DACHFONDSKONZEPT ALL-IN-ONE MK

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1 DCHFONDSKONZEPT LL-IN-ONE MK DIE WICHTIGSTEN VORTEILE UF EINEN BLICK Der ktienfonds n Strenge anlegerschützende Gesetzgebung n aktives Management n Sachwertanlage durch Beteiligung an Wirtschaftsunternehmen n Risikominderung durch breite Streuung auf viele verschiedene Titel n nachweislich langfristig eine der ertragreichsten nlageformen Der ktien-dachfonds n lle Vorteile des ktienfonds selbst n noch mehr Sicherheit durch noch breitere Streuung n gezielte Nutzung besonders erfolgreicher Managementleistungen bestimmter Fondsgesellschaften n die Fonds-Vermögensverwaltung für jeden LL-IN-ONE MK: Faires Konzept im nlegerinteresse n Kauf aller Zielfonds ohne usgabeaufschlag n keine ufnahme hauseigener Fonds Geografische Orientierung am MSCI-World-Index n Verlässliche Grundausrichtung, da weltweite bzw. indexnahe nlagen langfristig zu den erfolgreichsten gehören n kein überhöhtes Risiko durch Übergewichtung schwankungsreicher Märkte Zielfonds-nspruch: 3 x Top-Rating n Zielfonds müssen überwiegend von drei Ratingagenturen Top-Noten vorweisen n Standard & Poor s 4 oder 5 Sterne, Feri B oder und Morningstar 4 oder 5 Sterne n Ratings prüfen Fonds nach verschiedenen Kriterien und Beurteilungsmethoden n Top-Rating bedeutet bewiesene überdurchschnittliche Qualität n 3 mal Top-Rating bedeutet dreifach geprüfte Qualität Monatliche Prüfung der Ratings n Eine bstufung von B auf C bzw. von 4 auf 3 Sterne in nur einem Rating führt unverzüglich zum ustausch des Fonds n Rating-bstufung ist eine rt Frühwarnsystem für nachlassende Leistungsfähigkeit n Wahl eines Ersatzfonds des gleichen Segments mit Top-Rating n kein usgabeaufschlag bei Kauf eines neuen Zielfonds Juristisch bestätigt n Die Wahl des LL-IN-ONE MK entspricht daher den nforderungen, die an das verantwortliche Handeln eines Beraters gestellt werden, der die Interessen seiner Kunden berücksichtigt... Statement von Prof. Dr. Rolf W. Thiel und Rechtsanwalt Martin Klein, Kanzlei Thiel & Klein; Tätigkeitsschwerpunkte: Recht der Finanzdienstleistungen, Versicherungsrecht, Beraterhaftung, Kapitalanlagerecht Wissenschaftlich bestätigt n Besonders vorteilhaft für Berater und nleger ist die permanente ktualität dieses Best-of -Prinzips: Die Rating- Bewertungen werden monatlich geprüft. bstufungen als Indiz für nachlassende Qualität führen konsequent zum ustausch des betreffenden Fonds... Gutachten von Prof. Dr. Jörg Finsinger, Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen an der Universität Wien Verschiedene nlageformen n Niedrige Einstiegsbeträge, für jedes nlagebudget machbar n unterschiedliche nlagevarianten für jeden Bedarf Die Perspektiven n Verlässliches Konzept für langfristig erfolgversprechenden Vermögensaufbau n kein kurzfristiger Performance-Highflyer, da keine Konzentration auf nlagen mit erhöhtem Risiko n das Kerninvestment für jeden ertragsorientierten nleger FZIT: LL-IN-ONE MK Das Kerninvestment! n Fonds-Vermögensverwaltung nach Best-of -Prinzip n ausschließlich nlage in geprüfte Qualität über Ratingsystem n mtl. Prüfung der Ratings mit ggf. ustausch von Zielfonds löst die ufgabe/das Problem der eigenen laufenden Überwachung durch den Berater bzw. nleger selbst Immer aktuelle Infos zum LL-IN-ONE MK (WKN ) unter:

2 LL-IN-ONE MK Datenbankstand Kaufinformationen Immer aktuelle Infos zum LL-IN-ONE MK (WKN ) unter: ISIN WKN nlagetyp nlagesektor usgabeaufschlag (bzug von brutto) usgabeaufschlag (ufschlag auf netto) Verwaltungsvergütung Depotbankvergütung uflagedatum Wertentwicklung DE Dachfonds (ktien) ktien weltweit 5,75%* 6,10%* 1,9% p.a. 0,15% p.a KG Fondswährung Ertragsverwendung Geschäftsjahresende Volumen in Mio. EUR VL-fähig VL-Mindestrate in EUR Mindest-Einmalanlage in EUR Mindest-Sparrate in EUR Münchner Kapitalanlage G EUR thesaurierend ,0 ja *Erläuterung: 5,75% ist der echte bzug von der Bruttoanlage des Kunden, 6,1% der rechnerische ufschlag auf die Nettoanlage nach bzug der Kosten. Die effektiven Kosten sind aber immer gleich. Es handelt sich hier nur um unterschiedliche Darstellungen in verschiedenen Veröffentlichungen. Beispiel: 100 Euro nlage abzüglich 5,75% usgabeaufschlag = effektive Investition von 94,25 Euro. Der bzug von 5,75 Euro wiederum entspricht 6,1% von 94,25 Euro, also der ufschlag auf diesen Betrag. laufendes Jahr per laufendes Jahr per laufendes Jahr per laufendes Jahr per LL-IN-ONE MK vs. MSCI-World-Index (EUR) 1,68 % 2,78 % 1,24 % 4,82 % seit uflegung 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre Durchschnittlich 3 Jahre Durchschnittlich seit uflegung 12,10 % 5,34 % 22,63 % 8,83 % 52,23 % 7,09 % 6,07 % 38,42 % 11,45 % p.a. 9,25 % p.a. Ergebnis * Einmalanlage/Sparplan (seit uflegung) Einmalanlage Sparplan MSCI-World-Index (EUR) Top-Positionen ktienfonds global Global dvantage Major Markets DWS Top Dividende Lingohr Systematic Starcap-Priamos M&G Global Basics ktienfonds Emerging Markets Kapitalfonds LK Schwellenländer Global dvantage Emerging Markets nlagegrundsatz WKN LL-IN-ONE MK nteil % 15,25 12,00 14,85 2,88 14,82 2,29 2,25 Der Fonds legt grundsätzlich weltweit an. Die regionale Gewichtung wird sich dabei überwiegend (mindestens 60% bis zu 100%) am MSCI- World-Index orientieren. Er repräsentiert das Wirtschaftsgeschehen der führenden Industrienationen weltweit. Die indexnahe usrichtung des Fonds erfolgt über eine Mischung aus global anlegenden Spitzenfonds und ausgesuchten Länder-/Regionenfonds, die in der Gesamtheit möglichst präzise den MSCI-World-Index abbilden. Bis zu jeweils 20% kann der Fonds auch in spezielle Themen und Branchen bzw. einzelne geografische Bereiche investieren. nlagekonzept Die uswahl der Zielfonds erfolgt über ein konsequent objektiviertes Prüfungssystem. Es kommen überwiegend nur Zielfonds in Frage, die von drei führenden Ratingagenturen (FERI, Standard & Poor s, Morningstar) Top-Noten vorweisen können, d.h. /B-Bewertungen bzw. 5 oder 4 Sterne. Der LL-IN-ONE MK setzt damit auf geprüfte Qualität. Diese Fonds müssen sich monatlich neu den Bewertungen stellen. Eine bstufung auch nur in einem Rating führt unverzüglich zum Verkauf und Ersatz durch einen lternativfonds auf Basis des Ratinganspruchs. Innerhalb des LL-IN-ONE MK können alle Zielfonds aktuell ohne usgabeaufschlag geordert werden. Quelle: Market Maker; Quelle der Daten: Deutsche Börse G. Für die Richtigkeit der ngaben kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Publikation ist eine Kurzinformation. llein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen sind der Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement sowie der jeweils gültige Jahres- bzw. Halbjahresbericht. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung der usgabekosten. Investmentfonds unterliegen Preisschwankungen. Die ngaben zu bisherigen Wertentwicklungen erlauben keine Prognosen für die Zukunft Erstanlage Kapital ktienfonds Nordamerika Fidelity merica BN mro US Equity Value Wanger US Smaller Companies ktienfonds Europa Fidelity European Growth Henderson Pan European Fidelity European ggressive Summe Sparbeträge *Erläuterung: Berechnung mit den jeweiligen Rücknahmepreisen ohne Berücksichtigung von usgabeaufschlägen; Sparplan: nlage/bewertung zum Rücknahmepreis des ersten Börsentages eines Monats; 100 Euro mtl. WKN Kapital nteil % 4,40 4,77 9,24 6,02 4,82 1,33

3 Der exklusive Dachfonds LL-IN-ONE MK Vertriebsinformation: Die aktuelle Fondsallokation! LL-IN-ONE MK Zielfonds-llokation 1) 1) Stand per Pazifik ex Japan: 1,0% Japan: 3,0% Emerging Markets: 5,0% Europa: 12,0% Nordamerika: 19,0% International: 60,0% Hinweis: Die Grafik zeigt die Sollgewichtung nach Regionen. ufgrund unterschiedlicher Performanceentwicklungen der einzelnen Regionen kann der jeweils aktuelle Stand vom Sollstand abweichen. Wanger US Smaller Companies BN mro US Equity Value Fidelity merica Fidelity European Growth Henderson Pan European Fidelity European ggressive Global dvantage Emerg. Markets Kapitalfonds LK Schwellenländer M&G Global Basics Starcap-Priamos Lingohr-Systematic State Street ctive sien Vitruvius Japanese Equity IG Japan Small Comp. Global dvantage Major Markets DWS Top Dividende Hinweis: Die dargestellte llokation kann sich aus gegebenem nlass kurzfristig ändern. llokation WKN FERI Standard & Poor s Morningstar nteil in % am Fonds Fonds Nordamerika Fidelity merica BN mro US Equity Value Wanger US Smaller Companies Fonds Europa Fidelity European Growth Henderson Pan European Fidelity European ggressive Fund Fonds Pazifik ex Japan State Street ctive sien Fonds Japan Vitruvius Japanese EQ-CC IG Japan Small Comp. Fonds international Global dvantage Major Markets DWS Top Dividende Lingohr-Systematic Starcap-Priamos M&G Global Basics Fonds Emerging Markets Kapitalfonds LK Schwellenländer Global dvantage Emerging Markets B B Investitionsgrad 18,41 % 4,40 % 4,77 % 9,24 % 12,17 % 6,02 % 4,82 % 1,33 % 1,00 % 1,00 % 2,86 % 2,02 % 0,84 % 59,80 % 15,25 % 12,00 % 14,85 % 2,88 % 14,82 % 4,54 % 2,29 % 2,25 % 98,78 % Diese Publikation ist eine Kurzinformation. llein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen sind der Verkaufsprospekt einschließlich Vertragsbedingungen bzw. Verwaltungsreglement sowie der jeweils gültige Jahres- bzw. Halbjahresbericht. Investmentfonds unterliegen Preisschwankungen. Die ngaben zu bisherigen Wertentwicklungen erlauben keine Prognosen für die Zukunft.

4 GUTCHTEN zu dem exklusiven Dachfonds-Konzept LL-IN-ONE MK (WKN , ISIN DE ) In Deutschland sind rund 8000 Investmentfonds zum Vertrieb zugelassen. Viele davon verfolgen spezielle nlageziele, die sich später als zutreffend oder eben als unzutreffend herausstellen werden. Ein nlageziel verfolgen ist vergleichbar mit einem Wetten auf das Eintreffen von bestimmten Ereignissen. Internetfonds beispielsweise setzen auf ein hohes Wachstum basierend auf möglichen Zukunftsperspektiven dieser Branche. Manche Fonds kaufen unterbewertete ktien, die ein hohes ufholpotenzial haben. Der Manager wettet darauf, dass die nleger am Markt diese ktien aktuell nicht richtig einschätzen und daher zu wenig davon ins Portefeuille nehmen, dies aber später korrigieren werden, so daß die Kurse dann steigen werden. Solche Wetten können aufgehen oder aber enttäuscht werden. nders als diese Fondskonzepte möchte der ll-in-one MK zuerst einmal zu den Grundlagen der Vermögensverwaltung zurückkehren und das heißt: Streuung und Diversifikation der Risiken, idealerweise über das Instrument "Dachfonds" umgesetzt. Deshalb ist die oberste Maxime die Streuung der nlagetitel über die gesamte Wirtschaft der Welt. So kann das Risiko der ktienanlage gering gehalten werden, ohne dass Ertragschancen verloren gehen. Entsprechend ist der Fonds an der Benchmark des MSCI-World-Index ausgerichtet. Ein solches Portfolio ist ausgewogen und für langfristige nlagen ideal geeignet. Dieser Index schlägt die meisten weltweit orientierten ktienfonds und verleiht damit dem LL-IN-ONE MK eine zuverlässige Performanceperspektive. Wetten werden nur wohldosiert und begrenzt eingegangen. Ziel dabei ist es, den MSCI-World noch zu übertreffen, was sicher nicht leicht ist. Zu diesem Zweck können maximal bis zu einem Fünftel Themen/Branchenfonds bzw. spezielle Länder/Regionenfonds beigemischt werden, sofern diese überdurchschnittliche Ergebnisse erwarten lassen. Damit strebt der Fonds eine Outperformance gegenüber dem Index bei gleichzeitig begrenztem Risiko dieser volatileren nlagesegmente an. Kernstück des innovativen llokationsprozesses ist die Systematik der uswahl und laufenden Prüfung der den Index abbildenden Zielfonds: Es kommen weitestgehend nur solche Fonds zum Zuge, welche in mindestens drei führenden Ratings Bestnoten erhalten haben. Ratingagenturen prüfen Fonds anhand verschiedener Kriterien und Blickwinkel und lassen die Einzeltestergebnisse in unterschiedlichen Gewichtungen in das Endergebnis einfließen. llein damit ist schon jeder "Zielfondskandidat" auf "Herz und Nieren" geprüft worden. Top-Ratings erhalten nur Fonds, die längerfristig in unterschiedlichen Phasen überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit bewiesen haben. Besonders vorteilhaft für Berater und nleger ist die permanente ktualität dieses "Best-of"-Prinzips: Die Rating- Berwertungen werden monatlich geprüft. bstufungen als Indiz für nachlassende Qualität führen konsequent zum ustausch des betreffenden Fonds. Da alle Zielfonds ohne die sonst üblichen usgabeaufschläge gehandelt werden, entstehen dem nleger daraus praktisch keine Kosten. Eine Performancegarantie oder eine Kapitalgarantie ist immer teuer. Dieser Fonds will keine Garantie bieten, um so diese Sicherungskosten zu meiden. uf lange Sicht dürfte man damit besser als mit einer teuren Garantie fahren. In diesen von der nlagestrategie her den Grundlagen der Vermögensverwaltung entsprechenden Dachfonds kann sowohl über Einmalanlagen, Sparpläne, vermögenswirksame Leistungen als auch eine exklusive Fondspolice angespart werden. Die Fondspolice bietet darüber hinaus noch die bsicherung biometrischer Risiken, nämlich die bsicherung des Todesfalles bzw. der Langlebigkeit. ls ideales Instrument eines konzentrierten und disziplinierten nsparprozesses zur privaten ltersversorgung verbindet sie systematischen Vermögensaufbau, Hinterbliebenenversorgung und nach wie vor steuerliche Vorteile in einem Konzept. Wien, den Dr. Jörg Finsinger SOZIL- UND WIRTSCHFTSWISSENSCHFTLICHE FKULTÄT Ordentlicher Universitätsprofessor für Finanzdienstleistungen

5 Kunden-/nlegerinformation Thiel & Klein Rechtsanwälte Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf W. Thiel Tätigkeitsschwerpunkte: Recht der Finanzdienstleistungen, Versicherungsrecht, Beraterhaftung Rechtsanwalt Martin Klein Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Beraterhaftung Die Beratung im Bereich der Investmentfondsvermittlung Statement zum LL-IN-ONE MK (WKN , ISIN DE ) Bei der Vermittlung von Investmentfonds, sei es als Einmalanlage, Sparplan oder aber auch als Bestandteil einer fondsgebundenen Renten- bzw. Lebensversicherung, kommt es häufig zu Missverständnissen zwischen dem Vermittler und dem Kunden, die im nschluss das Kundenverhältnis belasten und im schlimmsten Fall zu unnötigen gerichtlichen useinandersetzungen führen. Dies beruht regelmäßig auf einer falschen uswahl des Investmentfonds. Es werden häufig Fonds gewählt, die zum Zeitpunkt der ntragstellung eine auffällig positive Wertentwicklung aufweisen oder es werden Spezialitätenfonds bzw. eine Mischung aus einzelnen Länder- und Spartenfonds empfohlen. Beim Kunden entsteht der Eindruck, dass der Vermittler zukünftig die Entwicklung sämtlicher von ihm empfohlenen Investmentfonds beobachtet und ihn rechtzeitig, bevor Verluste eintreten, über notwendige Fondswechsel informiert. Diesen Service können die meisten Vermittler gerade im Hinblick auf die Vielzahl der von ihnen betreuten Kunden tatsächlich nicht oder nur sehr eingeschränkt leisten. Darüber hinaus verfügen sie nicht über die notwendigen personellen und technischen Ressourcen, die benötigt werden, um das gesamte Fondsspektrum ständig einer notwendigen Beobachtung und uswertung zu unterziehen. Immer wieder kommt es daher zu vermeidbaren Verlusten, da Entwicklungen entgegen den Erwartungen des Kunden nicht rechtzeitig erkannt werden oder eine Betreuung in der Zukunft durch den Vermittler gar nicht erfolgt. Diese Verluste führen häufig zu unangenehmen Haftungsprozessen. Für den Kunden ist daher die Entscheidung für den richtigen Investmentfonds, der sowohl ihm als auch dem Vermittler nicht die Bürde der ständigen Überwachung und Kontrolle auferlegt, von entscheidender Bedeutung. Das Managementkonzept des "LL-IN-ONE MK" bietet hierbei einen wegweisenden Lösungsansatz. Die konsequente Berücksichtigung von Ratings bei der uswahl der jeweiligen Zielfonds sowie die fortlaufende monatliche Prüfung der Entwicklung der Zielfonds und des auf sie entfallenden Ratings steht hierbei im Vordergrund. Darüber hinaus bietet die Orientierung am MSCI-World-Index die Sicherheit, dass hier nicht ein über das allgemeine Marktrisiko hinausgehendes Kursrisiko eingegangen wird. Durch die usrichtung an den objektiven Ratings der unabhängigen Rating-genturen wird dem Vermittler und dem Kunden die Last abgenommen, selbst eine dauerhafte Kontrolle seines Investmentfondsportfolios durchzuführen. Die Wahl des "LL-IN-ONE MK" entspricht daher den nforderungen, die an das verantwortliche Handeln eines Beraters gestellt werden, der die Interessen seiner Kunden berücksichtigt und hierbei vermeidet, die nicht einzulösende Versprechung abzugeben, dass er selbst das Investmentfondsportfolio des Kunden jederzeit beobachten würde. Rechtsanwälte Thiel & Klein Osterbekstr. 90b, Hamburg Telefon: 0 40 / , Telefax: 0 40 / / -88,

6 DS RTING DES LL-IN-ONE MK FRGEN N DEN EXPERTEN Professor Dr. Jörg Finsinger Lehrstuhl für Finanzdienstleistungen an der Universität Wien Herr Professor Finsinger, Sie sind Inhaber des Lehrstuhls für Finanzdienstleistungen an der Uni Wien und einer der anerkanntesten Experten für Finanzprodukte im deutschsprachigen Raum. Im Rahmen Ihrer wissenschaftlichen Expertise haben Sie zum uflagezeitpunkt ein Gutachten zu dem exklusiven Fondskonzept LL-IN-ONE MK erstellt. Wie kam es zu der eindeutig positiven ussage? Ich beschäftige mich schon seit Jahren mit dem Thema Rating im Bereich von Finanzdienstleistungen. In diesem Zusammenhang wurde ich vom Initiator dieses Fonds gebeten, dessen spezielles Managementkonzept auf Basis meiner langjährigen Erfahrungen und auch der wissenschaftlichen nalyse zu beurteilen. Das Fazit im Detail in meinem Gutachten nachzulesen beruht im Wesentlichen auf der streng qualitätsorientierten Vorgehensweise der Zielfondsauswahl und dem konsequenten llokationsprozess auf Basis rein objektiver Entscheidungskriterien. Für mich im Ergebnis ein außergewöhnlicher transparenter und nachvollziehbarer Managementansatz mit einer sehr zuverlässigen Performanceperspektive. Kern des Managementkonzeptes des LL-IN-ONE MK ist also das Ratingsystem. Der Fonds wählt bekanntlich fast ausschließlich Zielfonds mit drei Top-Benotungen führender Ratingagenturen. In der Konsequenz müsste man erwarten, dass der LL-IN-ONE MK selbst automatisch auch nur Top-Ratings erhält. Je nach Betrachtungszeitraum weist er aber bei Morningstar und Standard & Poor s nur zwei oder drei Sterne auf. Widerspricht dies nicht Ihrem Gutachten und dem Managementkonzept insgesamt? uf den ersten Blick ja, dieser etwas verwirrende Effekt lässt sich aber bei näherer Betrachtung der Ratingsystematik erklären. Ratings sollen doch eine Hilfestellung bei der Frage bieten, in welchen Fonds aus der riesigen uswahl von rund zugelassenen Fonds ich investieren soll? Dies ist nur zum Teil richtig, denn vor der Nutzung des Ratings als Entscheidungshilfe muss ich bereits die Entscheidung der ssetklasse, also z.b. Geldmarkt-, Renten- oder ktienfonds, bzw. der geografischen usrichtung des Fonds getroffen haben. Hier herrscht noch ein weit verbreiteter Irrtum über die ussagekraft der verliehenen Noten. Zum Verständnis möchte ich kurz die Vorgehensweise der für die uswahl maßgeblichen Ratings erklären: Die Noten des Fonds basieren auf rein quantitativen Daten, d.h. der erzielten Performance des Fonds, seiner Volatilität - also dem Risiko - und auch anderen harten Faktoren wie z.b. den immanenten Kosten. Wie gut die Note ausfällt resultiert daraus, wie sich der Fonds in verschiedenen Betrachtungszeiträumen im Vergleich zu anderen vergleichbaren Fonds positioniert. Die Betonung liegt auf vergleichbar! Konkret: Ein Ratinganbieter bildet im ersten Schritt eine Vergleichsgruppe, auch Peergroup genannt. Zum Beispiel rein aktienorientierte Fonds mit nlageschwerpunkt Europa oder Rentenfonds mit einem internationalen nlagespektrum. lso erstmal wird dafür gesorgt, dass hier nicht Äpfel mit Birnen verglichen werden? Richtig! Im nächsten Schritt wird nun untersucht, wo sich der zu ratende Fonds anhand der genannten Kriterien in der Rangfolge der Vergleichsfonds positioniert. Beispiel Morningstar: Befindet er sich unter den ersten 10% der Vergleichsgruppe, erhält er fünf Sterne. Liegt er im Bereich der folgenden 22,5% wird er mit vier Sternen benotet und so weiter. Das Ergebnis kann also nur die gewünschte Entscheidungshilfe liefern, welchen Fonds aus dem Gesamtangebot einer bestimmten Fondskategorie ich wähle. Es liefert mir keine ntwort auf die Frage, ob ich z.b. einen ktien- oder Rentenfonds nehmen soll, oder ob ich in Europa, Nordamerika oder sien anlegen soll.

7 Zur Veranschaulichung: 2006 hat der europäische ktienmarkt wesentlich stärker performt als z.b. Nordamerika. Gute Europa-Fonds wiesen überwiegend eine erheblich höhere Wertentwicklung aus als amerikanische. Trotzdem gab es auch genügend merika-fonds mit vier oder fünf Sternen, eben weil sie sich im Feld der echten Konkurrenzfonds als besonders leistungsstark erwiesen haben, und nicht im Vergleich zu europäischen ktienfonds. Dies klärt zumindest die Vorgehensweise der Ratings. Was bedeutet dies aber für das Benotung des LL-IN-ONE MK? Bewertungen sind immer relativ, im Sport treten Männer gegen Männer und Frauen gegen Frauen an. Man muss wie gesagt faire Vergleichsgruppen bilden. ngesichts von rund in Deutschland zum Vertrieb zugelassenen Investmentfonds stellt diese nforderung in Bezug auf Einzelfonds kein Problem dar. Der LL-IN-ONE MK ist aber bekanntlich ein Dachfonds, von denen es nur einige Hundert gibt. Die hier für das Rating gebildete Vergleichsgruppe beinhaltet alle ktien-dachfonds unabhängig von der speziellen usrichtung. Eine weitergehende Fein-Selektion nach bestimmten Schwerpunkten ist offensichtlich aufgrund der noch begrenzten nzahl von Dachfonds nicht möglich. Der LL-IN-ONE MK muss sich also mit allen aktienorientierten Dachfonds vergleichen lassen, obwohl er selbst eine weltweite usrichtung hat, viele andere aber nur in bestimmte Märkte investieren. Dies konnte man z.b. Ende 2006 ganz klar nachvollziehen: Der Internet-Informationsdienst Onvista ( gibt einen Überblick über fast alle angebotenen Fonds. Wählt man hier z.b. einen Europa-ktienfonds aus und stellt diesen in seine Vergleichsgruppe, erscheint eine Liste von rund 870 ktienfonds mit Schwerpunkt Europa. lso eine aussagefähige Vergleichsgruppe. Das gleiche Procedere mit dem LL-IN-ONE MK führte zu einer Liste mit rund 180 aktienorientierten Dachfonds, in der aber alle geografischen usrichtungen vertreten waren. Nimmt man nun eine Sortierung dieser Liste nach Wertentwicklungsergebnissen vor, dann genügt ein Blick auf die Fondsnamen um das Problem zu erkennen: uf den vorderen Rängen waren überwiegend Dachfonds zu finden, die z.b. in sog. BRIC-Staaten (Brasilien, Russland, Indien, China) investiert haben, oder Fonds mit asiatischer usrichtung, oder speziell in Europa anlegende Dachfonds, aber auch technologielastige Titel. Genau diese Märkte haben aber angesichts der zurückliegenden überdurchschnittlich erfolgreichen Börsenjahre stärker performt als eine weltweite usrichtung. Logischerweise kann der LL-IN-ONE MK mit seinem mehr sicherheitsorientierten globalen nlagespektrum gegenüber aktuell boomenden engeren Märkten keine Top-Position einnehmen. Wäre es also besser, Dachfonds mit einer engeren geografischen usrichtung zu nehmen, als einen global anlegenden wie den LL- IN-ONE MK? Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass ausgewählte Märkte oder auch spezielle Stilrichtungen von Fonds immer nur phasenweise geboomt haben. Nehmen Sie z.b. das typische Wechselspiel von Value- und Growth-ktien. Besser wäre Ihr Vorschlag für den nleger, der in der Lage ist, immer den richtigen Einstiegs- bzw. auch usstiegszeitpunkt dieser speziellen nlagesegmente zu finden. Und der sich auch des damit verbundenen erhöhten Risikos bewusst ist. Gegenfrage: Welche ktienfonds rangieren bei langen Betrachtungszeiträumen, z.b. 20 oder 30 Jahre, immer wieder auf den vorderen Rängen? ntwort: Fast immer weltweit investierende nlagen. Zurück zum Ratingansatz. Der LL-IN-ONE MK befindet sich offensichtlich in einer unsauberen Vergleichsgruppe? Systembedingt ja. Und er wird aktuell in einer Phase geratet, in der spezielle Märkte stärker geboomt haben. Bei Einzel-ktienfonds würde keine Ratingagentur einen globalen ktienfonds mit z.b. einem Emerging-Markets-Fonds vergleichen. Stellt das aber nicht die ussagekraft von Ratings und damit auch den Ratingansatz des LL-IN-ONE MK selbst in Frage? In Bezug auf ktien-dachfonds offenkundig ja. Zumindest noch so lange, bis es genügend Dachfonds gibt, um hier für jede geografische oder thematische usrichtung eine echte Vergleichsgruppe bilden zu können. Beim Blick auf den Managementansatz des LL- IN-ONE MK muss man sich nochmals die Zielsetzung der Ratings vor ugen führen: Der LL-IN-ONE MK bildet bekanntlich über eine entsprechende uswahl und Gewichtung von Einzel-ktienfonds geografisch sehr nah den MSCI-World-Index ab, also im Prinzip das weltweite Wirtschaftsgeschehen. Dies dem Bestreben folgend, die höhere Schwankungsbreite also das Risiko enger Märkte zu vermeiden. Der nleger im LL-IN-ONE MK weiß heute, morgen, in 10 Jahren und auch in 20 Jahren ganz genau, wie und wo sein Geld investiert ist. Die Ratings der zur Indexabbildung gesuchten Zielfonds erfüllen den Zweck, aus dem fast unüberschaubaren ngebot die Titel herauszufinden, die anhand objektiver Kriterien überdurchschnittliche Qualität bewiesen haben. Mit dieser Erkenntnis löst sich so manches Missverständnis. Der LL-IN-ONE MK ist also aus Ihrer Sicht ein absolut empfehlenswertes Investment? Ja, für den richtigen nleger und das passende nlagemotiv. Das uswahlverfahren der Zielfonds und die strenge monatliche Prüfung anhand der Ratings zielen auf bewiesene und laufend neu zu beweisende Qualität ab. Dies macht den LL-IN-ONE MK aber auch zu keinem kurzfristigen Performance-Highflyer, sondern zu einem eher konservativen weil breitgestreuten Investment im Bereich aktienorientierter nlagen. Wer auf eine langfristig zuverlässige und gute Performanceperspektive setzt, ohne sich selbst laufend um seine nlage kümmern zu wollen und zu können, ist im LL-IN-ONE MK gut aufgehoben. Immer aktuelle Infos zum LL-IN-ONE MK (WKN ) unter:

8 Vermittler-/Beraterinformation Thiel & Klein Rechtsanwälte Rechtsanwalt Prof. Dr. Rolf W. Thiel Tätigkeitsschwerpunkte: Recht der Finanzdienstleistungen, Versicherungsrecht, Beraterhaftung Rechtsanwalt Martin Klein Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagerecht, Beraterhaftung Die Beraterhaftung im Bereich der Investmentfondsvermittlung Statement zum LL-IN-ONE MK (WKN , ISIN DE ) In den von uns für Vertriebsgesellschaften geführten Schadenersatzprozessen aus dem Bereich der Investmentfondsvermittlung werden von den Klägern regelmäßig die gleichen angeblichen Pflichtverletzungen behauptet. Neben dem grundsätzlichen Vorwurf, dass der Kunde für eine ktienfondsanlage überhaupt nicht geeignet war, handelt es sich hierbei im Wesentlichen um folgende Vorwürfe: - Der Vermittler hat einen Fonds mit der falschen Risikoklassifizierung ausgewählt. - Der Vermittler hat einen Fonds ausgewählt, der innerhalb der vergleichbaren Fondsgruppe schlechte Vergleichsfaktoren (Performance und Volatilität) aufwies. - Der Vermittler hat einen ktienfonds empfohlen und danach keine Marktbeobachtung mehr vorgenommen. Er hat den Kunden nach eingetretenen Verlusten nicht rechtzeitig einen Fondsverkauf empfohlen. Nach unserer Prüfung ist das Managementkonzept des "LL-IN-ONE MK" geeignet, diese üblichen Vorwürfe in Haftungsprozessen auszuschließen. Durch die Orientierung am MSCI-World-Index ist nicht zu befürchten, dass der Fonds ein über das allgemeine Marktrisiko hinausgehendes Kursrisiko besitzt, wie es etwa einzelne Länder- und Spartenfonds haben. Der Ratingansatz ermöglicht es dem Vermittler, jederzeit überzeugend die Wahl des "LL-IN-ONE MK" im Verhältnis zu anderen Investmentfonds zu begründen. Er hat hierdurch die Möglichkeit, objektive uswahlkriterien anzuführen und ist nicht dem Vorwurf ausgesetzt, dass hier eine subjektive uswahl des Fonds erfolgte. Die fortlaufende monatliche Prüfung der Zielfonds und der auf sie entfallenden Ratings ist ebenfalls geeignet, das Risiko zukünftiger Kursverluste des Fonds zu minimieren. Im Falle der Vermittlung eines Einzelfonds besteht immer die Möglichkeit, dass auf Grund eines schlechten Fondsmanagements ein gegenüber dem Gesamtmarkt ungewöhnlich negativer Kursverlauf erfolgt. Dies kann hier durch die dauerhafte Beobachtung ausgeschlossen werden. Das Managementkonzept des "LL-IN-ONE MK" ist daher aus unserer Sicht hervorragend geeignet, das Haftungspotential des Vermittlers erheblich zu minimieren. Rechtsanwälte Thiel & Klein Osterbekstr. 90b, Hamburg Telefon: 0 40 / , Telefax: 0 40 / / -88,

9 Interview nlageberaterhaftung Fragen an Rechtsanwalt Martin Klein aus der Sozietät Thiel & Klein Herr Klein, als Rechtsanwalt, der sich auf nlageberaterhaftung spezialisiert hat, haben Sie viele Prozesse in ganz Deutschland geführt? Können Sie hier eine Entwicklung erkennen? ntwort: R Klein Einen Schwerpunkt der Prozesse bildeten auch im Jahr 2004 wiederum Beteiligungen an geschlossenen Fonds. Steigend war aber auch die Zahl der Fälle, in denen Kunden auf Grund der entstandenen Verluste in ihren Investmentfondsdepots gegen die Vermittler dieser Fondsanlagen klagten. Mit welchen rgumenten werden diese Klagen begründet? ntwort: R Klein Vielfach wird von den Klägern behauptet, dass sie über das bei ktienfonds bestehende Verlustrisiko überhaupt nicht informiert wurden. Diese schlichte rgumentation ist zumeist leicht zu entkräften. Es werden aber auch differenziertere Begründungen angeführt. So wird z.b. vorgetragen, dass der empfohlene Fonds nicht die für den nleger passende Risikoklasse hatte. uch die Fondsauswahl innerhalb einer Risikoklasse wird häufig bemängelt, beispielsweise mit dem rgument, dass andere Fonds im Vermittlungszeitpunkt bessere Werte bei entscheidenden Faktoren wie etwa Performance und Volatilität gehabt hätten oder dass für andere Fonds bessere Bewertungen durch Rating-genturen vorlagen. Häufig stützen sich die Klagen darauf, dass der Berater versichert habe, er würde den Kunden auch nach Erwerb der Fondsanteile umfassend betreuen und ihm zum rechten Zeitpunkt eine Verkaufsempfehlung erteilen. Der nlageberater wird dann quasi wie ein Vermögensverwalter in nspruch genommen. Es ist in diesem Zusammenhang noch nicht geklärt, ob die vielfältigen Möglichkeiten, die Beratern durch die nbindung an Fondspools und Plattformen eröffnet werden, nicht auch zu neuen Haftungsproblematiken führen, da viele Berater diese Möglichkeiten auch werbend gegenüber dem Kunden anpreisen. Führt diese rgumentation auf Seiten der Kläger zum Erfolg? ntwort: R Klein Wir vertreten nahezu ausschließlich Vertriebe und Vermittler und konnten bisher die Prozesse erfolgreich gestalten. Mir sind jedoch auch Urteile bekannt, bei denen es zur Verurteilung des nlageberaters kam. Dieser musste dann entweder die beim Verkauf der Fondsanteile entstandenen Verluste des Kunden ausgleichen oder dem Kunden die Fondsanteile zum Einstandspreis abnehmen. Bei Fonds, die gegenüber ihrem Höchststand bis zu 90 % eingebüßt haben, handelt es sich hier um erhebliche Beträge. Häufig kommt es in diesen Verfahren aber auch zum bschluss von Vergleichen, bei den von den nlageberatern namhafte Teilbeträge der Verluste erstattet werden. Der Inhalt dieser Vergleiche wird zumeist nicht bekannt, so dass der Umfang der Vergleichsschlüsse nur vermutet werden kann. Ich gehe jedoch davon aus, dass es hier sowohl im Prozess als auch außerprozessual zu erheblichen Vergleichsabschlüssen kommt. Gibt es erfolgreiche Verteidigungsstrategien? ntwort: R Klein Die Rechtsprechung verpflichtet den nlageberater zum Nachweis einer anlage- und anlegergerechten Beratung. Dies muss vom nwalt des Beraters umfassend und gründlich dargestellt werden. Hierbei ist es unbedingt erforderlich, dass der Berater den nwalt mit aussagekräftigen Beratungsunterlagen und Fondsinformationen unterstützt. Sowohl Berater als auch nwalt müssen das Ziel verfolgen, es gar nicht erst zum Prozess kommen zu lassen. Sie meinen, der Berater kann Prozesse verhindern? ntwort: R Klein Für alle Berater ist bereits die Prozessführung unabhängig vom usgang des Verfahrens belastend. Sie bindet rbeitszeit und viele fürchten einen Reputationsverlust, wenn z.b. an ihrem Heimatort bekannt wird, "dass man vor Gericht steht." uch ist ein Prozess mit erheblichen Kosten verbunden. Neben den nwaltskosten drohen hohe Sachverständigenkosten, da viele Gerichte dazu übergehen, die nlageempfehlung durch Sachverständige überprüfen zu lassen. Hier können schnell Vorschussanforderungen der Sachverständigen in Höhe von mehr als 5.000,00 Euro entstehen. Es muss daher bereits außergerichtlich die Position des Vermittlers so überzeugend dargestellt werden können, dass der Kunde bei der uswertung der ntwort spätestens nach Beratung durch seinen nwalt von einer Klage bstand nimmt.

10 Wie lässt sich das erreichen? ntwort: R Klein Entscheidend sind zwei unverzichtbare Voraussetzungen. Der Berater sollte jeden Vermittlungsvorgang in der Form eines Beratungsprotokolls, welches er sich durch den Kunden unterzeichnen lässt, dokumentieren. Die maßgebliche Weichenstellung erfolgt jedoch bei der Fondsauswahl. us meiner Erfahrung neigen viele Berater dazu, die Fondsauswahl nach beliebigen Kriterien oder rein subjektiven Gründen vorzunehmen. Häufig werden Fonds vermittelt, die im unmittelbaren Zeitraum vor der Vermittlung eine deutliche positive Performance aufweisen, um es so dem Berater zu ermöglichen, den Kunden durch entsprechende Charts zu überzeugen. In einem Prozess, der zumeist mehrere Jahre nach der Vermittlung stattfindet, ist es dem Vermittler dann häufig nicht möglich, die von ihm damals vorgenommene Fondsauswahl objektiv anhand von aussagekräftigen Unterlagen zu begründen. Bei der Vielzahl der vom Berater betreuten Kunden und des häufigen Wechsels der von ihm empfohlenen Fonds ist er darüber hinaus gezwungen, eine Vielzahl von Fonds in ihrer Entwicklung zu beobachten, um die Betreuung des Kunden auch nach dem Fondskauf zu gewährleisten. Die Fondsauswahl kann daher zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche der nleger führen. Wie kann der Vermittler dieser Schwachstelle bei der Fondsauswahl begegnen? ntwort: R Klein Mich persönlich hat das Dachfondskonzept des LL-IN-ONE MK überzeugt. uf Grund der Orientierung am MSCI World Index kann der Vermittler dem Vorwurf begegnen, dass er einen Fonds ausgewählt hat, der ein höheres Risiko ausweist, als übliche ktieninvestmentfonds. Die uswahl der Zielfonds auf Grund der Ratings der maßgeblichen Ratingagenturen Feri Trust, Standard & Poor`s und Morningstar gibt dem Berater die Möglichkeit, jederzeit anhand von objektiv nachprüfbaren Unterlagen die Fondsauswahl zu begründen. Durch die monatliche Überprüfung der Ratings im Dachfonds ist auch eine laufende Betreuung gewährleistet. Der Berater erfüllt somit sein häufig abgegebenes Versprechen, seinem Kunden quasi eine rt Vermögensverwaltung zu bieten. Wenn durch dieses Konzept nicht bereits erhebliche Verluste verhindert werden können, so hat doch der Berater die Möglichkeit, anhand dieses Fondskonzepts bereits außergerichtlich Klagen abzuwenden, da er den üblichen rgumenten der Kunden mit schlagenden Gegenargumenten begegnen kann. Gilt diese Empfehlung auch für andere fondsgebundene nlagen? ntwort: R Klein Durch die Umsetzung der EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie in deutsches Recht wird der Vermittler von Versicherungen zukünftig gezwungen, die von ihm vorgenommene uswahl eines Versicherungsproduktes in einem Beratungsprotokoll zu dokumentieren und zu begründen. Bei den fondsgebundenen Renten- und Lebensversicherungen muss zur Sicherheit des Beraters auch die uswahl der zu Grunde liegenden Fonds begründet werden. uch hier bietet der LL-IN-ONE MK die Voraussetzungen, um vor zukünftigen Schadenersatzansprüchen, die erstmals direkt gegenüber den Vermittlern geltend gemacht werden können, gefeit zu sein. Welche weiteren Empfehlungen haben Sie an die nlagevermittler? ntwort: R Klein Um zukünftig in der Kapitalanlagevermittlung mit der ausreichenden persönlichen Sicherheit tätig werden zu können, bedarf es grundsätzlich einer angemessenen Beratungsdokumentation, einer anhand von objektiven Unterlagen und uswertungen nachvollziehbaren und begründbaren Produktauswahl und für den Fall der Fälle eines bschlusses einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, da diese auch die Kosten der Verteidigung gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche übernimmt. Herr Klein, wir danken Ihnen für das Gespräch. R Martin Klein, Kanzlei Thiel & Klein, Hamburg, Tätigkeitsschwerpunkte: Gesellschaftsrecht, Kapitalanlagenrecht, Beraterhaftung R Prof. Dr. Rolf W. Thiel, Kanzlei Thiel & Klein, Hamburg, Tätigkeitsschwerpunkte: Recht der Finanzdienstleistungen, Versicherungsrecht, Beraterhaftung

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