Schriftliche Kleine Anfrage

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1 10. März Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Stöver und Karin Prien (CDU) vom und Antwort des Senats - Drucksache 21/29 - Betr.: Masernausbruch in Berlin, Mumps in Hamburg: Sind gartenkinder,, Erzieher und in Hamburg ausreichend gegen Infektionskrankheiten geschützt? Mit dem Tod eines Kleinkindes hat der aktuelle Masernausbruch in Berlin in der vergangenen Woche einen traurigen Höhepunkt erreicht. Insgesamt wurden dort seit Ende 2014 bis zum 27. Februar 630 Fälle von Masern gemeldet, im gesamten Jahr 2014 waren es hingegen insgesamt nur 133 Masernfälle in Berlin. Dies ist damit bereits jetzt der schwerwiegendste Masernausbruch in der Hauptstadt seit Einführung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr Auch in Hamburg gab die Entwicklung des Infektionsgeschehens bei bestimmten en in den vergangen beiden Jahren z.t. Grund zur Sorge, wie Daten des Robert-Koch-Instituts (RKI) belegen: Fallzahl je Meldejahr E-Coli Hepatitis B Keuchhusten Mumps Windpocken Gefragt nach dem aktuellen Infektionsgeschehen in Hamburg erklärte der Senat in der Antwort auf Frage 2 der Drs. 20/14617: Ein vergleichbares Ausbruchsgeschehen wie derzeit in Berlin liegt für Hamburg nicht vor. Grund zur Entwarnung kann für Hamburg trotzdem nicht gegeben werden. Denn an der Ganztagsschule Sternschanze und dem Emilie-Wüstenfeld- Gymnasium ist es in den vergangenen Wochen zu Mumps-Erkrankungen gekommen. Aufgrund mangelnden Impfschutzes müssen dort mehrere Dutzend und bis auf weiteres zwangsweise der Schule fernbleiben. Bislang ist allerdings unklar, wie sich die Fallzahlen bei Infektionskrankheiten im laufenden Jahr genau entwickelt haben. Ebenfalls ist unbekannt, inwiefern die Impfmüdigkeit, sowohl was die als auch was das Schulpersonal angeht, zwischen den unterschiedlich hoch ist. Dies ist auch aus den mit Drs. 20/14530 abgefragten und über die Schuleingangsuntersuchungen ermittelten Raten bei Standardimpfungen nicht ersichtlich. Gerade um präventiv gegen Infektionskrankheiten vorgehen und gezielt Gegenmaßnahmen ergreifen zu können, wäre es wichtig, zu wissen, ob und an bestimmten über einen schlechteren Impfschutz verfügen als anderswo. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie viele Fälle meldepflichtiger Infektionskrankheiten hat es im Jahr bisher in Hamburg gegeben? Bitte je die Gesamtzahl und die Fallzahlentwicklung pro Woche angeben sowie zusätzlich nach Bezirken sowie n und Erwachsenen aufschlüsseln. Insgesamt wurden im Jahr Fälle gemeldet. Im Übrigen siehe Anlage Seite 1 von 10

2 2. Wie viele Fälle meldepflichtiger Infektionskrankheiten sind im Jahr bei n und an Hamburger sowie n und in Hamburger tagesstätten (s) aufgetreten? Bitte nach Erkrankung, -n/n,, stadtweit, je Bezirk und je Schule bzw. aufschlüsseln. Hamburg-Mitte der der kinder Impetigo contagiosa 1 1 Infektiöse Gastroenteritis 1 5 Mumps 1 1 Noroviren-Infektion Rotaviren-Infektion 1 1 Skabies Scharlach Windpocken Altona der der Influenza 1 1 Masern 1 2 Mumps 1 6 Noroviren-Infektion 2 9 kinder Windpocken Eimsbüttel der der Hepatitis A 1 1 Influenza Mumps 1 5 Noroviren-Infektion 4 18 Rotaviren-Infektion Skabies 2 2 Scharlach Windpocken Keuchhusten 1 1 Läuse kinder Hamburg-Nord der der kinder Keuchhusten 1 1 Scharlach Seite 2 von 10

3 Windpocken Hand-Mund-Fuß 2 3 Influenza 2 50 Gastroenteritiden Wandsbek der der kinder Keuchhusten 1 2 Kopfläuse Scabies Scharlach Windpocken 1 1 Bergedorf der der kinder Masern 1 1 Pertussis Scharlach Windpocken 1 1 Noroviren Gastroenteritiden ARE Harburg der der kinder Krätze Mumps 1 Scharlach Kopfläuse Windpocken Influenza Gastroenteritis Bindehautentzündung 2 9 Detailliertere Angaben sind aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich. 3. Hat es im Jahr in Hamburg Todesfälle aufgrund einer meldepflichtigen Infektionskrankheit gegeben? Wenn ja, wie viele, bei welcher und wie alt waren die Verstorbenen. An einer meldepflichtigen Erkrankung (Influenza A) ist in Hamburg eine Person (79 Jahre) verstorben. 4. Wie werden meldepflichtige Infektionskrankheiten jeweils übertragen? Seite 3 von 10

4 Je nach meldepflichtiger Infektionskrankheit werden serreger in Form einer Schmierund/oder Tröpfcheninfektion direkt übertragen. Eine weitere Direktübertragung ist auch durch kontaminierte Flüssigkeiten möglich. Bei der indirekten Übertragung werden Infektionserreger durch den Kontakt mit kontaminierten Gegenständen verbreitet. Weitere Auskunft über die jeweilige Übertragung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit geben die RKI-Ratgeber für Ärzte, die auf der Internetseite des Robert Koch-Institutes unter der Rubrik Infektionskrankheiten von A-Z unter dem nachstehenden Link verfügbar sind: 5. Geht der Senat bzw. die zuständige Behörde weiterhin davon aus, wie in der Antwort auf Frage 2 der Drs. 20/14617 erläutert, dass es im Winter 2014/15 keine erhöhte Fallzahlund Inzidenzentwicklung bei meldepflichtigen Infektionskrankheiten in Hamburg gibt? Ja. Bisher kann über die üblichen saisonalen Schwankungen hinaus keine erhöhte Fallzahl beobachtet werden. 6. Wie wird die Bevölkerung in Hamburg über ssymptome und die Gefährdung durch meldepflichtige Infektionskrankheiten informiert? Die Bevölkerung Hamburgs wird durch eine zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit informiert. Dies geschieht u. a. durch Bereitstellung entsprechender Informationsmaterialien (z.b. Merkblatt gegen Masern in neun Sprachen, die Broschüre Schutzimpfungen in Hamburg in Deutsch und Englisch), Kampagnen (z.b. Hamburg macht mit: Frisch geimpft durch den Winter ) oder individuellen Beratungen im Rahmen von Angeboten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) (z.b. Impfsprechstunden der Fachämter Gesundheit, aufsuchende Impfangebote in den, der Mütterberatung sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Schuleingangsuntersuchungen). Im Übrigen siehe Drs. 21/ Welchen Maßnahmen werden zur Eindämmung im Falle eines Ausbruchs einer meldepflichtigen Infektionskrankheit getroffen? Von Seiten der Gesundheitsämter werden schriftliche Informationen zu den jeweiligen Erregern sowie geeignete Hände- und Flächendesinfektionsmittel an die Einrichtungen ausgegeben. Es werden diagnostische Maßnahmen eingeleitet zum Erregernachweis (z. B. Stuhlproben, Rachenabstriche). Die Einrichtung wird ggfs. anlassbezogen begangen. Außerdem werden notwendige Hygienemaßnahmen veranlasst und ggfs. auch Betretungsverbote für Gemeinschaftseinrichtung erteilt. Bei impf-präventablen Erkrankungen werden postexpositionelle Impfungen angeboten und durchgeführt. 8. Welches Gefahrenpotential geht nach Einschätzung des Senats bzw. der zuständigen Behörde hinsichtlich der Ansteckungs- und Verbreitungsmöglichkeiten für und Erwachsene durch meldepflichtige Infektionskrankheiten von a) Eltern-Kind-Zentren, b) Mütterberatungsstellen, c) Elternschulen, d) tageseinrichtungen, e), f) Hausarztpraxen, g) arztpraxen, h) Krankenhäusern aus? Generell ist überall dort wo eine Großzahl von Menschen zusammen kommt, damit zu rechnen, dass es zu einem Weiterverbreiten von übertragbaren Infektionskrankheiten kommen kann. Das gilt speziell für diejenigen Einrichtungen, wo Besucherinnen und Besucher entweder altersbedingt (z.b Seite 4 von 10

5 Wartezimmer von arztpraxen, gärten etc.) oder ggf. auch krankheitsbedingt zusammenkommen. 9. Befürworten der Senat bzw. die zuständigen Behörden eine Pflicht zur Impfung gegen bestimmte Infektionskrankheiten? Wenn ja, bei welchen Infektionskrankheiten und warum? Wenn nein, warum nicht? Eine Impfung bedeutet u.a. einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eines Individuums und unterliegt einer Nutzen/Risiko Betrachtung, bei der die Verhältnismäßigkeit einer Maßnahme gewahrt bleiben muss, wenn Aussicht besteht, ein Ziel ggf. durch andere Schritte (z.b. Anreize, Aufklärung) zu erreichen. Unter der derzeitigen infektionsepidemiologischen Lage spricht sich die zuständige Behörde dafür aus, weitere Handlungsoptionen unterhalb einer Impfpflicht auszuschöpfen. Dazu zählen auch die im Entwurf eines Präventionsgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquoten in Deutschland. 10. Wie viele Fälle von Grippeerkrankungen hat es in der Saison 2014/15 bisher in Hamburg gegeben? Seit dem Beginn der Grippesaison 2014/ sind Fälle gemeldet worden. 11. Wie viele Grippeimpfdosen wurden in der Saison 2014/15 in Hamburg verordnet und/oder ausgegeben? Bislang haben die Fachämter Gesundheit der Bezirke rund 300 Impfungen gegen die Influenza vorgenommen. Das Institut für Hygiene und Umwelt hat ca. 500 Impfungen durchgeführt. Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) zu im ambulanten Bereich durchgeführten Influenza- Impfungen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Die Zahl der verordneten und in Apotheken abgegebenen Grippeimpfstoffe wird nicht gesondert erfasst. 12. Wird Beschäftigten der FHH aktuell über ihren Arbeitgeber eine Grippeschutzimpfung angeboten? Wenn ja, in welchen städtischen Einrichtungen und Betrieben ist dies der Fall und wie viele Beschäftigten haben vom diesem Angebot in welchen Einrichtungen/ Betrieben in der Saison 2014/15 Gebrauch gemacht? Ja, den Beschäftigten der Freien und Hansestadt Hamburg wird eine Grippeschutzimpfung angeboten. Zur Inanspruchnahme siehe Anlage Wird insbesondere dem bei der FHH beschäftigten an und tageseinrichtungen eine Grippeschutzimpfung angeboten? Wenn ja, wie viele Beschäftigte an welchen und tageseinrichtungen haben in der Saison 2014/15 von diesem Angebot Gebrauch gemacht? Der Arbeitsmedizinische Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg (AMD) bietet allen Beschäftigten, zu denen auch das der zählt, in der Regel im Herbst jeden Jahres eine kostenfreie Grippeschutzimpfung an. Bei der Vereinigung Hamburger tagesstätten ggmbh werden Grippeschutzimpfungen im jährlichen Turnus angeboten. Zur Inanspruchnahme siehe Anlage Liegen dem Senat bzw. den zuständigen Behörden zu den mit der Antwort auf Frage 1 der Drs. 20/14530 im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen festgestellten Durchimpfungsraten nach Bezirken und/oder einzelnen aufgeschlüsselte Daten vor? Wenn ja, bitte für 2014 je Bezirk und je Schule aufschlüsseln. Die Durchimpfungsraten liegen nach Bezirken aufgeschlüsselt vor, allerdings nicht nach. Die Tabelle bildet den Impferfassungsgrad von Standardimpfungen in Hamburg und in den Bezirken ab Seite 5 von 10

6 Der Impferfassungsgrad wurde auf Grundlage der vorgelegten Impfausweise im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen 2014 erhoben. Impferfassungsgrad der Schuleingangsuntersuchungen 2014 für Hamburg bzw. die einzelnen Bezirke Standardimpfun gen (Jahr 2014) Hambu rg Gesam t Hambu rg- Mitte Altona Eimsbüt tel Hambur g-nord Wandsb ek Bergedo rf Harburg Diphtherie 94,1% 95,1% 93,6% 94,1% 93,5% 93,7% 93,7% 95,3% Tetanus 94,2% 95,1% 93,9% 94,2% 93,7% 93,8% 94,1% 95,4% Pertussis 93,9% 94,8% 93,5% 94,0% 93,2% 93,5% 93,5% 95,0% Hib (haemophilus influenza Typ b) 91,4% 92,3% 91,1% 91,5% 91,7% 90,5% 92,2% 92,0% IPV (Poliomyelitis) 93,3% 94,1% 92,6% 93,5% 93,0% 92,7% 93,4% 94,4% Hepatitis B 83,6% 87,4% 76,1% 82,7% 79,7% 86,3% 90,1% 88,5% Masern 93,1% 94,4% 91,6% 92,8% 92,8% 93,1% 93,8% 94,2% Mumps 92,6% 94,0% 91,0% 92,3% 92,2% 92,6% 93,5% 93,7% Röteln 92,6% 93,9% 91,0% 92,3% 92,1% 92,6% 93,5% 93,8% Varizellen 84,4% 87,9% 76,9% 84,2% 84,8% 87,8% 78,3% 88,2% Meningokokken 87,8% 89,6% 84,3% 87,4% 86,2% 90,5% 80,1% 92,8% Pneumokokken 84,9% 88,2% 75,6% 84,6% 83,8% 87,7% 86,6% 90,7% Rotaviren Die Empfehlung der STIKO erfolgte erst 2013, Daten hierzu liegen noch nicht vor. 15. Wird die Durchimpfungsrate beim an oder tageseinrichtungen in Hamburg erfasst? Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Werte an den einzelnen und s aktuell? Die für tagesbetreuung zuständige Behörde erfasst die Durchimpfungsrate nicht. Bei der Vereinigung Hamburger tagesstätten ggmbh wird die Durchimpfungsrate ebenfalls nicht erfasst. Angaben zu anderen Trägern liegen nicht vor. Der Arbeitsmedizinische Dienst (AMD) erfasst keine Durchimpfungsrate beim an oder tageseinrichtungen in Hamburg. 16. Wird der Impfstatus bei Einstellungen von an oder s in Hamburg ermittelt? Wenn ja, wie lauten die entsprechenden Werte an einzelnen und s aktuell? Die Richtlinien für den Betrieb von tageseinrichtungen nehmen Bezug auf die 34 bis 36 Infektionsschutzgesetz (IFSG). Demzufolge haben die Einrichtungsleitungen die Beschäftigten über die gesetzlich vorgeschriebenen Verhaltensweisen zu belehren und auf die Einhaltung der Infektionshygiene durch Hygienepläne hinzuweisen. Eine Verpflichtung, den Impfstatus der Beschäftigten zu erfassen, besteht nicht. Bei der Vereinigung Hamburger tagesstätten ggmbh wird im Rahmen der Einstellungsuntersuchung sowie bei Nachuntersuchungen der relevante Impfstatus festgestellt und ggf. geimpft bzw. die Impfung aufgefrischt. Eine Erfassung der Daten erfolgt nicht. Angaben zu anderen Trägern liegen nicht vor. Eine Erfassung der Durchimpfungsrate beim an durch die erfolgt nicht. Der AMD erhebt bei an oder s in Hamburg im Rahmen der Arbeitsmedizinischen Vorsorge individuell den Impfstatus. Eine statistische Auswertung erfolgt hierzu nicht. 17. Befürworten der Senat bzw. die zuständigen Behörden eine Pflicht zur Impfung gegen bestimmte Infektionskrankheiten vor dem Eintritt von n in eine Seite 6 von 10

7 tageseinrichtung bzw. vor dem Schuleintritt? Wenn ja, bei welchen Infektionskrankheiten und warum? Wenn nein, warum nicht? Derzeit wird der zeitweise Ausschluss von nicht geimpften n aus der oder Schule bei Eintritt eines Infektionsgeschehens als ausreichend bewertet. Im Übrigen siehe Antwort zu Wie viele innen und haben seit 2011 pro Jahrgang nicht an den Schuleingangsuntersuchungen teilgenommen? Bitte jahresweise, in absoluten und Prozentzahlen sowie stadtweit, je Bezirk und je Schule aufschlüsseln. Zahl der gemeldeten und nicht untersuchten nach 34 Abs. 5 HmbSG, Schuleingangsuntersuchung: 2010/2011 Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Zahl der nicht untersuchten In % 16,7 2,6 3,4 2, ,8 10,8 2011/2012 Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Zahl der nicht untersuchten In % 7,8 17, ,8 5, ,2 2012/2013 Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Zahl der nicht untersuchten Seite 7 von 10

8 In % 42,2 12,2 1,6 3 16,4 0,2 9,3 14,4 2013/2014 Mitte Altona Eimsbüttel Nord Wandsbek Bergedorf Harburg Gesamt Zahl der gemeldeten Zahl der nicht untersuchten In % 20,5 8,8 6,3 3,2 24,4 16 6,9 13,6 19. Wird der Impfstatus der beim Eintritt in eine und die Durchimpfungsrate der einzelnen s ermittelt? Gemäß 4 Hamburger betreuungsgesetz (KibeG) ist bei Aufnahme in die tageseinrichtung der Nachweis über eine altersentsprechend durchgeführte Gesundheitsvorsorge des Kindes durch Vorlage des Untersuchungsheftes für oder einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zu erbringen. Die Erziehungsberechtigten haben dem Träger ferner nachzuweisen, dass das Kind seinem Alter und Gesundheitszustand entsprechend alle öffentlich empfohlenen Schutzimpfungen erhalten hat, oder zu erklären, dass sie ihre Zustimmung zu bestimmten Schutzimpfungen nicht erteilen. (siehe auch Drs. 21/14). Kann der Nachweis der Vorsorgeuntersuchungen im Ausnahmefall nicht geführt werden, ist dies von der Einrichtungsleitung zu vermerken. Dadurch sind die Einrichtungen grundsätzlich über den Impfstatus der informiert, sodass sie im Falle auftretender Infektionskrankheiten sachgerecht reagieren können. Des Weiteren wirken sie in Einzelfällen daraufhin, dass die Familien Vorsorgeangebote nutzen bzw. informieren entsprechend. Bei der Vereinigung Hamburger tagesstätten ggmbh wird die Durchimpfungsrate nicht erfasst. Angaben zu anderen Trägern liegen nicht vor. 20. In welcher Form wurden/werden Eltern, und Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal im laufenden Schuljahr an Hamburger über meldepflichtige Infektionskrankheiten und entsprechende Standardimpfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen informiert? Jede Hamburger Schule orientiert sich am so genannten Musterhygieneplan (siehe den die einzelne Schule an ihre besonderen Anforderungen anpasst. In diesem Rahmen kommt dem Hygienemanagement eine besondere Bedeutung zu. Alle Eltern von an der Schule neu eingeschulten n und neue Beschäftigte der Schule werden regelhaft mit einem Anschreiben der Schulleitung auf den Umgang mit Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen hingewiesen. Die Information orientiert sich am Merkblatt des Robert Koch-Instituts, das für Eltern in insgesamt acht Sprachen vorliegt, (siehe Seite 8 von 10

9 Außerdem wird in der schulischen Gesundheitsförderung, im Sachunterricht der Grundschulen und im naturwissenschaftlich-technischen Unterricht das Thema Schutz vor en mit den innen und n bearbeitet. Dazu werden beispielsweise die Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) genutzt (siehe Hinweise erhalten Lehrkräfte auch auf der Seite des Landesinstituts für bildung und twicklung (LI). An, an denen meldepflichtige en auftraten, wurden spezifische Maßnahmen, wozu die Information von Eltern gehört, in Absprache mit dem jeweiligen Gesundheitsamt eingeleitet. Im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung nach 34 Abs. 5 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) und der ersten Schulärztlichen Untersuchung nach 34 Abs. 4 HmbSG wird regelhaft der Impfpass der überprüft und bei festgestellten Impflücken oder anstehenden Regelimpfungen eine Impfberatung sowie das Durchführen der Impfung im Rahmen der Schulärztlichen Untersuchung angeboten. 21. In welcher Form wurden/werden Eltern und -Mitarbeiter im laufenden gartenjahr über meldepflichtige Infektionskrankheiten, entsprechende Standardimpfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen informiert? Nach dem Hamburger Rahmen-Hygieneplan gemäß 36 Infektionsschutzgesetz für einrichtungen muss über das Auftreten einer meldepflichtigen Infektionskrankheit oder bei einem entsprechenden Verdacht darüber informiert werden, damit notwendige Schutzmaßnahmen getroffen werden können. Die Information kann in Form von gut sichtbar angebrachten Aushängen im Eingangsbereich oder sonstigen Räumlichkeiten der Einrichtung, Merkblättern mit Informationen über die Erkrankung und notwendigen Schutzmaßnahmen, Informationsveranstaltungen oder persönlichen Gesprächen erfolgen. Alle Maßnahmen erfolgen in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt. 22. Werden Flüchtlingen im Rahmen der Erstversorgung in Hamburg die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Standardimpfungen gegen Infektionskrankheiten angeboten? Wenn ja, welche Impfungen werden im Einzelnen angeboten und wie stellt sich die Inanspruchnahme dieses Angebots zahlenmäßig dar? Bitte die Inanspruchnahme jahresweise seit 2011 und für vorläufig aufschlüsseln. Der Impfstatus wird im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung nach 62 Asylverfahrensgesetz erhoben. Folgende Impfungen werden angeboten und durchgeführt: Varizellen Tetanus Diphterie Keuchhusten Polio Masern, Mumps, Röteln Je nach Impfstatus werden auch Kombinationsimpfstoffe verwendet. In der Zeit von November 2013 bis Ende Februar 2014 wurden erstmals in der damaligen Anlaufstelle der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in der Sportallee Impfungen durch das örtliche Gesundheitsamt angeboten und durchgeführt. In diesem Zeitraum wurden Personen geimpft. Seit Juni 2014 werden die Impfungen im Rahmen der Gesundheitsuntersuchungen, die seit März 2014 durch einen Dienstleister erfolgen, angeboten und durchgeführt. Den Personen, die in den Monaten März bis Mai 2014 keine Impfung erhalten haben, wurde angeboten, die Impfung nachzuholen. Insgesamt wurden in der Zeit von Juni bis Dezember und in den ersten beiden Monaten Impfungen durchgeführt. Darunter befinden sich auch Seite 9 von 10

10 Mehrfachimpfungen, so dass die Zahl der Impfungen nicht mit der Zahl der aufgenommen Personen identisch ist. Wie viele Personen tatsächlich geimpft wurden, wird statistisch nicht erfasst und kann auch nachträglich nicht ermittelt werden. 23. Werden minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen im Rahmen der Erstversorgung in Hamburg die von der STIKO empfohlenen Standardimpfungen gegen Infektionskrankheiten angeboten? Wenn ja, welche Impfungen werden im Einzelnen angeboten und wie stellt sich die Inanspruchnahme dieses Angebots zahlenmäßig dar? Bitte die Inanspruchnahme jahresweise seit 2011 und für vorläufig aufschlüsseln. Den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UmF) werden Standardimpfungen gegen Masern, Mumps, Röteln, Tetanus, Diphtherie, Polio und Pertussis im Rahmen der Untersuchungen nach dem Asylverfahrens- bzw. Infektionsschutzgesetz angeboten. Die Hamburg erreichenden UMFs werden über den Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB) an das Fachamt Gesundheit (GA) des Bezirksamtes Altona verwiesen. Das GA führt die Erstuntersuchungen durch. Impfungen, die im Nachgang zur Gesundheitsuntersuchung im ambulanten Bereich erfolgen, werden nicht erfasst. Die Inanspruchnahme der Impfungen gliedert sich für den abgefragten Zeitraum wie folgt: Jahr der geimpften UmF in % % % % % 84% Eine Impfung kann nicht erfolgen, wenn dem medizinische Gründe entgegenstehen (z.b. bestehende Infekte, Schwangerschaften, etc.) 24. Wird bei n, deren Asylantrag positiv beschieden wurde, vor dem - oder Schuleintritt der Impfstatus geprüft? Wenn ja, was wird in Fällen eines nicht ausreichenden Impfschutzes unternommen? Wenn nein, warum nicht und besteht dadurch ein Ansteckungsrisiko für Andere? 25. Werden Flüchtlingskinder, mit laufendem Asylantrag und geduldete in Hamburger s betreut oder in Hamburger unterrichtet? Wenn ja, wird bei diesen n vor dem - oder Schuleintritt der Impfstatus geprüft und welche Maßnahmen werden bei einem nicht ausreichenden Impfschutz abgeleitet? Für asylberechtigte und für mit laufendem Asylantrag gelten dieselben Regeln wie für alle anderen auch. Im Übrigen siehe Antworten zu 19. und zu Seite 10 von 10

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