Beratungsfolge Sitzungsdatum TOP-Nr. Umwelt, Grundwasser, Energie und Klimaschutz Rat der Stadt Korschenbroich
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- Nadine Kaiser
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1 Sitzungsvorlage Nr. IX/312.1 X öffentlich nichtöffentlich Amt 61 Berichterstatter Beigeordneter Georg Onkelbach Sachbearbeiter Walter Hintzen Beratungsfolge Gremium Sitzungsdatum TOP-Nr. Umwelt, Grundwasser, Energie und Klimaschutz Rat der Stadt Korschenbroich Klimaschutzkonzept für die Stadt Korschenbroich Beschlussvorschlag: Der Rat beauftragt die Verwaltung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Grundwasser, Energie und Klimaschutz vom zu entsprechen und ein integriertes Klimaschutzkonzept unter Inanspruchnahme der Förderung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit aufzustellen zu lassen. Sachdarstellung/Begründung: Ausgangslage Die Reduzierung der globalen Erderwärmung ist eine der wichtigsten politischen und technischen Aufgabenstellungen der nächsten Jahrzehnte. Auch wenn die Gründe für den Klim a- wandel und die globale Erderwärmung vielschichtig sind, ist inzwischen in Fachkreisen unumstritten, dass die CO 2 -Emissionen einen maßgeblichen Anteil an der Veränderung haben. Nur wenn der CO 2 -Ausstoß bereits heute deutlich reduziert wird, kann der Klimawandel mittelfristig gestoppt und der Temperaturanstieg auf ein verträgliches Maß begrenzt werden. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, den CO 2-Ausstoß bis 2020 um 40 % unter das Niveau von 1990 zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen alle Akteure, von großen Industriebetrieben über die Länder und Kommunen bis zu den privaten Endverbrauchern einen Beitrag leisten. Den Kommunen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu, da sie den Ausstoß der kommunalen Liegenschaften verbessern, die Verkehrspolitik positiv beeinflussen, aber auch gezielt Anreize und Informationskampagnen für private, gewerbliche und industrielle Verbraucher setzten bzw. durchführen können. Neben den CO 2 -Reduzierungen können durch Energieeinsparmaßnahmen vielfach auch die kommunalen Energieverbräuche gesenkt werden. Durch die steigenden Energiepreise kann dies auch finanziell interessant für die Kommunen sein. Schließlich kann mit den zu ergreifenden Maßnahmen das lokale Handwerk durch eine Vielzahl von Aufträgen gefördert werden. So lassen sich mit Gebäudesanierungen, z.b. durch den Einbau moderner Haustechnik (Heizungs- und Sanitäranlagen), Einsparungen und CO 2 -Reduzierungen erzielen, wobei die Maßnahmen vom lokalen Handwerk umgesetzt werden können.
2 2 Aufstellung von Klimaschutzkonzepten Bevor mit der Umsetzung von Maßnahmen zur CO 2 -Reduzierung begonnen wird, ist es sinnvoll, ein kommuneneigenes Leitbild zu entwickeln, kurz-, mittel- und langfristige Klimaziele festzulegen und sich einen Überblick zu verschaffen über - die möglichen Maßnahmen, - die Kosten für eine Umsetzung, - den Zeitbedarf, - die Akzeptanz in der Bevölkerung und in den politischen Gremien, - den Nutzen für die Energie- und CO 2 -Bilanz, - das monetäre Einsparpotential durch die Umsetzung der Maßnahmen - die Auswirkungen auf die übrige Umwelt und - die lokale Wertschöpfung. Dies hilft Fehlinvestitionen zu vermeiden. In dem integrierten Klimaschutzkonzept werden alle klimarelevanten Bereiche und Sektoren, insbesondere kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen ggf. auch Industrie, Verkehr und Abwasser/Abfall einer Kommune erfasst. Hierfür wird eine Energie- und CO 2 -Bilanz aufgestellt. Das Ergebnis zeigt, welche Handlungsfelder die größten Reduzierungsmöglichkeiten für eine Minderung der CO 2 -Emission bieten. Weiterhin werden die kurz- und mittelfristig technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Potenziale zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien ermittelt. Hierauf aufbauend können dann Betrachtungen durchgeführt werden, wie der CO 2 -Ausstoß konkret reduziert werden kann und welche Investitionen bzw. Einsparungen (Energie und CO 2 ) hierdurch erwartet werden. Das Ergebnis ist ein Maßnahmenkatalog mit Handlungsbeschreibungen. Das integrierte Klimaschutzkonzept soll öffentlichkeitswirksam und unter Beteiligung von Entscheidungsträgern und Betroffenen erarbeitet werden. Die Erstellung und Umsetzung von Klimaschutzkonzepten kann neben den Einsparungen so auch positiv zur Imageförderung der Kommune genutzt werden. Mit der Aufstellung eines Klimaschutzkonzeptes wird ein erster Schritt in Richtung einer effizienten, gewinnbringenden Energie- und C0 2 -Reduzierung getan. Ein Klimaschutzkonzept ist zudem Voraussetzung, um weitere Fördergelder für die beratende Begleitung der identifizierten Maßnahmen zu erhalten. So werden im Rahmen des Energie-Struktur-Fond derzeit Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung gestellt deren Ausschüttung ein vorhandenes Klimaschutzkonzept zwingend erfordert. Ziel des Klimakonzeptes ist es, sich bei der Konzepterstellung auf tatsächlich umsetzbare Maßnahmen zu konzentrieren, für die es einen möglichst fraktionsübergreifenden Konsens in den politischen Gremien gibt und der die jeweilige finanzielle Situation der Kommune berücksichtigt. Bewährt hat sich, bei den im Konzept zu untersuchenden Handlungsfeldern vorzugsweise die sog. Sowieso-Brennpunkte einer Kommune zu berücksichtigen, um auf diese Weise Maßnahmen für den Klimaschutz mit Maßnahmen, die für die weitere Entwicklung einer Stadt oder Gemeinde wichtig sind, zu verknüpfen. Dies fördert die Akzeptanz bei der Bevölkerung und erleichtert die spätere Finanzierung der Maßnahmen.
3 3 Kosten für die Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes - Förderung durch das BMU Um den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 % unter das Niveau von 1990 zu reduzieren, ist die Bundesregierung auf die Unterstützung der Städte und Gemeinden angewiesen. Kommunen, die sich nicht in der Haushaltssicherung und im Nothaushalt befinden, fördert die Bundesregierung im Rahmen der Klimaschutzinitiative mit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten. 40% der Kosten müssen durch die Kommune selbst erbracht werden. Von diesen 40% können 20% durch Drittmittel finanziert werden. 20% verbleiben als Eigenanteil bei der Kommune. Haushaltssicherungs- und Nothaushaltskommunen erhalten derzeit eine Förderung von maximal 85%. Über die Kumulationsgrenze von 85% hinaus ist kein zusätzlicher Drittmitteleinsatz möglich. Nicht zweckgebundene Spenden für allgemeine Klimaaktivitäten gelten nicht als Drittmittel. Je Einwohner der Stadt Korschenbroich wäre dann ein Förderbetrag zwischen 1 und 2 Euro möglich. Hierbei wäre dann grob geschätzt ein Eigenanteil zwischen und durch den städtischen Haushalt zu finanzieren. Mit der Novellierung der Förderrichtlinie wird es für Haushaltssicherungs- und Nothaushaltskommunen möglicherweise eine höhere Förderquote geben. Eine 100% Förderung ist aber weiterhin ausgeschlossen, so dass in jedem Fall ein Eigenanteil bei der Kommune verbleibt. Für diese Kommunen ist es besonders wichtig, gezielt Maßnahmen auszuarbeiten, die zu einer Amortisation des Eigenanteils der Kommune beitragen. Gefördert werden nur Personal- und Sachkosten sachkundiger Büros. Kommuneneigene Personal- und Sachkosten sind bei diesem Förderbaustein nicht förderfähig aber erforderlich. - Nichtförderfähige zusätzliche Aufwendungen der Kommune Die Kommune muss sich mit den o.g. Prozentsätzen an den Sach- und Personalkosten des externen sachkundigen Büros beteiligen. Darüber hinaus sind Sach- und Personalleistungen erforderlich, um die Erstellung eines erfolgreichen, umsetzungsfähigen und kommunenspezifischen Klimakonzeptes zu gewährleisten, welches signifikante Einsparpotentiale und individuell angepasste Problemlösungen aufzeigt. Um zu gewährleisten, dass sich die Kommune in dem Konzept wiederfindet, muss die Konzepterstellung durch das sachkundige Büro von der Verwaltung intensiv begleitet werden. Insbesondere müssen die Ausgangsdaten zur Erstellung der Energie- und CO 2 - Bilanzierung (z.b. wie viel Energie wird in den einzelnen Sektoren verbraucht, welche Personenkilometer entstehen mit dem Auto, Motorrad, ÖPNV usw.) von der Kommune beschafft werden. Ein weiterer wichtiger Baustein der Konzepterstellung ist die frühzeitige Einbindung der Akteure, die die Umsetzung des Konzeptes später federführend mit tragen und die Maßnahmen zum Erfolg führen. Bei dieser sog. partizipativen Erstellung des Konzeptes ist das externe Büro auf kommuneneigenes Personal angewiesen, das die
4 4 Erstkontakte zu potentiellen Akteuren herstellt und dabei hilft, Personen oder Organisationen zu gewinnen, die sich bei der späteren Umsetzung des Konzeptes monetär oder durch ehrenamtliche Tätigkeiten engagieren. Schon bei der Erstellung des Klimaschutzkonzepts sollten die betroffenen Verwaltungseinheiten, Investoren, Energieversorger, Interessenverbände wie Handwerkskammern und Umweltverbände, ortsansässigen Vereine und interessierte Bürger die umzusetzenden Maßnahmen gemeinsam entwickeln, diskutieren, Prioritäten bilden, Verantwortlichkeiten bestimmen und Zeitpläne erstellen sowie die kurz- mittel und langfristige Meilensteine festlegen. So können frühzeitig Hemmnisse identifiziert, Lösungen zu ihrer Überwindung entwickelt und Kooperationen gebildet werden. Auch sollten Ideen zur späteren Finanzierung der Umsetzung der Maßnahmen gesammelt und bis zur Praxistauglichkeit weiterentwickelt werden. Regelmäßig sollte der Stand der Konzepterstellung im Rat und bei den weiteren Gremien vorgestellt und diskutiert werden, um möglichst kurzfristig nach der Fertigstellung des Konzeptes einen politischen Beschluss zur Umsetzung der Maßnahmen zu erwirken. Dieser ist Voraussetzung für einen weiteren Förderbaustein der nationalen Klimainitiative, der Beratenden Begleitung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten. Die Koordinierungsstelle schätzt, dass bei der Konzepterstellung im Schnitt etwa 8 Stunden pro Woche durch kommuneneigenes Personal erforderlich sind. Die Kosten für dieses Personal können nicht gefördert werden. Des Weiteren entstehen der Kommune nichtförderfähige Sachkosten. Um Bundesmittel zu sparen, sollte versucht werden, die Workshops mit den Akteuren in kommuneneigenen Veranstaltungsräumen stattfinden zu lassen. Die Büros gehen bei ihrer Angebotserstellung in der Regel davon aus, dass z.b. die Raumnutzung und die Bewirtung der Akteure von der Kommune finanziert werden. Zusätzliche Sachkosten können z.b. für Telefongespräche, für die Anschreiben an die Akteure oder durch Dienstfahrten zu potentiellen Investoren für die spätere Finanzierung der Maßnahmen auftreten. Personalkosten der Verwaltung sind nicht förderfähig. Vorgehen und Zeitplan Für die Beantragung von Fördergeldern muss zunächst ein Antrag beim Projektträger Jülich gestellt werden. Zur Abschätzung der im Antrag anzugebenden Fördergelder sollte mindestens ein unverbindliches Angebot eines Beratungsunternehmens eingeholt werden. Im Oktober 2014 ist die "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen" novelliert bekannt gemacht worden. Sie ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Die Stadt Korschenbroich wurde durch die Kommunal Agentur NRW im Rahmen eine Inhouse-Workshops unterstützt. Auch der Arbeitskreis Klimaschutz hat im Vorfeld ein Informationsgespräch mit der Einrichtung. Bei allen Fragen rund um die Konzepterstellung, der späteren Öffentlichkeitsbeteiligungen und der anschließenden Konzeptumsetzung bleibt die Kommunal Agentur NRW zur Sicherung der Qualitätsziele sowie der zeit- und kostentreuen Arbeitsschritte Partner der Kommunen.
5 5 Erfahrungsgemäß dauert die Bearbeitung des Antrags bis zur Ausstellung eines Fördermittelbescheids durch den Projektträger Jülich mehrere Monate bis zu einem halben Jahr. Da das Antragsfenster zwischen und liegt wäre mit dem Bewilligungsbescheid wohl am zu rechnen. Erst nach Eingang des Förderbescheids können Aufträge an die Büros vergeben werden. Es wird daher damit gerechnet, dass mit den Arbeiten ab dem begonnen werden kann. Mit der Fertigstellung ist dann im Sommer 2017 zu rechnen. Finanzierung Die Bewilligung des Zuschussgebers vorausgesetzt ist im Rahmen der vorhandenen Finanzmittel eine kurzfristige Bereitstellung der Haushaltsmittel herbeizuführen. M. Venten Bürgermeister Onkelbach Beigeordneter Deprez Amtsleiter
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