Allgemeine Vertragsbedingungen für Agenturen

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1 Allgemeine Vertragsbedingungen für Agenturen Agentur Text AGB der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (airberlin), NIKI Luftfahrt GmbH und Belair Airlines AG I. Gegenstand des Vertrages 1. Nach Anmeldung im Online-Registrierungs-Formular über die airberlin-partnerseite ( com/partner/reisebüropartner), technischer Freigabe und -Bestätigung durch airberlin ist eine von airberlin offiziell anerkannte Agentur (im Folgenden nur: der Vertragspartner) berechtigt, Flüge von airberlin und deren Partnergesellschaften (derzeit NIKI Luftfahrt GmbH und Belair Airlines AG, im Folgenden zusammen nur: Partnergesellschaften) auf Grundlage der ausgewiesenen Nettotarife zu buchen. 2. Der Vertragspartner kann die Buchungen entweder direkt über die airberlin Partnerseite oder über touristische CRS-Systeme (START/Toma, Merlin, CETS, Traffics etc.) vornehmen. 3. Nach vorheriger Ankündigung durch airberlin kann der Vertragspartner Leistungen weiterer Partnergesellschaften nach Maßgabe dieses Vertrages buchen. 4. Der Vertragspartner erhält mit der -Bestätigung durch airberlin sein Passwort sowie seine Agentur-Nummer. Der Vertragspartner hat sein Passwort sorgfältig sowie für Dritte unzugänglich aufzubewahren und haftet im Falle eines von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verschuldeten Missbrauchs durch Dritte gegenüber airberlin für sämtliche Schäden, die airberlin, deren Partnergesellschaften oder Dritten durch Datenmissbrauch entstehen sollten. 5. Der Vertragspartner erbringt eine eigenständige und weisungsfreie Beratungs- und Flugvermittlungsleistung gegenüber dem Kunden. Der Vertragspartner ist nicht in die Absatz- und Vermittlungsorganisation von airberlin und deren Partnergesellschaften einbezogen. Soweit vorliegend nicht anders geregelt, ist der Vertragspartner bei der Erledigung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag zeitlich, örtlich und inhaltlich gegenüber airberlin gänzlich unabhängig. Der Vertragspartner kann insbesondere auch für weitere beliebige Fluggesellschaften und Reisedienstleister tätig werden. 6. Der Beförderungsvertrag kommt allein zwischen airberlin bzw. ihren Partnergesellschaften einerseits und dem Kunden andererseits zustande. Sofern der Vertragspartner durch zusätzliche Reiseleistungen zum Reiseveranstalter im Sinne des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) werden sollte, sind airberlin und deren Partnergesellschaften nur dessen Erfüllungsgehilfen. airberlin und die Partnergesellschaften sind berechtigt, selbst oder durch beliebig weitere Dritte, ihre Leistungen uneingeschränkt und überall anzubieten und zu vertreiben.

2 II. Voraussetzungen für die Zusammenarbeit Voraussetzungen für die Zusammenarbeit mit airberlin und ihren Partnergesellschaften sind das Betreiben eines Reisebüros mit Ladenlokal sowie eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Registrierung beim zuständigen Handelsregister durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner wird hierzu airberlin im Rahmen seiner Anmeldung über die airberlin-partnerseite alle notwendigen Informationen per als pdf-anhang oder per Fax übermitteln. Auf Verlangen von airberlin hat der Vertragspartner hierfür geeignete Nachweise vorzulegen. Falls der Vertragspartner nach vorheriger Abmahnung und Fristsetzung keine geeigneten Nachweise vorlegt, ist airberlin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages nach Ziffer VII.2. berechtigt. III. Leistungen des Vertragspartners 1. Im Falle einer Flugbuchung wird der Vertragspartner die für die Buchungsabwicklung erforderlichen Kundendaten rechtzeitig nach Buchungsabschluss zur Verfügung stellen. Die zur Abwicklung des SEPA-Lastschriftverfahrens, sofern einschlägig, erforderlichen Kundendaten hat der Vertragspartner spätestens innerhalb von 7 Tagen vor dem jeweiligen Abflugdatum an airberlin zu übermitteln. Hierzu gehören in jedem Fall: Name, Vorname, Adresse, Bankverbindung und/oder Kreditkartennummer, Telefonnummer, Flugdatum und -strecke. Ferner verpflichtet sich der Vertragspartner, sofern vorhanden, -Adressen und Fax- sowie Mobilfunknummern des Kunden an airberlin zum Zweck der Vertragsabwicklung mitzuteilen. Sind weder -Adresse noch Fax- oder Mobilfunknummer des Kunden vorhanden oder weicht der Kunde vom Kontoinhaber ab, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Rechnung mit Vorabinformation (Pre-Notification) und Mandatsbestätigung einschließlich Referenznummer unverzüglich nach Buchungsabschluss an den Kunden weiterzuleiten und die Versendung dieser SEPA-Informationen an airberlin schriftlich mitzuteilen. 2. Der Vertragspartner ist ferner verpflichtet, alle für die Vertragsdurchführung relevanten Daten (u.a. Flugzeitenänderungen), die er von airberlin nach Buchungsabschluss per oder schriftlich erhält, unverzüglich nach Erhalt der Mitteilung seitens airberlin nachweisbar an den Kunden weiterzuleiten. 3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Kunden auf die jeweils gültigen Allgemeinen Beförderungsund Tarifbedingungen aufmerksam zu machen und ihm diese auszuhändigen. Der Vertragspartner haftet für die von ihm zu vertretende Nichterfüllung und Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber dem Kunden und airberlin. 4. Sofern der Vertragspartner die in den vorhergehenden Absätzen 1 bis 3 aufgeführten Informationspflichten in einer von ihm zu vertretenden Weise ganz oder teilweise nicht erfüllt, behält sich airberlin die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Vertragspartner vor. 5. Dem Vertragspartner steht es frei, für die von ihm erbrachte Vermittlungs- und Beratungsleistung von dem Fluggast ein Entgelt zu fordern (Maklerlohn bzw. Optionale Service Charge). Die Höhe dieses Entgeltes liegt im Ermessen des Vertragspartners, wobei dieser jedoch an die auf der Partnerseite veröffentlichten Abstufungen gebunden ist. 6. Ein (separater) Anspruch auf Grundprovision gegenüber airberlin und deren Partnergesellschaften für die Vermittlung von Flugbuchungen der airberlin oder ihren Partnergesellschaften und den damit im Zusammenhang stehenden Nebenleistungen (Stornierung, Umbuchungen, Sitzplatzreservierung etc.) steht dem Vertragspartner nicht zu. airberlin und ihre Partnergesellschaften werden die der Flugbuchung nachgelagerten Arbeiten und Nebenleistungen aus dem Beförderungsvertrag erbringen, soweit in dieser Vereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist.

3 IV. Leistungen von airberlin 1. airberlin und ihre Partnergesellschaften verpflichten sich, a) den erhobenen Nettopreis inklusive Steuern und Gebühren vom Kunden einzuziehen und b) sofern ausdrücklich durch den Vertragspartner gewünscht in seinem Auftrag das von ihm erhobene Entgelt (Maklerlohn bzw. Optionale Service Charge) vom Kunden einzuziehen und an den Vertragspartner im Kalendermonat nach der jeweiligen Auszahlung durch den Kunden abzuführen. 2. airberlin und ihre Partnergesellschaften haften nicht für die Erfüllung des Maklervertrages durch den Kunden, insbesondere nicht für das von ihm hiernach geschuldete Entgelt (Maklerlohn bzw. Optionale Service Charge). Dies gilt nicht, soweit der Einzug des Entgeltes durch airberlin erfolgt ist. 3. airberlin räumt dem Vertragspartner die jederzeit widerruflichen, auf den Vertragszweck inhaltlich und zeitlich beschränkten, nicht-exklusiven und nicht an Dritte übertragbaren Nutzungsrechte an den Marken airberlin, NIKI und Belair ein. Damit ist der Vertragspartner berechtigt, die vorgenannten Rechte zu Werbezwecken zu nutzen. Der Vertragspartner ist jedoch nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von airberlin Werbeanzeigen oder sonstiges Werbematerial, das mit den Unternehmenskennzeichen und/oder Marken von airberlin, NIKI und Belair oder anderer Unternehmen der airberlin group oder sonstigen Hinweisen auf airberlin, NIKI, Belair oder ein anderes Unternehmen der airberlin group versehen ist, mit dem Unternehmenskennzeichen oder mit der Marke eines Dritten zu kombinieren. Der Vertragspartner ist weiterhin nicht berechtigt, die Marken airberlin, NIKI und Belair oder andere Marken oder Unternehmenskennzeichen der airberlin group, einschließlich verwechselbarer Schreibweisen dieser Marken oder Unternehmenskennzeichen auf seinen Geschäftspapieren (z. B. als Briefkopf), als Internet-Domain oder als Teil eines Domain-Namens sowie im Zusammenhang mit Werbung in einer Internet-Suchmaschine wie z. B. Google, AdWords, Yahoo Search Marketing, Bing oder anderen Sponsored Links (Suchmaschinenmarketing), weder als Keywords noch in Werbetexten, einschließlich Titel, Text und angezeigter URL zu verwenden. Aus der Nutzung der Marken airberlin, NIKI und Belair kann der Vertragspartner keine weitergehenden Rechte herleiten. 4. Dem Vertragspartner ist es nicht gestattet, entgeltliche Anzeigen in Suchmaschinen zu schalten (Paid Search, z. B. bei Google, AdWords oder Yahoo Search Marketing), die in ihrem Anzeigentitel, Anzeigentext oder der Verlinkung zum Angebot die aufgeführten Markennamen enthalten. V. Geheimhaltung 1. Die Parteien verpflichten sich, während und nach der Laufzeit des Vertrages Informationen und Daten einschließlich Dokumenten, Aufzeichnungen, Materialien, insbesondere in schriftlicher, anderweitig visueller oder elektronischer Form bzw. deren Datenträger sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit oder gelegentlich zugänglich gemacht wurden oder zur Kenntnis gelangt sind ( Vertrauliche Informationen ) streng geheim zu halten und gegen unbefugten Zugriff zu sichern. 2. Von der Geheimhaltungsvereinbarung ausgeschlossen sind Informationen, die a) öffentlich zugänglich sind, den Parteien vor Abschluss der Agenturvereinbarung bereits bekannt waren oder später von airberlin oder ihren Partnergesellschaften veröffentlicht wurden; b) unabhängig und selbständig von einer Partei entwickelt wurden, ohne gleichartige Informationen der anderen Partei gekannt oder verwendet zu haben; c) von einem Dritten offenbart wurden, der Berechtigter ist und keiner Geheimhaltungsverpflichtung unterliegt oder d) aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder Verfügungen staatlicher Organe offengelegt werden müssen; jedoch nur, soweit der Sachverhalt der anderen Partei angemessene Zeit vor der geplanten Offenlegung schriftlich angezeigt wurde. Als angemessen gilt hierbei eine Frist von mindestens zwei Wochen vor der geplanten Offenlegung.

4 3. Die Parteien werden vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht für andere Zwecke verwenden, insbesondere gegenüber Dritten offenlegen, es sei denn, die andere Partei hat dies zuvor schriftlich gestattet. Insbesondere sind die Parteien verpflichtet, vertrauliche Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß, d.h. soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich ist und nur für die Zwecke zu verwenden, die nach diesem Vertrag gestattet sind. 4. Auf die für die Leistungserbringung durch die jeweilige Partei zu verarbeitenden Daten haben nur die zuständigen Mitarbeiter Zugriff, die ausdrücklich zur Vertraulichkeit, insbesondere auf das Datengeheimnis gemäß 5 Bundesdatenschutzgesetzes verpflichtet sind. 5. Die Parteien werden ihre Erfüllungsgehilfen, alle Personen oder Gesellschaften, die von dem Vertrag Kenntnis haben, mit Leistungen aus diesem Vertragswerk durch die Vertragspartner betraut werden oder an den Verhandlungen beteiligt sind, in gleicher Weise verpflichten, die hierbei erworbenen Kenntnisse und Informationen geheim zu halten, und zwar auch für die Zeit nach dem Ausscheiden dieser Mitarbeiter aus den jeweiligen Dienstverhältnissen. 6. Vertrauliche Informationen dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei vervielfältigt werden. Etwaige Vervielfältigungsstücke sind auf Verlangen herauszugeben. Auf Anforderung sind diese Informationen unverzüglich ohne Fertigung von Kopien und/oder sonstigen Aufzeichnungen zurückzugeben bzw. deren Vernichtung auf Anforderung zu bestätigen. 7. Die Parteien verpflichten sich ferner, alles Notwendige und Erforderliche zu unternehmen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf die vertraulichen Informationen durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die vertraulichen Informationen, insbesondere in schriftlicher, visueller oder elektronischer Form bzw. deren Datenträger sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren 8. Die Parteien verpflichten sich, auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus, Stillschweigen über die vertraulichen Informationen zu wahren. VI. Datenschutz 1. Unbeschadet der Regelungen unter Ziff. V verpflichten sich die Parteien, die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (im Folgenden nur: BDSG) einzuhalten. 2. Die Verarbeitung der im Zusammenhang mit diesem Vertrag zu verarbeitenden personenbezogenen Daten dient ausschließlich der Erfüllung dieses Vertrages. Die Parteien verpflichten sich, diese Daten nicht außerhalb des vorgenannten Zwecks zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten des Vertragspartners an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 3. Der Vertragspartner ist als Dienstleister im Sinne der Ziff. I Nr. 3 selbst Daten verarbeitende Stelle und hat in eigener Verantwortung für die zur Datensicherung und zur Gewährleistung von Vertraulichkeit erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß 9 i.v.m. Anlage zu 9 Satz 1 BDSG zu sorgen. 4. Die Erfüllung der vertraglichen Bestimmungen, insbesondere betreffend die vereinbarte Übermittlung der erhobenen Zahldaten, erfordert es, dass personenbezogene Daten, insbesondere verwendete Kreditkartendaten (Karteninhaber, CVC Code, Gültigkeitszeitraum, vgl. Ziff. III Nr. 1) des Vertragspartners an die airberlin übermittelt und verarbeitet werden. Die Verarbeitung dient ausschließlich den in Ziff. I Nr. 3 und 4 des Vertrages näher beschriebenen Zwecken. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte, ebenso werden diese Daten nicht außerhalb des vorgenannten Zwecks verwendet, es sei denn, die Übermittlung dient der bestimmungsgemäßen Erfüllung des Vertrages. Die Vorgaben des Payment Card Industry Data Security Standards (PCI DSS) im Zusammenhang mit der Speicherung und Verarbeitung von Kreditkartendaten sind zu beachten.

5 VII. Beendigung des Vertrages 1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit Wirkung zum Ende eines jeden Kalendermonats zu kündigen. Die Kündigung hat 2. schriftlich oder per zu erfolgen-. 3. airberlin und ihre Partnergesellschaften können den Vertrag weiterhin bei grober Verletzung der vertraglichen Pflichten durch den Vertragspartner außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, jedoch nicht abschließend vor, bei Veräußerung oder Pfändung von Gesellschaftsanteilen oder des Geschäfts des Vertragspartners; bei Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners, deren Inhaber und/oder deren Gesellschafter; bei Betriebseinstellung des Vertragspartners; bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Inhaber, den Geschäftsführer oder die Gesellschafter des Vertragspartners; bei Verpachtung des Geschäftsbetriebs durch den Vertragspartner; bei unberechtigter Verwendung der Marken von airberlin oder der Marken der Partnergesellschaften insbesondere als Domain oder Teil einer Domain oder im Rahmen von Suchmaschinen Marketing; bei einem Verstoß gegen Ziffer I.2. (Missbrauch der Zugangsdaten); in den Fällen nach Ziffer II. VIII. Weiteres 1. airberlin behält sich vor, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen für Agenturen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Agenturen per mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht die Agentur der Geltung der neuen Allgemeinen Vertragsbedingungen nicht innerhalb von weiteren vier Wochen nach Empfang dieser , gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen in ihrer geänderten Fassung als uneingeschränkt angenommen. airberlin wird die Agentur in einer , die die geänderten Allgemeinen Vertragsbedingungen für Agenturen enthält, auf die Bedeutung dieser Vierwochenfrist gesondert hinweisen. 2. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel. 3. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen bzw. an Dritte abzutreten. 4. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem oder auf Grund dieses Vertrages ist Berlin, sofern der Vertragspartner Kaufmann ist. 5. Sollte eine der vorgenannten Regelungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.

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