Herzlich willkommen zum 5. Semester! Höhere Finanzbuchhaltung. Gründung Umwandlung Fusion Sanierung Liquidation

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1 Herzlich willkommen zum 5. Semester! Martin (Wiss) Höhere Finanzbuchhaltung Gründung Umwandlung Fusion Sanierung Liquidation Roadmap Datum Themen Kapitel 14. April Unternehmensgründung und Beteiligungsfinanzierung K Mai Umwandlung der Rechtsform K Juni Fusion 1 Fusionsbegriff und Fusionsarten Festlegung Umtauschverhältnis 1. September Fusion 2 Absorptions- und Kombinationsfusion Quasifusion (Beteiligungsbasis) K 5 K September Sanierung und Liquidation K 6-7 1

2 Lernziele Du kennst die Gründungsbuchungen einer Kollektivgesellschaft Du buchst selbständig die Gründung einer Aktiengesellschaft Du erklärst mit eigenen Worten die drei Möglichkeiten der Aktienkapitalerhöhung Spezielle Ereignisse im Leben einer Unternehmung Gründung Aussenfinanzierung Umwandlung der Rechtsform Fusion Sanierung Liquidation Diese speziellen Ereignisse sind rechtlich geregelt und haben einen wesentlichen wirtschaftlichen Einfluss auf das Unternehmen. 2

3 Gemeinsame Merkmale der speziellen Ereignisse Seltenheit, Einmaligkeit Langfristige und einschneidende Auswirkungen Komplexer Sachverhalt Unternehmungsgründung Rechtlich Errichtung eines Unternehmens entsprechend den für die gewählte Gesellschaftsform vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften (OR 3. Teil). Betriebswirtschaftlich Bereitstellung der Infrastruktur (Finanzierung, Investitionen, Organisation) um ein Geschäft zu betreiben. 3

4 Problembereiche bei der Unternehmungsgründung Wahl der Rechtsform Haftungsverhältnisse, steuerliche Belastung, Finanzierungsmöglichkeiten, Anonymität, Kosten, Ausübung der Unternehmungsleitung Standortwahl und Infrastruktur Organisationsform Führungs- und Unternehmungspolitik Unternehmungsformen Personenunternehmungen Einzelunternehmung Kollektivgesellschaft Kommanditgesellschaft Kapitalunternehmungen Aktiengesellschaft Gesellschaft mit beschränkter Haftung Genossenschaften 4

5 Gründung einer Einzelunternehmung Darauf ist besonders zu achten: Saubere Trennung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen Rechtliche Stellung der Einlage des Ehegatten Rechtliche Stellung andere Einlagen wie Darlehen von Verwandten, partiarisches Darlehen und Einlage als stiller Gesellschafter Gründung einer Kollektivgesellschaft Grundsätzlich gleich wie bei der Einzelunternehmung, zusätzlich jedoch noch: Bewertung der Sacheinlagen Abgrenzung zwischen den Teilhabern (Kapitaleinlagen, Arbeitsleistungen, Verzinsung der Einlagen, Gewinnausschüttung) Bewertung bei Ein- und Austritt von Teilhabern 5

6 Gründung einer Kollektivgesellschaft Buchungsmässige Abwicklung Einbringungskonti für Sacheinlagen Einzahlungskonti bei Bareinlagen Beispiel: Gesellschafter Huber bringt in die neu zu gründende Kollektivgesellschaft Huber & Meier ein. Er liberiert die Verpflichtung durch die Bank. Einzahlung Huber / Kapital Huber Bank / Einzahlung Huber Unterschiede AG/Personengesellschaft Trennung Unternehmer- und Kapitalgeberfunktion Festes Grundkapital Keine persönliche Haftung der Aktionäre Besondere Schutzvorschriften für Gläubiger und Aktionär (Revisionsstelle, Reservenbildung gesetzlich vorgeschrieben) Verrechnungssteuerpflicht bei Ausschüttungen Konstitutive Wirkung des Handelsregistereintrages 6

7 Gründung einer AG Errichtung der Statuten Erstellung und öffentliche Beurkundung der Sacheinlageverträge, falls Sacheinlagen vorhanden Gründungsbericht: schriftlicher Rechenschaftsbericht durch die Gründer. Prüfung durch Revisor Aktienzeichnung Errichtungsakt: öffentliche Urkunde über die Gründung Entstehungsakt: Eintrag ins Handelsregister Gründungsarten Bargründung (OR 633) - Bargründung mit voller Einzahlung - Bargründung mit teilweiser Einzahlung (Teilliberierung) Sacheinlage oder Apportgründung* (OR 628/1) Sachübernahmegründung* (OR 628/2) Gründung mit Gründervorteilen* (OR 628/3) Gründung mit Verrechnung* (OR 635) * vorliegen einer qualifizierten Gründung 7

8 Gründungskosten Beurkundungsgebühr, Handelsregistergebühr, Bankprovisionen und Emissionsabgabe* *Mit der Unternehmenssteuerreform (in Kraft seit 1. Januar 1998) wurde die Emissionsabgabe von 2% auf 1% herabgesetzt. Die Freigrenze beträgt zur Zeit (2006) CHF 1 000'000. Somit sind generell die ersten CHF 1 000'000 für Beteiligungsrechte (Aktien, GmbH-Anteile, Genossenschaftsanteile und Partizipationsscheine) von der Emissionsabgabe befreit. Buchhalterische Berücksichtigung: Sofort der Erfolgsrechnung belasten Mit dem Agio verrechnen Aktivieren und über längstens 5 Jahre abschreiben Gründe für Aktienkapitalerhöhung Finanzierung von Investitionen Rückzahlung von Fremdkapital Finanzierungsverhältnis (Kreditwürdigkeit) Kapitalverwässerung Rechtliche Gründe Steuergründe Gewährung von Bezugsrechten an die Aktionäre Dividendenpolitik 8

9 Möglichkeiten der Aktienkapitalerhöhung Ordentliche Kapitalerhöhung (OR 650 ff) GV beschliesst Erhöhung des Aktienkapitals auf einen Schlag um einen bestimmten Betrag. Genehmigte Kapitalerhöhung (OR 651 ff) Generalversammlung ermächtigt Verwaltungsrat, das Aktienkapital innerhalb einer bestimmten Frist bis zu einem Maximalbetrag zu erhöhen. Bedingte Kapitalerhöhung (OR 653 ff) GV beschliesst tropfenweise Erhöhung des Aktienkapitals, je nach Ausübung von Wandel- und Optionsrechten. 9

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