Allgemeinbildung (ABU) in der Erwachsenenbildung
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- Frieda Lang
- vor 7 Jahren
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1 Allgemeinbildung (ABU) in der Erwachsenenbildung Bildquelle:
2 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Umsetzung Schullehrplan Gewichtung/Auswahl der Inhalte, Methodik/Didaktik Teilnehmerinnen und Teilnehmer Herausforderungen und Chancen
3 Gesetzliche Grundlagen - Berufsbildungsgesetz (BBG) - Ergänzt und konkretisiert durch - Bildungsverordnungen (BV) zu einzelnen Berufen - Mindestvorschriften für Allgemeinbildenden Unterricht (ABU) in der Grundbildung - Rahmenlehrplan ABU - Schullehrplan (SLP) ABU und Ergänzungen zum SLP
4 Art. 3a BBG Dieses Gesetz fördert und entwickelt: ein Berufsbildungssystem, das den Einzelnen die berufliche und persönliche Entfaltung und die Integration in die Gesellschaft, insbesondere in die Arbeitswelt, ermöglicht und das ihnen die Fähigkeit und die Bereitschaft vermittelt, beruflich flexibel zu sein und in der Arbeitswelt zu bestehen;
5 Art. 9 BBG Förderung der Durchlässigkeit 1 Vorschriften über die Berufsbildung gewährleisten grösstmögliche Durchlässigkeit sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen der Berufsbildung und den übrigen Bildungsbereichen.
6 Art. 15 BBG (Die Berufliche Bildung) umfasst insbesondere die Vermittlung und den Erwerb: 2a. der berufsspezifischen Qualifikationen, welche die Lernenden dazu befähigen, eine Berufstätigkeit kompetent und sicher auszuüben; 2 b.der grundlegenden Allgemeinbildung, welche die Lernenden dazu befähigt, den Zugang zur Arbeitswelt zu finden, darin zu bestehen und sich in die Gesellschaft zu integrieren; c. der wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnisse und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen; d. der Fähigkeit und der Bereitschaft zum lebenslangen Lernen sowie zum selbstständigen Urteilen und Entscheiden.
7 Art 2. VMAB 2 (ABU).. bezweckt insbesondere: a. die Entwicklung der Persönlichkeit; b. die Integration des Individuums in die Gesellschaft; c. die Förderung von Fähigkeiten zum Erlernen und Ausüben eines Berufs; d. die Förderung von wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Kenntnissen und Fähigkeiten, welche die Lernenden dazu befähigen, zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen; e. die Verwirklichung der Chancengleichheit für Lernende beider Geschlechter, für Lernende mit unterschiedlichen Bildungsbiografien oder unterschiedlichen kulturellen Erfahrungen.
8 Art. 3 VMAB Dauer und Stundendotation 2 Die Stundendotation beträgt: a. mindestens 240 Lektionen ABU in der zweijährigen beruflichen Grundbildung; b. b. mindestens 360 Lektionen ABU in der dreijährigen beruflichen Grundbildung; c. c. mindestens 480 Lektionen ABU in der vierjährigen beruflichen Grundbildung.
9 Art. 34 BBG / 2 Die Zulassung zu Qualifikationsverfahren ist nicht vom Besuch bestimmter Bildungsgänge abhängig Art. 32 BBV Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.
10 Rahmenlehrplan ABU
11 Rahmenlehrplan ABU 8 Aspekte Ethik Identität und Sozialisation Kultur Ökologie Politik Recht Technologie Wirtschaft
12 Umsetzung Schullehrplan (SLP) Bereich Gesellschaft Beispiel: Thema «Neu in der Arbeitswelt» im regulären SLP 3 von 8 Aspekte werden berücksichtigt Rechte und Pflichten (Recht) Rollen und Konflikte (Identität und Sozialisation) Umgang mit dem ersten Lohn (Konsum und Wirtschaft)
13 Umsetzung Schullehrplan Bereich Sprache und Kommunikation A: Verbale und nonverbale Äusserungen verstehen (rezeptive Sprachkompetenz) B: Wirksam kommunizieren (produktive Sprachkompetenz) C: Sprachliche Normen und Konventionen beachten (normative Sprachkompetenz) Immer möglichst konkret!
14 Gewichtung und Anpassung der Inhalte für die Erwachsene regulärer ABU-SLP «Neu in der Arbeitswelt» Lektionen 40 Schwerpunkte Gesellschaftliche Erwartungen und Normen Träume und Wünsche Eigener Betrieb, Sicherheit und Risiken Lehrvertrag, einfache Rechtsfälle Umgang mit eigenem Lohn SLP für Erwachsene «Ausbildungsbeginn» Lektionen 24 Schwerpunkte Eigene Biografie, Schlüsselerlebnisse, Prägungen Soziale Rollen, Rollenerwartungen, Rollenkonflikte Arbeit und Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, einfache Rechtsfälle) Arbeitslosigkeit und Armut
15 Von 360 zu 240 Lektionen Themen aus dem ABU-SLP für Erwachsene Ausbildungsbeginn (Biografie, Soziale Rolle, Arbeitsrecht) 24 Fremd und vertraut (Heimat, Integration, Migration, Politik) 36 Ethische Entscheidungsfindung (Ethische Dilemen und Theorien) 10 Recht und Zusammenleben (Menschenrechte, Grundsätze Personenrecht, Familie, Konkubinat, Erben, Vormundschaft) Wirtschaft und Konsum (Wirtschaftsordnung, Preisbildung, Globalisierung 24 Internationale Beziehungen (EU, EWR, Bilaterale Verträge) 20 Nachhaltige Entwicklung (Klimawandel, Energiewende) 16 Wohnen, Mieten, Kaufen (Konsum, Kaufverträge) 14 Sozialstaat, Versicherungen 12 Steuern zahlen 10 Kunst und Kultur 14 Vertiefungsarbeit 16 Lek. 34
16 Beispiel Wirtschaftskreislauf Medikamente: aus der Praxis der FaGe-Lernenden Woher könnte das Bild stammen? Text auf Medi-Schachteln: griechisch Besonderheit: Geld in Medi- Schachteln Aktualität: Wirtschaftskrise in Griechenland (Verbindung zu EU) Staatsverschuldung Geld zu Hause verstecken Warum nicht in den Banken? Welche Rolle haben die Banken für die Wirtschaft..? Wo wird das Geld fehlen? etc. Wirtschaftskreislauf und die Rolle der einzelnen Akteure im Wirtschaftskreislauf
17 Beispiel Vertiefungsarbeit Die TeilnehmerInnen wählen ein Thema aus und beschäftigen sich selbständig mit diesem Thema über längere Zeit (3-4 Monate) Methodenkompetenz (Lesen, Zusammenfassen, Umfrage erstellen und auswerten, Interview durchführen und auswerten) Zitieren Word: Formale Gestaltung eines längeren Textes (Inhaltsverzeichnis, Quellenverzeichnis, Abbildungsverzeichnis etc.) Komplexe Recherche durchführen (Bibliothekskatalog, Datenbanken, NZZ, swissdox, etc.)
18 Was sagen die Lernenden? «Ich lese jetzt Zeitung!» (QV Nachholbildung FaGe, 37jährige) «Ich habe immer gemeint, ich sei der Partei x nahe, aber ich bin eher» (getestet mit «Ich lass mir bei den Abstimmungsunterlagen nicht mehr dreinreden»(qv Nachholbildung FaGe, 43jährige) «Ich habe so Freude, dass ich jetzt weiss, was es mit dem Klimawandel auf sich hat. Überall ist davon die Rede.» (QVNachholbildung FaGe, 45jährige)
19 Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Anzahl Teilnehmer ABU-Dispenz
20 Alter der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Gen. 2010, insgesamt 48 Teilnehmerinnen 26 davon ABU besucht
21 Zielgruppen Personen, die im Jugendalter keine Berufslehre absolvieren konnten oder wollten (Lehrabbrüche!) Personen, die nach einem beruflichen Unterbruch wieder in eine Berufstätigkeit einsteigen wollen (Wiedereinsteigerinnen) Personen, die aus dem Ausland immigriert sind, ihre Ausbildung im Heimatland absolvierten
22 Vorbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer Beispiel: Generation 2010 insgesamt 48 Teilnehmerinnen 27 davon haben eine Vorbildung 21 davon haben keine Vorbildung 22 wurden vom ABU dispensiert 8 Ausländerinnen 5 ausserkantonal 5 Verkäuferin EFZ 3 dipl. Bäuerin 2 Dentalassistentin 1 Chemielaborantin 1 Hauspflegerin 1 Köchin 2 Pflegeassistentin 1 Hotelfachschule 2 Hausw. Angst. 1 Journalisums FH 1 Coiffeuse EFZ 1 Papiertechnologin 1 Maschinist 1 Med. Masseurin 1 Handelsschule 1 Hotelfachassistentin 1 Automonteurin 1 Kindergärtnerin
23 Herausforderungen / Chancen Heterogenität Sprachkenntnisse (Differenzierung) Mehrfache Belastung Medienkompetenz (Laptop obligatorisch) z.t. kleine Gruppen Grosse Motivation trotz der Tatsache, dass die Erfahrungsnote nicht zählt
24 Herausforderungen / Chancen Themenschwerpunkte gemeinsame (gleiche) Abschlussprüfung Vertiefungsarbeit
25 Herausforderungen / Chancen Für die Persönlichkeit Wissen ist Macht Was man nicht kennt, sieht man nicht ABU für Persönlichkeitsbildung eine ABU-Dispensation für Erwachsene ist nur ein kurzfristiger Gewinn Für den Beruf Berufliche Flexibilität Vernetztes Denken Mehr Zufriedenheit die beruflichen Anforderungen sind gestiegen, Komplexität Stärkung der Berufsbildung durch Allgemeinbildung
26 Die Lernenden haben das Wort!
vom 3. Februar 2010 Aufgrund von Art. 26 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) vom 13. März 2008, LGBl Nr , verordnet die Regierung:
412.013 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2010 Nr. 29 ausgegeben am 8. Februar 2010 Verordnung vom 3. Februar 2010 über Mindestvorschriften für die Allgemeinbil- dung in der beruflichen Grundbildung
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