Thema Stadtverwaltung und Bürger im Dialog Regeln für die städtischen Medien

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1 Vorlage 2007 Nr. 43 Presse Stadtmarketing Geschäftszeichen: 01-1 VA nö Beratung GR ö Beratung Thema Stadtverwaltung und Bürger im Dialog Regeln für die städtischen Medien Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt von den Neuregelungen für die redaktionelle Ausgestaltung der Stadtrundschau und der städtischen Website Kenntnis. Sie gelten zunächst bis zur Sommerpause gez. Bolay Oberbürgermeister gez. Kehrer Stabsstelle Presse

2 - 2 - Erläuterungen Aktive Bürger verbessern das gesellschaftliche Klima In den letzten Jahren haben Gemeinderat und Stadtverwaltung viele Initiativen ergriffen, um das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger für die örtliche Gemeinschaft zu stärken. Auch künftig wird die Qualität einer Stadt wesentlich davon abhängen, wie viele Bürger sich im kulturellen, sportlichen und sozialen Bereich aktiv für die Gemeinschaft engagieren. Die Motivation für solches Engagement kann gestärkt werden, wenn sich Bürgerinnen und Bürger auch in der politischen Meinungsbildung der Stadt wahrgenommen fühlen. Wer sich für die Gemeinschaft engagiert, möchte der Gemeinschaft auch Vorschläge machen oder Mängel kritisieren können. Das Angebot zum konstruktiv-kritischen Dialog ist Teil einer Anerkennungskultur für engagierte Bürger. Mit der Zukunftsdiskussion zur Stadtentwicklung STEP 2020 hat Ostfildern mutig neue Wege in der Bürgerbeteiligung beschritten. Neben den öffentlichen Veranstaltungen und Arbeitskreisen wurde erstmals ein offenes Diskussionsforum im Internet angeboten. Es zeigte sich, dass ein solches Forum zur sachlichen und themenbezogenen Diskussion genutzt wird. Der Moderator musste keine unsachlichen Beiträge löschen. Diese Form der Bürgerbeteiligung hat sich im Online-Medium Internet also bewährt. lm städtischen Printmedium Stadtrundschau gelten jedoch, ausgelöst durch politische Auseinandersetzungen mit Bürgerinitiativen und zwischen den örtlichen Parteien Ende der 80er und Anfang der 90er Jahre, restriktive Regeln für Bürger wie Stadträte: Meinungsbeiträge zur Kommunalpolitik sind ebenso wie Leserbriefe nicht gestattet. Diese Regelungen passen schlecht zum Selbstverständnis Ostfilderns als Bürgerkommune. Eine Stadtverwaltung, die bei ihren Bürgern für Offenheit und Engagement wirbt, sollte ihren Bürgerinnen und Bürgern auch offen entgegenkommen und sie - wo immer möglich mitwirken lassen. Nach den guten Erfahrungen mit STEP 2020 werden deshalb für das Amtsblatt wie für das städtische Internet-Angebot im folgenden Neuregelungen vorgeschlagen mit dem Ziel, die städtischen Medien offener und attraktiver für die Bürger zu machen. Dies ist auch unter dem Gesichtspunkt einer stärkeren Leser-Blatt-Bindung sinnvoll. Mit diesem Ziel ist in allen Zeitungen eine starke Zunahme von leser-aktiven Berichtsformen (z.b. Pro-Contra-Leserbriefaktionen, Straßenumfragen) zu verzeichnen.

3 - 3 - Stadtverwaltung und Bürger im Dialog Regeln für die städtischen Medien A. Stadtrundschau 1. Leserbriefe von Bürgerinnen und Bürgern Ostfilderns werden abgedruckt, wenn sie sich ausschließlich kommunalen Themen widmen und maximal 30 Zeilen à 38 Anschläge lang sind. Diese Möglichkeit ist auf jährlich zwei Leserbriefe pro Bürger begrenzt. 2. Die Redaktion kann Leserforen zu wichtigen kommunalen Themen anregen, in denen in ein bis zwei Ausgaben Meinungsbeiträge von Bürgerinnen und Bürgern (max. 30 Zeilen) 3. In jeder zweiten Ausgabe der Stadtrundschau erhält eine Gemeinderatsfraktion Raum für einen Kommentar ( Meine Meinung ) eines Gemeinderatsmitglieds (mit halbspaltigem Foto, maximale Länge 50 Zeilen à 38 Anschläge). 1) Siehe auch B Die Grundsätze zur Veröffentlichung von örtlichen Parteien und Wählervereinigungen in der Stadtrundschau gelten künftig in der beiliegenden Form (Anlage 1; bisherige Fassung Anlage 2). 5. Für jugendliche Leser besteht das Angebot einer Jugendseite: Wenn sich eine Jugendredaktion zusammenfindet, kann sie mit Unterstützung der Redaktion vierzehntäglich eine Jugendseite gestalten. B. Städtische Website ( 1. Der Stadtrundschau-Beitrag aus dem Gemeinderat (siehe A. 3.) erscheint auf der städt. Website als Der aktuelle Kommentar in der Rubrik Kommunalpolitik. 2. Es wird ein ständiges Bürgerforum eingerichtet, in dem Bürger ihre Meinung zu kommunalen Themen kundtun und auf andere Meinungsäußerungen antworten können. 3. Es können Diskussionsformen zu bestimmten kommunalen Themen angeboten werden. Voraussetzung hierfür ist eine thematische Aufarbeitung des jeweiligen Themas durch die Redaktion. 1) Reihenfolge: FW, CDU, SPD, FW, CDU, Grüne und wieder von vorn. Das ergibt für Freie Wähler und CDU einen Rhythmus alle 6 Wochen, für SPD und Grüne alle 12 Wochen. FW und CDU haben also jährlich je etwa 16 Kommentare, SPD und Grüne je 8.

4 - 4 - Anlage 1 Grundsätze zur Veröffentlichung von örtlichen Parteien und Wählervereinigungen in der Stadtrundschau (neu) 1. Parteien und Wählervereinigungen (PWV) können in einer dafür bestimmten Rubrik ( Parteienspalte ) der Stadtrundschau regelmäßig ihre Veranstaltungen ankündigen (höchstens zweimal pro Veranstaltung) sowie Kontaktadressen, Sprechzeiten und Nachrichten über Personen aus den örtlichen PWV veröffentlichen. Dazu steht den PWV gemäß ihrer Bedeutung maximal folgender Raum zur Verfügung: a) PWV mit Fraktionen im Gemeinderat: 40 Zeilen (à 38 Anschläge) wöchentlich. b) PWV im Gemeinderat unterhalb Fraktionsstärke: 20 Zeilen wöchentlich. c) PWV mit Ortsgruppen in Ostfildern, ohne Mandat im Gemeinderat: 10 Zeilen wöch. 2. PWV nach 1a) und 1b) können größere Veranstaltungen in Ostfildern bis zu zweimal im Jahr im Veranstaltungskalender Diese Woche" veröffentlichen lassen. 3. PWV nach 1a) und 1b) können zweimal jährlich aus Veranstaltungen in einer Länge von max. 50 Druckzeilen berichten. 4. Bei Gemeinderatswahlen erhalten die zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen in zwei Ausgaben der Stadtrundschau die Möglichkeit, ihr Programm und ihre Kandidaten in einem Gesamtumfang von 50 Zeilen vorzustellen (einschl. Fotos, Grafiken u. ä.). Die Beiträge dürfen keine polemischen Auseinandersetzungen mit Meinungsgegnern enthalten. 5. Der vierzehntägliche Kommentar Meine Meinung" in der Stadtrundschau und im Internet ermöglicht Mitgliedern der Gemeinderatsfraktion (alternierend und im Verhältnis ihrer Sitze im Ältestenrat) Meinungsbeiträge bis zu 50 Zeilen mit Bild. 6. Die PWV benennen einen Presse-Verantwortlichen zur koordinierten Vorlage von Manuskripten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Der städtische Pressereferent überprüft die Einhaltung dieser Grundsätze. Die gewünschten Veröffentlichungen sind am Vortag des Redaktionsschlusses bis spätestens 17 Uhr in der Redaktion einzureichen. Für später eingegangene Manuskripte besteht kein Recht auf Veröffentlichung.

5 - 5 - Anlage2 Grundsätze zur Veröffentlichung von örtlichen Parteien und Wählervereinigungen in der Stadtrundschau (bisher, letztmals aktualisiert im November 2004) 1a) Parteien und Wählervereinigungen können in der Stadtrundschau ihre Veranstaltungen ankündigen. Zur näheren Information über die Art der Veranstaltung kann die Tagesordnung 1b) In jeder Ausgabe der Stadtrundschau kann eine Kontaktadresse (z. B. der Gemeinderatsfraktion, der Ortsgruppe, einer Gliederung oder von Abgeordneten), gegebenenfalls mit Bürooder Sprechzeiten, 1c) Aus Mitgliederversammlungen kann zweimal jährlich in einer Länge von max. 50 Druckzeilen berichtet werden. 1d) Nachrichten über Personen aus Parteien und Wählervereinigungen (z. B. Nachrufe, runde Geburtstage, neue Funktion, Ausscheiden aus Funktion u. ä.) sind möglich. 1e) Bis zu zweimal im Jahr können größere Veranstaltungen in Ostfildern auch im Veranstaltungskalender Diese Woche in Ostfildern auf Seite 4 der Stadtrundschau 2) Bei Gemeinderatswahlen erhalten die zugelassenen Parteien und Wählervereinigungen die Möglichkeit, in zwei Ausgaben der Stadtrundschau ihr Programm und ihre Kandidaten vorzustellen. Der Umfang dieser Beiträge beträgt maximal 50 Zeilen. lm Rahmen dieser Begrenzung sind auch Fotos, Grafiken u. ä. zugelassen. Die Beiträge dürfen keine polemischen Auseinandersetzungen mit Meinungsgegnern enthalten. 3) Die Manuskripte werden bis spätestens Montag, 17 Uhr, eingereicht, damit die Pressestelle bei eventuellen Unklarheiten mit dem betreffenden Pressereferenten der Partei oder Wählervereinigung ein Gespräch führen kann. 4) Die Parteien und Wählervereinigungen nennen der Stadtverwaltung einen Verantwortlichen zur koordinierten Vorlage von Manuskripten, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. Dieser ist verantwortlicher Ansprechpartner der Stadtverwaltung bei eventuellen Rückfragen.

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