Ländliche Entwicklung
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- Silke Schumacher
- vor 8 Jahren
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1 Ländliche Entwicklung Land Salzburg Referat 4/23: Ländliche Entwicklung und landwirtschaftliche Schulen Fanny-von-Lehnert-Straße 1, 5020 Salzburg Tel.: Fax: Eckpunkte der EU VO vergleichbare Zielsetzungen Wettbewerbsfähigkeit Nachhaltige Bewirtschaftung und Klimaschutz Ausgewogene Entwicklungen der ländlichen Gebiete neue Struktur: 6 Prioritäten anstatt der 3 Achsen 3 Querschnittsthemen: Innovation, Umwelt, Klimawandel Mindestdotierung nur für Klimamaßnahmen (25 %) und Leader (5 %) 1
2 Kernmaßnahmen Agrarumweltprogramm ÖPUL Ausgleichszulage Tierschutzmaßnahme Investitionsförderung für landwirtschaftliche Betriebe Weitere Maßnahmen Bildungsmaßnahmen Niederlassungsprämie für Junglandwirte Forstwirtschaftliche Maßnahmen Investitionen für die betriebliche Diversifizierung Leader 2
3 Neue Maßnahmen Gründung von Erzeugergruppen und Erzeugerorganisationen Biologische Landwirtschaft als eigene Maßnahme Zusammenarbeit Risikomanagement in der Landwirtschaft Vorgesehene Maßnahmen für die Entwicklung des Ländlichen Raumes 2014 bis 2020 (LE 2020) Priorität 1 Priorität 2 Priorität 3 Priorität 4 Priorität 5 Priorität 6 Wissenstransfer und Innovation Förderung der Wettbewerbsfähigkeit Organisation Nahrungsmittelkette und Risikomanagements Wiederherstellung, Erhaltung und Förderung von Ökosystemen Ressourceneffizienz und Wandel zu CO 2-armen, klimaresistenten Wirtschaften Soziale Eingliederung, Armutsbekämpfung, wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete 3 Schwerpunktbereiche 2 Schwerpunktbereiche 2 Schwerpunktbereiche 3 Schwerpunktbereiche 5 Schwerpunktbereiche 3 Schwerpunktbereiche 1 A 1 B 1 C 2 A 2 B 3 A 3 B 4 A 4 B 4 C 5 A 5 B 5 C 5 D 5 E 6 A 6 B 6 C Artikel 15 KNOW (15) Artikel 18 INV-PHY (18) Artikel 17 QUAL (17) Artikel 29 AGRI-ENV (29) Artikel 22 FOR-AREA Artikel 21 BAS-SERV (21) Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen P2, P3, P4, P5, P6 Investitionen in materielle Vermögenswerte P3, P4, P5, P6 Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Agrarumwelt- und Klimamaßnahme P5 Investitionen für die Entwicklung von Waldgebieten und Verbesserung der Lebensfähigkeit von Wäldern P3, P4, P6 Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten P3, P5 Artikel 16 ADVI (16) Artikel 20 BUS-DEV (20) Artikel 19 REST-PREV (19) Artikel 30 ORGA (30) Artikel 31 NAT-WFD (31) Beratungsdienste, Betriebsführungs- und Vertretungsdienste P2, P3, P4, P5, P6 Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Unternehmen P5, P6 Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Produktionspotenzials sowie Einführung geeigneter vorbeugender Aktionen Ökologischer/biologischer Landbau FOR-AREA1 (23) LEADER Artikel 36 CO-OP (36) Artikel 28 PROD-GROUP (28) Artikel 31 NAT-WFD (31) FOR-AREA2 (24) Zusammenarbeit P2, P3, P4, P5, P6 Gründung von Erzeugergruppierungen Natura 2000 und Wasserrahmenrichtlinie FOR-AREA3 (25) Artikel 34 ANIM-WELF (34) Artikel 32 NCA (32) Bezeichnungen der Schwerpunktbereiche 1 A Förderung der Innovation und Wissensbasis in ländlichen Gebieten; 1 B Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation;; 1 C Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Land- und Forstwirtschaft; Tierschutz Artikel 37 RISK-MAN Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligter Gebiete P 2 Artikel 35 FOR-ENV (35) FOR-AREA4 (26) FOR-AREA5 (27) Artikel 52 T.A. 2 A Erleichterung der Umstrukturierung landwirtschaftlicher Betriebe, [ ] insbesondere von Betrieben mit geringer Marktbeteiligung, marktorientierten Betrieben in bestimmten Sektoren und Betrieben, in denen eine landwirtschaftliche Diversifizierung erforderlich ist; Risikomanagement Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und Erhaltung der Wälder Technische Hilfe 2 B Erleichterung des Zugangs zum Agrarsektor und insbesondere des Generationenwechsels in diesem Sektor; 3 A Bessere Einbeziehung der Primärerzeuger in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Verkaufsförderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und Branchenverbände sowie Förderung des Tierschutzes; RISK- MAN 1 (38) 3 B Unterstützung des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben 4 A Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten sowie Bewirtschaftungssystemen mit hohem Naturschutzwert, und des Zustands der europäischen Landschaften; RISK- MAN 2 (39) 4 B Verbesserung der Wasserwirtschaft und der Landbewirtschaftung und Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie; 4 C Verbesserung der Bodenbewirtschaftung sowie des Umgangs mit Erosion, Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln; RISK- MAN 3 (40) 5 A Größere Effizienz bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft; 5 B Größere Effizienz bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung; 5 C Problemlosere Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen, Rückständen und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft; 5 D Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden [ ] Treibhausgas- und Ammoniakemissionen und Verbesserung der Luftqualität; 5 E Förderung der CO 2-Bindung in der Land- und Forstwirtschaft; 6 A Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen; 6 B Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten; 6 C Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten; 3
4 6 EU-Prioritäten Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft in ländlichen Gebieten Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten Verteilung des Programmvolumens auf die einzelnen Prioritäten in % Anteil des Programmvolumens in % 4
5 Schwerpunktbereiche Priorität 1: Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Land- und Forstwirtschaft und den ländlichen Gebieten a) Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten b) Stärkung der Verbindungen zwischen Landwirtschaft, Nahrungsmittelerzeugung und Forstwirtschaft sowie Forschung und Innovation, u.a. im Interesse eines besseren Umweltmanagements und einer besseren Umweltleistung c) Förderung des lebenslangen Lernens und der beruflichen Bildung in der Landund Forstwirtschaft Schwerpunktbereiche Priorität 2: Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten von Landwirtschaft in allen Regionen und Förderung innovativer landwirtschaftlicher Techniken und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung a) Verbesserung der Wirtschaftsleistung aller landwirtschaftlichen Betriebe, Unterstützung der Betriebsumstrukturierung und modernisierung insbesondere mit Blick auf die Erhöhung der Marktbeteiligung und -orientierung sowie der landwirtschaftlichen Diversifizierung b) Erleichterung des Zugangs angemessen qualifizierter LandwirtInnen zum Agrarsektor und insbesondere des Generationswechsels 5
6 Schwerpunktbereiche Priorität 3 : Förderung einer Organisation der Nahrungsmittelkette, einschließlich der Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, des Tierschutzes und des Risikomanagements in der Landwirtschaft a) Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Primärerzeuger durch ihre bessere Einbeziehung in die Nahrungsmittelkette durch Qualitätssicherungssysteme, die Wertsteigerung von Agrarerzeugnissen, die Absatzforderung auf lokalen Märkten und kurze Versorgungswege, Erzeugergemeinschaften und - organisationen und Branchenverbände b) Unterstützung der Risikovorsorge und des Risikomanagements in den landwirtschaftlichen Betrieben Schwerpunktbereiche Priorität 4 : Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme a) Wiederherstellung und Erhaltung sowie Verbesserung der biologischen Vielfalt, auch in Natura-2000-Gebieten, Gebieten, die aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligt sind sowie Bewirtschaftungssysteme mit hohem Naturschutzwert und des Zustands der europäischen Landschaften b) Verbesserung der Wasserwirtschaft, einschließlich des Umgangs mit Düngemitteln und Schädlingsbekämpfungsmitteln c) Verhinderung der Bodenerosion und Verbesserung der Bodenbewirtschaftung 6
7 Schwerpunktbereiche Priorität 5 : Förderung der Ressourceneffizienz und Unterstützung des Agrar-, Nahrungsmittel- und Forstsektors beim Übergang zu einer kohlenstoffarmen und klimaresistenten Wirtschaft a) Effizienzsteigerung bei der Wassernutzung in der Landwirtschaft b) Effizienzsteigerung bei der Energienutzung in der Landwirtschaft und der Nahrungsmittelverarbeitung c) Erleichterung der Versorgung mit und stärkere Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfallen, Ruckstanden und anderen Non-Food-Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft d) Verringerung der aus der Landwirtschaft stammenden Treibhausgas- und Ammoniakemissionen e) Förderung der CO2-Speicherung und -Bindung in der Land- und Forstwirtschaft Schwerpunktbereiche Priorität 6 : Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten a) Erleichterung der Diversifizierung, Gründung und Entwicklung von kleinen Unternehmen und Schaffung von Arbeitsplätzen b) Förderung der lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten c) Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), ihres Einsatzes und ihrer Qualität in ländlichen Gebieten 7
8 Programmentwurf Der Entwurf für das Programm für ländliche Entwicklung in Österreich , Stand , wurde eingereicht. Anfang August hat die EK ihre Anmerkungen dazu an das BMLFUW übermittelt, derzeit läuft ein Austausch sowie Verhandlungen. Mit einer Genehmigung des Programms durch die EK wird mit November 2014 gerechnet. AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen 8
9 Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten Was wird gefördert? Berufsausbildung Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation und Stärkung der Unternehmerpersönlichkeit Wer wird gefördert? Juristische Personen und Personenvereinigungen, die Berufsausbildungs-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen anbieten Öffentlich rechtliche Bildungseinrichtungen Förderung der Innovation, der Zusammenarbeit und des Aufbaus der Wissensbasis in ländlichen Gebieten Fördervoraussetzungen Förderung der Berufsausbildung umfasst nur berufsbegleitende Bildungsangebote Mindestdauer: ein Schulungstag (entspricht 5 UE) Art und Ausmaß der Förderung bis zu 100% ausschließlich für Vorhaben im übergeordneten Interesse des BMLFUW (z.b. Bedarfsstudien, Pilotprojekte, ) bis zu 80% für die Umsetzung von bundesweiten vom BMLFUW festgelegten Themen (z. B. Arbeitskreise für betriebszweigbezogene oder gesamtbetriebliche Auswertungen) bis zu 50 % für Berufsausbildungsmaßnahmen und sonstigen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen 9
10 AUSGEWÄHLTER AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN MAßNAHMEN Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Was wird gefördert? Teilnahme der Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe an Lebensmittelqualitätsregelungen Wer wird gefördert? Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe die erstmalig an dieser Lebensmittelqualitätsregelung teilnehmen 10
11 Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen Fördervoraussetzungen Art. 16 Abs. 1 lit. a der in der Grundverordnung angeführten EU- Regelungen sowie die gemäß AMA-Gesetz 1992 Lebensmittelqualitätsregelungen gem. Art. 16 Abs. 1 lit. b der Grundverordnung Ausmaß der Förderung Max. Förderintensität: 50 % pro Jahr Max. Förderintensität biologische Produktion, geschützte Ursprungsbezeichnung (g.u.), geschützte geographische Angaben (g.g.a.), garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.s.), fakultative Qualitätsangabe Bergerzeugnis und Qualitätsmaßnahmen Rindfleisch oder Tierwohl: 80 % pro Jahr Zuschuss kann höchstens 5 Jahre gewährt werden Max Euro pro Betrieb und Jahr AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN Investitionen in materielle Vermögenswerte 11
12 Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Was wird gefördert? Bauliche Investitionen im Bereich landwirtschaftlicher Wirtschaftsgebäude, Funktionsund Wirtschaftsräume, in die Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Wirtschaftsdünger Bauliche Investitionen im Bereich Alm-/Alpgebäude Erwerb von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen für die Innenwirtschaft Bauliche und technische Einrichtungen zur Beregnung und Bewässerung (einzelbetrieblich) Wer wird gefördert? Natürliche Personen, eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Betriebe Betriebskooperationen Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung Fördervoraussetzungen Beantragte Kosten der Investitionen: > (in Ausnahmefällen: >10.000, in bestimmten Ausnahmefällen: >5.000 ) Arbeitsbedarf am landwirtschaftlichen Betrieb mind. 0,3 bak Bewirtschaftete Fläche mind. 3 ha LN Qualifikation: mindestens Abschluss als landwirtschaftlicher Facharbeiter oder einschlägige Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren Ausmaß der Förderung Förderungsintensität = Summe des Investitionszuschusses und Barwert des Zinszuschusses im Verhältnis zu den anrechenbaren Gesamtkosten Obergrenze im Benachteiligten Gebiet: 50% Obergrenze im übrigen Gebiet: 40% 12
13 AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN Entwicklung der landwirtschaftlichen Betriebe und sonstiger Betriebe Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Was wird gefördert? Diversifizierung zum Tourismus, Aktivitäten der Freizeitwirtschaft, Bewirtung Verbesserung der Be- und Verarbeitung, Vermarktung und Absatzmöglichkeiten von Produkten und Dienstleistungen Aktivitäten in kommunalen, sozialen und sonstigen Bereichen Traditionelle Handwerkstätigkeiten Wer wird gefördert? Landwirte und Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushaltes Zusammenschlüsse von Landwirten Gemeinschaften von Landwirten mit Nicht-Landwirten 13
14 Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Fördervoraussetzungen Diversifizierungskonzept Nachweis über positive Wirtschaftlichkeit Höhe des außerlandwirtschaftlichen Einkommens liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung unter dem 2fachen des Referenzeinkommens Ausmaß der Förderung Investitionen max. 40% der anrechenbaren Kosten als de-minimis- Förderung Sachaufwand max. 50% der anrechenbaren Kosten als de-minimis- Förderung AUSGEWÄHLTER AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN MAßNAHMEN Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten 14
15 Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung Was wird gefördert? Ausarbeitung und Aktualisierung von Plänen, Wettbewerben und Bürgerbeteiligungsprojekten für die Entwicklung der Gemeinden Entwicklung von kleinregionalen und gemeindeübergreifenden Plänen und sektoralen Konzepten Aufbau von Unterstützungsstrukturen Erarbeitung von Bedarfskonzepten und Plänen in Bezug auf Basisdienstleistungen Wer wird gefördert? Gemeinden, Gemeindeverbände und Gemeindekooperationen Natürliche und juristische Personen Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung Fördervoraussetzungen Umsetzung des Vorhabens im ländlichen Gebiet Verbindlicher Beschluss im zuständigen Gremium über die Durchführung des Planungs- bzw. Leitbildprozesses Erfüllung der bundeslandspezifischen Richtlinien betreffend Ausarbeitung und Aktualisierung von Dorferneuerungsplänen oder ähnliche Programme Ausmaß der Förderung Bis zu 75 % der anrechenbaren Kosten 15
16 AUSGEWÄHLTER AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN MAßNAHMEN Zusammenarbeit Was wird gefördert? Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und in die Tourismusstrategie des Bundes eingebettet sind. Entwicklung von innovativen, touristischen Pilotprojekten (= Modellprojekte mit Beispielwirkung), die auf eine nachhaltige touristische Entwicklung im ländlichen Raum abzielen und in übergeordnete touristische Konzepte und die jeweilige Landesstrategie eingebettet sind. 16
17 Unterstützung bei der Entwicklung von innovativen Pilotprojekten im Tourismus Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen sowie sonstige Gesellschaften des Unternehmensrechtes Kooperationen in diversen Rechtsformen Fördervoraussetzungen Vorhaben steht im Einklang mit räumlich übergeordneten Zielen und Strategien, insbesondere der Tourismusstrategie des Bundes (a) bzw. der Länder (b) Projekte bis max Euro Gesamtkosten Ausmaß der Förderung Max. 70% Zuschuss zu den anrechenbaren Kosten als De-minimis"-Forderung AUSGEWÄHLTER AUSGEWÄHLTER MAßNAHMEN MAßNAHMEN Leader 17
18 Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 1A Für die Umsetzung von Strategien im Ländlichen Raum ist es notwendig, eine regionsspezifische Wissensbasis aufzubauen, um die strategischen Ziele der Region zu verankern und voranzutreiben. Mittels Wissenstransfermaßnahmen wird dieser gestärkt sowie ein lebenslanges Lernen forciert. Durch die gemeinsame Umsetzung von Bildungs- und Wissenstransfermaßnahmen im regionalen Kontext werden individuelle Lösungsansätze für die Probleme und Herausforderungen des ländlichen Raums generiert. Schwerpunktbereich 1C Im Bereich der lokalen Entwicklung bietet sich die Möglichkeit, sektorübergreifende Bildungsmaßnahmen mit regionalem Ansatz zu entwickeln und zu forcieren. Gerade in den entlegenen Gebieten kann durch entsprechende dezentrale Angebote der Ansatz des lebensbegleitenden Lernens umgesetzt werden. Dabei ist es wichtig, auf Lernbedarfe differenziert einzugehen und entsprechend bedarfsorientierte Angebote zu schaffen. Schwerpunktbereich 2A Eine direkte Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe ist eher durch direkt darauf ausgerichtete Maßnahmen zu erwarten. Das Ziel der Verbesserung der Lebensfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe in allen Regionen wie in Priorität 2 grundsätzlich postuliert kann aber gerade auch durch die Einbettung der Landwirtschaft in regionale und lokale Strategien erreicht werden. Dabei sollte die Unterstützung der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen lokaler Entwicklungsstrategien durchaus auch möglich sein und gefordert werden, wobei jedoch auf die Kohärenz mit diesem Programm und den anderen hier vorgesehenen Maßnahmen bedacht zu nehmen ist. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 3A Durch die Schaffung, Professionalisierung und Optimierung der horizontalen und auch vertikalen Zusammenarbeit entlang der Lebensmittelkette, von kurzen Versorgungsketten und lokalen Märkten, von neuen Qualitätsregelungen für Lebensmittel und der Information der Konsumenten über Qualitätsregelungen, kurze Versorgungsketten und lokalen Märkte wird die Wertschöpfung aller Beteiligten in den ländlichen Regionen erhöht. Dadurch soll die Nachfrage nach Erzeugnissen der lokalen Land- und Ernährungswirtschaft stimuliert werden. Um ein auf die Wünsche der Konsumenten zugeschnittenes qualitativ hochwertiges und lokales Lebensmittelangebot sicherzustellen, ist die Erschließung neuer Distributionswege insbesondere für die Direktvermarktung von großer Bedeutung. Durch die Einbindung in lokale Entwicklungsstrategien kann die Verbindung zwischen Erzeugung, Vermarktung und Konsumenten verbessert werden. Schwerpunktbereich 3B Ein nachhaltiger Umgang mit Naturgefahren erfordert Vernetzung und Partnerschaften auf lokaler bzw. regionaler Ebene zwischen engagierten Bürgern, Gemeinden, den Wirtschaftssektoren, Vereinen, Verbänden und anderen Akteuren der Region, um langfristig zur Stärkung und Verbesserung der betrieblichen, kommunalen und regionalen Risikowahrnehmung und Risikoakzeptanz für Naturgefahren und deren Auswirkungen beizutragen. 18
19 Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 4A Biodiversität und abwechslungsreiche Kulturlandschaften stellen wichtige Elemente der ländlichen Entwicklung dar. So können intakte, artenreiche Kulturlandschaften gerade in benachteiligten Gebieten ein Alleinstellungsmerkmal im Tourismus darstellen und zum Fortbestand dezentraler Besiedelungsstrukturen beitragen. Der Zusammenarbeit zwischen Regionalentwicklung und Naturschutz kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Regionsbezogen ist daher für die Umsetzung biodiversitäts- bzw. naturschutzrelevanter Themen und die Verstärkung der Kooperationen zwischen den relevanten AkteurInnen das LEADER-Programm ein zentrales Instrument. LEADER stellt aber auch ein Instrument dar, mit dem eine Inwertsetzung des Artenreichtums von Regionen gelingen kann und das Bewusstsein für Biodiversität geweckt und gestärkt werden kann. So kann die Maßnahme etwa Projekte und Initiativen zur Vermarktungs- und Wissensvermittlungskompetenz unterstützen, die die Nachfrage nach Produkten mit Biodiversitätsbezug unterstützen. Schwerpunktbereich 5C Die Auseinandersetzung mit Fragen der Ressourceneffizienz und der Energiebereitstellung erscheinen insbesondere auf regionaler Ebene sinnvoll. Es wird daher erfreut gesehen, wenn sich die lokalen Entwicklungsstrategien nicht nur kursorisch mit den in dieser Priorität angesprochenen Schwerpunktbereichen, und hier wiederum insbesondere mit Fragen der Versorgung mit und Nutzung von erneuerbaren Energien, Nebenerzeugnissen, Abfällen und Rückständen und anderen Ausgangserzeugnissen für die Biowirtschaft befassen. Gerade der Bereich lokaler Entwicklungsstrategien sollte geeignet sein, von nicht-nachhaltigen, fossil basierten Wirtschaftssystemen zu Kreislaufsystemen mit höherem Autarkiegrad zu kommen. Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Schwerpunktbereich 6A Strukturschwache Regionen abseits der Ballungszentren sind oft von einem Rückgang an Arbeitsplätzen und einem generellen Mangel an qualifizierten Arbeitsplätzen für Frauen betroffen. Insbesondere in peripheren ländlichen Gebieten kann die Diversifizierung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in den nicht-agrarischen Bereich wie z.b. Tourismus einen Beitrag zur lokalen Entwicklung leisten. Weiters ermöglicht die Umsetzung von Projekten in Kleinunternehmen die Sicherung und Schaffung von Erwerbsmöglichkeiten für die ländliche Bevölkerung und regt damit die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen an. Schwerpunktbereich 6B Die Umsetzung der Maßnahme LEADER trägt umfassend zur lokalen Entwicklung in ländlichen Gebieten bei. Durch die Partizipation der lokalen Bevölkerung und der lokal verankerten Entscheidungskompetenz wird die Regionsautonomie erhöht. Ziel des Bottom-up-Prozesses ist es die Stärken und Schwächen der eigenen Region zu erkennen und Chancen zur Erhöhung der Lebensqualität zu nutzen bzw. Bedrohungen der Lebensfähigkeit der Region zu reduzieren. Die Zuteilung eines Budgetrahmens bringt den Regionen mehr Selbstbestimmtheit in finanziellen Belangen. Die Qualität der Strategie und die Fokussierung auf regionsspezifische Problemstellungen bzw. Potenziale spielen sowohl bei der Auswahl als LAG als auch bei der Aufteilung des Budgets eine zentrale Rolle. Die Maßnahme LEADER ist hinsichtlich der inhaltlichen Umsetzung von Projekten offen. Das Ziel der Maßnahme ist jedenfalls die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen für Frauen und Männer im ländlichen Raum zu verbessern und durch Kooperationen auch regionsübergreifende Projekte zu realisieren. 19
20 Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Was wird gefördert? Die 3 strategischen Aktionsfelder sind: Steigerung der Wertschöpfung: Land- und Forstwirtschaft Tourismus Wirtschaft, Gewerbe, KMU, EPU Energieproduktion Festigung oder nachhaltige Weiterentwicklung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes: Natur- und Ökosysteme Kultur Handwerk Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen: Dienstleistungen Nahversorgung Regionales Lernen und Beteiligungskultur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Pauschalbeträge für nicht wettbewerbsrelevante Kleinprojekte: Die beantragten Kosten für das Projekt sind aufgrund einer Kostenkalkulation plausibel darzustellen. Der Pauschalbetrag beträgt max ,00. Projektträger sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen/NGOs oder Gruppen nicht organisierter Menschen mit einem gemeinnützigen Ansinnen. Die Höhe der Mittel für die Anwendung von Pauschalbeträgen ist mit insgesamt 5% Anteil am Gesamtbudget der LAG beschränkt. Mit dem Zahlungsantrag muss ein Tätigkeitsbericht mit ausreichender Dokumentation, insbesondere mit Daten für die Möglichkeit der Plausibilisierung der Kosten, vorgelegt werden. Demselben Förderwerber kann maximal drei Mal innerhalb der Förderperiode ein Pauschalbetrag für Kleinprojekte bewilligt werden. 20
21 Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Wer wird gefördert? Natürliche und juristische Personen Kooperationen in diversen Rechtsformen Fördervoraussetzungen Das Projekt muss einen positiven Beitrag zur Umsetzung der LES leisten. Vorliegen eines positiven LAG-Beschlusses Plausible Kostenkalkulation Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein Wird im Rahmen von Leader die Möglichkeit zur Umsetzung anderer Programmmaßnahmen genutzt, gelten die jeweiligen Vorgaben für diese Maßnahme Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie Prinzipien der Auswahlkriterien Formelle Kriterien Ausmaß des Beitrags zur Zielerreichung der LES Beitrag zur Umsetzung des Aktionsplans Einhaltung des Vergaberechts, soweit dieses anzuwenden ist Nachweis der fachlichen Qualität Wirtschaftlichkeit des Projekts Plausible Kostenkalkulation Ausfinanzierung des Projekts muss gewährleistet sein Inhaltlich, qualitative Kriterien Ökologische Nachhaltigkeit Soziale Nachhaltigkeit Ökonomische Nachhaltigkeit Verbindung mehrerer Sektoren Innovationsgrad Kooperation Gleichstellungsorientierung 21
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