TERMINVERMITTLUNG DURCH DIE KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG RLP

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1 TERMINVERMITTLUNG DURCH DIE KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG RLP GESUNDHEITSVERSORGUNG 4.0 = ZUKUNFTSFEST ODER SANIERUNGSBEDÜRFTIG, 29. SEPTEMBER 2016 Gunther Beth, Leiter des Geschäftsbereichs III

2 Tätigkeitsaufnahme der TSS erfolgte am 25. Januar 2016 im Regionalzentrum Neustadt 2

3 WARTEZEITEN Quelle: Deutsches Ärzteblatt Jg. 112 Heft August

4 FAKTEN ZU 75 ABS. 1A SGB V Vermittlungsfrist innerhalb 1 Woche Mit Überweisung Ausnahme: Augen- und Frauenärzte Entfernung muss zumutbar sein Wartezeit darf 4 Wochen nicht überschreiten Alternative: ambulante Behandlung in zugelassenem Krankenhaus Ausnahmen: verschiebbare Routineuntersuchungen Fälle von Bagatellerkrankungen vergleichbare Fälle 4

5 REGELUNGSBEREICHE BMV-Ä PARTNER 1. Nachweis des Vorliegens einer Überweisung gegenüber Terminservicestellen unbürokratische Lösung 2. Zumutbarkeit der Entfernung differenziert nach Arztgruppen unter Berücksichtigung der Bedarfsplanung nicht indikationsspezifisch dringliche Überweisung mit Angabe eines Überweisungscodes Terminservicestelle unterbreitet Behandlungsangebote 5

6 REGELUNGSBEREICH BMV-Ä PARTNER 3. Ausnahmen verschiebbare Routinebehandlungen Bagatelluntersuchungen Früherkennungsuntersuchungen, Verlaufskontrollen, Untersuchungen zur Feststellung der Leistungsfähigkeit 4. Folgebehandlungen vgl. Anschlussbehandlung nach 115a SGB V hieraus folgt: enge Auslegung keine Dauerbehandlung dringliche Überweisung gleiche Diagnose zeitliche Begrenzung 6

7 ÜBERLEGUNGEN TERMINMELDUNG Meldung freiwillige Teilnahme Zwangsteilnahme durch Satzungsregelung elektronisch oder manuell Systemkosten Vergütung der zusätzlichen (neuen) Leistungen 7

8 AUFGABENSTELLUNG TERMINMELDUNG Terminservicestelle Hausärztlicher Versorgungsbereich Einschätzung der Dringlichkeit anhand der aktuellen Befunde Information des Patienten zur Möglichkeit der Inanspruchnahme der Terminservicestelle Kennzeichnung der Dringlichkeit auf der Überweisung im Rahmen der Inanspruchnahme der Terminservicestelle ärztliche Einschätzung Information Hausarzt des Patienten Überweisung Facharzt 8

9 AUFGABENSTELLUNG TERMINMELDUNG Terminservicestelle Fachärztlicher Versorgungsbereich Meldung freier Termine an die Terminservicestelle Freihalten von Terminen für entsprechende Überweisungen Vergabe der Termine an Patienten mit einer entsprechenden Überweisung in Kooperation mit der Terminservicestelle Facharzt Meldung freier Termine KV Terminservicestelle Terminvergabe an Patienten Inanspruchnahme durch Patienten Freie Arztwahl bleibt unberührt, Patient muss keinen der angebotenen Ärzte/Termine wählen 9

10 INANSPRUCHNAHME TERMINSERVICE-STELLE ÜBERSICHT NACH 6 MONATEN Überweisungen zu Fachärzten 3139 Anrufer mit Vermittlungsanspruch 10

11 FAKTEN Beispiel: Orthopäden Westerwald (allgemein fachärztliche Versorgung) Zumutbare Entfernung: Nächstgelegener Facharzt 10 km + maximal 30 km = 40 km 11

12 FAKTEN Beispiel: Kardiologen Eifel (spezialisierte fachärztliche Versorgung) Zumutbare Entfernung: Nächstgelegener Facharzt 20 km + maximal 60 km = 80 km 12

13 LEISTUNGSANFORDERUNG TSS Anzahl Anrufer Anzahl Anrufer die angemommen wurden Anrufer mit Anspruch auf Terminvermittlung 0 Februar März April Mai Juni Juli 13

14 FAZIT NACH 6 MONATEN TÄTIGKEIT ( ) Anzahl Anrufer die die TSS angewählt haben Anzahl Anrufer die tatsächlich angenommen wurden 6433 Anzahl Anrufer die Vermittlungsanspruch hatten 3139 Anzahl vermittelter Termine

15 FAZIT NACH 6 MONATIGER TÄTIGKEIT ( ) Bislang konnten alle Patienten mit Anspruch vermittelt werden! Ausnahmen: Termin wurde vom Patient nicht mehr benötigt, da er sich parallel selbst um einen Termin gekümmert hat Gebuchter Termin wurde vom Patienten abgelehnt Patienten waren zwecks Terminübermittlung nicht mehr erreichbar Außerdem: Vereinbarte Termine wurden vom Patienten abgesagt Patienten sind ohne Absage nicht in der Praxis erschienen 15

16 RANGLISTE DER ANGEFORDERTEN FACHARZTGRUPPEN Rang 1 Rang 2 Rang 3 Rang 4 Rang 5 Neurologen Kardiologen Rheumatologen Psychiater Radiologen / Nuklearmediziner (MRT) 16

17 VERTEILUNG AUF FACHGRUPPEN Neurologen Kardiologie Rheumatologie Psychiater Radiologie Pneumologie Hautärzte Orthopäden Gastroenterologie Rest 18

18 INANSPRUCHNAHME VON KRANKENHÄUSERN Die teilnehmenden Krankenhäuser erhalten eine besondere Betriebsstättennummer (BSNR) Dem im Krankenhaus tätigen Facharzt wird, mit Nachweis der im ambulanten Bereich geforderten Qualifikation, eine lebenslange Arztnummer (LANR) zugewiesen Aktuell haben sich 15 Krankenhäuser in das TSS-System eingeschrieben Bis dato musste noch kein Patient an ein Krankenhaus vermittelt werden! Angebot eines ambulanten Behandlungstermins im Krankenhaus ist nur über die TSS möglich!! 19

19 FAZIT (politisches) Erfolgsmodell? zukunftsfest oder sanierungsbedürftig? Auswirkungen auf Verhältnis ambulant/stationär? erfolgversprechendere/sinnvollere Kooperationen? 20

20 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!

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