LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT

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1 Nestlé Deutschland AG DER NESTLÉ VERBRAUCHERBEIRAT LEITLINIEN DER ZUSAMMENARBEIT AUFSICHTSRATSVORSITZENDER: PROF. DR. WERNER BAUER VORSTAND: GERHARD BERSSENBRÜGGE (VORSITZENDER), PETER HADASCH, HUBERT STÜCKE, MICHAEL ULRICH SITZ FRANKFURT AM MAIN. REGISTERGERICHT. AMTSGERICHT FRANKFURT AM MAIN, HRB

2 Leitlinien des Verbraucherbeirats der Nestlé Deutschland AG Inhaltsverzeichnis Seite Leitlinien 3 Aufgaben 3 Beratungsfunktion 3 Zusammensetzung 4 Amtszeit 4 Ausschlussregelung 4 Sitzungen 4 Kostenerstattung 4 Organisation 5 Rechtliche Stellung 5 Auflösung 5 2

3 Leitlinien Die Leitlinien des Verbraucherbeirats der Nestlé Deutschland AG bilden die Grundlage für eine faire, kooperative und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern des Verbraucherbeirats und den Entscheidungsträgern bei Nestlé. Änderungen der Leitlinien erfolgen durch Beschluss des Vorstands der Nestlé Deutschland AG. Dem Verbraucherbeirat wird zuvor Gelegenheit gegeben, Änderungsvorschläge einzureichen. Jedes Mitglied akzeptiert durch die Mitgliedschaft im Nestlé Verbraucherbeirat diese Leitlinien. Die Rechte und Pflichten werden in einer gesonderten Mitgliedervereinbarung geregelt. Aufgaben Die Nestlé Deutschland AG richtet einen Verbraucherbeirat zur beratenden Mitwirkung an der Nestlé Initiative Qualität nehmen wir persönlich ein. Der Verbraucherbeirat informiert Nestlé über Erfahrungen und Erwartungen der Verbraucher gegenüber der Qualität von Nestlé Produkten. Das Feedback und die inhaltlichen Anstöße sollen dazu beitragen, die Programme der Qualitätsinitiative mit ihren Maßnahmen auf Sinnhaftigkeit sowie auf ihre Wirkung hin zu überprüfen, um somit gegebenenfalls Optimierungen anzustoßen. Hierbei stehen immer die vier Dimensionen Ernährung, Umwelt, Gesellschaft und Sicherheit im Fokus der Beurteilungen. Als beratendes Gremium hat der Verbraucherbeirat die Aufgabe, diese Inhalte offen und kritisch zu diskutieren. Damit wird der direkte Austausch zwischen Verbrauchern und Nestlé intensiviert. Die Beiratsmitglieder repräsentieren die Meinung der Menschen in Deutschland. Nur sie können sagen, wie sie die vorhandene Qualität der Produkte erleben, und wie die einzelnen Bestandteile der Nestlé Qualitätsinitiative wahrgenommen werden. Der Beirat ist somit die Stimme der Verbraucher in Deutschland und spielt eine wichtige Rolle in den gemeinsamen Bemühungen um die Verbesserung der Lebensmittelqualität. Beratungsfunktion Der Verbraucherbeirat hat eine beratende Funktion gegenüber der Nestlé Deutschland AG. Er vertritt die Interessen der deutschen Verbraucher und ist mit seinen Einschätzungen und Empfehlungen Rat- und Impulsgeber für die Qualitätsinitiative Qualität nehmen wir persönlich. Die Mitglieder werden in den Sitzungen über die Themen der Qualitätsinitiative von Nestlé informiert. Als beratendes Gremium hat der Beirat die Aufgabe, diese Inhalte offen und kritisch zu diskutieren. Die daraus resultierenden Einschätzungen und Empfehlungen werden an die entsprechenden Fachbereiche der Nestlé Deutschland AG weitergeleitet, auf Umsetzbarkeit geprüft und bei der weiteren Entwicklung der Qualitätsprogramme berücksichtigt. 3

4 Der Beirat wird nicht direkt in die Entwicklung neuer Produkte oder die Weiterentwicklung aktueller Produkte einbezogen. Er berät Nestlé auf übergeordneter Ebene im Rahmen der Qualitätsinitiative. Zusammensetzung Der Verbraucherbeirat besteht aus 32 Mitgliedern und einem unabhängigen Sitzungsleiter. Die Beiräte repräsentieren die Struktur der Verbraucher in Deutschland. Sie sind unabhängig und arbeiten ehrenamtlich. Amtszeit Eine Amtsperiode des Verbraucherbeirats dauert zwei Jahre. Alle Mitglieder haben die Möglichkeit, sich um ein weiteres Amtsjahr zu bewerben. Ausschlussregelung Beiräte, die drei Jahre im Amt waren, scheiden aus, um auch anderen Verbrauchern eine Mitgliedschaft zu ermöglichen. Die Mitgliedschaft endet vorzeitig durch Verzicht oder Ausschluss. Ein Mitglied kann jederzeit bei Verstoß gegen die Mitgliedsvereinbarung auf Antrag einer Zweidrittelmehrheit (21 Stimmen) der Mitglieder oder durch Beschluss des Vorstands der Nestlé Deutschland AG aus dem Verbraucherbeirat ausgeschlossen werden. Dieser Beschluss muss durch den Sitzungsleiter des Verbraucherbeirats bestätigt werden. Dem betroffenen Mitglied wird zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Sitzungen Während der Amtszeit von zwei Jahren finden mehre Sitzungen statt. Die erste Sitzung im September 2013 ist eine konstituierende, bei der ein erstes Kennenlernen und die Einarbeitung in die Themen stattfinden. Darüber hinaus sollen die Erwartungen geklärt und erste Arbeitsaufträge verteilt werden. Auf die konstituierende folgen drei reguläre Sitzungen. Alle Sitzungen sind ganztägig. In Abstimmung mit den Mitgliedern des Verbraucherbeirats können gegebenenfalls weitere Sitzungen einberufen werden. Die Beiratssitzungen sind nicht öffentlich. Die Arbeitsergebnisse der einzelnen Sitzungen werden online unter öffentlich zugänglich gemacht. Darüber hinaus werden außerhalb der Sitzungen verschiedene Themenfelder von den Mitarbeitern der Qualitätsprogramme in Arbeitsgruppen behandelt. Der Verbraucherbeirat wird laufend über anstehende Neuerungen informiert. Der Ort kann wechseln. Treffpunkte werden der Hauptsitz der Nestlé Deutschland AG in Frankfurt am Main sein, aber auch verschiedene deutsche Werke. 4

5 Vergütung/Kostenerstattung Das Engagement der Beiratsmitglieder ist ehrenamtlich und wird nicht bezahlt. Entstehende Reisekosten, Verpflegung sowie gegebenenfalls Kinderbetreuung und Übernachtung trägt die Nestlé Deutschland AG. Organisation Der Nestlé Verbraucherbeirat kann seine eigene Organisation steuern. Das heißt unter anderem, die Termine für die nächsten Sitzungen festlegen, die Agenda für einzelne Sitzungen freigeben und über die Themen der nächsten Sitzungen abstimmen sowie Mitglieder abwählen. Der Beirat ist beschlussfähig und kann diese Entscheidungen treffen, wenn mindestens 21 Mitglieder sowie der Sitzungsleiter der Sitzung beiwohnen. Jedes Mitglied verfügt über je eine Stimme; dem Sitzungsleiter steht kein Stimmrecht zu. Rechtliche Stellung Der Verbraucherbeirat ist ein beratendes Gremium und daher kein Organ der Nestlé Deutschland AG. Daher kann der Beirat keine Beschlüsse im Bezug auf die Qualitätsinitiative oder einzelne Produkte der Nestlé Deutschland AG fällen, die das Unternehmen zu Handlungen zwingen würden. Auflösung Der Verbraucherbeirat kann sich nicht selbstständig auflösen. Er wird auf unbestimmte Zeit einberufen und kann nur durch einen Beschluss des Vorstands der Nestlé Deutschland AG aufgelöst werden. Jedes Mitglied akzeptiert durch die Teilnahme am Verbraucherbeirat diese Leitlinien. Die Mitgliedsvereinbarung ergänzt diese Leitlinien für die Zusammenarbeit im Verbraucherbeirat. 5

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