Die Ministerin. Ich will Ihnen zunächst die Gründe darlegen, die für die Sperrung der Mittel für Vertretungsunterricht entscheidend waren.

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1 Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin Ministerium for Schule und Weiterbildung NRW, DOsseidorf / J. September 2013 Herrn Frank Sundermann MdL Landtag NRW 112 Platz des Landtags Düsseldorf Seite 1 von 5 Aktenzeichen: bei Antwort bitte angeben Sylvia Löhrmann Stellv. Ministerpräsidentin Reisekostenmitte! - Flexible Mitteln für Vertretungsunterricht Auskunft erteilt: Frau Heber-Wenzel U ntersch riftenl iste Telefon Ihr Schreiben vom 19. Juli 2013 Telefax uta.heber-wenzel@msw.nrw.de Sehr geehrter Herr Abgeordneter, J!..-e1a- I~r tlngr~(,.( für Ihr Schreiben vom 19. Juli 2013 zu den geänderten Regelungen der Reisekostenmittel für Schulwanderfahrten und der Sperrung der flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht danke ich Ihnen ebenso wie für die übersandte Unterschriftenliste für den Erhalt des Klassenfahrtenkonzeptes am Johannes-Kepler-Gymnasium Ibbenbüren. Ich will Ihnen zunächst die Gründe darlegen, die für die Sperrung der Mittel für Vertretungsunterricht entscheidend waren. Sie wissen, dass auf Grund der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse der Bund und die Länder vom Jahr 2020 an keine neuen Schulden mehr aufnehmen dürfen. Um diese Verfassungsvorgabe bis 2020 zu erreichen, müssen bereits jetzt Maßnahmen eingeleitet und ergriffen werden. Anschrift: Der Konsolidierungszwang für den Landeshaushalt erfordert Einsparungen in allen Bereichen der Landespolitik. Auch der Schulbereich DOsseidorf Völklinger Straße 49 muss dazu seinen Anteil leisten. Dies geschieht unter Berücksichtigung Telefon der politischen Schwerpunktsetzungen mit Augenmaß. Der vom Schul- Telefax poststelle@msw.nrw.de

2 ministerium zu erbringende Einsparbeitrag für 2013 wurde vom Haus- Seite 2 von 5 haltsgesetzgeber mit rund 60 Mio. EUR festgesetzt. Diese zu erbringende Summe stellt trotz eines Etatvolumens von mehr als 15 Mrd. EUR für den Schul- und Weiterbildungsbereich eine große Herausforderung dar. Bei Prüfung der Einsparvorgaben wurde deutlich, dass diese Summe nicht allein durch Kürzungen bei den Sachausgaben und den Förderprogrammen (z.b. Ersatzschulen, Ganztag u.a.m.) erwirtschaftet werden kann. Ein Einsparvolumen bei den Personalausgaben von zunächst mindestens 25 Mio. EUR war insofern unvermeidlich. Ein Zusammenhang zwischen der Aufstockung der Reisekostenmittel für Schulfahrten und der Kürzung der Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht besteht dabei nicht. Es war abzuwägen, ob die erforderlichen 25 Mio. EUR durch die Sperrung von LehrersteIlen 'für Dauerbeschäftigungsverhältnisse ab dem bis zum Jahresende oder durch eine Reduzierung der Vertretungsmittel erbracht werden sollen. Die Sperrung von Lehrerstellen hätte zur Folge gehabt, dass zum entsprechend weniger Einstellungen und Dauerbeschäftigungsverhältnisse zur Verfügung gestanden hätten. Das Ministerium hat sich nach einem intensiven Abwägungsprozess für die vorläufige Sperrung der Vertretungsmittel entschieden, um die Möglichke.iten von DauereinsteIlungen in den Schuldienst in vollem Umfang zu erhalten. Die Sperrung von Flexiblen Mitteln hat gegenüber Stellensperrungen als weiteren "Vorteil", dass hier im Verlauf des Jahres nachgesteuert werden kann, wenn sich an anderer Stelle finanzielle Spielräume ergeben sollten. Bei Stellensperrungen wäre die Möglichkeit einer kurzfristigen und schnellen Nachsteuerung nicht vorhanden. Die Mittelsperrung ist schmerzlich, andere Alternativen wären für den Schulhaushalt aber gravierender gewesen, weil sie in den Stellenplan eingegriffen hätten. Dort, wo auf Grund der vorläufigen Sperrung von Flexiblen Mitteln eine Vertretungskraft nicht eingestellt werden kann, kann es, sofern die anderen Maßnahmen nicht greifen, auch zu Unterrichtsausfall kommen. Im Verlauf des Jahres haben sich finanzielle Spielräume bei den Sachausgaben und Förderprogrammen ergeben, die dazu beitragen, dass ein Teil der Sperrung der Flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht wieder aufgehoben werden kann. Zum kommenden Schuljahr 2013/2014 sind mit Erlass vom 18. Juli 2013 zusätzliche Mittel im Umfang von 9,5

3 Mio. EUR freigegeben worden. Insgesamt stehen im Jahr 2013 damit Seite 3 von 5 34,35 Millionen EUR Flexible Mittel für Vertretungsunterricht zur Verfügung. Darüber hinaus besteht unverändert die Möglichkeit, freie und besetzbare LehrersteIlen für die befristete Einstellung von Vertretungslehrkräften zu nutzen. Die Schulaufsichtsbehörden werden bemüht sein, im Rahmen der haushaltsmäßigen Gegebenheiten weiterhin befristete Beschäftigungen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zu ermöglichen und dabei gemeinsam mit den Schulleitungen nach zielführenden Lösungen suchen. Hierzu zähle ich die Prüfung von Teilabordnungen von Lehrkräften zur Erteilung von Vertretungsunterricht sowie die schulfor"!1übergreifende Nutzung von Stellenüberhängen. Die Anordnung von sogenannter adhoc Mehrarbeit durch die Schulleitungen gehört ebenfalls zu schulorganisatorischen Maßnahmen, die in Betracht zu ziehen sind. Die Landesregierung setzt einen deutlichen und spürbaren Schwerpunkt im Bildungsbereich, um das nord rhein-westfälische Schulsystem so auszugestalten, dass es den Anforderungen der Zukunft gerecht wird und bestmögliche Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen bietet. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Landesregierung seit Übernahme,der Regierungsverantwortung im Jahr 2010 konsequent in die Verbesserung des Schulsystems investiert. Dabei wurden die durch den Rückgang der Schülerzahlen entstandenen demographischen Effekte unter Berücksichtigung von bildungspolitischen Prioritätensetzungen gezielt für die Qualitätsentwicklung, für pädagogische Innovationen und zur Verbesserung der Unterrichtssituation eingesetzt. Bei der Priorisierung von bildungspolitischen Maßnahmen wurde vorrangig der parteiübergreifend von CDU, SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN am erzielte Schulkonsens berücksichtigt. Die im Schulkonsens getroffenen Vereinbarungen beziehen sich insbesondere auf die Einführung der Sekundarschule, eine schrittweise Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte für das Gymnasium, die Gesamtschule und die Realschule von 28,0 auf 26,0 sowie für die Grundschule von 24,0 auf 22,5 und auf die Fortsetzung des Prozesses zur inklusiven Schule. Es wurden daher bereits zusätzliche Ressourcen für die Einführung der Sekundarschule, zur Absenkung des Klassenfrequenzrichtwerts in der Grundschule sowie für den Inklusionsprozess bereitgestellt. Darüber hinaus wurden für den weiteren Ausbau des Ganztags in der Primarstufe und in der Sekundarstufe I,

4 für präventive Maßnahmen zur Steigerung der Berufsfähigkeit von Seite 4 von 5 Schülerinnen und Schülern im Rahmen des sog. Ausbildungskonsenses, für die Lehrkräfteausbildung sowie für notwendige Entlastungen von Schulleitungen zusätzliche Ressourcen zur Verfügung gestellt. Gestatten Sie mir abschließend noch eine Anmerkung zur Situation an den Gymnasien. Den Gymnasien werden im Schuljahr 2013/2014 mit Blick auf den Wegfall des Doppeljahrgangs Stellen über Bedarf belassen. Diese ÜberhangsteIlen entsprechen einem Finanzvolumen von jährlich 50 Mio. EUR. Damit stehen den Gymnasien allein hierdurch im laufenden Schuljahr doppelt so viele Ressourcen über Bedarf zur Verfügung wie allen Schulformen zusammen durch die Kürzung der Flexiblen Mittel entzogen werden. Überdies werden mit den ÜberhangsteIlen Versetzungen in andere Schulformen vermieden. Diese Stellen können selbstverständlich auch für Vertretungsunterricht an den Gymnasien genutzt werden, sofern sie frei und besetzbar sind. Hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Durchführung von Schulfahrten möchte ich Sie auf das Informationsangebot im Bildungsportal NRW und meinen schriftlichen Bericht vom 26. Juni 2013 an den Ausschuss für Sch~le und Weiterbildung zu den Richtlinien für Schulfahrten (Vorlage 16/973) hinweisen. Die Informationen sowie den Bericht finden Sie unter folgenden Links: MV pdf?von=1&bis=0. Sie können versichert sein, dass sich das Ministerium für Schule und Weiterbildung dafür einsetzen wird, dass auch in künftigen Haushaltsjahren Reisekostenmittel für Schulfahrten in einem Umfang im Landeshaushalt vorgesehen werden, der es den Schulen ermöglicht, pädagogisch sinnvolle Fahrtenprogramme durchführen zu können. Der dem Landtag zur Beratung vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 sieht vor, den Reisekostenmittelansatz für Schulfahrten aus dem Jahr 2013 in Höhe von 13,5 Mio. Euro fortzuschreiben. Der Be

5 schluss des Landtags über den Haushalt 2014 bleibt zunächst abzu- Seite 5 von 5 warten. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesem Schreiben die Gründe tür die von Ihnen kritisierte Entscheidung näher bringen konnte. Mit freundlichen Grüßen s:t~m~-~

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