LEISTUNGSBEWERTUNG IM FACH ENGLISCH (SEK II) Stand: Schuljahr 2015/16
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- Karin Steinmann
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1 Klausuren LEISTUNGSBEWERTUNG IM FACH ENGLISCH (SEK II) Stand: Schuljahr 2015/ Dauer Jahrgangsstufe Grundkurs Leistungskurs 11 2 Stunden Stunden 4 Stunden Stunden 4 Stunden Stunden 4 Stunden Stunden 5 Stunden 1.2 Bewertung Allgemeines Die Bewertung von Klausuren in den Jahrgangsstufen erfolgt unter Berücksichtigung der durch das Zentralabitur vorgegebenen kriteriengeleiteten Beurteilung im Punktekatalog. Der Punktekatalog liegt einer Klausur in Form eines Bewertungsbogens bei. Er umfasst die Kategorien Inhaltliche Leistung und Darstellungsleistung/sprachliche Leistung Inhaltliche Leistung Die Kategorie Inhaltliche Leistung umfasst die Teilaufgaben Comprehension, Analysis und Evaluation. Bei 60 vergebbaren Rohpunkten 1 ergibt sich folgende Verteilung auf die Teilaufgaben: Comprehension: max. 16 Punkte Analysis: max. 24 Punkte Evaluation: max. 20 Punkte Inhaltliche Leistung: max. 60 Punkte Darstellungsleistung/sprachliche Leistung Die Kategorie Darstellungsleistung/sprachliche Leistung unterteilt sich in die Bereiche Kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel und Sprachrichtigkeit. Bei 90 vergebbaren Rohpunkten ergibt sich folgende Verteilung auf die Bereiche: Kommunikative Textgestaltung: 30 Punkte Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel: 30 Punkte Sprachrichtigkeit: 30 Punkte Darstellungsleistung/sprachliche Leistung: 90 Punkte 1 Die Orientierungsangaben erfolgen auf der Basis von insgesamt 150 vergebbaren Rohpunkten. 2 Pro Teilaufgabe können max. 4 Punkte für die Erfüllung eines weiteren aufgabenbezogenen Kriteriums vergeben werden. Die jeweilige Maximalpunktzahl darf jedoch nicht überschritten werden.
2 Bewertung der Darstellungsleistung/sprachlichen Leistung im Einzelnen: a) Kommunikative Textgestaltung 1 richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Aufgabenstellung aus. 2 beachtet die Konventionen der jeweils geforderten Zieltextformate. / 6 3 erstellt einen sachgerecht strukturierten Text. / 8 4 gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten. / 6 5 belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten. / 4 Lösungsqualität (max. Punktzahl) / 6 Gesamtpunktzahl Kommunikative Textgestaltung / 30 b) Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel 6 löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert / 6 eigenständig. 7 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatzes. / 8 8 bedient sich eines sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Textbesprechungs- und Textproduktionswortschatzes. / 6 9 bedient sich eines variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbaus. / 10 Gesamtpunktzahl Ausdrucksvermögen/sprachliche Mittel / 30 c) Sprachrichtigkeit ist in der Lage, einen Text weitgehend nach den Normen der sprachlichen Korrektheit zu verfassen, d.h. im Einzelnen: 10 Orthographie (Rechtschreibung und Zeichensetzung) / 6 11 Grammatik / Wortschatz / 12 Gesamtpunktzahl Sprachrichtigkeit / 30
3 1.2.4 Notenfindung Folgende Zuordnung der Notenstufen zu den Punktzahlen ist zu verwenden: Note Punkte Erreichte Punktzahl sehr gut plus sehr gut sehr gut minus gut plus gut gut minus befriedigend plus befriedigend befriedigend minus ausreichend plus ausreichend ausreichend minus mangelhaft plus mangelhaft mangelhaft minus ungenügend
4 1.2.5 Hörverstehen (isoliert) + Schreiben und Leseverstehen (integriert) Das Hörverstehen wird in der Regel mit 20% gewichtet. Punkteverteilung bei Gewichtung des Hörverstehens mit 20% und klassischer Dreiteilung der Aufgabenstellung im Schreibteil: Comprehension: max. 10 Punkte Analysis: max. 20 Punkte Evaluation: max. 18 Punkte Hörverstehen: 30 Punkte Gesamtpunkte: 78 Punkte Dementsprechend ändert sich das Raster zur Darstellungsleistung/sprachlichen Leistung folgendermaßen: a) Kommunikative Textgestaltung 1 richtet seinen Text konsequent und explizit im Sinne der Aufgabenstellung auf die Intention und den Adressaten aus. / 6 2 beachtet die Textsortenmerkmale der jeweils geforderten Zieltextformate. / 5 3 erstellt einen sachgerecht strukturierten Text. / 5 4 gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten. / 5 5 belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten. / 3 Lösungsqualität (max. Punktzahl) Gesamtpunktzahl Kommunikative Textgestaltung / 24 b) Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel 6 löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig. / 5 7 verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatz. / 6 8 verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Funktions- und Interpretationswortschatz. / 5 9 verwendet einen variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbau. / 8 Gesamtpunktzahl Ausdrucksvermögen/sprachliche Mittel / 24
5 c) Sprachrichtigkeit beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit im Sinne einer gelingenden Kommunikation. 12 Orthographie Rechtschreibung und Zeichensetzung) / 4 13 Grammatik / Lexik / 10 Gesamtpunktzahl Sprachrichtigkeit / 24 Es ist auch möglich, im Schreibteil nur 2 Aufgaben zu formulieren, solange insgesamt alle drei Anforderungsbereiche (AF I-III) in der Klausur abgedeckt sind (vgl. KLP für die Sek. II und Vorgaben zur Konstruktion von Klausuren in der Sek. II). Dementsprechend ist die Punkteverteilung individuell anzupassen, darf aber insgesamt 48 Punkte im Schreibteil nicht überschreiten Sprachmittlung/Mediation (isoliert) + Schreiben und Leseverstehen (integriert) Die Sprachmittlung wird in der Regel mit 30% gewichtet. Punkteverteilung bei Gewichtung der Sprachmittlung mit 30% und klassischer Dreiteilung der Aufgabenstellung im Schreibteil: Comprehension: max. 12 Punkte Analysis: max. 14 Punkte Evaluation: max. 16 Punkte Gesamtpunkte: 42 Punkte Dementsprechend ändert sich das Raster zur Darstellungsleistung/sprachlichen Leistung folgendermaßen: a) Kommunikative Textgestaltung 1 richtet seinen Text konsequent und explizit im Sinne der Aufgabenstellung auf die Intention und den Adressaten aus. / 6 2 beachtet die Textsortenmerkmale der jeweils geforderten Zieltextformate. / 4 3 erstellt einen sachgerecht strukturierten Text. / 4 4 gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeit. / 4 5 belegt seine Aussagen durch eine funktionale Verwendung von Verweisen und Zitaten. / 3 Lösungsqualität (max. Punktzahl) Gesamtpunktzahl Kommunikative Textgestaltung / 21
6 b) Ausdrucksvermögen/Verfügbarkeit sprachlicher Mittel 6 löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig. / 4 7 verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatz. / 6 8 verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Funktions- und Interpretationswortschatz. / 4 9 verwendet einen variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbau. / 7 Gesamtpunktzahl Ausdrucksvermögen/sprachliche Mittel / 21 c) Sprachrichtigkeit beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit im Sinne einer gelingenden Kommunikation. 12 Wortschatz / 9 13 Grammatik / 8 14 Orthographie (Rechtschreibung und Zeichensetzung) / 4 Gesamtpunktzahl Sprachrichtigkeit / 21 Die Beurteilung der Sprachmittlungsaufgabe erfolgt in folgenden Kategorien: Inhaltliche Leistung 18 Punkte Darstellungsleistung 27 Punkte Gesamtpunkte: 45 Punkte Bei der inhaltlichen Beurteilung sind folgende allgemeine Kriterien zu beachten und entsprechend mit Inhalt zu füllen: Einführungsphase Die Schülerin/ Der Schüler fasst die Informationen situations- und adressatenbezogen sinngemäß zusammen. konzentriert sich dabei bezogen auf den situativen Kontext auf wesentliche Inhalte. fügt ggf. für das Verstehen erforderliche Erläuterungen hinzu. Qualifikationsphase, Grundkurs Die Schülerin/ Der Schüler fasst die Informationen situations- und adressatenbezogen sinngemäß zusammen. konzentriert sich dabei bezogen auf den situativen Kontext auf wesentliche Inhalte. fügt ggf. für das Verstehen erforderliche detaillierte Erläuterungen hinzu. Qualifikationsphase, Leistungskurs Die Schülerin/ Der Schüler fasst die Informationen situations- und adressatenbezogen sinngemäß zusammen, auch unter Berücksichtigung impliziter Aussageabsichten.
7 konzentriert sich dabei bezogen auf den situativen Kontext auf wesentliche Inhalte und wichtige Details. antizipiert ggf. unter Berücksichtigung des Welt- und Kulturwissens mögliche Missverständnisse und fügt ggf. für das Verstehen erforderliche Erläuterungen hinzu. Das Raster zur Beurteilung der Darstellungsleistung in der Sprachmittlungs-Aufgabe ist folgendermaßen aufgebaut: 1 Kommunikative Textgestaltung richtet seinen Text konsequent und explizit auf die Intention und den/die Adressaten im Sinne der Aufgabenstellung aus berücksichtigt den situativen Kontext beachtet die Textsortenmerkmale des geforderten Zieltextformats. erstellt einen sachgerecht strukturierten Text. gestaltet seinen Text hinreichend ausführlich, aber ohne unnötige Wiederholungen und Umständlichkeiten. 2 Ausdrucksvermögen/Verfügen über sprachlicher Mittel / 9 / 9 löst sich vom Wortlaut des Ausgangstextes und formuliert eigenständig, ggf. unter Verwendung von Kompensationsstrategien. verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten allgemeinen und thematischen Wortschatz. verwendet funktional einen sachlich wie stilistisch angemessenen und differenzierten Funktions- und Interpretationswortschatz verwendet einen variablen und dem jeweiligen Zieltextformat angemessenen Satzbau. 3 Sprachrichtigkeit beachtet die Normen der sprachlichen Korrektheit im Sinne einer gelingenden Kommunikation: Wortschatz Grammatik Orthographie /9 Gesamtpunktzahl Darstellungsleistung / 27 Es ist auch möglich, im Schreibteil nur 2 Aufgaben zu formulieren, solange insgesamt alle drei Anforderungsbereiche (AF I-III) in der Klausur abgedeckt sind (vgl. KLP für die Sek. II und Vorgaben zur Konstruktion von Klausuren in der Sek. II). Dementsprechend ist die Punkteverteilung individuell anzupassen, darf aber insgesamt 42 Punkte im Schreibteil nicht überschreiten Erlaubte Hilfsmittel in Klausuren: ein- und zweisprachiges Wörterbuch in Klausuren mit einer Sprachmittlungsaufgabe zusätzlich: herkunftssprachliches Wörterbuch für Schüler/innen, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist Wörterbuch zur deutschen Rechtschreibung
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