Nach der Arbeit. Offener Kunstwettbewerb. Auslobung. Zur Erarbeitung einer Intervention auf Hintergleisflächen für eine Berliner U-Bahnstation - 1 -

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1 Nach der Arbeit Offener Kunstwettbewerb Zur Erarbeitung einer Intervention auf Hintergleisflächen für eine Berliner U-Bahnstation Auslobung - 1 -

2 Anlass und Ziel 3 Teil 1 Verfahren Ausloberin Gegenstand des Kunstwettbewerbs Art des Verfahrens Grundsätze und Richtlinien Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich Preisgericht und Vorprüfung Bearbeitungshonorar, Preise, Realisierungssumme Ausgabe der Auslobungsunterlagen Rückfragen Abgabe der Arbeiten Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Geforderte Leistungen und Formatvorgaben Wichtige technische Daten und Hinweise Beurteilungs- und Auswahlverfahren Eigentum und Urheberrecht Haftung Wettbewerbsausstellung Zusammenfassung der Termine 9 Teil 2 Kurzinformationen zur Berliner U-Bahn Die Gründung Wiederaufbau und Teilung Im wiedervereinigten Deutschland Streckennetz 10 Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Zielsetzung und Aufgabe Anforderungen und Ausschlusskriterien 11 Impressum 11 Anlagen 4.1 Formblatt/Verfassererklärung 4.2 Liste der U-Bahnstationen 4.3 Liniennetz - 2 -

3 Anlass und Ziel Die Auslobung des diesjährigen internationalen Offenen Kunstwettbewerbs Nach der Arbeit im Rahmen des Projekts Kunst im Untergrund hat die künstlerische Bespielung von U-Bahnstationen in Berlin zum Ziel. Der Wettbewerb fragt nach künstlerischen Kommunikations- und Interventionsmöglichkeiten im Medium Plakat, die auf den (Hintergleis-) Plakatflächen einzelner U-Bahnhöfe umgesetzt werden sollen. Damit nimmt der Kunstwettbewerb Bezug auf die Anfänge des künstlerischen Plakatwettbewerbs, der den U-Bahnhof Alexanderplatz ab den 1950er Jahren durch Plakatgestaltungen in einen Ausstellungsraum verwandelte (siehe Im Unterschied zum historischen Wettbewerb wird der Radius innerhalb der Stadt und des U-Bahnnetzes mit dem aktuellen Projekt erheblich erweitert und es werden künstlerische Arbeiten gesucht, die dezidiert orts- und kontextbezogen vorgehen. Bereits der letztjährige Kunstwettbewerb mit dem Motto VORNE FAHRN hat den Ortsbezug künstlerischer Arbeiten fokussiert, die sich auf den Bahnhöfen bzw. in deren üblicher Umwelt zu behaupten haben. VORNE FAHRN machte deutlich, welche Möglichkeiten in diesem Vorgehen und in der dezentralen Bespielung einer Vielzahl von U-Bahnhöfen (siehe Anhang 4.2 Liste der U- Bahnstationen) stecken. Beide Ansätze soll mit dem aktuellen Kunstwettbewerb Nach der Arbeit weiter ausgebaut werden. Ein Hauptaugenmerk des Wettbewerbs liegt darauf, die künstlerische Auseinandersetzung mit den Hintergleisflächen eines konkreten, vom/von (der) Künstler_in gewählten, Bahnhofs anzuregen. Die Ausloberin legt dabei großen Wert darauf, dass der konkrete Ort der Realisierung mit seiner Umgebung, seiner Funktion und/oder Historie in die Ideenfindung einfließt

4 Teil 1 Verfahren 1.1 Ausloberin Neue Gesellschaft für Bildende Kunst e.v. Oranienstr Berlin Tel (0) Fax + 49 (0) nach-der-arbeit@ngbk.de Das Projekt Kunst im Untergrund wird gefördert aus Mitteln Künstlerische Gestaltungen im Stadtraum /Der Regierenden Bürgermeister von Berlin, Senatskanzlei-Kulturelle und wird von den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG), der Wall AG und dem Berliner Fenster unterstützt. Die Auslobung des Kunstwettbewerbs und das gesamte Verfahren erfolgen unter dem Vorbehalt der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzung für die Zuwendung an die NGBK. Die NGBK kann und muss ggf. das Verfahren den sich ändernden Bedingungen anpassen. Diese Auslobung wird gegen Einsendung eines mit 0,58 frankierten und adressierten Rückumschlags von der Ausloberin innerhalb Deutschlands versendet und ist im Internet unter (Ausschreibungen) als pdf hinterlegt. 1.2 Gegenstand des Kunstwettbewerbs Gegenstand des Kunstwettbewerbs ist die konzeptionelle Erarbeitung einer Intervention mit einer bis maximal zehn Hintergleisflächen für eine Berliner U-Bahnstation. Neben der Station Bernauer Straße stehen noch über 40 weitere U-Bahnhöfe zur Verfügung (siehe Anhang 4.2 Liste der U-Bahnstationen). Eingereicht werden können Vorlagen für eine Umsetzung im Druckverfahren, aber auch andere Realisierungstechniken sind möglich. Aus den eingereichten Entwurfsideen werden maximal 15 künstlerische Positionen zur Realisierung ausgewählt. Unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts werden diejenigen Künstler_innen benachrichtigt, deren Entwürfe zur Realisierung empfohlen wurden. Die Umsetzungen der ausgewählten Entwürfe sollen im Juni und Oktober 2013 in den U-Bahnhöfen präsentiert werden. Künstlerinnen und Künstler sind aufgefordert, mit einzubeziehen, dass die U-Bahn das zentrale öffentliche Transportsystem in Berlin ist und Fahrgästen in seinen Bahnhöfen und Transitbereichen spezifische - 4 -

5 Kommunikationsangebote gemacht werden bei unterschiedlicher Verweildauer sind dies zumeist Werbung und News. Es wird davon ausgegangen, dass alle Einreichungen zum Wettbewerb auf das Umfeld (U-Bahn, Bahnhof, Transport, Mobilität etc.) und in ihrer Mehrzahl auf eine ausgewählte Station Bezug nehmen. Entwickelt werden sollten orts- und kontextorientierte Konzepte, die nach Kommunikations- und Interventionsmöglichkeiten plakativer Kunst suchen. 1.3 Art des Verfahrens Der Kunstwettbewerb wird als offener einphasiger Realisierungswettbewerb für professionelle Künstler_innen bzw. Künstlergruppen ausgelobt. Das Verfahren ist bis zum Abschluss anonym. Die Wettbewerbssprache ist wahlweise deutsch oder englisch. 1.4 Grundsätze und Richtlinien Das Verfahren erfolgt gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008 in der Fassung vom ) in Verbindung mit dem Rundschreiben SenStadt VI A Nr. 06 / 2009 soweit diese anwendbar sind. Einverständnis: Jede_r Teilnehmer_in, Preisrichter_in und Gast erklärt sich durch seine/ihre Beteiligung oder Mitwirkung am Wettbewerb mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbs einschließlich der Veröffentlichung des Ergebnisses dürfen nur vom oder in Abstimmung mit der Ausloberin abgegeben werden. Anonymität: Wettbewerbsbeiträge, die während der Laufzeit des Wettbewerbes veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in 1 Absatz 4 und 6 Absatz 2 der RPW 2008 geforderte Anonymität und werden von der Beurteilung ausgeschlossen. 1.5 Teilnahmeberechtigung, Zulassungsbereich Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstler_innen/-gruppen, für die Prüfung ist der Nachweis der künstlerischen Praxis und Ausstellungstätigkeit zu erbringen, siehe Diese Nachweise sind zusammen mit dem Formblatt und Verfassererklärung abzugeben. 1.6 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfung Das Preisgericht darf nur aus natürlichen Personen bestehen, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Wettbewerbes unabhängig sind. Die Mitglieder des Preisgerichts haben ihr Amt persönlich und unabhängig allein nach fachlichen Gesichtspunkten auszuüben

6 Das Preisgericht setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Vertreter der Ausloberin: Uwe Jonas (Künstler und Kurator) Stimmberechtigte Preisrichter_innen: Jochen Becker (Autor, Publizist und Kurator) Folke Köbberling (Künstlerin) Susanne Prinz (Kuratorin) Olivia Reynolds (Kuratorin) Julia Staszak (Künstlerin und Ausstellungsmacherin) Hans Winkler (Künstler und Kurator) Ella Ziegler (Künstlerin und Hochschulprofessorin) Die formale Vorprüfung wird durch die Ausloberin durchgeführt. 1.7 Bearbeitungshonorar, Preise, Realisierungssumme Diejenigen Künstler_innen, deren Arbeit/en zur Umsetzung ausgewählt werden, erhalten jeweils pauschal ein Honorar in Höhe von 1000,00 Euro (inkl. MwSt). Die Vergrößerung und Produktion wird im Falle einer Realisierung im Druckverfahren von der NGBK koordiniert, betreut und finanziert. Für den Fall, dass die Idee mit einer anderen Technik realisiert werden soll, stehen pro Fläche maximal 250,00 Euro (inkl. MwSt.) Materialkosten zur Verfügung. Ein Arbeitsraum und der erforderliche Transport der Arbeiten kann in diesem Fall nicht garantiert werden. Die Ausloberin bemüht sich jedoch, bei Fragen zur Umsetzung und Umsetzbarkeit im Rahmen ihrer Möglichkeiten beratend und unterstützend tätig zu sein. Für die Realisierung der Wettbewerbsergebnisse stehen insgesamt Mittel in Höhe von bis zu ,00 (in Worten: siebzigtausend Euro) inkl. MwSt. für Honorare, Material- und Herstellungskosten einschließlich aller Nebenkosten sowie der Aufwendungen für die Dokumentation und Vermittlung zur Verfügung. 1.8 Ausgabe der Auslobungsunterlagen Die Auslobungsunterlagen werden ab dem 11. März 2013 auf der Internetseite und im Download-Bereich zur Verfügung gestellt

7 1.9 Rückfragen Rückfragen können bis zum 19. April 2013 schriftlich, ausschließlich per gestellt werden, unter: 1.10 Abgabe der Arbeiten Die Entwürfe können - persönlich abgegeben werden: am 24. April 2013 zwischen 13 und 16 Uhr in der Geschäftsstelle der NGBK, VH, 1. OG - per gesendet werden: pdfs (Formblatt und Entwurfsidee getrennt!) an: ausschreibungen@ngbk.de - per Post gesendet werden: als letzter Eingang gilt der 25. April 2013, (zoll-, porto- und zustellungsfrei für den Empfänger) an: NGBK, Stichwort Kunst im Untergrund, Oranienstraße 25, Berlin. Kennzeichnung der Arbeiten Der/die Teilnehmer_innen haben ihre Wettbewerbsarbeit in allen Teilen nur durch eine (frei gewählte) Kennzahl zu bezeichnen. Die Kennzahl muss aus sechs verschiedenen arabischen Ziffern bestehen und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück in der rechten oberen Ecke angebracht sein. Bei Nichtwahrung der Anonymität wird die Arbeit von der Bewertung ausgeschlossen. Fotografien von fertiggestellten Kunstwerken, die im öffentlichen Bereich bzw. innerhalb von Ausstellungen gezeigt wurden, sollen nicht zur Verdeutlichung der künstlerischen Arbeitsweise herangezogen werden, da auch hierbei die Anonymität als nicht gewahrt gilt. Die Wettbewerbsteilnehmer_innen verpflichten sich, eine Arbeit einzureichen, die eigens für diese Wettbewerbsaufgabe angefertigt wird. Verfassererklärung: Die Verfassererklärung (Teil des Formblatts) ist unterschrieben zusammen mit den Nachweisen der Zulassungs-/Teilnahmeberechtigung in einem mit der Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. Dieser Umschlag ist zusammen mit der Wettbewerbsarbeit abzugeben. Bei Einreichungen per Mail sind die Entwurfsidee und das Formblatt in getrennten pdfs einzureichen. Mit Unterzeichnung der Verfassererklärung versichern die Wettbewerbsteilnehmer_innen, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung auf der Grundlage der Auslobung einverstanden und zur Durchführung des Auftrages berechtigt und in der Lage sind

8 1.11 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Die vorliegende Auslobung nebst Anlagen: Formblatt/Verfassererklärung, Liste der zur Verfügung stehenden Berliner U-Bahnhöfe und Netzplan Geforderte Leistungen und Formatvorgaben Einzureichen ist die Entwurfsidee für eine oder mehrere (bis zu 10) Hintergleisflächen, möglichst im Format DIN A4 / nicht größer als DIN A2. Sollte die Ausführung der Entwurfsidee als Ausdruck erfolgen, ist eine DVD mit dem Datensatz als Vorlage für die Produktion spätestens zwei Woche nach Bekanntgabe der Preisgerichtsentscheidung in der NGBK vorzulegen. Originalgröße der Werbefläche ist: 252 x 356 cm (Höhe x Breite). Wenn die Realisierung in einer anderen Technik erfolgen soll, wird um detaillierte Angaben gebeten, die Auskunft über das geplante Realisierungsverfahren geben. Das Formblatt/die Verfassererklärung zum Wettbewerb ist ausgefüllt und unterschrieben, Bestandteil der Auslobung und kann von der Website der NGBK heruntergeladen werden ( Auf dem Formblatt (1 DIN A 4 Seiten) sind Anschriften des/der Verfasser_in mit biografischen Angaben sowie Erläuterungen zur Herstellungstechnik anzugeben. Die Ausloberin bittet darum, darüber hinaus kein weiteres Material einzureichen, da dieses nicht zur Beurteilung hinzugezogen werden würde Wichtige technische Daten und Hinweise Der ungehinderte Bahnverkehr muss sowohl während des Realisierungszeitraums als auch der Präsentationszeit gewahrt bleiben. Irritationen bzw. Ablenkungen im Sichtfeld des U-Bahnführers sind auszuschließen. Dazu gehören z.b. Spiegel, bewegliche Teile u.ä. Die Bildträger hinter den Gleisen dürfen nach der Bearbeitung max. 3,5 cm in den Raum reichen. Falls andere Materialien als die zur Verfügung gestellten Holzrahmen verwendet werden, sollten diese ähnlich leicht wie die vorhandenen Bildträger sein. Zutritt zu den Gleisanlagen haben allein die BVG / Wall AG / Draussenwerber. Zum Fotografieren und Filmen auf dem Bahnhof ist eine Genehmigung erforderlich, die nach Absprache mit der NGBK erhältlich ist. Nach Ausstellungsende werden die künstlerischen Plakate zerstört bzw. überklebt, eine Rückgabe erfolgt daher nicht

9 1.13 Beurteilungs- und Auswahlverfahren Die Wettbewerbsbeiträge werden formal vorgeprüft, dem Preisgericht werden die Ergebnisse der Vorprüfung mitgeteilt. Die abschließende und verbindliche Beurteilung der Arbeiten bleibt dem Preisgericht vorbehalten. Die Beurteilungskriterien ergeben sich aus der Aufgabenstellung und den in der Auslobung beschriebenen Zielvorstellungen der Ausloberin. Das Preisgericht entscheidet über die Zulassung der Wettbewerbsarbeiten, beurteilt die zugelassenen Arbeiten und empfiehlt bis zu 15 Entwurfsideen zur Realisierung Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Entwürfe können vom 18. Mai Juli 2013 in den Geschäftsräumen der NGBK von Uhr abgeholt werden. Nach diesem Termin werden die Entwürfe vernichtet. Einreichungen können auch per Post zurückgeschickt werden, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt wurde. Die NGBK bittet um Verständnis. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe verbleibt grundsätzlich bei den Verfasser_innen. Die Ausloberin hat jedoch das Recht der Erstveröffentlichung, sie ist zur kostenfreien Veröffentlichung aller Bestandteile der Wettbewerbsarbeiten (auch in Form von Fotografien und im Internet) unter Namensangabe der Verfasser/innen berechtigt. Die Verwendung für Werbezwecke und Veröffentlichungen Dritter ist davon ausgeschlossen. Sie bedürfen der besonderen Vereinbarung. Bei jeder Veröffentlichung sind Urheber und Entstehungsjahr zu nennen Haftung Haftung: Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens Wettbewerbsausstellung Nach Abschluss des Verfahrens sind alle eingereichten Arbeiten vom 6. bis 17. Mai 2013 während der Geschäftszeiten bei der NGBK (Oranienstraße 25, Berlin) einzusehen Zusammenfassung der Termine Preisrichtervorbesprechung bis Veröffentlichung der Auslobungsunterlagen Rückfragen schriftlich bis Abgabe der Arbeiten bis Preisgerichtssitzungen Einsichtnahme der eingereichten Entwürfe 6. bis Realisierungszeiträume: Phase 1 Juni bis ca. Oktober 2013 Phase 2 voraussichtlich Oktober 2013 bis Februar

10 Teil 2 Kurzinformationen zur Berliner U-Bahn 2.1 Die Gründung Werner von Siemens war es, der sich schon 1879 mit dem Bau eines straßenunabhängigen schnellen Verkehrsmittels für die Innenstadt befasste erhielt die Firma Siemens & Halske die königliche Genehmigung zum Bau und Betrieb der ersten Berliner U-Bahn. Die erste Strecke wurde noch auf Viadukten, also als Hochbahn, gebaut. Das Berliner Streckennetz erreichte jetzt 11,2 Kilometer. Bis 1913 wurde das Streckennetz auf 37,8 Kilometer ausgebaut. 27 Kilometer davon waren Tunnelstrecken. In den Jahren der Weimarer Republik kamen 32,5 Kilometer Streckennetz hinzu. 2.2 Wiederaufbau und Teilung 1945 musste der U-Bahn-Verkehr vollkommen stillgelegt werden eine Folge der starken Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg. Aber schon am 14.Mai 1945 zwölf Tage nach der Kapitulation in Berlin begann die U-Bahn, ihre Fahrten auf zwei Teilstrecken wieder aufzunehmen. Die letzten Kriegsschäden waren 1951 beseitigt. Am 13. August 1961 wurden die Linien U1 und U2 unterbrochen, die U6 und U8 hielten nicht mehr im Ostteil der Stadt. Mit einer Ausnahme: Die U6 stoppte weiterhin auf dem Bahnhof Friedrichstraße. Der weitere Ausbau des Netzes erfolgte vorwiegend im Westteil der Stadt. 2.3 Im wiedervereinten Deutschland Schon im November 1989 hielten die U-Bahnen der Linien U6 und U8 wieder in Bahnhöfen des ehemaligen Ostteils der Stadt. Bis zum 1. Juli waren alle Stationen in Berlin wieder in Betrieb. 2.4 Streckennetz Die Berliner U-Bahn verfügt insgesamt über 173 Bahnhöfe, die mit einem 146 km langem Streckennetz miteinander verbunden sind wurden ca. 505 Millionen Fahrgastfahrten abgewickelt. Quelle ( ):

11 Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.1 Zielsetzung und Aufgabe Gesucht werden Realisierungsvorschläge, für einen der möglichen U-Bahnhöfe (siehe Liste), die einen interventionistischen Charakter aufweisen und auf seine Umgebung Bezug nehmen. Jeder zur Realisierung vorgeschlagene Entwurf bespielt einen U-Bahnhof (d.h. nur ein_e Künstler_in je Station!), es können sich in der Nachbarschaft zur Kunst auf den U-Bahnhöfen eventuell Werbe- und Informationsplakate befinden. Wenn es konzeptuell zwingend ist, kann der künstlerische Entwurf aus bis zu 10 Plakatflächen bestehen, allerdings sollte diese Obergrenze nur bei absoluter Notwendigkeit ausgeschöpft werden wurden pro Bahnhof zwischen einer und maximal 6 Fläche/n bespielt; dies kann als Referenzwert gelten. Das diesjährige Motto Nach der Arbeit verlässt den Ort (den Untergrund/die U-Bahnstationen) als Titelund Themengeber, ohne seinen Kontext hinter sich zu lassen. Nach der Arbeit soll ein breites Spektrum an Assoziationen aufrufen und kann Menschen auf vielfältige Weise ansprechen. Scheint das Motto am Anfang sehr konkret, so gewinnt es im Nachgang an Poesie, Komplexität und kritischem Potential. Gerade seine Verankerung im aktuellen gesellschaftlichen Diskurs lässt nicht allein an Erschöpfung, Erholung und Freizeitgestaltung (Sinnsuche, Freundschaft, Glück, Stress, Einsamkeit etc.) denken, sondern impliziert auch den Wandel von Arbeit und Gesellschaft. So sind unter Nach der Arbeit sehr wohl auch Deregulierung, Arbeitslosigkeit, Minijobs, Prekariat o.ä. zu verstehen, kann man die sog. Überalterung der Gesellschaft und die Realität des Rentenalters (Freiheit/Armut) thematisiert sehen, an Maloche, aber auch an Selbstverwirklichung durch Arbeit denken, an ein Einkommen ohne Arbeit und an vieles mehr. Diese nur angedeuteten Assoziationsketten werden konfrontiert mit oder besser freigelassen in der Berliner U-Bahn, dem Transportmittel, das die meisten erwerbstätigen Einwohner (und alle anderen) zu ihrem Arbeitsplatz (oder von einem Ort zum anderen) bringt und danach in die wie auch immer definierte Freizeit geleitet. Neben dem Motto Nach der Arbeit, das als Impuls und Ideengeber für den Entwurf dienen soll, ist der Ortsbezug aktuell nicht nur im Sinne des Kontextes (Transport, Mobilität etc.), sondern vor allem konkret auf eine U-Bahnstation und ihr Umfeld hin gewünscht. 3.2 Anforderungen und Ausschlusskriterien Das künstlerische Konzept muss für eine verkehrssichere Realisierung in den Berliner U-Bahnstationen geeignet sein und den aufgeführten inhaltlichen wie formalen Bedingungen der Auslobung genügen. Die unter 1.12 aufgeführten geforderten Leistungen sind durch die Wettbewerbsteilnehmer_innen in der jeweiligen Wettbewerbsphase zu erbringen. Die unter 1.12 und festgelegten Formatvorgaben bzw. Formatbeschränkungen sind zwingend einzuhalten. Unvollständige Wettbewerbsarbeiten und Arbeiten, die nicht den Formatbeschränkungen entsprechen, können vom Wettbewerbsverfahren ausgeschlossen werden. Impressum Ausloberin: Neue Gesellschaft für Bildende Kunst e.v. Berlin, Februar

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