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- Viktoria Bergmann
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5 --- _..,, "._,., - -.._,.,,,...,.,,...,n 1 Sehr geehrter Herr OberbOrgermeister, ein erster, längst fälliger Schritt ist getan: Nach langen Debatten hat die Bayerische Staatsregierung nun beschlossen ab dem kommenden Schuljahr die Ganztagesbetreuung an bayerischen Grundschulen auszubauen. Wir begrüßen diesen Schritt, auch wenn es letztlich das Ziel sein muss, dass möglichst schnell ein flächendeckendes Angebot an allen bayerischen Grundschulen realisiert wird. Nun sollen in Zusammenarbeit zwischen Schulen, Kommunen und Jugendhilfeträgern in den kommenden Jahren bis zu 3000 offene Ganztagsgruppen eingerichtet werden. Neben dem gebundenen Ganztag, der Mittagsbetreuung und der Betreuung im Hort, kommt nun also ein weiteres Modell hinzu. Die schon vorhandene Unflbersichtlichkeit wird weiter verstärkt. Dies betrifft auch die finanzielle Ungerechtigkeit, da die unterschiedlichen Modelle unterschiedliche Kosten verursachen. Auch wenn die Fraktion den stetigen Ausbau der Ganztagsbetreuung grundsätzlich begrüßt, sollte auch die Vereinfachung der vielen verschiedenen Modelle und die finanzielle Gerechtigkeit in Betracht gezogen werden. Zur Behandlung im zuständigen Ausschuss, stellen wir folgehden Antrag: 1. Die v stellt die Auswirkungen des Vorhabens for die NOrnberger Schulen dar. Da ei wird gezeigt, an welchen Schulen und in welchem Rahmen offene Gan.rtagsgruppen eingerichtet werden könnten und nach welchen Kriterien die Auswahl der Schulen erfolgt. 2. Oie Verwaltung bewertet diesen Ausbau auch im Hinblick auf die verschiedenen Modelle und unter Einbezug der unterschiedlichen finanziellen Belastung. 3. Könnten mit dem angekondigten Projekt auch weitere Modelle wie z.b. das der Grundschule in St. Leonhard ausgebaut werden? 4. Welche Auswirkungen sind bei dem geplanten Ausbau auf die Horte zu erwarten? Mit freundlichen GrOßen Elke Leo Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
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16 Mittagsbetreuung Angebotsstruktur Betreuungszeitraum Gebundene Ganztagsschule Ganztägige rhythmisierte Bildungsund Betreuungsangebote im Klassenverband; Durch zusätzliche Förderangebote i.d.r. keine schriftlichen Hausaufgaben. Bis Uhr, an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche. OGS (Offene Ganztagschule bis 16 Uhr) Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht mit täglicher Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangeboten. Mindestens 4 Unterrichtstage/Woche; im Anschluss an den Unterricht bis Uhr; Zusätzliche Angebote nach 16 Uhr/5. Wochentag möglich. OGS-Kombi (Offene Ganztagsschule im Kombimodell) Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote vor und im Anschluss an den Unterricht mit täglicher Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung sowie hortpädagogischen Angeboten. 5 Unterrichtstage/Woche im Anschluss an den Unterricht bis maximal Uhr und in den Ferien. OGS Kurzgruppen (bis Uhr) Sozial- und freizeitpädagogische Ausrichtung. Bei Angeboten von mehr als 1 Stunde pro Tag: Gelegenheit einer Mittagsverpflegung und Gelegenheit zur Anfertigung von Hausaufgaben. Mindestens 4 Unterrichtstage/Woche; im Anschluss an den Unterricht bis Uhr. Sozial und freizeit pädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Unterricht; bei verlängerten Gruppen bis 15.30/16.00 Uhr verlässliche Hausaufgabenbetreuung. Nach Unterrichtsende bis Uhr bzw /16.00 Uhr an bis zu fünf Unterrichtstagen pro Woche. Hort Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote vor und im Anschluss an den Unterricht mit täglicher Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung sowie hortpädagogischen Angeboten. Ganzjährig, je nach Buchung von Uhr bis Uhr und von Uhr bis circa Uhr. In den Ferien tägliche durchgehende Öffnung.
17 Ergänzende Angebote Teilnahme der Schülerinnen und Schüler Ergänzende Angebote nach Uhr und am 5. Wochentag möglich. An vier Unterrichtstagen pro Woche verpflichtend. Der Kooperationspartner kann mit Zustimmung der Schulleitung für nicht mehr durch das zur Verfügung gestellte Budget gedeckte zusätzliche Betreuungsangebote nach Uhr und an einem weiteren Wochentag (Freitag) mit den Erziehungsberechtigten Entgelte vereinbaren. Mindestbuchung 2 Nachmittage/Woche; Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung Ferienbetreuung für Kinder der OGS möglich. Mindestbuchung 4 Nachmittage/Woche bis Uhr; Eltern können nach Bedarf zusätzliche Betreuungszeiten (z.b. vor Uhr und nach 16 Uhr, 5. Tag, Ferien) hinzu buchen. Kooperationspartner kann Mindestbuchungszeiten nach BayKiBiG festlegen. Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung; Freie Plätze in Rand- und Ferienzeiten z.b. für Schüler aus gebundenem Ganztag, weitere Schüler (Ferien). I.d.R. keine ergänzenden Angebote vorgesehen. Mindestbuchung 2 Nachmittage/Woche; Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung Abhängig von der Buchung durch die Eltern Im Einzelfall Geschwisterbetreuung in den Ferien, Ferienfahrten und Ferienbetreuung ohne Schließzeiten. Ferienbetreuung für Kinder der OGS möglich. Regelmäßige Betreuung mindestens 20 Stunden pro Woche, und abhängig von der Buchung der Eltern
18 Staatliche Förderung Keine Ferienbetreuung Keine Ferienbetreuung Ferienbetreuung Keine Ferienbetreuung Zuweisung in eine geb. 1. Gruppe: mindestens 1. Gruppe: Ganztagsklasse erfolgt 14 GS-Schüler (Zählschüler) mindestens 12 GSnach Antrag der 1 Zählschüler = Schüler, die an Erziehungsberechtigten Teilnahme an 4 Nachmittagen/Woche. mindestens 2 durch das Staatliche Tagen pro Woche Schulamt in der Stadt teilnehmen. Nürnberg 12 zusätzliche Lehrerwochenstunden und ein Budget von Jgst. 1 zusätzlich bzw. Jgst. 2 zusätzlich Weitere Gruppe ab 26. Zählschüler Je nach Jahrgangsstufe zwischen und (hinzu kommt die Beteiligung des Schulaufwandsträgers von pro Gruppe) 1. Gruppe: 14 bis 25 GS-Schüler, die an mindestens 4 Nachmittagen/Woche bis mindestens Uhr teilnehmen. Außerdem muss der überwiegende Teil der angemeldeten Schüler Betreuungsangebote in Randzeiten (nach 16 Uhr, 5. Wochentag) in Anspruch nehmen. Standardgruppe 1 : Kindbezogene Förderung nach BayKiBiG rd Pauschale des StMBW rd Weitere Gruppe ab 24. Schüler Für Gruppen mit täglicher Betreuungszeit von mindestens 1 Std. an mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche: (zuzüglich Schulaufwandsträger). Für Gruppen mit täglicher Betreuungszeit von mindestens 2 Std. an Ferienbetreuung Voraussetzungen für Gruppenbildung Ferienbetreuung möglich Die Mindestgröße von Mittagsbetreuungsgruppen und verlängerten Mittagsbetreuungsgruppen liegt bei zwölf Schülerinnen und Schülern. Je nach Angebots-form zwischen und Ferienbetreuung Verfügbare Plätze je nach Betriebserlaubnis gemäß SGB VIII. Gruppenbildung abhängig vom pädagogischen Programm und der Größe der Räumlichkeiten; circa 25 Kinder pro Gruppe. Gesetzliche Betriebskostenförderung nach BayKiBiG, abhängig von den Buchungszeiten. Circa hälftige Förderung durch Kommune und Freistaat Bayern (Standardgruppe 2 : rd ). 1 Gruppe mit 25 Kinder mit längeren Buchungszeiten (überwiegender Bedarf länger als Uhr) 2 Buchungsverhalten analog OGS-Kombi-Modell
19 mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche: (zuzüglich Schulaufwandsträger). Elternbeiträge Kostenfrei mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung. Verantwortung für das Angebot Elternbeiträge für ergänzende Angebote bzw. Zusatzangebote möglich. OGS bis Uhr grundsätzlich für Eltern kostenfrei (außer Mittagessen und Zusatzangebote). Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; Kosten für die Mittagsverpflegung( Standardgruppe: rd ). Schule Schule In Unterrichtswochen schulische Verantwortung Gesamtverantwortung bei der Schulleitung; In den Ferien Gesamtverantwortung beim Kooperationspartner; Grundsätzlich Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII notwendig. Kurzgruppen bis Uhr grundsätzlich für Eltern kostenfrei (außer Mittagessen und Zusatzangebote). Schule Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; Kosten für die Mittagsverpflegung. Träger der Mittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Die Mittagsbetreuung ist kein schulisches Ganztagsangebot und untersteht der Schulaufsicht. Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; Kosten für die Mittagsverpflegung (Standardgruppe: rd ) Gesamtverantwortung: Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Kooperation mit freigemeinnützigen oder sonstigen Trägern.
20 Mittagsbetreuung Angebotsstruktur Betreuungszeitraum Gebundene Ganztagsschule Ganztägige rhythmisierte Bildungsund Betreuungsangebote im Klassenverband; Durch zusätzliche Förderangebote i.d.r. keine schriftlichen Hausaufgaben. Bis Uhr, an mindestens vier Unterrichtstagen pro Woche. OGS (Offene Ganztagschule bis 16 Uhr) Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote im Anschluss an den Unterricht mit täglicher Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung und Freizeitangeboten. Mindestens 4 Unterrichtstage/Woche; im Anschluss an den Unterricht bis Uhr; Zusätzliche Angebote nach 16 Uhr/5. Wochentag möglich. OGS-Kombi (Offene Ganztagsschule im Kombimodell) Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote vor und im Anschluss an den Unterricht mit täglicher Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung sowie hortpädagogischen Angeboten. 5 Unterrichtstage/Woche im Anschluss an den Unterricht bis maximal 18:00 Uhr und in den Ferien. OGS Kurzgruppen (bis Uhr) Sozial- und freizeitpädagogische Ausrichtung. Bei Angeboten von mehr als 1 Stunde pro Tag: Gelegenheit einer Mittagsverpflegung und Gelegenheit zur Anfertigung von Hausaufgaben. Mindestens 4 Unterrichtstage/Woche; im Anschluss an den Unterricht bis Uhr. Sozial und freizeit pädagogisch ausgerichtetes Betreuungsangebot im Anschluss an den Unterricht; bei verlängerten Gruppen bis 15.30/16.00 Uhr verlässliche Hausaufgabenbetreuung. Nach Unterrichtsende bis Uhr bzw /16.00 Uhr an bis zu fünf Unterrichtstagen pro Woche. Hort Klassenübergreifende Bildungs- und Betreuungsangebote vor und im Anschluss an den Unterricht mit täglicher Mittagsverpflegung, verlässlicher Hausaufgabenbetreuung sowie hortpädagogischen Angeboten. Ganzjährig, je nach Buchung von Uhr bis 08:00 Uhr und von 11:00 Uhr bis circa 17:30 Uhr. In den Ferien tägliche durchgehende Öffnung.
21 Ergänzende Angebote Teilnahme der Schülerinnen und Schüler Ergänzende Angebote nach Uhr und am 5. Wochen-tag möglich. An vier Unterrichtstagen pro Woche verpflichtend. Der Kooperationspartner kann mit Zustimmung der Schulleitung für nicht mehr durch das zur Verfügung gestellte Budget gedeckte zusätzliche Betreuungsangebote nach Uhr und an einem weiteren Wochentag (Freitag) mit den Erziehungsberechtigten Entgelte vereinbaren. Mindestbuchung 2 Nachmittage/Woche; Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung Ferienbetreuung für Kinder der OGS möglich. Mindestbuchung 4 Nachmittage/Woche bis Uhr; Eltern können nach Bedarf zusätzliche Betreuungszeiten (z.b. vor 08:00 Uhr und nach 16 Uhr, 5. Tag, Ferien) hinzu buchen. Kooperationspartner kann Mindestbuchungs-zeiten nach BayKiBiG festlegen. Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung; Freie Plätze in Rand- und Ferienzeiten z.b. für Schüler aus gebundenem Ganztag, weitere Schüler (Ferien). I.d.R. keine ergänzenden Angebote vorgesehen. Mindestbuchung 2 Nachmittage/Woche; Teilnahmeverpflichtung im Umfang der Anmeldung Abhängig von der Buchung durch die Eltern Im Einzelfall Geschwisterbetreuung in den Ferien, Ferienfahrten und Ferienbetreuung ohne Schließzeiten. Ferienbetreuung für Kinder der OGS möglich. Regelmäßige Betreuung mindestens 20 Stunden pro Woche, und abhängig von der Buchung der Eltern
22 Staatliche Förderung Keine Ferienbetreuung Keine Ferienbetreuung Ferienbetreuung Keine Ferienbetreuung Zuweisung in eine geb. 1. Gruppe: mindestens 1. Gruppe: Ganztagsklasse erfolgt 14 GS-Schüler (Zählschüler) mindestens 12 GSnach Antrag der 1 Zählschüler = Schüler, die an Erziehungsberechtigten Teilnahme an 4 Nachmittagen/Woche. mindestens 2 durch das Staatliche Tagen pro Woche Schulamt in der Stadt teilnehmen. Nürnberg 12 zusätzliche Lehrerwochen-stunden und ein Budget von Jgst. 1 zusätzlich bzw. Jgst. 2 zusätzlich Weitere Gruppe ab 26. Zählschüler Je nach Jahrgangsstufe zwischen und (hinzu kommt die Beteiligung des Schulaufwandsträgers von pro Gruppe) 1. Gruppe: 14 bis 25 GS-Schüler, die an mindestens 4 Nachmittagen/Woche bis mindestens Uhr teilnehmen. Außerdem muss der überwiegende Teil der angemeldeten Schüler Betreuungsangebote in Randzeiten (nach 16 Uhr, 5. Wochentag) in Anspruch nehmen. Standardgruppe 1 : Kindbezogene Förderung nach BayKiBiG rd Pauschale des StMBW rd Weitere Gruppe ab 24. Schüler Für Gruppen mit täglicher Betreuungszeit von mindestens 1 Std. an mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche: (zuzüglich Schulaufwandsträger). Für Gruppen mit täglicher Betreuungszeit von mindestens 2 Std. an Ferienbetreuung Voraussetzungen für Gruppenbildung Ferienbetreuung möglich Die Mindestgröße von Mittagsbetreuungsgruppen und verlängerten Mittagsbetreuungsgruppen liegt bei zwölf Schülerinnen und Schülern. Je nach Angebots-form zwischen und Ferienbetreuung Verfügbare Plätze je nach Betriebserlaubnis gemäß SGB VIII. Gruppenbildung abhängig vom pädagogischen Programm und der Größe der Räumlichkeiten; circa 25 Kinder pro Gruppe. Gesetzliche Betriebskostenförderung nach BayKiBiG, abhängig von den Buchungszeiten. Circa hälftige Förderung durch Kommune und Freistaat Bayern (Standardgruppe 2 : rd ). 1 Gruppe mit 25 Kinder mit längeren Buchungszeiten (überwiegender Bedarf länger als Uhr) 2 Buchungsverhalten analog OGS-Kombi-Modell
23 mindestens 4 Unterrichtstagen/Woche: (zuzüglich Schulaufwandsträger). Elternbeiträge Kostenfrei mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung. Verantwortung für das Angebot Elternbeiträge für ergänzende Angebote bzw. Zusatzangebote möglich. OGS bis Uhr grundsätzlich für Eltern kostenfrei (außer Mittagessen und Zusatzangebote). Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; Kosten für die Mittagsverpflegung( Standardgruppe: rd ). Schule Schule In Unterrichtswochen schulische Verantwortung Gesamtverantwortung bei der Schulleitung; In den Ferien Gesamtverantwortung beim Kooperationspartner; Grundsätzlich Betriebserlaubnis nach 45 SGB VIII notwendig. Kurzgruppen bis Uhr grundsätzlich für Eltern kostenfrei (außer Mittagessen und Zusatzangebote). Schule Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; Kosten für die Mittagsverpflegung. Träger der Mittagsbetreuung in Abstimmung mit der Schulleitung. Die Mittagsbetreuung ist kein schulisches Ganztagsangebot und untersteht der Schulaufsicht. Elternbeiträge (Festlegung durch den Träger) abhängig von den Buchungszeiten; Kosten für die Mittagsverpflegung (Standardgruppe: rd ) Gesamtverantwortung: Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Kooperation mit freigemeinnützigen oder sonstigen Trägern.
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