HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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- Karl Siegel
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1 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Kleine Anfrage der Abg. Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Kürzungen der Ausgleichszahlungen (AGZ) und Antwort der Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Ausgleichszahlungen (AGZ) wird als Kompensation für benachteiligte Gebiete in der Landwirtschaft gewährt. Ziel der Förderung ist es, eine standortgerechte und möglichst flächendeckende Landbewirtschaftung in den von der Natur benachteiligten Gebieten zu sichern. In Hessen sind das vor allem die Mittelgebirgsregionen. Für das Jahr 2012 hat die Hessische Landesregierung für diese Hilfen weniger Mittel zur Verfügung gestellt. Es sieht so aus, als ob die Kürzungen für die Landwirte umso gravierender ausfallen, je größer die Benachteiligungen, gemessen an der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ), ist. Dies führte zu vermehrten Protesten unter den betroffenen Landwirten sowie auch von Vertretern besonders stark betroffener Gebietskörperschaften. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: Die Ausgleichszulage (AGZ) dient dazu, die Einkommen der Landwirte zu stützen, die Flächen in Gebieten mit naturräumlichen Nachteilen für die landwirtschaftliche Produktion bewirtschaften. Die Fördergrundsätze der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe schreiben eine Mindestauszahlungshöhe von 50 je Hektar Grünland und 25 je Hektar Ackerland vor. Um die Zahlung dieser Mindestbeträge sicherzustellen, werden insgesamt ca. 12,5 bis 13,75 Mio. benötigt. Mit darüber hinausgehenden Fördermitteln können die Zahlungen pro Hektar in Abhängigkeit von der Landwirtschaftlichen Vergleichszahl (LVZ) linear gesteigert werden. Insbesondere auf Grund der Milchmarktmarktkrise hat die Landesregierung vor vier Jahren entschieden, nicht verausgabte Mittel aus anderen Förderprogrammen, u.a. auch aus dem Agrarinvestitionsförderprogramm für die Ausgleichszulage zu nutzen. Auf diese Weise konnte in den Jahren 2009 und 2010 die Auszahlungssumme jeweils verdoppelt werden. Von dieser Steigerung profitierten insbesondere die viehhaltenden Betriebe, die Flächen in den besonders benachteiligten Mittelgebirgsregionen bewirtschaften. Bei Flächen mit höherer LVZ blieb es bei der Mindestauszahlungshöhe. Der Rückgang der Auszahlungssumme in den Jahren 2011 und 2012 ist einerseits darauf zurückzuführen, dass der insgesamt in dem 7-jährigen Förderzeitraum verfügbare Ansatz mangels EU- und Bundesmittel nicht mehr weiter aufgestockt werden konnte. Andererseits konnten nicht mehr in dem Umfang wie noch in den Vorjahren Haushaltsreste aus anderen Förderprogrammen in die AGZ umgeleitet werden. Im AGZ-Programm wurden im Jahr 2012 insgesamt 14,249 Mio. an landwirtschaftliche Betriebe ausgezahlt; das waren mehr, als der Hessische Landtag im Haushaltsgesetz 2012 beschlossen hat (14,0 Mio. ). Eingegangen am 6. März 2013 Ausgegeben am 11. März 2013 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/6864 Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Gelder sind in Hessen, für die laufende Förderperiode insgesamt und auf die einzelnen Jahre aufgeteilt, laut Entwicklungsplanung jeweils für AGZ und Agrarinvestitionsprogramm (AFP) vorgesehen? Für die Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten (AGZ) war in dem ursprünglichen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) in der Förderperiode 2007 bis 2013 ein Gesamtbetrag in Höhe von 91,00 Mio. (13,00 Mio. /Jahr) vorgesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des EPLR wurde diese Summe schrittweise aufgestockt. Nach aktuellem Stand sind für die AGZ 137,40 Mio. (19,63 Mio. /Jahr) eingeplant. Zusätzlich hat das Land bei der EU-Kommission die Genehmigung für ein nationales Top up eingeholt. Damit können seit 2011 nicht verbrauchte Haushaltsmittel auch aus rein national (GAK) finanzierten ELER-Maßnahmen in die AGZ umgeschichtet werden. Für das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) waren im ursprünglichen Entwicklungsplan für den ländlichen Raum des Landes Hessen (EPLR) in der Förderperiode 2007 bis ,00 Mio. (11,43 Mio. /Jahr) vorgesehen. Im Rahmen der Fortschreibung des EPLR wurde diese Summe auf 89,20 Mio. (12,74 Mio. /Jahr) aufgestockt. Frage 2. Wie viele Gelder wurden in den Bereichen AGZ und AFP im Einzelnen bereits verausgabt bzw. stehen für die laufende Förderperiode noch zu Verfügung, und wie sind die Erwartungen zur Auszahlung im nächsten Jahr? Im laufenden Förderzeitraum wurden für die AGZ bisher 128,40 Mio. ausgezahlt; weitere 17,00 Mio. sind für 2013 eingeplant. Die Aufteilung auf die einzelnen Jahre stellt sich wie folgt dar: ,58 Mio ,50 Mio ,08 Mio ,24 Mio ,76 Mio., davon 5,00 Mio. GAK-Mittel ,24 Mio (geplant) 17,00 Mio., davon 3,00 Mio. GAK-Mittel Für das AFP beträgt der Ausgabenstand 67,53 Mio.. Somit verbleibt ein Rest in Höhe von 21,67 Mio., welcher bereits bewilligt wurde und bis spätestens 2015 ausgezahlt wird. Für die Einzeljahre ergibt sich folgendes Bild: ,80 Mio ,80 Mio ,60 Mio ,93 Mio ,59 Mio ,81 Mio (geplant) 12,00 Mio. 2014/2015 (geplant) 9,67 Mio. Frage 3. Wie hoch sollen die Fördergelder in der folgenden Förderperiode für AGZ/AFP ausfallen, und wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass in der zukünftigen Förderperiode eine so drastische Kürzung bei der AGZ vermieden werden kann, damit den Landwirten eine verlässliche Planungsgrundlage gegeben werden kann? Eine Aussage zur finanziellen Ausstattung der Programme AFP und AGZ in der künftigen Förderperiode ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich, da die maßgeblichen Rahmendaten, insbesondere die Höhe des Budgets, noch nicht feststehen. Frage 4. Wie hat sich die AGZ in Hessen seit 2010 nach Landwirtschaftlichen Vergleichszahlen entwickelt? Die Entwicklung der AGZ seit 2010 nach landwirtschaftlichen Vergleichszahlen (LVZ) ist aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ersichtlich.
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Frage 5. Wie hoch fielen die Kürzungen der AGZ in den von Grünlandnutzung dominierten Mittelgebirgsregionen im Vergleich zu den von Ackerbau geprägten benachteiligten Gebieten - seit 2010 bis zur Auszahlung dieses Jahr - aus? In der als Anlage 2 beigefügten Tabelle sind die AGZ-Auszahlungbeträge nach Bewilligungsstellen in den Jahren 2010 bis 2012 sowie die jeweiligen Kürzungen in Prozent angeführt. In den von Grünlandnutzung dominierten Mittelgebirgslagen (Bewilligungsbezirke Odenwaldkreis, Vogelsbergkreis und Landkreis Fulda mit einem Grünlandanteil von mehr als 50 v.h. der landwirtschaftlich genutzten Fläche) betrug die Kürzung der Auszahlung 2012 im Vergleich zu 2010 zwischen 40 und 55 v.h. In den von Ackerbau geprägten Regionen (Bewilligungsbezirke LK Darmstadt-Dieburg, Wetteraukreis, LK Kassel und Schwalm-Eder-Kreis mit einem Ackerflächenanteil von mehr als 75 v.h. der landwirtschaftlich genutzten Fläche) betrug die Kürzung zwischen 25 und 35 v.h. Frage 6. Wie hoch ist der Anteil von Ökobetrieben in Hessen, die von den Kürzungen (nach Zahlen und prozentual) betroffen sind? Von Beihilfeempfängern waren 6.235, darunter Ökobetriebe (17 v.h.), von Kürzungen betroffen. Frage 7. Welche Landkreise sind von den Kürzungen besonders betroffen und in welcher Höhe? Auf die Antwort zu Frage 5 bzw. Anlage 2 wird verwiesen. Frage 8. Nein. Ist es bei der Aufteilung der Förderung zu einem Transfer der Gelder aus den Flächenprogrammen hin zu investiven und einzelbetrieblichen Förderungen gekommen? Wenn Ja, in welcher Höhe, zu welchem Zeitpunkt und bei welchen Programmen im Einzelnen? Frage 9. Wie wurden die Landwirte, insbesondere der Hessische Bauernverband und die im ELER-Begleitausschuss zuständigen WISO-Partner über die Kürzungen informiert bzw. wurde das Vorgehen mit diesen, zum Beispiel im Zukunftspakt Landwirtschaft, abgestimmt? Die finanzielle Aufstockung der AGZ wurde nach Maßgabe von Artikel 6 der VO 1698/2005 mit den Wirtschafts- und Sozialpartnern abgestimmt. Frage 10. Welche Unterstützung bietet die Landesregierung, den landwirtschaftlichen Betrieben an, die von den Kürzungen besonders betroffen sind? Die in 2010 eingeleitete schrittweise Einführung einer einheitlichen Betriebsprämie führt zu einer Umverteilung der EU-Direktzahlungen zu Gunsten extensiv wirtschaftender Grünlandbetriebe. Dadurch wurde eine teilweise Kompensation der rückläufigen AGZ-Zahlungen in den Grünlandregionen ermöglicht. Wiesbaden, 22. Februar 2013 Lucia Puttrich Anlagen
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