RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT LANDKREIS UELZEN

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1 RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT LANDKREIS UELZEN Schlussbericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wrestedt zum Landkreis Uelzen Rechnungsprüfungsamt Veerßer Straße Uelzen Telefon: Zentrale (0581) 82-0 Fax: (0581)

2 Landkreis Uelzen RPA Seite 2 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum Nr. Inhalt Seite 1 Prüfungsauftrag 3 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 3 3 Grundsätze Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Bewertungsgrundsätze 4 4 Erste Eröffnungsbilanz Aktiva Passiva 4 5 Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz 4 6 Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen Sachvermögen Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Infrastrukturvermögen Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Finanzvermögen Ausleihungen Forderungen 7 7 Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen Nettoposition Basis-Reinvermögen Sonderposten Schulden Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Verbindlichkeiten aus Liqiditätskrediten Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Geschäften Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Abzuführende Gewerbesteuer Rückstellungen Passive Rechnungsabgrenzung 9 8 Feststellungen zum Anhang 9 9 Bestätigungsvermerk 9 Anlage 1 Bilanz Anlage 2 Anlagenübersicht Anlage 3 Forderungsübersicht Anlage 4 Schuldenübersicht Anlage 5 Anhang Abkürzungsverzeichnis GemHausRNeuOG Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften GemHKVO Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die Abwicklung der Kassengeschäfte der Gemeinden auf der Grundlage der kommunalen Doppik (Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung) NGO Niedersächsische Gemeindeordnung NKomVG Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

3 Landkreis Uelzen RPA Seite 3 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum Prüfungsauftrag Ab dem wird die Haushaltswirtschaft der Gemeinde Wrestedt nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung in Konten (Doppik) auf der Grundlage der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der Gemeindehaushaltsund -kassenverordnung (GemHKVO) geführt ( 82 Abs. 3 NGO). Für das Haushaltsjahr, für das die kommunale Haushaltswirtschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, hat das Hauptorgan der Körperschaft gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 1 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften vom (GemHausRNeuOG) eine erste Eröffnungsbilanz beschließen. Um diesen Beschluss fassen zu können, muss dem Hauptorgan die geprüfte erste Eröffnungsbilanz, der Prüfbericht und eine Stellungnahme hierzu des Hauptverwaltungsbeamten vorliegen. Die Eröffnungsbilanz unterliegt der Rechnungsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 8 S. 5 GemHausRNeuOG. Die Rechnungsprüfung und damit auch die Prüfung der Eröffnungsbilanz obliegt dem zuständigen Rechnungsprüfungsamt ( 119, 120 NGO). 2. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 2.1 Gegenstand der Prüfung Nach Art. 6 Abs. 8 S. 2, 5 GemHausRNeuOG finden für die Eröffnungsbilanz die Vorschriften für die Bilanz Anwendung. Die Eröffnungsbilanz ist danach in einem Anhang mit Anlagen-, Forderungs- und Schuldenübersicht zu erläutern ( 56 GemHKVO). Bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz und des Anhangs waren neben den Vorschriften der NGO auch die Vorschriften der GemHKVO zu berücksichtigen. Die Prüfung wurde so durchgeführt, dass auf Unrichtigkeiten und Verstößen beruhende falsche Angaben, die das in der Eröffnungsbilanz und im Anhang vermittelte Bild über die Vermögens- und Finanzlage wesentlich beeinflussen, mit hinreichender Sicherheit erkannt und aufgezeigt werden konnten. Alle Prüfungsergebnisse sind vollständig im RPA dokumentiert. Der Beschluss der Vertretung über die Eröffnungsbilanz nach Art. 6 Abs. 8 S. 1 GemHausRNeuOG steht noch aus. 2.2 Art und Umfang der Prüfung Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist insbesondere darauf ausgerichtet, dass - die gesetzlichen Vorschriften eingehalten wurden. - das Vermögen richtig nachgewiesen wurde ( 120 Abs. 1 Nr. 4 NGO). - die überleitenden Buchungsvorgänge vom kameralen Rechnungswesen in das doppische Rechnungswesen sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt wurden ( 120 Abs. 1 Nr. 2 NGO). - die Überleitung der kameralen Haushaltsdaten auf das doppische Buchungsgeschäft ordnungsgemäß durchgeführt wurde Im Rahmen der Prüfung wurden Nachweise für die Angaben in der Eröffnungsbilanz und im Anhang auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Art und der Umfang der erforderlichen Prüfhandlungen wird nach pflichtgemäßem Ermessen vom RPA bestimmt. Die Prüfungshandlungen für die Erlangung von Prüfungsnachweisen umfassten Plausibilitäts-, sowie Einzelfallprüfungen. Die Bewertung von Grund und Boden, Bauwerken und Infrastrukturvermögen wurden von unserem technischen Prüfer vorgeprüft, während der Verwaltungsprüfer bei diesen Vermögensgegenständen die Vollständigkeit der Erfassung und die Bilanzierungsfragen geprüft hat.

4 Landkreis Uelzen RPA Seite 4 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum Die Prüfung durch den Verwaltungsprüfer wurde in der Zeit vom bis überwiegend in den Räumen der Samtgemeindeverwaltung durchgeführt. Die Vollständigkeitserklärung des Gemeindedirektors vom zur Eröffnungsbilanz liegt uns seit dem vor. Die Datenbasis für die Prüfungsarbeiten waren insbesondere Angaben zu den Eigentumsverhältnissen, die Aufstellungen über das vorhandene Sach- und Anlagevermögen, den Forderungen, den erhaltenen Sonderposten, sowie den Kreditverbindlichkeiten, die sich aus Prüfberichten zu den letzten kameralen Jahresabschlüssen und den Bankbestätigungen der Kreditinstitute ergeben haben. 3. Grundsätze 3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Die Gemeinde Wrestedt führt ihre Haushaltwirtschaft im doppischen Rechnungsstil und folgt dabei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ( 34 Abs. 2 GemHKVO und 100 Abs. 1 NGO). 3.2 Bewertungsgrundsätze Auf die in Ziff. 2 des Anhangs zur Eröffnungsbilanz dargestellten wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und die dazugehörigen Rechtsgrundlagen für die Gemeinde Wrestedt wird verwiesen. In der ersten Eröffnungsbilanz wurde nach 60 Abs. 2 GemHKVO auf die Erfassung von beweglichen Vermögensgegenständen mit einem Anschaffungswert unter verzichtet. Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln erfasst und bewertet ( 44 Abs. 3 GemHK- VO). Im Rahmen der Aufnahme des Sachvermögens wurden überwiegend nicht die Anschaffungs- und Herstellungskosten zu Grunde gelegt, sondern ein Ersatzwertverfahren angewendet. 4. Erste Eröffnungsbilanz 4.1 Aktiva Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen der Gemeinde ausgewiesen. Die Gliederung entspricht den Regelungen des 54 GemHKVO. Bilanzpositionen, die keinen Wert beinhalten, wurden von der Gemeinde nicht erfasst. Daher wird in diesem Prüfbericht darauf verzichtet, allgemeine Erläuterungen zu Bilanzpositionen zu geben, die nicht betroffen sind. 4.2 Passiva Die Passivseite der Bilanz repräsentiert die Mittelherkunft. Sie weist das Reinvermögen, die Sonderposten, die Geldschulden, die Verbindlichkeiten, sowie die Rückstellungen der Gemeinde Wrestedt aus. Die Bilanzsumme beläuft sich auf ,64. Die geprüfte Bilanz ist diesem Bericht als Anlage beigefügt. 5. Wesentliche Aussagen zur Eröffnungsbilanz Die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wrestedt hat zum ein Bilanzvolumen von ,64. Der Aufbau der Eröffnungsbilanz basiert auf den Vorgaben des 96 NGO und

5 Landkreis Uelzen RPA Seite 5 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum des 54 GemHKVO, sowie der aufgrund Art. 6 Abs. 8 S. 3 5 GemHausRNeuOG geltenden Sonderregelungen. Die geprüften Unterlagen entsprachen diesen Vorschriften. Die Bilanz wurde in Kontoform aufgestellt und die Anlagen zum Anhang entsprachen den Anforderungen des 56 GemHKVO. Dabei ist aus unserer Sicht kritisch anzumerken, dass die eingesetzte Software NewSystem von Infoma nicht in der Lage ist, die amtlich vorgeschriebenen Muster für die Bilanz und für die Anlagen zum Anhang zu erzeugen. Ergänzungen zur Bilanz und den Erläuterungen im Anhang sind, soweit erforderlich, in diesem Prüfbericht dargestellt. Die Bewertung des unbeweglichen Vermögens ist in der Eröffnungsbilanz von übergeordneter Bedeutung, da dieser Position der überwiegende Anteil des kommunalen Vermögens zuzurechnen ist. Die Bewertung erfolgt im Grundsatz zu Herstellungs- und Anschaffungswerten vermindert um die darauf basierenden Abschreibungen ( 96 Abs. 4 NGO). Kann der Anschaffungs- und Herstellungswert nicht mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden, so gilt der auf den Anschaffungs- oder Herstellungszeitpunkt rückindizierte Zeitwert am Stichtag der ersten Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- oder Herstellungswert Die Ermittlung der rückindizierten Zeitwerte erfolgt nach dem Sachwertverfahren. 6. Aktiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen 6.1 Sachvermögen Die Sachanlagen stehen der Gemeinde dauerhaft zur Verfügung und stellen den wesentlichen Teil des Anlagevermögens dar. Aus dem Bereich des Sachvermögens wurden im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz die bebauten bzw. unbebauten Grundstücke und das Infrastrukturvermögen einer ausführlichen Betrachtung unterzogen. Die Wertermittlung für bebaute Grundstücke geht immer von einer getrennten Wertermittlung für die Bauten und dem zugehörigen Grund und Boden aus. Das Sachvermögen hat einen Bilanzwert von , Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Der Gesamtwert aller unbebauten Grundstücke belief sich auf ,56. Die Bewertung von unbebauten Grundstücken erfolgte nach den geltenden Bewertungsvorschriften. Zu den unbebauten Grundstücken gehören auch die Grünanlagen, die mit einem Betrag von ,38 ausgewiesen werden. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert des Grundund Bodens in Höhe von ,36 und dem restlichen Betrag in Höhe von ,02, der den Aufwuchs darstellt. Der Aufwuchs wurde den Richtlinien entsprechend mit 6,50 /qm bewertet. Ob dieser Wert für die in der Gemeinde vorhandenen Grünanlagen angemessen ist, wurde nicht geprüft. Allerdings weisen wir darauf hin, dass der Wert des Aufwuchses Veränderungen unterliegt. Daher muss eine Methode gefunden werden, künftig den Aufwuchs in regelmäßigen Abständen neu zu bewerten und die Änderungen in die Bilanz zu übernehmen. Weiterhin sind in dieser Bilanzposition Waldgrundstücke mit einem Wert in Höhe von ,80 bilanziert. Dabei wurde für den Grund und Boden ein Wert von 0,30 / qm zu Grunde gelegt. Bei Flächen, bei denen es sinnvoll erschien, wurde ebenfalls der Aufwuchs mit 0,50 / qm bewertet. Der im Gesamtbetrag enthaltene Wert des Aufwuchses beläuft sich auf , Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Zu den bebauten Grundstücken zählen alle Grundstücke, auf denen sich Aufbauten befinden. Dabei werden Grund und Boden gesondert von den Aufbauten bewertet. Der Gesamtwert dieser Bilanzposition beträgt ,26.

6 Landkreis Uelzen RPA Seite 6 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum Unter dieser Bilanzposition wird auch das Jugendzentrum Wrestedt geführt. Da dieses Gebäude sich auf einem Grundstück der Samtgemeinde befindet, hätte der Wert unter der Bilanzposition Bauten auf fremden Grundstücken ausgewiesen werden müssen. Dies gilt auch für einige Bushaltestellen. Dies sollte im Rahmen des Jahresabschlusses geändert werden Infrastrukturvermögen Die baulichen Anlagen des Infrastrukturvermögens umfassen generell Aufbauten wie Straßenkörper, sonstige Verkehrs-, Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen. Daneben wird der Grund und Boden mit den genannten Einrichtungen bewertet und bilanziert. Der Bilanzwert von ,19 stellt bei der Gemeinde Wrestedt rd. 75,7 % der Bilanzsumme dar. Die Gesamtsumme des Infrastrukturvermögens teilt sich in folgende Unterpositionen auf: Grund und Boden des Infrastrukturvermögens ,31 Brücken und Tunnel ,17 Regenwasserkanäle ,87 Straßen, Wege, Plätze, Verkehrslenkungsanlagen ,84 Der Wert der Straßen und die verbleibende Nutzungsdauer wurden aufgrund des tatsächlichen Zustandes ermittelt. Der Wert der Regenwasserkanäle wurde überwiegend geschätzt. Die Regenwasserkanäle wurden richtigerweise bei der Gemeinde Wrestedt bilanziert, da es in der ehemaligen Samtgemeinde keine Satzungsregelung gab, nach der der Samtgemeinde die Zuständigkeit zur Regenwasserbeseitigung übertragen worden wäre. Außerdem dienen diese Kanäle ausschließlich zur Straßenentwässerung Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Unter dieser Bilanzposition wurden drei Ehrenmäler mit je einem Erinnerungswert von einem Euro bilanziert Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau In der Bilanzposition Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau werden alle Zahlungen für Vermögenswerte aktiviert, die unfertige Anlagen bzw. Gebäude betreffen. Da die Anlagen im Bau keiner Abschreibung unterliegen, kann es bei langfristigen Maßnahmen zu Schwierigkeiten kommen. Wenn z.b. eine Baustraße langfristig eine Baustraße und damit eine Anlage im Bau bleibt, kann es auf Grund der tatsächlichen Nutzung zu einer Wertminderung kommen. Diese Problem kann gelöst werden, in dem die Fertigstellung beschlossen wird oder im Rahmen der jährlich durchzuführenden Inventur eine Werteinschätzung vorgenommen wird. Bei Bedarf sind dann die geänderten Werte zu bilanzieren. Dies wäre spätestens durchzuführen, wenn einer Baustraße kein Wert mehr beizumessen ist. Der in der Gemeinde Wrestedt bilanzierte Wert in Höhe von ,57 stellt die Herstellungskosten für drei Baustraßen dar. 6.2 Finanzvermögen Das Finanzvermögen umfasst etwaige Ausleihungen oder Anteile an Unternehmen, Forderungen, liquide Mittel und aktive Rechnungsabgrenzungsposten. Das Finanzvermögen der Gemeinde Wrestedt beträgt zum Bilanzstichtag ,21.

7 Landkreis Uelzen RPA Seite 7 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum Ausleihungen Ausleihungen stellen in der Doppik eine Art Auffangposten für z.b. Geschäftsanteile dar, die nicht als Anteile an verbundenen Unternehmen oder als Beteiligungen einzustufen sind. Dies liegt bei der Gemeinde Wrestedt hinsichtlich der Genossenschaftsanteile an der Volksbank und bei den Anteilen an der GWK vor. Der von den Unternehmen bestätigte Gesamtwert von 1.151,29 wurde bilanziert Forderungen Unter dieser Bilanzposition wurden alle zum werthaltigen Kasseneinnahmereste aus dem letzten kameralen Jahresabschluss bilanziert. Es wurden insgesamt ,92 ausgewiesen. Im Hinblick auf das Vorsichtsprinzip bei der Bilanzierung von Forderungen sind hier grundsätzlich zum Jahresende Einzel- und Pauschalwertberichtungen vorzunehmen. Nach Auskunft der Kasse werden Einzelwertberichtigungen im laufenden Geschäft durchgeführt. Pauschale Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Wir empfehlen künftig neben den Einzelwertberichtigungen auch pauschale Wertberichtigungen vorzunehmen, um dem Vorsichtsprinzip zu genügen. Der hierfür anzunehmende Pauschalsatz ist für jede Forderungsart getrennt zu ermitteln und im Laufe der Jahre zu überprüfen und anzupassen. 7. Passiva: Feststellungen zu den einzelnen Positionen 7.1 Nettoposition Zur Nettoposition sind nach 54 Abs. 4 GemHKVO die Bilanzposten Basis-Reinvermögen, Rücklagen, Jahresergebnis und Sonderposten zusammenzufassen Basis-Reinvermögen Bei der Gemeinde Wrestedt ergibt sich das Basis-Reinvermögen aus der Differenz zwischen dem Vermögen und den Schulden. Allerdings ist von diesem Betrag der Sollfehlbetrag des Verwaltungshaushaltes aus dem letzten kameralen Abschluss abzuziehen und als Minusbetrag in der Nettoposition zu zeigen. Es ergab sich ein Reinvermögen in Höhe von ,87 und ein Fehlbetrag aus kameralem Abschluss in Höhe von , Sonderposten Sonderposten stellen Zuschüsse, Zuweisungen, Beiträge und ähnliche finanzielle Beträge dar, die die Gemeinde zur Beschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen erhalten hat. Die erhaltenen Zuwendungen werden im selben Zeitraum aufgelöst, in dem der Vermögensgegenstand abgeschrieben wird. Die Auflösungen stellen Erträge der Gemeinde dar. Erhaltene Anzahlungen auf Sonderposten sind Zuwendungen, die für Anlagen im Bau empfangen wurden. Diese Sonderposten werden nicht aufgelöst, solange sich die Anlage weiter im Bau befindet. Bei der Gemeinde Wrestedt wurden Sonderposten im Gesamtwert von ,15 ausgewiesen. Die Aufteilung der Zuwendungen zu den einzelnen Vermögensgegenständen wurde zum Teil anhand des Verhältnisses der Baukosten zueinander vorgenommen. Wurde z.b. eine Straße mit Regenwasserkanal gebaut, wurden die Gesamtkosten für diese Maßnahme aufgeteilt in den Teil Straßenbau und in den Teil Regenwasser. Das Verhältnis dieser Kosten zueinander wurde dann auf die Zuwendungen angewandt, welche die Gemeinde für die Maßnahme erhalten hat. Alle ermittelten Werte sind plausibel und wurden unter Berücksichtigung der in Anspruch genommenen Nutzungsdauer ausgewiesen. Allerdings wurden die Zuwendungen zum Teil ohne

8 Landkreis Uelzen RPA Seite 8 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum eine sogenannte Bereichsabgrenzung eingebucht. Die Bereichsabgrenzung soll darüber Auskunft geben, von wo die Zuwendung kommt (Bund, Land usw.). Bei künftigen Zuschüssen ist auf eine Anwendung der Bereichsabgrenzung zu achten. 7.2 Schulden Die Bilanzposition Schulden umfasst alle Geldschulden, Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Rechtsgeschäften, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Transferverbindlichkeiten sowie auch sonstigen Verbindlichkeiten der Gemeinde Wrestedt. Aus der Schuldenübersicht zur Eröffnungsbilanz kann die Restlaufzeit der finanziellen Verpflichtungen der Gemeinde nicht entnommen werden. Dies liegt daran, dass insbesondere die Kreditverpflichtungen nicht getrennt nach Laufzeiten auf die entsprechenden Konten verbucht wurden. Hier muss für die künftigen Jahresabschlüsse eine entsprechende Aufteilung vorgenommen werden. Entgegen den Ausführungen im verbindlichen Kontenrahmen des Landes empfehlen wir, die tatsächliche Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zu ermitteln und einzubuchen. Erst dann kann die Schuldenübersicht verwertbare Aussagen liefern Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen Bei der Gemeinde Wrestedt sind Investitionskredite in Höhe von ,82 bilanziert. Der Betrag entspricht dem Wert des letzten geprüften kameralen Jahresabschlusses, wenn man den Wert der kreditähnlichen Rechtsgeschäfte mit einbezieht Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten Die Gemeinde Wrestedt verfügte zum Bilanzstichtag über keine liquiden Mittel. Zwar waren Bestände auf den Konten der Samtgemeinde vorhanden, über die auch der Zahlungsverkehr der Gemeinde abgewickelt wurde, diese kamen aber durch in Anspruch genommene Liquiditätskredite zustande. Der Anteil der Gemeinde Wrestedt an diesen Krediten betrug ,50. Die Differenz zum bilanzierten Wert wird zum Jahresabschluss berichtigt Verbindlichkeiten aus kreditähnlichen Geschäften Der Bau der Kinderkrippe wurde durch das DRK abgewickelt. Hierfür hat das DRK auch einen Kredit aufgenommen. Die Gemeinde ist vertraglich verpflichtet, die Schuldendienstleistungen dem DRK zu erstatten. Zu Bilanzstichtag hatte diese kreditähnliche Verbindlichkeit noch einen Stand von , Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung Es wurden ,57 an Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung bilanziert. Neben Sicherheitseinbehalten wurden hier auch Rückzahlungsansprüche des Landes aus dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer erfasst. Diese Zuordnung halten wir nicht für zutreffend. Vielmehr hätte diese Rückzahlungsverpflichtung unter Transferverbindlichkeiten ausgewiesen werden müssen. Dies bitten wir künftig zu beachten Abzuführende Gewerbesteuer Es handelt sich hierbei um einen Betrag von 6.036,00 den die Gemeinde zuwenig an Gewerbesteuerumlage gezahlt hat.

9 Landkreis Uelzen RPA Seite 9 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum Rückstellungen Unter der Bilanzposition Andere Rückstellungen wurde ein Betrag in Höhe von 5.800,00 ausgewiesen. Dieser Betrag wurde zur Deckung des Aufwandes für die Prüfung der Eröffnungsbilanz eingestellt. 7.4 Passive Rechnungsabgrenzung Unter dieser Bilanzposition werden Beträge gezeigt, die der Gemeinde bereits zugeflossen sind, die ihr aber eigentlich erst nach dem Bilanzstichtag zustehen. Bei den bilanzierten 4.560,00 handelt es sich um einen Landeszuschuss für das beitragsfreie Kindergartenjahr der bereits 2010 eingegangen, aber für 2011 zu verwenden ist. 8. Feststellungen zum Anhang Die erste Eröffnungsbilanz ist gemäß Art. 6 Abs. 8 des GemHausRNeuOG in einem Anhang zu erläutern. Der Anhang soll durch Angaben dazu beitragen, dass mit der Eröffnungsbilanz ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird ( 60 Abs. 1 i.v.m. 55 Abs. 1 GemHKVO). Im Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz zum Verständnis sachverständiger Dritter notwendig oder vorgeschrieben sind. Die Prüfung des Anhanges bezog sich im Wesentlichen auf die Einhaltung der 55 und 56 GemHK- VO. Im Anhang werden für die Eröffnungsbilanz insbesondere angegeben oder erläutert, - die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und deren Abweichungen mit Begründungen - Haftungsverhältnisse, die auch anzugeben sind, wenn ihnen gleichwertige Rückgriffsforderungen gegenüberstehen, - Sachverhalte, aus denen sich finanzielle Verpflichtungen ergeben können (wie z.b. Bürgschaften, Gewährleistungen), - noch nicht abgedeckte Fehlbeträge, die nach den einzelnen Jahren getrennt anzugeben sind. Alle Anlagen zum Anhang (Anlagen-, Forderungs- und Schuldenübersichten) waren vorhanden. Die erforderlichen Aussagen des Anhangs waren teilweise knapp gehalten. Auf die Vorlage eines zum Anhang gehörenden Rechenschaftsberichtes wurde einvernehmlich verzichtet. Dem mit dem Anhang beabsichtigten Zweck, die Eröffnungsbilanz zu erläutern, wurde dennoch in ausreichendem Maß nachgekommen. 9. Bestätigungsvermerk Das Rechnungsprüfungsamt hat die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Wrestedt zum geprüft. Zur Prüfung lag die Eröffnungsbilanz mit dem Anhang vor. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang entsprachen den gesetzlichen Vorschriften, soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält. Sie vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögensund Finanzlage der Gemeinde Wrestedt. Die erste Eröffnungsbilanz ist nach Art. 6 Abs. 8 S. 1,2 GemHausRNeuOG und 101 Abs. 1 NGO nach erfolgter Prüfung durch das RPA mit einer Stellungnahme des Bürgermeisters dem Gemein-

10 Landkreis Uelzen RPA Seite 10 von 10 Prüfungsbericht Eröffnungsbilanz Gemeinde Wrestedt zum derat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Anschließend ist die beschlossene Eröffnungsbilanz mit den zugehörigen Beschlüssen der Kommunalaufsichtsbehörde vorzulegen. Uelzen, den gez. Unterschrift gez. Unterschrift gez. Unterschrift (Horn, Leiter RPA) (Dierks, techn. Prüfer) (Jaernecke, Prüfer)

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RECHNUNGSPRÜFUNGSAMT LANDKREIS UELZEN

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