LOHNTAFELN FÜR HANDELSARBEITER 2013
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- Gerda Schenck
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1 LOHNTAFELN FÜR HANDELSARBEITER 2013 A) Allgemeiner Groß- und Einzelhandel 1) Mindestlöhne Euro Pro Monat pro Stunde Ferialarbeitnehmer bis 18 Jahre, das sind Arbeitnehmer, die höchstens drei Monate pro Kalenderjahr im Betrieb beschäftigt sind ,79 2) Arbeiten bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung und Versand; Arbeiten an Maschinen; Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Professionisten erforderlich ist, a) bis zu 1 Jahr ,49 b) bis zu 3 Jahren ,56 c) bis zu 10 Jahren ,72 d) bis zu 17 Jahren ,88 e) Über 17 Jahre ,00 3) Lenker von Dreiradwagen und Motorrädern; Hubstaplerfahrer; Fahrer von Kommissioniergeräten mit Fahrerstand; Platzmeister und Maschinenarbeiter im Kohlengroßhandel Wien a) bis zu 1 Jahr ,00 b) bis zu 10 Jahren ,06 c) bis zu 17 Jahren ,35 d) Über 17 Jahre ,50 4) Kraftwagenlenker für Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführer a) bis zu 1 Jahr ,02 b) bis zu 10 Jahren ,11 c) bis zu 17 Jahren ,40 d) über 17 Jahre ,55
2 5) Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer a) bis zu 1 Jahr ,29 b) bis zu 10 Jahren ,34 c) bis zu 17 Jahren ,71 d) über 17 Jahre ,88 6) Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden; Kraftwagenlenker für LKW über 3.5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer, a) bis zu 1 Jahr ,46 b) bis zu 10 Jahren ,51 c) bis zu 17 Jahren ,88 d) über 17 Jahre ,08 7) Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben, z.b. Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, a) bis zu 1 Jahr ,23 b) bis zu 10 Jahren ,32 c) bis zu 17 Jahren ,46 d) über 17 Jahre ,55 8) Autogenschneider und Metallsortierer im Handel mit Alt- und Abfallstoffen, Schrott und Altmetall a) bis zu 1 Jahr ,20 b) bis zu 10 Jahren ,27 c) bis zu 17 Jahren ,53 d) über 17 Jahre ,72
3 9) Wächter a) bis zu 1 Jahr 6,68 b) bis zu 10 Jahren 6,78 c) bis zu 17 Jahren 6,88 d) über 17 Jahre 7,04 10) Partieführer in Betrieben des Großhandels mit Eisen und Eisenwaren, Metall und Metallwaren, Röhren und Fittings, die ausschließlich der Lehrlinge über 20 Arbeitnehmer beschäftigen, a) bis zu 1 Jahr ,82 b) bis zu 10 Jahren ,91 c) bis zu 17 Jahren ,27 d) über 17 Jahre ,42 11) Zusteller im Zeitungs- und Zeitschriftengroßhandel, die mit eigenem Kraftfahrzeug an den Einzelhandel zustellen, bei mindestens 22- stündiger Arbeitszeit pro Woche und Expeditarbeiter mit einer Betriebszugehörigkeit a) bis zu 10 Jahren , % Nachtzulage (Normalarbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr) + 25 % Sonntagszulage (Normalarbeitsstunden zwischen 0 und 24 Uhr) 10,50 8,75 b) bis zu 17 Jahren , % Nachtzulage(Normalarbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr) + 25 % Sonntagszulage (Normalarbeitsstunden zwischen 0 und 24 Uhr) 10,84 9,03 c) über 17 Jahre , % Nachtzulage(Normalarbeitsstunden zwischen 22 und 6 Uhr) + 25 % Sonntagszulage (Normalarbeitsstunden zwischen 0 und 24 Uhr) 11,02 9,18 Für die Benützung des eigenen Kraftfahrzeuges wird ein Kilometergeld in Höhe des amtlichen Kilometergeldes gewährt.
4 B) Warenhäuser Diese Lohntafel gilt für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Jänner 1996 in eine der nachstehenden Firmen eingetreten sind: A.GERNGROSS, Kaufhaus AG, Wien 7, mit den Betriebsstätten Warenhaus STEFFL, Wien 1; Kaufhaus GERNGROSS, Franz-Josefs- Bahnhof, Wien 9, Kaufhaus GERNGROSS Wien 21; Kaufhaus PASSAGE, Linz; Kaufhaus Tyrol, Innsbruck; Kaufhaus NIMO, Feldkirchen. A.GERNGROSS Grundstücks-AG, Wien 7. LITEGA Warenhandelsges.m.b.H., Wien. HUMA-Verbrauchermarkt Ges.m.b.H., SCS Vösendorf. ABM Ges.m.b.H. (Zentrale und Niederlassungen). P&Q-Handelsges.m.b.H., Salzburg, mit den Kaufhäusern Wien 3, Wien 12, Wien 21 und Salzburg. Großversandhaus QUELLE AG, Linz (Zentrale und Niederlassungen). KASTNER & ÖHLER Warenhaus AG, Graz (Zentrale und Niederlassungen). OTTO Versand Ges.m.b.H., Graz. CITY FORUM Handelsges.m.b.H. (Zentrale und Niederlassungen). Euro Mindestlöhne pro Monat pro Stunde 2) Arbeiten bei Lagerung, Verkaufsvorbereitung und Versand; Arbeiten an Maschinen; Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Einrichtungen und Maschinen, soweit keine abgeschlossene Berufsausbildung im Sinne eines Professionisten erforderlich ist, a) bis zu 1 Jahr ,26 b) Bis zu 3 Jahren ,35 c) Bis zu 10 Jahren ,53 d) bis zu 17 Jahren ,71 e) Über 17 Jahre ,84 3) Lenker von Dreiradwagen und Motorrädern; Hubstaplerfahrer; Fahrer von Kommissioniergeräten mit Fahrerstand; Platzmeister und Maschinenarbeiter im Kohlengroßhandel Wien a) bis zu 1 Jahr ,83 b) bis zu 10 Jahren ,91 c) bis zu 17 Jahren ,22 d) Über 17 Jahre ,39
5 4) Kraftwagenlenker für Pkw und Lkw mit einem Gesamtgewicht bis 3,5 t sowie Kranführer a) bis zu 1 Jahr ,87 b) bis zu 10 Jahren ,96 c) bis zu 17 Jahren ,29 d) über 17 Jahre ,45 5) Kraftwagenlenker für Lkw über 3,5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen, Lenker von Sattelkraftfahrzeugen, Mobilkranführer a) bis zu 1 Jahr ,17 b) bis zu 10 Jahren ,22 c) bis zu 17 Jahren ,63 d) über 17 Jahre ,81 6) Professionisten mit abgeschlossener Berufsausbildung, die ausschließlich als solche im Betrieb verwendet werden; Kraftwagenlenker für LKW über 3.5 t Gesamtgewicht und Zugmaschinen mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Berufskraftfahrer, a) bis zu 1 Jahr ,35 b) bis zu 10 Jahren ,40 c) bis zu 17 Jahren ,81 d) über 17 Jahre ,03 7) Arbeitnehmer, die einfache Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten ausüben, z.b. Serviertätigkeit, Botendienste, Reinigungsarbeiten, Küchenhilfsdienste, a) bis zu 1 Jahr ,93 b) bis zu 10 Jahren ,04 c) bis zu 17 Jahren ,23 d) über 17 Jahre ,35 8) Köche mit Lehrabschlussprüfung a) bis zu 1 Jahr ,02
6 b) bis zu 10 Jahren ,09 c) bis zu 17 Jahren ,43 d) über 17 Jahre ,64 9) Wächter a) bis zu 1 Jahr 7,29 b) bis zu 10 Jahren 7,46 c) bis zu 17 Jahren 7,56 d) über 17 Jahre 7,73 10) Schneider a) bis zu 1 Jahr ,62 b) bis zu 10 Jahren ,76 c) bis zu 17 Jahren ,03 d) über 17 Jahre ,13
7 C) Betriebe des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben Mindestlohn pro Monat Lohngruppe: I. II. III. IV. im ab dem 26. Jahr der Betriebszugehörigkeit I. Vorarbeiter: Als Vorarbeiter gilt jener Arbeitnehmer, der als solcher vom Arbeitgeber bestellt wurde. II. Facharbeiter und Kraftfahrer: Als Facharbeiter gilt jener Arbeitnehmer, der überwiegend in seinem erlernten Beruf im Betrieb verwendet wird. III. Angelernte Arbeitnehmer und Mitfahrer IV. Sonstige Arbeitnehmer
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