Neues im Arbeitsstättenrecht Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2013 Bitterfeld-Wolfen, 26. September 2013, 11:40 Uhr

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1 Neues im Arbeitsstättenrecht Arbeitsschutztag Sachsen-Anhalt 2013 Bitterfeld-Wolfen, 26. September 2013, 11:40 Uhr Prof. Dr.-Ing. habil. Jörg Tannenhauer

2 Besichtigungen nach Sachgebieten Sachsen Arbeitsstätten, Ergonomie überwachungsbedürftige Anlagen Mängelquoten durchschnittlich 82 % Arbeitsmittel, Medizinprodukte Gefahrstoffe explosionsgefährliche Stoffe Strahlenschutz Arbeitsschutzorganisation Arbeitszeitschutz Jugendarbeitsschutz Mutterschutz Die meisten Besichtigungen betreffen das Sachgebiete Arbeitsstätten, Ergonomie (38 %).

3 Woher kennen wir die typischen Arbeitsprobleme? aus der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht Königlich-bayerischer Fabriken-Inspektor

4 1. Was ist jetzt noch wirklich neu? - Schreiben BMWA vom 12. August 2004 an die Länder - Arbeitsweise im ASTA - mehrheitlich-fachmännische Richtigkeitsüberzeugung 2. Neues im Arbeitsstättenrecht - Die neuen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - 6. Änderung der ArbStättV 2013/2014

5 Aufbau Zur Erinnerung Arbeitsstättenverordnung März 1975 August 2004 Vorschriftentext Vorschriftentext 58 Paragrafen 9 Paragrafen (Schutzziele) Anhang 27 Anforderungen (allgemein gehalten) strukturiert in: 1. Allgemeine Anforderungen 2. Maßnahmen zum Schutz vor besonderen Gefahren 3. Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Unterkünfte Erste Hilfe-Räume 4. Ergänzende Anforderungen an besondere Arbeitsstätten Konkretisierung durch Arbeitsstätten-Richtlinien Arbeitsstätten-Regeln

6 Anlass Umsetzung der EG-Richtlinien für RL 89/654/EWG Sicherheit und Gesundheit in Arbeitsstätten RL 92/57/EWG Anhang IV Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen RL 92/58/EWG Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung Nachbesserung von drei nicht ausreichend umgesetzten EG-Arbeitsstätten-RL Schiebe- und Drehtüren in Rettungswegen; Fenster, Oberlichter; Laderampen Ziele Modernisierung, Deregulierung Bürokratieabbau

7 EG - Arbeitsstätten - Richtlinie 89/654/EWG 11 Artikel Allgemeine Festlegungen/ Verfahrensvorschriften 2 Anhänge Mindestvorschriften Anhang I Erstmals genutzte Arbeitsstätten (nach ) Anhang II Bereits genutzte Arbeitsstätten (vor )

8 Schreiben des BMWA vom 12. August 2004 an die Länder ausreichender Spielraum notwendige Klarheit

9 Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Geschäftsführung BAuA Projektgruppen für spezielle Fachinhalte Koordinierungsgruppe PG Baustellen PG Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten PG Begriffe Arbeitskreise zur Erstellung neuer ASR AK Sicherheitskennzeichnung PG Gefährdungsbeurteilung AK Fußböden AK Fluchtwege AK Beleuchtung AK Sicherheitsbeleuchtung AK Lüftung/Raumtemperatur AK Türen, Tore AK Sanitärräume AK Raumabmessungen AK Lärm AK Fenster/Oberlichter AK Verkehrswege AK Unterkünfte AK Entstehungsbrände AK Pausen- und Bereitschaftsräume AK Erste Hilfe AK Absturz AK Straßenbaustellen

10 Die Tätigkeit im ASTA, im Koordinierungskreis, in den Projekt- und Arbeitsgruppen Geschäftsordnung des ASTA (Beschluss ASTA ) Die Beratungen, die Abstimmungsergebnisse und die Ergebnisniederschriften sind vertraulich zu behandeln. Jede öffentliche Verlautbarung bedarf der Zustimmung des BMAS.

11 Ausschuss für Arbeitsstätten - ASTA Gesetzliche Grundlage: 7 Abs. 1 ArbStättV Ausschuss für Arbeitsstätten maximal 16 Mitglieder Geschäftsführung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe 2.4 Arbeitsstätten Jetzige Mitgliederstruktur: zwei Vertreter der privaten Arbeitgeber ein Vertreter der öffentlichen Arbeitgeber drei Vertreter der Landesbehörden drei Vertreter der Gewerkschaften drei Vertreter der UV-Träger zwei Vertreter der Wissenschaft

12 Mitglieder Herr Ernst-Friedrich Pernack (Vorsitzender) Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen des Landes Brandenburg Heinrich Mann-Allee Potsdam Tel. (0331) Frau Maria Elisabeth Berner Ministerium für Frauen, Gesundheit, Arbeit, und Soziales Franz-Josef-Röder-Straße Saarbrücken Tel. (0681) Herr Prof. Dr. Jörg Tannenhauer Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit Wilhelm-Buck-Straße Dresden Tel. (0351) Joerg.Tannenhauer@smwa.sachsen.de Ausschuss für Arbeitsstätten Ländervertreter SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ARBEIT Stellvertretende Mitglieder Herr Andreas Voigt Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Oranienstrasse Berlin Tel. (030) 9028-(intern 928) andreas.voigt@senguv.berlin.de Herr Klaus Palm Regierungspräsidium Kassel Abteilung Soziales Am Rosengarten Fulda Tel. (0661) klaus.palm@rpks.hessen.de Herr Andreas Zapf Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Schellingstraße München Tel. (089) andreas.zapf@stmugv.bayern.de

13 Unbestimmte Rechtsbegriffe/Generalklauseln fachlich ausfüllen Ermittlung der mehrheitlich-fachmännischen Richtigkeitsüberzeugung erhöhte fachliche Anforderungen an Errichter, Betreiber und Aufsichtsbehörden bzw. Technischen Aufsichtsdienste der UVT

14 : Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse der BAuA Ermittlung der mehrheitlich-fachmännischen Richtigkeitsüberzeugung Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse 4 Bände Forschungsergebnisse für die Praxis

15 ASR - Aktueller Bearbeitungsstand Bekanntgemacht (GMBl) Ausgabe ASR A2.3 Fluchtwege 08/2007 (Erg. Kap. 10 Baust. 04/2011; Änd. 12/2011) ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung 05/2009 (Änd. 04/2011) ASR A1.7 Türen und Tore 12/2009 (Änd./Erg.: 06/2010) ASR A3.5 Raumtemperatur 06/2010 (Erg. Kap. 5 Baustellen 08/2012) ASR A4.4 Unterkünfte 06/2010 ASR A4.3 Erste Hilfe 12/2010 (Erg. Kap. 8 Baustellen 12/2011) ASR A3.4 Beleuchtung 04/2011 ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, 01/2012 (Erg. Kap. 7 Baustellen 03/2013) lichtdurchlässige Wände ASR A3.6 Lüftung 01/2012 ASR A4.2 Pausenräume 08/2012 ASR V3a.2 Barrierefreiheit 08/2012 (Anhänge: ASR A1.3, ASR A2.3) mit freundlicher Genehmigung der BAuA

16 ASR - Aktueller Bearbeitungsstand Bekanntgemacht (GMBl) Ausgabe ASR A1.8 Verkehrswege 12/2012 ASR A2.1 Schutz vor Absturz und 12/2012 herabfallenden Gegenständen ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände 12/2012 ASR A1.5/1,2 Fußböden 03/2013 ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung 03/2013 * ) ASR A2.1 Absturz: (Aktualisierung; Ausgabe 04/2007 ersetzt) Ankündigung Ergänzung (GMBl 2013, S. 360) (03 und 05/2013)* ) Änd. Punkt 2 Abs. 3 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen mit freundlicher Genehmigung der BAuA

17 ASR - Aktueller Bearbeitungsstand Bekanntgemacht (GMBl) Ausgabe ASR A1.2 Raumabmessungen 09/2013 ASR A4.1 Sanitärräume 09/2013 ASR V3a.2 Barrierefreiheit 09/2013 Anhang: ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung ASR A1.5/1,2 Fußböden: Kapitel 10 Baustellen 09/2013 ASR A3.4 Beleuchtung: 09/2013 Änderung Kapitel 8 Baustellen mit freundlicher Genehmigung der BAuA

18 ASR - Aktueller Bearbeitungsstand Entwürfe noch in Bearbeitung ASR A5.2 Straßenbaustellen ASR V3 ASR A3.7 Gefährdungsbeurteilung Lärm ASR A2.1 ASR V3a.2 Absturz: Kapitel 8 Baustellen Foto: Bux (BAuA) Barrierefreiheit: Anhänge zu weiteren ASR (ASR A1.6, ASR A1.7, ASR A1.8, ASR A4.3, ASR A4.4) Aktualisierung ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung mit freundlicher Genehmigung der BAuA

19 Alte Arbeitsstätten tten-richtlinien ASR Folgende alte ASR bleiben nach dem vorerst übrig : ASR 7/1 Sichtverbindung nach außen ASR 25/1 Sitzgelegenheiten sind Deren Inhalte sind nicht etwa falsch, sie fachlich durchaus wichtig mit freundlicher Genehmigung der BAuA

20 Seit 2004 insgesamt 5 Änderungen der Arbeitsstättenverordnung ttenverordnung 1. Anwendungsbereich erweitert ( 1) Ausnahmeregelungen angepasst (EG-RL Sicherheitskennzeichnung nur teilweise durch ArbStättV umgesetzt; auf alle Bereiche ausgedehnt, die durch die BGV A8 geregelt wurden) 2. Gefährdungsbeurteilung aufgenommen ( 3) Rechtsangleichung an andere ArbSchVO en 3. Unterkünfte für Saisonarbeitskräfte geregelt 6 Abs. 5 Beschränkung für Baustellen aufgehoben

21 Änderungen Arbeitsstättenverordnung ttenverordnung 4. ASTA-Paragraf angepasst ( 7) Angleichung über alle beratenden Ausschüsse 5. Übergangsfrist für alte ASR ( 8) Fristverlängerung bis Ordnungswidrigkeiten und Straftaten ( 9) Anpassung an andere ArbSchVO en 7. Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz wieder aufgenommen (Anhang Ziffer 3.3) Übereinstimmung mit ILO - Übereinkommen 120 von 1967!!! (Deutschland hat Ü bereits ratifiziert) Lärmbestimmung geändert (Anhang Ziffer 3.7) generelles Minimierungsgebot 21

22 Neu Änderungen Arbeitsstättenverordnung ttenverordnung Referentenentwurf 2013 Beleuchtung und Sichtverbindung Anhang Nr. 3.4 Übernahme der Bildschirmarbeitsverordnung Telearbeitsplätze einbeziehen Nichtraucherschutz 5 Abs. 2 Baustein Unterweisung Übergangsvorschriften 22

23 neu 2013/ 2014: in 8 Übergangsvorschriften längstens bis zum mindestens die Anforderungen des Anhangs II RL 89/654/EWG Danach gilt aktuelle Fassung der ArbStättV und der ASR. in 9 : Straftaten und Ordnungswidrigkeiten -neu aufgenommen für Bildschirmarbeitsplätze -neu aufgenommen Verstöße gegen 6 Unterweisung

24 neu 2013/ 2014: Änderungen des Anhangs der ArbStättV Anhang 1.2 Abmessungen von Räumen bisher nur Arbeitsräume, neu: auch Sanitärräume, Kantinen, Pausenund Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume und Unterkünfte Anhang 3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung Arbeitsräume müssen eine Sichtverbindung nach außen haben. gilt nicht für Arbeitsräume mit einer Grundfläche von mindestens 2000 qm, sofern Oberlichter vorhanden sind. ArbStättV 1975) (wie

25 neu 2013/ 2014: ASR A4.1 Sanitärräume Kap. 8.2 Toilettenräume und mobile anschlussfreie Toilettenkabinen Abs. 2 Mobile anschlussfreie Toilettenkabinen sollen in der Zeit vom bis beheizbar sein. + Handwaschgelegenheiten

26 Bestandsschutzpapier Grundsätze des ASTA zur Anpassung von ASR an den Stand der Technik und zur Darstellung alternativer gefährdungsbezogener Gestaltungslösungen im ASR Beschluss (2. ASTA ) Anmerkung: entbehrlich durch 6. Änderung

27 LASI-Leitlinien (LV 40) Handlungshilfen der UVT

28 LASI-Leitfaden LV 40 neue Fassung; am 25./ vom LASI verabschiedet

29 Arbeitsstätten-Verordnung 2004 Handlungshilfen der UVT Gegenüberstellung der Anforderungen der Arbeitsstätten- Verordnung und entsprechender UVT-Handlungshilfen Stand: Mai mittels Webcode d38755 zum kostenlosen download zur Verfügung

30 Gegenüberstellung der Anforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung und entsprechender Regeln und Handlungshilfen der UV-Träger 9010 (Stand: Stand Mai 2012)] - Auszug - Anforderungen ArbStättV 2004 Anhang Nr. Regeln und Handlungshilfen der UV-Träger 1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen BGI Teil 1: Sitz-Kassenarbeitsplätze (April 2008) BGI Teil 2: Steh- Kassenarbeitsplätze (Januar 2008) BGI 5050 Büroraumplanung (Januar 2006) 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung BGI 816 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Januar 2008) 1.4 Energieverteilungsanlagen BGI 548 Elektrofachkräfte (2007) BGI 891 Errichten und Betreiben von elektrischen Prüfanlagen (Februar 2006) GUV-I 8524 Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel (Februar 1999) GUV-I 8590 Kommentar zur UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (2005) 1.5/1, 2 Fußböden BGR/GUV-R 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (Oktober 2003) GUV-R 2104 Richtlinien für höhenverstellbare Zwischenböden in Bädern GUV-I 8527 Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche (August 2004) 1.5/3 Lichtdurchlässige Wände BGI 669 Glastüren, Glaswände" (Dezember 2003) 1.6 Fenster, Oberlichter BGR/GUV-R 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (2003) BGI 659 Gebäudereinigungsarbeiten (Juli 2008) 1.7/ 2, 4 Glastüren, Türen und Glaseinsatz BGI 669 Glastüren, Glaswände" (Dezember 2003) 1.7/5 Schutz gegen Ausheben, Herausfallen und Herabfallen von Türen und Toren BGR/GUV-R 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (2003) 1.7/7 Kraftbetätigte Türen und Tore BGR/GUV-R 232 Kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore" (2003) BGI Sicherer Umgang mit Toren" (Juli 2005) BGI Sicherer Umgang mit Türen" (September 2007) Anforderungen ArbStättV 2004 Anhang Nr. Regeln und Handlungshilfen der UV-Träger

31 Fragen und Antworten

32 Sächsische Fragen und Antworten Frage Wo liegt im Falle unterschiedlicher Auffassungen zu den mit unbestimmten Rechtsbegriffen geregelten Tatbeständen die Beweislast?

33 Sächsische Fragen und Antworten Antwort Bei Einhaltung der Regeln zur ArbStättV ist die Vermutungswirkung gegeben. Bei anderen Lösungen liegt die Beweislast darüber, dass seine Lösung ebenso wirksam ist, beim Arbeitgeber.

34 Sächsische Fragen und Antworten Frage Ausnahmezulassungen In welchen Fällen sind Ausnahmezulassungen i. S. d. 3 Abs. 3 ArbStättV erforderlich und/oder möglich?

35 Sächsische Fragen und Antworten Antwort erforderlich, wenn Abweichungen von Bestimmtheiten der Verordnung oder ihres Anhanges vorliegen, d.h. bei Überschreitung des Beurteilungspegels von 90 db(a) erforderlich, wenn klare Abweichungen von Unbestimmtheiten der VO oder des Anhangs vorliegen In solchen Fällen sind i.d.r. geeignete Ersatzmaßnahmen erforderlich, durch die der gleiche Schutz der Beschäftigten gewährleistet wird.

36 Sächsische Fragen und Antworten nicht erforderlich, wenn geringfügige Abweichungen z.b. von Forderungen der alten ASR vorliegen, das jeweilige Schutzziel jedoch noch erreicht wird noch ausreichend nicht möglich, wenn das Schutzziel nicht erreicht werden kann (nicht ausreichend ) und keine Möglichkeit der Kompensation durch Ersatzmaßnahmen gegeben ist, so dass ein unvertretbares Risiko für die Beschäftigten zu besorgen ist

37 Die Arbeitsschutz-Homepage des Freistaates Sachsen mit Daten, Fakten, Hintergründen aus Sachsen bundesweit aus Europa weltweit

38 Weniger Klarheit mehr Streit? Recherche in juris-datenbank 4,3 Mill. Eintragungen seit 1947 zu Rechtsprechung, Gesetze, VO, VwV, andere Vorschriften, Literaturnachweise, Zeitschriften, Kommentare, Lexika Handbücher, Arbeitshilfen, Mitteilungen, Presse davon Rechtsprechungen 555 Gesamtnachweise zum Thema Arbeitsstätten davon Rechtsprechung Arbeitsstätten 88 Urteile Seit 2004 kein sprunghafter Anstieg. SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKREHR

39 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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