LEADER IGNAZ KNÖBL BMLFUW. Thalerhof, am 13. November 2014
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- Norbert Althaus
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1 LEADER IGNAZ KNÖBL BMLFUW Thalerhof, am 13. November 2014
2 Leader Dotierung in Österreich seit 1995 Programm Periode EU-Mittel Bundes- u. Landesmittel Öffentliche Mittel gesamt LEADER II ,0 24,0 49,0 LEADER ,8 29,8 106,6 LE ,9 247,3 497,2 LE , Pinggau/ Knöbl/Resch / 2
3 Leader im neuen Programm CLLD als Möglichkeit für alle ESI-Fonds Multifondsansatz möglich nur T Mindestens 5 % der ELER-Mittel Bis zu 80 % EU-Kofinanzierung der unter Leader gesetzten Maßnahmen möglich Option wird in Ö ausgeschöpft Wird zur Gänze dem Schwerpunktbereich 6B Lokale Entwicklung in ländlichen Gebieten zugeordnet und in das thematische Ziel Förderung der sozialen Eingliederung und Armutsbekämpfung hochgerechnet Öffentliche Finanzierung des LAG-Managements im Ausmaß von bis zu 25 % der öffentlichen Mittel, die einer LAG zur Verfügung stehen werden Festlegung des mit Leader potentiell abdeckbaren Gebietes ländliche Gebiete = Gemeinden < EW Ausschreibung Strategische Aktionsfelder der lokalen Entwicklungsstrategie - Erhöhung der Wertschöpfung - Festigung u. nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen u. des kulturellen Erbes - Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen u. Funktionen
4 Stärkung des Bottom-up-Ansatzes Auswahl der LAGs auf Basis von aussagekräftigen und klar fokussierten lokalen Entwicklungsstrategien, die einen konkreten Aktionsplan enthalten müssen es muss klar erkennbar sein, wie die von den um Anerkennung werbenden Gruppen gewählten Strategien zu den übergeordneten Zielen beitragen Vor-ab-Zuteilung der für LEADER programmierten Mittel auf die ausgewählten LAGs transparenter Aufteilungsschlüssel wird vom BMLFUW mit Länder festgelegt Auswahl der Projekte durch die LAG (transparentes Verfahren, Vermeidung von Interessenskonflikten) - keine Einmischung der Behörden in die Projektauswahlentscheidungen der LAGs, solange sie den Aktionsplan umsetzen Verantwortung der LAG ihre Entwicklungsziele zu erreichen (Monitoring, Selbstevaluierung, Strategiebegleitung) Technische Förderungsabwicklung wie bisher durch zuständige Bewilligungsstelle und Zahlstelle
5 AUSWAHL DER LAGS Verordnung (EU) Nr.1303/13: Die LES müssen von einem zu diesem Zweck von der Verwaltungsbehörde eingerichteten Ausschuss ausgewählt und von der zuständigen Verwaltungsbehörde genehmigt werden. Zweistufiges Auswahlverfahren (neuer Leader-Leitfaden) Ö Programm LE Zusammensetzung des Ausschusses: Verwaltungsbehörden des ELER und des EFRE (IWB-Programme) beteiligte Bundesländer entsprechende ETZ-Verwaltungsbehörden für Regionen, wo auch Mittel aus den Programmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ) angesprochen werden FachgutachterInnen Leitfaden empfiehlt eigentlich die Auswahl von LAGs mit einem Budget von mind. 3 Mio EUR
6 AUFGABEN DES LES-AUSSCHUSS (1) AUSWAHL der Lokalen Entwicklungs-Strategien (LES) und somit der Lokalen Aktionsgruppen (= LEADER-Regionen ) für die Periode (2) BEWERTUNG DER LES Qualitätszuschlag (3) QUALITATIVE VERBESSERUNG der LES durch Feedback ZIEL: qualitative hochwertige, möglichst innovative, nicht nur Businessas-usual LES auszuwählen, um die Entwicklung im ländlichen Raum voranzubringen 6
7 GRUNDSÄTZLICHER ZEITPLAN ZUR ANERKENNUNG
8 ZEITPLAN 2. PHASE Gleiches Verfahren wie in 1.Phase Mai 2015: 3. LES-Ausschuss: Neubewertung auf Basis der Anpassungen der LAGs nach Feedback Formelle Auswahl der LAGs mit endgültiger Budgetzuteilung
9 Kontakt: DI Christian Rosenwirth DR Christa Rockenbauer-Peirl DI Julian Gschnell Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Abteilung II (Rosenwirth) 2354 (Rockenbauer-Peirl) MR Ing. Ignaz Knöbl S
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