KINDERTAGESSTÄTTENVERTRAG DER EV. MARKUSKIRCHENGEMEINDE BUTZBACH
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- Klara Miriam Beck
- vor 7 Jahren
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1 KINDERTAGESSTÄTTENVERTRAG DER EV. MARKUSKIRCHENGEMEINDE BUTZBACH Butzbach im Juli 2010 Liebe Eltern, Ihr Kind wird demnächst einige Stunden des Tages in unserer Kindertagesstätte verbringen. Wir freuen uns, dass Sie uns Ihr Kind anvertrauen. Trägerin unserer Kindertagesstätte ist die Ev. Markuskirchengemeinde, die ihre Maßstäbe und Ziele für die Erziehung aus dem christlichen Glauben gewinnt. Wichtiger Bestandteil unseres pädagogischen Konzeptes ist die Integration von Kindern mit Behinderungen. Ihrem Kind soll die Möglichkeit gegeben werden, mit anderen Kindern phantasievoll zu spielen, seine Fähigkeiten zu entwickeln und selbständiger zu werden. Um die vielschichtigen Aufgaben erfüllen zu können, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern notwendig. Wir wünschen uns, dass Sie sich für unsere Arbeit interessieren und sich aktiv an der Elternarbeit beteiligen. Die Aufnahme in die Kindertagesstätte erfolgt nach Maßgabe der folgenden Bedingungen und Hinweise: 1. In die Kindertagesstätte werden Kinder im Alter von 1-6 Jahren aufgenommen. 2. Die Aufnahme ist mit einem Aufnahmeformular zu beantragen. Die An- und Abmeldung muss schriftlich durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. 3. Die Aufnahme findet in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres statt. Der Termin richtet sich nach den Schulferien. 4. Unsere Einrichtung verfügt über 85 Plätze (75 Kindergarten-, 10 Krippenplätze) ( davon - 50 Tagesplätze ( Uhr) - 9 Tagesplätze ( Uhr) - 26 Kindergartenplätze ( Uhr ) Gemäß den Öffnungszeiten endet die Betreuung freitags spätestens um Uhr. Die Abmeldung eines Tagesplatzes und Umwandlung in einen Kindergartenplatz ist mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten möglich. Im Krippenbereich gibt es nur Tagesplätze (7 17 Uhr) - 1 -
2 Für die Aufnahme werden alle im laufenden Jahr eingegangenen Anmeldungen berücksichtigt. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die vorhandenen Plätze, wird folgendes Vergabesystem angewandt: für die Kita: - Kinder der hauseigenen Krippengruppe bekommen vorrangig einen Kita-Platz Darüber hinaus werden Kinder nach folgendem Punktesystem auf eine Warteliste gesetzt: - Alter der Kinder, ab dem 3. Geburtstag pro Monat: 1 Punkt - Kinder von Alleinlebenden: 3 Punkte - Geschwister, die dann gleichzeitig die Kita besuchen oder sich ablösen: 3 Punkte - Doppelte Berufstätigkeit der Erziehungsberechtigten (Nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers): 3 Punkte für die Krippe - Kinder von Alleinlebenden: 3 Punkte - Geschwister, die gleichzeitig die Kita besuchen: 3 Punkte - Doppelte Berufstätigkeit (Nur mit Bescheinigung des Arbeitgebers): 3 Punkte In besonderen Fällen behält sich der Kindertagesstättenausschuß die Regelung der Aufnahme vor. 5. Kündigungen sind nur zum Ende eines Monats, mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen, möglich. Sie müssen schriftlich erfolgen. Für die letzten 3 Monate vor den Sommerferien besteht eine Kündigungssperre. ( Ausnahme Umzug ) Wenn jedoch das Kindergartenjahr zum 15. eines Monats endet, ist eine Kündigung nur zu diesem Termin möglich. 6. Der Elternbeitrag ist monatlich, bis zum Ende des Kindergartenjahres, zu entrichten. 7. Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist die ärztliche Bescheinigung, daß das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und keine ärztlichen Bedenken gegen die Aufnahme bestehen. 8. HIV- infizierte oder aidskranke Kinder können in die Einrichtung aufgenommen werden, wenn der Kindergartenausschuß zustimmt. Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, bei Kenntnis einer HIV - Infektion oder Erkrankung ihres Kindes, dies unverzüglich dem Träger mitzuteilen. Öffnungszeiten Montag - Donnerstag Uhr Freitag Uhr Ferien und Schließungen, z.b. wegen Teilnahme der Fachkräfte an Fortbildungsmaßnahmen, werden rechtzeitig bekannt gegeben. In besonderen, begründbaren Ausnahmesituationen kann der Betrieb der Kindertagesstätte ganz oder teilweise ruhen
3 Eine besondere Ausnahme liegt vor, wenn - eine Benutzung der Räume der Kindertagesstätte infolge höherer Gewalt (Brand, Unwetter, Vandalismus aufgrund unbefugt eingedrungener Personen, Pestizide oder bauliche Giftstoffe, etc.) ausgeschlossen ist. - eine ordnungsgemäße Betreuung der Kinder aufgrund plötzlichen, von der Kindertagesstätte nicht mehr steuerbaren, Personalmangels nicht mehr gewährleistet werden kann. Ist eine anderweitige Betreuung nicht möglich, werden bereits gezahlte Beiträge für den Zeitraum zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Beitragsregelung Die Elternbeiträge werden in einer gesonderten Gebührenordnung, in Abstimmung mit der Stadt Butzbach, festgelegt. (Siehe Anlage!) Alle Beiträge werden per Lastschriftverfahren zum 5. eines Monats eingezogen. Sie müssen auch während der Ferien und Fehlzeiten des Kindes gezahlt werden. Ausnahme: Das Essensgeld der Tageskinder wird nach Anwesenheitstagen berechnet. Werden die Beiträge über einen Zeitraum von 2 Monaten nicht entrichtet, behält der Träger sich das Recht vor, den Platz fristlos zu kündigen. Bescheinigungen Erstbescheinigungen zur Vorlage beim Jugendamt sind kostenlos. Für Ersatzbescheinigungen wird ein Betrag von 2,50 Euro erhoben. Steuerbescheinigungen werden bei Bedarf ausgestellt. Verpflichtungen - Versicherungen Das Fehlen des Kindes ist zu entschuldigen. Fehlt ein Kind länger als 10 Tage unentschuldigt, besteht kein Anspruch mehr auf den Platz. Tageskinder sind noch am gleichen Tag bis 9.00 Uhr zu entschuldigen, da sonst die Kosten des Mittagessens in Rechnung gestellt werden. Wir bitten, die Kinder bis spätestens 9.00 Uhr zu bringen und pünktlich abzuholen. Die Verantwortung für den Weg von und zur Kindertagesstätte liegt bei den Erziehungsberechtigten. Soll das Kind von fremden Personen abgeholt werden, ist dazu eine Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten notwendig. Kinder unter 12 Jahren dürfen nicht mit dem Abholen beauftragt werden
4 In der Kindertagesstätte und auf dem Hin- und Rückweg ist das Kind unfallversichert. (Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder und Schüler/innen.) Um andere Kinder nicht zu gefährden, müssen kranke Kinder und Kinder, in deren Familien eine Infektionskrankheit (z.b.windpocken, Röteln) aufgetreten ist, zu Hause bleiben. Zur Wiederaufnahme in die Einrichtung ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Der Elternbeirat Jede Kita - Gruppe wählt zu Beginn des Kindergartenjahres 2 Elternvertreter/innen. Diese sind Vermittler zwischen Eltern und Kindertagesstätte und vertreten die Interessen der Eltern und Kinder der jeweiligen Gruppe. In den Elternbeirat sollten Elternteile gewählt werden die Mitglied einer der Kirchen sind, die der" Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen" angehören. Die Elternbeiräte bilden gemeinsam mit Vertretern/innen der Kirchenvorstandes, der Stadt Butzbach, des pädagogischen Teams und des zuständigen Pfarrers den Kindertagesstättenausschuss. Schlussbestimmung Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle oder UNWIRKSAM oder UNDURCHFÜHRBAR zu setzen oder sich auf eine Bestimmung zur Ausfüllung der Lücke zu einigen. Die ersetzende oder ausfüllende Bestimmung soll dem Geist und Zweck des Vertrages so weit wie möglich entsprechen. Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie in einer von beiden Parteien unterzeichneten Urkunde enthalten sind. (J. Wiegand, Pfarrer) (Petra Achtner, Leiterin) - 4 -
5 Name und Anschrift des/der Erziehungsberechtigten: Hiermit erkläre ich mich/wir uns mit dem Kindertagesstättenvertrag und der zugehörigen Gebührenordnung der Ev. Markuskirchengemeinde einverstanden. Butzbach, den Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten - 5 -
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