Anhang D. Überblick Emissionshandelssysteme

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1 Anhang D Überblick Emissionshandelssysteme

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3 Anhang D 1 Dänemark Dänisches Emissionsrechtehandelssystem Handelsregime Emissionsrechte: Cap and Trade Zeitlicher Rahmen bis 2003 Bis Ende 2001 soll über Emissionsrechte für die Zeit nach 2003 verhandelt und diese festgesetzt werden. Teilnahmemodus Verpflichtend für Elektrizitätsproduzenten (Emissionen > t CO 2 /a) Ausgenommen sind Kraftwärmekoppelung und Strom bei direkter Koppelung mit Wärmeproduktion. Diskutiert wird die Aufnahme weiterer energieintensiver Branchen. Rechtsgrundlage Gesetz (Nr. 376 vom 2. Juni 1999) Geographische Abgrenzung Dänemark ohne die Faröer Inseln und Grönland Teilnehmer Upstream / Downstream Betreiber / Eigentümer Zum Erwerb berechtigte Personen 8 Elektrizitätsproduzenten1 (Emissionen > t CO 2 /a), damit sind 90 % der CO 2 -Emissionen aus der Elektrizitätsproduktion erfasst. Betreiber der Anlagen Verkauf von Emissionsrechten an alle natürlichen und juristischen Personen. Zertifikatsmerkmale Handelbare Einheit / Bemessungsgrundlage Spar (banking)- und Vorzieh- (borrowing) Möglichkeit Rechtscharakter Papier / elektronisch 1 t CO 2 Ausschließlich CO 2 Beschränkte Sparmöglichkeit, die vom Minister für Umwelt und Energie (MUE) bzw. der Dänischen Energieagentur (DEA) jährlich zugeteilt wird.2 Nutzungsrecht Elektronisch 1 Die 8 Unternehmen sind: ELSAM, E2, PreussenElektra, Vattenfall, Ostkraft, Randers Kommunale Vaeker, Shell, Christianso Anholt, wobei Elsam und E2 den größten Anteil der E- missionsrechte halten. 2 Die Sparmenge wird wie folgt berechnet für 2001: 20 Mt / 22 Mt (Gesamtzuteilungsmenge Jahr 2001) x zugeteilte Menge

4 2 Anhang D Kodierung Keine Anfangsallokation Zuteilungsmenge 20013: 22 Mio. t CO : 21 Mio. t CO : 20 Mio. t CO 2 Allokationsverfahren Institutionelle Regelung für Ausgabe / Einzug Stilllegung / Austritt Neuemittenten Gratisvergabe, auf Basis der durchschnittlichen Emissionen Jährliche Ausgabe der Emissionsrechte erfolgt jeweils am 1. Juli. Ausgabe/Einzug erfolgt durch das Umweltministerium MUE, wobei die Dänische Energie-Agentur DEA den Auftrag ausführt. Die Ausgabe erfolgt entweder direkt an die Unternehmen oder an die Verbände. Stillegungen werden bei der jährlichen Vergabe berücksichtigt. Ein Austritt ist nicht möglich. Neuemittenten können nach EU-Anforderung ebenfalls Emissionsrechte gratis zugeteilt bekommen, die zu diesem Zweck von der Gesamtmenge zurückgehalten werden. Allerdings werden in den nächsten Jahren wegen bestehender Überkapazitäten keine Neuemittenten erwartet. Überschüssige zurückgehaltene Emissionsrechte werden noch im gleichen Jahr auf die am System teilnehmenden Emittenten verteilt. Handel Handelsintermediäre Keine explizit vorgesehen. Handelsvolumen Bisher noch kein Handel (Stand ) Technische Durchführung Emissionsquantifizierung Unternehmen müssen ein jährliches Konto, d. h. Inventar, für ihre Emissionen etablieren. Emissionsfaktoren bezogen auf den unteren Heizwert - befinden sich im Anhang des Gesetzes. Auf Anfrage dürfen auch andere Faktoren verwendet werden. 3 Wobei vor der Zuteilung jährlich die Emissionsrechte für Emittenten < 100 kt CO 2 abgezogen werden.

5 Anhang D 3 Berichterstattung Register Kontrolle Überwachung / Eingriffsmöglichkeit Institution für Erfassung und Kontrolle Bis zum 31. März jeden Jahres muss jedes teilnehmende Unternehmen folgende Daten für jede bzw. Anteile an Betriebsstätten an das MUE berichten: 1. Elektrizitätsproduktion 2. Wärmeproduktion 3. Brennstoffverbrauch (abzüglich des Anteils für Wärmeproduktion) 4. Kontostand der CO 2 -Emissionen. Zusätzliche Informationen über umgesetzte oder geplante Maßnahmen zur Reduzierung der CO 2 - Emissionen. Jeder Transfer muss innerhalb von 4 Wochen vom Käufer und Verkäufer mit Preis und Menge an das MUE bzw. DEA in Papierform gemeldet werden. Ein elektronisches Register existiert derzeit nicht. Erfüllungskontrolle Das MUE hat das Recht, ohne gerichtliche Anordnung die Informationen der Unternehmen zu prüfen. Die Polizei soll dabei unterstützen. Der Umwelt und Energieminister ist befugt, die Menge an Emissionsrechten in bestimmten Fällen zu erhöhen.4 MUE bzw. Ausführung durch DEA Bei allgemeinem Regelbruch Sanktionen / Haftung Bußgeld im Falle einer Falschinformation oder eines Gesetzesverstoßes. Bei Unterdeckung Bei Unterdeckung muss für jede nicht mit Emissionsrechten gedeckte Tonne 40 DKK/t CO 2 (ca. 6 US-$) an die Regierung gezahlt werden. Diese Einnahmen sollen für Energiesparmaß-nahmen verwendet werden.5 Strafgesetz, Verhaftung und Gefängnis bis zu 2 Jahren können bei vorsätzlichem Gesetzesverstoß oder grober Fahrlässigkeit angewandt werden. 4 Zum Beispiel ist das der Fall, wenn die Energienachfrage unerwartet beträchtlich zunimmt oder bestimmte Brennstoffe bzw. bestimmte Anlagen nicht mehr verfügbar sind und somit technische Schwierigkeiten für die Erfüllung des gesetzten Zieles auftreten. 5 Es wird geschätzt, dass bis zu einem Preis von 0,18 DDK/kWh die Emissionsmenge eingehalten wird.

6 4 Anhang D Institution für Sanktionierung Haftungsrecht Bis zum 1 Juli berechnet der MUE mögliche Unterdeckungen (d.h. ob Unternehmen nicht genügend Zertifikate für ihre Emissionen vorweisen können) und berichtet darüber. Wird in den Kaufverträgen zwischen Unternehmen zu regeln sein. CDM, JI, IET Einbindung der Kyoto Mechanismen Geplant, jedoch noch nicht klar, wie. Das MUE hat das Recht, diese Regeln festzulegen. Dänische (DEA) Energieagentur Ansprechpartner Eva Jensen Amaliegade Kopenhagen (+45) (Tel.), (+45) (Fax) ej@ens.dk

7 Anhang D 5 Vereinigtes Königreich (UK) Handelsregime Zeitlicher Rahmen Teilnahmemodus Rechtsgrundlage Vereinigtes Königreich (UK) Sowohl Emissionsrechte (Cap and Trade) wie auch Emissisonsminderungen (spezifische Ziele) März 2001: Regeln und Anreize werden bekannt gegeben. März bis September 2001: Firmen geben ihre Angebote für das Bieterverfahren ab. April 2001: Der Forward-Handel beginnt. Oktober 2001: Die Bekanntgabe der erfolgreichen Angebote sowie Vermeidungsziele werden beschlossen. Januar 2002: Die Emissions- Caps und Effizienzziele der CCL-Agreements gelten (erste Verpflichtungsperiode). Es ist noch nicht klar, ob die gesetzten Ziele bis 2007 gelten, solange es den Anreiz durch das Bieterverfahren gibt oder ob diese bis 2012 gelten werden. Freiwillig Verträge: negotiated agreements, Bieterverfahren: gesetzliches Regelwerk Geographische Abgrenzung Vereinigtes Königreich Upstream / Downstream Betreiber / Eigentümer Teilnehmer Offen für alle Unternehmen; Up-stream und Downstream, aber Einschluss von Stromversorgern ist noch fraglich, wegen möglicher Doppelzählungen mit Stromverbrauchsreduktionen bei Endnutzern. Prinzipiell zwei Eintrittswege : Über die negotiated agreements von energieintensiven Branchen im Zusammenhang mit der Teilbefreiung von der Climate Change Levy (CCL-Agreement Firmen) diese können entweder absolute oder spezifische (unit targets) Ziele sein. Über absolute Ziele als direct entrants, über das Bieterverfahren Bei den negotiated agreements wird der Betreiber verpflichtet. Bei den direct entrants wird das Unternehmen (entity) verpflichtet.

8 6 Anhang D Zertifikatsmerkmale Handelbare Einheit / Bemessungsgrundlage Spar- und Vorziehmöglichkeit Rechtscharakter Materielle Form (Papier / elektronisch) Kodierung Tonne CO 2 -Äquivalent Zunächst nur CO 2, andere Gase können dazukommen, wenn die Überwachung und Verifizierung ausreichend gewährleistet werden kann. Geplant ist, dass eine Firma zwischen nur CO 2 oder alle Gase wählen muss, damit kein Rosinenpicken entsteht. Einbeziehung von Senken zunächst nicht geplant, eventuell später. Direkte sowie indirekte Emissionen. Banking bei Annahme absoluter Ziele erlaubt, jedoch nur eingeschränkt in die Kyoto-Zielperiode ab 2008 hinein. Banking-Möglichkeiten bei Output-bezogenen Zielen bisher nicht klar. Borrowing generell nicht erlaubt. Nutzungsrecht Nur elektronisch Einmalige Seriennummer nach internationalen Regeln Anfangsallokation Zuteilungsmenge CCL-Agreement Unternehmen mit spezifischen Zielen: Zuteilungsmenge ex-post alle 2 Jahre (zum 1. April). Absolute Ziele: Zuteilungsmenge durch CCL- Agreement oder Bieterverfahren Nationale projektbasierte Emissionsvermeidungen: Möglicherweise werden auch Projekte innerhalb UK, z. B. in Haushalten oder Transport anerkannt; sie müssen zusätzlich zum Business as usual sein und die Anforderungen an Monitoring und Verifizierung sollen wenigstens so streng wie beim CDM sein. Eine Interimliste von Projekttypen, die nach vorab beschlossenen Baselines berechnet werden und somit schnell begonnen werden könnten, wird dabei angedacht. Auch hier sollen Aufforstungsprojekte zunächst nicht zugelassen werden, aber dieser Ausschluss soll periodisch überprüft werden.

9 Anhang D 7 Allokationsverfahren Institutionelle Regelung für Ausgabe / Einzug Für die Teilnehmer aus den CCL-Agreements: Bei spezifischen Zielen werden die Effizienz-Übererfüllungen durch Multiplikation mit dem Output in CO 2 Äquivalente umgerechnet. Langfristiges Ziel ist es, dass alle Teilnehmer der CCL-Agreements mit spezifischen Zielen Caps annehmen und so in den Cap and trade- Bereich wechseln. Für direct entrants: Zunächst Grandfathering für freiwilligen Beitritt der direct entrants plus öffentliche Anreize in Höhe von 30 Mio. Pfund (Bieterverfahren6); Referenz/Baseline für die Reduktionsziele ist der Durchschnitt der Jahre (um Maßnahmen seit Kyoto zu honorieren und gleichzeitig Windfall- Reduktionen nicht zu sehr zu begünstigen); in Ausnahmefällen auch Fünfjahres-Zeitraum als Referenz möglich. Teilnahme am Bieterverfahren nicht für Emissionen aus CCL-Agreements möglich, hingegen aber auch solche Quellen der Negotiated agreements-firmen, die nicht in den Agreements enthalten sind. Emissions Trading Authority CCL-Agreements Unternehmen: Gutschriften werden nur für die Übererfüllung der Agreements erteilt, und erst vergeben, wenn die Übererfüllung geschehen ist (Post verification). Für die direct entrants: Emissionsrechte werden jährlich ausgegeben und am Ende jedes Jahres zurückgegeben. 6 Die öffentlichen Anreize von 30 Mio. Pfund werden im Bieterverfahren an die direct entrants vergeben. Im Okt soll ein Bieterverfahren voraussichtlich nach dem Prinzip der descending clock auction eingesetzt werden. Der Preis pro Tonne C ist entscheidendes Kriterium (niedrigste Angebote gewinnen). Zwei wichtige Einschränkungen gelten: So muss ein Minimal-Prozentsatz an Emissionsreduktionen im Vergleich zur Baseline vorliegen (um tatsächliche Umweltfortschritte zu erreichen); außerdem Begrenzung des Anteils, den ein einzelner Bieter auf sich vereinigen kann. Voraussichtlich kommen alle Reduktionen bis zur Menge von 30 Mio. Pfund zum Zug, und es ist geplant, sie den Uniform price zahlen zu lassen, d. h. der teuerste Preis, der noch zum Zug kam, gilt für alle Gewinnerangebote. Ob es ein statisches (einmalige Angebote) oder dynamisches (mehrmaliges Bieten möglich) Verfahren wird, ist noch nicht entschieden. ERM UK berät, wird bis Anfang 2001 Bericht abgeben. Ab 2002 beginnt die erste Verpflichtungsperiode. Nach Abschluss dieser Periode wird an alle Firmen, die ihre gesetzten Ziele erfüllen (also in 2003), die im Herbst 2001 vereinbarte Summe gezahlt.

10 8 Anhang D Stilllegung/Austritt In Anlehnung an CCL- Agreement werden bei Stilllegung einer Anlage auch die Ziele geändert. Handel Handelsspezifika Handelsintermediäre Handelsvolumen Emissionsquantifizierung Teilnehmer mit spezifischen Zielen dürfen nur über einen Gateway am allgemeinen Handel teilnehmen. D. h. es dürfen höchstens so viele Zertifikate aus dem Bereich der spezifischen Ziele an den Bereich der absoluten Ziele verkauft werden, wie in die umgekehrte Richtung veräußert werden. Dieser Gateway wird ab 2008 geschlossen, wenn der internationale Emissionshandel der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls beginnt; er kann auch schon vorher weiter eingeschränkt werden. Bilateraler Handel, Broker und Exchange prinzipiell vorgesehen (z. B. London Stock Exchange). Die Herausbildung von Forward-, Optionsmärkten usw. wird begrüßt. System noch nicht gestartet, erster Forwardhandel ab April 2001 möglich. Technische Durchführung Protocol for inventory: Wird derzeit von Ernst and Young/AEA Technology erstellt, in Anlehnung an Nationales Inventory, Guidelines des IPCC, sowie an die Erfahrungen von BP, World Resources Institute/WBSD und ICF Consulting. Soll vor Ende 2000 fertig sein und mit der Monitoring- Methodik der negotiated agreements (unter der CCL) weitgehend übereinstimmen. Protokoll für andere Kyoto-Gase soll bis April 2001 vorliegen. Systemgrenzen: Emissionen in UK (CD 4.3); vermutlich keine Transportaktivitäten einbezogen, vermutlich können sich Stromverbraucher auch ihre indirekten Emissionsreduktionen (die real in den Kraftwerken anfallen) in gewissem Umfang gutschreiben. Bei Übernahmen und Verkäufen von Unternehmen(steilen) gehen die Emissionsziele auf den neuen Besitzer über. Outsourcing: Ziele werden wahrscheinlich auf die ausgelagerte Aktivität weiterübertragen, und im Zweifelsfall muss der vormalige Betreiber für ein verlässliches Monitoring sorgen.

11 Anhang D 9 Berichterstattung Register Jährliche Berichterstattung nach dem von Ernst and Young/ AEA Technology erstellten Protokoll zu Emissionsinventaren und Baselines. Wird von Emissions Trading Authority betrieben. Erfüllungskontrolle Kontrolle Institution für Erfassung und Kontrolle Two-tier approach: jährliche Verifizierung der Emissionsberichte; zusätzlich Überprüfung der zugrunde liegenden Erhebungsmethoden in etwas größeren Zeiträumen; beides durch unabhängige Verifizierer und vermutlich nach EMAS (weil umfassender als ISO 14001) Emissions Trading Authority Sanktionen / Haftung Bei allgemeinem Regelbruch Noch nicht sicher, wer für die Rechtsprechung verantwortlich ist. Bei Unterdeckung Zunächst (in der freiwilligen Phase) nur Rückgabe e- ventuell erhaltener Anreize aus dem Bieterverfahren (direct entrants), bzw. Verlust der Teilbefreiung von der Climate Change Levy. Später echte Sanktionen geplant (3facher Marktpreis als Richtwert). Institution für Sanktionierung Haftungsrecht Emissions Trading Authority Noch nicht klar, jedoch voraussichtlich Verkäuferhaftung. Einbindung der Kyoto Mechanismen CDM, JI, IET Das System soll so aufgebaut werden, dass es leicht an internationale Handelssysteme angepasst werden kann. Nur Akteuren mit absoluten Zielen wird die Teilnahme am internationalen Handel gestattet. Website und (ab April 2001) Kyoto Mechanisms Office zur Beratung von Unternehmen über die Anwendung der Kyoto-Mechanismen Ansprechpartner UK Emissions Trading Group Secretariat Margaret Mogford (+44) (Tel.) etgsecretariat@bciplc.com

12 10 Anhang D BP Amoco Handelsregime BP Amoco Greenhouse Gas Emission Trading Zeitlicher Rahmen Teilnahmemodus Rechtsgrundlage Abgren- Geographische zung Up-stream / Downstream Betreiber / Eigentümer Zum Erwerb berechtigte Personen Handelbare Einheit/ Bemessungsgrundlage Gültigkeit der Zertifikate Spar- und Vorziehmöglichkeit Materielle Form (Papiere/ elektronisch) Kodierung Emissionsrechte: Cap and Trade Verpflichtend Zielsetzung durch die Unternehmensleitung, Zielerreichungsverträge (Individual Performance Contracts) mit den Managern der BUs Keine; Beschränkung auf Emissionen, die aus direkter Aktivität resultieren (z.b. keine Berücksichtigung von zugekaufter Elektrizität). Teilnehmer Ebene der Geschäftseinheiten (business units) Business unit leaders Business units Zertifikatsmerkmale 1 t CO 2 -Äqu. Ausgabe jährlich, Projektionen der Budgets der künftigen Jahre, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Banking von maximal 5 % des Emissionsbudgets in pro handelnder Einheit sind für das nächste Jahr ist erlaubt7; Borrowing ist nicht gestattet; Entwicklung eines Futures Markt wird in 2001 untersucht. elektronisch Seriennummer, die Jahrgang, erstbesitzende Geschäftseinheit und Herkunftsland deklariert 7 vorläufige Regelung, um die Liquidität des Marktes zu sichern

13 Anhang D 11 Zuteilungsmenge Allokationsverfahren Institutionelle Regelung für Ausgabe / Einzug Stilllegung / Austritt Neuemittenten Handelsintermediäre Anfangsallokation Grundlage ist das Basisjahr 1998; bis 2010 soll eine Reduktion um 10 % erreicht werden (konzernweit ca. 8 Mio. t CO 2 -Äqu.); jährl. Reduktion der Ausgabemenge Gratisvergabe: 1. Anfangs-Allokation auf Grundlage der Emissionen der BUs aus dem Jahr 1998 an die Leistungsgruppen (Streams) 2. Interne Ausgleich innerhalb jeweils einer Leistungsgruppe (Steam) möglich: Berücksichtigung der individuellen Situation8 der BUs 3. Zuteilung von Emissionsbudgets an die BUs, Registrierung bei OTI Emission trading taskforce : Verrechnung und Zuteilung auf Ebene der Leistungsgruppen; Oil Trading International (OTI): Registrierung der Zertifikate, zentraler Handel Implementierungsteam: Systembetreuung Stilllegung/ Dievestment: werden durch Anpassung des BU-Ziels berücksichtigt Austritt: nicht möglich Kostenfreie Zuteilung von Zertifikaten auf der Basis der Emissionen von 1998; ein Reduktionsziel wird (individuell) festgelegt. Die Neuemission wird durch Anpassung des BU-Ziels berücksichtigt Handel Zentraler Broker: Oil Trading International (Tradingabteilung von BP Amoco) Handelsvolumen 2,7 Mio. t CO 2 Äqu. in aktuelle und künftig geplante ökonomische Veränderungen; bisherige Klimaschutzmaßnahmen

14 12 Anhang D Emissionsquantifizierung/ Berichterstattung Register Kontrolle Institution für Erfassung und Kontrolle Bei all. Regelbruch Bei Unterdeckung Projektbasierte Mechanismen Anbindung zu Kyoto- Mechanismen BP Technische Durchführung Verantwortlich sind die Geschäftseinheiten; Nutzung von Standard-Emissions-Protokollen Entwicklung/ Durchführung eines Data Audits und Verfikationsprozesses mit unabhängigen Gutachterorganisationen. Bisher 80 % aller E- missionen auditiert. OTI hat Kontrollmechanismen für den Handel entwickelt Erfüllungskontrolle Überwachung und Verifizierung der Emissionen Internes performance reporting, externe Gutachter Sanktionen / Haftung Ist nicht expressis verbis geregelt. Einbindung in Kyoto-Regelungen Das Instrument des Credit Based Trading (CBT) ermöglicht die Anerkennung von Emissionsreduktionen, die aus der Investition in externe Projekte resultieren. Die CBTs müssen von BP Amoco s Climate Steering Group genehmigt werden. Regeln für den Handel in externe Systeme werden voraussichtlich 2002 entwickelt. Ansprechpartner Calliope Webber D Arcy House 146 Queen Victoria Street London EC4V 4JJ ++44(0)20/ (Tel.) WebberC@bp.com

15 Anhang D 13 Royal Dutch/Shell Shell Tradable Emission Permit System Handelsregime Cap and Trade Emissionshandelssystem; freier Handel zwischen Business Units der Annex I Staaten Zeitlicher Rahmen Teilnahmemodus Rechtsgrundlage Abgren- Geographische zung Upstream /Downstream Teilnehmer Zum Erwerb berechtigte Personen Handelbare Einheit / Bemessungsgrundlage Spar- und Vorziehmöglichkeit Rechtscharakter Papier / elektronisch Kodierung Zuteilungsmenge Allokationsverfahren Freiwillige Teilnahme Keine, da unternehmensbezogen, jedoch Haftungsverpflichtung der Business Units (BU) International auf Unternehmensebene (Shell) Teilnehmer Up-stream (Exploration/Förderung und Herstellung von Produkten) Freiwillige Teilnahme Bis heute 10 Raffinerien, 3 Chemiewerke, 3 E&P Gesellschaften -> verursachen ca. 30 % (31,651 Mill. t) des gesamten CO 2 -Ausstoßes von Shell Offener Zugang für weitere Shell-geführte Businesses Teilnehmende BU Zertifikatsmerkmale 100 t CO 2 -Äquivalent berücksichtigt werden CO 2 und CH 4 (1 Tonne Methan entspricht 21 Tonnen CO 2 ) Ausschließliche Berücksichtigung direkter Emissionen (Verbrennung / Verdampfung) Banking erlaubt Borrowing nicht erlaubt trifft nicht zu Elektronisch Keine Anfangsallokation Basisjahr:1998 CO 2 -Deckel für die Jahre wird jeweils auf 97,7 % der Emissionen von 1998 festgelegt Gratisvergabe: jeder Teilnehmer erhält jährlich

16 14 Anhang D Institutionelle Regelung für Ausgabe / Einzug Stillegung/Austritt Neuemittenten Handelsintermediäre Handelsvolumen Emissionsquantifizierung/ Berichterstattung Register Kontrolle Emissionsrechte über 97,7 % der von ihm für das Jahr 1998 rapportierten Emissionen Auktion: von den zugeteilten Emissionsrechten werden jedes Jahr Zertifikate zur Belebung des Handels für die Auktionen zurückgehalten: 2000 (5 %), 2001 (3 %), 2002 (1 %) Jährliche Ausgabe und Einzug Trading manager (Shell Energy) Board of Governance (intern) entscheidet und steuert das Projekt (Steering Group (intern), und externe Berater unterstützen) Ausscheiden jeweils zum Jahresende möglich bei Ausscheiden/Schließung aus dem System werden entsprechende Zertifikate gelöscht, Teilschließungen werden entsprechend anteilig berücksichtigt die Zuteilung der Emissionsrechte erfolgt bei späterem Eintritt ebenfalls nach oben beschriebenem Allokationsverfahren Handel Die Auktion erfolgt über den Trading Manager (Shell Energy). bislang über 2,5 Mio. t CO 2 -Äquivalente Technische Durchführung Berichterstattung durch die Teilnehmer (Hochrechnung/Schätzung am Ende des Jahres / Jahresbericht (optional verifiziert) im März des Folgejahres) Die Handelspartner müssen dem Trading Manager ihre Handelsstrategie (inkl. learning points) schriftlich mitteilen, sog. Deal Rationale. (Dokumentation für spätere Audits) Trading Manager (Shell Energy) fungiert als Broker und sog. market maker. Er dokumentiert alle Handelsvorgänge (auch CER) und erstattet quartalsweise Bericht an die Finance Focal Points der Teilnehmer und jährlich zusätzlich an die Steering Group. Erfüllungskontrolle Vorraussetzung der Teilnahme am STEPS Programm: 1. Verfikationsstatus von Grad I durch Externe (oder Vergleichbares) bzgl. der Erfassung von CO 2 und CH4

17 Anhang D 15 Überwachung des Systems / Eingriffsmöglichkeiten 2. Zertifiziertes HSE-Managementsystem nach DIN ISO oder EMAS 3. jährlich Datenverifizierung der Royal Dutch / Shell Group durch Extern Board of Governance/Steering Group (intern) überwacht kontinuierlich: Preis der Zertifikate Institution für Erfassung und Kontrolle Bei allgemeinem Regelbruch Bei Unterdeckung Institution für Sanktionierung Haftungsrecht Staatliche Steuerung CDM/unilateral CDM JI Deutsche Shell GmbH Investitionen in die Vermeidung von CO 2 Fairer Handel Ergebnisse (Performance) / Zielerreichung Trading Manager (Shell Energy) Sanktionen / Haftung Keine Dreifacher Zertifikatspreis (4.Quartal) Aufnahme in den Jahresbericht Board of governance (intern) Verkäuferhaftung Trifft nicht zu Einbindung der Kyoto-Mechanismen CDM/unilateral CDM erlaubt CERs werden Zertifikats-äquivalent behandelt Verifizierung und Validierung aller CERs aus nach externen Standards Ver- und Ankauf der CERs an/von Dritte/n möglich JI wegen kurzer Laufzeit des Projektes nicht berücksichtigt Ansprechpartner Dr. Klaus Spiekermann Hamburg Tel: 040 / Fax: 040 /

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