Genehmigungsplanung (Erläuterungsbericht) Erfurt Eisenach, Geschwindigkeitserhöhung v=200 km/h Auflassung Bahnübergang (BÜ) Schönau (km 157,517)

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1 Planungsheft DB ProjektBau Regionalbereich Südost Großprojekt VDE 8 I.BV-SO-G(3) Kurt-Schumacher-Straße Erfurt (Erläuterungsbericht) Erfurt Eisenach, Geschwindigkeitserhöhung v=200 km/h Auflassung Bahnübergang (BÜ) Schönau (km 157,517) Streckennummer: 6340 Planungsabschnitt: Erfurt (a) Eisenach (a) Bahn-/Bau-km: Bahn-km 111,6 163,8 Ersteller(in): Ingenieurgesellschaft Gnauert u. Partner mbh Aktuelle(r) Bearbeiter(in): Dr. Heidrun Schmidt Zuarbeit Landschaftsplanung: Thomas Kling, Kling LandschaftsPlanung Zuarbeit Schallschutz: Peter Aymans, Peutz Consult GmbH Verantwortliche(r): DB ProjektBau GmbH, I.BV-SO-G(3), Frau Kühn Version: 2.0 Letzte Änderung: Gepl. Fertigstellungstermin: Fahrplanwechsel 2017 / 2018

2 Änderungshistorie Ver. Datum Bearbeiter(in) Beschreibung GGP, Hahn/ Dr. Schmidt Fertigstellung Version GGP, Hahn/ Dr. Schmidt Bearbeitung gemäß EBA-Brief v DBPB, Kühn/ Ludwig Korrekturlesung GGP, Dr. Schmidt Fertigstellung Version _erlaeuterungsbericht_ Seite 2 von 32

3 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines Beschreibung des Gesamtprojektes Lage im Netz Ziel / Notwendigkeit der Maßnahme Aufteilung in Baustufen Beschreibung des derzeitigen Anlagenzustandes Allgemeines Sachanlagenarten Verkehrliches und betriebliches Konzept Begründung der Notwendigkeit des beantragten Projektumfanges Beschreibung des geplanten Zustandes der Anlagen Grunderwerb Bahnkörper Bahnübergänge Brücken Schall- und erschütterungstechnische Immissionen Oberbau Hochbauten Überdachungen Übrige bauliche Anlagen / Straßen- und Wegebau / Lärmschutzwände Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Anlagen der Telekommunikation (Fernmeldeanlagen) Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom (Oberleitung) Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom Anlagen der Maschinentechnik Brandschutzkonzept Kampfmitteluntersuchung Umweltverträglichkeit / Landschaftsschutz / Denkmalpflege Aufbau und Methodik der umweltfachlichen Beiträge Beschreibung des Planungsraums und der Schutzgüter Schutzgut Pflanzen und Tiere Schutzgut Boden Schutzgut Wasser Schutzgut Luft/Klima Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild Schutzgut Menschen Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter, Denkmalschutz Variantenprüfung Durch die Baumaßnahme zu erwartende Eingriffe Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung sowie zur Kompensation der Eingriffe Schutzgut Luft/Klima öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen Berührte Anlagen Dritter Korrespondierende Maßnahmen / Abgrenzungen / Vereinbarkeit Rechtsangelegenheiten Abweichungen von den technischen Regelwerken beim Entwurf Bauzeit und Baudurchführung Verzeichnis der Abkürzungen _erlaeuterungsbericht_ Seite 3 von 32

4 1 Allgemeines 1.1 Beschreibung des Gesamtprojektes Die DB Netz AG bereitet als Vorhabensträger auf der Strecke Nr Halle/Saale Hbf. - Guntershausen im Streckenabschnitt Erfurt - Eisenach die Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf 200 km/h vor. Bevollmächtigter des Vorhabensträgers ist die DB ProjektBau GmbH. Die überregional bedeutsame elektrifizierte Hauptstrecke mit hoher Zugfrequenz und derzeit bis 160 km/h Streckengeschwindigkeit ist Teil des Transeuropäischen Netzes und im Untersuchungsbereich als TEN- HGV-Strecke Kategorie II eingestuft. Am Haltepunkt Schönau (Hörsel) befindet sich in km 157,517 der letzte Bahnübergang (BÜ) auf dem Streckenabschnitt. Der BÜ verbindet die nördlich und südlich der Bahnstrecke gelegenen Ortsteile Kahlenberg und Schönau in der Gemeinde Wutha- Farnroda und ermöglicht zudem die Erreichbarkeit der Bahnsteige am Haltepunkt. Die vorliegende beinhaltet die Planung zur Schließung und Auflassung des Bahnüberganges in Schönau (Hörsel) und die Errichtung von Ersatzmaßnahmen zur Gewährleistung der erforderlichen Wegebeziehungen sowohl für den Fahrzeug- als auch für den Fußgängerverkehr Lage im Netz Eigentümer der Strecke DB Netz AG zuständig für die Bahnsteige: DB Station&Service AG Strecken-Nr Streckenbezeichnung Halle/Saale Hbf. - Guntershausen Streckenklasse D4 22,5 t 8,0 t/m Streckencharakteristik zweigleisig, elektrifiziert Streckenstandard TEN HGV Kat. II Bundesland Thüringen Traktion Oberleitung Nutzungsart Pz / Gz Entwurfsgeschwindigkeit 200 km/h Regionalbereich Südost Untersuchungsbereich km 153,320 bis 157,880 Gemeinden Gemeinde Wutha - Farnroda Gemeinde Hörselberg - Hainich Gemarkungen Farnroda, Schönau a.d.h., Kahlenberg, Kälberfeld, Landkreis Wartburgkreis Höhensystem / Lagebezug HN 76 / PD 83 Südlich des Vorhabens verläuft die Landesstraße L Am Bahnübergang quert die kommunale Straße "Ortsstraße" von der L 3007 kommend höhengleich die Gleisanlagen. Diese Straße verbindet die Ortsteile Schönau und Kahlenberg der Gemeinde Wutha- Farnroda. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 4 von 32

5 Der Planungsbereich liegt in der Hörselaue im östlichen Bereich des Ortsteils Schönau und befindet sich nahezu vollständig in der Trinkwasserschutzzone III, die am mit Beschluss 63-12/76 des Kreistages Eisenach festgelegt wurde. Die nördlich der Bahnstrecke und des Deubaches liegenden Flächen befinden sich im Überschwemmungsgebiet der Hörsel, das als Vorranggebiet für Hochwasserschutz ausgewiesen ist. Die um den Planungsbereich liegenden bebauten Flächen sind als Mischgebiet (gemischte Bauflächen) eingestuft Ziel / Notwendigkeit der Maßnahme Gemäß Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) sind Bahnübergange auf Strecken mit mehr als 160 km/h Streckengeschwindigkeit unzulässig. Die Beseitigung des Bahnübergangs ist eine gesetzlich bindende Voraussetzung für die Geschwindigkeitserhöhung. Im Rahmen einer Machbarkeitsuntersuchung wurden zahlreiche Varianten und Untervarianten für Ersatzmaßnahmen der Bahnübergangsauflassung untersucht. Im Ergebnis haben sich die beteiligten Baulastträger für folgende Lösung entschieden: Als Ersatz für den Fahrzeugverkehr erfolgt die Umverlegung der Ortsstraße mit Anbindung an das vorhandene Straßennetz (Landes- und Ortsstraße) und die Herstellung einer Straßenüberführung über die Gleise am östlichen Ortseingang von Schönau. Für den fußläufigen Verkehr wird eine Fußgängerunterführung am BÜ geschaffen. Das Vorhaben ist eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme nach Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) 3/13. Kreuzungsbeteiligte sind die DB Netz AG als Baulastträger des Schienenweges und die Gemeinde Wutha-Farnroda als Baulastträger der Straße. Weiterhin ist die Straßenbauverwaltung Thüringen (Straßenbauamt Südwestthüringen) beteiligt, da ein neuer Anschluss der Ortsstraße an die L 3007 hergestellt wird Aufteilung in Baustufen Eine Aufteilung in Baustufen ist nicht vorgesehen. Der Bau der neuen Straßenanbindung mit Überführungsbauwerk über die Strecke 6340 und die Herstellung der Fußgängerunterführung (FGU) im Bereich des aufzulassenden Bahnüberganges werden aufgrund der vorgegebenen bahnbetrieblichen und terminlichen Randbedingungen überwiegend gleichzeitig erfolgen. 1.2 Beschreibung des derzeitigen Anlagenzustandes Allgemeines Der Bahnübergang km 157,517 stellt von Osten kommend die kürzeste Verbindung zwischen der L 3007 und den nördlich gelegenen Ortsteilen dar. Der technisch mit automatischen Halbschranken gesicherte Bahnübergang (EBÜT) verbindet den südlichen Ortsteil Schönau an der L 3007 mit den nördlich gelegenen Wohn- und Freizeitgebieten des Ortsteiles Kahlenberg am Südhang der Hörselberge. Der Bahnübergang innerhalb der "Ortsstraße" quert die beiden Gleise der Strecke 6340 mit einer befestigten Breite von ca. 6 m. Am Bahnübergang sind keine Gehwege vorhanden. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 5 von 32

6 1.2.2 Sachanlagenarten Grundstücke Das Baufeld und die Baustellenzufahrten liegen auf Bahngelände und auf nicht bahneigenen Flurstücken, die in der Gemeinde Wutha-Farnroda, Gemarkung Schönau a.d.h., Flur 2 sowie in der Gemeinde Wutha-Farnroda, Gemarkung Kahlenberg, Flur 1 liegen. Der östliche Abschnitt der geplanten Baustellenzufahrt auf dem parallel nördlich der Bahnstrecke verlaufenden landwirtschaftlichen Weg liegt in der Gemeinde Hörselberg- Hainich, Gemarkung Kälberfeld, Flur 4. Bahnkörper Die Bahnstrecke verläuft im Untersuchungsbereich in leichter Dammlage mit beidseitig angrenzenden Dammfußgräben, die bis zum BÜ in die Geländegleiche auslaufen. Mit dem Streckenausbau Anfang der 1990er Jahre wurde der Bahnkörper ertüchtigt und eine Planumsschutzschicht eingebaut. Trassierung / Oberbau Im Planungsbereich ist Betonschwellenoberbau vorhanden. Die Gleise liegen in der Geraden sowie in Radien bis zu m mit Überhöhungen von bis zu 120 mm und den zugehörigen Übergangsbögen. Bahnübergang Der Bahnübergang befindet sich zwischen den versetzt angeordneten Bahnsteigen des Haltepunktes Schönau. Neben der Verbindungsfunktion der Ortsteile stellt der Bahnübergang auch die einzig mögliche Zuwegung über die Gleisanlagen zu den Bahnsteigen dar. Am Bahnübergang herrscht gemäß Definition der EBO eine mäßige Verkehrsbelegung mit 313 Kfz/d (Quelle: Wochenverkehr Montag - Sonntag, automatische Verkehrszählung 2013 für Kfz). Es besteht eine hohe Zugfrequentierung mit Personen- und Güterzügen, die mehrmals pro Stunde eine Schließung der Halbschrankenanlage (EBÜT) im dafür notwendigen Zeitraum erfordert. Die Schrankenschließzeiten sind dabei aufgrund der Lage im Haltepunkt (bei haltenden Zügen) entsprechend lang. Die Straßenfahrbahn am BÜ ist im Gleisbereich mit Betonplatten befestigt. Zwischen den Außenplatten im Mittelkern ist Bitumenbelag und beidseitig der Strecke anschließend im Straßenverlauf eine Asphaltdecke vorhanden. Brücken Nördlich des Bahnüberganges sind im Verlauf der Ortsstraße die Brücken über den Deubach und über die Hörsel vorhanden. Östlich des Bahnüberganges befindet sich die Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Deubach. Hochbauten Am Haltepunkt Schönau befindet sich nördlich der Gleise das ehemalige Empfangsgebäude, welches funktionslos und gegen Vandalismus gesichert ist. Neben dem Empfangsgebäude steht ein Schalthaus, von dem aus die Elektroanlagen der Bahnsteige und des Bahnübergangs versorgt werden. Das Schalthaus des Bahnübergangs befindet sich nordwestlich des BÜ und ist Teil der Eisenbahnsicherungstechnik. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 6 von 32

7 Haltepunkt Der Haltepunkt Schönau dient ausschließlich dem Personennahverkehr und wird derzeit an Werktagen 46 mal und an Sonn-und Feiertagen 38 mal durch Regionalbahnen angefahren. Die durchschnittliche Fahrgastzahl liegt an Werktagen bei ca. 100 Personen. Südlich des Haltepunktes befindet sich neben der L 3007 eine Bushaltestelle mit Wendestelle und Parkstellflächen, die kürzlich als Verknüpfungspunkt zum Haltepunkt der Bahn neu errichtet wurden. Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik Der Bahnübergang liegt im Stellwerksbereich des Elektronischen Stellwerkes (ESTW) Eisenach im Stellbereich Wutha. Der BÜ wird durch eine Halbschrankenanlage der Bauform EBÜT 80 technisch gesichert. Im gesamten BÜ-Bereich befinden sich 2 Halbschranken und 5 Lichtzeichen gelb/rot. Alle zugehörigen Teile der BÜ-Schaltanlage (Relaisgestell, Gleichrichter, Batterien usw.) sind im Betonschalthaus nordwestlich der Gemeindestraße untergebracht. Die Hauptkabeltrasse der Bahnstrecke liegt nördlich der Gleise. Diese Kabeltrasse sowie die an allen vier Seiten des BÜ vorhandenen Gleis- und Straßenquerungen sind unter anderem mit Kabeln der Leit- und Sicherungstechnik für den BÜ und das ESTW belegt. Anlagen der Telekommunikation (Fernmeldeanlagen) Im Bereich des BÜ sind Streckenfernmeldekabel der DBAG und der Vodafone GmbH vorhanden. Die Fernmeldekabel werden nördlich des BÜ durch eine Rohrtrasse unter der Straße geführt und liegen in den vorhandenen Gleisquerungen. Elektrotechnische Anlagen für Bahnstrom Die Strecke ist derzeit mit einer Oberleitung 15 kv / 16,7 Hz der Regelbauart Re 200 bespannt. Die Kettenwerke werden mit Einzelstützpunkten an Betonmasten geführt. Die Regelfahrdrahthöhe beträgt 5,60 m. Zwischen den Stützpunkten beidseitig des BÜ ist das Kettenwerk angehoben. An den Betonmasten beidseitig der Gleise befinden sich Rückleiterseile / Verstärkungsleitungen. Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom Im BÜ-Bereich queren die Elektrokabel zur Versorgung des BÜ und der Bahnsteige die Ortsstraße und die Gleisanlagen in den bestehenden Kabeltrassen. öffentliche Ver- und Entsorgungsanlagen Folgende Ver- und Entsorgungsanlagen sind im Baufeld vorhanden und werden vom Vorhaben berührt: - Deutschen Telekom: Freileitung nördlich entlang der L3007 und erdverlegte Leitung am BÜ - Trink- und Abwasserverband Erbstromtal: Trinkwasserleitungen und Abwasserdruckleitung mit Steuerungseinrichtungen - Lichtwellenleiterkabel der Vodafon GmbH in der Streckenkabeltrasse Verkehrliches und betriebliches Konzept Derzeitige verkehrliche Situation Für die Ortsstraße am Bahnübergang wurde im Jahr 2013 eine automatische Verkehrszählung durchgeführt. Der durchschnittliche tägliche Verkehr beträgt 313 Kfz (Durchschnitt Werktage und Wochenende). Auf den Schwerverkehr entfallen davon 17 Fahrzeuge (5,4 %). 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 7 von 32

8 Der Bahnübergang stellt eine Gefahrenstelle für den Bahn- und Straßenverkehr dar, da zum einen der unvorschriftsmäßige Gebrauch durch die Benutzer aus Vorsatz oder Fahrlässigkeit und zum anderen technische Störungen nicht vollständig auszuschließen sind. Darüber hinaus müssen Straßennutzer Wartezeiten an der geschlossenen Schranke der stark befahrenen Strecke hinnehmen. Derzeitige betriebliche Situation Auf der Strecke 6340 verkehren Züge des Fern- und Nahverkehrs sowie Güterverkehr. Gemäß dem aktuellen Betriebsprogramm verkehren im Abschnitt Neudietendorf - Eisenach derzeit täglich jeweils ca. 75 Züge in Richtung Eisenach und in Richtung Erfurt. 1.3 Begründung der Notwendigkeit des beantragten Projektumfanges Die Bahnstrecke 6340 gehört zum Transeuropäischen Eisenbahnnetz (TEN-HGV) und ist im Bundesverkehrswegeplan als "Vordringlicher Bedarf" eingestellt. Zum Fahrplanwechsel 2017/2018 soll eine Geschwindigkeitsanhebung auf eine Leitgeschwindigkeit von 200 km/h erfolgen. Ziel der Maßnahme ist die Gewährleistung eines leistungsfähigen, attraktiven und konkurrenzfähigen Schienennetzes. untersuchte Verkehrslösungen Für die Maßnahme zur BÜ-Auflassung wurde 2012 / 2013 eine zweistufige Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt, in der für die Verkehrsführung nach der BÜ- Auflassung 7 Varianten, teils mit Untervarianten, entwickelt wurden. In Stufe 1 betrachtete Varianten (siehe Anlage 2.4): Variante 1: Straßenausbau Kahlenberg West und FGU Diese sieht die Nutzung des vorhandenen öffentlichen Straßen- und Wegenetzes und der vorhandenen Bahnquerungen im Bereich von Wutha ohne Schaffung einer zusätzlichen Gleisquerung für den Kfz-Verkehr vor. Für die umzuleitenden Verkehre wird der Ausbau der Ortsstraße zwischen Kahlenberg / Abzweig Burbach und Zapfengrund auf einen zweistreifigen Querschnitt (mit Engstellen aufgrund örtlicher Situation) vorgesehen. Am zu beseitigenden BÜ Schönau wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 2a: Straßenausbau Ortsstraße bis Kälberfeld und FGU Es wird keine neue Gleisquerung für den Kfz-Verkehr hergestellt. Die vorhandenen Bahnquerungen in Wutha und Kälberfeld sind zu nutzen. Für den Verkehr aus Richtung Osten wird der Ausbau des nördlichen Wegebandes (Radweg Städtekette) zwischen Kälberfeld und Schönau zu einer öffentlich befahrbaren Straße vorgesehen. Aufgrund der schwierigen topographischen und baulichen Situation in diesem Bereich ist jedoch kein durchgängiger Ausbau möglich, so dass mehrere Engstellen im Fahrbahnbereich verbleiben. Am zu beseitigenden BÜ wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 2b: Straßenausbau Weg bis Kälberfeld und FGU Es wird keine neue Gleisquerung hergestellt. Für den Verkehr aus Richtung Osten wird der Ausbau des landwirtschaftlichen Weges zwischen Kälberfeld und Schönau nördlich neben der Bahnstrecke zu einer öffentlich befahrbaren Straße vorgesehen. Am zu beseitigenden BÜ wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 3: neue SÜ östlich von Schönau und FGU Am östlichen Ortsausgang von Schönau (in topographisch günstiger Lage) wird von der L 3007 aus eine neue Straßenüberführung (SÜ) über die Gleisanlagen hinweg mit einem 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 8 von 32

9 Brückenbauwerk vorgesehen, welche nördlich der Gleise in Parallellage bis an die Ortsstraße herangeführt wird. Am zu beseitigenden BÜ wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 4: neue EÜ in Schönau bei Feuerwehr Innerhalb von Schönau ca. 100 m östlich des BÜ wird von der L 3007 aus westlich der Feuerwehr eine neue Anbindung unter den Gleisanlagen hinweg mit einem Brückenbauwerk als Eisenbahnüberführung (EÜ mit lichter Höhe von 3,50 m) vorgesehen, die nördlich der Gleise in Parallellage bis an die Ortsstraße herangeführt wird. Die neue Querung dient auch als Fußgängerunterführung und Bahnsteigzugang. Hierzu ist eine Zuwegung vom Dorfplatz südlich der Bahnstrecke mit Querung des Deubachs bis zur Unterführung erforderlich. Aufgrund der geringen lichten Höhe der EÜ ist die Nutzbarkeit durch Last- und Schwerverkehr eingeschränkt. Variante 5a: neue SÜ westlich von Schönau und FGU Am westlichen Ortsausgang von Schönau wird von der L 3007 aus eine neue Anbindung über die Gleisanlagen (SÜ) und die Hörsel mit zwei Brückenbauwerken an die Ortsstraße westlich des Zapfengrundes vorgesehen. Am zu beseitigenden BÜ wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 5b: neue EÜ westlich von Schönau und FGU Am westlichen Ortsausgang von Schönau (analog Variante 5a) wird von der L 3007 aus eine neue Anbindung unter den Gleisanlagen (EÜ) vorgesehen, die nördlich der gequerten Bahnstrecke auf der auszubauenden Wegetrasse entlang der Hörselmühle liegt und bis zur Ortsstraße führt. Am zu beseitigenden BÜ wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 6: neue SÜ im Gewerbegebiet Wutha-Farnroda und FGU Im östlichen Gewerbegebiet von Wutha-Farnroda wird von der L 3007 aus eine neue Anbindung mit einem ausgedehnten Brückenbauwerk über Gleise und Hörsel (SÜ) vorgesehen, welche an die Weinbergstraße im Norden anbindet. Für die umzuleitenden Verkehre wird der Ausbau der Ortsstraße zwischen Kahlenberg und Zapfengrund auf einen zweistreifigen Querschnitt vorgesehen (analog Variante 1). Am zu beseitigenden BÜ wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Variante 7: neue EÜ am BÜ in Schönau für Pkw- und Personenverkehr Im Nahbereich des vorhandenen Bahnüberganges wird eine Eisenbahnüberführung (EÜ mit LH 2,50 m) über die umzuverlegende Ortsstraße hergestellt, die das Queren für Personen- und Pkw-Verkehr ermöglicht. Der Lkw-Verkehr wird analog Variante 1 über die Bahnüberführung westlich von Wutha-Farnroda umgeleitet und bedingt den Ausbau der Ortsstraße zwischen Kahlenberg und Zapfengrund auf einen zweistreifigen Querschnitt. In den folgenden Abstimmungen im April 2013 wurden von der Gemeinde Wutha all jene Varianten abgelehnt, die innerhalb der Ortslage Schönau keine Querung der Gleise für Kfz ermöglichen (Varianten 1, 2, 6 und 7). Variante 5 b wurde verworfen, weil diese als teuerste Lösung mit erheblichen Risiken bezüglich der Hochwassersicherheit behaftet war. Daraufhin wurden in Stufe 2 der Machbarkeitsuntersuchung die drei konsensfähigen Lösungen vertiefend untersucht (siehe Anlage 2.5): Variante 1: neue SÜ östlich von Schönau und FGU (Variante 3 der Stufe 1) Am östlichen Ortsausgang von Schönau wird in topographisch günstiger Lage von der L 3007 aus eine neue Straßenüberführung (SÜ) über die Gleisanlagen hinweg mit einem Brückenbauwerk vorgesehen und eine neue Straße nördlich parallel zu den Gleisen hergestellt. Am BÜ- Standort wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 9 von 32

10 Variante 2: neue EÜ in Schönau bei Feuerwehr (Variante 4 der Stufe 1)) Innerhalb von Schönau ca. 100 m östlich des BÜ wird von der L 3007 aus westlich der Feuerwehr eine neue Anbindung unter den Gleisanlagen hinweg mit einem Brückenbauwerk als Eisenbahnüberführung (EÜ mit lichter Höhe von 3,50 m) vorgesehen, die nördlich der Gleise in Parallellage bis an die Ortsstraße herangeführt wird. Die neue Querung dient auch als Fußgängerunterführung und Bahnsteigzugang. Hierzu ist eine Zuwegung vom Dorfplatz südlich der Bahnstrecke mit Querung des Deubachs bis zur Unterführung erforderlich. Aufgrund der geringen lichten Höhe der EÜ ist die Nutzbarkeit durch Last- und Schwerverkehr eingeschränkt. Variante 3: neue SÜ westlich von Schönau und FGU (Variante 5a der Stufe 1) Am westlichen Ortsausgang von Schönau wird von der L 3007 aus eine neue Anbindung über die Gleisanlagen (SÜ) und die Hörsel mit zwei Brückenbauwerken an die Ortsstraße westlich des Zapfengrundes vorgesehen. Am BÜ-Standort wird eine Fußgängerunterführung vorgesehen. Die Varianten wurden mittels Punktevergabe von 1 (sehr nachteilig) bis 6 (sehr vorteilhaft) und unter Wichtung der Kriterien von 1 (normal) bis 3,0 (sehr wichtig) wie folgt bewertet: 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 10 von 32

11 Variante 1 erreichte die beste Bewertung. Die Untersuchungen wurden der Gemeinde am im Bauausschuss und am im Gemeinderat präsentiert. Im Ergebnis haben sich die Kreuzungsbeteiligten einvernehmlich auf die Variante 1 als weiter zu bearbeitende Vorzugslösung geeinigt. In Rahmen der 2014 erstellten Vorentwurfsplanung wurden detailliert im Grund- und Aufriss die Vorzugsvariante 1 und zusätzlich eine Trassenvariation für die Ortstraße an der Kreuzung mit der Bahnstrecke mit einer geringeren Flächenzerschneidung durch die Verkehrsanlagen untersucht (siehe Anlage 2.5). Die Untersuchung umfasste insbesondere die Lage und Ausbildung des Überführungsbauwerkes über die Bahnstrecke und die Notwendigkeit daran anschließender Stützbauwerke sowie die Auswirkungen auf den Hochwasserschutz. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die untersuchten Lösungen bezüglich des Hochwasser- und Naturschutzes keine entscheidungserheblichen Unterschiede aufweisen. Bezüglich der Flächenzerschneidung sind beide Trassen gleichwertig, da keine ungenutzten Splitterflächen entstehen und die zwischen Bahnstrecke und neuer Straße liegenden Flächen vollständig für Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen genutzt werden können. Die Trassenvariation verursacht jedoch aufgrund der Lage im Übergangsbogen und des sehr schiefwinkligen Kreuzungswinkels Straße / Bahnstrecke eine komplizierte Bauwerksgeometrie und erhebliche Mehrkosten für den Bau der Straßenüberführung daran anschließender Stützbauwerke von nahezu 30 % der Gesamtkosten des Vorhabens. Darüber fallen erheblich höhere Instandhaltungskosten für die Bauwerke an. Im Ergebnis haben sich die Kreuzungsbeteiligten einvernehmlich auf die Ausführung der gesamtwirtschaftlicheren Variante 1 geeinigt. Fußgängerunterführung (FGU) Die Fußgängerunterführung am derzeitigen Standort des BÜ wird am Ortsrand von Schönau liegen und überwiegend dem öffentlichen fußläufigen Verkehr zwischen den Ortslagen Schönau und Kahlenberg dienen. Die FGU und deren Zugänge sind gemäß den Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes öffentlicher Gehweg und werden in die Bau- und Unterhaltungslast der Gemeinde übergehen. Der Haltepunkt Schönau weist mit täglich ca. 100 Reisenden eine sehr geringe Nutzung auf. Gemäß dem europäischen Recht ist für Verkehrsstationen unter 1000 Reisenden keine barrierefreie Zugänglichkeit erforderlich, wenn sich an der selben Strecke im Umkreis von 30 km Stationen mit hindernisfreien Zugängen befinden. Mit Bahnhof Eisenach in 8 km und Bahnhof Gotha mit 21 km Entfernung ist dieses Kriterium eingehalten. Im Einzugsbereich des Bahnüberganges befinden sich keine Seniorenwohnanlagen, Wohnanlagen für mobilitätseingeschränkte Personen, Behindertenwerkstätten oder vergleichbare Einrichtungen. Gemäß der Abstimmung vom zwischen den Kreuzungsbeteiligten DB Netz AG und der Gemeinde Wutha - Farnroda als Straßenbaulastträger hat die Gemeinde deshalb auf die stufenfreie Ausstattung der FGU mit Rampen oder Aufzügen verzichtet. Statt dessen wurden Treppenanlagen mit Schieberampe gewünscht. Die Vorhabenträgerin hat dennoch in der Vorentwurfsplanung Lösungen untersucht, wie die Fußgängerunterführung mittels Rampen und/ oder Aufzugsanlagen stufenfrei und damit gemäß den Bestimmungen des 8 des Behinderten-Gleichstellungs-Gesetzes barrierefrei gestaltet werden kann (siehe Anlagen 2.6 und 2.7). Die Ergebnisse wurden der Gemeinde 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 11 von 32

12 Wutha-Farnroda planungsbegleitend vorgestellt und mit der Aufstellung der Bau- und Instandhaltungskosten untersetzt. Bei der Untersuchung von Rampen wurden wegen der beengten örtlichen Verhältnisse eine unbefriedigende Funktionalität hinsichtlich Übersichtlichkeit, Zugänglichkeit und Weglängen und / oder Folgekosten für den Umbau bestehender, kürzlich fertig gestellter und mit öffentlichen Mitteln geförderter Bereiche festgestellt. Zudem sind die Rampen wegen des hohen Grundwasserstandes und der Lage in unmittelbarer Nachbarschaft des Überschwemmungsgebietes der Hörsel baulich überdurchschnittlich aufwändig und sehr kostenintensiv. Die laufenden Unterhaltungskosten für Beleuchtung und Entwässerung, Winterdienst und Reinigung belaufen sich auf ein Mehrfaches der Kosten für Treppenanlagen. Als Alternative wurde der Einbau von Aufzugsanlagen betrachtet, die vom Platzbedarf gut in den Bauraum eingeordnet werden können und die sich hinsichtlich der Wegführung und grundsätzlichen Funktionalität besser eignen als Rampen. Aufzugsanlagen sind jedoch sehr anfällig für Vandalismus, der Standort in der Ortsrandlage ist daher problematisch und könnte zu häufigen Funktionsausfällen führen. Der maschinentechnische Teil von Aufzugsanlagen hat mit 15 Jahren eine kurze Lebensdauer, eine Anlage verursacht jährliche Kosten für Betrieb, Inspektion, Reparatur und Instandhaltung im unteren fünfstelligen Bereich. Standortspezifisch besteht für die verhältnismäßig gering frequentierte Fußgängerunterführung ein unterdurchschnittlicher Bedarf hinsichtlich der Barrierefreiheit. Dem stehen überdurchschnittliche Aufwendungen für den Bau und für die Instandhaltung barrierefreier Zugänge mittels Rampen oder Aufzügen gegenüber. Unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Verwendung öffentlicher Mittel und Ressourcen ist daher der Bau von barrierefreien Zugängen zur Fußgängerunterführung als unverhältnismäßig zu bewerten. Die Kreuzungsbeteiligten haben sich daher für eine Fußgängerunterführung mit Treppenanlagen und getrennter Schiebespur entschieden. 1.4 Beschreibung des geplanten Zustandes der Anlagen Grunderwerb Für die Verlegung der Ortsstraße werden mehrere unbebaute Flurstücke in der Gemeinde Wutha-Farnroda, Gemarkung Schönau a.d.h., Flur 2 sowie Gemarkung Kahlenberg, Flur 1 teilweise überbaut und müssen hierfür im erforderlichen Umfang erworben werden. Für die notwendigen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen und Anlagen auf privaten Flurstücken werden Flächen erworben und / oder dinglich gesichert. Für die Ausgleichmaßnahmen müssen darüber hinaus Flächen in der Gemeinde Wutha- Farnroda, Gemarkung Farnroda, Flur 6 dinglich gesichert werden. Weitere Flächen in der Gemeinde Wutha-Farnroda, Gemarkung Farnroda, Flur 6 Gemarkung Schönau a.d.h., Flur 2 sowie Gemarkung Kahlenberg, Flur 1 und in der Gemeinde Hörselberg-Hainich, Gemarkung Kälberfeld, Flur 4 müssen vorübergehend in Anspruch genommen werden. Die Unterlagen zum Grunderwerb sind in den Anlagen 7 und 8 enthalten. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 12 von 32

13 1.4.2 Bahnkörper Änderungen am Bahnkörper sind im Bereich der Straßenüberführung nicht vorgesehen. Im Bereich der Fußgängerunterführung wird der Regelquerschnitt der Bahnstrecke hergestellt. Die bahnbegleitend verlegten Kabeltrassen werden bauzeitlich gesichert und angepasst Bahnübergänge Der Bahnübergang km 157,517 wird mit allen bau- und ausrüstungstechnischen Anlagen (Halbschranken, Blinklichter, Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik, Elektroanlagen, Fernmeldeanlagen, Betonschalthaus, Bahnübergangsbefestigung) zurückgebaut und die sicherungstechnische Anpassung im ESTW vorgenommen. Unzulässige Gleisüberschreitungen im Bereich der Ortsstraße werden durch Zaunanlagen oder Lärmschutzwände unterbunden Brücken Folgende Bauwerke werden neu errichtet: Bauwerk Nr. Bauwerksart 1 Straßenüberführung (SÜ) 2 Eisenbahnüberführung als Fußgängerunterführung (FGU) Bahnkm Kreuzun gswinkel [gon] Lichte Weite [m] Lichte Höhe [m] Breite zwischen. Geländern [m] geplante Gründung 156,818 82,35 29,40 >6,15 9,60 Flachgründung 157,516 80,00 3,00 >2,50 11,60 Flachgründung Straßenüberführung (SÜ) Die SÜ wird als einfeldriger Halbrahmen ausgeführt. Die Widerlager werden mit geneigten Widerlagerwänden und Parallelflügeln hergestellt. Das Bauwerk wird für Einwirkungen gemäß DIN EN /NA, ARS 22/2012 und die Militärlastklasse /100 bemessen. Die Widerlagerwände werden parallel zur Streckenachse ausgerichtet. Die Außenkante der Flügel und die Gesimse folgen der Aufweitung bzw. der Ausrundung der Fahrbahnränder. Die Querschnitte der Bahntrasse sowie des nördlich parallel zur Bahnstrecke verlaufenden Wirtschaftsweges werden unverändert unter dem Bauwerk hindurch geführt. Die nördlich der Bahnstrecke verlaufende Druckwasserleitung wird nicht überbaut. Die Querschnittsabmessungen des Überbaus ergeben sich aus der Gestaltung des Straßenquerschnittes. Die Kappen werden parallel zu den Straßenrändern geführt. In Anlehnung an die Überbauquerschnitte gemäß RAL wird die Fahrbahn auf dem Bauwerk um 0,5 m verbreitert. Gemäß der Empfehlung des Baugrundgutachtens (Anlage 13) werden die Widerlager flach im Bereich des Flussschotters in einer wasserdicht verbauten Baugrube gegründet. Eine bauzeitliche Absenkung des Grundwasserspiegels wird nicht erforderlich. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 13 von 32

14 Die Entwässerung der Fahrbahn ist durch ein ausreichendes Längs- (zwischen 1,5 und 5,0 %) und Quergefälle (2,5 %) gegeben. Das hinter dem Überbau vom Hochpunkt der Straße zufließende Niederschlagswasser wird durch einen Straßenablauf mit Auslauf in die nordwestliche Böschungskaskade abgeleitet. Ein weiterer Straßenablauf sammelt auf dem Überbau anfallende Wasser. Zusammen mit dem bis zum Bauwerksanfang anfallenden Wasser wird dieses über die südwestliche Böschungskaskade abgeleitet. Beide Kaskaden entwässern in straßenbegleitende Verdunstungs- und Versickerungsmulden. Die Kappen werden mit Schutzeinrichtungen und mit Füllstabgeländern ausgerüstet. Beidseits der Straße wird ein Notgehweg über das Bauwerk geführt. Im Wirkungsbereich der Oberleitungsanlage wird auf einer Gesimsverbreiterung eine Wand als Fahrleitungsberührungsschutz angeordnet.. Das Bauwerk wird mit einer inneren und äußeren Bahnerdung ausgestattet. Die Sichtbetonflächen der Widerlager werden mit 3-seitig gehobelten Brettern mit horizontalem Verlauf ausgeführt. Die Rahmenstiele und die Kappen werden durch eine glatte Systemschalung optisch abgesetzt. Fußgängerunterführung (FGU) Die FGU wird als Stahlbetonvollrahmen und die beidseitig anschließenden Treppenanlagen werden als Trogbauwerke hergestellt. Der Bahnbetrieb wird durch den bauzeitlichen Einbau von Hilfsbrücken auf Behelfswiderlagern aufrechterhalten. Das Bauwerk wird flach im Flussschotter gegründet. Das Bauwerk wird für Einwirkungen gemäß DIN EN /NA, ARS 22/2012 und Ril 804 bemessen. Die nutzbare Breite beträgt im Bereich der Treppen 2,62 m. Davon stehen 1,60 m für den Treppenlauf und 1,02 m für die Schieberampe zur Verfügung. Die Schieberampe wurde mit einer Längsneigung von 51,6 % geplant. Diese ergibt sich aus dem Steigungsverhältnis des Treppenlaufes von 0,16 / 0,31 m. Die Schieberampe und der Treppenlauf werden durch ein 1,61 m breites Zwischenpodest unterbrochen. Die FGU wird für den höchsten Grundwasserstand bei 249,00 m auftriebssicher geplant. Der mittlere Grundwasserstand beträgt gemäß Baugrundgutachten 247,50 m. Das Bauwerk wird in einer wasserdicht umschlossenen Baugrube hergestellt. Die Sohle wird durch eine Magerbetonschicht mit Auftriebssicherung abgedichtet. Eine bauzeitliche Absenkung des anstehenden Grundwassers ist nicht vorgesehen. Das anfallende Niederschlagswasser und das in der Drainage der Bauwerkshinterfüllung gesammelte Sickerwasser wird über eine Hebeanlage mit zwei redundanten Pumpen mit Schwimmerschaltung von einem Pumpenschacht an einen Entspannungsschacht übergeben und von dort in den Deubach eingeleitet. Der Auslauf des ableitenden Rohres DN 300 in den Deubach wird mit Rückschlagklappe und Schotterpackung ausgebildet. Die südlich der Bahnstrecke herzustellende Lärmschutzwand wird auf dem Bauwerk auf dem Gesimsbalken befestigt. Die Beleuchtung durch Anbauleuchten an den Wänden sowie durch Mastleuchten an den Treppenanlagen. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 14 von 32

15 Das Bauwerk wird mit einer inneren und äußeren Bahnerdung ausgestattet. Die Potentialtrennung gegen die Verschleppung des Bahnstromes erfolgt über Isolierfelder. Alle Sichtbetonflächen werden mit 3-seitig gehobelten Brettern mit vertikalem Verlauf ausgeführt. In den Trögen wird der obere Abschluss der Wände durch die horizontale Ausrichtung der Schalung als Gesims abgesetzt. Einer widerrechtlichen höhengleichen Überquerung der Gleisanlagen durch Fußgänger und Radfahrer wird durch an das Bauwerk und die Lärmschutzwände anbindende Einzäunungen entgegen gewirkt Schall- und erschütterungstechnische Immissionen Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen zur Auflassung des BÜ waren zur neuen Ortsstraße mit der Straßenüberführung und zum Schienenverkehr für die gesamte Ortslage Schönau schall- und erschütterungstechnische Untersuchungen durchzuführen und zu beurteilen. Bei der neuen Ortsstraße ergeben sich zum Straßenverkehrslärm aufgrund der relativ geringen Verkehrsbelastungen keine Anspruchsvoraussetzungen auf Lärmschutz, die Ergebnisse hierzu sind im Detail der schalltechnischen Untersuchung (Anlage 12.1) zu entnehmen. Zum Schienenverkehrslärm ergeben sich jedoch Anspruchsvoraussetzungen zum Schallschutz für die gesamte Ortslage Schönau im Abstand von etwa 200 m zur Bahntrasse. Vorrangig soll aktiver Schallschutz hergestellt werden. Für den südlichen Bebauungsbereich ist dafür eine 4,0 m hohe und 1060 m lange Schallschutzwand erforderlich. Nördlich der Bahntrasse wurde aufgrund der einzeln stehenden Bebauungen alleiniger passiver Schallschutz für insgesamt 3 Wohneinheiten dem Grunde nach vorgesehen. Ergänzend sind für insgesamt 40 Wohneinheiten passive Schallschutzmaßnahmen dem Grunde nach vorgesehen. Nachfolgend sind die insgesamt 26 Gebäude aufgeführt, für die sich dem Grunde nach passive Schallschutzmaßnahmen ergänzend für die gesamte Ortslage Schönau ergeben. Anspruch Objekt Schutzabschnitt Immissionspunkt- Nr. Geschoss Gebietsausweisung Fassade Beurteilungspegel in db(a) passiver Schallschutz dem Grunde nach Tag Nacht Tag Nacht Ortsstraße OG M SW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Ja Ja Mühlgasse OG M SW Ja Ja Mühlgasse OG M SW Ja Ja 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 15 von 32

16 Anspruch Objekt Schutz- ab- schnitt Immissionspunkt- Nr. Geschoss Gebiets- auswei- sung Fassade Beurteilungspegel in db(a) passiver Schallschutz dem Grunde nach Tag Nacht Tag Nacht Mühlgasse EG M SO Nein Ja Mühlgasse OG M SO Ja Ja Mühlgasse OG M SO Ja Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse EG M SW Ja Ja Mühlgasse OG M SW Ja Ja Mühlgasse EG M SO Nein Ja Mühlgasse OG M SO Ja Ja Mühlgasse EG M SW Ja Ja Mühlgasse OG M SW Ja Ja Mühlgasse EG M SO Ja Ja Mühlgasse OG M SO Ja Ja Mühlgasse EG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Dorfstraße EG M N Nein Ja Dorfstraße OG M O Nein Ja Dorfstraße OG M N Nein Ja Dorfstraße OG M N Nein Ja Dorfstraße 10e OG M N Nein Ja Dorfstraße 10e OG M N Nein Ja Dorfstraße 10e OG M O Nein Ja Dorfstraße OG M N Nein Ja Hörseltalstraße OG M N Nein Ja Hörseltalstraße OG M NW Nein Ja Hörseltalstraße EG M NO Nein Ja 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 16 von 32

17 Anspruch Objekt Schutz- ab- schnitt Immissionspunkt- Nr. Geschoss Gebiets- auswei- sung Fassade Beurteilungspegel in db(a) passiver Schallschutz dem Grunde nach Tag Nacht Tag Nacht Hörseltalstraße OG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M SO Nein Ja Hörseltalstraße EG M NW Nein Ja Hörseltalstraße OG M NW Nein Ja Hörseltalstraße OG M NW Nein Ja Hörseltalstraße EG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M SO Nein Ja Hörseltalstraße OG M SO Nein Ja Hörseltalstraße EG M NW Nein Ja Hörseltalstraße OG M NW Nein Ja Hörseltalstraße EG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M NO Nein Ja Hörseltalstraße EG M SO Nein Ja Hörseltalstraße OG M SO Nein Ja Hörseltalstraße EG M N Nein Ja Hörseltalstraße OG M O Nein Ja Hörseltalstraße OG M O Nein Ja Hörseltalstraße OG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M NO Nein Ja Hörseltalstraße OG M N Nein Ja Hörseltalstraße EG M O Nein Ja Hörseltalstraße OG M O Nein Ja Hörseltalstraße OG M O Nein Ja 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 17 von 32

18 Anspruch Objekt Schutz- ab- schnitt Immissionspunkt- Nr. Geschoss Gebiets- auswei- sung Fassade Beurteilungspegel in db(a) passiver Schallschutz dem Grunde nach Tag Nacht Tag Nacht Mühlgasse OG M N Nein Ja Mühlgasse 53a OG M O Nein Ja Mühlgasse OG M N Nein Ja Mühlgasse OG M N Nein Ja Mühlgasse OG M O Nein Ja Mühlgasse OG M O Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse EG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse EG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse EG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse EG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse 56a EG M NW Nein Ja Mühlgasse 56a OG M NW Nein Ja 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 18 von 32

19 Anspruch Objekt Schutz- ab- schnitt Immissionspunkt- Nr. Geschoss Gebiets- auswei- sung Fassade Beurteilungspegel in db(a) passiver Schallschutz dem Grunde nach Tag Nacht Tag Nacht Mühlgasse 56a EG M NO Nein Ja Mühlgasse 56a OG M NO Nein Ja Mühlgasse 56a EG M SO Nein Ja Mühlgasse 56a OG M SO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse EG M SO Nein Ja Mühlgasse OG M SO Nein Ja Mühlgasse EG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse EG M NW Nein Ja Mühlgasse OG M NW Nein Ja Mühlgasse EG M NO Nein Ja Mühlgasse OG M NO Nein Ja Mühlgasse 58a EG M NW Nein Ja Mühlgasse 58a OG M NW Nein Ja Mühlgasse 58a EG M NO Nein Ja Mühlgasse 58a OG M NO Nein Ja Mühlgasse EG M N Nein Ja Mühlgasse OG M N Nein Ja Mühlgasse OG M N Nein Ja Mühlgasse OG M O Nein Ja Mühlgasse OG M O Nein Ja Mühlgasse 60a OG M O Nein Ja Mühlgasse 60a OG M O Nein Ja 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 19 von 32

20 Darüber hinaus wurde eine erschütterungstechnische Untersuchung zum zukünftigen Schienenverkehr vorgenommen. Hierzu wurde eine beweissichernde Erschütterungsmessung bei einem nächstliegenden Gebäude durchgeführt. Aufgrund dieser Erschütterungsmessung kann eine relevante Erhöhung der Erschütterungsimmissionen, welche zu Anspruchsvoraussetzungen führen würde, ausgeschlossen werden. Im Detail sind die hierzu detailliert ermittelten Ergebnisse der erschütterungstechnischen Untersuchung (Anlage 12.2) zu entnehmen. Für die geplanten Bautätigkeiten sind schall- und erschütterungstechnische Prognosen zum Baulärm vorgenommen worden (Anlage 12.3). Durch die Baumaßnahmen entstehen für diese Arbeiten typische Erschütterungen und Lärmwirkungen. Bei Einhaltung der dafür maßgebenden Bestimmungen und Auflagen ist keine über die zulässigen Werte hinaus gehende erschütterungsbedingte Gefährdung der Umwelt zu erwarten. Die bauausführende Firma wird verpflichtet, die geltenden Immissionsschutzauflagen einzuhalten. Durch die Auswahl geeigneter Bauverfahren und den Einsatz moderner Baumaschinen gemäß der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) wird ein möglichst niedriger Immissionswert angestrebt. Lärmintensive Arbeiten werden mit dem Ziel der überwiegenden Durchführung am Tag zwischen 07:00 und 20:00 Uhr eingeordnet. Soweit es zum Erreichen des Arbeitszieles erforderlich ist, Arbeiten während der Nachtzeit auszuführen, die die Immissionsrichtwerte überschreiten, werden im Rahmen der baulichen und örtlichen Gegebenheiten Vorkehrungen getroffen. Rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten findet eine angemessene und rechtzeitige Information der Anwohner / Betroffenen über die geplanten Maßnahmen insbesondere über Grund und Dauer möglicher lärmintensiver Arbeiten statt. (z. B. über Handzettel, das Amtsblatt und/oder die regionale Presse). Zur bauzeitlichen Lärmvorsorge werden folgende Maßnahmen ergriffen: - zeitliche Zusammenlegung lärmintensiver Tätigkeiten zur Minimierung der Zeitdauer der Belästigungen in den betrieblich verfügbaren Sperrpausen - Abschalten von Maschinen in längeren Arbeitspausen, Vermeidung des unnötigen Leerlaufs von Maschinen - weitgehende Vermeidung lärmintensiver Tätigkeiten zur Nachtzeit: Für den Einbau der Überbaufertigteile der Straßenüberführung, für den Einbau und Ausbau der Hilfsbrücken und für die Gleisstabilisierung stehen jedoch nur kurze zusammenhängenden Gleissperrungen voraussichtlich im April, Juni, September und Oktober 2017 von insgesamt ca. 5 mal 2 bis 6 h und ca. 3 mal ca. 48 h zu Verfügung, in denen durchgehend und damit auch nachts gearbeitet werden muss. - vertragliche Vorgabe des Einsatzes lärmarmer Maschinen gemäß EG Richtlinie / Umweltzeichen und der regelmäßigen Wartung und Instandsetzung der Maschinen - Vorfertigung der Überbauträger der Straßenüberführung außerhalb der Baustelle - Baustellenzufahrten erfolgen nahezu vollständig auf dem vorhandenen Straßennetz - Warteplätze für Transportfahrzeuge werden technologisch bedingt überwiegend außerhalb lärmempfindlicher Bereiche liegen - Lärmarme Bauverfahren werden angestrebt: Auf das Einrammen und Einvibrieren von Spundwänden kann jedoch nicht verzichtet werden, da die Baugrubenumschließungen hochgradig wasserdicht sein müssen. Der Einsatz lärmmindernder vorbereitender Entspannungsbohrungen vor dem Einbringen von Spundwänden ist aus technischen Gründen nicht möglich, da hierdurch die Dichtigkeit der wasserstauenden Schicht im Untergrund zerstört würde, was zum permanenten Nachfließen des Grundwassers in die Baugrube führen und die Bauausführung unmöglich machen würde. 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 20 von 32

21 Der Einsatz von lauten Maschinen (z.b. Kreissägen, Kompressoren) innerhalb einer Abschirmung, der Einsatz von Schallschutzzelten und 7 oder. eine vollständige Einhausung der Baustelle sind auf Grund der Größe des Baufeldes und der Vielzahl verschiedener Bauaktivitäten und Baugewerke als Maßnahmen zur Lärmminderung nicht geeignet Oberbau Mit dem Rückbau des Bahnüberganges und der Fertigstellung der FGU kann in diesem Bereich der oberbautechnische Ausrüstungsstandard der Strecke hergestellt werden Hochbauten Außerhalb des unmittelbaren Baufeldes besteht an einigen Wohngebäuden in der Ortsstraße, der Dorfstraße, der Mühlgasse und der Hörseltalstraße unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf passiven Schallschutz. Die betroffenen Objekte sind im Abschnitt aufgelistet. Weitere Maßnahmen an Hochbauten sind nicht vorgesehen Überdachungen Eine Überdachung der Treppenanlagen ist gemäß den Abstimmungen mit der Gemeinde nicht vorgesehen Übrige bauliche Anlagen / Straßen- und Wegebau / Lärmschutzwände Im Ergebnis der Abstimmungen mit der Straßenbauverwaltung und der Gemeinde wurde die grundsätzlich zu planende Lösung für die Straßenverlegung der innerörtlichen kommunalen Ortsstraße für den Fahrzeugverkehr einvernehmlich festgelegt. Es ist eine Verlegung der Ortsstraße vorgesehen, die am östlichen Ortsausgang von Schönau topographisch günstig von der L 3007 ausgehend mit einer Straßenüberführung die Bahnstrecke quert, nahezu parallel zur Bahnstrecke nach Westen verläuft und zwischen der SÜ Deubach und der SÜ Hörsel an den bestehenden Straßenverlauf anschließt. Vorhandene Wege und Zufahrten werden angepasst. Im Bereich des aufzulassenden Bahnüberganges wird die Ortsstraße mittels Beschilderung und verkehrsleitender Maßnahmen (Bordführung, Schutzplanken) abgebunden. Straßenbau Umverlegung Ortsstraße Die geplante Straßenführung ist ca. 800 m lang. Bei der zu verlegenden Straße handelt es sich um eine anbaufreie Innerortsstraße, die nach RASt 06 der Kategorie VS III (regionale anbaufreie Hauptverkehrsstraße im Vorfeld bebauter Gebiete) zugeordnet werden kann. Die maßgebenden Entwurfsparameter und zu berücksichtigenden Zwangspunkte sind unter Punkt 2 dargestellt. Die Regelbreite der Fahrbahn wird aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens (weniger als 400 Kfz pro Tag) mit geringem Schwerlastanteil mit 5,50 m dimensioniert. In den Radienbereichen der Strecke werden die erforderlichen Innenrandverbreiterungen vorgesehen. Der Höhenverlauf der Straße ergibt sich durch den Anschluss an das Bestandsstraßennetz, die erforderliche lichte Höhe für die Überquerung der Bahnstrecke und liegt im Regelfall etwa 1 m oberhalb des Bestandsgeländes. Die Gradiente wurde im Ergebnis des mehrfachen iterativen Abgleichs mit den hydraulischen Berechnungen zum 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 21 von 32

22 Hochwasserstand so festgelegt, dass die Straße beim Eintreten des Hochwasserfalls HQ 100 nicht überflutet wird. Einmündungen / Knotenpunkte Der neue Anschluss der Ortsstraße an die Landesstraße L 3007 befindet sich innerhalb der Ortsdurchfahrt gegenüber der vorhandenen Einmündung der Dorfstraße, so dass dort ein Kreuzungsbereich entsteht. Der Anschluss wird plangleich mit einem markierten Fahrbahnteiler und dreiteiligen Korbbögen an den Ausrundungen für die Befahrung durch Schwerlastverkehr eingerichtet. Gemäß der Stellungnahme des Straßenbauamtes Südwestthüringen vom (Anlage 14.5) ist im neuen Kreuzungsbereich auf der L 3007 eine Linksabbiegespur einzurichten. Die L 3007 ist nach RAL 2013 einer Entwurfsklasse 4 (einbahnige regionale Landstraße) zuzuordnen. Für das Abbiegen in eine untergeordnete Straße mit geringem Verkehrsaufkommen (sowohl Ortsstraße als auch Dorfstraße) ist der Linksabbiegtyp 4 vorzusehen, bei dem die Fahrbahn der Hauptstraße im Einmündungsbereich so aufgeweitet wird, dass auf einer Länge von 10 m ein Aufstellbereich von 4,75 m entsteht, von dem aus abgebogen werden kann. Der neu entstehende Knotenpunktsbereich wurde entsprechend geplant und die Fahrbahn auf insgesamt ca. 160 m Länge verbreitert. Am Bauende bindet die neue Straße an die vorhandene Ortsstraße zwischen Deubachund Hörselbrücke an. Die plangleiche Einmündung wird mit den erforderlichen Ausrundungsradien für den möglichen Schwerlastverkehr angeschlossen, wobei der endgültige Zustand erst nach der seitens der Gemeinde geplanten Instandsetzung der Hörselbrücke und der Gemeindestraße unter Berücksichtigung der erforderlichen Schleppkurven hergestellt werden kann. Straßenaufbau Die Straße wird aufgrund der zu erwartenden Belastung und der Funktion als örtliche Sammelstraße gemäß RStO 12 der Belastungsklasse 1,8 zugeordnet. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit einem Regelaufbau von 70 cm Dicke hergestellt. Der Straßendamm wird gemäß den Empfehlungen des Baugrundgutachtens hergestellt und der anstehende Untergrund durch eine qualifizierte Bodenverbesserung in einen tragfähigen Zustand versetzt. Zur Verhinderung des Abschwemmens des Straßendammes im Hochwasserfall werden am Dammfuß beidseitig wasserundurchlässige Andeckungen aus bindigem Material vorgesehen. Entwässerung Die Straße liegt in Dammlage und wird offen über die Seitenbereiche entwässert sowie in den Randbereichen flächig versickert. Geschlossene Entwässerungsanlagen sind nicht vorgesehen. Die breitflächigen Straßendämme sind geeignet, das anfallende Oberflächenwasser aufzunehmen und abzuleiten. Am Dammfuß werden straßenbegleitend Mulden mitgeführt, in denen die bei Starkregenereignissen und im Hochwasserfall das anfallende Wasser gesammelt, verteilt und versickert wird. Im Straßenkörper werden an hydraulischen Überleitungsstellen und an Geländetiefpunkten drei Durchlässe DN 800 vorgesehen, die bei Hochwasser das Ablaufen zu den natürlichen Vorfluten ermöglichen. Ausstattung Die Straße wird gemäß StVO beschildert und markiert. Dabei ist im Bereich der SÜ aufgrund der Sichtverhältnisse eine Geschwindigkeitseinschränkung auf 30 km/h und ein Überholverbot vorzusehen. Entlang der Straßenüberführung sowie im erforderlichen Bereich davor und dahinter werden beidseitig Schutzplanken als Absturzsicherung bzw. zur Vermeidung des Abdriftens 01_erlaeuterungsbericht_ Seite 22 von 32

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