Mitteilung zur Kenntnisnahme

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1 Drucksache 16/ Wahlperiode Mitteilung zur Kenntnisnahme Fairer Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und Berliner Landesunternehmen Drs 16/2937 und 16/2643 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses können über die Internetseite (Startseite>Parlament>Plenum>Drucksachen) eingesehen und abgerufen werden.

2 Der Senat von Berlin InnSport - ZS B 12 Rü Telefon 9027 (927) 1049 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - M i t t e i l u n g - zur Kenntnisnahme - über "Fairer Umgang mit Praktikantinnen und Praktikanten in der Berliner Verwaltung und Berliner Landesunternehmen" - Drucksache Nr. 16/2937 und 16/ Der Senat legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2010 Folgendes beschlossen: "Für die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Verwaltungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung werden nachfolgend dargelegte Regeln für das Anbieten von Praktika als Leitlinie festgelegt: Praktika in der Berliner Verwaltung dienen der Berufsorientierung und der praktischen Berufsbildung. Praktikantinnen und Praktikanten sollen in Arbeitsabläufe integriert werden, dürfen aber keine Vollzeitstellen ersetzen. Die dauerhafte Wahrnehmung von Aufgaben oder Arbeitsschritten durch Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht zulässig. Die Dauer von Praktika wird regelmäßig auf 3 Monate begrenzt. Ausnahmen sollen nur im Rahmen von Ausbildungsgängen, in denen längere Praktika vorgeschrieben sind, sowie für Praktika im Rahmen von staatlichen Programmen gelten. Praktikantinnen und Praktikanten, deren Praktika nicht Teil einer Schul-, Fachhochschuloder Hochschulausbildung sind, sind angemessen zu vergüten, soweit die Laufzeit des Praktikums mehr als einen Monat beträgt. Über die Umsetzung wird dem Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2010 berichtet." Hierzu wird berichtet: Die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport durchgeführte Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Einhaltung der beschlossenen Grundsätze bei der Beschäftigung von Praktikantinnen und Seite 1 von 4

3 Praktikanten hat ergeben, dass diese Grundsätze in den betreffenden Verwaltungen bereits jetzt weitestgehend umgesetzt sind. Senatsverwaltungen und nachgeordnete Verwaltungen Aus der Gesamtschau der eingegangenen Rückmeldungen ergibt sich, dass die angebotenen Praktikumsplätze im den betreffenden Verwaltungen einschließlich der Finanzämter sowie der Berliner Gerichte immer der Berufsorientierung und praktischen Berufsbildung im Rahmen einer Schul, Fachhochschul- und Hochschulausbildung dienen. In einigen Fällen erfolgen Praktikumseinsätze auch aufgrund eines staatlichen Bildungsprogramms. Der Erwerb von praktischen Erfahrungen, Kenntnissen und Fähigkeiten steht eindeutig im Vordergrund. Alle Praktikantinnen und Praktikanten werden in die Arbeitsabläufe integriert. Zudem werden in keinem Bereich Voll- oder Teilzeitstellen durch Praktikantinnen und Praktikanten ersetzt. Eine dauerhafte Wahrnehmung von Aufgaben oder Arbeitsschritten durch Praktikantinnen und Prakti- kanten findet ebenfalls nicht statt. Die Schüler- und Studienpraktika werden auf der Basis von Praktikumsvereinbarungen durchgeführt. Sie werden auf der Grundlage der jeweils durch die Bil- dungseinrichtungen vorgegebenen Bedingungen der Ausbildungsgänge (z.b. Dauer des Praktikums) und von Praktikumsplänen durchgeführt. Darin werden die zu erwerbenden Fachkenntnisse und Kompetenzen festgelegt. Die Dauer reicht im Allgemeinen von zweiwöchigen Schülerpraktika bis zu dreimonatigen bzw. sechsmonatigen Pflichtpraktika, wie sie z.b. für Studierende des Studienganges Öffentliche Verwaltungswirtschaft der Hochschule für Wirtschaft und Recht regelmäßig in den Studien- und Praktikumsordnungen festgeschrieben sind. Ansonsten liegt die durchschnittliche Praktikumsdauer im Allgemeinen zwischen einem und drei Monaten. Eine Verwaltung wies darauf hin, dass aktuell bei Bewerbungen um Praktika zunehmend das Bildungsprogramm der Europäischen Union für den Hochschulbereich Erasmus an Bedeutung gewinnt, in dem auch Studienpraktika bis zu 12 Mo- möglich naten sind. Bei den Berliner Gerichten werden die Grundsätze ebenfalls berücksichtigt. Lediglich in einem Amtsgericht ist in Abweichung von den Vorgaben des Beschlusses derzeit noch eine Praktikantin beschäftigt, deren Praktikum auf sechs Monate begrenzt ist, ohne dass diese Praktikumsdauer im Rahmen von Ausbildungsgängen vorgeschrieben ist. Die Dauer entsprach dem Wunsch der Praktikantin, der Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin war zum Zeitpunkt des Abschlusses des Praktikantinnenvertrages dem Amtsgericht noch nicht bekannt. Die betreffenden Verwaltungen bieten fast ausschließlich unentgeltliche Praktikumsplätze als Be- standteil einer Schul, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung an. Die Ausnahme bildet das Praktikantenentgelt der einjährig eingesetzten Rettungsassistentinnen und -assistenten, die tarif- vergütet lich werden. Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung Zu den Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung (Stand April 2010) gehören: Unternehmen Anteil Berlins BBB Infrastruktur GmbH & Co. KG 100,0 BBB Infrastruktur-Verwaltungs GmbH 100,0 BCIA Berliner Gesellschaft zum Controlling der Immobilien-Altrisiken mbh 100,0 BEHALA - Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbh 100,0 Berliner Bäder-Betriebe (BBB) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0 Berliner Großmarkt Gesellschaft mit beschränkter Haftung 100,0 Seite 2 von 4

4 Unternehmen Anteil Berlins Berliner Stadtgüter GmbH 100,0 Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0 Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0 BERLINER WASSERBETRIEBE Anstalt des öffentlichen Rechts 50,1 Berliner Werkstätten für Behinderte Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BWB) 70,0 Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft 50,1 BGZ Berliner Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit mbh 60,0 BIH Berliner Immobilien Holding GmbH 100,0 BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH 100,0 degewo Aktiengesellschaft 100,0 Deutsche Film- und Fernsehakademie Berlin, Gesellschaft mit beschränkter Haftung 100,0 Deutsche Klassenlotterie Berlin rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0 Friedrichstadtpalast Betriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung 100,0 GESOBAU AG 100,0 GEWOBAG Gemeinnützige Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin 96,7 Grün Berlin Park und Garten Gesellschaft mit beschränkter Haftung 100,0 Hebbel-Theater Berlin - Gesellschaft mbh 100,0 HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mit beschränkter Haftung 100,0 Investitionsbank Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0 IT-Dienstleistungszentrum Berlin Anstalt des öffentlichen Rechts 100,0 Kinder- und Jugendfreizeitzentrum Wuhlheide - Landesmusikakademie - gemeinnützige 100,0 Betriebsgesellschaft mbh Kulturprojekte Berlin GmbH 100,0 Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG 100,0 Liegenschaftsfonds Berlin Projektgesellschaft mbh & Co. KG 100,0 Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbh 100,0 Messe Berlin GmbH 99,7 Olympiastadion Berlin GmbH 100,0 STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mit beschränkter Haftung 100,0 Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH 100,0 WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mit beschränkter Haftung 100,0 WISTA-MANAGEMENT GMBH WISSENSCHAFTS- UND WIRTSCHAFTSSTANDORT 97,9 BERLIN-ADLERSHOF Die Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung gehen ebenfalls mit gutem Beispiel voran. Dort werden die unterschiedlichsten Formen von Praktika durchgeführt, von zweiwöchigen Schülerpraktika bis zu mehrmonatigen Praktika. Die Praktika dienen den verschiedensten Zwecken, z.b. auch Schnupperpraktika für Schüler, Studenten und Umschüler, Vorpraktika zur Studienzulassung. Die Berufsorientierung, die praktische Berufsbildung und die betriebliche Erprobung stehen stets im Vordergrund. Einen großen Anteil stellen ebenfalls Pflichtpraktika im Rahmen von oder in Vorbereitung auf Studiengänge dar. Die Berliner Werkstätten für Behinderte GmbH beispielsweise bietet darüber hinaus Menschen mit Behinderungen kurze, meist zweiwöchige Praktika an, wenn dieses z.b. nach dem Besuch einer Förderschule den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt ken- nen lernen wollen. Diese "Praktika" genannten Hospitationen dienen dem Kennenlernen einer Werkstatt und der Möglichkeiten der beruflichen Förderung innerhalb dieser Werkstatt. Die eingesetzten Praktikantinnen und Praktikanten werden auch hier in Projekte und in die Arbeitsabläufe integriert und führen unterstützende Tätigkeiten aus; ebenfalls werden in keinem Fall Voll- oder Teilzeitstellen durch Praktikantinnen und Praktikanten ersetzt. Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten Einblick in die Arbeitsabläufe und in diesem Zusammenhang Arbeitsaufgaben der unterschiedlichsten Richtungen, um ihre Erfahrungen praktisch vertiefen zu können. Eine dauerhafte Wahrnehmung von Aufgaben oder Arbeitsschritten durch Praktikantinnen und Prakti- auch in den Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung nicht kanten findet statt. Seite 3 von 4

5 Die Dauer der Praktika reicht von wenigen Tagen bis zu mehrmonatigen Pflichtpraktika wie bereits in diesem Berichts geschildert. Teilweise werden auch Praktika auf Bitten der zuständigen Agentur für Arbeit durchgeführt, um Arbeitslosen die Möglichkeit zu geben, ihre ursprüngliche Ausbildung zu aktualisieren. Diese Einsätze dauern in der Regel nicht länger als einen Monat. Praktikantinnen und Praktikanten, deren Praktikum nicht Teil einer schulischen Ausbildung, einer Fachhochschul- oder Hochschulausbildung ist, erhalten eine Vergütung, wenn das Praktikum länger als einen Monat dauert. Die Entgelte liegen je nach Art und Umfang des Praktikums brutto zwi- schen 120 Euro und 500 Euro pro Monat. Teilweise wird zusätzlich ein Fahrkostenzuschuss gewährt. Sofern entsprechend angeboten, erhalten z.b. auch Praktikanten zum Fachabitur (OSZ), zur vollschulischen Berufsausbildung (OSZ) oder im praktischen Studiensemester (FH Zwischenpraktikum) bis zu 200 Euro im Monat im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Zudem wer- den von einigen Unternehmen auch mehrmonatige Praktika im Zuge von Umschulungsmaßnahmen als berufspraktischer Einsatz angeboten. Diese Zielgruppen erhalten Zuwendungen von der Arbeitsagentur. Sofern in einigen wenigen Ausnahmefällen für freiwillige Praktika über einen Monat Dauer keine Vergütungen gewährt wurden, wird dieses Verfahren beendet und zukünftig eine angemessene Vergütung gezahlt. Außerdem werden in den wenigen Ausnahmefällen, in denen freiwillige Prakti- ka über einen längeren Zeitraum liefen (max. sechs Monate), die Praktikantenverträge zukünftig auf regelmäßig max. drei Monate beschränkt. Fazit Bereits vor dem Abgeordnetenhausbeschluss berücksichtigten somit fast alle angesprochenen Bereiche die Leitlinien des Abgeordnetenhauses von Berlin. Die Einrichtungen, die in wenigen Ausnahmefällen teilweise nicht nach den verabschiedeten Regeln verfuhren, sicherten zu, künftig danach zu verfahren. Vielerorts sind die Grundsätze bereits jahrelange Praxis und verdeutlichen auch auf diesem Gebiet eine Vorbildfunktion des Landes Berlin als Arbeitsgeber. Durch interne Sicherungsmechanismen, wie z.b. bei der Begleitung und Koordinierung des Praktikantinnen- und Praktikanteneinsatzes durch die lokal zuständigen Aus- und Fortbildungsbeauftrag- ten, kann in diesen Einrichtungen gewährleistet werden, dass die beschlossenen Grundsätze eingehalten werden. Darüber hinaus können die eingesetzten Praktikantinnen und Praktikanten diese Ansprechpartner über Verstöße beim fairen Umgang informieren. Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen, die Gesamtkosten, die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg sowie die Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung Es entstehen keine Kostenauswirkungen auf Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen. Die Berliner Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung erfüllen die vom Abgeordneten- haus von Berlin gesetzten Kriterien zur Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten. Es entstehen keine Auswirkungen auf die Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg. Es entstehen keine Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung. Der Senat bittet, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Berlin, den 22. Juni 2010 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister Der Senat von Berlin Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres und Sport Seite 4 von 4

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