Ministerium für Umwelt, Gesundheit Potsdam, Dezember 2013 und Verbraucherschutz
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- Nicole Weiß
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1 Ministerium für Umwelt, Gesundheit Potsdam, Dezember 2013 und Verbraucherschutz Konzept und Handlungsempfehlungen des Gesundheitsministeriums zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen im Land Brandenburg Ausgangssituation Flüchtlinge und Asylsuchende bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit der jeweils zuständigen Stellen, wenn es um ihre seelische Gesundheit geht. Bei der Arbeit zur Umsetzung der Landesintegrationskonzeption 2002 zeigten sich insbesondere für den Flüchtlingsbereich in der psychosozialen Versorgung Handlungsbedarfe, die in der Folge vom damaligen Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie (MASGF) aufgegriffen wurden. Die Landesintegrationskonzeption 2005 gibt grundsätzliche Empfehlungen zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von psychisch kranken und traumatisierten Flüchtlingen. Dabei wird von folgendem konzeptionellen Ansatz ausgegangen, der weiterhin Grundlage für das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) ist: Ziel ist die Verbesserung des vorhandenen dezentralen Angebots im Land Brandenburg zur Diagnose und Behandlung psychischer Erkrankungen und Traumatisierungen von Flüchtlingen. Dabei sollen keine neuen medizinischen Strukturen geschaffen, sondern die vorhandenen stärker als bisher unterstützt und auf die spezielle Zielgruppe ausgerichtet werden. 1 Wenn auch erste gute Ergebnisse vorliegen, z.b. der Aufbau eines Dolmetscherpools, muss an der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und der Entwicklung neuer Angebote kontinuierlich gearbeitet werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Zugangszahlen von Asylbewerberinnen und -bewerbern wieder erhöhen, und sich auch die Zusammensetzung der in Brandenburg lebenden Flüchtlinge verändert. So steigt nach Einschätzung der Flüchtlingsberatungsstellen der Anteil von Asylbewerberinnen und -bewerbern aus Kriegs- und Krisengebieten, die bei ihrer Ankunft in Deutschland bereits schwer traumatisiert sind. Im Rahmen einer früheren Befragung der Beratungs- und Clearingstelle für traumatisierte, psychisch kranke und schutzbedürftige Flüchtlinge in vier Gemeinschaftsunterkünften zeigten bei einer Gesamtzahl von 537 Bewohnerinnen und Bewohnern rund 20 % psychische Auffälligkeiten. Es muss davon ausgegangen werden, dass dieser Anteil tatsächlich noch höher ausfällt, da nur die offensichtlichen Fälle erfasst werden konnten. Auch die Tatsache, dass die Aufenthaltsdauer in Gemeinschaftsunterkünften zunimmt, führt dazu, dass aufgrund des unsicheren Aufenthaltsstatus immer mehr Flüchtlinge psychischen Belastungen ausgesetzt sind, an denen sie erkranken. Nach dem aktuellen Aufnahmestand von ca Flüchtlingen im Land Brandenburg 2 und unter Berücksichtigung ihres erheblichen Anteils aus Herkunftsgebieten mit 1 Konzeption der Landesregierung zur Integration bleiberechtigter Zuwanderer und zur Verbesserung der Lebenssituation der Flüchtlinge im Land Brandenburg Fortschreibung der Landesintegrationskonzeption Ausländerzentralregister, Stand Inhaber einer Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) Asylberechtigte nach 25 Abs. 1 u. 2 AufenthG 244 Aufnahmezusage nach 23 Abs. 2 AufenthG Geduldete 1.806
2 2 Bürgerkriegshintergrund kann eine Zahl von 200 bis 300 akut behandlungsbedürftigen traumatisierten bzw. psychisch kranken Flüchtlingen abgeschätzt werden. Ein weitergehender Bedarf ist in Abhängigkeit von der Entwicklung der Aufnahmezahlen im Land Brandenburg künftig nicht auszuschließen. Durch die Beratungsstelle für Traumatisierte und Folteropfer in Fürstenwalde kann der bestehende Behandlungsbedarf von psychisch kranken und traumatisierten Flüchtlingen nicht gedeckt werden, denn ihr kommt vorrangig eine Beratungs, Clearing- und Vermittlungsfunktion zu. Die interkulturelle Öffnung der Regeldienste der Gesundheitsversorgung ist auch deswegen geboten. Damit muss die Suche nach Möglichkeiten zu einer besseren Nutzung der vorhandenen psychosozialen Versorgungsstrukturen im Land Brandenburg für die Behandlung von traumatisierten und psychisch kranken Flüchtlingen im Mittelpunkt einer gemeinsamen Diskussion aller Akteure stehen. So verdeutlichten u.a. die Ergebnisse des dreijährigen Projektes El Puente - Clearingstelle für die Beratung, Behandlung und Prävention psychisch kranker, insbesondere traumatisierter Migrantinnen und Migranten : Regionale Ressourcen können in stärkerem Maß für Diagnose und Therapie für im Land Brandenburg wohnhafte, psychisch erkrankte MigrantInnen nutzbar gemacht werden, wenn alle Beteiligten im Sinne von fallbezogener Kooperation und Vernetzung vor Ort tätig werden sowie das beteiligte medizinischen Fachpersonal eine angemessene Unterstützung (Sprachmittlung, Fortbildung) erhält 3 und für die erkrankten Flüchtlinge eine dem Fall angemessene, psychosoziale Unterstützung zur Verfügung steht. Als initiative Maßnahme zur Verbesserung der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen im dargestellten Sinne wurden im Zeitraum von Dezember 2010 bis Juli 2011 auf gemeinsame Einladung der Integrationsbeauftragten und des Gesundheitsministeriums des Landes Brandenburg mit allen Landkreisen und kreisfreien Städten Regionalkonferenzen zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen mit dem Ziel durchgeführt, Möglichkeiten für die Verbesserung der Versorgungspraxis in den Regionen zu diskutieren, Erfahrungen auszutauschen, gute Beispiele aus der Praxis vorzustellen und die Vernetzung der Akteure zu stärken. Im Ergebnis des sehr intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausches wurden eine Reihe von Empfehlungen an die Akteure der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen auf der Grundlage guter Beispiele im Land Brandenburg entwickelt, die Grundlage der nunmehr mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) abgestimmten Konzeption und nachfolgenden Handlungsempfehlungen des MUGV sind. Das MASF und das MUGV werden die Umsetzung einzelner Maßnahmen verfolgen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten und ihrer Zuständigkeit unterstützen bzw. den Akteuren beratend und moderierend zur Seite stehen. Handlungsempfehlungen Gesundheitsziel: Alle Migrantinnen und Migranten auch alle Flüchtlinge haben Zugang zu den medizinischen Versorgungsangeboten und erhalten die notwendigen Leistungen der psychiatrischen Versorgung. Eine Verbesserung der psychosozialen Versorgung der Flüchtlinge kann nur erreicht werden, wenn es gelingt, eine ausreichende Kooperation der Leistungserbringer der Sozialstrukturen mit denen der Gesundheitsstrukturen - hier insbesondere durch eine stärkere Einbeziehung der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Psychiatrischen Institutsambulanzen der Krankenhäuser zu befördern und die vorhandenen Kompetenzen besser zu nutzen und zu qualifizieren. Die genannten Institutionen der Gesundheitsversorgung haben hierfür ausdrücklich ihre Bereitschaft erklärt. Darüber hinaus sollte sowohl die interkulturelle und fachliche Kompetenz als auch die Kooperation durch verstärkte Fort- und 3 Bautz, Wolfgang (Hrsg.), Entwurzelt, ausgegrenzt, erkrankt. Psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung von Asylsuchenden, S. 45, Berlin 2009.
3 3 Weiterbildungsangebote an Psychologinnen und Psychologen, medizinische Fachkräfte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher verbessert werden. Hierzu werden folgende konkrete Maßnahmen empfohlen: I. Gesundheitsdienste und Soziale Dienste 1. Die bestehenden Kommstrukturen gewährleisten für Flüchtlinge migrationsbedingt keinen ausreichenden Zugang zu den psychiatrischen Versorgungsangeboten. Sie sollten daher im Rahmen vorhandener Ressourcen durch aufsuchende Beratung und Behandlung in den Übergangswohnheimen ergänzt werden. Hierzu sollten die Sozialpsychiatrischen Dienste und die örtlich zuständigen Psychiatrischen Institutsambulanzen die Übergangswohnheime für Flüchtlinge gelegentlich oder zu regelmäßigen Sprechstunden aufsuchen. Damit können gleichzeitig psychische Erkrankungen erkannt, Krisen ggf. präventiv vermieden und das Betreuungspersonal sensibilisiert und qualifiziert werden. Die in der Amtsärztebesprechung des MUGV im Herbst 2011 vorgestellten guten Erfahrungen des aufsuchenden Dienstes des Sozialpsychiatrischen Dienstes des Landkreises Teltow-Fläming sollte von allen Gesundheitsämtern aufgegriffen werden. 2. Bereits in der Zentralen Aufnahmestelle Eisenhüttenstadt sollte eine besondere Sensibilität und Kompetenz für das Erkennen von Asylbewerbern mit Traumatisierungen und anderen psychischen Erkrankungen entwickelt werden. Da nach dem Asylverfahrensgesetz die medizinische Untersuchung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens lediglich auf die Feststellung übertragbarer Krankheiten beschränkt ist, sollte die Einrichtung von Anfang an die psychische Verfassung der Flüchtlinge berücksichtigen. Hierzu sollte die Zentrale Aufnahmestelle die Einbeziehung ambulanter psychiatrischer Versorgungsangebote zur Diagnosestellung im Rahmen ihrer Kooperation mit der Psychiatrischen Institutsambulanz des Krankenhauses Eisenhüttenstadt fortsetzen und die bestehende Zusammenarbeit auf eine regelmäßige psychiatrisch-fachliche Fortbildung ihres Personals erweitern. 3. Die psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung darf nicht an der Sprachhürde scheitern. Die Sozialämter als Leistungsträger für die Leistungsberechtigten nach 1 AsylbLG und die Krankenkassen bei den analogen Krankenhilfeleistungen für Flüchtlinge nach 2 AsylbLG haben in den Fällen, in denen es notwendig ist, professionelle Sprachmittlung durch Kostenübernahme zu gewährleisten. Dort wo die Sprachmittlung nicht durch eine geeignete Begleitung durch Fachkräfte bzw. Vertraute der Patienten möglich ist, besteht ein Anspruch auf Hinzuziehung einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers zur Gewährleistung der notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Für die gesundheitliche und psychosoziale Versorgung durch die Gesundheitsämter und Sozialpsychiatrischen Dienste wird die Einrichtung eines eigenen Budgets für Dolmetscherdienste empfohlen. Die Maßnahme beschleunigt und erleichtert administrativ den Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei der Aufgabenerfüllung durch Gesundheitsämter und Sozialpsychiatrische Dienste. Zur Übernahme der Dolmetscherkosten im Rahmen der Krankenhilfeleistungen sollen die Landkreise und kreisfreien Städte zu einer einheitlichen Praxis durch die Erarbeitung gemeinsamer Grundsätze finden. Bei den Grundsätzen sollte davon ausgegangen werden, dass zunächst kostenfreie bzw. kostengünstige Sprachmittlungsangebote zu berücksichtigen sind, insbesondere durch Vertrauenspersonen des Betroffenen und den Sprachmittlerpool der Fachberatungsstelle für Zuwanderung, Integration und Toleranz (FaZIT). Soweit hier kein Angebot zur Verfügung steht, sollten behördeninterne Sprachmittlungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Soweit auch hier keine Möglichkeit besteht, sollten grundsätzlich Dolmetscherkosten bewilligt werden.
4 4 Das MUGV beabsichtigt, die Qualifizierung und den Ausbau des Sprachmittlerpools im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Fördermittel auch in den kommenden Jahren fortzusetzen. 4. Für die Behandlung von psychisch kranken Flüchtlingen stehen neben den niedergelassenen Psychiaterinnen und Psychiatern sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten auch die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) der für die jeweiligen Versorgungsgebiete zuständigen Krankenhäuser zur Verfügung. Sie sollten mit ihrer fachlichen Kompetenz stärker in die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung von Flüchtlingen einbezogen werden. Häufig können die PIA auch auf die sprachlichen Kompetenzen der Klinikärzte zurückgreifen. Die PIA sollten künftig schon präventiv zur Vermeidung stationärer Aufnahmen in Krisenfällen (durch den Notarzt) in Anspruch genommen werden und nicht nur bei der nachstationären Behandlung. Hierzu wird bei der Neuaufnahme von psychisch kranken Flüchtlingen in Übergangswohnheimen eine vorherige Information der zuständigen PIA dringend empfohlen. Im Land Brandenburg befinden sich zurzeit an 39 Standorten Psychiatrische Institutsambulanzen. Die Arbeitsgemeinschaft der Psychiatrischen Institutsambulanzen im Land Brandenburg hat ausdrücklich erklärt, dass die PIA grundsätzlich erste Ansprechpartner hinsichtlich der Diagnostik und Behandlung für psychisch erkrankte Menschen mit Migrationshintergrund, insbesondere Flüchtlinge, sein können. Soweit die Behandlungsmöglichkeiten der PIA bei den Kostenträgern nicht ausreichend bekannt sind, wird ein Erfahrungsaustausch zwischen den Sozialämtern und Leitern der PIA angeregt. 5. Die Behandlung und Versorgung von psychisch kranken Flüchtlingen stellt für ärztliches und therapeutisches Personal hinsichtlich der Sprachbarrieren aber auch der kulturellen Besonderheiten dieser Patientengruppe eine besondere Herausforderung dar. Dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und der Ärztekammer wird für die Planung der Weiterbildungsveranstaltungen empfohlen, die Thematik Diagnose und Behandlung psychisch kranker, insbesondere traumatisierter Flüchtlinge (kultursensibler Umgang) mit aufzunehmen. 6. Dem MASF wird empfohlen, im Rahmen der Evaluierung und Neufassung der Mindestbedingungen für die Migrationssozialarbeit die Teilnahme der in der Sozialarbeit und Betreuung Tätigen an den vom Land finanzierten Fortbildungsangeboten verbindlich vorzusehen. Die Migrationssozialarbeit spielt gerade bei der psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen eine Schlüsselrolle. Dies gilt sowohl für das Erkennen psychischer Störungen als auch für den Umgang damit. Hierzu bedarf es Qualifizierung durch Vermittlung von Fachkenntnissen, Selbstreflexion und Supervision. Da die bisherigen Angebote teilweise nicht ausreichend wahrgenommen wurden, sollte hierzu eine Verpflichtung festgelegt werden. Die Entwicklung eines Fortbildungsangebotes für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zu Grundlagenwissen zu psychischen Erkrankungen, Behandlungsmöglichkeiten, einem angemessenen Umgang mit psychisch Erkrankten sowie Fragen der Psychohygiene im eigenen beruflichen Alltag sollte prioritär verfolgt werden. 7. Zur Einbeziehung der Ressourcen der Flüchtlinge selbst haben sich Gruppentherapieangebote (englischsprachig) und Gruppengespräche im Übergangswohnheim unter qualifizierter fachlicher Leitung bewährt. Die therapeutische und sozialarbeiterische Gruppenarbeit ist daher zu empfehlen, soweit eine qualifizierte fachliche Leitung gewährleistet ist. Hierzu sollten auf regionaler Ebene Kooperationen mit geeigneten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesucht werden. 8. Die Sozialämter und Migrationssozialdienste sollen ebenso wie die Gesundheitsdienste an regelmäßigen Gesprächsrunden zur Vernetzung teilnehmen. Als geeignetes Gremium werden z.b. die
5 5 Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften gesehen, in denen mit der dortigen Fachkompetenz gezielt über die Leistungsmöglichkeiten beraten werden kann. 9. Die Versorgung psychisch kranker Flüchtlinge soll in den nach der EU-Aufnahmerichtlinie vorgesehenen Verfahrensregelungen für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aufgenommen werden. 10. Die Zusammenführung der verschiedenen Akteure durch Regionalkonferenzen hat sich als praktisch wirksames Instrument zur Vernetzung der Sozial- und Gesundheitsdienste und zur interkulturellen Öffnung der Gesundheitsdienste erwiesen und darüber hinaus auch den zuständigen Ressorts der Landesregierung Handlungsbedarfe gezeigt. Sie soll daher regelmäßig wiederholt werden. 11. Die interkulturelle Öffnung der Gesundheitsdienste sollte als Aufgabe der Organisationsentwicklung verstanden werden und Eingang in die Maßnahmen der Qualitätssicherung der Gesundheitseinrichtungen finden. II. Einbeziehung spezieller Behandlungsangebote für Flüchtlinge Sozial- und Gesundheitsdienste sollen durch die o.g. Maßnahmen eigene Kompetenzen zur psychosozialen Versorgung von Flüchtlingen aufbauen. Insbesondere in den psychiatrischen Kliniken in Frankfurt (Oder), Eisenhüttenstadt und Rüdersdorf ist Fachkompetenz vorhanden, die stärker genutzt werden könnte. Daneben wird empfohlen, weiterhin überregionale spezielle Behandlungsangebote für traumatisierte Flüchtlinge in Anspruch zu nehmen, soweit dies erforderlich und möglich ist unter Vermittlung der Beratungs- und Clearingstelle für traumatisierte Flüchtlinge in Fürstenwalde. III. Kinder- und jugendpsychiatrische und psychotherapeutische Versorgung Die Empfehlungen zur psychosozialen Versorgung von Erwachsenen gelten entsprechend für die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die dort beteiligten Akteure. Auch hier werden aufsuchende Versorgungsangebote für Jugendliche in Erwachsenenheimen und in der Jugendhilfeeinrichtung ALREJU in Fürstenwalde in Zusammenarbeit mit den örtlichen kinder- und jugendpsychiatrischen Institutsambulanzen der fünf Krankenhausabteilungen für Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie, - psychotherapie und -psychosomatik oder niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychiaterinnen und -Psychiatern oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten empfohlen.
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