VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick

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1 IFM Institut für Fahrzeugtechnik und Mobilität VO (EU) Nr. 167/2013 Anforderungen der VO (EU) Nr.167/2013 im Überblick 1

2 VO (EU) Nr.167/2013 Überblick Aufbau der VO (EU) 167/2013 Abmessungen und Gesamtmasse Achslasten 96/53/EG Neuerungen und Infos 2

3 Überblick Bisher: 2003/37/EG über die Typgenehmigung für landoder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge Neu: VO (EU) Nr. 167/2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen 3

4 Überblick Anwendungsbereich Zugmaschinen T1, T2, T3, T4, T4.1, T4.2, T4.3, C jeder Klasse von Zugmaschinen auf Rädern wird je nach ihrer Auslegungsgeschwindigkeit am Ende ein Index a oder b hinzugefügt: a für Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h; b für Zugmaschinen auf Rädern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h 4

5 Überblick Anwendungsbereich Anhänger R1, R2, R3, R4 jeder Klasse von Anhängern wird je nach ihrer Auslegungsgeschwindigkeit am Ende ein Index a oder b hinzugefügt: a für Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h; b für Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h 5

6 Überblick Anwendungsbereich Anhänger Klasse R1 : Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu kg beträgt; Klasse R2 : Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als kg und bis zu kg beträgt; Klasse R3 : Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als kg und bis zu kg beträgt; Klasse R4 : Anhänger, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse mehr als kg beträgt; 6

7 Überblick Anwendungsbereich Gezogene auswechselbare Geräte S1, S2 jeder Klasse von gezogenen auswechselbaren Geräten wird je nach ihrer Auslegungsgeschwindigkeit am Ende ein Index a oder b hinzugefügt: a für gezogene auswechselbare Geräte mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 40 km/h; b für gezogene auswechselbare Geräte mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 40 km/h 7

8 Überblick Anwendungsbereich Gezogene auswechselbare Geräte Klasse S1 : gezogene auswechselbare Geräte, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse bis zu kg beträgt Klasse S2 : gezogene auswechselbare Geräte, bei denen die Summe der technisch zulässigen Massen je Achse über kg beträgt 8

9 Überblick Begriffsbestimmungen Anhänger Anhänger ein land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug, das im Wesentlichen dazu bestimmt ist, von einer Zugmaschine gezogen zu werden und Lasten zu befördern oder Materialien zu bearbeiten, und bei dem das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und der Leermasse dieses Fahrzeugs mindestens 3,0 beträgt 9

10 Überblick Begriffsbestimmungen Gezogene auswechselbare Geräte gezogenes auswechselbares Gerät ein Fahrzeug zum Einsatz in der Land- oder Forstwirtschaft, das dazu bestimmt ist, von einer Zugmaschine gezogen zu werden, und das die Funktion der Zugmaschine verändert oder erweitert, dauerhaft mit einem Gerät ausgerüstet oder für die Bearbeitung von Materialien ausgelegt ist; es kann auch mit einer Ladeplattform ausgestattet sein, die für die Aufnahme der zur Ausführung der Arbeiten erforderlichen Geräte und Vorrichtungen sowie für die zeitweilige Lagerung der bei der Arbeit erzeugten oder benötigten Materialien ausgelegt und gebaut ist; das Verhältnis zwischen der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand und der Leermasse dieses Fahrzeugs beträgt weniger als 3,0 10

11 Aufbau der Verordnung Anforderung Rahmenverordnung VO (EU) 167/2013 Delegierte Verordnungen VO (EU) Fzg-Klasse System 1322/ / / / T, C, R, S Bremsanlage - - X - T, C, R, S Anbau Beleuchtung Anh. XII T, C, R, S Fahrzeugaußenseite Anh. XIV T, C, R, S Unbefugte Benutzung Anh. XVIII T, C, R, S Abmessungen und Anhängelast Anh. XXI T, C, R, S Gesamtmasse Anh. XXII R Unterfahrschutz Anh. XXVI R3b, R4b Seitliche Schutzvorrichtungen Anh. XXVII Tb, Rb Spritzschutzsysteme Anh.XXXI T, C Brenngeschwindigkeit Anh. XXVII T, C Schadstoffemissionen - X - - etc etc Durchführungsverordnung VO (EU) 2015/504 11

12 Beispiel land- oder forstwirtschaftlicher Anhänger: Rechtsakte nach VO (EU) 167/2013 Amtliche Kennzeichen VO (EU) 208/2015 Anh. XIX Bremsanlage und Anhängerbremsverbindung RVBR VO (EU) 2015/68 Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen und deren Lichtquellen VO (EU) 208/2015 Anh. XI Anbau der Beleuchtungseinrichtungen VO (EU) 208/2015 Anh. XII Fahrzeugaußenseite und Zubehörteile VO (EU) 208/2015 Anh. XIV Sicherungen gegen unbefugte Benutzung VO (EU) 208/2015 Anh. XVIII Schutz vor anderen als den in Artikel 18(2)(a), (b), (g) und (k) genannten mechanischen Gefahren, einschließlich des Schutzes vor Reifen, von mit Flüssigkeit gefüllten Leitungen und unkontrollierter Bewegung des Fahrzeugs RVCR VO (EU) 1322/2014 Anh. XXIV Festigkeit der Fahrzeugstruktur VO (EU) 208/2015 Anh. II Betriebsanleitung RVCR VO (EU) 1322/2014 Anh. XXII Sicherheit der elektrischen Systeme VO (EU) 208/2015 Anh. XXIV Hinterer Unterfahrschutz VO (EU) 208/2015 Anh. XXVI Mechanische Verbindungseinrichtungen VO (EU) 208/2015 Anh. XXXIV Trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen RVCR VO (EU) 1322/2014 Anh. XXV Gesamtmasse in beladenem Zustand VO (EU) 208/2015 Anh. XXII Abmessungen und Anhängelast VO (EU) 208/2015 Anh. XXI Spritzschutzsysteme VO (EU) 208/2015 Anh. XXXI Reifen VO (EU) 208/2015 Anh. XXX Seitliche Schutzvorrichtungen VO (EU) 208/2015 Anh. XXVII Hinweise, Warnungen und Kennzeichnungen RVCR VO (EU) 1322/2014 Anh. XXVI, XXIX Gesetzlich vorgeschriebene Schilder und Kennzeichnungen VO (EU) 208/2015 Anh. XX 12

13 Anforderungen gemäß VO (EU) Nr.167/

14 Maximale Abmessungen von Fahrzeugen VO (EU) Nr. 2015/208; Anh. XXI Fahrzeugklasse Länge [m] Breite *) [m] Höhe [m] T 12 2,55 4 C 12 2,55 4 R 12 2,55 4 S *) ohne Berücksichtigung der Ausbauchung der Reifenwände am Aufstandspunkt auf dem Boden 14

15 Gesamtmasse VO (EU) Nr. 2015/208; Anh. XXI 15

16 Gesamtmasse VO (EU) Nr. 2015/208; Anh. XXI 16

17 96/53/EG Anh.II 17

18 96/53/EG Anh.II 18

19 Neuerungen und Infos Brenngeschwindigkeit VO (EU) Nr. 1322/2014; Anh. XXVII Die Brenngeschwindigkeit des Materials im Innern der Kabine darf bei der Prüfung nach ISO 3795:1989 die Höchstgeschwindigkeit von 150mm/min nicht überschreiten. Das gilt für die Materialien der: Sitzbezüge Wandverkleidungen Bodenverkleidungen Dachverkleidungen 19

20 Neuerungen und Infos UFS VO (EU) Nr. 2015/208, Anh. XXVI Anhänger der Klasse R müssen mit Unterfahrschutzeinrichtungen ausgestattet sein. Vertikalabstand der Unterkante UFS zum Boden x 550mm Horizontalabstand zwischen Rückseite UFS und Fahrzeugrückseite unter Prüfkraft y 400mm Breite maximal: Äußerster Punkt der Räder der Hinterachse Breite minimal: Äußerster Punkt der Räder der Hinterachse abzüglich 100mm auf jeder Fahrzeugseite Profilhöhe mindestens 100mm, Abrundungsradien 2,5mm P1 = 5000 dan (25% Zgg) P2 = dan (50% Zgg) P1 = 5000 dan (25% Zgg) 20

21 Neuerungen und Infos SSV VO (EU) Nr. 2015/208; Anh. XXVII Fahrzeuge der Klasse R3b und R4b müssen mit seitlichen Schutzvorrichtungen ausgestattet sein. Höhe der Profilschienen bei R3b: 50mm Höhe der Profilschienen bei R4b: 100mm Prüfkraft 100 dan Verformung unter Prüfkrafteinwirkung im Bereich a max. 30mm Verformung unter Prüfkrafteinwirkung im Bereich l max. 150mm 21

22 Neuerungen und Infos Spritzschutzsystem VO (EU) Nr. 2015/208; Anh. XXXI Fahrzeuge der Klasse Tb müssen mit Radabdeckungen ausgestattet sein. Fahrzeuge der Klasse Rb müssen mit Radabdeckungen ausgestattet sein, wenn sie mit Reifen der Klasse C3 oder anderen zulässigen Reifen mit Straßenprofil ausgerüstet sind. Reifen der Klasse C3: Reifen gemäß der ECE-Regelung 117, die entsprechend ECE R54 bestimmte Eigenschaften besitzen. 22

23 Neuerungen und Infos Sicherung gegen unbefugte Benutzung VO (EU) Nr. 2015/208; Anh. XVIII Fahrzeuge der Klasse T, C, S und für gezogene auswechselbare Geräte, die aufgrund des Gewichtsverhältnisses von zul. Gesamt- masse zu Leermasse von 3 in die Fahrzeugklasse R fallen. Sicherungsmittel für Klasse T, C - Zünd- Anlassschalter mit abziehbarem Schlüssel - Abschließbare Kabine, Sicherungsmittel für Klasse S, (R) - verriegelbare Abdeckung der Kupplungsvorrichtung - Radkralle - Vorhängeschloss in einem Abschnitt der Feststellbremse 23

24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Heinrich Wilking TÜV NORD Mobilität IFM - Gesamtfahrzeug Fachgebiet Sonderfahrzeuge, Nutzfahrzeuge, Krafträder Am TÜV Hannover Tel.: hwilking@tuev-nord.de 24

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