Grundschule Bergstedt Bergstedter Alte Landstr.12, Hamburg Tel

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1 Entwicklung eines schuleigenen Beratungskonzeptes Die Beratung der Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundschule Bergstedt ist allgemeiner Bestandteil des Aufgabenspektrums unserer Schule. Ziel des zu entwickelnden Beratungskonzeptes ist es, eine Vereinheitlichung und Vereinfachung aller Beratungsprozesse im schulischen Kontext zu erreichen. Die Grundschule Bergstedt entwickelt bis zum Schuljahr 12/13 ein Beratungskonzept, das die verschiedenen Beratungsthematiken den an der Grundschule Bergstedt tätigen Beratern zuweist, Verfahrenswege festlegt und Indikatoren für Zuständigkeiten aufzeigt. Die Schulleitung erteilt den an Beratung beteiligten MitarbeiterInnen den Auftrag, gemeinsam Vorschläge für ein Beratungskonzept zu entwickeln, aus dem - Indikatoren für Zuständigkeiten, - Zuständigkeiten für die jeweiligen Beratungssituationen und - Verfahrenswege im Beratungsprozess hervorgehen. Indikatoren für primäre Zuständigkeiten sind: a) ein Kind zeigt grundsätzlich schwache Schulleistungen b) ein Kind zeigt starke Verhaltensauffälligkeiten c) Eltern sind mit der Klassensituation ihres Kindes unzufrieden d) Ein Kind bedroht andere Mitschüler, Lehrpersonen oder begibt sich selber in große Gefahr Zuständigkeiten werden über die Indikatoren geklärt. In allen Fragen kann eine sonderpädagogische Fachkraft, jeweils in dem Jahrgang, dem eine sonderpädagogische Ressource zugewiesen ist, im Beratungsprozess zu Rate gezogen werden. Ziel der vorgegebenen Verfahrenswege ist es, die Problematiken niedrigschwellig anzusprechen. Sollte eine oder gar mehrere Ebenen ausgelassen werden, weist die höhere Ebene die Anfrage an die nächste, zuständige Ebene wieder zurück. Die Verfahrenswege sollen klären, wann außerschulische Unterstützungsstellen von wem eingeschaltet werden. Legende: KL = Klassenlehrer/in, FL = Fachlehrkraft, BL = Beratungslehrkraft, SL = Schulleitung EV = Elternvertreter/innen, SLK = Sprachlernkoorditator/in Rebus = Regionale Beratungs- und Unterstützungsstelle, ab im ReBBZ = Regionale Beratungs- und Bildungszentrum GPZ = Gewaltpräventionszentrum BSB = Behörde für Schule und Berufsbildung

2 Verfahrenswege im Beratungsprozess: a) Indikator: grundsätzlich schwache Schulleistungen Primäre Zuständigkeit: Klassenlehrer/in Eltern Klärung über erste Veränderungsschritte nächste Ebene einschalten: BL (runder Tisch) erneuter Klärungsversuch Pippi-Lotta fällt im Unterricht und/oder den Eltern im häuslichen Umfeld auf, indem sie schulische und außerschulische Aufgaben nur schwer/nur mit Unterstützung/sehr ungenau bearbeiten kann. KL und Eltern suchen das gemeinsame Gespräch (Austausch über die Beobachtungen) erste Lösungsversuche (z.b. regelmäßiges Üben, besondere Hilfsmittel nutzen) ggf. Unterstützungsmaßnahmen (Fördern statt Wiederholen 45, aber auch außerschulische wie AUL, Ergotherapie etc.) einleiten. Hinzuziehen einer sonderpädagogischen Fachkraft (s.o.) möglich. Sollten sich keine erkennbaren Fortschritte einstellen, wird die Beratungslehrkraft als Unterstützungsstelle hinzugezogen. Die BL kann z.b.: KL, FL, Eltern, Kind beraten, Tests durchführen, mit dem Kind einzeln oder in Kleingruppen arbeiten. Sollten sich weiterhin keine Fortschritte einstellen, muss zwischen Eltern, KL und SL über weitere Wege gesprochen werden (z.b.: in Einzelfällen ein Wiederholen der Klasse) 2

3 b) Indikator: starke Verhaltensauffälligkeiten Primäre Zuständigkeit: Klassenlehrer/in Eltern akute bedrohliche Verhaltensweise: nächste anwesende Lehrkraft als Hilfe konsensuale Absprache über päd. Maßnahmen: z.b. - räumliche Trennung von der Klasse Beratungslehrer/in Rebus Info an SL! Runder Tisch: KL/BL/Rebus/Eltern (Kind) Info an SL Schulleitung Pippi-Lotta fällt in der Schule und/oder den Eltern im häuslichen Umfeld auf, indem sie z.b. sich sehr zurückgezogen und kontaktscheu oder auffällig aggressiv und konfliktsuchend verhält. KL und Eltern suchen das gemeinsame Gespräch (Austausch über die Beobachtungen und erste pädagogische Maßnahmen wie z.b. positives Verhalten verstärken, abgesprochene Konsequenzen bei weiter aggressivem Verhalten durchsetzen) Pippi-Lotta schlägt einen Mitschüler absichtlich, wiederholt ins Gesicht und zeigt keine Einsicht in ihr Fehlverhalten. Maßnahmen ergreifen (z.b. kurzzeitige Trennung von der Klasse wie: Arbeit im Flur oder Gruppenraum, Unterricht in Parallelklasse, mit Arbeitsauftrag von Eltern abholen lassen) einleiten. Hinzuziehen einer sonderpädagogischen Fachkraft (s.o.) möglich. Sollten sich keine erkennbaren Fortschritte einstellen, wird die Beratungslehrkraft als Unterstützungsstelle hinzugezogen. Die BL kann z.b.: KL, FL, Eltern, Kind beraten, Tests durchführen, mit dem Kind einzeln oder in Kleingruppen arbeiten. Sollten sich weiterhin keine Fortschritte einstellen, muss zwischen Eltern, KL und SL über weitere Wege gesprochen werden (z.b.: in Einzelfällen ein Wiederholen der Klasse)

4 c) Indikator: Unzufriedenheit der Eltern mit der Klassensituation Primäre Zuständigkeit: Klassenlehrer/in Klassenlehrer/in mit EV Beratungslehrer/in Runder Tisch: KL/BL/Eltern Schulleitung i.d.vorgesetztenrolle <----- Runder Tisch: KL/BL/Eltern/SL Schulaufsicht Herr Mustermann findet, dass seine Tochter Pippi-Lotta in der Klasse nicht entsprechend ihren Fähigkeiten gefördert wird. KL und Eltern suchen das gemeinsame Gespräch (Austausch über die Beobachtungen) Vater ist noch immer unzufrieden. EV werden zu einem gemeinsamen Gespräch hinzugezogen (möglicherweise wird bereits an dieser Stelle des Beratungsprozesses festgestellt, dass bereits hier die Schulleitung als Gesprächspartner in der Vorgesetztenrolle gesucht werden muss) BL Sollten sich keine erkennbaren Fortschritte einstellen, wird die Beratungslehrkraft als Unterstützungsstelle hinzugezogen. Die BL kann z.b.: KL, FL, Eltern, Kind beraten, Tests durchführen) Sollten sich weiterhin keine Fortschritte einstellen, auf einem Runden Tisch mit KL, BL und Eltern über weitere Wege gesprochen werden (z.b.: erste pädagogische Maßnahmen wie schwerere Aufgaben, eigene Forscheraufgaben etc.) Schulleitung Ein weiterer Runder Tisch" mit KL/BL/Eltern/SL versucht eine Lösung zu finden, die es Pippi- Lotta ermöglicht in ihrer Schule zu verbleiben. Die Schulaufsicht entscheidet über den Verbleib der Schülerin Pippi-Lotta. 4

5 f) Indikator: Ein Kind bedroht oder verletzt andere Mitschüler, Lehrpersonen oder begibt sich selbst in große Gefahr Primäre Zuständigkeit: keine Einigung mit den Eltern beteiligte Lehrperson Info an SL (ggf. weitere Maßnahmen) akut: nächste anwesende Lehrkraft als Hilfe Klassenlehrerin Eltern (+ Kind) konsensuale Absprache über: - räumliche Trennung von der Klasse keine Besserung des Verhaltens Schulleitung BL/ GPZ/Rebus Rechtsabteilung der BSB räumliche Trennung von der Schule = Abholen lassen (im Konsens mit Eltern) BL/GPZ/Rebus Pippi-Lotta tritt auf dem Schulgelände ein am Boden liegendes Kind. KL und Eltern suchen das gemeinsame, normenverdeutlichende Gespräch (Schilderung der Beobachtungen und gemeinsames (!) festlegen pädagogischer Maßnahmen wie z.b. zeitweiser Unterricht und Aufenthalt außerhalb der Klasse). Hinzuziehen einer sonderpädagogischen Fachkraft (s.o.) möglich. Sollte sich das Verhalten nicht verbessern, sind zwei Wege möglich: Keine Einigung mit den Eltern über weitere Maßnahmen Einigung mit den Eltern über weitere Maßnahmen (z.b. Kind mit Arbeitsauftrag von den Eltern aus der Schule abholen lassen) Die SL wird eingeschaltet und informiert die BL, Rebus und das GPZ und ggf. die Rechtsabteilung der BSB, SL kann eigenständig Maßnahmen ergreifen (z.b. Ausschluss vom Unterricht) Eventuell weitere Zusammenarbeit mit BL/GPZ/Rebus Unsere Beratungslehrerin Frau Spier erreichen Sie telefonisch unter der Nummer: (Schulbüro) oder per gisela.spier@gmx.de. Die aktuellen Sprechzeiten im Beratungszimmer entnehmen Sie bitte der Homepage der Schule Bergstedt:

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