Die Bundesregierung hat zu Recht die Mittel für die Begabtenförderungswerke deutlich erhöht. Nun wäre es endlich an der Zeit im BAföG nachzuziehen.

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1 !" #$% & '( ))% * )#% + ),,$ Herausgeber: DGB-Bundesvorstand Bereich Bildung, Qualifizierung, Forschung Verantwortlich: Ingrid Sehrbrock Henriette-Herz-Platz Berlin Postanschrift: Postfach Berlin Telefon Telefax

2 Stellungnahme des DGB zur Anhörung des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum 17. Bericht nach 35 BAföG und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein 22. BAföG-Änderungsgesetz am 21. Mai 2007 Allgemeine Bewertung Der 17. Bericht nach 35 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zeigt, dass großer Handlungsbedarf beim BAföG steht. Abgesehen von Veränderungen bei Bedarfssätzen, den Freibeträgen für das elterliche Einkommen und den Sozialpauschalen in 2002, die aus der Umrechnung von DM in Euro resultieren, hat es seit dem BAföG-Reformgesetz von 2000 keine Verbesserungen der Leistungsparameter gegeben. Inzwischen besteht ein Nachholbedarf von 10,3 % bei den Bedarfssätzen, von 8,7% bei den Freibeträgen und ein geringerer Bedarf bei den Sozialpauschalen. Die Bundesregierung hat aber bislang mit Verweis auf die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung - eine Verbesserung der Leistungsparameter abgelehnt. Dagegen hat der BAföG-Beirat sich in seiner Stellungnahme zum 17. Bericht wie folgt geäußert: Vor dem Hintergrund der wichtigen Ziele der Chancengleichheit und Ausschöpfung der Bildungsreserven in der Bevölkerung hält der Beirat für Ausbildungsförderung deshalb eine Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge für dringend erforderlich; dies insbesondere, weil der Ausbau von Studienplätzen im Rahmen des Hochschulpaktes auch einer sozialen Flankierung bedarf. (Stellungnahme vom , in Bundestagsdrucksache 16/4123). Inzwischen hat sich die finanzielle Situation der Studierenden keineswegs verbessert: So sind z. B. die Energiepreise kräftig gestiegen, die Mehrwertsteuererhöhung hat auch die Lebenshaltungskosten steigen lassen, die Verkürzung der Bezugsdauer des Kindergeldes erhöht die Notwendigkeit, die Erwerbsarbeit neben dem Studium zu verstärken. Die Bundesregierung hat zu Recht die Mittel für die Begabtenförderungswerke deutlich erhöht. Nun wäre es endlich an der Zeit im BAföG nachzuziehen. Der DGB erwartet deshalb vom Gesetzgeber umgehend die Fördersätze und die Freibeträge um jeweils 10% anzuheben um wenigstens die bisherigen Verluste der dem Grunde nach Anspruchsberechtigten auszugleichen. Nur dann kann das BAföG seine sozialpolitische Funktion wieder wahrnehmen. Ansonsten droht das BAföG auszubluten. Das wäre aber weder im Sinne einer Bildungspolitik, die auch auf Chancengleichheit setzt, noch würde es der im Koalitionsvertrag beschlossene Zielsetzung, dass möglichst bald 40% Prozent eines Altersjahrganges studieren sollen, Rechnung tragen. Im Folgenden nimmt der DGB zum Fragenkatalog der Anhörung wie folgt Stellung: A. Soziale Lage der Studierenden im Lichte des 17. BAföG-Berichts 1. Wie bewerten Sie grundsätzlich die gegenwärtige Leistungsfähigkeit des BAföG, die Lebenshaltungskosten der geförderten Studierenden hinreichend zu decken? Welche mittel- bis langfristige Entwicklung erwarten Sie in diesem Zusammenhang, wenn vorerst keine Anpassung der Bedarfssätze und Freibeträge erfolgt? 2. Wie bewerten Sie die Entwicklung der Gefördertenzahlen und -quote und welche Konsequenzen resultieren daraus für die Weiterentwicklung des BAföG? 3. Wie bewerten Sie die Auswirkungen der Einführung von Studiengebühren in einigen Bundesländern auf die Finanzierung des Lebensunterhalts der Studieren- 1

3 den? Inwieweit berücksichtigt der 17.BaföG-Bericht diesen Aspekt bzw. weist Ergebnisse zu diesen Zusammenhängen auf? 4. Der 17. BAföG-Bericht geht von Anpassungsrückständen von 10,3 % bei den Bedarfssätzen und 8,7 % bei den Freibeträgen aus. Welchen Anpassungsbedarf sehen Sie bezüglich der Bedarfssätze, der Freibeträge oder der Sozialpauschalen? 5. Sehen Sie Möglichkeiten einer sinnvollen Differenzierung, etwa hinsichtlich einer Schwerpunktsetzung bezüglich Bedarfssätzen und Freibeträgen oder auch zeitlichen Staffelung etwaiger Anpassungsmaßnahmen? zu 1. und 2. Der DGB geht davon aus, dass die Zahl der dem Grunde nach Anspruchsberechtigten und damit auch die Zahl der tatsächlich Geförderten zurückgeht. Schon jetzt gibt es eine Differenz zwischen dem Anstieg der Anspruchsberechtigten und der Geförderten von 1,9% (7,7% zu 5,8%). Nur über die Erhöhung der Freibeträge vom anzurechnenden elterlichen Einkommen kann diese Differenz ausgeglichen werden. zu 3. Der DGB lehnt Studiengebühren ab. Sieben Bundesländer haben inzwischen Studiengebühren eingeführt, an ihren Hochschulen dürften mindestens 2/3 aller Studierenden in Deutschland, eingeschrieben sein. Es ist allerdings dem Bund nicht zuzumuten, über seinen Finanzierungsanteil am BAföG die Studiengebühren und so anteilig die Hochschulen der Länder mitzufinanzieren. Adäquate Regelungen, wie die finanzielle Mehrbelastung der Studierenden aufgefangen werden könnte, liegen nach Auffassung des DGB nicht vor. zu 4. Hierzu verweist der DGB auf seine Eingangsdarlegungen. zu 5. Die Studierenden haben einen Anspruch, dass die Anpassungen möglichst rasch erfolgen. Der DGB erwartet deshalb, dass bei einem zu erwartenden Inkrafttreten des Gesetzes spätestens im Sommer 2008 der Nachholbedarf gedeckt werden kann. Allerdings müssen dazu die erforderlichen Mittel in die Haushalte 2008 des Bundes und der Länder eingestellt sein..b. GE für ein 22. BAföG-Änderungsgesetz a) Berücksichtigung von Kinderbetreuungszeiten 6. Halten Sie die vorgesehene Umstellung auf eine generelle spezifische Förderungskomponente für Auszubildende mit Kindern über einen pauschalen Kinderbetreuungszuschlag während der Ausbildungsphase selbst anstelle der bisherigen Teilerlassregelung bei der späteren Darlehensrückzahlung bei Studierenden bildungs-, familien- und sozialpolitisch für sinnvoll? 7. Welche bildungs-, familien- und sozialpolitischen Auswirkungen erwarten Sie durch den vorgeschlagenen Wegfall der Kinderteilerlassregelung? Sehen Sie hier insbesondere auch gleichstellungspolitisch relevante Auswirkungen? Wenn ja, welche? 8. Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgeschlagene zweijährige Übergangsregelung bis zum endgültigen Wegfall des Kinderteilerlasses? 9. Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Ausgestaltung des Kinderbetreuungszuschlags als monatliche Pauschale in Höhe von 113 Euro auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen der Einführung des Elterngeldes bei Studierenden mit Kindern? 2

4 10. Wie bewerten Sie insbesondere Forderungen nach der Bemessung des Zuschlags nach der jeweiligen Zahl der betreuten Kinder? Welche alternativen Modelle würden Sie gegebenenfalls vorschlagen? Der DGB fordert einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel in der Familienpolitik hin zur Schaffung einer ausreichenden Betreuungsinfrastruktur aus öffentlichen Mitteln. Da dieser Paradigmenwechsel aber noch nicht erfolgt ist, begrüßt der DGB die vorgeschlagene Umstellung vom Teilerlass auf einen pauschalierten Monatsbetrag. Der DGB hält es allerdings für erforderlich, den Zuschlag nach der Anzahl der Kinder zu bemessen. Da aber Studierende mit Kindern bereits durch das Elterngeld geringere Leistungen erhalten als durch das bisherige Erziehungsgeld, müsste die bisherige vorgesehene Summe von 113 deutlich erhöht werden. Allerdings würden auch dann die tatsächlich entstehenden Kosten nur teilweise ausgeglichen.. Damit würde die Benachteiligung von Studierenden mit Kindern gegenüber Studierenden ohne Kinder nicht aufgehoben. b) Förderung des Studiums im Ausland 11. Halten Sie das Gesamtpaket der vorgesehenen Veränderungen im Auslandsförderungsrecht für ausgewogen und von der Stoßrichtung her für förderungs- und bildungspolitisch sinnvoll? Sähen Sie ggf. alternativen oder weiter gehenden Handlungsbedarf? 12. Halten Sie die vorgesehene Öffnung der Auslandsförderung für komplett innerhalb der EU oder der Schweiz verbrachte Ausbildungen für angemessen und ggf. auch für ausreichend? 13. Halten Sie das im Zusammenhang mit der Öffnung für komplette Auslandsausbildungen eingeführte Residenzkriterium, das einen mindestens dreijährigen ständigen Wohnsitz im Inland vor Aufnahme des Auslandsaufenthalts für sinnvoll, angemessen und praktikabel? 14. Erscheint Ihnen die Abkehr von der bisherigen ausschließlichen Zuschussförderung hinsichtlich der Auslandszuschläge, Auslandsreisekosten- und - studiengebührenerstattung für angemessen und vertretbar oder sehen Sie negative bildungspolitische Auswirkungen bei deren Umstellung auf Normalförderung? Wie beurteilen Sie diesbezüglich die vorgeschlagenen Übergangsregelungen? 15. Wird die vorgesehene Schwerpunktsetzung auf die befristeten Auslandsaufenthalte in der Neuregelung der Finanzierung im Ausland erhobener Studiengebühren nach Ihrer Einschätzung dem Ziel des BAföG zur Sicherung von Chancengleichheit in der Bildung gerecht? 16. Wird die jetzt vorgesehene Pauschalisierung der Auslandsreisekostenerstattung nach Ihrer Einschätzung den individuellen Finanzierungsbedürfnissen hinreichend gerecht, so dass der Auslandsaufenthalt als solcher auch für Auszubildende aus finanzschwachen Elternhäusern eine realistische und attraktive Option bleibt? 17. Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Neuregelung der Förderung von Auslandspraktika? Wie beurteilen Sie in diesem Kontext den Vorschlag des Bundesrates, auch Auslandspraktika im Zusammenhang mit berufsfachschulischen Ausbildungen in die Förderung einzubeziehen? zu 11. Der DGB begrüßt, dass die BAföG-Förderung bereits mit dem ersten Semester beginnen soll. Im Zuge des Bologna-Prozesses war dies ein überfälliger Schritt. zu 12. und 13. Nach einem überschaubaren Erprobungszeitraum sollten die Begrenzung auf den EU- Raum und die sog. Residenzpflicht in Deutschland auf ihre Notwendigkeit überprüft werden, da für beide Kriterien aus Sicht des DGB bislang keine Erfahrungen vorliegen. 3

5 zu 14. und 15. Der DGB befürwortet die Beibehaltung der bisherigen Zuschussregelung. Eine Verwaltungsvereinfachung ist an dieser Stelle nicht zielführend. Die Umstellung auf die Normalförderung würde ebenso wie die Einschränkung der Finanzierung von Studiengebühren im Ausland die Mobilität der Studierenden nicht fördern, zumal der erhöhte Mehrbedarf nur teilweise abgedeckt würde. zu 17. Der DGB begrüßt die Neuregelung der Förderung von Auslandspraktika. Er sieht im Vorschlag des Bundesrates auch einen Beitrag zur Herstellung der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung. Der Vorschlag sollte deshalb in die Novellierung aufgenommen werden. c) Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze 18. Wie bewerten Sie die vorgeschlagene Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze im BAföG? Halten Sie diese für ausreichend und welche alternativen oder ergänzenden Maßnahmen halten Sie gegebenenfalls für notwendig oder sinnvoll? 19. Ist es angemessen und im Verhältnis zu den gestaffelten Bedarfssätzen im BAföG je nach besuchter Ausbildungsstätte ausgewogen, die Hinzuverdienstgrenzen künftig für alle Auszubildenden gleich abzustecken und zu vereinheitlichen? zu 18. Auf keinen Fall darf nach Auffassung des DGB eine Anhebung der Zuverdienstgrenzen dazu führen, dass die Leistungsparameter des BAföG nicht mehr regelmäßig angepasst werden. Darüber hinaus gibt es bereits jetzt Tendenzen, anstelle regulär Beschäftigter Studierende als ZeitarbeitnehmerInnen anzuwerben, da sie für Arbeitgeber deutlich billiger sind. Zum einen sind sie regelmäßig nicht sozialversicherungspflichtig, zum anderen würde ein neuer Niedriglohnsektor geschaffen. zu 19. Die Art der besuchten Ausbildungsstätte rechtfertigt immer weniger die bestehenden Diskrepanzen zwischen den Fördersätzen. Besonders deutlich wird dies an den Lebenshaltungskosten, die für nicht bei den Eltern wohnenden Auszubildenden faktisch gleich sind. d) Verbesserung der Förderung vom Studierenden mit Migrationshintergrund 20. Halten Sie die vorgesehene Ausdehnung der Förderung vom Studierenden mit Migrationshintergrund bildungs- und integrationspolitisch für sinnvoll und auch in Abwägung der Ausgabenwirkung für angemessen? Ist die vorgesehene Ausdehnung aus Ihrer Sicht ausreichend? 21. Welche integrationspolitischen Auswirkungen und Effekte erwarten Sie durch die vorgeschlagene Neuregelung? 22. Sehen Sie Personengruppen innerhalb der in Deutschland lebenden Migranten, deren Bedürfnisse durch die geplanten Änderungen Ihnen noch nicht ausreichend berücksichtigt scheinen? Der DGB begrüßt die vorgesehene Neuregelung ausdrücklich. Da derzeit die Neuregelung des Aufenthaltsrechtes noch nicht abgeschlossen ist, lassen sich die Auswirkungen nur schwer abschätzen. Deshalb sollte auch diese Neuregelung nach einer angemessenen Frist überprüft und so erforderlich nachgebessert werden. e) Einschränkung der elternunabhängigen Förderung im Zweiten Bildungsweg 23. Wie bewerten Sie die vorgeschlagene Neuregelung zur Einbeziehung des Elterneinkommens bei der Förderung des Besuchs von Kollegs und Abendgymnasien? 4

6 24. Wie beurteilen Sie die vorgeschlagenen Mindesterwerbszeiten, um in diesem Zusammenhang Anspruch auf eine elternunabhängige Förderung zu erhalten? 25. Welche bildungspolitischen Auswirkungen erwarten Sie von der vorgeschlagenen Neuregelung zur elternunabhängigen Förderung des Besuchs von Kollegs und Abendgymnasien? 26. Gibt es aus Ihrer Sicht eindeutige und belastbare Kriterien zur angemessenen Differenzierung elternabhängiger und elternunabhängiger Förderung des Zweiten Bildungsweges durch das BAföG, wie etwa besuchte Schulform, Alter der Geförderten, Voraussetzung der vorher wirtschaftliche eigenständigen Lebensführung usw.? Welche Alternativen sind sinnvoll oder denkbar? 27. Halten Sie die Vermögensanrechnung bei Schülern und Schülerinnen mit abgeschlossener Berufsausbildung für angemessen oder sehen Sie den Betrag von 5.200,- Euro als zu niedrig an? Der DGB lehnt die vorgeschlagene Umstellung des 11, Abs.3, Ziff.1 ab. Bereits die mit der 12. BaföG-Novelle 1990 erfolgte Abschaffung des 11, Abs.3, Zifff.5 hatte sich nach Auffassung des DGB nicht als geeignet erwiesen, die Studierneigung von AbsolventInnen der beruflichen Erstausbildung zu erhöhen. Bei der jetzt vorgesehenen Umstellung von der elternunabhängigen auf die elternabhängige Förderung sind weit größere Abschreckungseffekte zu erwarten. Zwar bleibt grundsätzlich der Anspruch auf eine vom Einkommen der Eltern abhängige Förderung erhalten. Die Änderung würde aber die finanzielle Absicherung der Studierenden des Zweiten Bildungswegs erheblich verschlechtern. Es steht zu befürchten, dass es vielen junge Menschen aus finanziellen Gründen nicht mehr möglich sein wird, einen Bildungsgang des Zweiten Bildungswegs zu absolvieren. Das BAföG für den genannten Personenkreis muss elternunabhängig bleiben, da es sich um junge Erwachsene handelt, die bereits eine eigene Lebensführung haben und deren Eltern in aller Regel bereits für die schulische und auch die berufliche Ausbildung ihrer Kinder haben aufkommen müssen. Darüber hinaus widerspricht die geplante Änderung allen bildungspolitischen Forderungen und Beteuerungen, Menschen möglichst früh zu Hochschulabschlüssen zu führen, weil nur noch Studierende, die mindestens 22 Jahre alt sind, elternunabhängiges BAföG erhalten könnten. Sie widerspricht auch dem von allen Parteien verfolgten Ziel, die Zahl der Hochschulzugangsberechtigten auf 40% eines Altersjahrganges zu erhöhen. Da der so genannte Dritte Bildungsweg also Hochschulzugang über Eignungsfeststellung nach den jeweiligen Landeshochschulregelungen viel langwieriger und mit vielen Hürden versehen ist, kommt dem Zweiten Bildungsweg wieder eine zunehmende Bedeutung zu, was die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen TeilnehmerInnenzahlen belegen. f) Weiterer Anpassungsbedarf im BAföG 28. Welchen weiteren, im vorgeschlagenen Gesetzentwurf nicht angesprochenen Novellierungsbedarf sehen Sie im BAföG, etwa hinsichtlich: der sinnvollen Berücksichtigung der Umstellung auf BA/MA-Studiengänge? der Vermögensfreibeträge für die Geförderten? der Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften? der Ausweitung der Förderung auch auf Teilzeitstudierende bzw. entsprechende Studiengänge? weiterer Aspekte? Aus Sicht des DGB besteht dringender Änderungsbedarf auf folgenden Feldern: - Höhere Flexibilität des BAföG um der veränderten Studiensituation in den BA/MA Studiengängen folgen zu können. Modularisierung und ECTS haben zur Folge, dass Regelstudienzeiten eigentlich hinfällig sind. Studieren in Teilzeitform wird erheblich an Bedeutung gewinnen. Damit wäre dann auch die Altersgrenze von 30 Jahren für eine Förderung nach BAföG hinfällig. 5

7 - Volle Förderung bis zum Abschluss eines Studiums mit dem Master. Die Förderfähigkeit darf nicht mit dem Bachelorabschluss enden. Ein Masterstudiengang wäre dann immer als studiengebührenpflichtige Weiterbildung anzusehen. - Die Förderung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob es sich um einen konstruktiven Studiengang handelt oder zwischen Bachelor und Masterstudium eine Unterbrechung liegt, die nicht nur durch Erwerbsarbeit abgedeckt sein muss. Der DGB erneuert schließlich seine Forderung nach einer BAföG-Strukturreform. C. Perspektiven der Studienfinanzierung 29. Wie beurteilen und bewerten Sie perspektivisch die Entwicklung in den Finanzierungsanteilen der Studierenden und ihrer Familien, der öffentlichen Hand sowie der privaten Wirtschaft (Kapitalmärkte, Stiftungen, Fördereinrichtungen) zur Studienfinanzierung? 30. Wie bewerten Sie grundsätzlich alternative oder ergänzende Instrumente zur Studienfinanzierung, wie etwa u.a. Kreditangebote, Bildungsgutschiene, weitere öffentliche Zuschüsse, Bildungssparen oder Stipendien? Welchen politischen Handlungsbedarf sehen Sie, um diesen oder auch anderen Instrumenten die ihres Erachtens notwendige Wirksamkeit und Effizienz als Beitrag zur Studienfinanzierung zu ermöglichen? 31. Wie stellen sich Ihres Erachtens die Auswirkungen der in einigen Bundesländern eingeführten Studiengebühren auf die Finanzierung des Lebensunterhalts der Studierenden dar und wie bewerten Sie diese? 32. Wie beurteilen Sie die geschlechtsspezifischen Auswirkungen der Einführung von Studiengebühren? 33. Welche alternativen oder auch ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten für Auslandsstudien halten sie für notwendig oder auch sinnvoll, um Studierenden zu ermöglichen, ihre Ausbildung vollständig oder jedenfalls über ein Jahr hinaus im Ausland zu betreiben? Bildung und damit auch hochschulische Bildung ist eine öffentliche Aufgabe, die grundsätzlich öffentlich zu finanzieren ist. Auch die Hochbegabtenförderung wird schließlich aus öffentlichen Geldern gefördert. Hinzu können selbstverständlich Stipendien treten. Die Bereitschaft etwa der Wirtschaft großflächig und in großer Zahl Stipendien zu vergeben, ist entgegen allen Ankündigungen nicht gegeben. Die bekannten Kreditangebote können eine Förderung durch das BAföG nicht ersetzen. Gerade Studierende aus einkommensschwachen Familien schrecken vor der Aufnahme von Krediten zurück, zumal die finanziellen Folgen sowohl subjektiv als auch objektiv unwägbar sind. Somit können alle Angebote n eben dem BAföG nur ergänzend sein, es aber auf keinen Fall ersetzen. Wer die Chancengleichheit im Bildungswesen verbessern will, kommt um eine Stärkung der öffentlichen Förderung nach BAföG nicht umhin. Der Markt kann und wird dies nicht richten können. Zu Studiengebühren verweisen wir auf unsere obigen Ausführungen. Die Situation erwerbstätiger Frauen unterscheidet sich nach wie vor deutlich von der erwerbstätiger Männer. Niedrigere Verdienste, niedriger Positionen in den Unternehmen, stärker gebrochene Karriereverläufe etwa wegen Kindererziehungszeiten führen dazu, dass Frauen deutlich länger Studienkredite zurückzahlen müssen als Männer. 6

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