Amtsblatt. Herausgegeben vom. Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg

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1 Amtsblatt FÜR DIE STADT WOLFSBURG Herausgegeben vom Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Porschestraße 49, Wolfsburg Herstellung: Stadt Wolfsburg, Grundstücks- und Gebäudemanagement, Angela Havemann, Tel.: Porschestraße 49, Wolfsburg Druck: Stadt Wolfsburg Druckerei Jahrgang 11 Wolfsburg, 9. Mai 2014 Nummer 18 Inhaltsverzeichnis Wahlbekanntmachung Wahl zum Europäischen Parlament Seite öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration Seite öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wolfsburg Seite Öffentliche Ausschreibungen/ Offene Verfahren Seite Bekanntmachung der Stadt Wolfsburg Wahlbekanntmachung 1. Am 25. Mai 2014 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die kreisfreie Stadt Wolfsburg ist in 91 Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 28. April bis zum 4. Mai 2014 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am 25. Mai 2014 um 15:30 Uhr in Wolfsburg, im Rathaus A, Porschestraße 49 und im Alvar-Aalto-Kulturhaus, Porschestraße 51, zusammen. 3. Jede wahlberechtigte Person kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürgerinnen und Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

2 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 18 Wolfsburg, 9. Mai 2014 Seite 160 Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede wahlberechtigte Person erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Jede Wählerin bzw. jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerberinnen und Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In den Wahlbezirken 114 Wendschott 201 Kreuzheide 208 Teichbreite 212 Rothenfelde/Heßlingen/Stadtmitte 217 Köhlerberg 512 Almke und dem Briefwahlbezirk 930 werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, aus denen Geschlecht und Geburtsjahrgruppe der Wählerinnen und Wähler zu erkennen sind. Dabei werden die Geburtsjahrgänge zu sechs großen Gruppen zusammengefasst, sodass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten möglich sind. Die Auswertung für statistische Zwecke erfolgt getrennt von der Stimmenauszählung nach Abschluss der Wahl in gesondert eingerichteten Statistikstellen der Gemeinden und dem Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen unter dem Schutz Des Statistikgeheimnisses. Dabei dürfen Wählerverzeichnisse und gekennzeichnete Stimmzettel nicht zusammengeführt werden. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz - WstatG) zulässig. Dabei ist jede Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in der kreisfreien Stadt Wolfsburg, in der der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Wolfsburg oder b) durch Briefwahl teilnehmen.

3 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 18 Wolfsburg, 9. Mai 2014 Seite 161 Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadt Wolfsburg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (in verschlossenem Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind ( 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Wolfsburg, 16. Mai 2014 Der Stadtwahlleiter in Vertretung Werner Borcherding Rats- und Ausschusssitzung Am Mittwoch, dem 14. Mai 2014, findet um 16:00 Uhr im Rathaus A, Ratssitzungssaal, Porschestraße 49, Wolfsburg, die 20. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Wolfsburg statt Tagesordnung: 1. Einwohnerfragestunde 2. Genehmigung des Protokolls über die 19. Sitzung (öffentlicher Teil) des Rates der Stadt Wolfsburg 3. Beantwortung von Anfragen 3.1. Vergabe von Werbeaufträgen in Agenturpitches 3.2. Anfrage zur Ratssitzung am 14. Mai 2014 zum Thema "Barrierefreier Zugang durch Innenaufzug im Schloss Fallersleben" 4. Bebauungsplan "Forum Autovision - Giegeleitzstücke" - Aufstellungsbeschluss - 5. Rathaus A - Sanierung der Treppenhausbeleuchtung - Objektbeschluss

4 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 18 Wolfsburg, 9. Mai 2014 Seite Bebauungsplan "Alter Ortsteil, 3. Änderung" im Ortsteil Ehmen - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss 7. Erneuerung von Lichtsignalanlagen 8. Goethepark Umgestaltung der Außenanlagen der Goetheschule und des Goetheparks im Zusammenhang mit dem Wohnungsbau der Neuland GmbH - Planungsbeschluss 9. Errichtung einer Containerwohnanlage Suhler Straße Zustimmung zur Bereitstellung einer außerplanmäßigen Ausgabe gem. 117 NKomVG Bisheriger Beschluss: V 1038/ Erwerb von Immobilien in Westhagen und in Detmerode aus dem Wolfsburger Bestand der Berlinovo GmbH bzw. der von ihr vertretenen Fonds- und Projektgesellschaften 11. Kindertagesstätte Christuskirche, Erweiterung und Bestandsmodernisierung; Planungsbeschluss 12. DRK Kindertagesstätte Neindorf, Neubau; Planungsbeschluss 13. Schulmodernisierungsprogramm Schulen Maßnahmen im Außenbereich der Friedrich-von-Schiller-Schule, 4. Bauabschnitt 14. Schulmodernisierungsprogramm Schulen Waldschule Eichelkamp Mensaumbau Unter Bezug auf die Vorlage V 0738/2013 "Sanierung und Modernisierung der Waldschule Eichelkamp, Planungsbeschluss" 15. Dachsanierung Brauscheune Mehrkostenvorlage Bezug: V 0744/2013 Zustimmung zur Bereitstellung eines überplanmäßigen Aufwandes gemäß 117 NKomVG 16. Bäder in Wolfsburg; Hallenbad Sandkamp - Sanierung und Modernisierung Kostenfortschreibung Bezug: Vorlage V 0564/ Sportstättenmodernisierungsprogramm Neubau Gästefanblock Sportanlage Schulzentrum Kreuzheide Lupo Stadion Planungs- und Objektbeschluss 18. Rahmenvertrag Hardware für die Geschäftsbereiche/OE sowie Schulen der Stadt Wolfsburg 19. Beratungsleistungen im Bereich ÖPNV - Zustimmung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß 117 Abs. 1 NKomVG Bisheriger Beschluss V 1019/2014

5 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 18 Wolfsburg, 9. Mai 2014 Seite Besetzung des Ausschusses für Bürgerdienste 21. Umbesetzung in Ausschüssen und Gremien Hinweis: Die Sitzung des Rates wird mit Bild und Ton aufgenommen und zeitgleich per Live-Stream über die Internetpräsenz der Stadt übertragen. Zuschauern steht es frei, in eine Übertragung ihres Bildes und öffentlich gesprochenen Wortes einzuwilligen bzw. dem jederzeit zu widersprechen. Am Donnerstag, dem 15. Mai 2014, findet um 16:00 Uhr im Rathaus A, Sitzungszimmer 1, Porschestraße 49, Wolfsburg, die 13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration statt Tagesordnung: 1. Genehmigung des Protokolls über die 12. Sitzung des Ausschusses für Integration und Migration 2. Tätigkeitsbericht der Stadt Wolfsburg an die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (mündlicher Bericht) 3. Wolfsburger Integrationspreis - Verbesserungsvorhaben Schriftlicher Bericht B 0208/ Umsetzung des Integrationskonzeptes Schriftlicher Bericht B 0209/ Richtlinie zur Förderung von Integrationsmaßnahmen Vorlage V 1048/ Kenntnisgaben 6.1. Haushaltsplan 2014 Verfahren zur Priorisierung des Investitionsprogramms 2014 Schriftliche Kenntnisgabe K 0523/ Anträge der Fraktionen 8. Beantwortung von Anfragen 9. Anfragen und Anregungen

6 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 18 Wolfsburg, 9. Mai 2014 Seite 164 Öffentliche Ausschreibungen/Offene Verfahren Ausschreibungsstelle Rathaus B, Zimmer 372 Telefon: Telefax: Anbau Kindertagesstätte St. Elisabeth, Tischlerarbeiten Holz-Aluminium Fenster (Vergabe-Nr ) Gebühr 25,00 Euro an die Stadt Wolfsburg, Sparkasse Gifhorn Wolfsburg, IBAN DE , BIC NOLADE21GFW, Verwendungszweck: , Submission am um 11:00 Uhr. Neubau Berufsfeuerwehr, VOF- Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen Leitstellentechnik gem. HOAI (Vergabe-Nr ) Submission am um 11:00 Uhr. Unterlagen sind abzufordern bei: Carsten Meier Architekten Stadtplaner, Kastanienallee 40, Braunschweig, URL: Neue Schule Wolfsburg, Brandmeldetechnik und elektroakustische Anlagen (Vergabe-Nr ) Gebühr 31,00 Euro an die Stadt Wolfsburg, Sparkasse Gifhorn Wolfsburg, IBAN DE , BIC NOLADE21 GFW, Verwendungszweck: , Submission am um 11:30 Uhr. BW 39, Geh- und Radwegbrücke "Roter Weg", Ersatzneubau (Vergabe-Nr ) Gebühr 21,00 Euro an die Stadt Wolfsburg, Sparkasse Gifhorn Wolfsburg, IBAN DE , BIC NOLADE21GFW, Verwendungszweck: , Submission am um 12:30 Uhr. Schulzentrum Kreuzheide, Mensaanbindung, Landschaftsgärtnerische Arbeiten (Vergabe-Nr ) Gebühr 22,00 Euro an die Stadt Wolfsburg, Sparkasse Gifhorn Wolfsburg, IBAN DE , BIC NOLADE21GFW, Verwendungszweck: , Submission am um 11:30 Uhr. Weitere Informationen finden Sie unter

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