in 5 Minuten sorgenfrei reisen. Die Auslandsreisekrankenversicherung mit weltweitem Schutz.

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1 Reiseschutz TOP MED Reise in 5 Minuten sorgenfrei reisen. Die Auslandsreisekrankenversicherung mit weltweitem Schutz. Zahlschein ausfüllen, abtrennen und einzahlen. Die Auftragsbestätigung gehört zu Ihren Reise papieren. IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN

2 TOP MED Reise. 2 Sicher ins Ausland! Ihre nächste Auslandsreise steht vor der Tür. Die Reise unterlagen samt Reiseführer liegen bereit, die letzten Einkäufe wurden getätigt. Fehlt nur noch der passende Versicherungsschutz, damit Sie den Auslandsauf enthalt sorgenfrei genießen können. Die Wiener Städtische bietet Ihnen eine Auslandsreise-Krankenversicherung, die bei gesundheitlichen Problemen sowie bei Unfällen im Ausland unbegrenzten Versiche rungsschutz bietet. Und das für die ersten 6 Wochen Ihres Auslandsurlaubes, auch mehrmals im Jahr. Sie können wählen zwischen einer Einzelversicherung um jährlich EUR 29,40 einer Familienversicherung um jährlich EUR 58,80 Versicherbar sind nur Personen, die in Österreich ihren ordentlichen Wohnsitz haben und sich nicht überwiegend im Ausland aufhalten. Die Familienversicherung schließt Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und Ihre Kinder bis zur Vollendung des 20. Lebensjahrs (im gemeinsamen Haushalt) mit ein. Das gilt auch für Stief-, Adoptiv- und Enkelkinder. Das Höchstbeitrittsalter beträgt 75 Jahre. Analog den Formulierungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) beziehen sich personenbezogene Bezeichnungen auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Sie schließen diesen Versicherungsvertrag durch Einzahlung der angeführten Prämie mit beiliegendem, von Ihnen ausgefülltem Zahlschein ab. Die Auftragsbestätigung gilt als Versicherungsnachweis und ist im Schadensfall vorzulegen. Ein gesonderter Versicherungsschein wird nicht ausgestellt. Versicherer ist die Wiener Städtische Versicherung AG Vienna Insurance Group, Aktiengesellschaft mit Sitz in 1010 Wien, Schottenring 30, registriert unter FN i beim Handelsgericht Wien. Auf diesen Versicherungsvertrag ist österreichisches Recht anwendbar. Zuständige Aufsichtsbehörde ist die Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien. Der Versicherungsvertrag läuft frühestens ab dem auf die Prämienzahlung folgenden Tag auf unbestimmte Zeit. Die Prämienzahlungsdauer entspricht der Vertragslaufzeit. Sie können unter den in 5b Versicherungsvertragsgesetz, in den 3 und 3a Konsumentenschutzgesetz und in 8 Fern-Finanzdienstleistungsgesetz genannten Voraussetzungen von diesem Vertrag zurücktreten. Hinweis für unbürokratische Prämienzahlung: Die erste Prämie ist mittels beiliegenden Zahlscheins zu zahlen. Die Folgeprämien können Sie dann einfach von Ihrem Bankkonto abbuchen lassen. Kreuzen Sie auf dem Zahlschein das Feld JA an, und Sie müssen sich nicht mehr um das Einzahlen Ihrer Prämie kümmern.

3 3 Leistungsübersicht. Die Leistungen der Wiener Städtischen: Weltweiter Schutz Sie genießen in allen Ländern der Welt (ausgenommen Österreich und jene Länder, in denen Sie beziehungsweise Ihre versicherten Angehörigen einen Wohnsitz haben) unbe grenzten Ver sicherungsschutz. Abgesichert sind jeweils die ersten sechs Wochen einer Auslandsreise, beliebig oft pro Jahr. Die Versicherung beginnt mit dem von Ihnen auf dem Zahlschein und der Auftragsbestätigung eingetragenen Tag, frühestens allerdings am Tag nach der Prämien zahlung. Reisen, für die bis zum Tag der Abreise keine Prämie einbezahlt wurde, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Behandlungskosten Die Wiener Städtische übernimmt zu 90 % die Kosten ambulanter und stationärer unaufschiebbarer Behandlungen operativer und nicht operativer Art einschließlich der Transportkosten in die nächstgelegene Krankenanstalt bei Unfall oder Krankheit weltweit unbegrenzt. Das gilt auch für akute Anfälle oder Schübe bestehender chronischer oder latenter Erkrankungen. Die Behandlungen müssen akut während des versicherten Auslandsaufenthalts notwendig werden. Zwecks Beurteilung eines möglichen Heimtransports ist es zur Sicherstellung Ihres weiteren Versicherungsschutzes erforderlich, dass Sie uns unverzüglich über Krankenhausaufnahmen oder ambulante Behandlungen, deren Kosten insgesamt EUR 5.000, überschreiten, informieren. Ebenso werden die Kosten für die Nachsendung dringend benötigter Medikamente übernommen, wenn diese vor Ort nicht erhältlich sind. Bergungskosten Für die Suche und Bergung von Unfallopfern übernehmen wir 90 % der Kosten bis zu EUR ,. Begleitkosten Bei Aufenthalt in einem Krankenhaus, das mindestens 50 Kilometer vom gebuchten Quartier entfernt ist, übernimmt die Wiener Städtische für mitreisende Familienangehörige oder Lebensgefährten Nächtigungskosten bis zu insgesamt EUR 50, pro Nacht für bis zu 10 Nächte. Für erkrankte Kinder (bis zum 20. Geburtstag) können anstelle der Nächtigungskosten Krankenhaus-Begleitkosten bis zu insgesamt EUR 50, pro Tag für die Dauer des stationären Aufenthalts geltend gemacht werden. Wenn Ihr versichertes Kind (bis zum 20. Geburtstag) im Ausland erkrankt, übernimmt die Wiener Städtische bis zu EUR 2.000, für Nachreise, Nächtigungen vor Ort und Rückreise, sofern die Tyrol Air Ambulance Transportunfähigkeit für länger als 5 Tage ab der Krankenhausaufnahme bescheinigt. Rücktransport nach Österreich Die Kosten für den Heimflug erkrankter oder verletzter Versicherter sowie ihrer mitreisenden Angehörigen/Lebensgefährten in medizinisch notwendigen Fällen durch Tyrol Air Ambu lan ce ersetzt die Wiener Städtische zu 100 %. Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen auf Seite 5.

4 Leistungsübersicht. 4 Die Leistungen der Wiener Städtischen: Entstehen Ihnen als Versichertem für die Heimreise (infolge einer Krankheit oder eines Unfalls) mehr Fahrtkosten, als sonst entstanden wären (zum Beispiel durch Fahr unfähigkeit eines Kraftfahrzeugreisenden, durch notwendige Benutzung eines Sanitäts fahrzeugs), so ersetzt der Versicherer die Mehrkosten für die Heimreise zum Wohnort mit dem billigsten vom behandelnden Arzt empfohlenen Verkehrs mittel zu 90 %. Auch die Kosten für die Überführung von verstorbenen Versicherten an den früheren Wohnort und für die Rückreise ihrer mitreisenden Angehörigen/Lebensgefährten werden übernommen. Alternativ werden die Kosten für ein Begräbnis vor Ort (bis zu EUR 2.000, ) vergütet. Kostenersatz Es können höchstens die tatsächlich entstandenen Kosten ersetzt werden. Das gilt auch dann, wenn Ansprüche auf Kostenersatz aus anderen Versicherungsverträgen (Tarifen) bestehen. In diesem Fall verringert sich die Leistung aus Ihrer Auslands reise-krankenversicherung mit SOS- Rückholdienst um den Betrag, um den die Summe aller Ihrer Ansprüche die tatsächlichen Kosten überschreitet. Ist auch die Sozial versicherung leistungspflichtig, so wird der die Sozialversiche rungsleistung übersteigende Teil voll ersetzt, es bleibt Ihnen daher aufgrund der Leistung der Sozialversicherung KEIN SELBSTBEHALT. Nicht versichert sind: Schwangerschaftsuntersuchungen, Entbindungen oder Schwangerschaftsabbrüche. Erkrankungen und Folgen aus Unfällen infolge Missbrauchs von Alkohol oder Suchtgiften. Heilbehandlungen einschließlich sonstiger grundsätzlich versicherter Leistungen, wenn sie der alleinige Grund oder einer der Gründe für den Antritt der Reise waren. Kosten für die Inanspruchnahme ortsgebundener Heilvorkommen (zum Beispiel Kuren in Badeorten, Klima- und Höhenkuren). Konservierende und prothetische Zahnbehandlungen. Kosten für die Beistellung von Heilbehelfen (zum Beispiel Brillen, Mieder, Prothesen). Heilbehandlungen und sonstige grundsätzlich versicherte Leistungen, die infolge einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Missachtung von vom Arzt oder vom Versicherer gegebenen zumutbaren Verhaltensregeln erforderlich werden. Heilbehandlungen während Reisen, die gegen die Empfehlung eines Arzts angetreten wurden. Heilbehandlungen während Reisen, die aus beruflichen Gründen angetreten werden, wenn der Versicherte durchschnittlich öfters als einmal im Quartal solche Reisen tätigt. Unfälle bei aktiver Teilnahme an sportlichen Wettbewerben und Wettkämpfen sowie am offiziellen Training für solche Veranstaltungen. Folgen aus Unfällen, die der Versicherte bei der Begehung von nach österreichischem Recht gerichtlich strafbaren Handlungen erleidet, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal Ist.

5 5 Notfallnummern. Nicht versichert sind: Erkrankungen und Folgen aus Unfällen, die im Zusammenhang mit Krisen- oder Kriegsereignissen entstehen, wenn sich der Versicherte nach Krisen- oder Kriegsbeginn vorsätzlich in einen betroffenen Staat oder in eine betroffene Region begeben hat oder dort geblieben ist. Als Krisengebiet gilt ein Staat oder eine Region, für den oder die die zuständige österreichische Behörde eine (partielle) Reisewarnung veröffentlicht. Personen, die sich berufsbedingt für längere Zeit im Ausland aufhalten (zum Beispiel Monteure, Verkaufsrepräsentanten, Flugpersonal et cetera). Behandlungen, von denen der Versicherer trotz Informationspflicht nicht verständigt wurde. Für Ihre Versicherung gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die TOP MED Reise Auslandsreise-Krankenversicherung mit SOS-Rückholdienst. Was ist im Ernstfall zu tun? Wenn eine stationäre Heilbehandlung im Ausland oder ein Heimtransport notwendig ist, informieren Sie bitte so rasch wie möglich auf direktem Weg, ob bei Tag oder Nacht: Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen, 6026 Innsbruck, Austria Telefon: +43 (512) Zu Bürozeiten: Mo bis Fr von 8 bis 16 Uhr: Wiener Städtische Schottenring 30, 1010 Wien, Austria Telefon: +43 (0) od DW Telefax: +43 (0) im Ablebensfall: Wiener Verein Bestattungsges. m. b. H. Eßlinggasse 15, 1010 Wien Telefon: +43 (0) Telefax: +43 (0) Wiener Städtische Schottenring 30, A-1010 Wien, Austria Telefon: +43 (0) oder DW Telefax: +43 (0) Zu Bürozeiten: Mo bis Fr von 8 bis 16 Uhr Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen, A-6026 Innsbruck, Austria Telefon: +43 (512)

6 Checkliste für den Notfall. 6 Was ist im Ernstfall zu tun? Bei stationärer Behandlung im Ausland oder einem Heimtransport machen Sie bitte folgende Angaben: 1. name, Geburtsdatum und Wohnsitz des versicherten Patienten. 2. name, Adresse und Telefonnummer des behandelnden Arzts oder Krankenhauses. 3. Art der Erkrankung oder Unfallverletzung des versicherten Patienten, Krankheitszustand und Transportfähigkeit (bei Ver storbenen ist die Todesursache anzugeben). 4. name, Adresse, Telefonnummer jener Kontaktperson, die neben dem behandelnden Arzt für allfällige Auskünfte zur Verfügung steht. 5. Einzahlungsdatum der Prämie. 6. Versicherungsbeginn. NOTfallNUMMERN für Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung bei der Wiener Städtischen. Aufgrund dieser Angaben nimmt Tyrol Air Ambulance Verbindung mit dem behandelnden Arzt auf und ent scheidet über die Übernahme der Behandlungskosten (Depotzahlung) oder die Durch führung des Transports. Telefon- und Tele grammkosten werden rückvergütet. So erhalten Sie Kostenersatz für von Ihnen bereits bezahlte Rechnungen, wie zum Beispiel für ambulante Behandlungen, Arzneikosten: Sie haben nach Ende der Auslandsreise einen Monat Zeit, Ihre Ansprüche auf Kostenersatz bei der Wiener Städtischen geltend zu machen. Zur Abwicklung sind vorzu legen: 1. Die quittierten Originalrechnungen oder Kopien der Rechnungen mit dem Nachweis über die Leistungen der Sozialversicherung. 2. Eine Bestätigung des Krankenhauses über den stationären Aufenthalt. 3. Gegebenenfalls die Belege über entstandene Heimreise-, Such- und Bergungskosten. 4. Der Nachweis der Prämienzahlung. Aus den Rechnungen und Bestätigungen von Ärzten oder Krankenhäusern müssen Name und Geburtsdatum des versicherten Patienten sowie die Krankheits be zeichnung und die Art der Behandlung ersichtlich sein. Bei Krankentransporten benötigt die Wiener Städtische einen ärztlichen Befund über die Notwendigkeit des Transports.

7 7 Internationale Kontaktstellen. International addresses. Muy Señores nuestros! El portador de esta carta tiene un seguro que cubre ciertos gastos de transporte bajo la condición de Tyrol Air Ambulance. Con tal fin el asegurado tiene que entrar en contacto con Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen (aeropuerto), 6026 Innsbruck, Austria Teléfono: Marque el prefijo para Austria, por favor +43 (512) Telefax: +43 (512) , Telex: TYJET A. taa@taa.at En caso de muerte Wiener Verein Bestattungsges. m. b. H. Eßlinggasse 15, 1010 Wien Teléfono: +43 (0) Telefax: +43 (0) Seria de utilidad para el asegurado si en caso de necesidad Vds. le pudieran ayudar a entrar en relaciones con Tyrol Air Ambulance. La compañía reembolsa gastos de teléfono/telegrama resultandos de solicitar ayuda. Prezadas Senhoras e Senhores! O portador desta carta possui um seguro, o qual cobre certas despesas de trans porte. A condição para tal é porém, que esse transporte seja mediado através da Tyrol Air Ambulance. Para isso, o assegurado precisa entrar em contato com Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen (aeroporto), 6026 Innsbruck, Austria Telefone: Observe, por favor, o prefixo telefónico da Austria! +43 (512) Telefax: +43 (512) , Telex: TYJET A. taa@taa.at No caso da morte Wiener Verein Bestattungsges. m. b. H. Eßlinggasse 15, 1010 Wien Telefone: +43 (0) Telefax: +43 (0) Seria de grande utilidade para o assegurado se Vossa Senhoria pudesse ajudálo a entrar em contato com a da Tyrol Air Ambulance. Os custos de telefono ou de telegrama para o requerimento de auxilio, são reembolsados pelo seguro.

8 Internationale Kontaktstellen. 8 Coordonnées utiles. Mesdames et Messieurs, Le titulaire de cette carte a conclût une assurance qui couvre certains frais de transport en cas de maladie, d accident ou de mort à condition que le transport soit reglé par Tyrol Air Ambulance. A cette fin l assuré ou la personne qui l assiste doit prendre contact avec Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen (aéroport), 6026 Innsbruck, Autriche Téléphone: S.v.p. faites attention à l indicatif national pour l Autriche +43 (512) Téléfax: +43 (512) , Télex: TYJET A. taa@taa.at En cas de décès Wiener Verein Bestattungsges. m. b. H. Eßlinggasse 15, 1010 Wien, Autriche Téléphone: S.v.p. faites attention à l indicatif national pour l Autriche +43 (0) Téléfax: +43 (0) Merci d assister notre assuré. S.v.p. prenez contact avec Tyrol Air Ambulance. Les frais de téléphone pour solliciter l assistance de Tyrol Air Ambulance seront remboursés par l assureur (presentez la facture/une pièce justificative). 56PK311 (12.11)

9 TOP MED Travelling Carefree travelling within 5 minutes. Simply make payment of the premium by means of the detachable paying-in slip. Make sure that you always keep your receipt with your travel documents. IHRE SORGEN MÖCHTEN WIR HABEN

10 TOP MED Travelling. 2 SAFER TRIPS ABROAD! Your next trip abroad is approaching fast. You have your travel documents and the guide books ready and have finished your last-minute shopping. All you need now is suitable insurance coverage so that you can enjoy your stay abroad without any worries. Wiener Städtische offers you health insurance for travel abroad which grants unlimited insurance coverage in case of illness or accidents abroad. Such coverage is provided during the first 6 weeks of any holiday trip even several times a year. Please, choose between an individual insurance plan for EUR a year a family insurance plan for EUR a year The family insurance plan includes your spouse or companion in life as well as your children under 20 years of age (if they live in the same household with you). This also applies to stepchildren, adoptive children and grandchildren. Maximum age upon subscription: 75. Only persons who are normally resident in Austria and do not mostly stay abroad can be insured under this tariff. Paying the premium is easy: The first premium is to be paid by means of the attached paying-in slip. Subsequent premiums can be easily debited directly against your bank account just tick the YES box on the paying-in slip and paying the premium will no longer involve any hassle.

11 3 Benefits overview. BENEFITS PROVIDED BY WIENER STÄDTISCHE: Worldwide insurance coverage You will enjoy unlimited insurance coverage all over the world (except for Austria and the country or countries where you or your insured family members have a permanent place of residence). Coverage is provided for the first six weeks of any trip abroad, no matter how many trips are taken a year. Insurance cover starts at the date specified by you on the paying-in slip and the receipt; the earliest date is the day following the payment of the premium. The latest date to pay your premium and have insurance cover is the day before you start your trip abroad. Costs of treatment In case of an accident or illness in any part of the world that requires treatment without delay, the insured will be reimbursed for 90 % of the costs of surgical and nonsurgical outpatient and inpatient treatment, including the costs of transportation to the nearest hospital. This also applies to acute bouts or attacks of existing chronic or latent diseases. The treatment must have become acutely necessary during the stay abroad. Likewise, the costs of forwarding urgently needed medicines that cannot be procured on site will be refunded. Salvage costs Wiener Städtische will reimburse 90 % of the costs incurred in searching for and salvaging victims of accidents, up to an amount of EUR 10,000.. Costs of accompanying a hospitalised insured In case of a stay in a hospital located at least 50 kilometres from the booked quarters, Wiener Städtische will reimburse family members or companions in life travelling with the insured for the costs of overnight stays in the amount of up to a total of EUR 50. per night for up to 10 nights. Instead of such costs of overnight stays, parents of hospitalised children (up to the age of 20) may claim the costs of staying with them at the hospital in the amount of up to EUR 50. per day for the duration of the inpatient stay. If your insured child (up to the age of 20) is hospitalised abroad, Wiener Städtische will reimburse up to EUR 2,000. of the costs incurred by you in travelling after your child as well as for your overnight stay on site and return, provided that Tyrol Air Ambulance certifies that the patient is not transportable and will remain so for a period longer than 5 days as from hospitalisation. Transportation back to Austria If, for medical reasons, the return transport is to be made by air ambulance, Wiener Städtische will reimburse 100 % of the costs of transport of the ill or injured insured and family members or companions in life travelling with the insured by Tyrol Air Ambulance. Please note the information on page 5.

12 Benefits overview. 4 BENEFITS PROVIDED BY WIENER STÄDTISCHE: If, in consequence of an illness or an accident, you as the insured necessarily incur higher travel costs than the regular travel expenses (e.g. if you have been travelling by car and any of the passengers or the driver can no longer go by car, or due to the necessity of transportation by ambulance), Wiener Städtische will reimburse 90 % of the additional costs of returning to your place of residence by the most economical means of transport recommended by the attending physician. The costs of bringing home the deceased insured(s) and any family members and companions in life travelling with them will also be refunded. Alternatively, the costs of a funeral on site (up to EUR 2,000. ) will be refunded. Reimbursement of costs Only the costs actually incurred may be reimbursed. This also applies if the insured is entitled to reimbursement of costs under other insurance contracts (tariffs). In that case, the benefits under your Health Insurance for Travel Abroad with SOS-Return Transport will be reduced by the amount by which the total amount of your claims exceeds the actual costs. If you are entitled to receive benefits from your social security carrier, the costs exceeding the social security benefits will be reimbursed in full. This means that, due to the benefits paid by your social security carrier, there will be NO DEDUCTIBLE for you. The coverage does not extend to: Pregnancy exams, deliveries and abortions. Illnesses and consequences of accidents arising out of alcohol or drug abuse. Medical treatment, including any other benefits covered in principle, if such treatment was the only reason, or one of the reasons, for making the trip. Reimbursement of the costs of obtaining treatment at specific locations (for example, spa treatment, climatic cures and cures in high-altitude resorts). Preserving or prosthetic dental treatment. Reimbursement of the costs of the provision of remedial devices (for example, spectacles, braces, artificial limbs). Medical treatment and any other benefits covered in principle, if such treatment or benefits were required as a consequence of failing, by intent or gross negligence, to comply with rules of conduct that were prescribed by a physician or by the insurer and that can reasonably be expected to be complied with. Medical treatment during trips made contrary to the recommendation of a physician. Medical treatment during trips made for occupational reasons if the insured, on average, makes such trips more than once per quarter. Accidents suffered during active participation in sports competitions and contests as well as in the official training sessions for such events. Consequences of accidents suffered by the insured when committing an offense which is liable to prosecution under Austrian law and which requires intent.

13 5 Emergency numbers. The coverage does not extend to: Illnesses and consequences of accidents arising in connection with events of conflict or war, if the insured has intentionally travelled to, or remained in, an affected state or region after the conflict or war started. A state or region will be deemed an area affected by conflicts if the competent Austrian authority has published a (partial) travel warning in respect of it. Persons staying abroad for extended periods of time for professional reasons (e.g., construction workers, sales representatives, flight personnel etc.). Treatment of which the insurer was not informed in spite of an existing duty to provide information. Your insurance is subject to the General Terms and Conditions of Health Insurance for Travel Abroad, with SOS-Return Transport. WHAT DO YOU HAVE TO DO IN AN EMERGENCY? Whenever you require inpatient treatment abroad or return transport, please inform the following companies directly and as quickly as possible, day or night: Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen (airport), 6026 Innsbruck, Austria Phone: +43 (512) During office hours (Monday through Friday from 8 a.m. to 4 p.m.): Wiener Städtische Schottenring 30, 1010 Vienna, Austria Phone: +43 (0) or Fax: +43 (0) In the event of death: WIENER VEREIN Bestattungsges. m. b. H. Eßlinggasse 15, 1010 Vienna, Austria Phone: +43 (0) Fax: +43 (0) Wiener Städtische Schottenring 30, A-1010 Vienna, Austria Phone: +43 (0) or Fax: +43 (0) During office hours (Monday through Friday from 8 a.m. to 4 p.m.): Tyrol Air Ambulance GmbH Innsbruck-Flughafen, A-6026 Innsbruck, Austria Phone: +43 (512)

14 Emergency checklist. 6 WHAT DO YOU HAVE TO DO IN AN EMERGENCY? In case of return transport, please furnish the following information: 1. Name, date of birth and address of the insured patient. 2. Name, address and phone no. of the attending physician and/or of the hospital. 3. Type of the illness or accident-related injuries suffered by the insured patient, condition of health and transportability (in case of death, specify the cause of death). 4. Name, address and phone number of the contact person available for further information besides the attending physician. 5. Date of payment of the premium. 6. Inception of insurance coverage. On the basis of this information, Tyrol Air Ambulance or MD Medicus will contact the attending physician and decide on the implementation of the transport. Any expenses for phone calls and cables will be reimbursed. This is how you will be reimbursed for the costs that have been paid by you, e.g. invoices for outpatient treatment, medication: After the end of your trip abroad, you have one month to contact Wiener Städtische Vienna Insurance Group and file your claim for reimbursement of costs, enclosing the following documents: 1. The original bills marked as paid, or copies of the bills with evidence of the benefits provided by the social security carrier. 2. The hospital s confirmation concerning the stay as inpatient. 3. If applicable, evidence of costs of returning home as well as search and salvage costs incurred. 4. Evidence of payment of the premium (receipt). 56PK311 (12.11) Wiener Städtische health insurance emergency Numbers for your journey abroad The name as well as the place and date of birth of the insured patient as well as the designation of the illness and the type of treatment must be specified in the bills and confirmations from physicians and hospitals. In case of transportation by ambulance, a medical opinion on the necessity of such transportation must be enclosed.

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