Junghennenaufzucht Tierschutz und Wirtschaftlichkeit
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- Sofia Kaufman
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1 Junghennenaufzucht Tierschutz und Wirtschaftlichkeit Mit dem Verbot der Haltung von Legehennen in Käfigen ändern sich in zunehmendem Maße auch die ökonomischen, verfahrenstechnischen und tierschützerischen Anforderungen an die Aufzucht von Junghennen. Ziel des Aufzüchters ist, die Junghennen optimal auf ihre spätere Haltung als Legehenne vorzubereiten. Eine große Herausforderung wie die Praxis zeigt. Licht ist ein Schlüssel für eine gute Legeleistung In der Aufzucht ist eine Steuerung der Legereife und Legetätigkeit der Tiere sehr wichtig (Petersen 2001, Lohmann Tierzucht 2007). Ziel dieser Maßnahme ist: ein möglichst gleichzeitiger Legebeginn aller Tiere die Produktion großer, vermarktungsfähiger Eier bereits bei Beginn der Legeperiode eine gute Legepersistenz. Um die Legereife auf die 20. bis 21. Lebenswoche hinauszuzögern, wird der Proteingehalt des Futters begrenzt und die Tageslichtlänge reguliert. Die Lichtregulierung erreicht man durch Verlängerung des Lichttages mit künstlichem Licht bei niedriger Intensität. Da herkunftsabhängige Unterschiede bestehen, sollten die Haltungsanleitungen der Zuchtfirmen für die jeweiligen Hybridhennen genau beachtet werden. Auch die Homogenität der Herde ist wichtig. Wächst die Herde in der Aufzuchtphase auseinander, beginnen die Tiere nicht nur ungleichmäßig mit dem Legen, sondern es steigt vermutlich auch das Risiko für Federpicken und Kannibalismus an. Abb. 1: Junghennen werden als Eintagsküken eingestallt und entwickeln sich in ca. 20 Wochen zu Junghennen Junghennen müssen auf den Legestall vorbereitet werden Darüber hinaus müssen die Aufzuchtverfahren gewährleisten, dass die Tiere sich in dem späteren Haltungsverfahren zurechtfinden (Fröhlich 1990). Futter und Wasser sowie Nester werden in der Legehennenhaltung meist auf erhöhten Standorten angeboten. Die Junghennen müssen in der Aufzuchtphase lernen, erhöhte Standorte anzufliegen. Tränke- und Fütterungseinrichtungen werden aus diesem Grund vorzugsweise schon während der Aufzuchtphase erhöht angeboten; die Art der Tränke- und Futtereinrichtungen werden auf den Legestall abgestimmt. Eine zu geringe Futteraufnahme nach der Umstallung führt zu wirtschaftlichen Einbußen, da ein Teil der Tiere an Gewicht verliert und nicht mit dem Legen beginnt. Einzeltiere, die Futter und Wasser nicht finden, können Federpicken und Kannibalismus entwickeln oder verenden. Probleme bei der Nutzung der Nester führen zu mehr verlegten Eiern und möglicherweise Kloakenkannibalismus. Seit einigen Jahrzehnten wird die kommerzielle Aufzucht überwiegend in fensterlosen Ställen mit Kunstlicht bei niedriger Lichtintensität durchgeführt, um Federpicken und Kannibalismus zu minimieren. Die Haltung erfolgt im Käfig oder als Bodenhaltung (Abb. 2). Zusätzlich werden den Tieren die Schnäbel kupiert bzw. touchiert, um die Auswirkungen von Federpicken und Kannibalismus gering zu halten. Lediglich in der Aufzucht von Junghennen für ökologisch wirtschaftende Betriebe wurden Seite 1 von 5
2 in den letzten Jahren Erfahrungen mit der Haltung von unkupierten Küken und Junghennen in Tageslichtställen gesammelt. Ausserdem wurden Richtlinien von den Ökoverbänden für die Haltung von Küken und Junghennen entwickelt. Abb. 2: Klassische Bodenhaltung für Junghennen ohne Strukturelemente wie Sitzstangen, erhöhte Ebenen oder Volierenblöcke. Die Fenster lassen sich soweit vorhanden verdunkeln Abb. 3: Junghennen, die später in Ställe mit Volierenhaltung geliefert werden, sollten auch in der Aufzucht schon an dieses Haltungsverfahren gewöhnt werden (Foto: Keppler) Tierschutzrechtliche Vorschriften Die Haltung von Legehennen ist europaweit in der EG-Legehennenhaltungsrichtline (1999) geregelt und wurde mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (2006) in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelungen der EG-Legehennenhaltungsrichtlinie (1999) gelten jedoch nur für Hennen im legereifen Alter. Somit sind für die Junghennenaufzucht keine Bestimmungen formuliert. Über die Bestimmungen der EG-Richtlinie hinausgehend fordert die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (2006), dass nur solche Legehennen eingestallt werden, die während ihrer Aufzucht an die Art der Haltungseinrichtung gewöhnt worden sind (Abb. 3). Für die alternative Legehennenhaltung kann hieraus abgeleitet werden, dass während der Aufzuchtperiode Tageslicht oder erhöhte Lichtintensitäten (evtl. mit Tageslichtspektrum) und erhöhte Standorte oder Sitzstangen erforderlich sind. Ob Junghennen, die später in Freiland- oder ökologischer Haltung gehalten werden sollen, bereits während der Aufzucht Auslauf gewährt werden muss, wird kontrovers diskutiert, aber überwiegend verneint. Die Freilandhaltung von Junghennen ist in Deutschland bisher unüblich. Schnabelkürzen ist noch üblich Um Schäden durch Federpicken und Kannibalismus zu vermindern, wird den Küken als symptomatische Maßnahme meist in der Brüterei oder im Aufzuchtbetrieb prophylaktisch der Schnabel Abb. 4: Schnabel einer kupierten Junghenne (Foto: Keppler) gekürzt (Abb. 4). Dies ist nach dem Tierschutzgesetz (2006) nur nach vorheriger Genehmigung und maximal bis zum 10. Lebenstag zulässig, wenn glaubhaft dargelegt werden kann, dass der Eingriff für die vorgesehene Nutzung unerlässlich ist. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (2000) ist die Erlaubnis auf höchstens 5 Jahre zu befristen. Beim Schnabelkürzen wird entweder nur die Schnabelspitze (touchieren) oder ein Teil des Schnabels (kupieren) entfernt. Dies geschieht mit einem heißen Messer. Seite 2 von 5
3 Nur in Ausnahmenfällen und nach Feststellung durch den Veterinär kann diese Maßnahme bei akutem Kannibalismus auch später erlaubt werden. In allen Fällen werden innervierte Bereiche des Schnabels zerstört. In zahlreichen Untersuchungen wurden eine Verminderung der Pickaktivität sowie eine nachhaltig geringere Futteraufnahme nachgewiesen. Dies deutet sehr stark darauf hin, dass die Tiere Schmerzen empfinden, die möglicherweise auch länger anhalten (Gentle et al. 1990). Außerdem ist der Schnabel ein sehr empfindliches Tastorgan. Es ist davon auszugehen, dass die Tiere in ihrer Wahrnehmung eingeschränkt werden. Trotz des Kürzens des Schnabels treten Feder- und Kloakenpicken weiterhin auf. Dabei können die Tiere jedoch kaum noch Federn oder Federteile packen und herausziehen und auch nicht so leicht Wunden verursachen. Modelle verdeutlichen Kostenstruktur in der Junghennenaufzucht Zur Wirtschaftlichkeit der Junghennenaufzucht liegen kaum Veröffentlichungen vor. Ersatzweise lassen die vier Berechnungsbeispiele in Tabelle 1 Rückschlüsse auf die Kostenstruktur zu. Für die Beispiele wurden vier unterschiedliche Modellbetriebe gebildet. Die Berechnungsgrundlagen sind Tabelle 2 zu entnehmen. Tab. 1: Kosten und ausgewählte Erfolgsgrößen von vier Modellbetrieben im Vergleich Konventionell Ökologisch Kosten/Erfolgsgrößen Bodenhaltung Volierenhaltung Bodenhaltung Volierenhaltung Anteile [in %] auf 100 % Produktionskosten bezogen Futter 35,90 33,17 42,40 35,05 Sonstige Direktkosten 41,08 38,26 32,74 27,06 Arbeitserledigungskosten 4,93 5,17 5,15 5,58 Gebäudekosten 18,09 23,40 19,72 32,31 /(Tierplatz a) Summe Produktionskosten absolut 6,99 7,57 12,95 15,66 Produktionskostenfreie Leistung 2,21 1,63 6,23 3,52 Tab. 2: Berechnungsgrundlagen der vier Modellbetriebe Kenngröße Konventionell Ökologisch Bodenhaltung Volierenhaltung Bodenhaltung Volierenhaltung Junghennen im Durchgang [Anzahl] Junghennenplätze des Betriebes [Anzahl] Umtriebe [Anzahl] 2,3 2,3 2,3 2,3 Besatz (Stallgrundfläche) [Tiere/m²] Tierverluste [%] 2,4 3,5 2,8 1,9 Gesamtfutterverbrauch [kg/tier] 7,18 7,18 7,94 7,94 Futterkosten [ /Tier] 1,09 1,09 2,39 2,39 Arbeitszeitbedarf [AKh/100 Tiere] 2,90 3,36 5,74 7,44 Die Modellbetriebe weisen große Kostenunterscheide auf. Sie schwanken zwischen 6,99 und 15,66 je Tierplatz und Jahr. Ein direkter Vergleich der Ergebnisse ist nicht zulässig, da die drei wesentlichen Einflussgrößen Haltungsverfahren, Bestandsgröße und Wirtschaftsweise unterschiedlich gewählt sind. Die Darstellung lässt aber konkrete Schlüsse über die Verteilung der Kosten in Abhängigkeit der Einflussfaktoren zu. Seite 3 von 5
4 Futterkosten Demnach stellen die Futterkosten mit 33,17 bis 42,40 % der Produktionskosten den größten Kostenanteil und ca. 45 bis 55 % der Direktkosten dar. Die absolut höheren Direktkosten in den ökologischen Aufzuchtverfahren lassen sich im Wesentlichen mit den rund doppelt so hohen Futterpreisen erklären. Hinzu kommen höhere Kosten für Tierarzt und Impfungen als in den konventionellen Verfahren. Arbeit und Investitionen Die Arbeitserledigungskosten schwanken zwischen 4,93 und 5,58 je Tierplatz und Jahr. Die beiden Beispiele für die ökologische Aufzucht zeigen dabei, dass der Arbeitsaufwand in der Volierenhaltung bei einer Bestandsgröße von Tieren um ca. 30 % höher ist als in der Bodenhaltung. Alle vier Beispiele zeigen, dass der Anteil der Gebäudekosten an den Produktionskosten eine große Spanne aufweist. Er liegt zwischen 18,09 und 32,31 % der Produktionskosten. Das Haltungsverfahren sowie die Bestandsgröße haben ebenfalls einen Einfluss auf die Kosten. Bei der Bestandsgröße von Tieren weist die ökologische Bodenhaltung bei der gewählten Besatzdichte Vorteile gegenüber der Volierenhaltung auf. In Letzterer liegen die Gebäudekosten um ein Drittel höher. Der Einfluss der Bestandsgröße ist an den vier Beispielen nicht ablesbar. Vergleichswerte zeigen aber, dass bei klassischer Bodenhaltung und Tierplätzen im Vergleich zu Tierplätzen mit 25 % höheren Gebäudekosten gerechnet werden kann. Besonderheiten der Wirtschaftsweise Bei den insgesamt hohen Kosten in der ökologischen Aufzucht sind positive kalkulatorische Betriebszweigergebnisse im Wesentlichen auf die etwa doppelt so hohen Junghennenverkaufspreise wie im konventionellen Sektor zurückzuführen. Eine nicht unbedeutende Rolle spielt auf den Ökobetrieben auch die innerbetrieblich zu verrechnende Leistung des Düngerwertes. Auf den beiden Ökobetrieben der Modellberechnung macht der Düngerwert 4,3 % der Leistungen des Junghennenverkaufs aus. Für die konventionellen Betriebe wurde demgegenüber ein Kostenfaktor für Kotexport von 0,02 je Junghenne unterstellt, auch wenn vielerorts eine kostenlose Abgabe des Mists z. B. an Genossenschaften möglich ist. Für eine ökonomisch sinnvolle Junghennenaufzucht in Ökobetrieben müssen die Rückstellungskosten für Produktions- und Deklassierungsrisiken besonders beachtet werden (Baumnann 2004). Dies wird mit einem erhöhten Infektionsrisiko und damit größere Risiken für Leistungsdepressionen und erhöhte Tierabgänge in der Freilandhaltung begründet. Für die Junghennenaufzucht sind 3 % (des Ertrags) die unterste Grenze zur Abfederung des Risikos nicht vorhersehbarer Ausfälle. Bodenhaltung hat geringe Produktionskosten Die vier Berechnungsbeispiele ergeben, dass die Produktionskosten in der Bodenhaltung deutlich niedriger sind als in der Volierenhaltung. Dieser Unterschied zu der Legehennenhaltung ist zum Teil dadurch zu erklären, dass in der Junghennenaufzucht häufiger aus- und eingestallt wird und die Arbeiten während der Serviceperiode in der Voliere aufwändiger sind. Weitere mögliche Gründe für Unterschiede zwischen den Kosten der Boden- und der Volierenhaltung in der Aufzucht und der Legehennenhaltung sind noch offen. Die Wirtschaftlichkeit der Junghennenaufzucht hängt von vielen Faktoren ab und muss betriebsspezifisch kalkuliert werden, um die nachhaltige Einkommenssicherung laufend zu prüfen und die wirtschaftliche Vorzüglichkeit gegenüber anderen Einkommensalternativen abschätzen zu können. Seite 4 von 5
5 Literatur Allgemeine Verwaltungsvorschrift (2000): Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes vom 9. Februar 2000 (BAnz. Nr. 36a vom 22. Februar 2000) Baumann, W. (2004): Bio-Geflügelhaltung aus betriebswirtschaftlicher Sicht. In: Artgerechte Geflügelerzeugung. Fütterung und Management. Bioland Verlags GmbH, Mainz, S Bessei, W. und Damme, K. (1998): Neue Verfahren für die Legehennehaltung. KTBL-Schrift 378. Münster Hiltrup Damme, K. (2003): 3. Bayerischer Herkunftsvergleich von Legehybriden in Bodenhaltung 2000/2001. LFL Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Tierhaltung und Tierschutz Arbeitsbereich Geflügel und Kleintiere, Kitzingen EG-Legehennenhaltungsrichtlinie (1999): Richtlinie 1999/74/EG des Rates vom 19. Juli 1999 zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen (ABl. EG Nr. L 203, S. 53) Fröhlich, E. K. F. (1990): Zur Bedeutung erhöhter Sitzstangen und räumlicher Enge während der Aufzucht von Legehennen. In: Aktuelle Arbeiten zur artgemäßem Tierhaltung Darmstadt, KTBL-Schrift 344, S Gentle, M. J.; Waddington, D.; Hunter, L. N.; Jones, R. B. (1990): Behavioural evidence for persistent pain following partial beak amputation in chickens. Applied Animal Behaviour Science 27, pp Lohmann Tierzucht (2007): Petersen, J. (2001): Beleuchtungsprogramme als Klimafaktor in Geflügelställen. In: Jahrbuch für die Geflügelwirtschaft Hrsg: J. Petersen, S Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (2006): Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2006 (BGBl. I, S. 2043) Autoren Christiane Keppler, Viktoria Weigand, Katrin Schiffer, Marion Staack und Prof. Dr. Ute Knierim, Universität Kassel, Witzenhausen, Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften, Fachgebiet Nutztierethologie und Tierhaltung, Witzenhausen Quelle Keppler et al. (2008): Junghennenhaltung. Produktionsverfahren planen und kalkulieren. KTBL-Datensammlung. Darmstadt Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. (KTBL) Bartningstraße Darmstadt Telefon: Fax: ktbl@ktbl.de Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Darmstadt, Aktenzeichen 8 VR 1351 Vereinspräsident: Prof. Dr. Thomas Jungbluth Geschäftsführer: Dr. Heinrich de Baey-Ernsten Verantwortlich im Sinne des Presserechts: Dr. Heinrich de Baey-Ernsten Diese Information wurde vom KTBL und den Autoren nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Das KTBL und die Autoren übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der bereitgestellten Inhalte. Herausgegeben mit Förderung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e. V. Nachdruck nur mit Quellenangabe. Seite 5 von 5
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