Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentl

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1 Amtsblatt des Amtes Schlei-Ostsee Kreis Rendsburg-Eckernförde Jahrgang Nr. 10 Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und ist kostenlos beim Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, Eckernförde und seinen Außenstellen in Fleckeby, Damp und Rieseby erhältlich oder kann im Abonnement (2,00 pro Ausgabe) vom Amt-Schlei-Ostsee bezogen werden; außerdem kann das Amtsblatt im Internet unter der Adresse eingesehen werden. Auf das Erscheinen und den Inhalt des amtlichen Teils des Amtsblattes wird in der Eckernförder Zeitung hingewiesen. Inhaltsverzeichnis 1. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Brodersby am (S. 02) 2. Bekanntmachung der Sitzung der Gemeindevertretung Damp am (S. 03) 3. Bekanntmachung der V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby (S. 04) 4. Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental", Krs. Rendsburg-Eckernförde (S. 05) 5. Beschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp für das Gebiet Campingplatz Dorotheental betreffend die Errichtung von Campinghäusern (S. 06) 6. Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für das Gebiet "Ferienhäuser an der Heidestraße" in Kleinwaabs, Krs. Rendsburg-Eckernförde (S. 08) 7. Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 der Gemeinde Waabs für das Gebiet Ferienhäuser an der Heidestraße in Kleinwaabs, östlich Brunoslust und nordwestlich des Strandweges (S. 10) - 1 -

2 Gemeinde Brodersby Eckernförde, 7. Mai 2012 Am Dienstag, dem , findet um Uhr im Strandhus in Schönhagen, Brodersby, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. I. Öffentlicher Teil T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Änderungsanträge zur Sitzungsiederschrift der letzten Sitzung 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Schönhagen, südliche Schloßstraße" 5.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenträgern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit 5.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung 6. Bebauungsplan Nr. 13 für den Bereich "Schönhagen, südliche Schloßstraße" 6.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenträgern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit 6.2 b) abschließender Beschluss des B-Planes sowie Billigung der Begründung Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 für das Gebiet "Nordhagener Straße", Schönhagen 8. Erlass einer Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Nordhagener Straße" in Schönhagen 9. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee- Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren 10. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren 11. Einwohnerfragestunde II. Nichtöffentlicher Teil 12. Vertragsangelegenheit 13. Bauangelegenheit III. Öffentlicher Teil 14. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse Christian Schlömer Bürgermeister - 2 -

3 Gemeinde Damp Eckernförde, 2. Mai 2012 Am Montag, dem , findet um Uhr im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, Damp, eine öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung statt. T a g e s o r d n u n g 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Bericht des Bürgermeisters 3. Bericht der Ausschussvorsitzenden 4. Anfragen der Gemeindevertreter/innen 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung 7. Einwohnerfragestunde Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 für das Gebiet "Campingplatz Koralle" in Fischleger 8.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenträgern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit 8.2 b) ) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung Änderung des Flächennutzungsplanes Damp "Ostseebad Damp - Wohnmobilpark" 9.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenträgern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit 9.2 b) abschließender Beschluss der F-Planänderung sowie Billigung der Begründung vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes Nr 5/IV Damp "Ostseebad Damp - Südwestteil" 10.1 a) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigenträgern öffentlicher Belange, Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit 10.2 b) Beschluss des Durchführungsvertrages 10.3 c) Satzungsbeschluss sowie Billigung der Begründung 11. Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) - erneutes Beteiligungsverfahren 12. Ausweisung von Bauland in der Gemeinde Damp 13. Neubesetzung des Tourismusausschusses 14. Antrag der CDU-Fraktion zur Durchführung einer Bürgerbefragung im Rahmen der Beratung zu einer möglichen Erweiterung des Gemeindegebietes um den Ortsteil Söby bis an die B Förderung von Kindertagespflege 16. Sanierung des Zugangsbereiches des VfL Damp-Vogelsang 17. Umbau Jugendraum zur Schaffung zusätzlichen Platzes 18. Planfeststellungsverfahren für die Anpassung der Oststrecke des Nord-Ostsee- Kanals - erneutes Beteiligungsverfahren Horst Böttcher Bürgermeister - 3 -

4 V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 22. März.2012 und mit Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde folgende V. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Brodersby erlassen. 1 erhält folgende Fassung: Artikel 1 Wappen, Flagge, Siegel 1. Das Wappen zeigt: In Silber eine erhöhte eingebogene blaue Spitze. Oben rechts ein dreiblättriger grüner Eichenzweig, oben links drei gefächerte grüne Ähren. Unten über fünf silbernen Wellenfäden ein silberner Schwan." 2. Das Dienstsiegel zeigt das Gemeindewappen mit der Umschrift "Gemeinde Brodersby, Kreis Rendsburg-Eckernförde". 3. Die Gemeindeflagge zeigt: Auf dem gleichmäßig waagerecht geteilten gelb-blauen Flaggentuch die Figuren des Gemeindewappens in flaggengerechter Tinktur. 4. Die Verwendung des Gemeindewappens durch Dritte bedarf der Genehmigung der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters. Die Genehmigung nach 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 26. April 2012 erteilt. Diese V. Nachtragssatzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vorstehende V. Nachtragssatzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen. Eckernförde, den 4. Mai 2012 Gemeinde Brodersby Christian Schlömer Bürgermeister - 4 -

5 Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Campingplatz Dorotheental", Krs. Rendsburg-Eckernförde Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom , Az.: IV (10.Ä.) die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossene 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet Campingplatz Dorotheental nach 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Das Gebiet liegt im westlichen Teil des Campingplatzes, begrenzt durch - den Zufahrtsweg zum Campingplatz im Norden - eine vorhandene Anpflanzung und Standplätze im Osten - eine Grünfläche im Süden - geplante Standplätze im Westen - s. auch Lageplan Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Alle Interessierten können die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Eckernförde, Holm 13, Zimmer Nr. 224, Obergeschoss, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/ der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp gemäß 6 Abs. 5 BauGB wirksam Eckernförde, den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage Lageplan gez. Blaase L.S

6 Beschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp für das Gebiet Campingplatz Dorotheental betreffend die Errichtung von Campinghäusern Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp für das Gebiet Campingplatz Dorotheental betreffend die Errichtung von Campinghäusern - bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Das Gebiet liegt im westlichen Teil des Campingplatzes, begrenzt durch - den Zufahrtsweg zum Campingplatz im Norden - eine vorhandene Anpflanzung und Standplätze im Osten - eine Grünfläche im Süden - geplante Standplätze im Westen - s. auch Lageplan Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Eckernförde, Holm 13, Zimmer 224, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/ der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/ der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist Eckernförde, den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S

7 Lageplan - 7 -

8 Genehmigung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für das Gebiet "Ferienhäuser an der Heidestraße" in Kleinwaabs, Krs. Rendsburg- Eckernförde Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom , Az.: IV (5.Ä.) die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am beschlossene 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs für das Gebiet Ferienhäuser an der Heidestraße in Kleinwaabs nach 6 Abs. 1 BauGB genehmigt. Das Gebiet liegt im östlichen Bereich des Ortes Kleinwaabs, östlich Brunoslust und nordwestlich des Strandweges und des Bebauungsplanes Nr s. auch Lageplan Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekanntgemacht. Alle Interessierten können die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Eckernförde, Holm 13, Zimmer Nr. 224, Obergeschoss, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/ der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Waabs gemäß 6 Abs. 5 BauGB wirksam Eckernförde, den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S

9 Lageplan - 9 -

10 Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 33 der Gemeinde Waabs für das Gebiet Ferienhäuser an der Heidestraße in Kleinwaabs, östlich Brunoslust und nordwestlich des Strandweges Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am den Bebauungsplan Nr. 33 der Gemeinde Waabs für das Gebiet Ferienhäuser an der Heidestraße in Kleinwaabs bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Das Gebiet liegt im östlichen Bereich des Ortes Kleinwaabs, östlich Brunoslust und nordwestlich des Strandweges und des Bebauungsplanes Nr s. auch Lageplan Dies wird hiermit bekanntgemacht. Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee in Eckernförde, Holm 13, Zimmer 224, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Beachtliche Verletzungen der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt/ der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen ( 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Unbeachtlich ist ferner eine Verletzung der in 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt/ der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist Eckernförde, den Amt Schlei-Ostsee Der Amtsvorsteher Im Auftrage gez. Blaase L. S

11 Lageplan

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