G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN"

Transkript

1 G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER GEMEINDE LOHFELDEN ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN DER GEMEINDE LOHFELDEN 200b Aufgrund der 5, und 51 und der Hessischen Gemeindeordnung vom 25. Februar 1952 in der Fassung der Bekanntmachung vom (GVBl. L S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), der 1 bis 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Artikel 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom (GVBl. I S. 54) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Lohfelden in ihrer Sitzung am die folgende Satzung in der Fassung der 3. Änderungssatzung beschlossen: 1 Allgemeines 1. Für die Benutzung der Kindertagesstätten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten (vgl. 10 der Benutzungssatzung). Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. Die Gebühren gliedern sich in a) die Betreuungsgebühr, b) das Verpflegungsentgelt. 2. Die Betreuungsgebühr ist für den Besuch der Kindertagesstätte zu entrichten. 3. Das Verpflegungsentgelt wird für die Teilnahme des Kindes am Essen in der Kindertagesstätte erhoben. Es wird pauschaliert für den Monat festgesetzt. 4. Die Betreuungsgebühr wird für 12 Monate im Jahr erhoben. Das Verpflegungsentgelt wird für 11 Monate im Jahr erhoben und entfällt in dem Monat, in dem die Kindertagesstätte während der allgemeinen Sommerferien überwiegend geschlossen bleibt. 5. Sowohl die Betreuungsgebühr als auch das Verpflegungsentgelt sind stets für einen vollen Monat zu entrichten. Abweichungen werden durch den Gemeindevorstand geregelt. Sowohl die Betreuungsgebühr als auch das Verpflegungsentgelt sind stets für einen vollen Monat zu entrichten. Abweichungen werden durch den Gemeindevorstand geregelt. Werden Kinder im Lauf eines Monats aufgenommen, so werden für den Aufnahmemonat die Tage anteilig berechnet. 6. Die Betreuung besteht aus einer obligatorischen Grundversorgung von 8.00 bis Uhr. 2 Betreuungsgebühren Der Höchstsatz der Betreuungsgebühr beträgt ab dem 01. Januar 2014 für: a) 4 (8.00 bis Uhr) für das Einzelkind 187,00 /Monat b) 5 für das Einzelkind 219,50 /Monat c) 6 für das Einzelkind 240,50 /Monat d) 7 für das Einzelkind 265,50 /Monat e) 8 für das Einzelkind 283,00 /Monat 12. Ergänzungslieferung 1

2 f) 9 für das Einzelkind 299,00 /Monat g) 10 für das Einzelkind 311,50 /Monat 200b Der Höchstsatz der Betreuungsgebühr beträgt ab dem 01. Januar 2015 für: a) 4 (8.00 bis Uhr) für das Einzelkind 202,50 /Monat b) 5 für das Einzelkind 238,00 /Monat c) 6 für das Einzelkind 260,00 /Monat d) 7 für das Einzelkind 287,50 /Monat e) 8 für das Einzelkind 306,00 /Monat f) 9 für das Einzelkind 324,50 /Monat g) 10 für das Einzelkind 337,50 /Monat Der Höchstsatz der Betreuungsgebühr beträgt ab dem 01. Januar 2016 für: a) 4 (8.00 bis Uhr) für das Einzelkind 218,00 /Monat b) 5 für das Einzelkind 256,00 /Monat c) 6 für das Einzelkind 280,00 /Monat d) 7 für das Einzelkind 309,00 /Monat e) 8 für das Einzelkind 329,50 /Monat f) 9 für das Einzelkind 349,50 /Monat g) 10 für das Einzelkind 363,00 /Monat Abs.2 a): Die in Abs. 1 festgesetzten Gebühren ermäßigen sich ab dem 01. Januar 2014 auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei einem Stufe bereinigtem montl. Haushaltsbruttoeinkommen 4 8 bis nur bei ASB 1 bis ,50 73,00 83,00 92,50 101,50 110,50 119, bis ,00 76,50 85,00 96,50 105,00 115,50 125, bis ,50 79,00 89,50 101,50 109,50 121,50 130, bis ,00 82,50 92,50 106,00 114,00 127,50 137, bis ,50 85,50 96,00 112,50 119,00 134,00 144, bis ,50 90,00 102,00 118,50 126,50 141,00 151, bis ,00 93,50 107,50 125,00 134,00 149,00 159, bis ,50 98,50 113,50 131,00 141,00 156,50 167, bis ,00 103,00 119,00 137,50 149,00 163,50 174, bis ,00 108,00 125,50 145,00 157,00 171,50 182, bis ,50 113,50 131,50 151,00 164,50 180,00 190, bis ,00 119,00 138,00 158,00 173,00 186,50 198, bis ,50 124,50 144,50 164,50 181,00 194,00 206, bis ,50 131,00 151,00 172,00 188,50 204,00 215, bis ,50 137,50 158,00 180,00 196,50 211,50 223, bis ,50 144,50 164,50 187,00 205,00 220,00 231, Ergänzungslieferung 2

3 200b bis ,00 151,00 171,50 194,50 213,00 229,00 240, bis ,50 158,50 179,50 204,00 220,50 237,00 249, bis ,00 165,50 186,50 211,50 229,00 246,00 258, bis ,00 173,00 193,50 218,50 236,00 253,00 265, bis ,00 180,00 200,50 225,50 243,00 260,00 272, bis ,00 187,50 208,00 233,50 250,50 267,50 279, bis ,50 195,00 216,00 241,00 258,50 275,00 287, bis ,00 202,50 223,50 248,50 266,00 283,00 295, bis ,00 211,00 231,50 256,50 274,00 291,00 303,00 26 über ,00 219,50 240,50 265,50 283,00 299,00 311,50 Abs.2 a): Die in Abs. 1 festgesetzten Gebühren ermäßigen sich ab dem 01. Januar 2015 auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei einem Stufe bereinigtes montl. Haushaltsbruttoeinkommen 4 8 bis nur bei ASB 1 bis ,50 79,00 89,50 100,50 109,50 120,00 129, bis ,50 82,50 92,50 104,50 114,00 125,00 135, bis ,50 85,50 97,00 109,50 118,50 131,50 141, bis ,00 89,00 100,50 115,00 123,50 138,00 148, bis ,50 92,50 104,00 121,50 128,50 145,00 156, bis ,50 97,50 110,50 128,00 137,00 153,00 164, bis ,00 101,50 116,00 135,00 145,00 161,00 172, bis ,00 107,00 122,50 141,50 153,00 169,50 180, bis ,00 111,50 128,50 148,50 161,00 177,00 189, bis ,00 117,00 135,50 156,50 170,00 186,00 197, bis ,00 122,50 142,00 163,50 178,00 194,50 206, bis ,50 128,50 149,50 171,00 187,00 202,00 215, bis ,00 135,00 156,50 178,00 196,00 210,00 223, bis ,00 141,50 163,50 186,50 204,00 220,50 233, bis ,50 148,50 171,00 194,50 213,00 229,00 242, bis ,00 156,50 178,00 202,50 222,00 238,50 251, bis ,00 163,50 186,00 210,50 230,50 248,00 260, bis ,00 171,50 194,00 220,50 239,00 256,50 269, bis ,00 179,50 202,00 229,00 248,00 266,00 279, bis ,50 187,00 209,50 236,50 255,50 274,00 287, bis ,50 194,50 217,00 244,50 263,00 281,50 294, bis ,50 203,00 225,50 252,50 271,50 289,50 302, Ergänzungslieferung 3

4 200b bis ,00 211,00 233,50 261,00 279,50 298,00 311, bis ,00 219,50 242,00 269,00 288,00 306,00 319, bis ,00 228,50 251,00 278,00 297,00 315,00 328,00 26 über ,50 238,00 260,00 287,50 306,00 324,50 337,50 Abs.2 a): Die in Abs. 1 festgesetzten Gebühren ermäßigen sich ab dem 01. Januar 2016 auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei einem Stufe bereinigtes montl. Haushaltsbruttoeinkommen 4 8 bis nur bei ASB 1 bis ,50 85,00 96,50 108,00 118,00 129,00 139, bis ,50 89,00 99,50 112,50 122,50 134,50 145, bis ,00 92,00 104,00 118,00 127,50 141,50 152, bis ,50 96,00 108,00 124,00 132,50 148,50 160, bis ,00 99,50 112,00 131,00 138,50 156,00 168, bis ,00 105,00 119,00 138,00 147,50 164,50 176, bis ,50 109,00 125,00 145,50 156,00 173,50 185, bis ,50 115,00 132,00 152,50 164,50 182,50 194, bis ,50 120,00 138,50 160,00 173,50 190,50 203, bis ,00 125,50 146,00 168,50 183,00 200,00 212, bis ,00 132,00 153,00 176,00 192,00 209,50 222, bis ,00 138,50 160,50 184,00 201,50 217,00 231, bis ,00 145,50 168,50 192,00 211,00 226,00 240, bis ,50 152,50 176,00 200,50 219,50 237,50 251, bis ,50 160,00 184,00 209,50 229,00 246,50 260, bis ,50 168,50 192,00 218,00 239,00 256,50 270, bis ,50 176,00 200,00 226,50 248,00 266,50 280, bis ,50 185,00 209,00 237,50 257,00 276,00 290, bis ,00 193,00 217,00 246,50 266,50 286,50 300, bis ,00 201,50 225,50 254,50 275,00 294,50 308, bis ,50 209,50 233,50 263,00 283,00 303,00 317, bis ,50 218,50 242,50 272,00 292,00 312,00 326, bis ,00 227,50 251,50 280,50 301,00 320,50 334, bis ,00 236,00 260,50 289,50 310,00 329,50 343, bis ,50 246,00 270,00 299,00 319,50 339,00 353,00 26 über ,00 256,00 280,00 309,00 329,50 349,50 363,00 b) Das anrechenbare Gesamteinkommen ergibt sich aus den Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen. Das Einkommen der Großeltern und Geschwister wird nicht angerechnet. 12. Ergänzungslieferung 4

5 200b Zur Ermittlung des bereinigten monatlichen Haushaltsbruttoeinkommens im Sinne des Abs. 2 Buchstabe a) werden vom Haushaltsbruttojahreseinkommen abgezogen: a) ein Werbungskostenpauschbetrages von z.zt ,-- oder die tatsächlich nachgewiesenen Werbungskosten. b) die gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen für nicht zum Haushalt rechnende Verwandte, für geschiedene oder dauernd getrennt lebende Ehegatten und bei Nichtigkeit oder Aufhebung der Ehe, c) 10 %, wenn Steuern vom Einkommen, 10 %, wenn Krankenversicherungsbeiträge und 10 %, wenn Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. d) ein Freibetrag in Höhe von 1.500,-- für jedes Kind, das Kindergeldberechtigt ist. Steuern, außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben sind nicht absetzbar. Ein Ausgleich mit Verlusten aus zusammen veranlagten Ehegatten ist nicht zulässig. e) Zum Nachweis des Einkommens ist der entsprechende Einkommensteuerbescheid bzw. der Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich vorzulegen. Sind diese Bescheide nicht vorhanden, so kann der Nachweis durch andere geeignete Unterlagen (z.b. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Sozialhilfebescheid, Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers oder Bescheinigung eines Steuerberaters) geführt werden. Die aufgrund des Nachweises ermittelten Gebührensätze gelten jeweils für ein Kalenderjahr. Bei Einkommensveränderungen wird auf Nachweis eine Einkommensneuberechnung und Gebührensatzneuermittlung durchgeführt. 3. Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie eine Kindertagesstätte oder Hort der Gemeinde (incl. ASB-Hort), beträgt die Betreuungsgebühr für das zweite 50 % und für jedes weitere Kind 30% der in 2 Abs. 1 und 2a aufgeführten Beträge. 3 Verpflegungsentgelt 1. Das Verpflegungsentgelt wird einheitlich auf 60,-- /Monat festgesetzt. Bei entschuldigtem Fehlen wird der zu zahlende Monatsbeitrag anteilig gekürzt. 2. Kindern, deren Eltern nachweislich Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen oder einen Bescheid zur Kostenübernahme der Kindergartenbeiträge durch den Landkreis Kassel vorlegen, ist ein freies Mittagessen in Kindertagesstätten der Gemeinde Lohfelden und dem ASB zu gewähren. 3. Werden die Verpflegungsentgelte teilweise oder ganz von einem anderen Träger übernommen, sind diese Kostenübernahmen vorrangig. 4 Freistellung von Benutzungsgebühren 1. Die Gemeinde Lohfelden gewährt allen Kindern, die eine Tageseinrichtung in unserem Gemeindegebiet besuchen, in dem Jahr, das ihrer Einschulung unmittelbar vorausgeht, für bis zu fünf, eine Freistellung von Benutzungsgebühren. Für diejenigen Kinder, deren vertragliche Betreuungszeit sich auf mehr als 5 erstreckt, wird eine Freistellung für mindestens 5 gewährt. 2. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die gezahlten Gebühren zu erstatten. 12. Ergänzungslieferung 5

6 3. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurück gestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. 200b 4. Den Erziehungsberechtigten von Kindern, die gemäß 3 Abs. 2 ein freies Mittagessen erhalten, sind die Kosten für die Betreuungszeit von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr zu erlassen. 5. Werden die Benutzungsgebühren teilweise oder ganz von einem anderen Träger übernommen, sind diese Kostenübernahmen vorrangig 5 Gebührenabwicklung 1. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind der Kindertagesstätte fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. 2. Die Benutzungsgebühr und das Verpflegungsentgelt sind am 5. eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen. 3. Die Gebühr ist bei vorübergehender Schließung der Kindertagesstätte (z.b. Ferien, Feiertage) weiterzuzahlen. 4. Kann ein Kind aufgrund ärztlich nachgewiesener Erkrankung die Kindertagesstätte über einen Zeitraum von mehr als drei Wochen nicht besuchen, entfällt die Gebührenentrichtung für die Benutzung für die Zeit der Erkrankung über den Zeitraum von 2 Wochen hinaus. Bei begründetem Fehlen des Kindes aus anderen wichtigen Gründen können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Die Betreuungsgebühr wird auf Antrag erstattet. Die Entscheidung hierüber trifft der Gemeindevorstand. 6 Gebührenübernahme In wirtschaftlichen oder erzieherischen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren beim zuständigen Sozialhilfeträger beantragt werden. 7 Verfahren bei Nichtzahlung Rückständige Benutzungsgebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. 8 Inkrafttreten Die 3. Änderung der Gebührensatzung tritt am 01.Januar 2014 in Kraft. Lohfelden, den gez. Michael Reuter Bürgermeister gez. Klaus Steffek Erster Beigeordneter 12. Ergänzungslieferung 6

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte der Gemeinde Bischoffen (Stand: 12. Änderungssatzung vom 04.05.2015) Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessichen Gemeindeordnung (HGO)

Mehr

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden

Gebührensatzung. über die Benutzung. Kindergärten der Gemeinde Calden Gebührensatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden - 2 - Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Calden vom 11.12.1986 über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Calden Auf

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Bad Emstal über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Emstal Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der

Gebührensatzung zur Satzung der. Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom über die Benutzung der Kindergärten der Gebührensatzung zur Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung vom 16.09.1992 über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Die I. Die bis I. XIV. bis Nachträge XVII. Nachträge

Mehr

Satzung. in der Fassung. vom

Satzung. in der Fassung. vom Satzung in der Fassung vom 29.06.2015 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Lollar Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Echzell Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN - 1 - Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

L E S E F A S S U N G

L E S E F A S S U N G L E S E F A S S U N G inkl. 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten (Werra) vom 11.12.2014 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell

Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Kindertagesstätten-Gebührensatzung der Gemeinde Künzell Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i.d.f. vom 01.04.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.03.2010

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung-

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung- 1 Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Runkel -Kindergartengebührensatzung- Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gemeinde Seeheim-Jugenheim Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Seeheim-Jugenheim über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Seeheim-Jugenheim Satzung vom: Betroffene : Veröffentlicht am:

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung

Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung - 1 - Gebührensatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Erzhausen inkl. 1.Änderung Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Kelkheim (Taunus) über die Benutzung der städtischen Kindertagesstätten Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April

Mehr

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN

GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN - 1 - Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung GEBÜHRENSATZUNG ZUR SATZUNG ÜBER DIE BENUTZUNG DER STÄDTISCHEN KINDERTAGESEINRICHTUNGEN Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Die Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal wurde am 5. Dezember 2013

Mehr

Gebührensatzung zur Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Guxhagen

Gebührensatzung zur Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Guxhagen Gebührensatzung zur Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Guxhagen Auf Grund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.03.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach (Leseversion) 1 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Naumburg Der Magistrat Aktuelle Satzung Stand vom 01.08.2017 (Endnote) Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Auf Grund der. hat die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung

Mehr

Arbeitsversion. Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm

Arbeitsversion. Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Heusenstamm Auf Grund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562), der

Mehr

Kindergartensatzung. in der Fassung des I. Nachtrags vom

Kindergartensatzung. in der Fassung des I. Nachtrags vom Kindergartensatzung in der Fassung des I. Nachtrags vom 30.06.2016 Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach

Gebührensatzung. zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Wächtersbach Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim

G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten in der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142),

Mehr

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen

Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder 1. SATZUNG/ORDNUNG: Gebührensatzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Kreisstadt Dietzenbach 2. IN DER FASSUNG

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der ertagesstätten der Stadt Obertshausen Auf Grund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März

Mehr

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein

Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Idstein Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 1998 (GVBl. I S. 562), der

Mehr

Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens der Stadt Rosenthal Vom

Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens der Stadt Rosenthal Vom Gebührensatzung zur Benutzung des Kindergartens Vom 06.05.1999 Auf Grund der 5, 19, 20, 51, und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVB1. I S. 534), zuletzt

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I S.

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg 1 Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark 1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten und Kinderkrippen der Stadt Rödermark Neufassung Stavo-Beschluss vom 18.03.2008 In Kraft seit 28.03.2008 1. Änderung Stavo-Beschluss vom

Mehr

Gebührensatzung. zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen).

Gebührensatzung. zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen). Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) vom 18. Mai 1995 über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Friedberg (Hessen). mit eingearbeitetem: 1. Nachtrag vom 01.01.2010 2. Nachtrag

Mehr

DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz Nidda Tel.: 06043/ Internet:

DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz Nidda Tel.: 06043/ Internet: DER MAGISTRAT DER STADT NIDDA Wilhelm-Eckhardt-Platz 63667 Nidda Tel.: 06043/8006-0 E-Mail: info@nidda.de Internet: www.nidda.de Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Nidda vom 12.07.2005 über die Benutzung

Mehr

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels

Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Stadt Braunfels Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Verein Feriendorf im Odenwald e.v.

Verein Feriendorf im Odenwald e.v. Gebührensatzung zur Betreuungsvereinbarung über die Benutzung der des Verein Feriendorf im Odenwald e.v. 1 Allgemeines (1) Für die Benutzung der haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Wabern vom 14.12.2017 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Wabern Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g

G e b ü h r e n s a t z u n g 1 G e b ü h r e n s a t z u n g über die Benutzung der Kindertagesstätten und der Schulbetreuung der Gemeinde Egelsbach Aufgrund von 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe in der

Mehr

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmitten vom 01.01.2014 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten

Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten Gebührensatzung zur Satzung der Stadt Pohlheim über die Benutzung der Kindergärten Auf Grund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl I

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain AZ: 460.01 SS: 024605 Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kinderbetreuungseinrichtungen der Gemeinde Grebenhain Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. der Stadt Melsungen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGGebS)

G E B Ü H R E N S A T Z U N G. der Stadt Melsungen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGGebS) G E B Ü H R E N S A T Z U N G der Stadt Melsungen über die Benutzung der Kindergärten der Stadt Melsungen (KGGebS) Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung)

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme. (Kostenbeitragssatzung) der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der von der Stadt Groß-Umstadt betriebenen Kindertageseinrichtungen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005

Mehr

4. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags.

4. Mehrere Kostenbeitragspflichtige sind Gesamtschuldner des Kostenbeitrags. Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten/Kindertagesstätten der Gemeinde Einhausen Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Eulennest

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Eulennest Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der kommunalen Kinderkrippe Eulennest Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 Gebührenordnung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen 1 460-01 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen ---------------------------------------------------------- Aufgrund der 5, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen)

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Stadtrecht Az. 020-00-421 Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wetter (Hessen) Inhaltsverzeichnis: 1

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018

Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Amtliche Bekanntmachung Nr. 31/2018 Gebührensatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Fuldatal Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt

GEBÜHRENORDNUNG. zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt GEBÜHRENORDNUNG zur Satzung der Stadt Mühlheim am Main über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Langenselbold Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

zur Satzung der Gemeinde Freigericht vom über die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Gemeinde Freigericht

zur Satzung der Gemeinde Freigericht vom über die Benutzung der Kindertagesstätten und Kindergärten der Gemeinde Freigericht Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Freigericht vom 15.11.1990 über die Benutzung der Kindertagesstätten und Stand: 18.06.2018 Kontakt Gemeinde Freigericht Rathausstraße 13 63579 Freigericht E-Mail:

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Obertshausen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der der Stadt Obertshausen Auf Grund von 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neu-Isenburg

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neu-Isenburg 5.2.1 Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Neu-Isenburg Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten

Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten Gebührenordnung zur Satzung der Stadt Karben über die Benutzung der Kindertagesstätten 1 Allgemeines 1. Für die Benutzung der Kindertagesstätten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 2. Änderungssatzung zum 01.01.2017) 1 Allgemeines Für die Benutzung

Mehr

(2) Die Benutzungsgebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten.

(2) Die Benutzungsgebühren sind stets für einen vollen Monat zu entrichten. KZi. ============================================================================== 1. Satzung / Ordnung: Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Butzbach

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtung für Kinder in der Stadt Bürstadt vom 01. Januar 2018 Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Bürstadt 11.

Mehr

G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel

G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus. Präambel G e b ü h r e n o r d n u n g über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Königstein im Taunus Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.11.2012 in der Fassung vom 01.05.2015

Mehr

Allgemeines. a) die sich aus 3-5 ergebenden Kostenbeiträge, die für den Besuch des Kindes in der Tageseinrichtung zu entrichten sind und

Allgemeines. a) die sich aus 3-5 ergebenden Kostenbeiträge, die für den Besuch des Kindes in der Tageseinrichtung zu entrichten sind und Kostenbeitragssatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698),

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN 12. Ergänzungslieferung: 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 - Feststellung

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand:

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand: Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Marktgemeinde Burghaun Stand: 05.07.2016 Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen

Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen Satzung über die Benutzung der betreuten Grundschule Einhausen Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

G E B Ü H R E N S A T Z U N G

G E B Ü H R E N S A T Z U N G G E B Ü H R E N S A T Z U N G ZUR SATZUNG DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF ÜBER DIE BENUTZUNG DER KINDERTAGESSTÄTTEN 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1 - Allgemeines 2 Feststellung der Benutzungsgebühren

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten. Allgemeines

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten. Allgemeines Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten 1 Allgemeines (1) Für die Benutzung der Kindertagesstätten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim.

Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Bischofsheim. Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I,

Mehr

Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen

Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen Kindergartengebührensatzung vom 4. September 2015, KA von 15-09-19 Gebührensatzung für die Kindergärten der Stadt Büdingen Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Büdingen hat in ihrer Sitzung am 4.September

Mehr

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte

Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 Gebührenordnung

Mehr

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben.

Satzung. Gebührengegenstand. (1) Für den Besuch der Kinder in den Kindergärten der Stadt Aurich wird keine Gebühr erhoben. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten und Spielkreise der Stadt Aurich (Kindertagesstätten-Gebührensatzung) Satzung vom 12.05.2005; Inkrafttreten: 01.08.2005

Mehr

Gebührenordnung. zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung des Waldkindergartens Pfützenhüpfer

Gebührenordnung. zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung des Waldkindergartens Pfützenhüpfer Gebührenordnung zur Satzung der Schöfferstadt Gernsheim über die Benutzung des Waldkindergartens Pfützenhüpfer Veröffentlicht in der Ried-Information Nr. 48/2016 vom 30. November 2016 Gebührenordnung zur

Mehr

Anlage 1. K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen

Anlage 1. K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen Anlage 1 K o s t e n b e i t r ä g e für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Usingen Präambel Aufgrund von 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch Kinder und Jugendhilfe in der Fassung vom

Mehr

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Unter m Eulennest in der Gemeinde Mossautal

Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Unter m Eulennest in der Gemeinde Mossautal Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte Unter m Eulennest in der Gemeinde Mossautal Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt

Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Schwalmstadt vom 21. Juni 2012 über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Schwalmstadt Aufgrund von 90 des Achten Buches Sozialgesetzbuch Kinder

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mühltal

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Mühltal Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. September 2015, GVBl. S. 366) und

Mehr

zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main

zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main GEBÜHRENSATZUNG zur jeweils gültigen Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Hattersheim am Main Präambel Aufgrund der 5, 20, 51 der Hessischen

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Kostenbeitragssatzung zur Kindergartenordnung der Gemeinde Weilrod vom 01.08.2011 über die Betreuung von Kindern in den Kindergärten der Gemeinde Weilrod. Aufgrund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs

Mehr

1 Kostenbeitragspflicht

1 Kostenbeitragspflicht Kostenbeitragssatzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb zur Satzung der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung Bad Orb vom 16.09.1992 über die Benutzung der Kindergärten der Kleinkinderbewahranstalt-Stiftung

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Frielendorf (Kostenbeitragssatzung) Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde

Mehr

Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten

Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Gebührenordnung der Stadt Wittmund für die Benutzung der Kindertagesstätten Aufgrund der 10, 11, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in der Fassung vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.

Mehr

Stadtrecht. Kostenbeitragssatzung. Ausfertigung: (Änderung) Kostenbeitragssatzung

Stadtrecht. Kostenbeitragssatzung. Ausfertigung: (Änderung) Kostenbeitragssatzung Stadtrecht Stadtverordnetenbeschluss: 28.11.2018 Ausfertigung: 29.11.2018 (Änderung) Veröffentlichung: 03.12.2018 Inkrafttreten: 01.08.2018 zur Satzung der Stadt Nidderau vom 21. Juni 2018 über die Nutzung

Mehr

Gebührenordnung zur Kindertageseinrichtungensatzung S T E INBACHER ST A D TR ECHT

Gebührenordnung zur Kindertageseinrichtungensatzung S T E INBACHER ST A D TR ECHT S T E INBACHER ST A D TR ECHT Gebührenordnung der Stadt Steinbach (Taunus) über die Benutzung der Kinderkrippen und Kindertagesstätten Gebührenordnung zur Kindertageseinrichtungensatzung (in der Fassung

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2018 Das Amtsblatt

Mehr

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya

Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Lesefassung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Grafschaft Hoya Aufgrund der 10, 13, 58 und 111 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz

Mehr

STADT LEER (OSTFRIESLAND)

STADT LEER (OSTFRIESLAND) STADT LEER (OSTFRIESLAND) Satzung der Stadt Leer (Ostfriesland) über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindergartenplätzen der Kindergärten der Stadt Leer Stand: 01.08.2016 Die Satzung

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Niedenstein vom 21. Juni 2018 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Niedenstein Aufgrund von 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder. 1 Kostenbeitragspflicht Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Kaufungen (Kostenbeitragssatzung) Org.-Nr. 4.4 Kostenbeitragssatzung zur Satzung

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Kostenbeitragssatzung)

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Kostenbeitragssatzung) Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Pohlheim (Kostenbeitragssatzung) Auf Grund von 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder

Gebührensatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder Gebührensatzung der Stadt Langen für die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt

Mehr

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen 5.4.2 Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom

Mehr

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Otzberg- und der Hasselbachschule

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Otzberg- und der Hasselbachschule Benutzungs- und Entgeltordnung für die Betreuten Grundschulen an der Otzberg- und der Hasselbachschule [Beinhaltet die Erste Änderung vom 14.08.2015] [Beinhaltet die Zweite Änderung vom 01.11.2016] Der

Mehr

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal

Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal Die Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Niestetal wurde am 21. Juni 2018 durch die Gemeindevertretung

Mehr

Kostenbeitragssatzung

Kostenbeitragssatzung Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Stadt Hattersheim am Main über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder Aufgrund der 22, 22a, 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder

Mehr

Kosten beitragssatzung. Kosten beitragssatzung zur Satzung über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Nidderau

Kosten beitragssatzung. Kosten beitragssatzung zur Satzung über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Nidderau Kosten beitragssatzung 4P Stadt Nidderau ockice ttkßdesmewei a zu?a1zung der Stadt Nidderau vom 21. Juni 2018 über die Nutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Nidderau. Aufgrund von 31 des

Mehr

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen

Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen 5.4.2 Satzung für die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Isernhagen Aufgrund der 6, 8 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) vom

Mehr

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertagesstätten der Stadt Hemmingen in der Fassung der 4. Änderung vom 19.06.2017: 1 Benutzungsgebühr (1) Für die Benutzung der Kindertagesstätten wird

Mehr

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen 1 Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft der Stadt Waltershausen Aufgrund der 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der

Mehr