LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT
|
|
- Jörn Breiner
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Nestlé Deutschland AG DER NESTLÉ VERBRAUCHERBEIRAT LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: PROF. DR. WERNER BAUER VORSTAND: GERHARD BERSSENBRÜGGE (VORSITZENDER), PETER HADASCH, HUBERT STÜCKE, MICHAEL ULRICH SITZ FRANKFURT AM MAIN. REGISTERGERICHT. AMTSGERICHT FRANKFURT AM MAIN, HRB
2 Leitlinien des Verbraucherbeirats der Nestlé Deutschland AG Inhaltsverzeichnis Seite Leitlinien 3 Aufgaben 3 Beratungsfunktion 3 Zusammensetzung 4 Amtszeit 4 Ausschlussregelung 4 Sitzungen 4 Kostenerstattung 4 Organisation 5 Rechtliche Stellung 5 Auflösung 5 2
3 Leitlinien Die Leitlinien des Verbraucherbeirats der Nestlé Deutschland AG bilden die Grundlage für eine faire, kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern des Verbraucherbeirats und den Entscheidungsträgern bei Nestlé. Änderungen der Leitlinien erfolgen durch Beschluss des Vorstands der Nestlé Deutschland AG. Dem Verbraucherbeirat wird zuvor Gelegenheit gegeben, Änderungsvorschläge einzureichen. Jedes Mitglied akzeptiert durch die Mitgliedschaft im Nestlé Verbraucherbeirat diese Leitlinien. Die Rechte und Pflichten werden in einer gesonderten Mitgliedervereinbarung geregelt. Aufgaben Die Nestlé Deutschland AG richtet einen Verbraucherbeirat zur beratenden Mitwirkung an der Nestlé Initiative Qualität nehmen wir persönlich ein. Der Verbraucherbeirat informiert Nestlé über Erfahrungen und Erwartungen der Verbraucher gegenüber der Qualität von Nestlé Produkten. Das Feedback und die inhaltlichen Anstöße sollen dazu beitragen, die Programme der Qualitätsinitiative mit ihren Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit sowie auf ihre Wirkung hin zu überprüfen, um somit gegebenenfalls Optimierungen anzustoßen. Hierbei stehen immer die vier Dimensionen Ernährung, Umwelt, Gesellschaft und Sicherheit im Fokus der Beurteilungen. Als beratendes Gremium hat der Verbraucherbeirat die Aufgabe, diese Inhalte offen und kritisch zu diskutieren. Damit wird der direkte Austausch zwischen Verbrauchern und Nestlé intensiviert. Die Beiratsmitglieder repräsentieren die Meinung der Menschen in Deutschland. Nur sie können sagen, wie sie die vorhandene Qualität der Produkte erleben, und wie die einzelnen Bestandteile der Nestlé Qualitätsinitiative wahrgenommen werden. Der Beirat ist somit die Stimme der Verbraucher in Deutschland und spielt eine wichtige Rolle in den gemeinsamen Bemühungen um die Verbesserung der Lebensmittelqualität. Beratungsfunktion Der Verbraucherbeirat hat eine beratende Funktion gegenüber der Nestlé Deutschland AG. Er vertritt die Interessen der deutschen Verbraucher und ist mit seinen Einschätzungen und Empfehlungen Rat- und Impulsgeber für die Qualitätsinitiative Qualität nehmen wir persönlich. Die Mitglieder werden in den Sitzungen über die Themen der Qualitätsinitiative von Nestlé informiert. Als beratendes Gremium hat der Beirat die Aufgabe, diese Inhalte offen und kritisch zu diskutieren. Die daraus resultierenden Einschätzungen und Empfehlungen werden an die entsprechenden Fachbereiche der Nestlé Deutschland AG weitergeleitet, auf Umsetzbarkeit geprüft und bei der weiteren Entwicklung der Qualitätsprogramme berücksichtigt. 3
4 Der Beirat wird nicht direkt in die Entwicklung neuer Produkte oder die Weiterentwicklung aktueller Produkte einbezogen. Er berät Nestlé auf übergeordneter Ebene im Rahmen der Qualitätsinitiative. Zusammensetzung Der Verbraucherbeirat besteht aus 32 Mitgliedern und einem unabhängigen Sitzungsleiter. Die Beiräte repräsentieren die Struktur der Verbraucher in Deutschland. Sie sind unabhängig und arbeiten ehrenamtlich. Amtszeit Eine Amtsperiode des Verbraucherbeirats dauert zwei Jahre. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, sich um ein weiteres Amtsjahr zu bewerben. Ausschlussregelung Beiräte, die drei Jahre im Amt waren, scheiden aus, um auch anderen Verbrauchern eine Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Mitgliedschaft endet vorzeitig durch Verzicht oder Ausschluss. Ein Mitglied kann jederzeit bei Verstoß gegen die Mitgliedsvereinbarung auf Antrag einer Zweidrittelmehrheit (21 Stimmen) der Mitglieder oder durch Beschluss des Vorstands der Nestlé Deutschland AG aus dem Verbraucherbeirat ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss muss durch den Sitzungsleiter des Verbraucherbeirats bestätigt werden. Dem betroffenen Mitglied wird zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sitzungen Während der Amtszeit von zwei Jahren finden mehre Sitzungen statt. Die erste Sitzung im September 2013 ist eine konstituierende, bei der ein erstes Kennenlernen und die Einarbeitung in die Themen stattfinden. Darüber hinaus sollen die Erwartungen geklärt und erste Arbeitsaufträge verteilt werden. Auf die konstituierende folgen drei reguläre Sitzungen. Alle Sitzungen sind ganztägig. In Abstimmung mit den Mitgliedern des Verbraucherbeirats können gegebenenfalls weitere Sitzungen einberufen werden. Die Beiratssitzungen sind nicht öffentlich. Die Arbeitsergebnisse der einzelnen Sitzungen werden online unter öffentlich zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden außerhalb der Sitzungen verschiedene Themenfelder von den Mitarbeitern der Qualitätsprogramme in Arbeitsgruppen behandelt. Der Verbraucherbeirat wird laufend über anstehende Neuerungen informiert. Der Ort kann wechseln. Treffpunkte werden der Hauptsitz der Nestlé Deutschland AG in Frankfurt am Main sein, aber auch verschiedene deutsche Werke. 4
5 Vergütung/Kostenerstattung Das Engagement der Beiratsmitglieder ist ehrenamtlich und wird nicht bezahlt. Entstehende Reisekosten, Verpflegung sowie gegebenenfalls Kinderbetreuung und Übernachtung trägt die Nestlé Deutschland AG. Organisation Der Nestlé Verbraucherbeirat kann seine eigene Organisation steuern. Das heißt unter anderem, die Termine für die nächsten Sitzungen festlegen, die Agenda für einzelne Sitzungen freigeben und über die Themen der nächsten Sitzungen abstimmen sowie Mitglieder abwählen. Der Beirat ist beschlussfähig und kann diese Entscheidungen treffen, wenn mindestens 21 Mitglieder sowie der Sitzungsleiter der Sitzung beiwohnen. Jedes Mitglied verfügt über je eine Stimme; dem Sitzungsleiter steht kein Stimmrecht zu. Rechtliche Stellung Der Verbraucherbeirat ist ein beratendes Gremium und daher kein Organ der Nestlé Deutschland AG. Daher kann der Beirat keine Beschlüsse im Bezug auf die Qualitätsinitiative oder einzelne Produkte der Nestlé Deutschland AG fällen, die das Unternehmen zu Handlungen zwingen würden. Auflösung Der Verbraucherbeirat kann sich nicht selbstständig auflösen. Er wird auf unbestimmte Zeit einberufen und kann nur durch einen Beschluss des Vorstands der Nestlé Deutschland AG aufgelöst werden. Jedes Mitglied akzeptiert durch die Teilnahme am Verbraucherbeirat diese Leitlinien. Die Mitgliedsvereinbarung ergänzt diese Leitlinien für die Zusammenarbeit im Verbraucherbeirat. 5
Geschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)
Geschäftsordnung für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und der Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) Satzung FGB Seite 1 von 10 Stand: 26. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Präambel
MehrSatzung für den Kundenbeirat
Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin GmbH Stand: 20.09.2011 Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...3 3 Amtszeit...4 4 Organisation...4
MehrSatzung. für den Kundenbeirat. der. ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Satzung für den Kundenbeirat der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...2 3 Amtszeit...3 4 Organisation...3
MehrGeschäftsordnung. für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG)
Geschäftsordnung für den Fahrgastbeirat der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) und Rhein-Erft Verkehrsgesellschaft mbh (REVG) Satzung FGB Seite 1 von 9 Stand: 20. Januar 2010 Inhaltsverzeichnis Präambel 1
MehrRegeln für den FriedWald-Kundenbeirat
Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Präambel Die Geschäftsführung der FriedWald GmbH hat am 18. März 2013 die nachfolgenden Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat beschlossen. Sie dient als Grundlage
MehrSatzung für den Kundenbeirat
Satzung für den Kundenbeirat der Deutschen Bahn AG (Ressort Personenverkehr) in der Fassung vom 26.02.2015 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Aufgaben und Kompetenzen 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren
MehrSatzung für den Kundenbeirat der Postbank eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG. Fassung vom 25. Mai 2018
Satzung für den Kundenbeirat der Postbank eine Niederlassung der DB Privat- und Firmenkundenbank AG Fassung vom 25. Mai 2018 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Aufgaben und Kompetenzen 2 Zusammensetzung und
MehrSatzung für den Kundenbeirat
raport Satzung für den Kundenbeirat der Fraport AG Stand: 1. April 2014 Inhaltsverzeichnis: Präambel 1 Aufgaben, Kompetenzen Seite 2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren, Verzicht/Ausschluss Seite 3 3 Amtszeit
MehrS A T Z U N G. für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen
S A T Z U N G für den Kundenbeirat der neue leben Versicherungen (neue leben Lebensversicherung AG, neue leben Unfallversicherung AG, neue leben Pensionskasse AG) Inhaltsverzeichnis Seite Präambel 2 1
MehrSatzung für den Kundenbeirat der DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Südostbayernbahn (SOB)
Seite: 1 von 11 Satzung für den Kundenbeirat der DB RegioNetz Verkehrs GmbH, Südostbayernbahn (SOB) Stand: 01.09.2015 Inhaltsverzeichnis: Präambel 1 Aufgaben, Kompetenzen Seite 2/3 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren
MehrSatzung für den Kundenbeirat. der Sky Deutschland Fernsehen GmbH für Deutschland und Österreich. (in der Fassung vom )
Satzung für den Kundenbeirat der Sky Deutschland Fernsehen GmbH für Deutschland und Österreich (in der Fassung vom 25.4.2016) Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren
MehrSatzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe
Satzung für den Kundenbeirat der Berliner Wasserbetriebe Stand: 22.04.2014 Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...3 3 Amtszeit...4 4 Organisation...4
MehrGeschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar
Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die
MehrSatzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.
Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister
MehrSatzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
MehrSATZUNG des Deutsch - Iranischen Vereins für Stadt und Landkreis Kaiserslautern e.v.(divkl).
- 1-1 Name und Sitz 1.1 Der Verein führt den Namen " Deutsch - Iranischer Verein für Stadt und Landkreis Kaiserslautern (DIVKL). Nach der Eintragung ins Vereinsregister bekommt der Name den Zusatz e. V.
MehrVEREINSSATZUNG. (3) Er soll in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen werden und
Das tapfere Schneiderlein e.v. VEREINSSATZUNG 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Das tapfere Schneiderlein e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Berlin (Geschäftsstelle) (3) Er soll
MehrSatzung Schulförderverein
Satzung Schulförderverein 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schulförderverein der Regionalen Schule mit Grundschule Schwaan e.v. Er hat seinen Sitz in 18258 Schwaan Der Verein ist
MehrSatzung des Kundenbeirates der Sparkasse Südholstein
Satzung des Kundenbeirates der Sparkasse Südholstein 1 Name und Sitz des Beirats Die Sparkasse Südholstein richtet vier regionale Kundenbeiräte (nachfolgend Beirat ) ein. Diese tragen den Namen Kundenbeirat
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Kundenbeirates der Sparkasse Südholstein
Satzung des Kundenbeirates der Sparkasse Südholstein 1 Name und Sitz des Beirats Die Sparkasse Südholstein richtet vier regionale Kundenbeiräte (nachfolgend Beirat ) ein. Diese tragen den Namen Kundenbeirat
MehrS CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v.
! S CHULVEREIN GYMNASIUM GLINDE e.v. An die Mitglieder des Schulvereins, die Mitglieder des Schulelternbeirates und den Vorstand des Schulvereins Glinde, 24. März 2016 Einladung zu einer Mitgliederversammlung
MehrS A T Z U N G der Senioren-Initiative Nürnberg e.v.
S A T Z U N G der Senioren-Initiative Nürnberg e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Senioren-Initiative Nürnberg e.v. (nachstehend SIN genannt). Er ist im Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung Sea-Watch e.v. 1 Name Sitz Geschäftsjahr
1 Name Sitz Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann
MehrSatzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz. 2 Geschäftsjahr. 3 Zweck des Vereins
Satzung Verbund Wirtschaft+Familie e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein trägt den Namen Verbund Wirtschaft+Familie e.v. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Nienburg/Weser. (3) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrVereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS
Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein
MehrSatzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.
Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 2 5 Ende der Mitgliedschaft... 3 6 Organe des Vereins...
MehrSatzung. Stand: 28.April Werkstatt räte Baden-Württemberg e.v.
Stand: 28.April 2016 Stand 28.04.2016 Inhalts verzeichnis 1 Name und Sitz der 2 Zweck und Aufgaben der WR Ba-Wü 3 Gemeinnützigkeit 4 Mittel des Vereins 5 Mitgliedschaft 6 Aufbau der WR Ba-Wü 7 Organe der
MehrRichtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Beiräte in Franchise-Systemen
Richtlinien des Deutschen Franchise-Verbandes e.v. Beiräte in Franchise-Systemen Zielsetzung Die Bereitschaft des Franchise-Gebers zur Wahrung der Interessen und Belange der Franchise-Partner durch ihre
MehrSatzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule
Satzung des Vereins Freunde und Förderer der Stauffenbergschule 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer der Stauffenbergschule. Nach Eintragung des Vereins ins Vereinsregister
MehrSatzung. des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen in Schwerin
Satzung des Stadtelternrates für Kindertageseinrichtungen in Schwerin 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Stadtelternrat für Kindertageseinrichtungen in Schwerin (StER für Kitas in Schwerin) und
MehrVEREIN zur FÖRDERUNG des COTTBUSER KINDERMUSICALs e.v. Puschkinpromenade 13/ C O T T B U S Tel./Fax: (0355) V E R E I N S S T A T U T
Seite 1 / 5 VEREIN zur FÖRDERUNG des COTTBUSER KINDERMUSICALs e.v. Puschkinpromenade 13/14 03044 C O T T B U S Tel./Fax: (0355) 2 57 30 V E R E I N S S T A T U T Das folgende Statut wurde auf der Gründungsversammlung
Mehr(1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung.
Verfassung der Blindenbund in Hessen e.v. - Stiftung 1 Name, Rechtsform, Sitz (1.) Die Stiftung führt den Namen Blindenbund in Hessen e.v. Stiftung. (2.) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen
MehrBundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG)
Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG) Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen "Bundesverband für Teilnehmergemeinschaften e.v. (BTG). Er hat seinen Sitz in Berlin und soll in
MehrOrgane des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, das Kuratorium und die Revisoren
schaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Sie haben unverzüglich - ohne besondere Aufforderung - das in ihrem Besitz befindliche Eigentum des Vereines in ordnungsgemäßem Zustand einem Mitglied des
Mehr- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München
- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung
MehrSatzung des European center for financial services an der Universität Duisburg-Essen e.v.
Satzung des European center for financial services an der Universität Duisburg-Essen e.v. Beschlossen in der Gründungsversammlung in Duisburg am 18. Februar 1993; geändert (Zweck des Vereins 2, Institut
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrSatzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze
Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen
MehrSatzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v.
Satzung der Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft Rotary Darmstadt e.v. (2) Sitz des Vereins ist Darmstadt. Er ist im Vereinsregister des
MehrVerein der Freunde und Förderer des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums Köln-Porz e.v. SATZUNG. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am
Maximilian-Kolbe-Gymnasiums Köln-Porz e.v. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 28.01.1970 Geändert auf der Mitgliederversammlung am 06.04.2016 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den
MehrSatzung der Schüler Union Deutschlands. In der Fassung vom 19. Juni 1994
Satzung der Schüler Union Deutschlands S In der Fassung vom 19. Juni 1994 atzung Diese Satzung wurde in dieser Form durch den BKA am 28. Januar 1990 in Bonn verabschiedet und vom Bundesvorstand der Jungen
MehrSatzung. des Vereins LAREU (Llama & Alpaca Registries Europe) 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Vereins LAREU (Llama & Alpaca Registries Europe) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen LAREU (Llama & Alpaca Registries Europe). Seine rechtliche Form ist die eines eingetragenen
MehrSATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
MehrSatzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
MehrGeschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. im Mukoviszidose e. V., Bundesverband Cystische Fibrose (CF). - gemeinnütziger Verein - 1 Name
Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe im Mukoviszidose e. V., Bundesverband Cystische Fibrose (CF) - gemeinnütziger Verein - 1 Name Der Name des Gremiums ist: Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
Mehrgemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung
Satzung Fassung vom 21.04.1999 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen gemeinsam lernen, behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher e.v., Mainz kurz gemeinsam lernen e.v.,
Mehr(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Natur- und Umweltschule Dresden e.v. und hat seinen Sitz in Dresden. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrLS 2014 Drucksache 17
LS 2014 Drucksache 17 Vorlage de an die Landessynode Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über die Rechnungsprüfung der Evangelischen Kirche im Rheinland (Rechnungsprüfungsgesetz - RPG) A BESCHLUSSANTRAG
MehrFörderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen. Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg Ellwangen SATZUNG -1-
Förderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg 4 73479 Ellwangen SATZUNG -1- SATZUNG 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein
MehrSatzung. des Vereines Pflegekreis Wilnsdorf e.v., Wilnsdorf, zur Betreuung behinderter, alleinstehender und älterer Menschen
Satzung des Vereines Pflegekreis Wilnsdorf e.v., Wilnsdorf, zur Betreuung behinderter, alleinstehender und älterer Menschen 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Pflegekreis Wilnsdorf e.v. (2)
MehrSatzung des Vereins Lebendig Lernen
Satzung des Vereins Lebendig Lernen 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Lebendig Lernen. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung trägt
MehrSatzung. Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen. Verkehrsverein Bingum e.v.
e.v. Verkehrsverein Bingum e.v. Satzung 1 Name, Vereinsgebiet und Sitz Der Verein hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereines und führt den Namen Verkehrsverein Bingum e.v. Das Vereinsgebiet umfaßt
MehrSatzung des Vereins Steffenshammer e. V. Förderverein für historische Schmiedetechnik
Satzung des Vereins Steffenshammer e. V. Förderverein für historische Schmiedetechnik Name, Rechtsform und Sitz des Vereins 1 1. Der Verein führt den Namen: 2. Steffenshammer e. V. Förderverein für historische
MehrSatzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung
Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung e.v, mit Sitz in Breitenfelde.
MehrFörderkreis Sebastian-Kneipp- Museum e. V. Bad Wörishofen. Satzung
Förderkreis Sebastian-Kneipp- Museum e. V. Bad Wörishofen Satzung 1 1 Name des Vereins Der Verein nennt sich Förderkreis Sebastian-Kneipp-Museum e.v.. 2 Sitz und Geschäftsjahr Sitz des Vereins ist Bad
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrOrdnung für die Bundesfachausschüsse der CDU
Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU Stand: 15.10.2018 Ordnung für die Bundesfachausschüsse der CDU (BFAO) Beschlossen durch den Bundesvorstand am 01.03.1977, geändert durch Beschlüsse des Bundesvorstandes
MehrGeschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach
Geschäftsordnung Internationale Kommission der Stadt Lörrach Präambel Die Internationale Kommission (IK) berät den Gemeinderat und seine Ausschüsse, unterstützt diese durch Anregungen, Empfehlungen und
MehrSatzung des PRO BAHN Regionalverbandes Großraum Frankfurt am Main e.v.
Satzung des PRO BAHN Regionalverbandes Großraum Frankfurt am Main e.v. 1 Name und Sitz 1 1Der Verein führt den Namen PRO BAHN Regionalverband Großraum Frankfurt am Main e.v.". 2 Er hat seinen Sitz in Frankfurt
MehrDer Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR
Satzung Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR 721581 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Hilfe
MehrVereinsstatuten. «Organja» mit Sitz in Salgesch
Vereinsstatuten «Organja» mit Sitz in Salgesch Anmerkung: Zur besseren Verständlichkeit wird bei Personenbezeichnungen auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet.
MehrS A T Z U N G. des Fördervereins der KGS Schneverdingen e.v.
S A T Z U N G des Fördervereins der KGS Schneverdingen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein der KGS Schneverdingen e.v." Er ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrGeschäftsordnung. der Abteilung Fußball. der. DJK St. Katharinen 1927 e.v.
Geschäftsordnung der Abteilung Fußball der DJK St. Katharinen 1927 e.v. 1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die internen Angelegenheiten der Abteilung Fußball der DJK St.
MehrSatzung der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v.
Satzung der Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der eingetragene Verein trägt den Namen Qualitätsgemeinschaft Soziale Dienste (nachfolgend QSD genannt). Sitz des Vereins
MehrFörderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk. Satzung
Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Köln - Kalk Satzung Inhalt INHALT... 1 1 (NAME UND SITZ)... 2 2 (GESCHÄFTSJAHR)... 2 3 (ZWECK DES VEREINS)... 2 4 (SELBSTLOSE TÄTIGKEIT)... 2 5 (MITTELVERWENDUNG)...
MehrLANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein
MehrGeschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln
Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.
MehrSatzung Straßenkinder-Tansania e.v.
Satzung Straßenkinder-Tansania e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Straßenkinder-Tansania e.v." Er hat seinen Sitz in Südergellersen und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht
MehrLEA Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung
Aktuelle Fassung der vom 19.04.2005 mit Änderungen vom 28.09.2005, 28.06.2011, 12.04.2012 und 06.09.2016 Geschäftsordnung des es Hamburg 1 Mitglieder (1) Der LEA Hamburg ist der Zusammenschluss der für
MehrStatuten. 1. Ziele Name, Sitz
Statuten 1. Ziele 1. 1. Name, Sitz Unter dem Namen "Pädiatrische Infektiologiegruppe Schweiz (PIGS) " ist ein Verein gegründet worden, der durch die vorliegenden Statuten und die Artikel 60ff des ZGB definiert
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Ev. Kirchengemeinde in Korschenbroich e. V." und hat seinen Sitz in Korschenbroich. Er verfolgt ausschließlich
MehrEr soll mit dem Zusatz "e. V." in das Vereinsregister des zuständigen. 1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke
Förderverein der Grundschule Taching e. V. V e r e i n s s a t z u n g 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein Grundschule Taching Er soll mit dem Zusatz "e. V." in das
MehrSatzung Anfi Mitglieder Club Deutschland e.v.
1. Vereinsname 1.1 Der Verein führt den Namen Anfi Mitglieder Club Deutschland. 1.2 Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz e.v.. 2. Vereinssitz
MehrSATZUNG. der FQS - Forschungsgemeinschaft Qualität e.v. Stand September Angemeldet beim Amtsgericht Frankfurt am Main
SATZUNG der FQS - Forschungsgemeinschaft Qualität e.v. Stand September 2014 Angemeldet beim Amtsgericht Frankfurt am Main 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1.1 Die Forschungsgemeinschaft hat die Rechtsform
MehrEKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str München. Tel.: 089 / Die Schlümpfe e.v. Satzung
EKI Die Schlümpfe e.v. Franz-Wolter-Str. 42 81925 München Tel.: 089 / 95 76 07 34 Die Schlümpfe e.v. Satzung München, April 2007 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Eltern-Kind-Initiative
MehrNetzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz
Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen
MehrS a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrSatzung Straßenkinder Tansania e.v.
Satzung Straßenkinder Tansania e.v. in der Fassung vom 11.05.2012 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zweck und Ziel 3 Mitgliedschaft 4 Aufnahme 5 Beiträge 6 Beendigung der Mitgliedschaft 7 Organe 8 Mitgliederversammlung
MehrDer Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Satzung vom 26. November 2006 Artikel 1 Name Der am 12. November 2006 gegründete Radsportverein führt den Namen RC Racing Elephants und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung
MehrGesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g
Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft
MehrSatzung des Vereins DorfGut Beelen e.v.
Satzung des Vereins DorfGut Beelen e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1) Der Verein führt den Namen DorfGut Beelen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz
MehrSatzung. des Vereins LAREU (Llama & Alpaca Registries Europe) 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Vereins LAREU (Llama & Alpaca Registries Europe) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Verein LAREU, Llama & Alpaca Registries Europe. Seine rechtliche Form ist die eines
MehrSatzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrSatzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat)
Satzung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Bildung eines Beirates für Seniorinnen und Senioren (Kreisseniorenbeirat) Aufgrund der 4 und 42 a) und b) der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der
MehrSatzung des CSD Münster e.v.
Satzung des CSD Münster e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 2 Geschäftsjahr 3 Zweck des Vereins 4 Selbstlose Tätigkeit 5 Mittelverwendung 6 Verbot von Begünstigungen 7 Erwerb der Mitgliedschaft 8 Beendigung
MehrSatzung von päd-aktiv e.v.
Satzung von päd-aktiv e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen päd-aktiv, Verein zur Förderung von Kindern und Jugendlichen im Schul- und Freizeitbereich. 2. Der Verein
MehrSATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH
SATZUNG DES FÖRDERVEREINES DER KLINIK FÜR PSYCHIATRIE U. PSYCHOTHERAPIE DER KLINIKUM BAD HERSFELD GMBH Konto Nr. 10002139, BLZ 532 500 00 Sparkasse Bad Hersfeld Rotenburg Empfänger: Förderverein der Klinik
MehrSatzung In der Fassung vom 26. November 1975, zuletzt geändert am 10. Februar 2016
Satzung In der Fassung vom 26. November 1975, zuletzt geändert am 10. Februar 2016 1 Verbandszweck (1) Zweck des Verbandes Freier Berufe in Hessen ist die Zusammenfassung berufsständischer Vereinigungen
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrVereinsstatuten. Juni noi gass
Vereinsstatuten Juni 2017 2 Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen «Noi» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell neutral. Art. 2 Ziel und Zweck
MehrSatzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
MehrStatuten Version 2016
Statuten Version 2016 1 Name und Zweck 1.1 Unter dem Namen «Textverband (Berufsverband der Texterinnen und Texter in der Schweiz)», im Folgenden «Textverband» genannt, besteht ein Verein nach Artikel 60
MehrSatzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
MehrSatzung des Vereins inklusiv wohnen Köln
Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein
MehrSatzung PCOS Selbsthilfe Deutschland e.v.
Satzung PCOS Selbsthilfe Deutschland e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen PCOS Selbsthilfe Deutschland e.v.. Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Essen eingetragen.
MehrSatzung des Haus & Grund Neustadt in Holstein. (1) Der Name des in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lübeck einzu-/getragenen Vereins lautet:
Satzung des Haus & Grund Neustadt in Holstein ~ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Name des in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Lübeck einzu-/getragenen Vereins lautet: Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein
MehrSatzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -
Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - Länder - 1 Name, Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der
Mehr