Medienkonzept Juni 2015
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- Sven Gehrig
- vor 7 Jahren
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1 Juni 2015
2 Begriff Unter Medien verstehen wir alle Formen von Informationsträgern und Kommunikationstechnologien (z.b. mobile Telefone, Geräte die den Internetzugang ermöglichen, Computerspiele, Filmmaterial, Bücher etc.). Im vorliegenden Konzept werden alle diese Geräte unter dem Begriff HANDY 1 zusammengefasst. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, da sich der Markt rasant ändert und erweitert. Medien haben das Kommunikations- und Beziehungsverhalten grundlegend verändert und tun dies auch weiterhin. Medien schaffen auch neue Verbindlichkeiten für Nutzer und Nutzerinnen (z.b. Kontoeröffnung bei mobilem Telefon, 24 h Erreichbarkeit). Grundhaltung Gesetzliche Grundlagen sind verbindlich (illegale Downloads, Alterslimite, pornografische Inhalte, Mobbing, Datenschutz, Privatsphäre). Die Nutzung von Medien liegt in der Verantwortung der Erziehungsverantwortlichen (Eltern). Die Benutzung während des Aufenthalts im Sunneschyn Steffisburg wird von uns vorgegeben und geregelt. Medien bieten sinnvolle Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten, ermöglichen den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und sind positiv nutzbar. Im Sunneschyn Steffisburg werden alle gängigen Formen von Medien genutzt. Der Umgang mit Medien wird von Erwachsenen angeleitet und geregelt. Der Umgang mit Medien wird alters- und entwicklungsgemäss geregelt. Leitsätze Wir informieren uns über die gesetzlichen Grundlagen, tauschen uns immer wieder aus. Bei Verdacht auf Missbrauch besteht Meldepflicht an die vorgesetzte Stelle. Wir thematisieren mit Erziehungsverantwortlichen (Eltern) nach Bedarf den Umgang mit Medien. Wir fördern die Schülerinnen und Schüler alters- und entwicklungsgemäss in ihrer Medienkompetenz und orientieren uns am aktuellen Lehrplan. Wir benutzen gängige Medien als Kommunikationsmittel und Arbeitsinstrumente. Wir definieren für die Nutzung von Medien klare Regeln. Innerhalb der nachfolgenden Regeln können gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern individuelle Anpassungen erarbeitet werden. Wir begleiten die Schülerinnen und Schüler inhaltlich und zeitlich in ihrem Medienkonsum. Juni
3 Regeln für Schüler Das Areal des Sunneschyn ist während der Unterrichts- und Mittagszeit grundsätzlich eine Handy 1 freie Zone. Handys 1 sind nicht sicht- und nicht hörbar. Für interne Schülerinnen und Tagesschüler gelten besondere Regeln (siehe Ergänzungen). Handys 1 und Elektronikgeräte werden vor Unterrichtsbeginn der Lehrperson abgegeben und bis Unterrichtsende an einem verschlossenen Ort im Klassenzimmer aufbewahrt (Handy 1 parkplatz o.ä.). Nach Unterrichtsschluss um Uhr bzw Uhr wird das Gerät wieder zurückgegeben. Über Mittag bleiben die Handys 1 unter Verschluss. Fotos/Filme von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie von Mitarbeitenden dürfen nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis gemacht werden und sind ausschliesslich für den Eigengebrauch bestimmt. Fotos/Filme dürfen weder blossstellen noch aufreizend, sexistisch oder verletzend sein. Es ist nicht gestattet Bilder/Filme von Mitschülerinnen und Mitschülern sowie von Mitarbeitenden via SMS, WhatsApp, Twitter usw. zu versenden und/oder auf sozialen Medien-Plattformen zu veröffentlichen und zu posten. Gleiches gilt auch für das Versenden von Drohungen und Texten mit diffamierendem, beleidigendem Inhalt. Ämtli / Arbeitseinsatz Wer am Morgen während der 1. Lektion ein Ämtli besucht, gibt sein Handy 1 vorgängig der Klassenlehrperson ab. Hauswirtschaft Wer sich nach dem HW-Unterricht direkt nach Hause begibt, darf sein Handy 1 mitnehmen, übergibt es aber vor Beginn des HW-Unterrichts der Lehrperson. Schülerinnen und Schüler, welche nach dem HW-Unterricht wieder in den Sunneschyn zurückkehren (z.b. noch Unterricht haben), nehmen ihr Handys 1 nicht mit. Tagesschule Die Tagesschülerinnen und -schüler nehmen nach Unterrichtsschluss das Handy 1 mit in die Tagesschule. Die Teamleitung TS-MT legt für die nachfolgenden Zeiten Regeln für den Gebrauch fest: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Uhr, Mittwoch Uhr. Während den Sperrzeiten werden die Handys 1 an einem verschlossenen Ort aufbewahrt. Internat Die Handys 1 der Internatsschülerinnen und -schüler bleiben während des Schulbetriebs auf den Wohngruppen. Die Gruppenleitung legt in Absprache mit dem Team innerhalb der folgenden Zeiten die Benutzung fest: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Uhr, Mittwoch Uhr und Samstag/Sonntag (offene Wochenenden). Der Handy 1 gebrauch wird individuell, d.h. zeitlich limitiert und alters-/entwicklungsgerecht festgelegt. Während den Sperrzeiten werden die Handys 1 an einem verschlossenen Ort im Pikettzimmer aufbewahrt. Im Berufsreifungsjahr dürfen die Jugendlichen in der arbeits- und unterrichtsfreien Zeit das Handy 1 auf den Wohngruppen benutzen. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Gebrauch des Handys 1 einem pädagogischen Auftrag oder der Sicherheit dient (z.b. wenn das Kind alleine mit dem ÖV unterwegs ist). Juni
4 Verdacht auf eine strafrechtlich relevante Tat im Umgang mit Handy 1 Wenn wir feststellen, dass Mitschülerinnen und schüler oder Mitarbeitende über SMS, WhatsApp oder soziale Netzwerke gemobbt, beleidigt und/oder bedroht werden (z.b. durch Versenden von Textnachrichten oder Veröffentlichen von entsprechenden Fotos und Bildern), beschlagnahmen wir zur Beweissicherung das Handy 1 der tatverdächtigen Person und informieren Eltern/Beistände der betroffenen Schüler und Schülerinnen bzw. die betroffenen Mitarbeitenden. Je nach Vorfall schalten wir auch die Polizei ein. Die zuständige Bereichsleitung bewahrt das Handy 1 auf und händigt es nur den Eltern oder bei rechtlichen Schritten der Polizei aus. Kommunikationsweg und -verantwortlichkeiten werden im Vorfeld individuell bestimmt. Mitarbeitende des Sunneschyn dürfen Handys 1 der Schüler nicht durchsuchen! Das Klären von Inhalten auf elektronischen Geräten der Schüler und Schülerinnen ist den Eltern oder der Polizei vorbehalten. Ausnahme: Das Kind zeigt seine Inhalte freiwillig. Im Beisein der Schülerinnen und Schüler können, in Absprache mit den Erziehungsberechtigten, Handys 1 präventiv kontrolliert werden. TV, Filme, Bücher, Computerspiele Wir achten auf eine strikte Einhaltung der Altersempfehlung bei Filmen und Spielen für Spielkonsolen. Filme und Spiele mit Altersempfehlung 18+ erachten wir generell als ungeeignet. Internet Folgende Aktionen sind für Schüler und Schülerinnen nur im Beisein von Mitarbeitenden und unter den allgemein gültigen Nutzungsbestimmungen gestattet: - Downloads von Musik und Videos - Bestellen von Sachen übers Internet - Ausdrucken von Bildern, Texten etc. für den persönlichen Gebrauch Regeln für Lernende Für Lernende gelten dieselben Regeln wie für Mitarbeitende. Lernende dürfen durch das Handy nicht von der Arbeit abgelenkt werden. Lernende, die das Handy nicht angemessen nutzen, werden durch den Berufsbildner angeleitet. Regeln für Mitarbeiterinnen Datenschutz Alle Mitarbeitenden beachten den rechtsgültigen Datenschutz. Dieser muss auch im privaten Umfeld beachtet werden (ISD, s). Das Internet ist mit der nötigen Vorsicht zu gebrauchen. Zugangsdaten, Passwörter und Informationen auf Datenträger wie USB-Sticks sind vertraulich. Handys 1 sind mit Passwort o.ä. zu sichern. Soziale Netzwerke sind eine Privatangelegenheit, Kontakte innerhalb dieser Netzwerke von Mitarbeitenden mit Lernenden und Schülerinnen und Schülern sind verboten! Computer im Sunneschyn Den Mitarbeitenden stehen Computer zur Verfügung. Diese sind Eigentum des Sunneschyn Steffisburg und dürfen während der Arbeitszeit nicht für private Zwecke genutzt werden. Private Downloads und das Installieren oder Desinstallieren von Programmen auf Sunneschyn- Computern sind verboten. Bei notwendigem Bedarf muss Rücksprache mit den offiziellen Computerverantwortlichen genommen werden. Juni
5 Privatgeräte Auch private Geräte, welche im Sunneschyn Steffisburg benützt werden, sind Passwort oder ähnlich geschützt. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind sämtliche Daten, welche den Sunneschyn betreffen, vollumfänglich und definitiv zu löschen. Verpflichtung Interne Abmachungen, Regeln und Weisungen sind für alle Mitarbeitenden verbindlich. Haftung Der Sunneschyn Steffisburg übernimmt keine Verantwortung bei unsachgemässn Gebrauch von Handys 1, Beschädigungen oder Gebühren. Links Juni
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