Informationen zum Entgeltrahmenabkommen (ERA)

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1 Getriebemotoren \ Industriegetriebe \ Antriebselektronik \ Antriebsautomatisierung \ Services Informationen zum Entgeltrahmenabkommen (ERA) Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Tarifvertragsparteien Südwestmetall und IG Metall haben nach über 10-jährigen Verhandlungen einen neuen EntgeltRAhmenTarifVertrag (ERA-TV) abgeschlossen. Dieser neue Tarifvertrag ist die bislang umfassendste Tarifreform in der Metall- und Elektroindustrie. Die bisherige Entgeltsystematik mit Lohn- und Gehaltsgruppen, unterschieden nach Arbeitern und Angestellten, wird aufgegeben. In Zukunft sprechen wir nur noch von Beschäftigten, die sich in den selben Entgeltgruppen wiederfinden können. Auch im Leistungsentgelt gibt der ERA die Möglichkeit neue Wege zu gehen. Mit dem Beurteilen der Leistung und dem Vereinbaren von Kennzahlen und Zielen bieten sich zum Teil neue Systeme zur Findung des Leistungsentgeltes an. Durch ERA werden den Betrieben Chancen für faire und zukunftsfähige Entgeltsysteme eröffnet. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, den neuen Tarifvertrag unter Wahrung beidseitiger Interessen bis zum tarifkonform umzusetzen. SEW hat sich zum Ziel gesetzt, den ERA 2007 einzuführen. Geschäftsleitung und Betriebsrat treffen sich daher regelmäßig, in paritätisch besetzten Kommissionen, zu Verhandlungen und zum Informationsaustausch, um dieses Ziel zu erreichen. Mit dieser Broschüre möchten wir die ersten grundlegenden Informationen zum ERA an Sie weitergeben. Geschäftsleitung Betriebsrat R. Blickle R. Mail

2 2 Die Zukunft der Vergütung Die Zukunft der Vergütung Ziele des ERA-TV Ziel der Tarifvertragsparteien war es, unser derzeitiges tarifliches Vergütungssystem, das aus den 70er Jahren stammt, an die heutigen Arbeitsbedingungen anzupassen und gleichzeitig zeitgemäße Anforderungen zu berücksichtigen. Neue Maßstäbe und Methoden für das tarifliche Entgelt wurden formuliert: Es existiert nunmehr ein einheitlicher Tarifvertrag für Arbeiter und Angestellte! Dieser ERA-TV bietet uns die einmalige Chance, ein gerechtes und zeitgemäßes Entgeltsystem zu schaffen, das für jeden Beschäftigten klar und nachvollziehbar ist! Was ändert sich mit dem ERA-TV? Im neuen Tarifvertrag entfällt die Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten. Zukünftig gibt es nur noch Beschäftigte. Anstelle von Tariflohn und- gehalt wird ein Tarifentgelt für alle Beschäftigte bezahlt. Die Bewertung der Arbeitsaufgabe erfolgt mit ERA ausschließlich nach den tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Die bisherige Entgeltentwicklung in Abhängigkeit von den Beschäftigungsjahren entfällt. Die bestehenden Systeme zur Arbeitsbewertung für Arbeiter und Angestellte werden hinfällig. Mit dem ERA-TV wird ein einheitliches Stufenwertzahlverfahren für alle tariflichen Beschäftigten verwendet. Die bislang in der Grundvergütung enthaltenen Belastungszulagen im gewerblichen Bereich werden zukünftig als separater Entgeltbestandteil ausgewiesen. ERA-Entgeltkomponenten Das zukünftige Entgelt besteht im wesentlichen aus drei Komponenten Grundentgelt Leistungsentgelt Belastungszulage

3 Der neue tarifliche Entgeltaufbau Aufbau der Entgeltsäule Belastung der Muskeln und/oder durch Reizarmut und/oder durch Umgebungseinflüsse Sockelbetrag für akkordähnliche Leistungsentgelt-Modelle in den Entgeltgruppen 1-4 Leistungsentgelt Beurteilung und/oder Zielvereinbarung und/oder Kennzahlen Stufenwertzahlverfahren mit den Bewertungsmerkmalen Wissen und Können Denken Handlungsspielraum/ Verantwortung Kommunikation Mitarbeiterführung Entgelt für Belastungen Sockelbetrag Leistungsentgelt (leistungs-, ergebnis-, erfolgsabhängig) im Betriebsdurchschnitt 15 % Grundentgelt (anforderungsabhängig) Tarifliches Entgelt (ohne Ausgleichsbeträge) Grundentgelt Im ERA-TV gibt es 17 Entgeltgruppen, die das Niveau für das Grundentgelt vorgeben. Die Grundentgeltfindung findet nach der Wertigkeit der Arbeitsaufgabe, unabhängig von Personen, die diese Arbeitsaufgaben ausführen, statt. Aus diesem Grund werden alle bestehenden Arbeitsaufgaben bei SEW nach dem tariflich vorgegebenen Verfahren neu bewertet. Die Basis hierfür bilden die folgenden Kriterien: Wissen und Können Denken Handlungsspielraum/Verantwortung Kommunikation Mitarbeiterführung Von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Tarifliche Niveaubeispiele beschreiben und bewerten bereits wesentliche Arbeitsaufgaben in einem Unternehmen.

4 Das neue Leistungsentgelt 4 Leistungsentgelt Der Tarifvertrag bietet Möglichkeiten, das Leistungsentgelt neu zu gestalten. Somit können die heutigen Systeme überdacht und ggf. neu gestaltet werden. Folgende Instrumente sind laut Tarifvertrag zur Ermittlung des Leistungsentgeltes vorgesehen: Kennzahlenmessung Mitarbeiterbeurteilung Zielvereinbarung Es ist möglich, sie frei zu kombinieren und sie individuell oder kollektiv einzusetzen. Das Leistungsentgelt beträgt im Betriebsdurchschnitt 15 % in Bezug auf das Grundentgelt. Der Rahmen, in dem sich das Leistungsentgelt im Einzelfall bewegen kann, reicht von 0 % bis 30 %, in Abhängigkeit von der individuellen Leistung. Betriebliche außertarifliche freiwillige Zulagen sind hierin nicht aufgeführt. Belastungszulage Besondere Belastungen werden im ERA-TV separat vergütet. Sie werden in der Belastungszulage berücksichtigt. Unter Belastungen versteht der Tarifvertrag: Belastung der Muskeln Belastung durch Reizarmut (z. B. Monotonie) Belastung durch Lärm Belastung durch sonstige Umgebungseinflüsse Jede Belastungsart wird für sich am jeweiligen Arbeitsplatz erfasst und bewertet. Mittlere Belastungen sind bereits über das Grundentgelt abgedeckt, darüber hinausgehende Belastungen werden in höhere und hohe Belastungen eingestuft. Einkommensentwicklung Auch bei der Einkommensentwicklung gibt es künftig Veränderungen. Die Einkommensentwicklung nach Beschäftigungsjahren entfällt nach dem ERA-TV. Nach dem neuen Tarifvertrag orientiert sich das Einkommen an der Wertigkeit der Anforderungen, die sich aus der Arbeitsaufgabe ergeben. Das Grundentgelt kann folglich nur erhöht werden, indem höherwertige Aufgaben wahrgenommen werden.

5 Die Einführung 5 Einführung des ERA-Tarifvertrags Was ändert sich für die Beschäftigten bei Einführung des ERA? Das Tarifentgelt im ERA ergibt sich aus den drei Komponenten Grundentgelt, Leistungsentgelt und Belastungszulage. Zum Umstellungszeitpunkt verändert sich die Vergütungshöhe nicht. Sollte die bisherige Vergütung das neue Entgelt unterschreiten, so wird es stufenweise an die neue Vergütung herangeführt. Im umgekehrten Fall, das heißt, das bisherige Entgelt übersteigt das neue, ist im ERA-TV eine Verdienstsicherung vorgesehen. Tarifliche Entgelterhöhungen werden in diesem Fall gemäß ERA in den Folgejahren nicht in voller Höhe weitergegeben. Darüber hinaus wird im Tarifvertrag davon ausgegangen, dass die Methoden zur Ermittlung des Leistungsentgelts bis zur Umstellung auf ERA neu geregelt werden. Hier sind ebenfalls Veränderungen zu erwarten. Vom ERA unberührt bleibt die Struktur des Jahreseinkommens mit monatlichem Entgelt, Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Des Weiteren bleiben die Alterssicherung und die prozentualen Schichtzuschläge erhalten. Mit der ERA-Einführung ändert sich die Zusammensetzung des Entgelts für jeden Beschäftigten. Da die Arbeitsaufgaben neu bewertet werden, wird es zu Verschiebungen gegenüber der heutigen Wertigkeit kommen. Was heißt Einführung von ERA bei SEW? Die Umstellung auf ERA bedeutet, dass alle Tarifbeschäftigten, unabhängig von Lohn- oder Gehaltsart, in das neue System überführt werden. Bei SEW handelt es sich in Deutschland um etwa Beschäftigte (siehe Grafik). Integration der Vergütungssysteme Zeitlohn Vergütung nach ERA Ca Beschäftigte Gehalt Die neuen Komponenten: Belastungszulage Leistungsentgelt Grundentgelt Akkordlohn

6 Die Einführung ERA-Projektteam Die Einführung des ERA erfolgt bei SEW im Rahmen eines Projektes. Das ERA-Projektteam besteht aus einem Kernteam, deren Mitglieder aus verschiedenen Unternehmensbereichen stammen. Das Projekt wurde in verschiedene Teilprojekte aufgegliedert, in denen die Grundeinstufungen, das Tarifrecht, die IT-Realisierung, das Leistungsentgelt sowie die Kommunikation von ERA im Betrieb behandelt werden. Darüber hinaus werden Mitarbeiter aus den Fachbereichen bei der Umsetzung involviert. Die weitreichenden Entscheidungen, die getroffen werden müssen, liegen nicht beim Projektteam. Beispielsweise wird für die Entscheidung über die Grundeinstufungen gemäß ERA-Tarifvertrag eine Paritätische Kommission gebildet, die aus Vertretern der Arbeitgeber- sowie der Arbeitnehmerseite besteht. Ihre Aufgaben bestehen in der Einstufung nicht bewerteter Arbeitsaufgaben sowie in der Überprüfung bestehender Einstufungen. In weiteren Teilprojekten des ERA ist ebenfalls ein Mitspracherecht der Paritätischen Kommission bzw. des Betriebsrates erforderlich, um endgültige Entscheidungen treffen zu können. Weiteres Vorgehen Wie geht es weiter? Bei Abschluss des ERA-Tarifvertrages war es das Ziel der Vertragsparteien, neue Maßstäbe und Methoden für das tarifliche Entgelt zu formulieren und bestehende Entgeltstrukturen zu verändern. Die Flexibilität im Entgeltaufbau sowie die Transparenz der Entgeltpolitik sollen erhöht werden. Die Umsetzung von ERA bedeutet also einen Neuanfang im Bereich des Entgelts. Das Projekt zeichnet sich durch eine hohe Komplexität aus. Einen Überblick über die einzelnen Umsetzungsstufen gibt die folgende Graphik / 0805 Umsetzungsstufen IT-Realisierung Bestimmung der Belastungszulagen Entwicklung neuer Instrumente zur Ermittlung der Leistungskomponente Bewertung der Arbeitsaufgaben Endgültige Entscheidung in der PaKo Zuordnung der Mitarbeiter Wann wird ERA eingeführt? Der Tarifvertrag sieht einen Einführungstermin zwischen dem und dem vor. Geplanter Einführungstermin bei SEW ist das Jahr Ob dieser Termin zu halten ist, hängt von den Ergebnissen einer Vielzahl von Aktivitäten, Entscheidungen und vor allem der guten Zusammenarbeit der Beteiligten ab. SEW-EURODRIVE GmbH & Co KG Postfach D Bruchsal Telefon Fax sew@sew-eurodrive.de j

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