfr.) Folie 18 9

10 EU-Lieferungen Innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei Unternehmen (USt-ID) Erwerbsschwelle überschritten steuerpflichtig Privatpersonen Innergemeinschaftliche Erwerb Folie 19 EU-Lieferungen Die A-Stiftung liefert ein Buch A) an eine Privatperson in Frankreich B) an ein Unternehmen in Frankreich Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten? Folie 20 10

11 EU-Leistungen Innergemeinschaftliche sonstige Leistung steuerfrei Unternehmen (USt-ID) B-2-B steuerpflichtig Privatpersonen B-2-C Innergemeinschaftliche Leistung Folie 21 EU-Leistungen B-2-B: Steuerfrei - Ausnahmen: Grundstücke Vermietung Beförderungsmittel Künstlerische, unterrichtende Leistungen u.a. Restaurationsleistungen Beachte: Steuerschuldumkehr 13b UStG Ab Juli 2010: Abgabe der ZM vierteljährlich nach 18a UStG bis zum 25. ten des Folgemonats Folie 22 11

12 Steuerschuldumkehr Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge-Verfahren) 13b UStG: Empfänger schuldet Umsatzsteuer Anwendung: - EU-Lieferungen/Leistungen - Bauleistungen - Reinigungsleistungen - Nicht: Photovoltaikanlagen Text auf Rechnung: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers 14a Abs. 5 UStG Folie 23 Verfahrensrecht 1. Umsatzsteuervoranmeldungen 18 UStG Fälligkeit: 10. Tag des Folgemonats Vollständigkeitsgebot Folie 24 12

13 Verfahrensrecht 1. Der A e.v. gibt seine USt-VA Mai am mit folgenden (richtigen) Werten ab: USt: , VoSt: 9.000, Zahllast: [Hinweis: Keine Dauerfristverlängerung] >Verfahrensrechtliche Folgen? 2. Abwandlung: Wie Fall 1, nur der UN gibt zusätzlich am eine korrigierte USt-VA wie folgt ab: USt: , VoSt: 9.500, Zahllast: > Folgen? Folie 25 Verfahrensrecht Selbstanzeige NEU ab : 371 Abs. 2a AO (2a) Soweit die Steuerhinterziehung durch Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe einer vollständigen und richtigen Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung begangen worden ist, tritt Straffreiheit abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nummer 3 bei Selbstanzeigen in dem Umfang ein, in dem der Täter gegenüber der zuständigen Finanzbehörde die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Steueranmeldungen, die sich auf das Kalenderjahr beziehen.... Folie 26 13

14 Verfahrensrecht Steuerstrafrecht a) NEU: 371 Abs. 2 Nr. 3 AO Keine Selbstanzeige möglich, wenn der Hinterziehungsbetrag je Tat überschreiten b) NEU: 398a AO Straffreiheit in besonderen Fällen Absehen von Strafverfolgung bei Zahlung eines Zuschlags: 25 T 100 T : 10% 100 T 1 Mio. : 15% > 1 Mio. : 20% Folie 27 Verfahrensrecht Der A e.v. gibt am seine USt-Jahreserklärung 01 fristgerecht mit folgenden vorläufigen Daten ab: USt: , VoSt: ; Zahllast: Am nach Aufstellung des JA - gibt er eine geänderte Steuererklärung mit folgenden Werten ab: USt: , VoSt: ; Zahllast: >Verfahrensrechtliche Folgen - Verspätungszuschlag? - 398a AO? - Selbstanzeige nach 371 AO? Folie 28 14

15 Verfahrensrecht Fazit: a) Steuererklärungen unbedingt fristgerecht und vollständig abgeben! b) Sofern nicht möglich, immer begründete Fristverlängerungsanträge nach 109 AO stellen c) Strafrechtlich darf bei der Umsatzsteuer nicht kompensiert werden (USt. vs. VoSt.) Folie 29 Noch Fragen??? 30 15

16 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern Folie 31 Ausgangsfall Altenhilfe e.v. betreibt Altenpflegeheime und ist als gemeinnützig anerkannt Altenhilfe e.v. ist zu 100% Gesellschafter von zwei Tochtergesellschaften - Ambulante Dienste ggmbh erbringt ambulante Altenund Krankenpflegeleistungen - Service GmbH erbringt Reinigungsleistungen an den Altenhilfe e.v. und Dritte Folie 32 16

17 Organträger Altenhilfe e.v. Ambulante Dienste ggmbh Service GmbH Organgesellschaft 1 Organgesellschaft 2 Folie 33 Organkreis Organträger Organgesellschaft 1 Organgesellschaft 2 Folie 34 17

18 Umsatzsteuer-Organschaft Der A e.v. hat eine Tochtergesellschaft S GmbH, die Reinigungsleistungen an den Verein erbringt. Es liegt eine USt-Organschaft vor. S GmbH berechnet für ihre Leistungen an A monatlich Umsatzsteuer? 35 Umsatzsteuer-Organschaft Rechtsgrundlage - 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG (Organschaft) Die Tätigkeit wird nicht selbständig ausgeübt, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist (Organschaft). Folie 36 18

19 Umsatzsteuer-Organschaft Rechtsgrundlage - Art. 11 MwStSystRL (Mehrwertsteuergruppe) -..enge Verbindung.. - EuGH: Kein Über- Unterordnungsverhältnis notwendig. Rechtsprechung BFH bleibt abzuwarten - EuGH: Keine unmittelbare Gültigkeit der MwStSystRL bei der Organschaft! Folie 37 Umsatzsteuer-Organschaft 4 Voraussetzungen: Aktive Holding Organgesellschaften sind - Finanziell - Wirtschaftlich - Organisatorisch in den Organträger eingegliedert. Folie 38 19

20 Umsatzsteuer-Organschaft Organträger Finanz-Holding (Passive Holding) Führungs- oder Funktions-Holding (Aktive Holding) Keine Organschaft! Organschaft! Abschnitt 2.3 UStAE 39 Umsatzsteuer-Organschaft Der A e.v. hat zwei Tochtergesellschaften. Er hält je 100% der Gesellschaftsanteile. Die Tochtergesellschaft 1 betreibt ein gemeinnütziges Altenheim. Der A e.v. erbringt dafür die Verwaltungsleistungen und die Geschäftsführung. Die Tochtergesellschaft 2 arbeitet unabhängig mit eigener Verwaltung und eigener Geschäftsführung und erbringt Reinigungsdienstleistungen an die Tochtergesellschaft 1 und den A e.v. Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten? Folie 40 20

21 Umsatzsteuer-Organschaft Führungs- und Funktionsholding: Finanzamt: Für eine Umsatzsteuer-Organschaft müssen zwingend entgeltliche Leistungen vom Organträger an die Organgesellschaft erbracht werden! Z.B. - Buchhaltung - Personalverwaltung - technische Leistungen - Geschäftsführung - u.ä. 41 Voraussetzung Umsatzsteuer-Organschaft 1. Finanzielle Eingliederung 2. Wirtschaftliche 3. Organisatorische Eingliederung Eingliederung Folie 42 21

22 Finanzielle Eingliederung Organträger muss die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Organgesellschaft bestimmen können - i.d.r. Beteiligung/Stimmrechte > 50% Folie 43 Organisatorische Eingliederung Organträger muss in der Geschäftsführung seinen Willen umsetzen In der Regel Personalunion zwischen der Geschäftsführung von Organträger und Organgesellschaft Auch ein (leitender) Mitarbeiter kann als GF für die Organgesellschaft tätig werden NEU: A 2.8 (7) (11) UStAE BMF Folie 44 22

23 Organisatorische Eingliederung BMF - in aller Regel personelle Verflechtung - Kein eigener Wille bei der Organgesellschaft - Nicht ausreichend: Mitarbeiter des Organträgers ist nur Prokurist bei der Organgesellschaft - Personenidentität von nicht geschäftsführenden Gremien reicht nicht aus (GV, Beirat) - Nicht ausreichend: Büroüberlassung, Verwaltungsleistung durch Organträger - Nicht ausreichend: Berichterstattung Folie 45 Organisatorische Eingliederung Anwendung - Stpfl. können sich bei Organschaften, die vor dem begonnen wurden, für Leistungen bis zum auf die alte Rechtsauffassung berufen. - Ab gilt die verschärfte Fassung Folie 46 23

24 Organisatorische Eingliederung Beispiel 1: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Fr. Schmitz Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 47 Organisatorische Eingliederung Beispiel 2: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Fr. Schmitz Hr. Schulze Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 48 24

25 Organisatorische Eingliederung Beispiel 3: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz B ggmbh GF: Hr. Schulze Prokurist: Hr. Müller Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 49 Organisatorische Eingliederung Beispiel 4: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz Ltd. Mitarbeiter: Hr. Yang B ggmbh GF: Hr. Yang Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 50 25

26 Organisatorische Eingliederung Beispiel 4: 100% A e.v. Vorstand: Hr. Müller Fr. Schmitz Ltd. Mitarbeiter: Hr. Yang Sachbearbeiterin: Fr. Ming B ggmbh GF: Fr. Ming Hr. Yang Organisatorische Eingliederung gegeben? Folie 51 Wirtschaftliche Eingliederung Wirtschaftliche Eingliederung bedeutet, dass die Organgesellschaft nach dem Willen des Organträgers im Rahmen des Gesamtunternehmens, und zwar in engem wirtschaftlichen Zusammenhang mit diesem, tätig ist. Sie kann bei deutlicher Ausprägung der finanziellen und organisatorischen Eingliederung bereits dann vorliegen, wenn zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft auf Grund gegenseitiger Förderung und Ergänzung mehr als nur unerhebliche wirtschaftliche Beziehungen bestehen, insbesondere braucht dann die Organgesellschaft nicht vom Organträger abhängig zu sein. Folie 52 26

27 Wirtschaftliche Eingliederung Für die Frage der wirtschaftlichen Verflechtung kommt der Entstehungsgeschichte der Tochtergesellschaft eine wesentliche Bedeutung zu - Die Unselbständigkeit braucht nicht daran zu scheitern, dass sie einen Teil ihrer Leistungen auf dem freien Markt absetzt. - Ist eine Produktionsgesellschaft zur Versorgung eines bestimmten Marktes gegründet worden, kann ihre wirtschaftliche Eingliederung auch dann gegeben sein, wenn zwischen ihr und dem Organträger Lieferungen nur in geringem Umfang oder überhaupt nicht vorkommen. A 2.8 UStAE Folie 53 Umsatzsteuer-Organschaft Beachte - Organträger => alle Rechtsformen - Organgesellschaft => nur GmbH Abgrenzung zur KSt-Organschaft Erhebliche Haftungsrisiken für OT und OG bei Insolvenz - Haftung nach 73 AO [OG] - Rückzahlung von Vorsteuern [OT] Folie 54 27

28 Umsatzsteuer-Organschaft Rechtsfolgen - Nur 1 Unternehmer => d.h. nur 1 Steuererklärung - Keine Umsatzsteuer zwischen Organträger und den Organgesellschaften Folie 55 Umsatzsteuer-Organschaft Servicegesellschaften = Gestaltungsmissbrauch 42 AO? K ggmbh 51% Dienstleister 49% Service GmbH Managementgebühr Reinigung Kritisch: OFD Karlsruhe Krankenhausreinigung Folie 56 28

29 Noch Fragen??? 57 Agenda 1. Einführung 2. Umsatzsteuerorganschaft 3. Steuerbefreiungen 4. Steuersatz 5. Vorsteuern Folie 58 29

30 Steuerbefreiungen [Auszug] Deutsches Recht v 4 Nr. 14 UStG [NEU] Krankenhäuser etc. v 4 Nr. 15 b UStG [NEU] SBG II und SGB III v 4 Nr. 16 UStG [NEU] Altenheime etc. v 4 Nr. 18 UStG Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege v 4 Nr. 23, 25 USt [NEU] Jugendhilfe etc. v 4 Nr. 27 a UStG [NEU] Personalgestellung v 4 Nr. 28 UStG Verkauf Anlagevermögen EU-Recht vart. 132 Abs 1 MwStSystRL Folie 59 Krankenhaus Folie 60 30

31 Krankenhaus 4 Nr. 14 UStG [ab 2009] - Heilbehandlungen im Bereich Humanmedizin - Krankenhausbehandlungen u.a., von folgenden Einrichtungen: KH nach 108 SGB V Zentren nach 95 SGB V / 115 SGB V Einrichtungen mit Versorgungsverträgen nach 111, 111a SGB V Einrichtungen zur Geburtshilfe, 134a SGB V Hospize, 39a Abs. 1 SGB V - Einrichtungen zur integrierten Versorgung 140a SGB V - sonstige Leistungen von Gemeinschaften, deren Mitglieder Einrichtungen nach a) oder b) sind, gegenüber ihren Mitgliedern - Therapeutisches Reiten/Physiotherapeuten è BFH Ambulante Palliativversorung 37b SGB V è OFD FFM Ambulante Rehabiltationsleistungen 40, 111 SGB V èbmf è OFD Frankfurt a.m. vom Folie 61 Altenhilfe 62 31

32 Altenhilfe 4 Nr. 16 UStG [ab 2009] SGB V Krankenpflege - 72, 77 SGB XI häusliche Krankenpflege, Heimpflege - 32, 42 SGB VII Krankenpflege, Haushaltshilfe - 75 SGB XII Altenhilfe - NEU: Betreuungen nach 1896ff BGB NEU: 25%-Klausel Vergütung von Sozialkassen Folie 63 Altenhilfe Steuerfreie Leistungen: - Altenheime - Altenpflegeheime - Ambulante Pflegedienste - Betreutes Wohnen è BFH Leistungen müssen typisch und unerlässlich sein Folie 64 32

33 Altenhilfe Nicht steuerbefreit sind z.b. - Entgeltliche Abgabe von Speisen und Getränke an Bewohner / Mitarbeitende / Dritte - Betrieb einer Cafeteria / Kiosk - Überlassung von Fernsehgeräten / Telefonen - Vermietung von Gästezimmern (Ausnahme möglich!) - Entgeltliche Parkplatzüberlassung an Besucher/MA - PKW-Gestellung an Mitarbeitende zur privaten Nutzung Vereinfachung: OFD Frankfurt/Main NEU: Zeitarbeitspersonal in der Pflege ist nicht steuerbefreit Folie 65 Altenhilfe Der A e.v. betreibt ein Altenheim. Für die Pflege der Bewohner erhält er 100 pro Tag/Bewohner. In diesem Betrag sind 5 für Getränke an die Bewohner enthalten. Außerdem verkauft er in einem Kiosk weitere Getränke an die Bewohner für 1 die Flasche. Umsatzsteuer? Folie 66 33

34 Behindertenhilfe 67 Behindertenhilfe Wohnheime Ambulant unterstütztes Wohnen (AUW) WfbM Integrationsprojekte Folie 68 34

35 Behindertenhilfe Wohnheime - Steuerbefreiung nach 4 Nr. 16 lit. l UStG Voraussetzung: Mehr als 25% der Bewohner werden überwiegend von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe finanziert Folie 69 Behindertenhilfe Ambulant unterstütztes Wohnen (AUW) - Steuerbefreiung nach 4 Nr. 16 lit. l UStG Voraussetzung: Mehr als 25% der Klienten werden überwiegend von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe finanziert Folie 70 35

36 Behindertenhilfe Die A-Stiftung betreibt einen ambulanten Dienst zur Unterstützung Behinderter. Der Dienst hat 100 Klienten. 24 Klienten sind Selbstzahler und 76 Klienten werden über den zuständigen Sozialhilfeträger finanziert. Umsatzsteuer? Folie 71 Behindertenhilfe WfbM - Gesetzliche Grundlagen: 136, 142 SGB IX - Zweckbetrieb: 68 Nr. 3 AO - Steuerbefreiung: 4 Nr. 16 lit. f UStG - OFD Cottbus OFD Frankfurt a.m Folie 72 36

37 Behindertenhilfe Zweckbetrieb WfbM - 68 Nr. 3 lit. a AO: WfbM > 136 Abs. 1 SGB IX - 68 Nr. 3 lit. b AO: Beschäftigungs-/Arbeitstherapie - AEAO zu 68 Nr. 3 AO: Kantine ist ZB Kein ZB: Verkauf zugekaufter Ware Handelsbetriebe: ggf. WfbM oder Integrationsprojekt Folie 73 Behindertenhilfe Die A-Stiftung betreibt eine WfbM. Der WfbM ist ein Verkaufsladen angegliedert. In dem Laden verkauft die Stiftung für Holzstühle, die in der WfbM hergestellt wurden. Außerdem verkauft sie in dem Laden für Holzlöffel, die sie nicht hergestellt hat sondern selber einkauft. In der Werkstatt ist eine Kantine untergebracht. In der Kantine werden die Behinderten und das Personal verpflegt. Zweckbetriebe? Umsatzsteuer? Folie 74 37

38 Behindertenhilfe WfbM-Ausgangsleistungen Werkstattlieferungen Steuerpflichtig [Zahlungen Dritter] Betreuung/Pflege Behinderter Beköstigung Behinderter in der WfbM Beförderung der Behinderten Förderbetreuungsbereich 136 Abs. 3 SGB IX Steuerfrei [Zahlungen Kostenträger] Folie 75 Behindertenhilfe Integrationsprojekte - Zweckbetrieb 68 Nr. 3 lit. c AO Mindestens 40% der Beschäftigten müssen behinderte Menschen sein Folie 76 38

39 Behindertenhilfe Integrationsprojekte Verkaufserlöse Steuerpflichtig Betreuung Behinderter Investitionskostenzuschüsse Steuerfrei Folie 77 Kinder- und Jugendhilfe Folie 78 39

40 Kinder- und Jugendhilfe Jugendhilfe SGB VIII EU-Recht 4 Nr. 23, (1) h) und i) MwStSystRL 79 Kinder- und Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG [ab 2008] - Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes ( 11ff SGB VIII) - Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie ( 16 ff SGB VIII) - Angebote von Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder ( 22 bis 25 SGB VIII) - Hilfen zur Erziehung und ergänzende Leistungen ( 27 bis 35, 36, 37, 39, 40 SGB VIII) - Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ( 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII) - Hilfen für junge Volljährige und Nachbetreuung ( 41 SGB VIII) - die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen ( 42 SGB VIII) Folie 80 40

41 Kinder- und Jugendhilfe 4 Nr. 25 UStG BMF Steuerfrei ist auch die (selbständige) pädagogische Leitung einer Jugendhilfeeinrichtung nach 45 SGB VIII, wenn der Träger über eine Betriebserlaubnis verfügt. Voraussetzung: Die pädagogische Leitung wird in der Betriebserlaubnis namentlich erwähnt. Folie 81 Kinder- und Jugenhilfe 4 Nr. 23 UStG [ab 2008] - Beherbergung, Beköstigung etc. von Kindern/Jugendlichen durch Einrichtungen, die überwiegend Jugendliche für Erziehungs-, Ausbildungs- oder Fortbildungszwecke oder für die Säuglingspflege aufnehmen - Nicht: Leistungen nach SGB VIII è siehe 4 Nr Beispiele: Kindergärten Kindertagesstätten Schülerheime Ausbildungseinrichtungen - Nicht: Betreiber einer Schulcafeteria Folie 82 41

42 Bildungsleistungen/Beschäftigung Folie 83 Bildungsleistungen/Beschäftigung 4 Nr. 21 UStG vschul- oder Bildungszweck versatzschule, allgem. oder berufsbildende Einrichtung vbescheinigung der Landesbehörde, dass auf einen Beruf oder eine vor einer j.p.d.ö.r. abzulegende Prüfung vorbereitet wird Beispiele vbundesagentur für Arbeit vberufsförderungsmaßnahmen versatzschulen (EFG) vwfbm 4 Nr. 22 UStG vgemeinnützige Einrichtung vvorträge, Kurse etc. vwissenschaftlich / belehrend veinnahmen müssen überwiegend die Kosten decken Beispiele vberufsfortbildung vseminare, Kurse, Fachtagungen, Studienreisen v OFD Rheinland

43 Bildungsleistungen/Beschäftigung Für die Steuerbefreiung nach 4 Nr. 22 UStG ist es erforderlich, dass die Einnahmen überwiegend die Kosten decken. In einer Einrichtung betragen die Einnahmen daraus Wie hoch müssen die zugehörigen Kosten mindestens sein, damit die Steuerfreiheit greift? Wieviel Prozent Umsatzrendite dürfen maximal erwirtschaftet werden um die Steuerfreiheit nicht zu gefährden? Folie 85 Bildungsleistungen/Beschäftigung NEU: Steuerfrei nach 4 Nr. 15b UStG Eingliederungsleistungen nach SGB II Leistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB III vergleichbare Leistungen von Einrichtungen mit sozialem Charakter Folie 86 43

44 Bildungsleistungen/Beschäftigung Betreuungsleistungen einer Arbeitsförderungsgesellschaft Tenor Sozialpädagogische Betreuungsleistungen einer berufsbildenden Einrichtung sind neben den Ausbildungsleistungen nach 4 Nr. 21 UStG ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit. Beispiele solcher Leistungen BFH üfahrgelegenheiten für die Teilnehmer ükinderbetreuung üdrogen-, Schuldnerberatung etc. Folie 87 Bildungsleistungen/Beschäftigung Verpflegung bei Seminaren nicht steuerfrei nach 4 Nr. 22 UStG - BFH , V R 12/10 - Ausnahme: Geringfügige Verpflegungsleistungen Getränke Plätzchen Obst, Finger-Food? - Steuersatz? 19% [lt. BFH ] - Übergangsregelung: Bis bleibt es bei 7% Folie 88 44

45 Übrige soziale Leistungen Folie 89 Übrige soziale Leistungen Art. 132 (1) lit. g) MwStSystRL: die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, einschließlich derjenigen der Altenheime, durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen; 90 45

46 Soziale Leistungen Art. 132 Abs. 1 lit. g) MwStSystRL Leistungen der Sozialfürsorge/ sozialen Sicherheit + Einrichtung mit sozialem Charakter Steuerbefreiung! 91 Übrige soziale Leistungen Wohlfahrtspflege 4 Nr. 18 UStG - amtlich anerkannter Wohlfahrtsverband - gemeinnütziger Zweck nach Satzung - Leistung muss unmittelbar den begünstigten Personen zugute kommen - Entgelt muss geringer sein, als bei Erwerbsunternehmen für die gleiche Leistung [Abstandsgebot] Folie 92 46

47 Soziale Leistungen Steuerfreie Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 lit. g): - Haus-Notruf-Dienste BFH Betreutes Wohnen (Pauschale) BFH Betreuungsvereine BFH Folie 93 Krankenbeförderung Folie 94 47

48 Krankenbeförderung Krankentransporte - Kranke, verletzte Personen - Behinderte - Besondere Fahrzeuge èsteuerfrei 4 Nr. 17 UStG Krankenfahrten - Arztfahrten etc. - Kein besonders hergerichtetes Fahrzeug - Vgl. Taxi è steuerpflichtig è i.d.r. wig = 19% è7% nach 12 II Nr.10 (Personenbeförderung) Folie 95 Krankenbeförderung Spezielle Einrichtungen für den Transport von Kranken und Verletzten können u.a. auch - eine Bodenverankerung für Rollstühle - eine Auffahrrampe sowie - eine seitlich ausfahrbare Trittstufe sein. BMF ; A 4.17 UStAE Folie 96 48

49 Vermietung Folie 97 Vermietung 4 Nr. 12 UStG Zeitweiser Gebrauch eines Grdst. > Mietvertrag nach BGB > Bestimmbare Grdst.fläche > Ausschließliche Nutzung A UStAE EuGH 2004 bisher nicht in den UStAE umgesetzt! EuGH v Nicht notwendig: Dauerhafte Überlassung! Aber: Ggf. wig statt VV! Ausnahmen: 1. Kurzfristige Beherbergung (Hotel) [NEU: 7% ab 2010] 2. Parkplätze 98 49

50 Vermietung Nicht steuerfrei 1. Veranstaltungshalle 2. Gästeunterbringung/Hotel NEU: 7% 3. Betriebsvorrichtungen (auch: Büromöbel etc.) 4. Parkraum (an Mitarbeiter) Steuersatz? Steuerbefreit 1. Saalvermietung 2. Funkmasten 3. langfristige Vermietung z.b. Seniorenheim (NEU: BFH auch Inventar!) 4. übliche Nebenleistungen v Gas, Wasser v Strom v Reinigung (FG München ) 99 Vermietung Der A e.v. vermietet eine Wohnung im betreuten Wohnen an eine ältere Dame für 800 mtl. Außerdem zahlt die Mieterin für Heizung, Wasser und andere Umlagen 80 mtl. Sie hat einen Tiefgaragenplatz für 50 mtl. angemietet. Umsatzsteuer?

51 Vermietung Optionsmöglichkeit - Steuerfreie Vermietungsleistungen können wie steuerpflichtige Leistungen behandelt werden (Option) - 9 Abs. 2 UStG Mieter ist Unternehmer Mieter nutzt das Grundstück ausschließlich für steuerpflichtige Umsätze (>95%) - Beachte: Übergangsregelung ( 27 UStG) Folie 101 Vermietung Eine WfbM-Werkstatthalle wird von einem Investor gebaut und an eine ggmbh vermietet. Aus den Investitionskosten zieht der Investor die Vorsteuern in Höhe von Er vermietet die Halle zu einem Mietzins von zzgl USt. mtl. an die ggmbh. Wie ist der Sachverhalt steuerlich zu bewerten? Welche Risiken/Nachteile entstehen bei einem solchen Investorenmodell? Folie

52 Vermietung NEU - EuGH Urteil Mietnebenleistungen sind i.d.r. selbständige Leistung: Wasser Elektrizität Wärme - Folge: Keine Steuerbefreiung 4 Nr. 12 UStG!!! - Nebenleistung liegt nur bei Brutto-Miete vor - Anders: A UStAE Folie 103 Personalgestellung Folie

53 Personalgestellung Personalgestellung - Grundsätzlich immer wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 58 Nr. 3 AO a.f. steht nicht entgegen; i.d.r. umsatzsteuerpflichtig Folie 105 Personalgestellung Steuerfrei sind: Gestellung von Ärzten und Krankenhauspersonal Personal in der Alten- und Behindertenhilfe BMF Tz. 46 NEU ab : 4 Nr. 27a UStG Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Personalgestellung im Kernbereich der sozialen Leistungen sind steuerfrei Krankenhaus, Heime, ambulante Pflege Bildungseinrichtungen Kitas, Kinder- und Jugendhilfe Wohlfahrtspflegeeinrichtungen Folie

54 Personalgestellung Der A e.v. betreibt Altenheime. Er stellt eine Krankenschwester einer befreundeten, anderen Einrichtung für deren Altenheim gegen Entgelt von für einen Monat zur Verfügung. Umsatzsteuer? AÜG? 107 Speisen und Getränke Folie

55 Speisen und Getränke Speisen/Getränke Stpfl. wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Lieferung Dienstleistung Hilfsbedürftige Person Sonstige Person 109 Speisen und Getränke Speisen/Getränke Stpfl. wirtsch. Geschäftsbetrieb Zweckbetrieb Lieferung 7% Dienstleistung 19% BMF Hilfsbedürftige Person 0% Sonstige Person 7% [FinVerw.] 19% [BFH]

56 Speisen und Getränke Der A e.v. betreibt einen Mahlzeitendienst für Senioren (Essen auf Rädern). Dieser liefert für p.a. Essen, davon betreffen 80% hilfsbedürftige Menschen. Zweckbetrieb? Umsatzsteuer? Vgl. OFD Münster Speisen und Getränke Speisen und Getränke an Mitarbeitende Steuerfrei? 1. Altenhilfe, Krankenhaus, Pflegeheim Nein 19% 2. Behindertenheime i.s. 4 Nr. 16d Nein 19% 3. Jugendhilfe i.s. von 4 Nr. 23, 25 Streitig! 19% (pädagogisches Personal) FG-Urteil: 0% 4. Wohlfahrtspflege i.s. 4 Nr. 18 nur als Vergütung

57 Speisen und Getränke Der A e.v. verpflegt seine Mitarbeiter gegen Entgelt (Mittagessen). Die MA bezahlen den Sachbezugswert (3,00 ). Umsatzsteuer? Lohnsteuer? 113 Noch Fragen???

58 Agenda 1.Einführung 2.Umsatzsteuerorganschaft 3.Steuerbefreiungen 4.Steuersatz 5.Vorsteuern Folie 115 Steuersatz Steuersatz Regel Ausnahme 19% 7% ermäßigter Steuersatz

59 Steuersatz - Ermäßigter Steuersatz 7% 12 Abs. 2 UStG Bestimmte Lieferungen ülebensmittel üwasser übücher, Zeitungen Eintrittskarten Theater, Konzerte, Museen etc. Eintritt Schwimmbäder, Heilbäder Bestimmte Personenbeförderungen Übernachtung ab 2010 Folie 117 Steuersatz 12 Abs. 2 Abs. 8 UStG a) die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen ( 51 bis 68 der AO). Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den 66 bis 68 der AO bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht, Folie

60 Steuersatz 12 Abs. 2 Abs. 8a Satz 1UStG a) die Leistungen der Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen ( 51 bis 68 der AO). Zweckbetriebe Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 7% 7% 7% Folie 119 Steuersatz 12 Abs. 2 Abs. 8a Satz 2 UStG Das gilt nicht für Leistungen, die im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ausgeführt werden. Zweckbetriebe Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 7% 7% 19% Folie

61 Steuersatz 12 Abs. 2 Abs. 8a Satz 3 UStG Für Leistungen, die im Rahmen eines Zweckbetriebs ausgeführt werden, gilt Satz 1 nur, wenn der Zweckbetrieb nicht in erster Linie der Erzielung zusätzlicher Einnahmen durch die Ausführung von Umsätzen dient, die in unmittelbarem Wettbewerb mit dem allgemeinen Steuersatz unterliegenden Leistungen anderer Unternehmer ausgeführt werden, oder wenn die Körperschaft mit diesen Leistungen ihrer in den 66 bis 68 der AO bezeichneten Zweckbetriebe ihre steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke selbst verwirklicht, Zweckbetriebe Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?% 7% 19% Folie 121 Steuersatz Einzelfälle WfbM Integrationsprojekte Wertschöpfung > 10% Wertschöpfung < 10% Nein Missbrauch? Ja Anhaltspunkte? 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG : 7% 19 % A 12.2 Abs UStAE

62 Steuersatz Beachte - Die Finanzverwaltung wendet die Grundsätze bei einer WfbM nur für Produktionsbetriebe an. Sonstige Leistungen fallen nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht unter die Begünstigung - Folge: 19% Umsatzsteuer - A 12.9 Abs. 12 UStAE - Gutachten BAGFW: Auch Dienstleistungen fallen unter die Steuerbegünstigung mit 7% Umsatzsteuer - Vermehrter Streitpunkt bei Betriebsprüfungen! Folie 123 Speisen und Getränke Die A-Stiftung unterhält eine WfbM. Die WfbM stellt Holztische her. Dazu bestellt sie Holzplatten etc. für netto Sie verkauft die Holztische für netto Daneben verkauft Sie noch Holzschränke. Diese können Kunden aus einem Katalog bestellen. Die Holzschränke werden fertig eingekauft. Der Gewinnaufschlag beträgt immer 15%. Umsatzsteuer?

63 Steuersatz MwStSystRL [EU-Recht] - Steuerbegünstigung von 7% nur für soziale, karitative Umsätze - BFH-Rechtsprechung wendet immer die EU- Regelung an Folie 125 Steuersatz BFH-Urteil vom Der Begriff Vermögensverwaltung in 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG ist anders als im Gemeinnützigkeitsrecht zu definieren Sofern es im Bereich der Vermögensverwaltung zu einem LAT kommt gilt der Steuersatz von 19%, sofern die Leistung nicht steuerfrei ist. Zweckbetriebe Vermögensverwaltung Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?% 19% 19% Folie

64 Noch Fragen??? 127 Agenda 1.Einführung 2.Umsatzsteuerorganschaft 3.Steuerbefreiungen 4.Steuersatz 5.Vorsteuern Folie

65 Mehrwertsteuersystem 1: Einkauf Vorsteuer Unternehmen Leistung Steuerpflichtig 7% / 19% Unternehmen 2: Einkauf Vorsteuer Leistung Steuerfrei 0% Unternehmen 3: Einkauf Vorsteuer Leistung Nicht-Unternehmerisch Ohne USt. 129 Vorsteuerabzug 1. Der A e.v. betreibt steuerfreie Behindertenhilfe. Er kauft dafür einen PKW mit AK von zzgl USt. 2. Die B GmbH betreibt einen stpfl. Integrationsbetrieb. Sie kauft dafür einen PKW mit AK von zzgl USt. 3. Die C-Stiftung betreibt eine Beratungsstelle, die ausschließlich durch echte Zuschüsse finanziert ist. Sie kauft dafür einen PKW mit AK von zzgl USt. Vorsteuerabzug? Folie

66 Vorsteuerabzug 3 Sphären-Theorie der USt unternehmerischen Bereich Steuerfreie und steuerpflichtige Leistungen nicht wirtschaftlich z.b. ideeller Bereich Nichtunternehmerischen Bereich Privat z.b. bei Privatpersonen Folie 131 Vorsteuerabzug Voraussetzungen 15 UStG - Unternehmer - Ordentliche Rechnung (vgl. 14 UStG) - Leistung für das Unternehmen (>3 Sphärentheorie) - Im Inland Folie

67 Vorsteuerabzug Im Jahr 2010 baut die A ggmbh eine Werkstatt. Daraus werden angemessene Vorsteuern von aus der Bau-Rg. geltend gemacht. Im Jahr 2015 kommt die BP und entdeckt, dass in der Rechnung die Steuernummer des Bau- UN fehlt. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? Folie 133 Vorsteuerabzug NEU: EuGH-Urteil vom Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung (streitig) Andere Ansicht: FG Rheinland-Pfalz v ! Abwartend: OFD Karlsruhe Vfg. Vom Folie

68 Vorsteuerabzug Besonderheiten zur Rechnung Rechnung 14 UStG Dauerrechnungen elektronische Rechnungen (Fax, ) erechnungen ab 2011/2012 EDI QES Internes Prüfverfahren BMF vom Folie 135 Vorsteuerabzug Der A e.v. darf Vorsteuern abziehen. Er erhält eine Rechnung über Bürobedarf als Anlage zur als PDF. Der Betrag lautet auf 500 zzgl. 95 USt. Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? Folie

69 Vorsteueraufteilung Vorsteuern direkt zurechenbar zu Ausgangsumsätzen Gemeinkosten 0% 100% 15 Abs. 4 BFH Folie 137 Vorsteueraufteilung Aufteilung nach wirtschaftlicher Zuordnung vfahrleistung PKW vqm/ccm bei Räumen vnutzungszeiten Aufteilung nach Umsatzschlüssel vlaut UStG nur im Ausnahmefall vlaut EU-Recht: Regel vpersonaleinsatz vanzahl Essen Kostenrechnung!

70 Vorsteueraufteilung Der A e.v. ist Organträger und betreibt steuerfreie Behindertenhilfe. Die Tochtergesellschaft (Organgesellschaft) betreibt gewerbliche Reinigung. Sie arbeitet zu 50% für A und zu 50% für Dritte gegen stpfl. Entgelt. a) B kauft einen PKW für Brutto b) B kauft ein Reinigungsgerät, dass Sie ausschließlich für die Reinigung bei A einsetzt für Brutto Welche (steuerlichen) Folgen ergeben sich? Folie 139 Vorsteueraufteilung Vorsteuer 100% Aufteilung 0% Betriebe > Gärtnerei > Möbel > Malerei > WfbM > Integrationsbetriebe Geschäftsführung & Verwaltung Ideeller/steuerfreier Bereich > Sozialarbeit > Altenhilfe > Krankenhaus > Behindertenhilfe > Jugendhilfe > Bildung- und Qualifizierungsmaßnahm. Vorsteuerabzug Kein Vorsteuerabzug Folie

71 Vorsteueraufteilung BFH/FinVerw: Die unterjährigen Vorsteuerschlüssel sind nur vorläufig und müssen spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung korrigiert werden. Folie 141 Vorsteueraufteilung Zuschüsse und Vorsteuer Variante 1 Variante 2 Folie

72 Vorsteueraufteilung 1. Der A e.v. betreibt einen Integrationsbetrieb. Er erhält dafür steuerpflichte Entgelte von und echte Zuschüsse von Er kauft dafür einen PKW für Brutto Der A e.v. betreibt einen Integrationsbetrieb. Daneben (davon unabhängig) betreibt er eine Beratungsstelle mit Zuschüssen. Er kauft einen PKW für Brutto , der zu 80% im Integrationsbetrieb und 20% in der Beratungsstelle genutzt wird. Vorsteuerabzug? Folie 143 Vorsteuerkorrektur VoSt-Korrektur nach 15a UStG 1. Jahr 2. Jahr N. Jahr Anteil Nutzung steuerpflichtig Anteil Nutzung steuerfrei Gebäude t Jahr der Anschaffung Korrekturzeitraum nach 15a Folie

73 Vorsteuerkorrektur Korrekturzeitraum Gebäude Änderung der Verhältnisse innerhalb von 10 Jahren? andere Wirtschaftsgüter Änderung der Verhältnisse innerhalb von 5 Jahren? VoSt-Berichtigung VoSt-Berichtigung 145 Vorsteuerpauschalierung Spezielle Pauschalierung ( 23 a UStG) Allgemeine Pauschalierung ( 23 UStG) 1. Gemeinnützigkeit 2. Keine Verpflichtung zur Buchführung 3. stpfl. Brutto-Umsatz von max im Vj. 1. Bestimmte Branchen 2. Keine Verpflichtung zur Buchführung 3. max. Umsatz von im Kj. Vorsteuer beträgt 7% des stpfl. Umsatzes (Antrag >5J.) Vorsteuer variiert je nach Branche Folie

74 Noch Fragen??? 147 Praxistipp Jährliche Dokumentation der Umsätze [Muster] Fibu-Konto Zuschuss Spenden etc. 4 Nr Nr. 16 7% 19% , , ,00 5, , , , , ,00 500, , , ,00 270, , ,00 200, ,00 Folie

75 The End Folie 149 Kontakt Gerald Siebel, StB/vBP Kanzlei Siebel Schürmannstr. 25a Essen Tel.: Fax: Folie

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