Wahlbekanntmachung. Ja Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei,
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- Minna Fried
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1 Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 22. September 2013 findet die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von Uhr bis Uhr. 2. Die Gemeinden bilden folgende Wahlbezirke: Wahlbezirk: Wahlraum: Barrierefreiheit: 0001 Auw bei Prüm Gemeindehaus Auw b. Prüm, Lindenweg 10, Auw bei Prüm 0001 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Eingang Bücherei, Auwer Str. 2, Bleialf 0002 Bleialf Bürgerhaus Bleialf, Haupteingang, Auwer Str. 2, Bleialf 0001 Brandscheid Gemeindehaus Brandscheid, Hauptstr. 32, Brandscheid 0001 Buchet Gemeindehaus Buchet, Hauptstr. 19, Buchet 0001 Büdesheim Gemeindehaus Büdesheim, Schulstr. 4, Büdesheim 0001 Dingdorf Gemeindehaus Dingdorf, Hauptstr. 7, Dingdorf 0001 Feuerscheid Gemeindehaus Feuerscheid, Schulstr. 2, Feuerscheid 0001 Fleringen Kindergarten Fleringen, Hauptstr. 11, Fleringen 0001 Giesdorf Dorfgemeinschaftshaus Giesdorf Am Forst 1, Giesdorf 0001 Gondenbrett Gemeindehaus Gondenbrett Mehlener Str. 10, Gondenbrett 0001 Großlangenfeld Gemeindehaus Großlangenfeld, Im Luxacker 9, Großlangenfeld 0001 Habscheid Dorfgemeinschaftshaus Habscheid Hauptstr. 20, Habscheid 0001 Heckhuscheid Gemeindehaus Heckhuscheid, Dorfstr. 12, Heckhuscheid 0001 Heisdorf Gemeindehaus Heisdorf, Ostengarten 1, Heisdorf 0001 Hersdorf Gemeindehaus Hersdorf, Schulstr. 4, Hersdorf 0001 Kleinlangenfeld Gemeindehaus Kleinlangenfeld Hauptstr. 26, Kleinlangenfeld 0001 Lasel Gemeindesaal Lasel, Hontheimer Str. 1, Lasel 0001 Masthorn Gemeinehaus Masthorn, Hauptstr. 4, Masthorn
2 0001 Matzerath Gemeindehaus Matzerath, Dorfstr. 9 a, Matzerath 0001 Mützenich Gemeindehaus Mützenich, Im Grethenpesch 9, Mützenich 0001 Neuendorf Ehem. Gasthaus Probst, Dorfstr. 7, Neuendorf 0001 Niederlauch Alte Schule in Niederlauch, Kirchweg 2, Niederlauch 0001 Nimshuscheid Gemeindehaus Nimshuscheid, Hauptstr. 29, Nimshuscheid 0001 Nimsreuland Gemeindehaus Nimsreuland, Hauptstr. 10, Nimsreuland 0001 Oberlascheid Gemeindehaus Oberlascheid, An der Kirche 2, Oberlascheid 0001 Oberlauch Gemeindehaus Oberlauch, Brunnenweg 9, Oberlauch 0001 Olzheim Heinz-Schuler-Haus, Dilling 3, Olzheim 0001 Orlenbach Dorfgemeinschaftshaus Schloßheck, Prümer Str. 47, Orlenbach-Schloßheck 0001 Pittenbach Gaststätte Dreesbach, Dorfstr. 6, Pittenbach 0001 Pronsfeld Bürgerhaus Pronsfeld, Schulstr. 11, Pronsfeld 0001 Prüm Regino-Gymnasium Prüm, rechter Eingang Raum:103, Prüm 0002 Prüm Regino-Gymnasium Prüm, linker Eingang Raum:106, Prüm 0003 Prüm Bertradagrundschule Prüm, Kalvarienbergstr. 25, Prüm 0004 Prüm Realschule Plus (ehem. Hauptschule), Wandalbertstr. 16, Prüm 0005 Prüm Bürgerhaus Dausfeld, kob-fugger-str. 5, Prüm 0006 Prüm Pastor-Billig-Haus, Von-Bendeleben-Str. 2, Prüm-Niederprüm 0007 Prüm Gemeindehaus Weinsfeld, Steinmehlener Str. 24, Prüm-Weinsfeld 0001 Rommersheim Ehem. Schule Rommersheim, Kirchweg 11, Rommersheim 0001 Roth bei Prüm Dorfgemeinschaftshaus Roth bei Prüm, Kobscheider Str. 3, Roth bei Prüm 0001 Schönecken Gemeindehaus Schönecken, Vollbach 3, Schönecken Repräsentative Wahlstatistik! 0002 Schönecken Graf-Hartard-Grundschule Musiksaal An der Schule 1, Schönecken 0001 Schwirzheim Gemeindehaus Schwirzheim, Im Graben 46, Schwirzheim
3 0001 Seiwerath Gemeindehaus Seiwerath, Hauptstr. 19, Seiwerath 0001 Sellerich Gemeindehaus Sellerich, Hauptstr. 16, Sellerich 0001 Wallersheim Bürgerhaus Wallersheim, Schulstr. 7, Wallersheim 0001 Watzerath Gemeindehaus Watzerath, Schulstr. 9, Waterath 0001 Wawern Gemeindehaus Wawern, Schulstr. 10, Wawern 0001 Weinsheim Hans-Peter-Stihl-Haus, Straßburger Str. 1, Weinsheim 0002 Weinsheim Feuerwehrgerätehaus Gondelsheim, Lindenstr. 8, Weinsheim-Gondelsheim 0003 Weinsheim Gemeindehaus Hermespand, Zur Schlierbach 2, Weinsheim-Hermespand 0004 Weinsheim Gemeindehaus Willwerath, Brückenstr. 8, Weinsheim-Willwerath 0001 Winringen Bürgerhaus Winringen, Auf dem Hörig 1, Winringen 0001 Winterscheid Gemeindehaus Winterscheid, Hauptstr. 53, Winterscheid 0001 Winterspelt Dorfgemeinschaftshaus Winterspelt, Hauptstr. 32, Winterspelt In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Der für den Bereich der Verbandsgemeinde Prüm zuständige Briefwahlvorstand für die Bundestagswahl tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am um Uhr in der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Str. 1, Bitburg zusammen. Im Wahlbezirk Schönecken 0001 wird eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. In diesem Wahllokal werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel verwendet, auf denen Geschlecht und Geburtsjahr in sechs Gruppen vermerkt sind. Das Verfahren ist nach dem Gesetz über die allgemeine und repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland (Wahlstatistikgesetz WStatG) vom (BGBl. I S. 1023), geändert durch Artikel 1a des Gesetzes vom 27. April 2013 (BGBl. I. S. 962), zulässig. Bei der Verwendung dieser Stimmzettel ist eine Verletzung des Wahlgeheimnisses ausgeschlossen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
4 Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt. Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung, b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einem Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl
5 teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltag bis Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben ( 14 Abs. 4 des Bundeswahlgesetzes). Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 hren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar ( 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches) Prüm, den für die Verbandsgemeindeverwaltung Prüm Söhngen, Bürgermeister WICHTIGER HINWEIS FÜR DIE BRIEFWAHL: Die Briefwahl für die Bundestagswahl wird n i c h t im Wahllokal ausgezählt. Der Briefwahlvorstand befindet sich bei der Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm in Bitburg Bitte geben Sie Ihre Briefwahlunterlagen am Wahltag nicht im Wahllokal ab, sondern senden Sie diese frühzeitig mit der Post ab, damit diese rechtzeitig beim Briefwahlvorstand eingehen. Beachten Sie das mit den Briefwahlunterlagen ausgehändigte Merkblatt zur Briefwahl bzw. den Wegweiser für die Briefwahl. Vielen Dank. Ihr Wahlamt bei der VGV Prüm
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