Erbschaftsteuer vor dem Neustart

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1 Erbschaftsteuer vor dem Neustart Keyfacts - Die Einigung bringt Hoffnung auf Rechtssicherheit - Für Großvermögen gibt es gravierende Änderungen - Der Verwaltungsaufwand wird steigen 23. Juni 2016 Kurz nach einer Einigung der Parteispitzen innerhalb der großen Koalition hat der Bundestag am 24. Juni dem Erbschaftsteuerreformgesetz zugestimmt. Nach diesem Gesetz sollen Firmenerben wie bisher weitgehend von der Steuer befreit werden, wenn sie das Unternehmen fortführen und Arbeitsplätze erhalten. Die Neuregelungen führen insgesamt jedoch zu einer deutlichen Komplikation des Erbschaftsteuergesetzes. Nach monatelangem Streit haben sich die Parteispitzen innerhalb der großen Koalition endlich auf eine Reform der Erbschaftsteuer einigen können. Wir erinnern uns: Sie war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz Ende 2014 gekippt hatte. Familienunternehmen brauchen Planungs- und Rechtssicherheit. Jetzt. Die Einigung ist meines Erachtens ein wichtiger Schritt, um endlich Klarheit für die zukünftigen Rahmenbedingungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu schaffen. Positiv ist auch, 1/5

2 dass Firmenerben auch zukünftig von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden sollen einige Regelungen werden jedoch verschärft: Die Lohnsummenprüfung bei kleinen Unternehmen verschlechtert sich. Künftig werden nur Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern von der Nachweispflicht bei der Lohnsummenregelung ausgenommen; bislang war die Grenze bei 20 Arbeitnehmern. 26 Millionen Euro: Ab einem Betriebsvermögen in dieser Höhe je Erbfall gibt es eine Bedürfnisprüfung Mit den gravierendsten Änderungen werden Großvermögen rechnen müssen. Ab einem erhaltenen Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall und innerhalb eines Zeitraumes von zehn Jahren sollen Erben erst nach einer Bedürfnisprüfung Steuervergünstigungen bekommen können. In diesem Fall müssen sie ihr Privatvermögen offenlegen. Zu zahlen ist die Steuer in Höhe von 50 Prozent des vorhandenen Privatvermögens. Die Alternative ist ein Abschlagsmodell: Mit wachsendem Unternehmensvermögen sinkt der Prozentsatz der Steuerbefreiung. Für Erben, denen mehr als 90 Millionen Euro hinterlassen werden, wird es keine Steuerbefreiung mehr geben. Das Zauberwort bei der Frage, ob ein Unternehmen begünstigt wird oder nicht, heißt Verwaltungsvermögen. Es soll bei der Unterscheidung zwischen verschonungswürdigem und nicht verschonungswürdigem Vermögen bleiben. Sogenanntes schädliches Verwaltungsvermögen wird nicht von der Erbschaftsteuer verschont. Die Regeln bei der Berechnung ändern sich aber im Detail. Positiv ist, dass in Zukunft Verwaltungsvermögen, das innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall für Investitionen in das Unternehmen verwendet wird, nachträglich als begünstigtes Vermögen beurteilt wird. Deutliche Verbesserungen gibt es auch bei der Unternehmensbewertung. Die Politik hat ein Einsehen gehabt: Bislang wurden Unternehmen vereinfacht mit einem Faktor von ca. 18 auf den durchschnittlichen Vorsteuergewinn bewertet. Zukünftig soll sich dieser Faktor in einem engen Korridor zwischen 10 und 12,5 bewegen. Damit sinken der durchschnittliche Wert und damit auch eine Steuerbelastung um mehr als 30 Prozent. Für Familienunternehmen kann zudem ein weiterer Abschlag von bis zu 30 Prozent gewährt 2/5

3 werden, wenn im Gesellschaftsvertrag eine Kapitalbindung sowie Verfügungsbeschränkungen vereinbart sind. Das Gesetz ist komplex, bei vielen größeren Unternehmen wird sich die neue Berechnungssystematik mit einer deutlich höheren Steuerbelastung auswirken. Insbesondere durch die neuen Bewertungsregelungen könnte das neue Recht häufig zu einer niedrigeren Steuerbelastung als im bisherigen Recht führen. Aber es wird zu deutlichen Mehrbelastungen bei hohen Unternehmens- und Privatvermögen kommen. Ob der Kompromiss kommt, ist allerdings wieder offen. Besonders der zuletzt genannte zusätzliche Wertabschlag für Familienunternehmen ist im Streit. Grüne und SPD-geführte Bundesländer, so auch NRW, haben bereits Widerstand angekündigt, weil ihnen die Erleichterungen zu weit gehen. Bei einer zu erwartenden Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat endet das Verfahren vielleicht nun doch zunächst wieder ohne gesetzliche Neuregelung und allen damit verbundenen Rechtsunsicherheiten für Vermögensübertragungen ab Juli Mehr zum Thema finden Sie hier in Kay Klöppings Artikel: Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer Alle Änderungen im Überblick Zusammengefasst»Das Gesetz ist komplex, bei vielen größeren Unternehmen wird sich die neue Berechnungssystematik mit einer deutlich höheren Steuerbelastung auswirken. «Die Einigung ist ein wichtiger Schritt, um endlich Klarheit für die zukünftigen Rahmenbedingungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu schaffen. Positiv ist, dass Firmenerben auch zukünftig von der Erbschaftsteuer weitgehend befreit werden sollen einige Regelungen werden jedoch verschärft. Mit den gravierendsten Änderungen werden Großvermögen rechnen müssen: Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall gibt es eine Bedürfnisprüfung. Der Erbe muss nachweisen, dass ihn die Zahlung der Erbschaftsteuer überfordern würde. 3/5

4 Kay Klöpping Partner, Tax ÄHNLICHER ARTIKEL NEWS Neuregelung des Erbschaftssteuer Die geplante Neureglung zur Erbschaft- und Schenkungssteuer seit dem 8. Juli 2015 betrifft auch Familienunternehmen. Übertragungen müssen noch vor dem Herbst geschehen, denn ab diesem... MEHR 4/5

5 KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, ein Mitglied des KPMG-Netzwerks unabhängiger Mitgliedsfirmen, die KMPG International Cooperative ("KPMG International"), einer juristischen Person schweizerischen Rechts, angeschlossen sind. Alle Recht vorbehalten. 5/5

eine Reform der beanstandeten gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht haben.

eine Reform der beanstandeten gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht haben. - Unser Zeichen: 3000/CKu/pa/if Sachbearbeiter/in: Dipl.-Kfm. (FH) Carsten Kuglarz, Steuerberater Telefon: 0 25 63 / 922-0 Einigung der großen Koalition auf eine Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer

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