Fachanwaltsfortbildung für Verwaltungsrecht Verwaltungsrechtliche Fragen bei der Planung und Realisierung von Windenergieanlagen

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1 Experten. Für alles, was Recht ist. Fachanwaltsfortbildung für Verwaltungsrecht Verwaltungsrechtliche Fragen bei der Planung und Realisierung von Windenergieanlagen vom 24. bis 25. November 2016 in Leipzig

2 ng ranstaltu e V r e in e Mit nur a mm ichtprogr f P e t t le Das komp FAO. nach 15 Fachanwaltsfortbildung für Verwaltungsrecht nach 15 FAO Speziell Fachanwälten für Verwaltungsrecht und solchen, die es werden wollen, aber auch Rechtsanwälten sowie in Unternehmen tätigen Juristen bieten wir eine zweitägige Fachanwaltsfortbildung im Verwaltungsrecht. In insgesamt 15 Stunden erhalten Sie Informationen zum Allgemeinen Verwaltungsrecht, Örtlichen Planungsrecht sowie Genehmigungs- und Verfahrensrecht im Zusammenhang mit der Windenergienutzung. Sie erhalten ebenfalls Einblicke in die rechtlichen Rahmenbedingungen der Windenergie und deren Wechselwirkung mit dem Luftverkehrs-, Naturschutzund Kommunalrecht.

3 Deutschland verfolgt das Ziel, die Energieversorgung weitgehend auf erneuerbare Energien Umzustellen. Kommunen, Regionen und Bundesländer haben dabei jeweils eigene Ziele und bauen mit beachtlicher Dynamik dezentrale Erzeugungsanlagen oder gar Versorgungsstrukturen auf. Prof. Dr. Martin Maslaton Rechtsanwalt und Geschäftsführender Gesellschafter Neben den infrastrukturellen sind es aber gerade die an Umfang und Komplexität wachsenden rechtlichen Regelungen, die die Interessen- und Verteilungskonfikte zwischen Bund, Ländern und Kommunen austarieren. Diese sind oft uneinheitlich oder nicht abschließend geklärt, was unzählige Rechtsprobleme hervorruft, die es zu lösen gilt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und erhalten Sie durch insgesamt vier praktisch tätige Fach- und Rechtsanwälte einen Einblick in die aktuellen Probleme der verwaltungsrechtlichen Praxis und in die aktuelle Rechtsprechung. Die Veranstaltung findet in den Kanzleiräumen der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh statt und Sie erhalten einen snachweis zur Vorlage nach 15 FAO. Darüber hinaus erhalten Sie zu Beginn der Veranstaltung eine Zusammenstellung umfangreicher für die Anwaltspraxis relevanter Unterlagen. Wir wünschen Ihnen bei der Veranstaltung viel Erfolg und freuen uns auf Ihr Kommen! Prof. Dr. Martin Maslaton

4 Donnerstag, 24. November :30 Uhr Einlass und Begrüßung 10:00 bis 11:30 Uhr Überörtliches und örtliches Planungsrecht als Grundlage der Standortfindung 11:30 bis 13:00 Uhr Umgang mit kommunalen Veränderungssperren und Zurückstellungsanträgen 13:00 bis 13:45 Uhr Mittagspause 13:45 bis 15:15 Uhr Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren 15:15 bis 16:30 Uhr Herstellung der Genehmigungsfähigkeit durch Nebenbestimmungen 16:30 bis 16:45 Uhr Kaffeepause 16:45 bis 17:45 Uhr Genehmigungsanträge von Windenergieanlagen in der verwaltungsrechtlichen Konkurrenzsituation 17:45 bis 18:45 Uhr UVP-Pficht einer Windfarm Ende des ersten Veranstaltungstages

5 Freitag, 25. November :45 bis 09:45 Uhr Baugenehmigungsrechtliche Aspekte von Kleinwindenergieanlagen 09:45 bis 10:45 Uhr Die planungsrechtliche Zulässigkeit von Kleinwindenergieanlagen 10:45 bis 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 bis 12:15 Uhr Artenschutz in der Bauleitplanung 12:15 bis 13:00 Uhr Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in der Bauleitplanung 13:00 bis 13:45 Uhr Mittagspause 13:45 bis 15:30 Uhr Luftverkehr und Windenergie Rechtliche Rahmenbedingungen 15:30 bis 15:45 Uhr Kaffeepause 15:45 bis 17:15 Uhr Energiewirtschaftliche Betätigung von Gemeinden kommunalrechtliche Grenzen Ende der Veranstaltung

6 Prof. Dr. Martin Maslaton Professor Dr. Maslaton ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie geschäftsführender Gesellschafter der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh, die sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der erneuerbaren Energien befasst. Als Hochschullehrer unterrichtet er das Recht der Erneuerbaren Energien und das Umweltrecht an der TU Chemnitz und referiert national und international zu diesen Themen, mit denen er sich seit 1987 im Rahmen seiner Tätigkeit als Referent im Deutschen Bundestag beschäftigt. Er ist Herausgeber und Autor des im C.H.Beck Verlag erschienenen Standardwerks Windenergieanlagen und ist als Funktionsträger in einer Reihe von Branchenverbänden engagiert.

7 Dr. Dana Kupke Dr. Kupke betreut als Fachanwältin für Verwaltungsrecht beratend und forensisch zahlreiche Projekte zur Errichtung von Erneuerbaren-Energie-Anlagen vornehmlich in Fragen des regionalen und örtlichen Planungsrechts, des AnlagenzulassungsRechts sowie des Umweltrechts. Darüber hinaus berät und vertritt sie Kommunen und kommunale Verbände in allen Fragen des Bauplanungsrechts, Kommunalrechts sowie kommunalen Abgabenrechts. Für das kommunale Abgabenrecht hat sie sich durch ihre Promotion besonders qualifiziert. Im Bereich von Planfeststellungsverfahren nimmt die Vertretung von Grundstückseigentümern und sonstigen Betroffenen einen weiteren Schwerpunkt ihrer anwaltlichen Tätigkeit ein.

8 Christian Falke Herr Falke ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und befasst sich schwerpunktmäßig mit sämtlichen Fragen des Rechts der Erneuerbaren Energien. Er betreut beratend und forensisch zahlreiche Genehmigungsverfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen, Photovoltaik und Biogasanlagen. Darüber hinaus berät er zudem Kommunen bei der Aufstellung von Bauleitplänen sowie Investoren bei Vertragsabschlüssen mit Kommunen bzw. öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Daneben bearbeitet Herr Falke zahlreiche Mandate aus dem öffentlichen Straßenrecht sowie gemeinsam mit Prof. Dr. Maslaton beamtenrechtliche Fragestellungen.

9 Dr. Peter Sittig-Behm Herr Dr. Sittig-Behm ist Rechtsanwalt und seit Abschluss seines Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig im Jahr 2008 bei der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh tätig. Er befasst sich vornehmlich mit aktuellen Fragen des Baurechts, insbesondere in den Bereichen Erneuerbare Energien und Luftverkehrsrecht, zu denen er referiert und publiziert.

10 Die Fachanwaltsfortbildung findet in der Holbeinstraße 24 in Leipzig statt. Eine ausführliche Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier: Wir empfehlen Ihnen folgende Übernachtungsmöglichkeiten: 1. MCDreams Hotel Leipzig-City Zschochersche Straße Leipzig Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) Commundo Tagungshotel Leipzig Zschochersche Straße Leipzig Tel.: Seaside Parkhotel Leipzig Richard-Wagner-Straße Leipzig Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@parkhotelleipzig.de

11 Anmeldung zur Veranstalter: Fachanwaltsfortbildung für Verwaltungsrecht Verwaltungsrechtliche Fragen bei der Planung und Realisierung von Windenergieanlagen am 24. und 25. November 2016 in Leipzig Anrede: Beruf: Anschrift und zugleich Veranstaltungsort: Kontakt: Titel: Vorname: Anmeldung:S Namenspräfix: Nachname: Firmenbezeichnung: Firmenname: Straße: Holbeinstraße Leipzig Tel.: Fax: Fax: Teilnahmegebühren: 500 zzgl. MwSt Verpflegung: Es besteht die Möglichkeit einer Teilnahme am Mittagsbuffet im Commundo Tagungshotel auf Selbstzahlerbasis. Ich nehme teil. Ich nehme nicht teil. PLZ: Ort: Land: Telefon: Mit meiner Unterschrift melde ich mich verbindlich zur Fachanwaltsfortbildung für Verwaltungsrecht vom 24. bis 25. November 2016 in Leipzig an und bestätige die Kenntnisnahme der geltenden Teilnahmebedingungen. Mobil: Fax: Datum: Unterschrift

12 Teilnahmebedingungen zur Fachanwaltsfortbildung für Verwaltungsrecht vom 24. bis 25. November 2016 in Leipzig 1. Anmeldung Die Anmeldung zur Veranstaltung ist verbindlich und kann per , Telefax oder Post erfolgen. Die Anmeldung gilt als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von 2 Wochen durch die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbh abgelehnt wurde. Unabhängig davon wird Ihnen nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Eingangsbestätigung übersandt. 2. Teilnahmegebühr Die Teilnahmegebühren sind mit Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Veranstalterin behält sich vor, die Teilnahme an der Veranstaltung bei nicht erfolgter Zahlung zu verweigern. In Ausnahmefällen kann diese vor Veranstaltungsbeginn - nach vorheriger Absprache mit der Veranstalterin - in bar vor Ort entrichtet werden. 3. Leistungsumfang Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung, die Veranstaltungsunterlagen sowie Getränke und Snacks; ausgenommen hiervon ist die Mittagsverpfegung. Nach Ende der Veranstaltung erhalten die TeilnehmerInnen eine Teilnahmebescheinigung. 4. Veranstaltungsunterlagen Den TeilnehmerInnen werden zu Beginn der Veranstaltung entsprechende Unterlagen zur Verfügung gestellt. Diese sind urheberrechtlich geschützt und dürfen auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung der Veranstalterin vervielfältigt oder verbreitet werden. Gleiches gilt für Aufnahmen jedweder Art durch mobile Endgeräte. Die Veranstalterin haftet nicht für den Inhalt der Veranstaltung oder des Veranstaltungsmaterials; hiervon ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 5. Datenschutz Der Veranstalterin übermittelte Daten werden maschinell zur Abwicklung Ihrer Veranstaltungsbuchung und zur Information über weitere Veranstaltungen verarbeitet. Wünschen Sie keine Informationen über weitere Veranstaltungen, teilen Sie uns dies bitte kurz mit. 6. Rücktritt Bei Rücktritt von der Veranstaltung ist dieser in Schriftform zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.h.v. 50 ; erfolgt der Rücktritt bis zu 14 Tagen vor der Veranstaltung, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Bei einem späteren Rücktritt wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin. Es besteht die Möglichkeit, eine/n Ersatzteilnehmer/in zu benennen; Voraussetzung ist eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers/der Ersatzteilnehmerin. Dafür entsteht eine Bearbeitungsgebühr i.h.v. 50. Ein teil-/tageweiser Rücktritt sowie eine teil-/tageweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich. 7. Absage von Veranstaltungen/Änderungen Eine Veranstaltung kann aus einem wichtigen Grund, z.b. zu geringer TeilnehmerInnenzahl, Ausfall oder Erkrankung eines/einer /Referentin oder höherer Gewalt, abgesagt werden. Eine Absage aufgrund zu geringer TeilnehmerInnenzahl wird Ihnen spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt. Absagen oder Änderungen aus sonstigen Gründen werden Ihnen so rechtzeitig wie möglich mitgeteilt. änderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit der Gesamtcharakter der Veranstaltung gewahrt bleibt. wechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Für Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem/der VertragspartnerIn entstehen, kommen wir nicht auf. Ausgenommen sind Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Stand Juli 2016

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