Haus- und Schulordnung der Glück-Auf-Werkrealschule Bad Friedrichshall

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1 Haus- und Schulordnung der Glück-Auf-Werkrealschule Bad Friedrichshall Die Glück-Auf-Werkrealschule gibt sich diese Ordnung, um sich als Gemeinschaft darzustellen. Ohne Respekt, Verantwortung und Disziplin eines jeden Einzelnen ist eine erfolgreiche Schule nicht möglich. Geltungsbereiche: I. Der Weg zur Schule 1) Der Weg zur Schule ist der direkte Weg von zu Hause zur Schule. Eingeschlossen in den Weg ist auch die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. 2) Schon auf dem Weg zur Schule wollen wir durch unser Verhalten ein positives Beispiel geben! Gegenseitige Rücksichtnahme ist für uns eine Selbstverständlichkeit: a) gegenüber Mitschülern b) gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern oder Fahrgästen c) gegenüber Bus- und Zugpersonal. 3) Durch unser Verhalten wollen wir darauf achten, dass keinerlei Sachwerte anderer Personen oder Einrichtungen beschädigt werden. 4) Den Weg zur Schule beginnen wir so zeitig (rechtzeitig), dass wir pünktlich zum Unterricht anwesend sind.

2 II. Das Verhalten in der Schule 1) Mit Betreten des Schulgeländes beachten wir folgende Regeln: 1.1.) Das Schulgelände gliedert sich für die Wartezeit vor dem Unterrichtsbeginn am Morgen und am Nachmittag in den reinen Hofbereich des Westhofes (Richtung Glück-Auf-Halle). Im Winter und bei schlechtem Wetter ist der Aufenthalt im Foyer gestattet. Wir betreten das Schulgelände auf den dafür vorgesehenen Wegen und beschädigen nicht die Anlagen durch Querfeldeinwandern oder fahren! Der Treppenaufgang zur Glück-Auf-Halle und der Salinenkanalweg, die Zufahrtswege für die Glück-Auf-Halle, der Kochersteg und die Feuerwehrzufahrten am Haus gehören nicht zum Aufenthaltsbereich der Glück-Auf-Werkrealschule. 1.2.) Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeiten ohne Auftrag oder vorher eingeholter Erlaubnis durch einen Lehrer nicht verlassen werden. 1.3.) Weil wir uns und andere Schulgemeindemitglieder nicht gefährden wollen, schieben wir unsere Verkehrsmittel (Fahrräder, Mofas, Mopeds) vom Erreichen der direkten Schulzugangswege ab bis zu den dafür vorgesehenen Stellplätzen. 1.4.) Das Schulgebäude betreten wir erst nach dem ersten Klingelzeichen oder nach Aufforderung durch einen Lehrer. In der kalten Jahreszeit oder bei starkem Regen dient der untere Flur als Pausenhalle. 1.5.) In den Fluren, Treppenhäusern und Klassenzimmern vermeiden wir jegliche Rasereien, Raufereien, Balgereien und übermäßiges Lärmen. 1.6.) Abzulegende Kleidungsstücke (Mäntel, Jacken, Anoraks etc.) hängen wir vor Betreten des Klassenzimmers an die dafür vorgesehenen Garderoben. 1.7.) Mit Betreten des Klassenzimmers begeben wir uns auf unsere Plätze und bereiten uns auf den kommenden Unterricht vor, indem wir alle notwendigen Materialien für die folgende Stunde zurechtlegen. Das Betreten der Fachräume ist nur mit einer Lehrkraft gestattet. 1.8.) Während des Unterrichts wollen wir durch Pünktlichkeit, erledigte Hausaufgaben, sachliche und aktive Mitarbeit zum Unterrichtserfolg beitragen. Schwatzen, Dazwischenreden, Unsachlichkeiten, vergessene Aufgaben und Lernmittel hindern uns bei diesem Vorhaben und behindern so eine Gemeinschaft, der wir auch angehören wollen.

3 1.9.) Wenn wir aus irgendeinem Grund Urlaub benötigen, bitten wir 1 2 Wochen vorher um Genehmigung desselben (Beerdigung, Unfall etc. ausgenommen): Fachlehrer für seinen Unterricht Klassenlehrer bis zu 3 Tagen in allen anderen Fällen der Schulleiter. Bei Fehltagen wird die Schule spätestens am 2. Tag bis Uhr durch das Elternhaus informiert. Die Schule ruft beim Ausbleiben der Nachricht am 2. Tag im Elternhaus an. Diese telefonische Entschuldigung schließt die schriftliche Entschuldigung spätestens bis zum 3. Tag nicht aus (Abgabe beim Klassenlehrer) ) Das Mitbringen von Alkohol, Nikotin und anderer Suchtmittel auf das Schulgelände und der Genuss derselben auf dem Schulgelände sind verboten. Unterrichtsfremde Gegenstände (z. B. Handy oder andere elektronische Geräte) haben in der Schule nichts zu suchen und sollten zu Hause gelassen oder ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Sie werden bei ihrer Benutzung eingezogen und können am Unterrichtsende wieder abgeholt werden ) Wir üben gegenüber Mitschülerinnen, Mitschülern, Lehrpersonen und Hauspersonal keinerlei GEWALT aus durch: Schlägereien, Verfolgungen auf dem Schul- und Nachhauseweg, Beschimpfungen aller Art, Erpressungen um Sach- und/oder Geldwerte und Belästigungen aller Art ) Wir stehlen grundsätzlich nicht, denn Diebstahl ist etwas Abscheuliches! Daran denken wir stets in allen Lebenslagen, ob im Zusammenleben in der Schule, beim Einkaufen für den Unterricht oder in unserer Freizeit. 2.) Die Pausen 2.1.) Die Fünfminutenpausen dienen nicht dem Hofgang. In dieser Zeit bereiten wir uns auch auf die nächste Stunde vor, entspannen uns durch vernünftige Nachbargespräche, wechseln nach Stundenplan Klassen- oder Fachräume oder erledigen einen notwendigen Gang zur Toilette. In dieser Zeit vermeiden wir Tobereien im Haus. 2.2.) Die große Pause verbringen wir auf dem Osthof bzw. Westhof der Schule. Wir achten auch beim Spielen auf dem Hof darauf, dass niemand gefährdet wird und keine Sachgegenstände (Fahrräder, Anlagen) beschädigt werden. Auch die Rangelei und Schieberei vor und in den Eingängen unterlassen wir. Nach der Pause gehen wir ordentlich, langsam - aber ohne zu bummeln - direkt in unsere Klassenzimmer.

4 3.) Sachbeschädigungen Da alle Lehr- und Lernmittel sowie das Gebäude, Gelände und die Einrichtungen von der Bevölkerung und der Stadt bezahlt werden, achten wir durch unser ordentliches und positives Verhalten auf den Erhalt und vermeiden mutwillige und absichtliche Beschädigungen und Zerstörungen. Wir respektieren damit die großen Leistungen der Steuerzahler, die unseren Schulbau mit allen notwendigen Schulmaterialien erst ermöglicht haben. Sollte wider Erwarten doch einmal etwas kaputt gehen, stehen wir ehrlich zu unserem Fehler, melden ihn dem Klassen- oder Fachlehrer, Schulleiter oder Hausmeister und unseren Eltern und kommen für entstandene Schäden auf. Die Haftpflichtversicherungen decken in den meisten Fällen diese Schäden. 4.) Sauberkeit im ganzen Schulbereich In einer Schule leben viele Menschen für Stunden in einer Gemeinschaft. Deswegen müssen Sauberkeit und Hygiene ein oberstes Gebot für jeden sein! Sauberkeit hat auch mit Ordnung zu tun und umfasst alle Bereiche der Schule: - das Klassenzimmer mit Boden, Tischen, Stühlen und Schränken - die Schulflure - die Schulhöfe und Schulwege - die Toiletten in besonderem Maße. Wir spucken nicht um uns auf dem Schulgelände und werfen keine ausgekauten Kaugummis herum, sondern entsorgen diese ordnungsgemäß. Wir werfen unseren Abfall nicht einfach achtlos in die Gegend! Überall stehen Abfallbehälter. Unter den Bänken und in den Schränken achten wir auf Ordnung und Sauberkeit. Ein besonderes Anliegen ist die Sauberkeit auf den Toiletten. Hier lauern die größten Ansteckungsgefahren für uns alle. Toiletten sind auch keine Frühstückszimmer oder Aufenthaltsräume (sicher bewahrt uns ein Klassenkamerad in der großen Pause das Frühstück so lange auf, wie wir zur Toilette gehen müssen). Wir verlassen die Toiletten sauber, wie wir sie anzutreffen wünschen. Da wir Achtung voreinander haben, gehen wir nicht gemeinsam in eine Toilettenzelle (Mädchen!?). Nach dem Gang zur Toilette waschen wir uns die Hände! Wir verlassen unseren Klassen- und Fachraum ordentlich und muten dem Reinigungspersonal nicht unnötigen Schmutz zu! Alle Stühle werden nach dem Unterricht aufgestuhlt, auch die, die durch Fehlen von Mitschülern heute gerade nicht besetzt waren.

5 5. Verhalten bei Feueralarm oder Amokdrohung (Sammelplatz) Die Signaltöne sind: Feueralarm auf- und abschwellender Ton Amokdrohung dauerhafter Ton und Durchsage über Lautsprecher. Bei Feueralarm begeben wir uns wie geübt auf den entsprechenden Fluchtwegen Richtung Schulhof. Bei Durchsage bzw. Ankündigung einer Amokdrohung gelten die abgesprochenen individuellen Verhaltensregeln. Wenn das Schulhaus geräumt werden muss, gilt der Rathausvorplatz als Sammelraum. III. Der Weg nach Hause In umgekehrter Folge gilt hier alles, was wir uns auf dem Weg zur Schule vorgenommen hatten: - direkt nach Hause - keine Belästigungen durch unser Verhalten (Rennen, Lärmen u.a.) - Beachtung aller Verkehrsregeln (Ampeln, Vorfahrt) - Rücksichtnahme wie frühmorgens - Achtung des Personals in Zügen und Bussen - keine Sach- oder Personenschäden verursachen. Diese Haus- und Schulordnung wurde von der Schulkonferenz der Glück-Auf- Werkrealschule beraten, ergänzt und am beschlossen. Sie ersetzt die Haus- und Schulordnung von Schulleitung Elternbeiratsvorsitzende Bad Friedrichshall, Dezember 2011

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