um eine Behinderung auszugleich. Hilfsmittel müssen durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Wofür können die Kosten übernommen werden?

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1 Hilfsmittel Hilfsmittel machen es Ihnen leichter, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Hörgeräte, orthopädische Schuhe oder Rollstühle. Versicherte der IKK classic haben Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Wir übernehmen die Kosten in Höhe der vertraglich vereinbarten Preise, wenn das Hilfsmittel notwendig ist, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern um einer drohenenden Behinderung vorzubeugen oder um eine Behinderung auszugleich. Hilfsmittel müssen durch einen Vertragsarzt verordnet werden. Wofür können die Kosten übernommen werden? Zu Hilfsmitteln gehören unter anderem Rollstühle, Hörgeräte, Sehhilfen, Prothesen, orthopädische Schuhe, Inhalationsgeräte, Inkontinenzhilfen, Stomaartikel (für einen künstlichen Darmausgang), Kompressionsstrümpfe oder Schuheinlagen. Ausnahme: Gilt das Hilfsmittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens, dürfen wir die Kosten dafür nicht übernehmen. Zuzahlungen Versicherte, die 18 Jahre oder älter sind, leisten als Zuzahlung zu jedem Hilfsmittel 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro, allerdings nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Ist das Hilfsmittel zum Verbrauch bestimmt - zum Beispiel Inkontinenzhilfen oder Insulinspritzen - zahlen Sie 10 Prozent der Kosten pro Packung, allerdings maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf. Die geleisteten Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze für eine Zuzahlungsbefreiung angerechnet. Wählen Sie ein Hilfsmittel, das über die vorgeschriebenen Höchstgrenzen bzeziehungsweise die vertraglich vereinbarten Preise hinausgeht, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Ersatz- und Instandsetzung

2 Wir übernehmen auch die Kosten, wenn das Hilfsmittel angepasst, ausgetauscht oder instandgesetzt werden muss. Auch die Ausbildung im Gebrauch des Hilfsmittels gehört dazu. Hörgeräte Aufzahlungsfreie Hörgeräte Die IKK classic hat mit der Bundesinnung der Hörgeräteakustiker einen Vertrag zur Versorgung mit Hörgeräten abgeschlossen: Damit ist Ihr Hörgeräteakustiker verpflichtet, Sie ausführlich zu aufzahlungsfreien Hörgeräten zu beraten und Ihnen mindestens ein Angebot zu einem geeigneten aufzahlungsfreien Hörsystem einschließlich des erforderlichen Ohrpassstückes zu unterbreiten. Von diesen Vorteilen profitieren IKK-Versicherte, die sich für ein aufzahlungsfreies Hörgerät entscheiden: Sie können das empfohlene Hörgerät ausreichend lange testen. Das aufzahlungsfreie Hörgerät muss objektiv den gleichen Hörgewinn erzielen wie ein aufzahlungspflichtiges Modell. Die IKK classic trägt die Kosten für sämtliche Reparaturen und Wartungen Ihres Hörgerätes sowie für den Ersatz der Ohrpassstücke, soweit sie nicht durch unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind. Außer der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von zehn Euro entstehen Ihnen beim Erwerb eines aufzahlungsfreien Hörgerätes keine weiteren Kosten. Entscheiden Sie sich allerdings für ein anderes als das angebotene aufzahlungsfreie Modell, können für Sie Mehrkosten entstehen. Hörgeräte für Kinder und Jugendliche Die IKK classic übernimmt die Kosten für Hörgeräte für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohne Zuzahlung. Darüber hinaus bieten wir Ihnen einen Rund-um-Service mit Nachbetreuung, kostenloser Wartung und Reparatur. Wie erkenne ich, ob mein Kind gut hört? Treffen diese Punkte auf Ihr Kind zu, ist eine angeborene Hörstörung unwahrscheinlich: Erschrickt Ihr fünf Wochen alter Säugling, wenn plötzlich ein lautes Geräusch auftritt? Blickt er mit drei bis vier Monaten zur Schallquelle? Bildet er nach ca. sieben Monaten erste zweisilbige Laute?

3 Reagiert er mit zehn Monaten, wenn Sie ihn aus einem Meter Entfernung leise ansprechen? Ist die sprachliche Entwicklung Ihres Kindes vergleichbar mit der seiner Altersgenossen? Sie haben den Verdacht, dass Ihr Kind nicht richtig hört? Dann lassen Sie sein Gehör von einem Ohrenarzt prüfen. Er stellt fest, dass Ihr Kind eine Hörhilfe benötigt? Mit dieser Verordnung gehen Sie zu einem Hörgeräteakustiker, mit dem die Versorgung vertraglich vereinbart ist. Wir helfen Ihnen gern, einen geeigneten Fachmann zu finden. Der Hörgeräteakustiker berät Sie und Ihr Kind bei der Auswahl des richtigen Hörgerätes, ob zum Beispiel eher ein analoges oder ein digitales geeignet ist. Er passt das Gerät an, liefert auch das Zubehör, übernimmt die Nachbetreuung und eventuelle Reparaturen. Die Kosten rechnet der Hörgeräteakustiker direkt mit der IKK classic ab. Mehr Informationen für Eltern Bundesgemeinschaft der Eltern und Freunde hörgeschädigter Kinder Förderverein für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche e.v. Stuttgart Sehhilfen Als Sehhilfen gelten sowohl Brillengläser, Kontaktlinsen, vergrößernde Sehhilfen (Leselupen, Bildschirmlesegeräte etc.) als auch therapeutische Sehhilfen wie Verbandsklappen. Sie gehören zur Gruppe der Hilfsmittel. Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre beteiligt sich die IKK classic an den Kosten. Bei Personen über 18 Jahren ist eine Kostenbeteiligung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre Für Kinder und Jugendliche übernehmen wir die Kosten für Brillengläser, vergrößernde sowie therapeutische Sehhilfen in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge. Zuzahlungen fallen nicht an. Versicherte ab 18 Jahren Bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, darf sich die IKK classic an den Kosten für Sehhilfen nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen beteiligen, zum Beispiel bei Augenverletzungen oder Augenerkrankungen sowie bei schweren Sehbeeinträchtigungen beider Augen

4 Schwere Sehfehler Bei schweren Sehfehlern ist der Schweregrad der Sehschwäche bzw. Sehbehinderung ausschlaggebend. Diese werden von der World Health Organization (WHO) vorgegeben. Für einen Leistungsanspruch muss mindestens Stufe 1 vorliegen. Stufen der Sehschwäche bzw. Sehbehinderung: Stufe 1: das Sehvermögen ist kleiner/gleich 30% (Visus 0,3) Stufe 2: das Sehvermögen ist kleiner/gleich 10% (Visus 0,1) Stufe 3: Sehvermögen ist kleiner/gleich 5% (Visus 0,05). Stufe 4: Sehvermögen ist kleiner/gleich 2% (0,02). Stufe 5: fehlende Wahrnehmung von Lichtschein, das heißt absolute Blindheit. Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die IKK classic die Kosten in Höhe der Festbeträge. Zusätzlich müssen Versicherte ab 18 Jahren gesetzliche Zuzahlungen leisten. Das sind 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro. Mehrkosten Werden Sehhilfen gewählt, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, tragen Versicherte die über den Festbetrag hinausgehenden Kosten selbst. Sonderfall Kontaktlinsen Für Kontaktlinsen dürfen die Kosten sowohl für Versicherte unter als auch über 18 Jahren nur in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen übernommen werden, zum Beispiel wenn Sie an Kurz- oder Weitsichtigkeit mit 8 Dioptrien oder mehr leiden. Es gibt noch weitere Ausnahmefälle. Bei Fragen können Sie sich gern an Ihre IKK classic vor Ort wenden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die IKK classic für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr die Kosten in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge. Ausnahmen gelten, wenn die Linsen speziell an das Auge angepasst werden müssen (Einzelanfertigungen). Zuzahlungen sind nicht zu leisten. Für Versicherte über 18 Jahren werden die Kosten für Sehhilfen grundsätzlich nur unter bestimmten Bedingungen übernommen. Diese müssen zusätzlich zu den Voraussetzungen für Kontaktlinsen erfüllt sein. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, werden die Kosten in Höhe der bundesweit geltenden Festbeträge übernommen. Als Zuzahlung fallen 10 Prozent des Abgabepreises an, mindestens 5, maximal 10 Euro.

5 Wählen Sie Kontaktlinsen, obwohl sie medizinisch nicht erforderlich sind, zahlen wir als Zuschuss höchstens den Betrag, den wir für eine erforderliche Brille zu zahlen hätten. Den restlichen Betrag müssen Sie als Mehrkosten selbst tragen. FAQ: Häufig getsellte Fragen zu Hilfsmitteln Was sind Hilfsmittel? Hilfsmittel sind sächliche Mittel oder technische Produkte, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder eine Behinderung ausgleichen. Hilfsmittel sind Produkte, die Sie zu Hause anwenden, also nicht im Krankenhaus oder in der Arztpraxis benötigt werden. Zu den Hilfsmitteln gehören Hörgeräte, Gehhilfen, Rollstühle, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Blutzuckermessgeräte u.v.m. Darüber hinaus gibt es auch Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Hierunter fallen beispielsweise Inkontinenzhilfen und Stomaartikel. Die IKK classic übernimmt die Kosten für notwendige Hilfsmittel bis zu bestimmten Preisgrenzen. Ihre Zuzahlungen betragen in der Regel höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel oder pro Monat. Welche Zuzahlungen muss ich für Hilfsmittel leisten? Für Hilfsmittel, die zum einmaligen Verbrauch bestimmt sind (z.b. Windeln bei Inkontinenz), zahlen Sie 10 Prozent pro Packung dazu, maximal 10 Euro pro Monat, in jedem Fall aber nicht mehr als die Kosten des Mittels. Für alle anderen Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Sobald Ihre Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschreiten, können Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen, dann werden alle weiteren Kosten vollständig von Ihrer IKK classic übernommen. Für chronisch Kranke gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent. Was ist der Unterschied zwischen einer Zuzahlung und den sogenannten Mehrkosten?

6 Bei Hilfsmitteln wird zwischen den gesetzlichen Zuzahlungen und sogenannten Mehrkosten unterschieden: Die Zuzahlungen sind der Eigenanteil mit dem sich jeder Versicherte an den Kosten des Hilfsmittels beteiligen muss. Die Höhe der Zuzahlungen zu Hilfsmitteln ist gesetzlich festgelegt. Die Hilfsmittel werden je nach Anbieter zu verschiedenen Preisen abgegeben. Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen die Kosten für Hilfsmittel nur bis zu bestimmten Preisgrenzen übernehmen, denn es ist nicht im Sinne der Versichertengemeinschaft, wenn für ein und dasselbe Produkt oder für vergleichbare Produkte bei einem Anbieter mehr gezahlt werden soll als bei einem anderen. Die Preisgrenzen, die sogenannten Festbeträge, werden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen gemeinsam festgelegt und gelten einheitlich für das ganze Bundesgebiet und alle Versicherten. Sie erhalten also die Hilfsmittel, deren Preise den Festbetrag nicht überschreiten, - abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 Euro - kostenfrei. Wenn der Preis des benötigten Hilfsmittels bei dem von Ihnen gewählten Anbieter über dem Festbetrag liegt, müssen Sie den darüber hinausgehenden Teil selber bezahlen. Diesen Betrag nennt man Mehrkosten. Es gibt viele Anbieter, die Hilfsmittel zu den Festbeträgen abgeben. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Zuzahlungen können sie hier Mehrkosten vermeiden, indem Sie den Anbieter wechseln. Fragen Sie Ihre IKK classic nach Leistungserbringern, die zum Festbetrag liefern. Muss ich als Versicherter eine höhere Eigenleistung erbringen? Werden Hilfsmittel für mich teurer? Nein, denn neben der gesetzlichen Zuzahlung soll es grundsätzlich ohne Aufzahlung möglich sein, ein Hilfsmittel zu bekommen. Falls Sie aber unbedingt ein Produkt einer bestimmten Firma haben wollen, das sich zwar im Namen, aber nicht in der Qualität von anderen unterscheidet, kann es sein, dass sie aufzahlen müssen. Ihre IKK classic berät Sie gern. Was sind Festbeträge? Festbeträge sind "feste" Preisobergrenzen. Mit dieser Grenze wird festgelegt, wie viel die Krankenkasse für ein bestimmtes Hilfsmittel oder auch Arzneimittel bezahlt. Eingeführt wurden die Festbeträge um Wirtschaftlichkeitsreserven zu nutzen. Denn Produkte wie Hilfsmittel und Arzneimittel müssen jedem Kranken zugänglich sein. Daher ist es gut und richtig, dass die Krankenkassen die Möglichkeit haben, durch die Festbeträge im Interesse ihrer Versicherten einen Preiswettbewerb auszulösen.

7 Welche Vorteile habe ich als Versicherter von den Festbeträgen? Für Sie bedeuten Festbeträge, dass die Krankenkassen einen gewissen Einfluss auf die Ausgaben haben. Denn die von den Leistungserbringern geforderten Preise waren in der Vergangenheit bei gleicher Qualität oft ohne Grund unterschiedlich. Auf Basis eines Preisvergleichs wurden jetzt Festbeträge festgelegt, das hilft, damit weder die Versicherten noch die Krankenkassen für gleiche Qualität und Leistung zu viel zahlen müssen. Durch die Ausgabenbegrenzung können die Krankenkassenbeiträge positiv beeinflusst werden. Könnte jeder Hersteller und Vertreiber den Preis nehmen, den er wollte, würden die Beiträge der Versicherten immer weiter steigen. Habe ich als Versicherter Nachteile durch die Festbeträge? Nein, denn Grundlage für die Festsetzung der Festbeträge sind die im Hilfsmittelverzeichnis festgelegten Qualitätsanforderungen und Produkteigenschaften. Sie haben also weiterhin einen Anspruch auf eine qualitativ hochwertige Versorgung. Vielleicht müssen Sie als Versicherter ein anderes Produkt wählen als bisher. Dieses ist aber auf keinen Fall schlechter, sondern heißt nur anders oder hat andere Eigenschaften, die für die Versorgung aus medizinischer Sicht nicht bedeutsam sind, wie z.b. eine andere Gestaltung oder Farbe. Die Qualität des Produktes ist jedoch bei allen Produkten sehr gut. Sollten Sie trotzdem mit der Qualität eines Produktes unzufrieden sein, wenden Sie sich zunächst direkt an Ihren Leistungserbringer. Vielleicht ist die Ursache schnell behoben. Ist dies nicht der Fall, wenden Sie sich an Ihre IKK classic. Kann ich eine Versorgung ohne Mehrkosten bei meinem Leistungserbringer fordern? Leider nicht, aber wir können Ihnen sagen, bei welchen Leistungserbringern Sie zum Festbetrag, dass heißt ohne Mehrkosten, das benötigte Hilfsmittel erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre IKK classic vor Ort. Muss ich zukünftig mein Hilfsmittel länger tragen? Nein, auch hier hat sich nichts geändert. Es gibt keine festgelegten Mindestgebrauchszeiten für Hilfsmittel. Die Gebrauchszeiten hängen vom jeweiligen

8 Produkt und seinem Einsatz ab. Natürlich muss man zunächst unterscheiden zwischen Hilfsmitteln, die verbraucht werden, wie Hilfsmittel zur Inkontinenzversorgung, bzw. Hilfsmitteln, die längere Zeit genutzt werden können, wie z. B. Hörgeräte. Sie haben immer dann Anspruch auf eine Neuversorgung, wenn ein Hilfsmittel nicht mehr im gebrauchsfähigen Zustand ist und durch eine Wartung oder Reparatur dieser Zustand nicht behoben werden kann. Auch bei den zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln gibt es aufgrund der Festbeträge keine Einschränkungen der Abgabemenge. Sie müssen also ein Hilfsmittel nicht länger tragen als bisher. Hat sich bei der Beschaffung des Hilfsmittels etwas geändert, zum Beispiel beim Verfahren? Sie erhalten Ihre Hilfsmittel wie bisher. An dem bisherigen Ablauf hat sich durch die Festbetragsregelung nichts geändert. Nach wie vor erhalten Sie Ihre Verordnung vom behandelnden Arzt. Sie können damit direkt zum Leistungserbringer, also z. B. zum Sanitätshaus, gehen. Für die nun mit Festbeträgen versehenen Produktgruppen ist eine vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse im Regelfall nicht notwendig. Zur Sicherheit können Sie sich vor dem Besuch beim Leistungserbringer bei Ihrer IKK classic informieren. Auch für den Arzt ändert sich nichts, so dass keine häufigeren Arztbesuche notwendig sind. Möglicherweise müssen Sie das Sanitätshaus oder den Leistungserbringer wechseln, um Ihr Hilfsmittel zum Festbetrag zu erhalten. Dabei unterstützt Sie Ihre IKK classic gern. Werden Verpackungseinheiten kleiner? Nein, die Festbeträge haben keine Auswirkung auf die Verordnungsmenge. Aufgrund der Festbeträge werden die Verpackungseinheiten nicht kleiner. Sie müssen weder häufiger zum Arzt gehen als bisher noch müssen Sie öfter zum Leistungserbringer. Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arzt bzw. Ihr Leistungserbringer kleinere Verpackungseinheiten verschreibt bzw. liefert als bisher, sollten Sie ihn darauf ansprechen. Hier hilft Ihnen auch Ihre IKK classic weiter. Gibt es auch Festbeträge bei Reparaturen? Nein, es gibt keine Festbeträge für Reparaturen. Die Kosten für die Reparaturen werden entsprechend dem Aufwand des Leistungserbringers oder durch Pauschalen direkt mit den Krankenkassen verrechnet.

9 Ich will auf eine besondere Art der Versorgung nicht verzichten, wie kann ich die Mehrkosten verringern? Zunächst hilft, wie bei allen Anschaffungen, der Marktvergleich, denn es gibt teilweise erhebliche Preisunterschiede zwischen den Leistungserbringern bei den gleichen Produkten. In jedem Falle sollten Sie sich vor der Inanspruchnahme von Leistungen bei Ihrer IKK classic nach günstigen, aber guten Versorgungsmöglichkeiten erkundigen. Ich habe mit der IKK classic Kostenerstattung vereinbart, was ändert sich bei mir? Früher haben Sie von der IKK classic die von Ihnen nachgewiesenen Kosten für Ihre Hilfsmittel abzüglich einer Bearbeitungspauschale erhalten. Für die Hilfsmittel, für die nunmehr Festbeträge festgelegt wurden, wird Ihnen jetzt unabhängig von Ihren eigentlichen Kosten nur noch maximal der Festbetrag erstattet. Aber auch hier wird Ihnen eine Bearbeitungspauschale abgezogen.

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