Möglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen der Schweiz

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1 Symposium Public Private Partnership bei Schulprojekten Effizienznachweis durch Wirtschaftlichkeitsprüfung, 2. April 2009 Möglichkeiten und Anforderungen der Rechnungslegung von Bauprojekten in Gemeinwesen der Schweiz Peter Reimann Leiter Finanzverwaltung Kanton Aargau 1

2 Fragestellung Grundvarianten der Erstellung von Bauprojekten: Mietlösungen Investorenlösungen/PPP Eigenerstellung Fragen: Welches sind die Anforderungen an die Rechnungslegung, damit die wirtschaftlichste Erstellungsvariante gewählt wird? Wie ist die Rechnungslegung zu gestalten, dass keine Erstellungsvariante bevorteilt oder benachteiligt wird? 2

3 Inhalt des Referats Übersicht Rechnungslegungsmodelle in der Schweiz Rechnungslegung eines Bauprojekts von 10 Mio. Franken über Nutzungsdauer nach 3 Varianten Zweckgesellschaft "Finanzierungsgesellschaft Campus Brugg/Windisch" als Speziallösung zur Umsetzung von bestimmten Investitionsvorhaben Folgerungen für Rechnungslegung 3

4 Rechnungslegungsmodelle in der Schweiz HRM1: Heute übliches Modell für Kantone und Gemeinden Für PPP keine Regelung Degressive Abschreibung von 8 15 % vom Restbuchwert der Hochbauten bei Eigenerstellung HRM2: Empfehlungen 2008 der Finanzdirektorenkonferenz für Kantone und Gemeinden Für PPP keine Regelungen: Eher Aktivierung Lineare Abschreibung über Nutzungsdauer von Jahre (2 bis 4 %) steht im Vordergrund bei Eigenerstellung IPSAS: Bund, Kantone Zürich und Genf Control-Prinzip bei PPP: Aktivierung wenn Beherrschung Es besteht noch kein Standard Lineare Abschreibung analog HRM2 4

5 Empfehlungen für Rechnungslegung 1. Zum heutigen Zeitpunkt bestehen in der Schweiz keine gefestigten Regeln zur Rechnungslegung von PPP-Beschaffungsprojekten im Hochbau. Solange kein Standard besteht, sind gemäss HRM2 als Mindestanforderung die PPP-Verpflichtungen im Anhang zur Jahresrechnung aufzuführen. 2. Wenn eine Beherrschung des Anlageguts durch die öffentliche Hand vorliegt, ist nach IPSAS eine Aktivierung des PPP-Projekts vorzunehmen. 3. PPP-Beschaffungsprojekte dürfen im Vergleich zur Eigenerstellung oder zur Miete in der Rechnungslegung weder systematisch benachteiligt noch bevorteilt werden. Aus diesem Grund sollten die Abschreibungssätze bei allen Beschaffungsvarianten an der Nutzungsdauer ausgerichtet und harmonisiert werden. 5

6 Rechnungslegung Bauprojekt von 10 Mio. Franken Drei Varianten: Miete/PPP: ohne Aktivierung Eigenerstellung mit degressiver Abschreibung: mit Aktivierung Eigenerstellung mit linearer Abschreibung / PPP: mit Aktivierung keine Berücksichtigung der Teuerung bei allen drei Varianten Annahmen: Grössen Wert Bauvolumen 10 Mio. Fr. Kapitalzins Miete in % des Bauvolumens 3.5 % Kapitalzins Eigenerstellung in % des Kapitals 3.5 % Abschreibung degressiv in % des Restbuchwerts 10 % Abschreibung linear in % des Bauvolumens 3.0 % Nutzungsdauer 33 1/3 Jahre Baulicher Unterhalt Miete in % des Bauvolumens 3.0 % Betriebs- und Verwaltungsaufwand in % des Bauvolumens 0.5 % Laufender Unterhalt Eigenerstellung in % des Bauvolumens ab 6. Jahr 1.0 % 6

7 Rechnungslegung PPP/Miete ohne Aktivierung 7

8 Rechnungslegung Eigenerstellung degressive Abschreibung 8

9 Rechnungslegung Eigenerstellung lineare Abschreibung 9

10 Vergleich der drei Varianten 10

11 Vergleich und Folgerungen 1. Bei der Eigenerstellung mit degressiver Abschreibung wird der Schuldenstand des öffentlichen Gemeinwesens in den ersten Jahren am stärksten reduziert. Dies führt zu deutlich höheren Belastungen der Rechnung in den ersten Jahren im Vergleich zu den anderen Varianten. 2. Die Eigenerstellung mit linearer Abschreibung führt zu ähnlichen Belastungen in der Rechnung wie die Variante PPP/Miete 11

12 Zweckgesellschaft Finanzierungsgesellschaft Campus Brugg/Windisch des Kantons Aargau Ausgangslage: Staatsvertrag mit Mietzins der Fachhochschule für Kantonsimmobilien Mietzins von 7 % für baulichen Unterhalt (2.5 %), Verzinsung etc. Neubauten und Sanierungen im Raum Brugg/Windisch im Umfang von 225 Mio. Franken als Investitionsspitze Investorenlösung/PPP-Lösung für Neubauprojekt von rund 160 Mio. Franken mit Finanzierung durch Dritte 12

13 Finanzierungsgesellschaft Campus Brugg/Windisch: Modell Verwaltungsrechnung Kanton Finanzierungsgesellschaft / Dritte Leistungsvereinbarung Benutzer Immobilien FHNW Verzinsung, Amortisation und Verwaltungskosten Finanzierungsgesellschaft mit Immobilien Abt. Hochbauten Kanton AG Darlehen Zinsaufwand und Amortisation Abt. Finanzen Kanton AG Mittelaufnahme Refinanzierungsaufwand und Rückzahlung Kapitalmarkt 13

14 Finanzierungsgesellschaft Campus Brugg/Windisch: Auswirkungen Beim grössten Neubauprojekt Campus Brugg/Windisch konnte mit der Investoren-PPP- Lösung rasch gebaut und private Nutzungen (Wohnungen, Läden und Büro) vorgesehen werden. Dabei konnten wesentliche PPP-Elemente umgesetzt werden (funktionale Ausschreibung, Nutzungsdauer). Aufwand und Ertrag für die Bauvorhaben der FHNW werden in der Rechnung des Kantons periodengerecht verbucht (inkl. Mieterträge). Die Amortisation wird über die Nutzungsdauer vorgenommen. Die ausserordentliche Investitionsspitze von 225 Mio. Franken wird in der Verwaltungsrechnung vermieden und der damit verbundene finanzpolitische Druck reduziert. Es wird die Möglichkeit der Optimierung der Mietkosten durch Kauf von bestehenden Investoren- und Mietlösungen geschaffen (Vorteil von rund einem Prozentpunkt). Die Immobilien bleiben im Eigentum der Gesellschaft, die zu 100 % dem Kanton gehört. Die Zuständigkeit des Grossen Rats bleibt erhalten. Er beschliesst bei jedem einzelnen Projekt separat, ob die Abwicklung über die Finanzierungsgesellschaft erfolgen soll. 14

15 Schlussfolgerungen In der Schweiz bestehen noch keine gefestigten Standards für die Rechnungslegung von PPP-Beschaffungsprojekten. Erstellungsvarianten Miete, PPP und Eigenerstellung sollen bezüglich Rechnungslegung möglichst neutral sein. Aktivierung und Abschreibung soll harmonisiert werden: Lineare Abschreibung über Nutzungsdauer. Zur optimalen Umsetzung von bestimmten Investitionsvorhaben können massgeschneiderte Sonderlösungen erfolgversprechend sein. Rechnungslegung soll dazu beitragen, dass die wirtschaftlichste Erstellungsvariante umgesetzt wird. Fehlanreize aufgrund von Rechnungslegungsvorschriften sind zu vermeiden. 15

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