Borchert-Schule Winsen & Grundschule Salzhausen-Eyendorf

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1 WOLFGANG - BORCHERT SCHULE Förderschule mit Schwerpunkt Lernen / Sprache, Bürgerweide 16, Winsen Tel.: 04171/4137, Fax.: 04171/ Neu: info@wbs-winsen.de Wolfgang-Borchert Borchert-Schule Winsen & Grundschule Salzhausen-Eyendorf Schuljahr 2012/2013

2 Inhalt 1. Vorbemerkungen 2. Grundlagen 3. Ziele 4. Bedingungen 4.1. Allgemeines 4.2. Förderzentrum/Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen/Sprache 4.3. Grundschule Salzhausen-Eyendorf 5. Sonderpädagogische Grundversorgung 5.1. Allgemeines 5.2. Bereitstellung der Förderschullehrerstunden 5.3. Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs 5.4. Organisationsform 6. Umsetzung 6.1. Einführung 6.2. Personalbedarf 6.3. Didaktik und Methodik des gemeinsamen Unterrichts 2

3 1. Vorbemerkungen Im Januar 2012 entschied sich die Gesamtkonferenz der Grundschule Salzhausen- Eyendorf, durch das Regionale Konzept (RK) eine intensivere Zusammenarbeit mit der Wolfgang-Borchert-Schule (Förderschule) zu erreichen. Anlass war einerseits der Wegfall der Kooperationsstunden mit Frau Stinner (Förderschulpädagogin) aufgrund der Ansprüche anderer Schulen im Landkreis, die das RK beantragt hatten. Diese Schulen werden bevorzugt mit sonderpädagogischen Stunden versorgt. Andererseits wurde im Oktober 2011 verlautbart, dass die allgemeine flächendeckende Einführung des RK in allen Grundschulen noch ein Jahr nach hinten (2013/2014) verschoben wird. In dem Jahr der allgemeinen Einführung des RK kann es zu personellen Engpässen im Bereich Sonderpädagogik kommen, so dass es ratsam erscheint, die Einführung des Konzeptes in der GS Salzhausen-Eyendorf ein Jahr vorzuziehen. Das regionale Konzept der Samtgemeinde Salzhausen soll demnach mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 starten. Die Wolfgang-Borchert-Schule gewährleistet für die Grundschulklassen eine sonderpädagogische Grundversorgung, insoweit sie die dafür notwendigen Stellenzuweisungen erhält. Die Aue-Grundschule Garstedt arbeitet bereits seit mehreren Jahren nach diesem Konzept, so dass nun beide Samtgemeindegrundschulen einheitlich arbeiten. 2. Grundlagen Seit der Novellierung des Niedersächsischen Schulgesetzes 1993 ist das Ziel, Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten, gesetzlich verankert ( 4): Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14, Abs. 2, Satz 1), sollen an allen Schulen gemeinsam mit anderen Schülerinnen und Schülern erzogen und unterrichtet werden, wenn auf diese Weise dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden kann und soweit es die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten erlauben. Der gemeinsame Unterricht wird als Ziel beschrieben und als vorrangig anzustrebende Organisationsform angesehen. Der Unterricht ist einzurichten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Mit der Integrationsmaßnahme muss - dem individuellen Förderbedarf der Schülerinnen und Schüler entsprochen werden und - die organisatorischen, personellen und sächlichen Gegebenheiten müssen die Maßnahme erlauben. Der Gesetzgeber hat mit dieser Formulierung kein Wahlrecht der Eltern zwischen Förderschule und gemeinsamen Unterricht für ihre Kinder verankert. Mit dem Ziel die Anzahl der Kinder spürbar zu erhöhen, die sich in integrativen Maßnahmen befinden, hat der Niedersächsische Landtag am die Entschließung zur Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf angenommen. Der Auftrag des Landtags an das Kultusministerium lautete, eine Rahmenplanung zu erarbeiten. 3

4 In der vom Niedersächsischen Kultusministerium veröffentlichen Rahmenplanung für die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf Lernen unter einem Dach Niedersachsen macht Schule vom heißt es: Die Fortführung der Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird im Rahmen von Regionalen Integrationskonzepten (RIK) geplant und abgesichert. In Regionalen Integrationskonzepten wird ausgewiesen, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf in verschiedenen Schwerpunkten in einer Region (Einzugsbereich einer Sonderschule, einer Gemeinde oder eines Landkreises oder Teilen davon) in Umsetzung des 4 des Niedersächsischen Schulgesetztes im Gemeinsamen Unterricht und in Sonderschulen gefördert werden können. Die Sonderschule als Förderzentrum erhält dadurch eine besondere Aufgabe. 3. Ziele Das RK soll mehr gemeinsame Erziehung und gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf erreichen, um gesellschaftliche Erwartungen nach mehr Integration zu erfüllen. Die positiven Erfahrungen in der Kooperation mit der Wolfgang-Borchert-Schule werden durch das RK fortgeführt und weiterentwickelt. In vielen Studien der letzten Jahre (TIMMS, LAU, LAUF, PISA) wurde aufgezeigt, dass ein gemeinsamer Unterricht aller Schülerinnen und Schüler für alle Schülerinnen und Schüler Vorteile bringt. Der inhaltliche Schwerpunkt des RK ist die sonderpädagogische Grundversorgung in den Grundschulen. Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in den Grundschulen des Einzugsbereiches der Schule verbleiben, sofern der Förderbedarf in den Bereichen Lernen oder Verhalten besteht. Die Schüler mit festgestelltem Förderbedarf Verhalten sind in der Vergangenheit ohnehin in der Grundschule Salzhausen-Eyendorf verblieben, weil es für diesen Bereich keine Förderschule in erreichbarer Nähe gibt. Sie werden entweder zielgleich oder zieldifferent unterrichtet. Der gemeinsame Unterricht verfolgt folgende Ziele: Schülerinnen und Schüler können ihren Mitschülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf durch positive Vorbilder in der Gruppe Lernanreize geben und beim Aufbau sprachlicher und sozialer Fähigkeiten anregen. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll in dem Lernumfeld Grundschule die Voraussetzung geschaffen werden, ein positives Selbstkonzept zu entwickeln und abzusichern. Alle Schülerinnen und Schüler sollen Verhaltensweisen wie Rücksichtnahme, Akzeptanz sowie Verständnis im täglichen Umgang miteinander lernen. Der persönliche Umgang miteinander in konkreten alltäglichen Situationen soll alle Schülerinnen und Schüler befähigen, andere in ihrem Anderssein zu erleben und zu akzeptieren. Durch die schulische Förderung in der wohnortnahen Grundschule können sich auch nachmittags soziale Kontakte entwickeln. 4

5 Durch die räumliche Nähe von Wohnort und Schule ist auch die Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler gegeben, z.b. durch Teilnahme an nachmittäglichen schulischen und außerschulischen Veranstaltungen. Außerdem wird in der Grundschule sonderpädagogische Kompetenz in einer verlässlichen Größenordnung für die präventive Arbeit zur Verfügung gestellt. Diese soll helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und mit Hilfe individualisierter Förderpläne auf die Lernbedürfnisse und Fähigkeiten der einzelnen Schülerinnen und Schüler einzugehen. 4. Bedingungen 4.1. Allgemeines Der Einzugsbereich der Wolfgang-Borchert-Schule Winsen umfasst den gesamten östlichen Teil des Landkreises Harburg mit den Gemeinden Seevetal, Stelle, Salzhausen, Elbmarsch und der Stadt Winsen. Im Einzugsbereich der Schule liegen 17 Grundschulen und 6 Hauptschulen. Seit 1995 gibt es im Landkreis Harburg an den Standorten Buchholz und Winsen Sprachheilklassen. Die Sprachheilklassen in Winsen sind organisatorisch der Wolfgang-Borchert-Schule angeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Sprache werden im Jahrgang 1 und 2 beschult. Danach wechseln sie in ihre Heimatgrundschule. Für Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsgebiet der Wolfgang-Borchert-Schule Winsen mit dem Förderbedarf geistige Entwicklung besteht die Möglichkeit einer Beschulung sowohl an der Schule am Börns Soll in Buchholz als auch in Kooperationsklassen in Marschacht und Winsen. Als Förderzentrum für die Bereiche des Mobilen Dienstes für Hörgeschädigte, Sehgeschädigte und Körperliche Entwicklung unterstützen Kolleginnen und Kollegen der Wolfgang-Borchert-Schule Winsen Schülerinnen und Schüler in allen Schulformen im Landkreis Förderzentrum / Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen/Sprache 183 Schülerinnen und Schüler besuchen im Schuljahr 2011/2012 die Wolfgang- Borchert-Schule in Winsen. Sie werden in 14 Klassen unterrichtet. Weitere 45 Schülerinnen und Schüler besuchen die Sprachheilklassen 1 und 2 an der Schule im Borsteler Grund und an der Hanseschule in Winsen. Im Haus der Wolfgang- Borchert-Schule werden die Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich Lernen in den Klassen 1-10 unterrichtet. Außerdem werden Schülerinnen und Schüler in Integrationsklassen unterstützt. Die Wolfgang-Borchert-Schule ist Stammschule für über 40 Lehrerinnen und Lehrer. Die Wolfgang-Borchert-Schule hat in der integrativen Arbeit langjährige Erfahrung mit Schülerinnen und Schülern mit dem Förderbedarf im Bereich Lernen und Sprache. In mehreren Integrationsklassen z.b. an der Grund- und Hauptschule Ilmer Barg sowie in der IGS Winsen unterstützen Lehrkräfte der Wolfgang-Borchert-Schule die zieldifferente Beschulung von Schülerinnen und Schülern. 5

6 Die präventive Arbeit in den Förderbereichen Lernen, Sprache und Verhalten ist bereits seit mehreren Jahren fester Bestandteil der Arbeit an der Wolfgang-Borchert- Schule und in den Grundschulen ihres Einzugsbereiches. Von den 17 Grundschulen nehmen bereits 6 Grundschulen teil am Regionalen Konzept Grundschule Salzhausen-Eyendorf In der Grundschule Salzhausen-Eyendorf werden im Schuljahr 2011/ Schülerinnen und Schüler von insgesamt 24 Lehrerinnen unterrichtet. Die Grundschule im Standort Salzhausen ist dreizügig, in der Außenstelle Eyendorf einzügig. Die Schülerzahlen waren in den vergangenen Jahren relativ konstant, sodass eine Vierzügigkeit gewährleistet war. Unterstützung erfuhren die Kolleginnen der Grundschule Salzhausen-Eyendorf durch eine Kollegin des Förderzentrums in Winsen im Rahmen der Kooperation zwischen Grundschule und Förderschule in den letzten Schuljahren (Frau Stinner). Diese Kollegin diagnostizierte und beriet die Kolleginnen in Bezug auf Fördermaßnahmen, sie führte mit 8 Zusatzstunden an zwei Tagen pro Woche auch individuelle Förderung einzeln oder in Kleingruppen durch. Durch diese Kooperation mit der Wolfgang-Borchert-Schule wurden Ansätze und Möglichkeiten aufgezeigt, die im Rahmen des RK dann pädagogisch sinnvolle Umsetzung fänden. In diesem Schuljahr findet diese Kooperation leider nicht mehr statt, da die Schulen mit RK bevorzugt personell bedient werden. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass eine tägliche, kompetente und individuelle Hilfe und Förderung einzelner Kinder und die Förderung in Gruppen baldmöglichst wieder gewährleistet ist, um bestehende Defizite möglichst rechtzeitig auszugleichen. 5. Sonderpädagogische Grundversorgung 5.1. Allgemeines Zukünftig sollen Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Bereich Lernen in der Grundschule Salzhausen-Eyendorf verbleiben und dort von den Lehrkräften der Grundschule zusammen mit Förderschullehrkräften unterrichtet und gefördert werden. Außerdem soll frühzeitig versucht werden, die Entstehung eines Förderbedarfs in den verschiedenen Bereichen zu erkennen und deren Entwicklung durch präventive Maßnahmen vorbeugend entgegenzuwirken. Die Hauptaufgabe besteht darin, gemeinsam mit den Grundschullehrkräften Unterrichtsformen zur Prävention, Rehabilitation und Integration bei Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zu entwickeln. Mit der Bereitstellung sonderpädagogischer Kompetenz an der Grundschule im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung wird eine prozessbegeleitende Diagnostik möglich, die nicht mit dem Ziel einer Schullaufbahnempfehlung begonnen wird. Die Diagnostik beschreibt den Förderbedarf der integrativ und präventiv zu fördernden Kinder und mögliche Therapien und Förderkonzepte. 6

7 In der Regel ist eine Förderschullehrkraft für die Bereiche Lernen, Sprache und Verhalten zuständig. Es muss gewährleistet sein, dass ein Austausch der Erfahrungen möglich und je nach Bedarf ein/e kompetente/r Ansprechpartner/in erreichbar ist. Außerdem ist eine Lehrerfortbildung zu organisieren, die auf die Bedürfnisse der beteiligten Grund- und Förderschullehrkräfte zugeschnitten ist und kontinuierlich stattfindet. Die Arbeitsbedingungen der beteiligten Förderschullehrkräfte müssen so strukturiert werden, dass eine fachliche und persönliche Einbindung in das Kollegium der Grundschule erreichbar ist Bereitstellung der Förderschullehrerstunden Die Zuweisung von Förderschullehrerstunden erfolgt auf der Basis von 2 Wochenstunden pro Grundschulklasse. Dieses Stundenkontingent wird der Wolfgang-Borchert-Schule als Förderzentrum zugewiesen. Die personale und zeitliche Zuordnung im Stundenplan erfolgt nach Absprache mit den Grundschulen und der Förderschule. Bei längerfristiger Erkrankung der Förderschullehrkraft beantragt die Förderschule eine Vertretungskraft bei der Landesschulbehörde Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs Die sonderpädagogische Grundversorgung bezieht sich auf die Primarstufe, wird also in der Sekundarstufe nicht weitergeführt. In gemeinsamer Absprache mit der Förderschullehrkraft und der Grundschullehrkraft wird für einzelne Kinder ein individueller Lehrplan erstellt, der es ermöglicht einen Nachteilsausgleich anzuwenden. Es ist notwendig, spätestens in der 4. Klasse das Verfahren zur Feststellung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs durchzuführen Organisation Für Schülerinnen und Schüler, die nach ihrer Grundschulzeit einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben, wird der geeignete Lernort vorgeschlagen. Die Förderschule nimmt im Rahmen der sonderpädagogischen Grundversorgung folgende Aufgaben wahr: Präventive und integrative Arbeit in Grundschulen des Einzugsbereiches. Koordination der Feststellung des quantitativen Bedarfs in den Grundschulen. Das Verfahren zur Verteilung der Stunden der Förderschullehrkräfte auf die Grundschulen wird von der Förderschule koordiniert. Die Förderschule Winsen lädt regelmäßig zu Fachkonferenzen Inklusion/Integration ein. So erhalten die Förderschullehrkräfte, die an Grundschulen arbeiten, die Möglichkeit Probleme zu erörtern und Erfahrungen auszutauschen. Außerdem muss dafür Sorge getragen werden, dass die sonderpädagogische Kompetenz durch die gemeinsamen Besprechungen und (schulinternen) Fortbildungen erweitert wird. Für diese regelmäßigen Fortund Weiterbildungen sind die notwendigen Ressourcen vorzuhalten. Die Förderschule bietet sowohl den Grundschullehrkräften als auch den Eltern die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und die Organisation von Fortbildungen an. 7

8 Die Wolfgang-Borchert-Schule ist Stammschule der integrativ arbeitenden Förderschullehrkräfte. Förderschullehrkräfte werden mit einem möglichst hohen Anteil ihrer Stundenverpflichtung an der integrativ arbeitenden Schule tätig, damit sie am Schulleben dieser Schule aktiv mitwirken können. Für die Förderarbeit sind spezielle Materialien und Fortbildungen bereitzustellen. Hierfür ist ein eigener Etat in den Haushalten vorzusehen. Die Grundschule verpflichtet sich der Förderschullehrkraft einen Förderraum zur Verfügung zu stellen. Wenn Förderschullehrkräfte ihren planmäßigen Unterricht in der Grundschule aufgrund außerplanmäßiger Änderungen nicht erteilen können, so unterstützen sie in dieser Zeit den Unterricht in einer anderen Grundschulklasse. Beide Schulen erklären sich bereit, die Förderschullehrkräfte aus dem regionalen Konzept jeweils für die Teilnahme an Schulveranstaltungen beider Schulen freizustellen, insoweit es aus pädagogischen Erwägungen notwendig erscheint. Förderschullehrkräfte werden nicht für Vertretungsunterricht und Pausenaufsichten eingeplant. 6. Umsetzung 6.1. Einführung Das regionale Konzept der Samtgemeinde Salzhausen wurde mit Beginn des Schuljahres 2008/2009 als Teilkonzept mit der Aue-Grundschule Garstedt begonnen. Die Wolfgang-Borchert-Schule gewährleistet seitdem für deren Grundschulklassen eine sonderpädagogische Grundversorgung. Die Einbindung der weiteren Samtgemeindegrundschulen Salzhausen-Eyendorf wird nun als wünschenswerte Konzepterweiterung angestrebt. Regelmäßig ist eine Evaluation durchzuführen, um einschätzen zu können, ob die Ziele erreicht wurden Personalbedarf Zurzeit werden an der Grundschule Salzhausen-Eyendorf 16 Klassen unterrichtet. Daraus ergibt sich ein Bedarf von 32 Förderschullehrerstunden. Erfahrungsgemäß wird zunächst in den Klassen 1 und 2 mit dem Konzept begonnen, die Hälfte der Stunden wird genehmigt. Ein Jahr später erfolgt die Genehmigung für die Klassen 3 und 4, nochmals 16 Std Didaktik und Methodik des gemeinsamen Unterrichts Die zukünftige präventive und integrative Arbeit der Grund- und Sonderschullehrkräfte zielt auf Schülerinnen und Schüler mit Lernstörungen, Teilleistungsschwächen oder Beeinträchtigungen des Leistungsverhaltens. Diese werden in strukturierten Lernsituationen gefördert. Dabei sollen zunächst Förderbedarfe in elementaren Bereichen der Entwicklung wie Wahrnehmung Emotionalität Motorik 8

9 Kognition Sprachliche Kommunikation bearbeitet werden. Pädagogischer Ansatzpunkt ist immer die Bestimmung der Lernausgangslage und der Stufe der nächsten Entwicklung. Dies kann spezifische Motivation und differenzierende Angebote zur handelnden Durchdringung des Unterrichtsstoffes erfordern. Schülerinnen und Schüler mit sprachlichen Beeinträchtigungen sollen lernen, ihre Fähigkeit zum sprachlichen Handeln auszubauen, indem insbesondere kommunikatives Handeln in natürlichen Situationen angebahnt wird. Voraussehbare Schwierigkeiten beim Schriftspracherwerb sollen so weit wie möglich durch differenzierte methodische Angebote gemildert werden. Bei Kindern mit auffälliger emotionaler und sozialer Entwicklung wird durch das Lehrerteam der Aufbau von Grundverhaltensweisen angebahnt. Strukturierte Unterrichtssituationen helfen ihnen, mögliche Orientierungslosigkeit zu überwinden. Konsequente und transparente Erziehungsmuster der Lehrkräfte tragen dazu bei, dass die Schülerinnen und Schüler lernen, sich selbst zu steuern und sich im sozialen Umfeld zu orientieren. 9

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