ANLAGE ZU KAPITEL 16 Beteiligung der Partner Zusammenstellung der Stellungnahmen der Partner

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "ANLAGE ZU KAPITEL 16 Beteiligung der Partner Zusammenstellung der Stellungnahmen der Partner"

Transkript

1 ANLAGE ZU KAPITEL 16 Beteiligung der Partner Zusammenstellung der Stellungnahmen der Partner Die Originalschreiben der Partner des ländlichen Raums sind auf der MEPL-Homepage eingestellt: Stand

2 Inhaltsverzeichnis Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.v... 3 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH)... 5 Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.v. (AÖL) Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.v. (LBV) Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.v. (BWGV) Landesarbeitsgemeinschaft der Naturschutzbeauftragten Vieherzeuger-Gemeinschaft e.g NABU Baden-Württemberg und Landesschafzuchtverband Badischer Landwirtschaftlicher Hauptverband e.v. (BLHV) Seite 2 von 71 Stand

3 2 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.v. Artgerechte Tierhaltung In Bezug auf die Tierschutzprogramme bei den Agrarumweltmaßnahmen wurde ausgeführt, dass Biobetriebe hier keine oder eine geringere Förderung erhalten sollen, da die Einhaltung entsprechender Regelungen ja Teil der Verbands- bzw. der EU-Öko-Richtlinien seien. Dies können wir nicht nachvollziehen. Öko-Betriebe verpflichten sich auch bei der Bewirtschaftung von Acker, Grünland und Dauerkulturen die Öko-Richtlinien einzuhalten und bekommen dennoch oder gerade deshalb! die Flächenprämien im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen. Die Prämien haben nichts mit einer solchen Selbstverpflichtung zu tun. Sie errechnen sich vielmehr aus Ertragsdefizit, Mehraufwand abzüglich höheren Erzeugerpreisen. Und ebenso sollte man auch bei der Tierhaltung vorgehen! Die Ausdehnung der Förderung auf Tierarten mit Tierschutzlabel kann erst erfolgen, wenn entsprechende Anforderungen definiert sind. Das MLR wird dann entscheiden. Um dies im Detail zu beurteilen, sind die Prämienberechnungen genau zu analysieren und abzuwägen. Die für den ökologischen Landbau gewährten Flächenprämien beinhalten die gesamtbetriebliche Umstellung, als sowohl die Flächenbewirtschaftung als auch die Tierhaltung. Dies wird beim Vergleich der Prämienhöhen zwischen Ökolandbau und Verzicht auf chemischsynthetische Pflanzenschutz- und Düngemittel im Gesamtbetrieb deutlich. Für letztere Maßnahme wird eine geringere Ausgleichsleistung je Hektar gewährt. 3 Wir unterstützen allerdings auch das MLR, das sich hier nicht wie bei den Agrarumweltmaßnahmen auf EU-Bio-Standard stützt, sondern auf andere Kriterien (hier: Tierschutz-Label). Unbeantwortet bleib in Weissach auch meine Frage, ob die Landesregierung die Tierschutzmaßnahmen auf andere Tierarten erweitert, wenn auch das Tierschutz-Label weitere Richtlinien aufnimmt. Agrarinvestitionsförderung Eine Erweiterung der Tierschutzmaßnahmen auf weitere Tierarten wird nicht ausgeschlossen. Zunächst sollten jedoch die Erfahrungen mit den ab 2015 angebotenen Maßnahmen abgewartet werden. Die Einhaltung der Prosperitätsgrenze wird anhand der Steuerbescheide geprüft. Diese Seite 3 von 71 Stand

4 Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.v. Ergänzend zur Diskussion in Weissach, in der ja auch schon auf die Ziele des AFP (mehr Nachhaltigkeit aber auch Wettbewerbsfähigkeit) eingegangen wurde, möchten wir folgendes ergänzen: Mit der Prosperitätsgrenze wird eine Grenze gesetzt für Betriebe, die es nicht nötig haben. Eine solche Grenze halten wir für sinnvoll. Eine reine Prosperitätsgrenze bestraft aber möglicherweise diejenigen, die mit begrenzten Mitteln gut wirtschaften und daher prosperieren. Daher schlagen wir einen anderen Grenzwert vor. Die Wettbewerbsfähigkeit wird ja gerade für die meisten Betriebe verschlechtert, wenn die Agrarstrukturen zu weit auseinanderdriften. Wir schlagen daher einen Ausschluss von der Förderung vor, wenn das zu fördernde Stallbauvorhaben das Dreifache der durchschnittlichen Bestandsgröße in Baden-Württemberg überschreitet ( 3 als Diskussionsgrundlage; die genaue Größenordnung wäre noch zu bestimmen). Bei solchen überdurchschnittlichen Größenordnungen müsste die Wettbewerbsfähigkeit aus sich selbst heraus gegeben sein. Bescheide werden von der Finanzverwaltung erlassen und sind zur Prüfung des Sachverhalts sehr gut geeignet. Die vorgeschlagene Alternative, "das Dreifache der durchschnittlichen Bestandsgröße" als Basis für eine Grenze zu nehmen erscheint nicht geeignet, da die durchschnittliche Bestandsgröße nicht objektiv ermittelt werden kann und sich zudem ändert. Seite 4 von 71 Stand

5 2 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) Der Rückgang der Viehhaltung wird zu einem zentralen gesellschaftlichen Problem In Baden-Württemberg ist die Viehhaltung auf dem Rückzug. Probleme der Überwälzung von Hektarprämien für Grünland (insbesondere die Ausgleichszulage und Ökoprämie) schwächen Tierhalter weiter. Die Entwicklung insbesondere von Ställen ist gefährdet, da Betriebe auf einem zunehmenden Teil der tatsächlich bewirtschafteten Flächen kaum noch Zugang zu flächenbezogenen Fördermaßnahmen erhalten. Die Stallhaltung muss aus Sicht der AfH gestärkt werden, weil sie zentrale Grundvoraussetzung für eine langfristige Aufrechterhaltung der Grünland-Bewirtschaftung in Ungunstlagen ist. Sie dient 3 einer Vielfalt an Nutzungsintensitäten dem Ziel der Biodiversität der Erholung und des Tourismus dem Kreislauf von Nährstoffen der regionalen Erzeugung von regionalen Produkten der Wirtschaftskraft und Vitalität des ländlichen Raumes dem Verbleib der Bevölkerung im ländlichen Raum Zur Lösung dieser Probleme enthält der Entwurf des MLR für künftige Fördermaßnahmen einige Ansätze, die allerdings einiger Ergänzungen bedürfen. Insbesondere sollten folgende konkreten Änderungen in den Maßnahmenentwürfen vorgenommen werden: Es bestehen grundsätzlich Bedenken, ob ein solcher Zuschlag mit Art. 31 der VO (EG) 1305/ Ausgleich der Kosten und Einkommensverluste der Erzeugung in den benachteiligten Gebieten - vereinbar ist, d.h. die Genehmigungsfähigkeit der Maßnahme ist in Frage zu stellen. Seite 5 von 71 Stand

6 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) Ausgleichszulage Die Verwertung des Grünlandaufwuchses (Raufutter) durch Raufutterfresser im selben Betrieb muss gefördert werden durch eine Kopplung der Ausgleichszulage an einen Mindestviehbesatz. Die AfH hat dem MLR eine Auskunft des BMEL vorgelegt, derzufolge dies förderrechtlich zulässig ist. Die Tierdaten können verwaltungseinfach aus zentralen Tierdateien wie HIT herangezogen werden. Noch besser wäre es, die Ausgleichszulage um einen Vieh-Zuschlag bis zur ersten RGV je ha zu ergänzen. Die vom MLR befürchtete Doppelförderung mit der MEKA-Maßnahme Tierbesatz 0,3 bis 1,4 lässt sich anderweitig ausschließen. Das MLR priorisiert eine RGV-Zuschlag im Rahmen des FAKT, siehe Anmerkungen bei Nr. 5. adamit wäre auch das breitere landesweite Angebot statt der Kulissenbeschränkung möglich. Die erforderlichen Prämienkalkulation erfolgt in BW durch das KTBL. Diese Berechnungen zeigen, dass in Baden-Württemberg eine Förderung in der vorgeschlagenen Höhe nicht zulässig ist. 4 Die Höhe der Förderung ist heranzuführen an den nach ELER Anhang I zulässigen Höchstbetrag von 250 Euro/ha (Berggebiet: 450) Euro/ha. Steillagengebiete außerhalb des Berggebietes müssen im Sinne eines Sachgerechten Ausgleichs der Erschwernisse eine Ausgleichszulage in mindestens derselben Höhe erhalten wie das Berggebiet. MEKA-Hangneigung Die zusammenführung der Handarbeitsstufe der Ausgleichszulage in die Meka-Steillagen-Förderung ist grundsätzlich akzeptabel. Die Fördersätze je Hektar sind in der ersten Stufe (ab 25 % Hangneigung) anzuheben. Die AfH hat in der Vergangenheit dargelegt, dass eine besondere Förderung erforderlich ist für eine zweite Stufe des Steillagen-Grünlands ab 35 % Hangneigung, da diese steilen Grünlandflächen nicht mit Standardschleppern befahren werden können. Bei der Grünlandförderung ist die alleinige Betrachtung einer einzelnen Teilmaßnahme nicht zweckmäßig. Die Hangneigung ist mit allen anderen Grünlandmaßnahmen kombinierbar., Es ist deshalb die Grünlandförderung insgesamt zu sehen. Aufgrund der im MEKA II gemachten Erfahrungen ist die Wiedereinführung einer Hangneigungsstufe 35-50% nicht nochmals vorgesehen. Seite 6 von 71 Stand

7 5 6 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) MEKA-Tierbesatz 0,3 bis 1,4 RGV/ha HFF Diese Maßnahme muss ausgebaut werden und darf nicht eingeschränkt werden. Eine zentrale Forderung der AfH ist, dass Betriebe, die mineralischen Dünger einsetzen, von dieser Maßnahme nicht ausgenommen werden dürfen. Dieser Ausschluss geht zwar zurück auf den GAK-Rahmen. Das Land kann zumindest für die betreffenden Betriebe jedoch eine Untermaßnahme anbieten und diese mit verfügbaren Umschichtungsmitteln finanzieren, sollte es dem Land nicht gelingen, bei der GAK für diese MSL-Maßnahme den Einsatz von mineralischem Dünger doch noch kurzfristig zu ermöglichen. MEKA-Ökolandbau Die Öko-Prämie sollte differenziert werden in Ackerland und Grünland. Für Grünland sollte die Ökoprämie nur gewährt werden, wenn mit dem Aufwuchs ein marktfähiges Produkt (also Milch oder Fleisch) erzeugt wird für die menschliche Ernährung. Dies sollte einfach mit einem Abgleich mit HIT sichergestellt werden. Ansonsten wäre zu befürchten, dass Flächeneigentümer, die keine Tiere (mehr) halten, einen unüberwindbaren Anreiz erfahren, an der Beantragung der Fläche festzuhalten. Da es nicht gelungen ist, eine weitere MSL- Maßnahme Extensive Grünlandbewirtschaftung mit einem Viehbesatz bis max. 1,4 RGV je ha HFF ohne Auflage Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung auf Bundesebene einzuführen, ist beabsichtigt in BW eine solche Teilmaßnahme ohne Mitfinanzierung aus GAK-Mitteln anzubieten.. Die Grundentscheidung, nicht zwischen Ackerbau und Grünland zu differenzieren, wurde aufgrund mehrfacher Diskussionen zugunsten des vorliegenden Vorschlags getroffen. Die Gleichbehandlung von Acker und Grünland hat sich bewährt und ist deshalb auch in den MSL-Fördergrundsätzen weiterhin so vorgesehen. 7 Eine teilweise Kombination der Ökoförderung mit der FFH-Meka- Maßnahme ist nötig. Es ist bisher schon unverständlich, dass Ökobetriebe für FFH-Auflagen keinen Ausgleich erhalten. MEKA-Sommerweideprämie Die Kombinationsmöglichkeiten der Grünlandmaßnahmen werden in der künftigen Förderperiode neu konzipiert (siehe hierzu auch lfd. Nr. 4) Die Sommerweideprämie kann als Tierwohlmaßnahme nur für solche Tiere Seite 7 von 71 Stand

8 8 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) Die AfH begrüßt, dass das Land eine unbürokratische Weideprämie allen Flächeneigentümern anbieten will und nicht nur gebietstypischen Weiden, die im Eigentum von Gemeinden stehen. Dies würde dem Tierwohl, dem Tourismus und der Artenvielfalt helfen. Allerdings müssen Ziegen und Schafe (wie in Bayern) ebenfalls berücksichtigt werden. Mutterkuhhalter erbringen vergleichbare gesellschaftliche Leistungen wie Milchkühe. Wenn sich ein Ausschluss von Mutterkühen wegen EU- Vorgaben nicht vermeiden lässt, sollten Mutterkühe als Kompensation an anderer Stelle bessergestellt werden. Es ist sicherzustellen, dass die Auflagen im Hinblick auf laufende Tierbewegungen (Zu- und Abgänge von Tieren) praktikabel sind und wenig Verwaltungsaufwand für den Betrieb bedeuten. MEKA- gefährdete Haustierrassen Eine Differenzierung zwischen Mutterkühe und Milchkühe ist vorgesehen. Wie oben beschrieben sollten Mutterkühe hier mindestens gleichgestellt oder zur Kompensation bessergestellt werden als Milchkühe. 9 Meka Gülleausbringung Umwelt schonende Verfahren, wie Verschlauchung von Wasserverdünnte Gülle an Steilagen sollten gefördert werden. 10 LPR kleines AFP Die AfH begrüßt ausdrücklich die geplante Einführung der Fördermöglichkeit für kleine viehhaltende Betriebe, die sich um eine Offenhaltung der Landschaft verdient machen. Damit sollen Vieh haltende Betriebe einen erleichterten Zugang insbesondere für die Umstellung von Anbindeställen (bis 40 kuhplätze) auf Laufställe erhalten. angeboten werden, die üblicherweise nicht oder nicht mehr im Freien gehalten werden. Der Aufwand ist sowohl für die Antragsteller als auch für die Verwaltung so gering wie möglich zu halten Die gefährdeten Rinderrassen drohen ihren Status als Zweinutzungsrind zu verlieren und sich in Richtung Fleischnutzung fort zu entwickeln. Insofern ist eine bessere Förderung von Milchkühen gerechtfertigt. Die Maßnahme Umweltfreundliche Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger wird künftig nicht mehr angeboten. Die Umstellung von Anbindeställen auf Laufställe wird möglich sein. Allerdings ist die Förderobergrenze von zu beachten. Darüber hinaus gehende Investitionen müssen über das AFP beantragt werden. Eine Förderung von Einzelbetrieben kann in Erwägung gezogen werden. Allerdings sind dann bei der Antragstellung Angaben über die Seite 8 von 71 Stand

9 11 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) Die Wiedereinführung der Förderung für Hangspezialmaschinen wird ebenfalls ausdrücklich begrüßt. Eine Förderung sollte jedoch auch im Einzelbetrieb möglich sein, wenn eine Mindestauslastung der Maschine gewährleistet ist. Agrarinvestitionsförderung Der Bau von besonders tiergerechten Ställen muss im benachteiligten Gebiet mit einem Zuschlag gegenüber anderen Gebieten gefördert werden. Eine Umlenkung der Flächenförderung zum Stallbau sollte möglich sein. Die Möglichkeiten der ELER-VO, in benachteiligten Gebieten einen Zuschlag von 20 % bei der Investitionsförderung zu gewähren, muss genutzt werden, da im Höhengebiet unzweifelhaft höhere Kosten bei Baumaßnahmen entstehen. Das zuwendungsfähige Investitionsvolumen ist von 1 Mio Euro auf 1,5 Mio Euro anzuheben, um Investitionen in zeitgemäße Größenordnungen zu begleiten. 12 Förderung von Beratungsleistungen Das Land und die Landkreise sollen weiterhin staatliche Beratungsangebote bereitstellen in Fragen der Grünlandwirtschaft und Tierhaltung. Insbesondere ist das Milchberatungsprojekt Schwarzwald auf Dauer fortzuführen. Mit einem gesamtbetrieblichen Beratungsansatz sind Betriebe auch zur Umsetzung von Naturschutzzielen (z. B. Natura-Wiesen) kontinuierlich zu begleiten. voraussichtliche Auslastung erforderlich, um prüfen zu können, ob eine Förderung in Betracht kommen kann. Höhere Baukosten können im Rahmen des AFP bis zu 40 % bezuschusst werden. Dies gilt auch für Mehraufwendungen. Ob die Baukosten in Höhengebieten generell höher sind als in anderen Gebiete, ist nicht belegt. Im Übrigen gibt es viele Möglichkeiten, die Baukosten zu reduzieren. Die Absenkung der Förderobergrenze auf bedeutet nicht, dass größere Investitionsvorhaben von der Förderung ausgeschlossen werden. Die darüber hinausgehenden Investitionsausgaben sind vom Antragsteller selbst durch Eigenmittel oder Fremdmittel zu finanzieren. Investitionen in Anlagen mit zeitgemäßen Größenordnungen werden dadurch nicht verhindert. Die AfH legte in der Vergangenheit ebenso wie der BLHV Wert auf die Feststellung, dass das Land sich zur kostenlosen Bereitstellung von Beratung historisch verpflichtet habe. Dieser Verpflichtung wird das Land weiterhin durch kostenlose Angebote nachkommen (z.b. Betriebscheck, betriebsindividuelle Hilfestellung bei der Umsetzung öffentlicher Vorgaben, Informationen). Seite 9 von 71 Stand

10 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) Mit der Weiterentwicklung der landwirtschaftlichen Beratung im Rahmen des Projekts Beratung 2020 reagiert das Land auf unterschiedliche zwingende Rahmenbedingungen. Dazu zählt die Trennung von Beratung und Kontrolle innerhalb der Verwaltung. Die sich dadurch verschärfenden Personalengpässe in der Beratung lassen sich nicht durch zusätzliche Finanzmittel des Landes beheben. Daher wird das Beratungsangebot außerhalb der staatlichen Beratung unter Zuhilfenahme von Mittel aus der 2. Säule der GAP ausgebaut. Das gilt auch für die Bereiche Grünland und Tierhaltung. Bei der Erarbeitung der Beratungsmodule wurde auf die Bedingungen der Höhenlandwirtschaft mit den Modulen zum Extensivgrünland und zu extensiven Tierhaltungsverfahren besondere Rücksicht genommen. Die Landwirtschaftsämter begleiten die Betriebe weiterhin als Fachbehörde mit Bildungs- und Informationsmaßnahmen. Dem gegenüber stehen künftig die Beratungsleistungen externer Beratungsanbieter, die in unterschiedlicher Höhe (bis zu 100%) bezuschussungsfähig sein werden. Das Ziel des Milchprojektes Schwarzwald war, den Betrieben im Schwarzwald mit einem integrierten Beratungsansatz Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Die Ansätze des Milchprojekts sollen ab dem Jahr 2015 in modifizierter Form durch verschiedene Seite 10 von 71 Stand

11 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) Fördermöglichkeiten weitergeführt. Neben den förderfähigen Beratungsmodulen ergeben sich Unterstützungsmöglichkeiten im Bereich Bildung, Zusammenarbeit und EIP. Gespräche dazu werden zwischen den Partnern im Milchprojekt geführt. Eine dauerhafte Fortführung im jetzigen Rahmen ist aus Haushaltsgründen nicht möglich. Gesamtbetriebliche Beratung zur Umsetzung von Naturschutzzielen wird mit der kommenden Förderperiode verstetigt. Die Erfahrungen aus dem Modellprojekt Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung fließen vollständig in das Beratungsangebot z.b. für Betriebe mit Natura 2000-Grünland ein. Die Beratung soll zu 100% gefördert werden. 13 Austausch zwischen Landwirten Die AfH empfiehlt, dass das Land die von der EU ermöglichte Förderung des Austauschs zwischen den Landwirten sowie Besichtigungsmöglichkeiten auf Viehhaltungs-Betrieben für interessierte Bevölkerung (Erfahrungsaustausch, Vertrauensbildung) anbietet auch außerhalb der EIP. Die Empfehlung der AfH den Austausch von Landwirten zu fördern ist bereits aufgegriffen worden und soll über Artikel 14 der ELER-VO umgesetzt werden. Darüber hinaus Besichtigungsmöglichkeiten für interessierte Bevölkerungskreise zu fördern, ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich. 14 Privatwald Das Land sollte seine Anstrengungen verstärken, Kleinprivatwaldbesitzer zu beraten, zu betreuen und Holz gemeinsam mit der ForstBW zu vermarkten. Aktuell liegt ein Beschlussentwurf zu einem Kartellverfahren vor, dessen Gegenstand zum einen die Rundholzvermarktung und zum anderen das Dienstleistungsangebot der Landesforstverwaltung im Bereich der Betreuung des Privat- und Körperschaftswaldes ist. Bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens können Seite 11 von 71 Stand

12 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) 15 Wertästung Eine Förderung der Wertästung sollte eingeführt werden, da dies für Plenter- und Femelwald eine wichtige Grundlage bildet und in künftigen Generationen eine großer Bedarf erwartet wird. keine dazu getroffen werden, in welchem Umfang und in welcher Form zukünftig die Beratung und Betreuung der Kleinprivatwaldbesitzer durch ForstBW möglich sein wird. Ziel des MLR ist es aber dass auch künftig möglichst viele Vorteile des bisherigen Dienstleistungsangebotes aufrecht erhalten werden. Wertästung ist primär eine Maßnahme zur Steigerung des zukünftigen Holzwertes. Es ist ein entsprechend hohes Eigeninteresse des Waldbesitzers zu unterstellen. Angesichts der knappen öffentlichen Mitteln ist in diesem Bereich keine Förderung möglich. 16 Naturnahe Waldwirtschaft - Erstaufforstungen Der Klimawandel erfordert Anpassungen insbesondere bei der Baumartenwahl in der Waldwirtschaft. Die Förderung sollte sich weniger auf die Begründung von Laubholz-beständen ausrichten, sondern an eine standörtlich zu erwartende Eignung bei Klimawandel. 17 Ausgleichszulage Wald Privatwald ist einer Reihe von gesellschaftlichen Beschränkungen ausgesetzt. Nachdem das Land die Umweltzulage Wald von vier auf nur noch eine Kulisse reduzieren will, schlägt die AfH eine flächige Förderung nach dem Vorbild der früheren Ausgleichszulage Wald vor. Forstbetriebsgemeinschaften sollten vergleichbar wie Pheromongemeinschaften förderfähig sein Vorschlag wurde aufgegriffen, Maßnahme ist aber nicht mehr Teil des MEPL Die Privatwaldbesitzenden leisten ohne Frage mit der Bewirtschaftung ihrer Wälder einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Waldfunktionen im gesellschaftlichen Interesse. Dies Leistungen über eine "Ausgleichszulage Wald" zu fördern ist allerdings EU-rechtlich nicht möglich. Aus diesem Grund musste 2007 die AZW in Form der UZW auf vier Kulissen reduziert werden und aus diesem Grund muss in der Förderperiode eine weiter Reduktion auf die Natura 2000 Seite 12 von 71 Stand

13 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) 18 Forstbetriebsgemeinschaften Die AfH begrüßt die geplante Förderung von Forstbetriebsgemeinschaften/ forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse für den Abschluss von Pflegeverträgen mit Klein(st)privatwaldbesitzern. Die Förderung sollte so ausgestaltet sein, dass eine langfristige Mobilisierung Kulisse erfolgen. Denn diese Kulisse ist gem. ELER-VO der einzige Bereich, in welchem im Wald ein Ausgleich für Nutzungseinschränkungen gewährt werden kann. Für die Waldumweltmaßnahmen (Bodenschutz-, Erholungs- und Wasserschutzwald) erfolgten im Eigentlichen keine Ausgleichzahlungen, sondern Zahlungen für zusätzliche freiwillige Verpflichtungen. Da sich forstliche Maßnahmen aber dadurch auszeichnen, dass sie in Intervallen erfolgen und je nach Bestandesalter und - entwicklung sehr unterschiedlich ausfallen müssen, lassen sich diese nicht als standardisierte jährlich wiederholende Maßnahmen darstellen. Dies wäre aber die Voraussetzung für eine Förderung dieser Waldumweltmaßnahmen in Form von Flächenprämien. Die Maßnahmen im Erholungs- und Bodenschutzwald sollen deswegen zukünftig über eine Projektbezogene Anteilsfinanzierung im Rahmen der VwV Nachhaltige Waldwirtschaft gefördert werden. Somit entfällt lediglich die Förderung des Wasserschutzwaldes, welche ohnehin nur einen Bruchteil der UZW-Förderung ausgemacht hat. Das Statement unterstützt die geplanten Zielsetzungen und Fördertatbestände der Förderung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen. Förderung erfolgt außerhalb MEPL Seite 13 von 71 Stand

14 Arbeitsgemeinschaft für Höhenlandwirtschaft (AfH) von Holz im Privatwald ermöglicht wird. Der Einschlag liegt im Privatwald nur bei einem Drittel gegenüber dem Staatswald. Seite 14 von 71 Stand

15 Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg 2 Die Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden- Württembergs, als Interessenvertretung für landesweit rund Frauen im Ländlichen Raum, begrüßt die zukünftige Ausgestaltung der Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (IMF) als eigenständiges Programm sowie die Aufnahme in das LEADER- Programm. Der Ländliche Raum hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Speziell die Abwanderung junger und gut ausgebildeter Frauen stellt uns vor neue Herausforderungen. Um den Wegzug von Frauen aus dem Ländlichen Raum in Ballungszentren zu verhindern, benötigen die Frauen Perspektiven vor Ort. Der Wiedereinstieg in den erlernten Beruf ist im Ländlichen Raum durch die fehlende Infrastruktur oft schwierig, besonders wenn die Kinder noch klein sind oder Familienangehörige gepflegt werden müssen. Frauen im Ländlichen Raum nehmen heute mehr denn je eine Vielzahl von Aufgaben und Pflichten als Mutter, Berufstätige und/oder Mitarbeiterin im landwirtschaftlichen Betrieb wahr. Außerdem suchen sie weitere effiziente Standbeine und schlagen innovative Wege ein, um das Familieneinkommen zu sichern. Die Umstrukturierung und ggf. auch Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Betriebe verlangt ein großes Wissensspektrum und von den Frauen neue Querschnittsqualifikationen für ein langfristig erfolgreiches Unternehmen. 3 Deshalb benötigen Frauen spezielle Förderprogramme wie IMF, bei denen sie durch Qualifizierungsmaßnahmen motiviert, finanziell bei der Existenzgründung unterstützt werden oder ein Austausch und eine Stärkung über die Bildung von Netzwerken erfolgen kann. Wir begrüßen die zusätzliche Aufnahme der Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum in das LEADER-Programm, da wir darin Zusammenfassende Stellungnahme zu den Ziffern 2 bis 7: Die Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Landfrauenverbände Baden-Württembergs werden umgesetzt. Das Förderprogramm Innovative Maßnahmen für Frauen im ländlichen Raum (IMF) wird als eigenständiges Programm "Förderung von Projekten für Frauen im Ländlichen Raum" weitergeführt. Frauenprojekte in LEADER-gebieten werden auf der Basis des von der LEADER-Aktionsgruppe entwickelten regionalen Entwicklungskonzeptes, der von der LEADER-Aktionsgruppe verabschiedeten Auswahlkriterien und den Regelungen dieses Programms mit einem um jeweils 10 Prozent höheren Fördersatz gefördert. Das Programm "Förderung von Projekten für Frauen im Ländlichen Raum" besteht aus den drei Fördermodulen: Informations- und Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen (Art. 14), Gründung und Weiterentwicklung von kleinen Unternehmen durch Frauen (Art. 19) und Zusammenarbeit von Frauen in Netzwerkorganisationen (Art. 35). Es bündelt die drei Fördergegenstände in einem Programm und erleichtert damit den Frauen den Zugang zu Fördermitteln.

16 Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg eine Förderung des Unternehmerinnengeistes sowie eine Unterstützung des sozialen und kulturellen Engagements von Frauen sehen, wodurch Arbeitsplätze für Frauen und regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut werden können. 4 LEADER basiert auf dem Bottom-up Ansatz und dem Grundgedanken des Empowerments, und es ist erklärtes Ziel, die lokale Ebene zur Mitarbeit zu ermutigen und für Veränderungen vor Ort Akzeptanz zu schaffen, um so die Region zu verändern und weiterzuentwickeln. Die Innovativen Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum fördern die Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten speziell für Frauen im Ländlichen Raum und haben bundesweit eine Vorbildfunktion eingenommen. Der Aspekt, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten, war bisher ein zentraler Punkt welcher auch in der neuen Förderperiode beibehalten werden sollte! 5 Mit Qualifizierungen, Existenzgründungsprogrammen und Netzwerken innerhalb der IMF kann auf die speziellen Bedürfnisse und Besonderheiten von Familien und Frauen in den Ländlichen Gebieten gezielt eingegangen werden. Gerade durch den demographischen Wandel wird sich das Land immer stärker verändern. Aus der IREUS- Studie von Prof. Siedentop, mit dem Titel: Wettbewerbsfähigkeit der Ländlichen Räume sichern! geht hervor, welche Probleme ländliche Räume zukünftig zu erwarten haben. 6 Bei vielen Vorträgen verwies Prof. Siedentop auf die Zukunftsressource Frau, welche in Zukunft an vielen Stellen eingesetzt werden soll. Aber als Mutter und Familienfrau, als Berufstätige vor Ort, als Selbstständige mit eigenem Betriebszweig, als ehrenamtlich Engagierte oder als Pflegende für die alternde Gesellschaft stehen Frauen heutzutage vor besonderen Herausforderungen - speziell im Ländlichen Raum. 7 Wir alle können es uns in Zukunft nicht mehr leisten, junge Frauen an die Seite 16 von 71 Stand

17 Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württemberg Ballungsräume zu verlieren oder Frauen nicht am Wirtschaftsprozess zu beteiligen! Wir LandFrauen sehen unsere Aufgabe deshalb darin, mit Hilfe der angebotenen finanziellen und fachlichen Unterstützung, den Frauen im Ländlichen Raum einen Einstieg in einen neuen Betriebszweig im landwirtschaftlichen Betrieb oder in eine berufliche Zukunft zu ermöglichen und damit Einkommen zu sichern und Bleibeperspektiven aufzuzeigen. Die Arbeitsgemeinschaft der LandFrauenverbände Baden-Württembergs ist sich der Tatsache bewusst, dass dieser, bis heute in der Europäischen Union beispielgebende Ansatz, nicht selbstverständlich ist und begrüßt die Weiterführung des IMF-Programms, auch innerhalb von LEADER, in der neuen Förderperiode sehr. Seite 17 von 71 Stand

18 Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.v. (AÖL) 2 Themenblock 1: ELER 1. Generelle Ausgestaltung der ELER-Maßnahmen in Baden- Württemberg Es gilt ein System der Honorierung für besonders ökologische und tierfreundliche Maßnahmen zu etablieren. Dieses System gilt es auch für die Investitions-förderungen zu übertragen. Die nicht mehr mögliche Anreizkomponente durch die Berücksichtigung von Transaktionskosten ist zu kompensieren und durch eine entsprechende Programmgestaltung auszugleichen. Das gilt sowohl für die Investitionsförderung als auch für das MEKA. Generell sollte die Grundsystematik der Programmplanung eine deutliche Spreizung zwischen der Prämienhöhe für gesamtbetriebliche Maßnahmen wie Ökologische Bewirtschaftung und für einzelne Flächen angebotenen Programmelementen vorsehen. Zudem muss eine Kombinierbarkeit der Maßnahme Ökologischer Landbau mit jedweden anderen Tier- und Umweltschutzmaßnahmen verankert werden Beibehaltungsprämie für den Ökologischen Landbau in Baden-Württemberg und Beschlussfassung des GAK- Rahmens Mit der Erhöhung der Umstellungsprämie für die ersten beiden Umstellungsjahre auf den Ökologischen Landbau auf eine Höhe von 350 /ha hat Bayern ein deutliches Zeichen für sein Ziel den Ökologischen Landbau bis 2020 zu verdoppeln gesetzt. Zeitgleich strebt die bayrische Landesregierung an, die Beibehaltungsprämie Eine Kombination von Maßnahmen sollte möglich sein und gleichzeitig eine Doppelförderung ausgeschlossen werden. D. h. es kann Top ups für weitere Leistung ebenso wie Abschläge zum Ausgleich von Überlappungen geben. Entscheidend ist, was jeweils in die Kalkulationen eingeflossen ist. Die Förderung des Ökologischen Landbaus erfolgt entsprechend den MSL-Fördergrundsätzen der GAK. Dort ist eine deutliche Erhöhung der Prämien vorgesehen. Bereits bisher bestehen im Gegensatz zu anderen Bundesländern eine große Zahl von Kombinationsmöglichkeiten der betriebsbezogenen Maßnahme Ökolandbau mit Einzelmaßnahmen. Dies soll zukünftig auch weiter fortbestehen. Der aktuelle Diskussionsstand auf der Basis der verfügbaren Mittel und der aktuellen Prämienhöfe für das neue Entwicklungsprogramm sind in der Antwort wiederzugeben. Aus fachlicher Sicht ist eine nachhaltige Betriebsumstellung und entwicklung anzustreben, d. h. wir wollen keine prämienangereizte Umstellung, sondern eine am Markt und betrieblichen Interessen und Zielen orientierte. Die Betriebe und Menschen sollen langfristig und unternehmerisch erfolgreich sein.

19 Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.v. (AÖL) auf mind. 300 /ha anzuheben. Die Prämien sind dabei angemessen als Honorierung gesellschaftlicher Leistungen zu verstehen. Sie tragen zum wirtschaftlichen Erfolg des Betriebs bei. Wesentliches Einkommen muss aus dem betrieblichen und dem Markthandeln resultieren. Die AÖL hält für die Sektorentwicklung in Baden-Württemberg eine einheitliche Prämienhöhe zwischen Umstellungs- und Beibehaltungsprämie weiterhin als den richtigen Ansatz, um Betriebe dauerhaft an die Ökologische Bewirtschaftung zu binden. Es ist jedoch insbesondere innerhalb des Umstellungszeitraums notwendig, den umstellenden Betrieben ein bestmögliches Netzwerk an Unterstützung zukommen zu lassen. Insbesondere hinsichtlich der Reform der Beratung im Lande ( Beratung 2020 ) befindet sich das Land hier auf einem guten Weg. Flankierende Maßnahmen im Bereich Vermarktungsunterstützung sind jedoch notwendig und eine stärkere Schwerpunktsetzung in diesem Bereich folglich sehr willkommen. Jedoch fordert die AÖL die Landesregierung auf, die Beibehaltungsprämie deutlich auf 300 /ha anzuheben und sich insbesondere bei den anstehenden Verhandlungen zum GAK- Rahmenplan ab 2015 für eine deutliche Anhebung der GAK- Wie unter der lfd. Nr. 2 ausgeführt, ist in der neuen Förderperiode eine deutliche Erhöhung der Öko-Prämien vorgesehen. Diese hat sich allerdings auch an den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln aus zu richten. Die positive Einschätzung wird geteilt. Seite 19 von 71 Stand

20 Arbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau Baden-Württemberg e.v. (AÖL) Prämienhöhe für den Ökologischen Landbau auf ebenfalls mindestens 300 /ha einzusetzen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass eine zunehmende Anzahl derzeit ökologisch bewirtschafteter Betriebe zur konventionellen Wirtschaftsweise zurückkehren. Laut der uns vorliegenden Informationen besteht derzeit dringender Handlungsbedarf, die durch die KTBL vorgeschlagene Prämienerhöhung / Prämienneuberechnungen an diese Notwendigkeiten anzupassen Programmplanung im MEKA Spreizung der Programme Bei der bisherigen Gestaltung des MEKA werden die Leistungen des Ökologischen Landbaus im Vergleich zu anderen Agrarumweltmaßnahmen nicht ausreichend honoriert. Bei der Bewirtschaftung des Betriebs nach den Kriterien des Ökologischen Landbaus gilt dies für den gesamten Betrieb, für alle Flächen und die komplette Tierhaltung. Der Betrieb erbringt hierdurch erhebliche Leistungen für Umwelt-, Klima-, Wasser-, Boden- und Naturschutz, leistet einen entscheidenden Beitrag für den Erhalt der Biodiversität und die artgerechte Tierhaltung. Dies wird für die dauerhafte Ökobewirtschaftung aktuell nur unzureichend honoriert. Bei einer ökologischen Bewirtschaftung müssen auf den Flächen und in der Tierhaltung alle Leistungen nach der EG-Öko- Verordnung und der Gesamtumstellung erbracht werden. Diese werden mit einer Kontrolldichte von 120 % geprüft und bei Nichteinhaltung sanktioniert und das mit Kürzungsauswirkungen der MEKA-Zahlungen für den gesamten Betrieb. Dieses Missverhältnis zwischen erbrachter Leistung und angemessener Honorierung wird bei etablierten ökologisch wirtschaftenden siehe Anmerkungen unter 2. und entscheidend ist, welche Aspekte bei der Prämienkalkulation berücksichtigt wurden. Weiterhin ist der Aspekt der Kombinierbarkeit zu berücksichtigen (Baukastensystem). Siehe Ausführungen zu lfd. Nrn. 2 und 3. Für die Umstellungsphase ist eine Öko- Einführungsprämie für die ersten beiden Jahre vorgesehen. Seite 20 von 71 Stand

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe

LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR-Teil D1 Investition in kleine landwirtschaftliche Betriebe LPR Anhang 5.4 Anlage zum Antrag vom Antragsteller LaIS-Nr. (wird von der Bewilligungsstelle ausgefüllt) D1: Investition in kleine landwirtschaftliche

Mehr

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten

Das große ElterngeldPlus 1x1. Alles über das ElterngeldPlus. Wer kann ElterngeldPlus beantragen? ElterngeldPlus verstehen ein paar einleitende Fakten Das große x -4 Alles über das Wer kann beantragen? Generell kann jeder beantragen! Eltern (Mütter UND Väter), die schon während ihrer Elternzeit wieder in Teilzeit arbeiten möchten. Eltern, die während

Mehr

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Mehr

Hilfestellungen zur Mittelanforderung

Hilfestellungen zur Mittelanforderung Hilfestellungen zur Mittelanforderung Stand: 20.08.2014 Die nachfolgenden Hinweise ergänzen die Ausführungen des Zuwendungsbescheids und dienen dazu, Ihnen das Ausfüllen des Formulars zur Mittelanforderung

Mehr

Punkt 39 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010

Punkt 39 der 878. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2010 Bundesrat Drucksache 771/2/10 15.12.10 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München

Agrarministerkonferenz am 4. November 2013 in München Ergebnisprotokoll Vorsitz: Staatsminister Helmut Brunner Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ludwigstraße 2 80539 München Einziger Tagesordnungspunkt Umsetzung der GAP-Reform

Mehr

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP

Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP BPPP: 23. Sitzung AK Infrastruktur am 02. September 2010 in Düsseldorf Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF) und PPP Dr. Jörg Hopfe, Abteilungsleiter Öffentliche Kunden NKF hat in NRW die Kameralistik

Mehr

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen

Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Tierschutz und bäuerliche Landwirtschaft: Tierkomfort oder Tierwohl? Die Diskussion um die Haltungsformen Frigga Wirths Akademie für Tierschutz Neubiberg Es gibt schlechte Haltungsformen auch bei kleinen

Mehr

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache

Leitbild. für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Leitbild für Jedermensch in leicht verständlicher Sprache Unser Leitbild Was wir erreichen wollen und was uns dabei wichtig ist! Einleitung Was ist ein Leitbild? Jede Firma hat ein Leitbild. Im Leitbild

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Gemeinsame Agrarpolitik der EU Gemeinsame Agrarpolitik der EU 2014 bis 2020 www.bmel.de Liebe Leserinnen und Leser, die Landwirtschaft ist eine starke Branche, die unser täglich Brot sichert und den ländlichen Raum attraktiv gestaltet.

Mehr

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren

Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement

Mehr

Leseauszug DGQ-Band 14-26

Leseauszug DGQ-Band 14-26 Leseauszug DGQ-Band 14-26 Einleitung Dieser Band liefert einen Ansatz zur Einführung von Prozessmanagement in kleinen und mittleren Organisationen (KMO) 1. Die Erfolgskriterien für eine Einführung werden

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C

Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Schriftliche Vordiplomprüfung Betriebsökonomie FH Serie C Fach: Zeit: Volkswirtschaftslehre - Teil Mikroökonomie - 60 Minuten Punkte: 34 Name, Vorname: Studiengang / evtl. Klasse: Erster Prüfungsversuch

Mehr

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden,

Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, Bei der Tagung werden die Aspekte der DLRL aus verschiedenen Perspektiven dargestellt. Ich habe mich für die Betrachtung der Chancen entschieden, weil dieser Aspekt bei der Diskussion der Probleme meist

Mehr

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV

Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer. Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer Andreas Zingg Vorsitzender der Kommission für Soziale Fragen des SVV Vorsorge in der Schweiz Die Sicht der Lebensversicherer 3-Säulen-Konzept Sozialpartnerschaft

Mehr

Gesetzentwurf der Landesregierung

Gesetzentwurf der Landesregierung Landtag Brandenburg Drucksache 5/5702 5. Wahlperiode Neudruck Gesetzentwurf der Landesregierung Datum des Eingangs: 23.07.2012 / Ausgegeben: 07.08.2012 Gesetzentwurf der Landesregierung A. Problem Es gilt

Mehr

zeitna Personaldienstleistungen

zeitna Personaldienstleistungen zeitna Personaldienstleistungen Unser sozialer Auftrag besteht darin, Menschen in Arbeit zu bringen. Die Neue Arbeit bietet Langzeitarbeitslosen und Menschen mit besonderen Problemen Perspektiven durch

Mehr

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche?

Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? 6 Was sind Jahres- und Zielvereinbarungsgespräche? Mit dem Jahresgespräch und der Zielvereinbarung stehen Ihnen zwei sehr wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, um Ihre Mitarbeiter zu führen und zu motivieren

Mehr

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen!

Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! Erfolgreiche Webseiten: Zur Notwendigkeit die eigene(n) Zielgruppe(n) zu kennen und zu verstehen! www.wee24.de. info@wee24.de. 08382 / 6040561 1 Experten sprechen Ihre Sprache. 2 Unternehmenswebseiten

Mehr

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel

Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick

Mehr

1. Gründungszuschuss (seit 28.12.2011 erhebliche Einschnitte) 1. 2. Einstiegsgeld 2. 3. Gründercoaching Deutschland (Förderung nach Gründung) 3

1. Gründungszuschuss (seit 28.12.2011 erhebliche Einschnitte) 1. 2. Einstiegsgeld 2. 3. Gründercoaching Deutschland (Förderung nach Gründung) 3 Wichtige Förderprogramme für Existenzgründer (Stand: Juli 2012) Inhaltsverzeichnis Seite 1. Gründungszuschuss (seit 28.12.2011 erhebliche Einschnitte) 1 2. Einstiegsgeld 2 3. Gründercoaching Deutschland

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild

Gemeinsam erfolgreich. Unser Konzernleitbild Gemeinsam erfolgreich Unser Konzernleitbild Das Demag Cranes Konzernleitbild ist vergleichbar mit einer Unternehmensverfassung. Es setzt den Rahmen für unser Handeln nach innen wie nach außen und gilt

Mehr

Checkliste. Erfolgreich Delegieren

Checkliste. Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen

Mehr

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII

Ziel- und Qualitätsorientierung. Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Ziel- und Qualitätsorientierung Fortbildung für die Begutachtung in Verbindung mit dem Gesamtplanverfahren nach 58 SGB XII Qualität? In der Alltagssprache ist Qualität oft ein Ausdruck für die Güte einer

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01.

Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen. Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2. Stand 01.01. 1 Anlage 1 zur Arbeitshilfe zur Hilfe zur Pflege nach 61 SGB XII in Tagespflegeeinrichtungen Berechnungsbeispiele zu Ziffer 2.1.2 Stand 01.01.2012 Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der Tagespflege

Mehr

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert.

Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Der Gutachtenstil: Charakteristikum des Gutachtenstils: Es wird mit einer Frage begonnen, sodann werden die Voraussetzungen Schritt für Schritt aufgezeigt und erörtert. Das Ergebnis steht am Schluß. Charakteristikum

Mehr

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken

Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Deutschland-Check Nr. 35

Deutschland-Check Nr. 35 Beschäftigung älterer Arbeitnehmer Ergebnisse des IW-Unternehmervotums Bericht der IW Consult GmbH Köln, 13. Dezember 2012 Institut der deutschen Wirtschaft Köln Consult GmbH Konrad-Adenauer-Ufer 21 50668

Mehr

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 0 Seite 0 von 20 03.02.2015 1 Ergebnisse der BSO Studie: Trends und Innovationen im Business Performance Management (BPM) bessere Steuerung des Geschäfts durch BPM. Bei dieser BSO Studie wurden 175 CEOs,

Mehr

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg

die Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg Fraktionen des Deutschen Bundestages Bundesministerium für Gesundheit Bundesministerium für Arbeit und Soziales Geschäftsstelle der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitglieder des Bundestages

Mehr

NACHHALTIGKEIT ANERKENNUNG DER ARBEIT - TIERWOHL GESUNDE LEBENSMITTEL

NACHHALTIGKEIT ANERKENNUNG DER ARBEIT - TIERWOHL GESUNDE LEBENSMITTEL NACHHALTIGKEIT ANERKENNUNG DER ARBEIT - TIERWOHL GESUNDE LEBENSMITTEL Sehr geehrte Damen und Herren, die Landwirtschaft gehört zu Schleswig-Holstein. Seit Jahrhunderten ernähren uns die Landwirte mit ihren

Mehr

I. Allgemeine Anmerkungen

I. Allgemeine Anmerkungen 08.03.2001 Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers - Altenpflege-Ausbildungs-

Mehr

Japans mittelfristiges Ziel zur Bekämpfung des Klimawandels

Japans mittelfristiges Ziel zur Bekämpfung des Klimawandels Botschaft von Japan. Neues aus Japan Nr. 58 September 2009 Japans mittelfristiges Ziel zur Bekämpfung des Klimawandels Reduzierung der Treibhausgase um 15% Am 10. Juni 2009 verkündete Premierminister Aso,

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft

ProLead. Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft ProLead Überlassen Sie das Wertvollste in Ihrem Leben nicht dem Zufall gestalten Sie aktiv die Absicherung Ihrer sorgenfreien Zukunft Wir sind Die ProLead UG ist ein Dienstleistungsunternehmen bestehend

Mehr

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am 28.04.2015

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim. Herzlich Willkommen. zur ALB Tagung am 28.04.2015 Herzlich Willkommen zur ALB Tagung am 28.04.2015 2 Einzelbetriebliche Förderung Bayern Ziele: Zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, besonders umwelt-schonenden, besonders tiergerechten

Mehr

Homebanking-Abkommen

Homebanking-Abkommen Homebanking-Abkommen Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.v., Bonn, Bundesverband deutscher Banken e.v., Köln, Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.v., Bonn Deutscher

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE

Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE E Eine genossenschaftliche Lösung für Hebammen und HgE Die Ausgangssituation Hebammen sind wie alle übrigen Angehörigen des Heilwesens zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit nur dann berechtigt, wenn

Mehr

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern

Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern August 2007 Allensbach: Das Elterngeld im Urteil der jungen Eltern Allensbach befragte im Juni 2007 eine repräsentative Stichprobe von 1000 Müttern und Vätern, deren (jüngstes) Kind ab dem 1.1.2007 geboren

Mehr

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge

Inhalt 1. Was wird gefördert? Bausparverträge Inhalt 1. Was wird gefördert? 2. Wie viel Prozent bringt das? 3. In welchem Alter ist das sinnvoll? 4. Wie viel muss man sparen? 5. Bis zu welchem Einkommen gibt es Förderung? 6. Wie groß sollten die Verträge

Mehr

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten

Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Träger : Kath. Kirchengemeinde St. Laurentius Bretten Wir sind Mitglied im Verband katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) - Bundesverband e.v. - BESCHWERDEMANAGEMENT BESCHWERDEMANAGEMENT SEITE

Mehr

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß

1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß 13 1. Berufsbegleitende Nachqualifizierung zum Berufsabschluß In diesem einleitenden Kapitel wird ein Überblick über die Ziele und Merkmale der berufsbegleitenden Nachqualifizierung gegeben. Unter der

Mehr

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung

Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Thema Dokumentart Finanzierung: Übungsserie III Innenfinanzierung Lösungen Theorie im Buch "Integrale Betriebswirtschaftslehre" Teil: Kapitel: D1 Finanzmanagement 2.3 Innenfinanzierung Finanzierung: Übungsserie

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Einzelplan 12) 10 Bundesverkehrsministerium verstößt gegen haushaltsrechtliche Vorschriften und unterrichtet den Haushaltsausschuss unzutreffend

Mehr

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung

Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung Zwischen Deutschland, Liechtenstein, Österreich und der Schweiz abgestimmte deutsche Übersetzung ÄNDERUNG DES ÜBEREINKOMMENS ÜBER DEN ZUGANG ZU INFORMATIONEN, DIE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG AN ENTSCHEIDUNGSVERFAHREN

Mehr

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor!

Mehr Geld verdienen! Lesen Sie... Peter von Karst. Ihre Leseprobe. der schlüssel zum leben. So gehen Sie konkret vor! Peter von Karst Mehr Geld verdienen! So gehen Sie konkret vor! Ihre Leseprobe Lesen Sie...... wie Sie mit wenigen, aber effektiven Schritten Ihre gesteckten Ziele erreichen.... wie Sie die richtigen Entscheidungen

Mehr

Mobile Intranet in Unternehmen

Mobile Intranet in Unternehmen Mobile Intranet in Unternehmen Ergebnisse einer Umfrage unter Intranet Verantwortlichen aexea GmbH - communication. content. consulting Augustenstraße 15 70178 Stuttgart Tel: 0711 87035490 Mobile Intranet

Mehr

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen

Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen. Wir bringen Qualität. Wir beraten Sie. Wir unterstützen Sie. Wir schaffen Lösungen Was bedeutet es, ein Redaktionssystem einzuführen? Vorgehensmodell für die Einführung eines Redaktionssystems Die Bedeutung Fast alle Arbeitsabläufe in der Abteilung werden sich verändern Die inhaltliche

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet

Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Pflegende Angehörige Online Ihre Plattform im Internet Wissen Wichtiges Wissen rund um Pflege Unterstützung Professionelle Beratung Austausch und Kontakt Erfahrungen & Rat mit anderen Angehörigen austauschen

Mehr

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde

Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde Ein Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz für Mecklenburg- Vorpommern aus Sicht der Stadt Loitz in Vorpommern Situa?onsbeschreibung aus Sicht einer Gemeinde verschiedene Windkra.anlagen unterschiedlichen

Mehr

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop

e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Automobilherstellers Autor: Dr. jur. Götz Knoop e-book Garantie und Gewährleistung bei Insolvenz eines Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. GARANTIEN BEI INSOLVENZ EINES AUTOMOBILHERSTELLERS 3 1.1. Garantie des Herstellers 3 1.2. Garantie

Mehr

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache

Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache Für Ihre Zukunft! Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE im Bundes-Land Brandenburg vom Jahr 2014 bis für das Jahr 2020 in Leichter Sprache 1 Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung: EFRE

Mehr

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze

Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Volksbank BraWo Führungsgrundsätze Präambel Die Führungsgrundsätze wurden gemeinsam von Mitarbeitern und Führungskräften aus allen Bereichen der Bank entwickelt. Dabei war allen Beteiligten klar, dass

Mehr

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir?

Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Bildungs- und Teilhabepaket Eine Information des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Allgemeines Sicherlich haben Sie auch schon von dem neuen Bildungsund

Mehr

Alle gehören dazu. Vorwort

Alle gehören dazu. Vorwort Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören

Mehr

Tipps für ein Bankgespräch

Tipps für ein Bankgespräch Tipps für ein Bankgespräch Download von www.reinhardstrempel.de Betriebsberater Dipl.-Kfm. Reinhard Strempel Gründercoach Gründercoaching Controlling Finanzierung Fachkundige Stellungnahmen Sofortberatung

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst

Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung

Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung Verbraucherinsolvenzverfahren & Restschuldbefreiung 7. Auflage Von Wolfgang Schrankenmüller, Stuttgart Kassel, im Juni 2014 1 Inhalt Teil 1 Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens 3 1. Außergerichtliche

Mehr

Die integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept

Die integrierte Zeiterfassung. Das innovative Softwarekonzept Die integrierte Zeiterfassung Das innovative Softwarekonzept projekt - ein komplexes Programm mit Zusatzmodulen, die einzeln oder in ihrer individuellen Zusammenstellung, die gesamte Abwicklung in Ihrem

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011

Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 zum Kurs 41500, Finanzwirtschaft: Grundlagen, SS2011 1 Lösungshinweise zur Einsendearbeit 2 SS 2011 Finanzwirtschaft: Grundlagen, Kurs 41500 Aufgabe Finanzierungsbeziehungen

Mehr

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden?

3. Was muss ich tun, um Elternzeit in Anspruch zu nehmen? 4. Wie lange kann Elternzeit genommen werden? 1. Was ist eigentlich Elternzeit? Elternzeit ist der Anspruch von Arbeitnehmern auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung ihres Kindes. 2. Wer hat Anspruch

Mehr

EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL

EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL EINIGE ERGEBNISSE IM DETAIL TEILZEIT IST FRAUENSACHE 55,8 Prozent der befragten weiblichen Einzelhandelsbeschäftigten sind Teilzeitbeschäftigt aber nur 12,3 Prozent der Männer. Das Ausmaß der Teilzeitbeschäftigung

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip

Checkliste. Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Checkliste Prioritäten setzen mit dem Pareto-Prinzip Das Pareto-Prinzip ist eine Methode des Zeitmanagements. Diese Checkliste stellt Ihnen das Pareto-Prinzip

Mehr

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.»

«PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» «PERFEKTION IST NICHT DANN ERREICHT, WENN ES NICHTS MEHR HINZUZUFÜGEN GIBT, SONDERN DANN, WENN MAN NICHTS MEHR WEGLASSEN KANN.» www.pse-solutions.ch ANTOINE DE SAINT-EXUPÉRY 1 PROJECT SYSTEM ENGINEERING

Mehr

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW

Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Gesundheitsförderliche Mitarbeitergespräche (smag) Quelle: GeFüGe-Projekt, bearbeitet durch Karsten Lessing, TBS NRW Inhaltsverzeichnis 1. STICHWORT... 3 2. KURZBESCHREIBUNG... 3 3. EINSATZBEREICH... 4

Mehr

Die Unternehmensstrategie Die Ziele der nächsten Jahre

Die Unternehmensstrategie Die Ziele der nächsten Jahre Die Unternehmensstrategie Die Ziele der nächsten Jahre j u n [Wecken g kreativ individuell Die Unternehmensstrategie ist ein sehr weit gefasster Begriff in der Wirtschaft, doch ist für die meisten Unternehmen,

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM

ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM ERGEBNISSE DER CW-MARKTSTUDIE COLLABORATION AUS DER CLOUD IM UNTERNEHMENSEINSATZ IN TABELLARISCHER FORM 10 Frage 1: Werden in Ihrem Unternehmen Collaboration-Tools eingesetzt, und wenn ja, wie viele? Anm.:

Mehr

Sie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum?

Sie werden sehen, dass Sie für uns nur noch den direkten PDF-Export benötigen. Warum? Leitfaden zur Druckdatenerstellung Inhalt: 1. Download und Installation der ECI-Profile 2. Farbeinstellungen der Adobe Creative Suite Bitte beachten! In diesem kleinen Leitfaden möchten wir auf die Druckdatenerstellung

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich?

Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Herzlich Willkommen beim Webinar: Was verkaufen wir eigentlich? Was verkaufen wir eigentlich? Provokativ gefragt! Ein Hotel Marketing Konzept Was ist das? Keine Webseite, kein SEO, kein Paket,. Was verkaufen

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen

Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Anita Schäfer Mitglied des Deutschen Bundestages Das Bildungspaket: Mitmachen möglich machen Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales informiert über die Einzelheiten: Ab 2011 haben bedürftige Kinder

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung

Auslobung des Wettbewerbs Reinickendorfer Frauen in Führung Bezirksamt Reinickendorf von Berlin Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit und Bürgerdienste Bezirksstadtrat für Jugend, Familie und Soziales Gleichstellungsbeauftragte Wirtschaftsförderung Auslobung

Mehr