- Fragen & Antworten (FAQ) - zur Beteiligung in Form eines qualifizierten Nachrang-Darlehens der Stadtwerk Külsheim GmbH
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- Samuel Schmitz
- vor 7 Jahren
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1 Für Ihre Unterlagen - Fragen & Antworten (FAQ) - zur Beteiligung in Form eines qualifizierten Nachrang-Darlehens der Stadtwerk Külsheim GmbH Diese Fragen & Antworten (FAQ) ersetzen nicht die Lektüre des Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). Das Verkaufsprospekt und das Vermögensanlagen- Informationsblatt (VIB) sind die einzigen maßgeblichen Dokumente für Ihre Anlageentscheidung. A. Allgemeines zur Beteiligung 1. Was ist ein Darlehen? Ein Darlehen ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Demnach schuldet der Darlehensgeber (Anleger) die Hingabe der Darlehenssumme an den Darlehensnehmer (Stadtwerk Külsheim GmbH als Emittent). Der Darlehensnehmer schuldet die Zahlung von Darlehenszinsen und die Rückzahlung der Darlehenssumme nach Beendigung des Darlehensvertrages. 2. Was ist ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen und warum ist eine Nachrangigkeit vereinbart worden? Bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen schulden Darlehensgeber und Darlehensnehmer dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Lediglich die Verpflichtung, Zinsen und Tilgung an den Darlehensgeber zurückzuzahlen, ist nachrangig. Das bedeutet, dass - solange und soweit die Stadtwerk Külsheim GmbH als Darlehensnehmerin Zahlungsschwierigkeiten jedweder Art (z. B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität) hat, die einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen können - die Geltendmachung Ihres Anspruchs auf Rückzahlung der Darlehenssumme und der Zinsen gegenüber der Stadtwerk Külsheim GmbH als Darlehensnehmerin dauerhaft ausgeschlossen ist. Die Nachrangigkeit muss als so genannter qualifizierter Rangrücktritt vereinbart werden, da es sich ohne einen solchen bei dem vorliegenden Beteiligungsmodell ansonsten um ein erlaubnispflichtiges Einlagengeschäft als Bankgeschäft nach den Vorschriften des Kreditwesengesetzes handelt. Da die Stadtwerk Külsheim GmbH keine Erlaubnis hat, Bankgeschäfte durchzuführen, müssen Ihre Ansprüche nachrangig gestellt werden. 3. Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt? Das Beteiligungsmodell eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bietet für Sie aufgrund der festen Verzinsung die höchst mögliche Sicherheit. Die Darlehenszinsen sind nicht wie bei vielen anderen Beteiligungsmodellen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien variabel und abhängig vom Ertrag, z. B. einer Photovoltaikanlage oder Windkraftanlage. Sie erhalten also auch dann Ihre Zinsen, wenn einmal keine Sonne scheint oder kein Wind weht. Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Nachrang-Darlehen handelt, welches mit Risiken verbunden ist (siehe Ziffern A 2, A 5 und die Risikohinweise im Verkaufsprospekt). 4. Was gibt es beim Datenschutz zu beachten? Die Stadtwerk Külsheim GmbH behandelt die personenbezogenen Daten aller Anleger nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Mit Ihrer Unterschrift auf dem Zeichnungsschein willigen Sie in die entsprechende Nutzung Ihrer Daten ein. Es erfolgt keine unberechtigte Weitergabe Ihrer Daten an Dritte. Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 1
2 5. Risikohinweis Der Anleger hat bei einem qualifizierten Nachrang-Darlehen damit eine besondere Finanzierungsverantwortung: Im Falle einer finanziellen Krise (z. B. Liquiditätsengpass/vorläufige Illiquidität), die zu einer Insolvenz der Stadtwerk Külsheim GmbH führen kann, werden die Ansprüche des Anlegers gegen die Stadtwerk Külsheim GmbH auf Zins- und/oder Rückzahlung der Darlehenssumme nicht fällig. Im Falle der Insolvenz oder der Liquidation der Stadtwerk Külsheim GmbH sind die Darlehensforderungen gegenüber der Stadtwerk Külsheim GmbH (Zahlung von Zinsen und Tilgung) nachrangig gegenüber den übrigen Verbindlichkeiten der Stadtwerk Külsheim GmbH. Das bedeutet, dass eine Zins- und Rückzahlung der Darlehenssumme an den Anleger erst dann fällig wird, wenn die Stadtwerk Külsheim GmbH die finanzielle Krise überwunden hat. Im Insolvenz- oder Liquidationsfall werden zuerst die Forderungen der übrigen Gläubiger bedient, bevor die Rückzahlungsansprüche der Anleger befriedigt werden können. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen ist daher in seiner Risikostruktur vergleichbar mit einer unternehmerischen Beteiligung mit einer eigenkapitalähnlichen Haftungsfunktion. Eine darüberhinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) besteht jedoch nicht. B. Das qualifizierte Nachrang-Darlehen der Stadtwerk Külsheim GmbH 1. Wie schließe ich den Vertrag ab? Bitte lesen Sie zunächst den gesamten Verkaufsprospekt sorgfältig und aufmerksam durch, bevor Sie sich zur Zeichnung entschließen. Bitte füllen Sie beide Zeichnungsscheine vollständig aus und senden beide Exemplare unterschrieben, zusammen mit einem unterschriebenen Exemplar des VIB (Vermögensanlagen-Informationsblatt) an die Stadtwerk Külsheim GmbH zurück. Der Vertrag kommt wirksam zustande, sobald Sie einen gegengezeichneten Zeichnungsschein (Annahmeerklärung) und eine Vertragsbestätigung mit der Angabe der Einzahlungsfrist und der Kontodaten erhalten. Bitte zahlen Sie nur auf das dort angegebene Konto ein. 2. Was muss ich beim Ausfüllen des Zeichnungsscheins beachten? Um Ihren Antrag zum Abschluss eines qualifizierten Nachrang-Darlehens bearbeiten und annehmen zu können, müssen beide Zeichnungsscheine vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Füllen Sie daher sämtliche in den Zeichnungsscheinen befindlichen Felder mit Ihren personenbezogenen Daten gut leserlich aus. Vergessen Sie bitte nicht, die Zeichnungsscheine zu unterzeichnen und an die Stadtwerk Külsheim GmbH zurückzusenden oder persönlich abzugeben. a. Warum soll ich meine -Adresse angeben? Durch die Angabe Ihrer -Adresse können Ihnen von der Stadtwerk Külsheim GmbH Informationen auf dem elektronischen Weg zugesandt werden. Ihre -Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und gesellschaftseigenen Werbung, jedoch nicht zum Versenden von Werbung von Drittanbietern genutzt. b. Warum muss die Steueridentifikationsnummer mit angegeben werden? Da die von der Stadtwerk Külsheim GmbH zu zahlenden Zinsen steuerpflichtig sind (siehe Buchstabe D), benötigt die Stadtwerk Külsheim GmbH Ihre Steueridentifikationsnummer. Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid, auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung. Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 2
3 3. Wer kann ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben? Die Stadtwerk Külsheim GmbH schließt Verträge mit jeder natürlichen und juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts ab, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren Erstwohnsitz oder einen Unternehmenssitz im Gemeindegebiet der Stadt Külsheim hat. Minderjährige können auch einen Vertrag mit der Stadtwerk Külsheim GmbH abschließen. Bitte beachten Sie jedoch dabei, dass in diesem Fall der Name eines Erziehungsberechtigten/Vertretungsberechtigten in Druckbuchstaben angegeben wird und diese Person den Zeichnungsschein unterzeichnet. Ferner ist aus steuerlicher Sicht zu beachten, dass der Vertrag und die daraus fließenden Zinsen eindeutig dem minderjährigen Kind zuzuordnen sind. 4. Habe ich einen Anspruch darauf, dass die Stadtwerk Külsheim GmbH mit mir einen Vertrag abschließt? Die Stadtwerk Külsheim GmbH ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. nicht jeder, der sich beteiligen möchte, kann einen Vertrag abschließen. 5. Ab wann kann ich der Stadtwerk Külsheim GmbH ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen geben? Die Möglichkeit zur Zeichnung beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospekts und ist somit ab sofort möglich. 6. In welcher Höhe kann ich der Stadtwerk Külsheim GmbH ein qualifiziertes Nachrang- Darlehen gewähren? Der Minimalbetrag beträgt 1.000,00, der Maximalbetrag ,00. Jeder dazwischenliegende Betrag muss durch ohne Rest teilbar sein. Es können also Darlehenssummen ab 1.000,00 in 1.000er-Schritten bis ,00 gegeben werden. 7. Kann die von mir angegebene Darlehenssumme von der Stadtwerk Külsheim GmbH geändert werden? Ja. Die Stadtwerk Külsheim GmbH kann die Darlehenssumme einseitig kürzen. Hierbei kann die Kürzung des Betrages auch unter die Mindestdarlehenssumme erfolgen und der Kürzungsbetrag muss nicht durch ohne Rest teilbar sein. 8. Wie zahle ich die Darlehenssumme ein? Die Darlehenssumme ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. 9. Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle? Die Stadtwerk Külsheim GmbH bestimmt eine Einzahlungsfrist, da derartige Beteiligungsmodelle erfahrungsgemäß schnell vergriffen und mehrfach überzeichnet sind. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Stadtwerk Külsheim GmbH nicht alle Interessenten bedienen kann. Erfolgt die Einzahlung der Darlehenssumme nicht rechtzeitig, so kann die Stadtwerk Külsheim GmbH vom Vertrag zurücktreten. Stellen Sie also bitte sicher, dass die Darlehenssumme rechtzeitig auf dem Konto der Stadtwerk Külsheim GmbH eingeht. 10. Worin investiert die Stadtwerk Külsheim GmbH mein Geld? Die Stadtwerk Külsheim GmbH plant, das im Rahmen der Beteiligung über ein qualifiziertes Nachrang-Darlehen zur Verfügung gestellte Kapital für eine Beteiligung als Kommanditist an der Windpark Külsheim GmbH & Co. KG und damit auch an dem Windpark Külsheim zu verwenden. Eine ausführliche Beschreibung dieser geplanten Investition finden Sie in dem Verkaufsprospekt unter dem Kapitel Angaben über die Anlageziele und die Anlagepolitik der Vermögensanlage. Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 3
4 C. Die Vertragsbedingungen 1. Wie hoch sind die Zinsen? Die Verzinsung erfolgt ab Wertstellung der Darlehenssumme auf dem Konto der Stadtwerk Külsheim GmbH bis zum mit einem Zinssatz in Höhe von jährlich 2,3 %. Ab dem wird die Darlehenssumme bis zum mit einem Zinssatz in Höhe von 2,8 % p. a. verzinst. 2. Wie erfolgen die Zinszahlungen? Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraums berechnet und jeweils zum des darauffolgenden Jahres fällig und spätestens bis dahin ausbezahlt. Bei einer unterjährigen Einzahlung werden die Zinsen für das erste Zinsjahr zeitanteilig berechnet. 3. Bin ich am Ertrag der Projekte der Stadtwerk Külsheim GmbH im Bereich der erneuerbaren Energien beteiligt? Die Beteiligungsform eines qualifizierten Nachrang-Darlehens sieht keine direkte Ertragsbeteiligung vor. Die Stadtwerk Külsheim GmbH wählt dieses Modell, um Ihnen die größtmögliche Renditesicherheit zu bieten. Die Darlehenssumme ist festverzinslich und damit vom Erfolg oder Misserfolg der Projekte der Stadtwerk Külsheim GmbH im Bereich der erneuerbaren Energien unabhängig. 4. Kann ich den Vertrag widerrufen? Ja, es besteht eine Widerrufsmöglichkeit. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt nach Erhalt der Widerrufsbelehrung auf einem dauerhaften Datenträger (Seite 101 des Verkaufsprospekts), jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gem. Artikel 246b 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b 1 Absatz 1 EGBGB (Seiten des Verkaufsprospekts). Maßgeblich ist die zeitlich letzte eintretende Voraussetzung. 5. Wann kann ich meinen Vertrag frühestens kündigen? Der Vertrag hat eine feste Laufzeit bis zum und endet automatisch zu diesem Zeitpunkt, ohne dass Sie eine Kündigung erklären müssen. Sollten Sie den Vertrag vor dem beenden wollen, so können Sie den Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit bis zum einmalig zu diesem Datum mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich gegenüber der Stadtwerk Külsheim GmbH ordentlich kündigen. Eine frühere oder spätere ordentliche Kündigungsmöglichkeit besteht nicht. 6. Kann auch die Stadtwerk Külsheim GmbH den Vertrag kündigen? Für die Stadtwerk Külsheim GmbH besteht keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit. 7. Aus welchem Grund kann der qualifizierte Nachrang-Darlehensvertrag außerordentlich gekündigt werden? Das Recht zur außerordentlichen Kündigung besteht sowohl für Sie als auch für die Stadtwerk Külsheim GmbH. Die Kündigungsrechte sind in 8 der Vertragsbedingungen beschrieben. 8. Wann erhalte ich nach der Beendigung des Vertrages mein Geld zurück? Die Rückzahlung der Darlehenssumme bei einer Beendigung des Vertrages durch Zeitablauf oder durch ordentliche Kündigung ist in 9 der Vertragsbedingungen geregelt. Sie erfolgt grundsätzlich zusammen mit der letzten Zinszahlung. Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 4
5 9. Welchen Betrag erhalte ich nach einer außerordentlichen Kündigung zurück? Wird der Vertrag außerordentlich gekündigt, endet der Vertrag mit dem Zugang der wirksamen Kündigungserklärung. In diesem Fall erfolgt die Rückzahlung der Darlehenssumme zuzüglich noch nicht ausgezahlter Zinsen spätestens drei Monate nach der Vertragsbeendigung. Die Zinsen werden zum Kündigungszeitpunkt auf den Tag genau berechnet. 10. Erfolgen während der Laufzeit des Vertrages Tilgungsleistungen? Die Darlehenssumme wird nicht während der Laufzeit von der Stadtwerk Külsheim GmbH getilgt. Die Tilgung der Darlehenssumme erfolgt am Ende der Vertragslaufzeit (Endfälligkeit). 11. Kann die Stadtwerk Külsheim GmbH den qualifizierten Nachrang-Darlehensvertrag auf eine dritte Gesellschaft übertragen? Nein. Die Stadtwerk Külsheim GmbH hat nicht das Recht, die Rechte und Pflichten aus dem qualifizierten Nachrang-Darlehensvertrag auf Dritte zu übertragen. 12. Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen? Eine rechtsgeschäftliche Übertragung des Vertrages auf eine dritte Person ist nicht möglich. Verfügungen von Todes wegen (z. B. in einem Testament) sind möglich (siehe Ziffer 16). 13. Welche Pflichten bestehen für den Darlehensgeber? Als Darlehensgeber sind Sie verpflichtet, zu Beginn der Vertragslaufzeit die Darlehenssumme einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie der Stadtwerk Külsheim GmbH Veränderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Namensänderung, Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen. 14. Habe ich als Darlehensgeber Mitbestimmungsrechte? Als Darlehensgeber stehen Ihnen keine Mitbestimmungsrechte bei der Geschäftsführung der Stadtwerk Külsheim GmbH zu. Im Gegenzug sind Sie allerdings auch nicht an etwaigen Verlusten der Stadtwerk Külsheim GmbH beteiligt. 15. Werden Sicherheiten gegeben? Die Stadtwerk Külsheim GmbH stellt keine Sicherheiten für das qualifizierte Nachrang-Darlehen zur Verfügung. 16. Was passiert im Todesfall? Verstirbt ein Darlehensgeber während der Laufzeit des Vertrages, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben oder den Vermächtnisnehmer über. Die Zahlung aufgelaufener Zinsen und die Tilgung der Darlehenssumme erfolgen dann gegenüber dem Erben oder dem Vermächtnisnehmer, der sich zuvor gegenüber der Stadtwerk Külsheim GmbH zu legitimieren hat, z. B. durch Vorlage eines Erbscheins oder eines eröffneten Testaments nebst Eröffnungsprotokoll. Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 5
6 D. Die Steuern 1. Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten? Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Die Stadtwerk Külsheim GmbH wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere anliegenden FAQ zum Freistellungsauftrag. 2. Was muss ich bei meiner Einkommensteuererklärung beachten? Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Der bei der Zinszahlung von der Stadtwerk Külsheim GmbH automatisch vorgenommene Steuerabzug hat dabei grundsätzlich der Name sagt es abgeltende Wirkung, stellt also nicht nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Grundsätzlich müssen Sie diese Zinseinnahmen also bei Ihrer Einkommensteuererklärung nicht angeben, auch wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz über dem Abgeltungsteuersatz (derzeit 25 %) liegt. Ausnahmen gelten, wenn die persönliche Steuerbelastung des Steuerpflichtigen unter der Abgeltungsteuerbelastung liegt. In derartigen Fällen kann durch eine Antragsveranlagung beim Finanzamt eine Erstattung des Differenzbetrages zwischen individueller Steuer und einbehaltener Abgeltungsteuer beantragt werden. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 %, macht es Sinn, die Zinseinnahmen aus dem Vertrag mit der Stadtwerk Külsheim GmbH in Ihrer Einkommensteuererklärung anzugeben, da in derartigen Fällen durch eine Antragsveranlagung beim Finanzamt eine Erstattung des Differenzbetrages zwischen individueller Steuer und einbehaltener Abgeltungsteuer beantragt werden kann. Sie können hierzu einfach die von der Stadtwerk Külsheim GmbH ausgestellte Steuerbescheinigung vorlegen. 3. Führt die Stadtwerk Külsheim GmbH auch meine Kirchensteuer ab? Die Stadtwerk Külsheim GmbH behält bei der Zinszahlung neben der Abgeltungsteuer und dem Solidaritätszuschlag auch die Kirchensteuer ein und führt diese für Sie direkt an das zuständige Finanzamt ab, sofern Ihre Religionsgemeinschaft die Möglichkeit zum Einzug der Kirchensteuer durch staatliche Organe (Finanzamt) nutzt. Die hierfür notwendigen Daten fragt die Stadtwerk Külsheim GmbH bei dem BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ab. Für Sie als Darlehensgeber ist daher nichts zu veranlassen. Sie können der Abführung der Kirchensteuer durch die Stadtwerk Külsheim GmbH widersprechen. Ein Widerspruch (Sperrvermerk) ist mittels einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem BZSt auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder elektronisch über das BZSt-Portal bis zum eines Jahres für das Folgejahr zu erklären. 4. Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen? Ja. Die Stadtwerk Külsheim GmbH berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der Stadtwerk Külsheim GmbH immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt. Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die beiliegenden FAQ zum Freistellungsauftrag. Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 6
7 Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerk Külsheim GmbH Kirchbergweg Külsheim Telefon: +49 (0) 7931/ Fax: +49 (0) 7931/ kontakt@stadtwerk-kuelsheim.de Internet: Fragen und Antworten (FAQ) zum qualifizierten Nachrang-Darlehen 7
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